Von 2016 bis 2024 taz-Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Davor u.a. Moderator, Reporter und CvD bei SWF3 sowie Programmdirektor von radioffn, 15 Jahre lang Landtagskorrespondent für den Hörfunk von hr und ARD, gleichzeitig Autor für den Tagesspiegel 1980 Dipl.Soz. und Wiss. Mitarbeiter Goethe Uni Frankfurt
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meine Kommentare
Christoph Schmidt-Lunau
Autor
[Re]: Sorry.
zum BeitragDa ist mir eine Ungenauigkeit durchgerutscht. Es war keine echte zweite Instanz beim OVG. Richter Gegenwart hat zum zweiten Mal entscheiden, weil das BAMF noch einmal, trotz neuer Fakten, einen neuen Ablehnungsbescheid erteilt hatte und der landete wieder beim selben Richter.
Christoph Schmidt-Lunau
Autor
[Re]: Moin
zum BeitragDie Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Sie will das mit der besonderen Schwere der Schuld offenbar genauer wissen
We‘ll See
Csl
Christoph Schmidt-Lunau
Autor
[Re]: Das geschieht ständig. Etwa wenn sich rassistische oder antisemitistische Gewalttaten häufen können Gerichte mit dieser Begründung demonstrativ harte Strafen festsetzen. Das gehört zum Kapitel Generalprävention mfgcsl
zum BeitragChristoph Schmidt-Lunau
Autor
[Re]: Moin geschätzter lewandorder!
zum BeitragSie haben meine Ambivalenz aufgespürt. Ich finde richtig, dass dieser Täter weggesperrt wird. Bei der ausgebliebenen „Feststellung der besonderen Schwere der Schuld“ bin ich unentschieden. Mit deren Feststellung wäre das LG Bad Kreuznach ein Risiko eingegangen. Hätte der BGH das Urteil kassiert, hätte der Prozess neu aufgerollt werden müssen. Eine Katastrophe für seine Angehörigen, die jetzt vielleicht zur Ruhe kommen können. Andererseits erinnert das Vorgehen des Täters in diesem Fall an den Mörder von Walter Lübcke, der auch nach 15 Jahren Haft keinen Anspruch auf Haftprüfung hat, ein Urteil, das der BGH bestätigt hat. Vielleicht habe ich mich jetzt besser erklärt.
Mit freundlichen Grüßen und Dank für Ihre stets beachtlichen Feed backs
Ihne ihrn
Csl
Christoph Schmidt-Lunau
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[Re]: Moin
zum BeitragKommt noch mal am Samstag, gibt mehrere Artikel dazu
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schmidt Lunau
Christoph Schmidt-Lunau
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[Re]: Mein Fehler!
zum BeitragSorry, habe nicht wirklich nachgedacht.
Christoph Schmidt-Lunau
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[Re]: Die Polizeianwärterin wäre im Mai mit Ihrer Ausbildung fertig gewesen. Sie hat alle erforderlichen Training absolviert. Sie war ganz normal im Einsatz.
zum BeitragCsl
Christoph Schmidt-Lunau
Autor
[Re]: Die Polizei schliesst nicht aus, dass das Fahrzeug der Wilderer am Straßenrand stand und dass die beiden BeamtInnen nichtsahnend ausgestiegen sind, vielleicht um ggf. zu helfen. Wenn dann jemand schiesst, ist auch ein erfahrener Polizist überfordert.
zum BeitragCsl
Christoph Schmidt-Lunau
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[Re]: Sie haben Recht. Ist inzwischen korrigiert.
zum BeitragChristoph Schmidt-Lunau
Christoph Schmidt-Lunau
Autor
Inzwischen ist das Video "bereinigt" und geschnitten. Die Pannen sind raus
zum BeitragCsl