piwik no script img

15 Jahre Haft für TankstellenmörderGerechte Strafe für den Terroristen

Der verurteilte Rechtsextremist Mario N. betrachtet den Mord bis heute als gerechtfertigt. Das Gericht hätte das klarer benennen müssen.

Ohne Reue: der 50-jährige Angeklagte während des Prozesses Foto: Wolfgang Rattay/reuters

L ebenslange Haft hat das Landgericht Bad Kreuznach gegen den Todesschützen von Idar-Oberstein verhängt, der vor einem Jahr nach einem Streit über die Maskenpflicht einen Mord beging. Dieses Strafurteil ist die richtige Antwort des Rechtsstaates auf die erste tödliche Attacke gegen die verordneten Regeln zum Schutz vor der Pandemie. Die tödlichen Schüsse in der Tankstelle trafen einen hoffnungsvollen 20-Jährigen, der nichts zu den Belastungen beigetragen hatte, die sein Mörder nicht länger ertragen wollte.

Alexander W. hatte lediglich auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beharrt. Durch die Langwierigkeit geriet das Gerichtsverfahren zur Zumutung für den Rechtsstaat und für die Familie des Opfers, allen voran seine Mutter, die das Verfahren tapfer ertrug. Aber auch ein Gewalttäter hat Anspruch auf ein faires Verfahren. Es ist gut, dass das Gericht mit seinem Urteil jetzt die zeitraubenden Versuche des Angeklagten und seiner Verteidigung zurückgewiesen hat, den Täter zum Opfer zu stilisieren.

Mario N. ist als rücksichtsloser Mörder verurteilt, der für sich ein vermeintliches Widerstandsrecht reklamiert. Er hat einen jungen Menschen stellvertretend für das „System“ erschossen. Zwar hat das Gericht die rechtsextreme und rassistische Gesinnung des Täters, seine Radikalisierung über die Szene der „Querdenker“ nachgezeichnet. Es reicht aber nicht, die Gewaltfantasien vorzutragen, in denen er seine Gegner verbal „in die Gaskammer“ schickt, „aufknüpft“ oder „abknallt“.

Mario N. ist ein rechtsextremistischer Terrorist, der seine Mordtat bis heute als gerechtfertig betrachtet. Das hätte das Gericht klarer benennen müssen. Vielleicht hätte es sich dann auch zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld durchringen und eine Entlassung nach 15 Jahren Haft ausschließen können. Schließlich war der Mord nicht die einzige Gewaltattacke gegen staatliche Regeln zur Bekämpfung der Pandemie und gegen die, die diese Regeln durchzusetzen versuchen. Es war lediglich der erste Angriff mit Todesfolge.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Christoph Schmidt-Lunau
Autor
Von 2016 bis 2024 taz-Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Davor u.a. Moderator, Reporter und CvD bei SWF3 sowie Programmdirektor von radioffn, 15 Jahre lang Landtagskorrespondent für den Hörfunk von hr und ARD, gleichzeitig Autor für den Tagesspiegel 1980 Dipl.Soz. und Wiss. Mitarbeiter Goethe Uni Frankfurt
Mehr zum Thema

41 Kommentare

 / 
  • Da praktisch unser gesamtes öffentliches Leben über Gesetze und Verordnungen geregelt ist, müssen wir alle zwangsläufig auf die Einhaltung selbiger achten.

    Das beginnt dabei, wie wo und warum Leistungen zu erbringen sind und endet beim Bezahlen überhaupt und wie.



    u.s.w.



    Die Einhaltung der meisten Regeln merken wir gar nicht, weil wir die Regeln grundsätzlich akzeptieren. Nur die Akzeptanz ist bei der Maskenpflicht wohl nicht ausreichend hoch.

    • @Sonntagssegler:

      Ladendiebe halten sich z.B. generell nicht an Gesetze und gesellschaftliche Regeln, auch hier sollte man tunlichst die prädestinierten Fachleute rufen - die Polizei.

  • "Schließlich war der Mord nicht die einzige Gewaltattacke gegen staatliche Regeln zur Bekämpfung der Pandemie und gegen die, die diese Regeln durchzusetzen versuchen. Es war lediglich der erste Angriff mit Todesfolge."

    Es sollen also auch noch die Straftaten Dritter mit in das Urteil einbezogen werden? Das widerspräche jeder rechtsstaatlichen Praxis !



    Bitte erklären Sie das genauer.

    • Christoph Schmidt-Lunau , Autor des Artikels, Autor
      @Mustardmaster:

      Das geschieht ständig. Etwa wenn sich rassistische oder antisemitistische Gewalttaten häufen können Gerichte mit dieser Begründung demonstrativ harte Strafen festsetzen. Das gehört zum Kapitel Generalprävention mfgcsl

      • @Christoph Schmidt-Lunau:

        Generalprävention - ein heftiges Stichwort! Newahr.



        Normal Schonn. Wie ehra Sentenz gut zeigt.



        “Der Begriff Generalprävention beschreibt den Schutz der Rechtsgüter durch das Strafrecht (vgl. BVerfGE 45, 254ff.). Grundlage der Strafzumessung ist die individuelle Schuld des Täters, wobei der Gesetzgeber für Geld- und Freiheitsstrafen jeweils eine verbindliches Mindest- und Höchststrafmaß vorgegeben hat. Die im Einzelfall zur Anwendung kommende Strafhöhe kann durch spezialpräventive und generalpräventive Überlegungen beeinflusst werden.…& ff wichtig!



        www.krimlex.de/art...UCHSTABE=&KL_ID=74 - LESEN -



        & Liggers - aus dem Skat — entre nous -



        Kann mich gut erinnern - als ich Mitte 1978 in Westfälisch Sibirien in eine ua für AuslR zuständige Kammer einschlug



        “Noch so einer - der gegen Generalprävention im Ausländerrecht ist!“



        (Kunstück - dazu als Schlagobers - der feine Herr Kollege Vorsitzende - (rechtlicher Berater von Staatsmümmelmann Möllemann © Onkel Herbert;)( hielt Ausländer für Untermenschen - damals vorrangig noch Italiener Spanier Griechen usw;((



        Ließ später via Asyl - verschärft “in Karlsruhe arbeiten!“



        (psst - “Ondit. Es gibt aber auch dort gute Menschen. Die legen - er geht ja bald in Pension - Akten auf Seite - die in seinem Dezernat landen könnten!“ © Primadonna KA - 🤫 - ;)



        Na Mahlzeit

    • @Mustardmaster:

      Ich meine, das hat der Autor so nicht gemeint aber ungeschickt angehängt.

      Die Kritik wäre natürlich völlig korrekt.

      Allerdings IST es rechtsstaatliche Praxis, gesellschaftliche oder politische Aspekte in Urteile einfließen zu lassen.

      Das gilt natürlich insbesondere für Bayern, wo Urteile zur Abschreckung gang und gäbe sind.

      • @Sonntagssegler:

        Ich kann die Kritik schon nachvollziehen, es klingt schon arg nach "bestrafe einen, erziehe Hunderte".

  • Etwas fraglich bleibt dennoch , seit wann müssen Tankstellenangestellte, Einzelhändler , Verkaufspersonal, Bus- und Bahnbeschäftigte , Gesetze und Verordnungen die von unserer Regierung erlassen wurden, gegenüber ihren Mitmenschen umsetzen ? Ich denke - da wäre unsere ausgebildete Polizei eher prädestiniert...

    • @Alex_der_Wunderer:

      Schon immer. Wäre ein Zwölfjähriger in die Tankstelle gekommen und hätte gesagt, er solle Bier für seine Eltern kaufen, hätte der Verkäufer auch ihm gegenüber Gesetze umsetzen und ihm den Verkauf verwehren müssen.

      • @Sayers:

        ...bei uns wurde während des Corona Ausnahmezustands an Tankstellen nur am Schalter bedient.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Da praktisch unser gesamtes öffentliches Leben über Gesetze und Verordnungen geregelt ist, müssen wir alle zwangsläufig auf die Einhaltung selbiger achten.

      Das beginnt dabei, wie wo und warum Leistungen zu erbringen sind und endet beim Bezahlen überhaupt und wie.



      u.s.w.

      • @Sonntagssegler:

        ...wollen Sie unsere Polizei abschaffen, oder wie sonst sollte Leser ihren Kommentar verstehen ? Ich halte nichts von Selbstjustiz und " Achtung - wachsamer Nachbar " brauche ich auch nicht permanent...

    • @Alex_der_Wunderer:

      Bitte schlagen Sie in einem Lexikon Ihrer Wahl den Begriff Hausrecht nach.

  • Da fehlt das Fragezeichen in der Überschrift !



    - Selbstverständlich liegt hier eine besondere Schwere der Schuld vor !



    Glaubt irgendjemand tatsächlich, dass der nach 15 Jahren Haft resozialisierbar ist ???

    • @Gerald Stolten:

      Ja, das glaube ich. Jede/r hat eine zweite Chance verdient.

      • @resto:

        Ich tue mich schwer damit, Chancen zu vergeben, wenn ich mir bewusst mache, dass diese "Chancen" bei Mördern Menschen sind.

        Das ist doch eigentlich die zynischste Form eines extrem falsch verstandenen Humanismus: "Opfere einen Unschuldigen für den Resozialisierungstest eines möglicherweise geläuterten Mörders."

        • @Lichtträger:

          Erstens haben Mörder die niedrigste Rückfallrate. Zweitens führt ein Rachesystem nicht zu weniger Kriminalität, im Gegenteil. Ein Rachesystem ist Ausdruck einer gewaltaffinen Gesellschaft (z.B. die extrem hohen Mord- und Gewaltraten in den USA).

    • @Gerald Stolten:

      Jetzt lassen Sie doch erst mal die 15 Jahre ins Land gehen.

  • Ja wie? “ 15 Jahre Haft für Tankstellenmörder: Gerechte Strafe für den Terroristen



    Der verurteilte Rechtsextremist Mario N. betrachtet den Mord bis heute als gerechtfertigt. Das Gericht hätte das klarer benennen müssen.“



    & Däh



    “ Lebenslange Haft hat das Landgericht Bad Kreuznach gegen den Todesschützen von Idar-Oberstein verhängt, der vor einem Jahr nach einem Streit über die Maskenpflicht einen Mord beging. Dieses Strafurteil ist die richtige Antwort des Rechtsstaates auf die erste tödliche Attacke gegen die verordneten Regeln zum Schutz vor der Pandemie.…?



    & Däh



    “ Mario N. ist ein rechtsextremistischer Terrorist, der seine Mordtat bis heute als gerechtfertig betrachtet. Das hätte das Gericht klarer benennen müssen. Vielleicht hätte es sich dann auch zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld durchringen und eine Entlassung nach 15 Jahren Haft ausschließen können.…“

    kurz - Redaktion minus - wa.



    “ Mord muss nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches immer mit lebenslanger Haft geahndet werden.

    Mord muss nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches immer mit lebenslanger Haft geahndet werden. Als Mörder gilt unter anderem, wer aus niederen Beweggründen, aus Heimtücke oder zum Verdecken einer anderen Straftat einen Menschen getötet hat. Im Regelfall gilt eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren als verbüßt.

    Wird ein Angeklagter zum Beispiel wegen mehrerer Morde oder besonders grausamer Taten verurteilt, kann das Gericht die besondere Schwere der Schuld aussprechen. Dann darf der Täter nach 15 Jahren nicht auf freien Fuß kommen. Das Vollstreckungsgericht überprüft aber danach regelmäßig, ob die Schuld gesühnt ist und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

    Zusätzlich kann eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um ein so genanntes präventives Element. Voraussetzung ist die Überzeugung des Gerichtes, dass der Verurteilte nach Strafverbüßung weitere Taten begehen könnte.

    • Christoph Schmidt-Lunau , Autor des Artikels, Autor
      @Lowandorder:

      Moin geschätzter lewandorder!



      Sie haben meine Ambivalenz aufgespürt. Ich finde richtig, dass dieser Täter weggesperrt wird. Bei der ausgebliebenen „Feststellung der besonderen Schwere der Schuld“ bin ich unentschieden. Mit deren Feststellung wäre das LG Bad Kreuznach ein Risiko eingegangen. Hätte der BGH das Urteil kassiert, hätte der Prozess neu aufgerollt werden müssen. Eine Katastrophe für seine Angehörigen, die jetzt vielleicht zur Ruhe kommen können. Andererseits erinnert das Vorgehen des Täters in diesem Fall an den Mörder von Walter Lübcke, der auch nach 15 Jahren Haft keinen Anspruch auf Haftprüfung hat, ein Urteil, das der BGH bestätigt hat. Vielleicht habe ich mich jetzt besser erklärt.



      Mit freundlichen Grüßen und Dank für Ihre stets beachtlichen Feed backs



      Ihne ihrn



      Csl

      • @Christoph Schmidt-Lunau:

        Ja. Danke - anschließe mich.

        unterm——-entre nous but not only —-



        Ich denke der geschätzte Weggefährte Thomas Sagebiel & seine Kollegen (mit beachtlicher Binnendifferenz;) waren da auf der sicheren Seite - hingegen - wie mal selbstironisch angemerkt - bin ich im Strafrecht nur begrenzt handwerklich bewandert.



        Denke aber - das LG Bad Kreuznach liegt nicht nur aus taktischen Gründen in der Sache richtig.



        Vllt mit Tucho & den “Füßen im Feuer“



        “…Glaub ja nicht, dass du oder die Richter die Aufgabe hätten, eine Untat zu sühnen – das überlaß den himmlischen Instanzen. Du hast nur, nur, nur die Gesellschaft zu schützen. Die Absperrung des Täters von der Gesellschaft ist ein zeitlicher Schutz.…“



        & “Mein ist die Rache - redet Gott.“

        Grüße gern zurück - zu unser aller Menschenwerk - always ehrn Lovando

        • @Lowandorder:

          Ok Ok - Womer dank ehra Vorlagen - bi lütten bei Proseminar jura sünn - wa!

          Mal dess: “Mit deren Feststellung



          („Feststellung der besonderen Schwere der Schuld“) wäre das LG Bad Kreuznach ein Risiko eingegangen. Hätte der BGH das Urteil kassiert, hätte der Prozess neu aufgerollt werden müssen. Eine Katastrophe für seine Angehörigen, die jetzt vielleicht zur Ruhe kommen können.“

          Im Klartext ua “Schielen nach dem Obergericht“ - Gelle!



          Liggers. Ein ganz schlüpfriges Parkett! But.



          Es gibt im in Schland grundsätzlich keine Bindung an obergerichtliche Entscheidungen •



          & vor allem =>



          Ausgehend vom Verfassungsauftrag “die Rechtsprechung ist den Richtern! (nicht etwa den Gerichten) anvertraut“ & der verfassungsverbürgten Gleichheit der Richter.



          Ihr’s? No way - euer Ehren •



          D.h. - Kommen die Richter anhand der getroffenen Feststellungen - zu der Überzeugung, die Voraussetzungen für die „Feststellung der besonderen Schwere der Schuld“ liegen vor!



          Ist für die in Ihrer Sentenz insinuierten Überlegungen kein Raum. Auch das “Steine statt Brot“ => “Eine Katastrophe für seine Angehörigen, die jetzt vielleicht zur Ruhe kommen können.“ mögen die Richter in ihrem Herzen bewegen.



          Entscheidungsrelvant iSv - anders entscheiden - kann das mE nicht sein •



          Grundsatz: In welcher Ebene auch immer: Entscheiden als abschließende Entscheidung! Nothing else.



          Alles andere ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar •



          ( btw “eine Entscheidung revisionssicher begründen“ - ist schlicht was anderes! Woll!)



          & Däh!



          Die Bandbreite “Schielen nach dem Obergericht“ ist/war dennoch erschreckend.



          DDR - Obwohl in den Republiflucht/Ausreise-Verfahren Textbausteine des Obergerichts (entspricht BGHSt) ohnehin benutzt werden mußten! Mußten die Urteilsentwürfe - vor Ausfertigung - dem Obergericht zur Absegnung vorgelegt werden! = “Die Richter der DDR waren Sheriffs der Partei!“ © Lovando



          & BRD ? Gemach Gemach



          Stammheimprozeß - remember ? Ich => gleich

          • @Lowandorder:

            ff

            Vorweg - hatten sich die Richter (Präsidium) einschl. Präsi & Co. nicht entblödet - durch Umsetzung den feinen Herrn Prinzig in den Senatsvorsitz zu lancieren „weil dem noch nie ein Urteil gelupft“ worden war!



            Im Klartext - Mit dem Verfassungsgebot - Gesetzlicher Richter - Fußball gespielt!



            Na Mahlzeit - But.



            Schlimmer geht immer.



            “…zahlreiche Befangenheitsanträge gegen diesen (Prinzig) stellten. Im Januar 1977 waren sie damit erfolgreich“ wg inhaltlichem Kontakt zu einem Richter aus dem revisionszuständigen BGH-Senat! Der …85. Befangenheitsantrag führte dazu, dass Prinzing am 25. Januar 1977 durch Eberhard Foth ersetzt wurde. Der - da zuvor weitgehend “Beischläfer“ - sich als komplett insuffizient erwies: unfähig den Prozeß lege artis zuende zu führen!*

            unterm——*Deswegen =>



            Für die 68er-basher mal dazu: Es war vor allem die 68er-Nachfolgeneration post der Generation Ströbele - v. Plottnitz & Co. - die via “Gleichheit der Richter“ dem so deutschen hierarchischem Denken - “Ah der (aF. Senatspräsident!) Vorsitzende!“ -entgegentrat. Der Gesetzgeber half mit - indem die Geschäftsverteilung in den Spruchkörpern - Machtinstrument der Vorsitzenden - durch Beschluß zu regeln war! Und - oh Wunder - die Herrdamschaften hatten plötzlich ein eigenes Dezernat zu bearbeiten! Help! Da gab‘s zu lernen!



            & Däh der noch - unfaßbar -



            Ja! Man glaubt es ja nicht: Einer der Unfrisierten** & exKarlsruhe-Hiwi monierte die am BGH querbeet übliche Formel ~“…der Vorsitzende kann in begründeten Einzelfällen abweichend verteilen…“ (darüber kannste prima Karrieren steuern!) - als mit dem Verfassungsgrundsatz des “gesetzlichen Richters“ nicht vereinbar. Wurde dieserhalb schwer gemobbt! Und - da sich 1.&2. Senat Karlsruhe nicht einig waren! - machte erst der Große Senat diesem rechtsstaatswidrigem Spuk ein Ende - (jedenfalls weitestgehend).



            Er**bekam drob eine “…hat sich verdient gemacht!“ Urkunde & (btw hatte ich bei Aufschlag in Köln diesem Spuk ebenso ein Ende bereitet - …

            • @Lowandorder:

              Rest - …die anderen Vorsitzenden zogen nach.🎡E.;)



              &



              de.wikipedia.org/wiki/Stammheim-Prozess LESEN !

              • @Lowandorder:

                Nachklapp: entre nous zu letzterem!

                Ein Kollege & meine Wenigkeit hatten mal nach dem Beschluss des Großen Senats Karlsruhe einen BGH-Sensatsvorsitzenden via Ecktisch echt zwischen! Nachdem er zuvor eine komplett subobtimale Grußrede zur Einweihung der RaJo(Richter)Schule im niederländischen Zytphen gehalten hatte. & Der detonierte förmlich - ob unserem Insistieren auf seine jahrzehntelange verfassungswidrige Senatspraxis => Peleton für unseren grünschnäbligen Weggefährten (ex-VerwRi;) - das mindeste! Gelle.

        • @Lowandorder:

          Auch wenn ich hier nichts neues salbader, den modernen Strafzwecken entspricht die Tucholsky Einengung nicht und seine Vorstellung von biologischen Verbrechensanlagen ist zumindest mit Vorsicht zu genießen. Was mir dagegen aus dem Merkblatt gut gefällt und ein gerüttet Maß an Demut vermittelt: "Wenn du Geschworener bist, dann glaube nicht, du seist der liebe Gott. Daß du neben dem Richter sitzt und der Angeklagte vor euch steht, ist Zufall – es könnte ebensogut umgekehrt sein."

          • @BluesBrothers:

            Tucholsky war ein Freund von Freuds Trieblehren. Zum Zeitpunkt des Textes definierte Freud den Menschen noch als ein von Geburt an asoziales Wesen welches erst durch Erziehung sozial angepasst wird.

    • @Lowandorder:

      Darf ich davon ausgehen, Sie hätten wegen der gefestigten Meinung des Verurteilten, seine Tat wäre gerechtfertigt gewesen, Sicherungsverwahrung angeordnet?

      • @0 Substanz:

        Nein. Das ist - wie vom Autor klar erkannt - eine Zitatenansammlung - um die Bandbreite deutlich zu machen.



        &



        Sorry - die Quellen paßten nicht mehr ins Format (Asche auf mein Haupt)



        & sodele Nachlieferung



        Die Quelle zu Mord kann ich Schussel grad nicht finden - sorry -



        &



        de.wikipedia.org/w...cherungsverwahrung



        & interessant Rechtststatsachenforschung



        www.jura.uni-hanno...umessung-bei-mord/



        & Tuchos Merkblatt



        www.textlog.de/tucholsky-merkblatt



        btw “biologische Verbrechensanlagen“?



        Der Satz lautet “…Jedes Verbrechen hat zwei Grundlagen: die biologische Veranlagung eines Menschen und das soziale Milieu, in dem er lebt.…“



        Auf Ihre biologistische Verkürzung



        ( Bluesbrother) bin ich bis dato nicht gekommen. Sie dürfte - mit Verlaub - Tuchos Intension & Menschenbild diametral widersprechen.



        Wenn ich’s recht erinner - aus der Lamäng - war Tucho zum Strafrecht stark durch die Interessenjurisprudenz eines Franz von Liszt beeinflusst.



        Der “strebte … zügig die wissenschaftliche Laufbahn an, die ihn nach seiner Habilitation 1876 in Graz an Lehrstühle nach Gießen (ab 1879), Marburg (ab 1882), Halle (ab 1889) und schließlich 1898 am Zenit seiner Laufbahn an die größte Juristenfakultät des Reiches nach Berlin brachte. In den ersten zwanzig Jahren widmete er sich nahezu ausschließlich dem Strafrecht. So gründete er ab 1882 in Marburg das erste kriminalistische Seminar, die Kriminalpolitische Vereinigung und arbeitete weiter am Aufbau der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft; er formte mithin seine sog. Marburger Schule. 1889 war er Mitbegründer der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung.“



        Würde nicht so recht passen - wa.

        • @Lowandorder:

          Vielen Dank, ich war mir nicht sicher, wo die Zitate jeweils aufhören, und/oder, ob aus der Zusammenstellung eventuell eine Meinung durchscheinen könnte.

  • RS
    Ria Sauter

    Er kommt wieder frei, nach 15Jahren!



    Wa st das für ein Rechtssystem?

    • @Ria Sauter:

      Btw - Huch - “RIA SAUTER Gast“ - 🙀🥳 -



      Könnte wetten - da hätte mal - “Frau Flieder“ - gestanden?¿! - Allohol??



      Kann eigentlich nicht sein: “gestern 13:20 “ - da stand die Sonne noch nicht unter der Nock! Koa Ahnung nich - wa.

      • @Lowandorder:

        Nee, nix Alkohol. War tatsächlich Frau Flieder.

        • @resto:

          Mir sind so merkwürdige GÄSTE schon mehrmals aufgefallen, ich habe den Eindruck, die kommune wurde gehackt.



          Die vertretenen Meinungen waren meist auch, um es vorsichtig auszudrücken, eher rechts der Mitte.

    • @Ria Sauter:

      Tja - werte Frau Flieder - das des GG •



      & Däh



      Nicht nur Sie haben das unverschämte Glück in dessen klug nachdenklichen sozialen Rechtsstaat zu leben - der wie alle staatliche Gewalt - einst ein in der Verfassungsgeschichte nicht nur Schlands ein ungeheuerlicher Vorgang!



      Dank zudem ua dem exRittmeister & Neckarstruller Günter Dürig & Karlsruhe - unmittelbar an Art 1 GG -?Menschenwürde & die nachfolgenden Grund&Menschenrechte gebunden sind!



      &



      Da Sie ja den Tucho-Satz überlesen oder nicht zuende gedacht haben¿ sei er wiederholt:



      “… Die Absperrung des Täters von der Gesellschaft ist ein zeitlicher Schutz.…“



      Get it? Fein! But.



      &



      Hab die “25 Jahre Haft“-Zeile unseres leewen JunggästCsl ja nicht ohne Grund aufgespießt! Soo ♦️einfach löppt dat nich •



      & Hier die Kautelen



      www.juraforum.de/n...ssen-werden_247411

      kurz - Da isses mit den Rachgelüsten der Hohlheiten über den Stammtischen am Implodieren! Aber auch dem Schutz der Gesellschaft &! der Menschenwürde - jedermanns Menschenrecht Genüge getan! Gellewelle&Wollnichtwoll •



      & zum move down noch dess =>



      Aus der Rechtstatsachenforschung!



      Aufgrund einer Entscheidung des Supreme Court über einen Verfahrensfehler in Strafverfahren - mußten🇺🇸bundesweit zwischen 10 & 20 wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilte entlassen werden!



      An deren Spuren sich natürlich die Soziologen hefteten.



      & Däh!



      Wenn ich’s recht erinner: Wurden keiner wieder straffällig!

      kurz - immer gern & always at your servíce

      unterm—-

      • Christoph Schmidt-Lunau , Autor des Artikels, Autor
        @Lowandorder:

        Moin



        Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Sie will das mit der besonderen Schwere der Schuld offenbar genauer wissen



        We‘ll See



        Csl

        • @Christoph Schmidt-Lunau:

          Moinmoin - Yes.



          Liggers nochn beeten Tid bet dorhen!

          Ergo: Proseminar jura Forts.



          Exkurs - Obergericht die 2.



          Geht so: Du kannst im Ergebnis der Rspr. des Obergericht nicht folgen!



          Dir fällt aber partout keine Rechtskonstruktion ein - die deine Wertung - dein Ergebnis trägt! Was tun?



          Mich ereilte dieses “Cannae“ früh als Proberichter im Kriegsfolgenrechtdezernat - Lastenausgleich - LAG - !



          Kannte ich alters&herkunftsbedingt materiell schonn. Aber rechtlich?!



          &



          Direkte Revision/BVerwG/Berlin & die Kammer? Totalausfall: der KollegeVors. interessierte sich wg Karriere nur für Münster & Altgeselle: kamste unter 4 Stunden nicht wieder aus dem Zimmer - ohne Antwort •



          &



          Die Kochbücher - Sattelmacher/Sierp - Arndt etc - schweigen.



          Grenze: Innere Überzeugung ja - Überheblichkeit - nein!



          (Overruling 🇺🇸 läßt Grüßen - wa!;)



          Ergo: Diebsprung => Folgst im Ergebnis (noch) Berlin - teilst deine abweichende Wertung aber detailliert mit.



          & Däh => 1. Satz Berlin =>



          “Der Senat gibt seine Rechtsprechung auf,“ Den alten uneitlen Hasen war eine Konstruktion zu deiner Wertung eingefallen.



          (Nachbrenner =>



          Unlängst auf nem Richterratschlag - zu eben solcher Konstellation - mein Einwurf & als Referentin die BAG-Richterin “… genauso seh ich das auch!“



          servíce & Gern&Dannnichfür



          &



          Ende des 🎡 d. E. - 🙀🥳🤫 -



          “I‘m still waiting - too!“)



          Lovando

          unterm—- entre nous —



          Meiner Beobachtung nach - ist die Neigung zu hierarchischer Denke & Attitüde bei VerwRi gering ausgebildet:



          Die Gesamzahl ist begrenzt & über Tagungen zu den jeweiligen Streitgegenständen - PlanfeststellungsR - UmweltschutzR - AsylR usw usf kennt frauman sich meist & Bonmot:



          Beim 🍻 post Justizkonferenz SPD - ein R6-er (BVerwG) “Wir staunen immer wieder - wie ihr 1.instanzlichen Richter mit euren einfachen Bordmitteln so blitzsaubere Urteile hinzirkelt. Unser Job ist es daher oft genug - den Obergerichten (OVG VGH) vorsichtig beizubiegen - daß das interessante Überlegungen seien - aber das 1.instanzliche wiederherzustellen.“

    • @Ria Sauter:

      Es ist ein gutes Rechtssystem und einem Menschenbild, dass fast Jede/r eine zweite Chance verdient hat. Wollen Sie ein Rachesystem wie in den USA, bei dem Straftäter:innen das Menschsein abgesprochen wird und das absolut gar nichts gegen die massenhaften Homizide und sonstigen Gewaltakte ausrichtet?

    • @Ria Sauter:

      Die Forderungen nacht härtest möglicher oder noch härterer Bestrafung tauchen doch wirklich unter jedem(!) Bericht über ein gefälltes Urteil auf. Ob die Gesellschaft besser oder auch nur sicherer wäre wenn man wieder beginnen würde solche Leute aufs Rad zu flechten würde ich aber dennoch bezweifeln.



      Was für ein Rechtssystem wollen sie also? Eines das die Schwere der Schuld differenziert und abwägend betrachtet oder eines das grundsätzlich immer möglichst drakonisch und mit maximaler Härte straft?

    • @Ria Sauter:

      Sie machen sich denke ich keine Vorstellung was 15 Jahre bedeuten.

      Oder, wie mein Ausbilder im Ref meinte: Die Leute schimpfen oft über unsere laschen Strafen, bis sie mal besoffen über eine rote Ampel gefahren sind.