Der Hauptangeklagte Stephan E. wird zu lebenslanger Haft verurteilt, ein Mitangeklagter freigesprochen. Für die Hinterbliebenen ist es eine Enttäuschung.
Markus H. soll den Hauptangeklagten Stephan E. zum Mord an Walter Lübcke angestachelt haben. Die Richter halten aber die Hinweise für nicht ausreichend.
Stephan E. ließ über seinen Verteidiger erklären, dass er auf den Kasseler Regierungspräsidenten geschossen habe. Sein Freund H. sei geistiger Urheber der Tat gewesen.
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