Der Hauptangeklagte Stephan E. wird zu lebenslanger Haft verurteilt, ein Mitangeklagter freigesprochen. Für die Hinterbliebenen ist es eine Enttäuschung.
Markus H. soll den Hauptangeklagten Stephan E. zum Mord an Walter Lübcke angestachelt haben. Die Richter halten aber die Hinweise für nicht ausreichend.
Stephan E. ließ über seinen Verteidiger erklären, dass er auf den Kasseler Regierungspräsidenten geschossen habe. Sein Freund H. sei geistiger Urheber der Tat gewesen.
taz FUTURZWEI ist unser Magazin für eine bessere Zukunft. Unser FUTURZWEI-Abo bietet jährlich vier Ausgaben für nur 34 Euro. Zudem erhalten Sie eine Ausgabe von Luisa Neubauers neuestem Buch „Was wäre, wenn wir mutig sind?“ (solange Vorrat reicht).
Jedes Quartal neu in Ihrem Briefkasten
Nur 34 Euro im Jahr
Als Prämie Luisa Neubauers „Was wäre, wenn wir mutig sind?“