Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Da praktisch unser gesamtes öffentliches Leben über Gesetze und Verordnungen geregelt ist, müssen wir alle zwangsläufig auf die Einhaltung selbiger achten.
Das beginnt dabei, wie wo und warum Leistungen zu erbringen sind und endet beim Bezahlen überhaupt und wie.
u.s.w.
Die Einhaltung der meisten Regeln merken wir gar nicht, weil wir die Regeln grundsätzlich akzeptieren. Nur die Akzeptanz ist bei der Maskenpflicht wohl nicht ausreichend hoch.
@Sonntagssegler Ladendiebe halten sich z.B. generell nicht an Gesetze und gesellschaftliche Regeln, auch hier sollte man tunlichst die prädestinierten Fachleute rufen - die Polizei.
"Schließlich war der Mord nicht die einzige Gewaltattacke gegen staatliche Regeln zur Bekämpfung der Pandemie und gegen die, die diese Regeln durchzusetzen versuchen. Es war lediglich der erste Angriff mit Todesfolge."
Es sollen also auch noch die Straftaten Dritter mit in das Urteil einbezogen werden? Das widerspräche jeder rechtsstaatlichen Praxis !
Bitte erklären Sie das genauer.
@Mustardmaster Ich meine, das hat der Autor so nicht gemeint aber ungeschickt angehängt.
Die Kritik wäre natürlich völlig korrekt.
Allerdings IST es rechtsstaatliche Praxis, gesellschaftliche oder politische Aspekte in Urteile einfließen zu lassen.
Das gilt natürlich insbesondere für Bayern, wo Urteile zur Abschreckung gang und gäbe sind.
@Sonntagssegler Ich kann die Kritik schon nachvollziehen, es klingt schon arg nach "bestrafe einen, erziehe Hunderte".
Etwas fraglich bleibt dennoch , seit wann müssen Tankstellenangestellte, Einzelhändler , Verkaufspersonal, Bus- und Bahnbeschäftigte , Gesetze und Verordnungen die von unserer Regierung erlassen wurden, gegenüber ihren Mitmenschen umsetzen ? Ich denke - da wäre unsere ausgebildete Polizei eher prädestiniert...
@Alex_der_Wunderer Schon immer. Wäre ein Zwölfjähriger in die Tankstelle gekommen und hätte gesagt, er solle Bier für seine Eltern kaufen, hätte der Verkäufer auch ihm gegenüber Gesetze umsetzen und ihm den Verkauf verwehren müssen.
@Sayers ...bei uns wurde während des Corona Ausnahmezustands an Tankstellen nur am Schalter bedient.
@Alex_der_Wunderer Da praktisch unser gesamtes öffentliches Leben über Gesetze und Verordnungen geregelt ist, müssen wir alle zwangsläufig auf die Einhaltung selbiger achten.
Das beginnt dabei, wie wo und warum Leistungen zu erbringen sind und endet beim Bezahlen überhaupt und wie.
u.s.w.
@Sonntagssegler ...wollen Sie unsere Polizei abschaffen, oder wie sonst sollte Leser ihren Kommentar verstehen ? Ich halte nichts von Selbstjustiz und " Achtung - wachsamer Nachbar " brauche ich auch nicht permanent...
@Alex_der_Wunderer Bitte schlagen Sie in einem Lexikon Ihrer Wahl den Begriff Hausrecht nach.
Da fehlt das Fragezeichen in der Überschrift !
- Selbstverständlich liegt hier eine besondere Schwere der Schuld vor !
Glaubt irgendjemand tatsächlich, dass der nach 15 Jahren Haft resozialisierbar ist ???
@Gerald Stolten Ja, das glaube ich. Jede/r hat eine zweite Chance verdient.
@resto Ich tue mich schwer damit, Chancen zu vergeben, wenn ich mir bewusst mache, dass diese "Chancen" bei Mördern Menschen sind.
Das ist doch eigentlich die zynischste Form eines extrem falsch verstandenen Humanismus: "Opfere einen Unschuldigen für den Resozialisierungstest eines möglicherweise geläuterten Mörders."
@Lichtträger Erstens haben Mörder die niedrigste Rückfallrate. Zweitens führt ein Rachesystem nicht zu weniger Kriminalität, im Gegenteil. Ein Rachesystem ist Ausdruck einer gewaltaffinen Gesellschaft (z.B. die extrem hohen Mord- und Gewaltraten in den USA).
@Gerald Stolten Jetzt lassen Sie doch erst mal die 15 Jahre ins Land gehen.
Ja wie? “ 15 Jahre Haft für Tankstellenmörder: Gerechte Strafe für den Terroristen
Der verurteilte Rechtsextremist Mario N. betrachtet den Mord bis heute als gerechtfertigt. Das Gericht hätte das klarer benennen müssen.“
& Däh
“ Lebenslange Haft hat das Landgericht Bad Kreuznach gegen den Todesschützen von Idar-Oberstein verhängt, der vor einem Jahr nach einem Streit über die Maskenpflicht einen Mord beging. Dieses Strafurteil ist die richtige Antwort des Rechtsstaates auf die erste tödliche Attacke gegen die verordneten Regeln zum Schutz vor der Pandemie.…?
& Däh
“ Mario N. ist ein rechtsextremistischer Terrorist, der seine Mordtat bis heute als gerechtfertig betrachtet. Das hätte das Gericht klarer benennen müssen. Vielleicht hätte es sich dann auch zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld durchringen und eine Entlassung nach 15 Jahren Haft ausschließen können.…“
kurz - Redaktion minus - wa.
“ Mord muss nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches immer mit lebenslanger Haft geahndet werden.
Mord muss nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches immer mit lebenslanger Haft geahndet werden. Als Mörder gilt unter anderem, wer aus niederen Beweggründen, aus Heimtücke oder zum Verdecken einer anderen Straftat einen Menschen getötet hat. Im Regelfall gilt eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren als verbüßt.
Wird ein Angeklagter zum Beispiel wegen mehrerer Morde oder besonders grausamer Taten verurteilt, kann das Gericht die besondere Schwere der Schuld aussprechen. Dann darf der Täter nach 15 Jahren nicht auf freien Fuß kommen. Das Vollstreckungsgericht überprüft aber danach regelmäßig, ob die Schuld gesühnt ist und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Zusätzlich kann eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um ein so genanntes präventives Element. Voraussetzung ist die Überzeugung des Gerichtes, dass der Verurteilte nach Strafverbüßung weitere Taten begehen könnte.
@Lowandorder Darf ich davon ausgehen, Sie hätten wegen der gefestigten Meinung des Verurteilten, seine Tat wäre gerechtfertigt gewesen, Sicherungsverwahrung angeordnet?
@Null Substanz Nein. Das ist - wie vom Autor klar erkannt - eine Zitatenansammlung - um die Bandbreite deutlich zu machen.
&
Sorry - die Quellen paßten nicht mehr ins Format (Asche auf mein Haupt)
& sodele Nachlieferung
Die Quelle zu Mord kann ich Schussel grad nicht finden - sorry -
&
de.wikipedia.org/w...cherungsverwahrung
& interessant Rechtststatsachenforschung
www.jura.uni-hanno...umessung-bei-mord/
& Tuchos Merkblatt
www.textlog.de/tucholsky-merkblatt
btw “biologische Verbrechensanlagen“?
Der Satz lautet “…Jedes Verbrechen hat zwei Grundlagen: die biologische Veranlagung eines Menschen und das soziale Milieu, in dem er lebt.…“
Auf Ihre biologistische Verkürzung
( Bluesbrother) bin ich bis dato nicht gekommen. Sie dürfte - mit Verlaub - Tuchos Intension & Menschenbild diametral widersprechen.
Wenn ich’s recht erinner - aus der Lamäng - war Tucho zum Strafrecht stark durch die Interessenjurisprudenz eines Franz von Liszt beeinflusst.
Der “strebte … zügig die wissenschaftliche Laufbahn an, die ihn nach seiner Habilitation 1876 in Graz an Lehrstühle nach Gießen (ab 1879), Marburg (ab 1882), Halle (ab 1889) und schließlich 1898 am Zenit seiner Laufbahn an die größte Juristenfakultät des Reiches nach Berlin brachte. In den ersten zwanzig Jahren widmete er sich nahezu ausschließlich dem Strafrecht. So gründete er ab 1882 in Marburg das erste kriminalistische Seminar, die Kriminalpolitische Vereinigung und arbeitete weiter am Aufbau der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft; er formte mithin seine sog. Marburger Schule. 1889 war er Mitbegründer der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung.“
Würde nicht so recht passen - wa.
@Lowandorder Vielen Dank, ich war mir nicht sicher, wo die Zitate jeweils aufhören, und/oder, ob aus der Zusammenstellung eventuell eine Meinung durchscheinen könnte.
@Lowandorder Finger zu schnell
Er kommt wieder frei, nach 15Jahren!
Wa st das für ein Rechtssystem?
@Ria Sauter Btw - Huch - “RIA SAUTER Gast“ - 🙀🥳 -
Könnte wetten - da hätte mal - “Frau Flieder“ - gestanden?¿! - Allohol??
Kann eigentlich nicht sein: “gestern 13:20 “ - da stand die Sonne noch nicht unter der Nock! Koa Ahnung nich - wa.
@Lowandorder Nee, nix Alkohol. War tatsächlich Frau Flieder.
@resto Mir sind so merkwürdige GÄSTE schon mehrmals aufgefallen, ich habe den Eindruck, die kommune wurde gehackt.
Die vertretenen Meinungen waren meist auch, um es vorsichtig auszudrücken, eher rechts der Mitte.
@Ria Sauter Tja - werte Frau Flieder - das des GG •
& Däh
Nicht nur Sie haben das unverschämte Glück in dessen klug nachdenklichen sozialen Rechtsstaat zu leben - der wie alle staatliche Gewalt - einst ein in der Verfassungsgeschichte nicht nur Schlands ein ungeheuerlicher Vorgang!
Dank zudem ua dem exRittmeister & Neckarstruller Günter Dürig & Karlsruhe - unmittelbar an Art 1 GG -?Menschenwürde & die nachfolgenden Grund&Menschenrechte gebunden sind!
&
Da Sie ja den Tucho-Satz überlesen oder nicht zuende gedacht haben¿ sei er wiederholt:
“… Die Absperrung des Täters von der Gesellschaft ist ein zeitlicher Schutz.…“
Get it? Fein! But.
&
Hab die “25 Jahre Haft“-Zeile unseres leewen JunggästCsl ja nicht ohne Grund aufgespießt! Soo ♦️einfach löppt dat nich •
& Hier die Kautelen
www.juraforum.de/n...ssen-werden_247411
kurz - Da isses mit den Rachgelüsten der Hohlheiten über den Stammtischen am Implodieren! Aber auch dem Schutz der Gesellschaft &! der Menschenwürde - jedermanns Menschenrecht Genüge getan! Gellewelle&Wollnichtwoll •
& zum move down noch dess =>
Aus der Rechtstatsachenforschung!
Aufgrund einer Entscheidung des Supreme Court über einen Verfahrensfehler in Strafverfahren - mußten🇺🇸bundesweit zwischen 10 & 20 wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilte entlassen werden!
An deren Spuren sich natürlich die Soziologen hefteten.
& Däh!
Wenn ich’s recht erinner: Wurden keiner wieder straffällig!
kurz - immer gern & always at your servíce
unterm—-
@Ria Sauter Es ist ein gutes Rechtssystem und einem Menschenbild, dass fast Jede/r eine zweite Chance verdient hat. Wollen Sie ein Rachesystem wie in den USA, bei dem Straftäter:innen das Menschsein abgesprochen wird und das absolut gar nichts gegen die massenhaften Homizide und sonstigen Gewaltakte ausrichtet?
@Ria Sauter Die Forderungen nacht härtest möglicher oder noch härterer Bestrafung tauchen doch wirklich unter jedem(!) Bericht über ein gefälltes Urteil auf. Ob die Gesellschaft besser oder auch nur sicherer wäre wenn man wieder beginnen würde solche Leute aufs Rad zu flechten würde ich aber dennoch bezweifeln.
Was für ein Rechtssystem wollen sie also? Eines das die Schwere der Schuld differenziert und abwägend betrachtet oder eines das grundsätzlich immer möglichst drakonisch und mit maximaler Härte straft?
@Ria Sauter Sie machen sich denke ich keine Vorstellung was 15 Jahre bedeuten.
Oder, wie mein Ausbilder im Ref meinte: Die Leute schimpfen oft über unsere laschen Strafen, bis sie mal besoffen über eine rote Ampel gefahren sind.
Israels „begrenzte Bodenoffensive“ im Libanon birgt immense Gefahren. Nicht nur Iran steigt in den Krieg ein. Die Welt schaut ohnmächtig zu.
15 Jahre Haft für Tankstellenmörder: Gerechte Strafe für den Terroristen
Der verurteilte Rechtsextremist Mario N. betrachtet den Mord bis heute als gerechtfertigt. Das Gericht hätte das klarer benennen müssen.
Ohne Reue: der 50-jährige Angeklagte während des Prozesses Foto: Wolfgang Rattay/reuters
Lebenslange Haft hat das Landgericht Bad Kreuznach gegen den Todesschützen von Idar-Oberstein verhängt, der vor einem Jahr nach einem Streit über die Maskenpflicht einen Mord beging. Dieses Strafurteil ist die richtige Antwort des Rechtsstaates auf die erste tödliche Attacke gegen die verordneten Regeln zum Schutz vor der Pandemie. Die tödlichen Schüsse in der Tankstelle trafen einen hoffnungsvollen 20-Jährigen, der nichts zu den Belastungen beigetragen hatte, die sein Mörder nicht länger ertragen wollte.
Alexander W. hatte lediglich auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beharrt. Durch die Langwierigkeit geriet das Gerichtsverfahren zur Zumutung für den Rechtsstaat und für die Familie des Opfers, allen voran seine Mutter, die das Verfahren tapfer ertrug. Aber auch ein Gewalttäter hat Anspruch auf ein faires Verfahren. Es ist gut, dass das Gericht mit seinem Urteil jetzt die zeitraubenden Versuche des Angeklagten und seiner Verteidigung zurückgewiesen hat, den Täter zum Opfer zu stilisieren.
Mario N. ist als rücksichtsloser Mörder verurteilt, der für sich ein vermeintliches Widerstandsrecht reklamiert. Er hat einen jungen Menschen stellvertretend für das „System“ erschossen. Zwar hat das Gericht die rechtsextreme und rassistische Gesinnung des Täters, seine Radikalisierung über die Szene der „Querdenker“ nachgezeichnet. Es reicht aber nicht, die Gewaltfantasien vorzutragen, in denen er seine Gegner verbal „in die Gaskammer“ schickt, „aufknüpft“ oder „abknallt“.
Mario N. ist ein rechtsextremistischer Terrorist, der seine Mordtat bis heute als gerechtfertig betrachtet. Das hätte das Gericht klarer benennen müssen. Vielleicht hätte es sich dann auch zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld durchringen und eine Entlassung nach 15 Jahren Haft ausschließen können. Schließlich war der Mord nicht die einzige Gewaltattacke gegen staatliche Regeln zur Bekämpfung der Pandemie und gegen die, die diese Regeln durchzusetzen versuchen. Es war lediglich der erste Angriff mit Todesfolge.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Schwerpunkt Rechter Terror
Kommentar von
Christoph Schmidt-Lunau
Autor
Von 2016 bis 2024 taz-Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Davor u.a. Moderator, Reporter und CvD bei SWF3 sowie Programmdirektor von radioffn, 15 Jahre lang Landtagskorrespondent für den Hörfunk von hr und ARD, gleichzeitig Autor für den Tagesspiegel 1980 Dipl.Soz. und Wiss. Mitarbeiter Goethe Uni Frankfurt
Themen
ALLERHÖCHSTE ZEIT, AKTIV ZU WERDEN
Mit der taz Bewegung bleibst Du auf dem Laufenden über Demos, Diskussionen und Aktionen gegen rechts.
Hier erfährst du mehr
Rechter Terror in Deutschland
Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.
■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.
■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.
■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.
■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.
■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.
■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.
■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.
■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.