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NSU-2.0-DrohschreibenVerdächtiger festgenommen

Seit gut zwei Jahren ermittelte die Polizei erfolglos zur rechtsextremen NSU-2.0-Drohschreibenserie. Nun wurde ein 53-Jähriger in Berlin festgenommen.

Am Montag wurde ein 53-Jähriger nach Durchsuchung seiner Wohnung in Berlin festgenommen (Symbolfoto) Foto: Paul Zinken/dpa

BERLIN taz | Seit August 2018 hatte er Drohschreiben unter dem Pseudonym „NSU 2.0“ verschickt: an die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, an die heutige Linken-Chefin Janine Wissler, die Kabarettistin Idil Baydar, taz-Autor*in Hengameh Yaghoobifarah und andere – teils versehen mit Daten aus Polizeicomputern. Nun endlich haben die Ermittler einen Tatverdächtigen. Am Montag nahmen sie in Berlin einen 53-jährigen deutschen Erwerbslosen mit. Das teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main am späten Montagabend mit.

Die Wohnung des Mannes sei demnach am Montag durchsucht und der 53-Jährige aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen worden. Er sei bereits in der Vergangenheit wegen zahlreicher rechtsmotivierter Straftaten verurteilt worden. Und: Laut Staatsanwaltschaft war er „zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde“.

Auf die Spur des Mannes sei man durch „sehr aufwändige und zeitintensive Ermittlungen“ gekommen, so die Staatsanwaltschaft. Sichergestellte Datenträger würden nun ausgewertet. Dem Beschuldigten werden Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen.

Offen bleibt, wie der Mann an die Polizeidaten kam. In den NSU-2.0-Drohschreiben an Seda Başay-Yıldız wurden ihre Adresse und der Name ihrer Tochter und Eltern genannt – diese Daten waren kurz zuvor auf dem Frankfurter 1. Polizeirevier abgerufen worden. Auch nachdem Başay-Yıldız umzog, gelang es dem Drohschreiber, an die neue Adresse von Basay-Yildiz zu kommen. Die Anwältin vertrat Nebenkläger im NSU-Prozess, in anderen Verfahren auch Islamisten.

Mehr als 115 Drohschreiben

Auch in den Schreiben an Idil Baydar und Janine Wissler wurden Daten verwendet, die zuvor von Polizeicomputern abgerufen worden waren. In anderen Fällen wurden nichtöffentliche Daten der Betroffenen aufgeführt, die anderweitig beschafft worden sein sollen.

Laut hessischem Innenministerium wurden insgesamt mehr als 115 Drohschreiben des „NSU 2.0“ an 32 Personen und 60 Institutionen verschickt. Zu der Serie arbeitet eine eigene Ermittlungsgruppe des LKA Hessen unter Leitung eines Sonderermittlers. Der hessische Landespolizeipräsident Udo Münch musste im Juli 2020 wegen der Affäre um die Drohmails zurücktreten.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte: „Sollte sich der dringende Tatverdacht gegen den 53-jährigen Berliner bestätigen, ist das ein ganz herausragender Ermittlungserfolg der hessischen Strafverfolgungsbehörden.“ Dutzende unschuldige Opfer sowie die gesamte hessische Polizei könnten dann aufatmen. „Nach allem was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die ‚NSU-2.0‘-Drohmailserie verantwortlich.“

Auf ihren Social Media Accounts stellten Betroffene wie Baydar und Yaghoobifarah aber ebenfalls die Frage, wie der Verhaftete an die Polizeidaten kam. „Dass der mutmaßliche Täter alleine gehandelt hat, ist mehr als unglaubwürdig“, sagte die Linken-Politikerin Martina Renner, die ebenfalls Drohschreiben erhielt, der taz. „Weiterhin bleibt die Frage: Wie konnten Daten aus dem Polizeiapparat in Drohmails von Neonazis landen?“ Auch Linken-Vorsitzende Janine Wissler will das beantwortet wissen: „Wie soll dieser Mann aus Berlin ohne Bezug zur Polizei an sensible Daten gekommen sein?“, sagte sie der taz. Die Staatsanwaltschaft versprach „zeitnah“ weitere Informationen.

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33 Kommentare

 / 
  • Noch einmal sie vermischen hier zwei Dinge, erstens Meldeadressen über das Einwohnermeldamt und einmal geheim und somit nur beschränkt zugängliche Meldeadressen die nur den Sicherheitsbehörden zugänglich/bekannt sind.



    Auf jene Daten haben selbst die Polizei nur mit ganz beschränkten Zugriff die Möglichkeit die Daten in Erfahrung zu bringen. Es handelt sich somit NICHT um die Datenbank der Einwohnermeldebehörde.

  • "Die Staatsanwaltschaft versprach „zeitnah“ weitere Informationen"

    Es ist krass. Es wird eine Person ermittelt und schon wird daran in den Kommentaren eine Einzeltäterdebatte dran hochgezogen.

    Leute. Geduld! Die hat niemand behauptet!

  • Dass die hessische Polizei nun aufatmet, kann ich mir schon denken, besonders dann, wenn es keine weiteren Ermittlungen gibt, die nach Hessen führen.



    Na ja, spekulieren ist immer leicht, warten wir es einfach mal ganz seriös ab.

  • Die Polizei Hessen hat ermittelt und konnte sich selbst entlasten. Es ist wieder mal nur ein Einzeltäter und alle können wieder beruhigt schlafen gehen.

  • Gab es eigentlich in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg schon mal einen Fall von rechtem Terrorismus, der kein Einzelfall war? Selbst der NSU hatte ja "bekanntlich" so gut wie keine Unterstützer, war also sozusagen ein "Dreinzelfall"

  • Gute Arbeit. Bin gespannt auf die weiteren Ergebnisse die darauf folgen sollten.

  • Ein Einzeltäter!!1!

  • "Auf die Spur des Mannes sei man durch „sehr aufwändige und zeitintensive Ermittlungen“ gekommen"

    Glaube ich gerne. Wie schwierig musste es sein, eine arbeitslosen Berliner zu finden, der möglicherweise damit zu tun hatte, während man sicherstellen musste, keinen einzigen Polizisten als Verdächtigen zu finden. Es gab bei der Polizei ganze WhatsApp-Netzwerke mit entsprechenden Drohungen und Äußerungen. Aber von denen war natürlich niemand daran beteiligt?!



    Wie schwer müssen Ermittlungen sein, wenn man mehr als zwei Augen zudrückt?



    Das stinkt zum Himmel!

    • @Jalella:

      Das ist eine mögliche Interpretation.



      Eine andere ist dass es einerseits aufgrund des Wissens das der Täter hat eine Hilfe von irgendeiner Polizei geben MUSS aber nicht unbedingt dort und in der Weise wie versucht wurde zu ermitteln.



      Sprich: man hat am falschen Ende gesucht und ist auf keinen grünen Zweig gekommen.



      Wenn man eine Gewebe aufdröseln will muss man einen losen Faden finden.



      Das hat man nun endlich geschafft.

    • @Jalella:

      So? Tut es das? Was glauben Sie wen man denn schneller ermitteln könnte:



      a) jemanden der Briefe versendet - ohne Absender?



      b) jemanden der Whatsapps versendet - mit Telefonnummer?



       

      Kommentar gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich.

      Die Moderation

    • 9G
      92293 (Profil gelöscht)
      @Jalella:

      er hat wohl das getan was von einem hartzer verlangt wurde, unauffällig zuhause bleiben. Nun dieser Fall eignet sich außerordentlich für eine positive Bilanz für Polizeiarbeit. Danke kann ich bei den Aktionen gegen Clans und Drogenkomerz sagen.

      • 9G
        92293 (Profil gelöscht)
        @92293 (Profil gelöscht):

        Was nicht heißen soll dass ich diese emails für gut heiße

    • @Jalella:

      Der Mann hat Briefe verschickt. Da gestalten sich die Ermittlungen nun mal als schwierig. Um den UNA- Bomber zu fangen, brauchte man 17 Jahre.

  • „Nach allem WAS WIR HEUTE WISSEN, war nie ein hessischer Polizist für die ‚NSU 2.0‘-Drohmailserie verantwortlich.“



    Eine übliche Polizei-Taktik, bekannt aus diversen Krimis. Besagt jedenfalls nicht, dass dieser Fall ausgeschlossen ist.



    Vielleicht hilft Herr „NSU 2.0“ höchstselbst, den möglichen Mittelsmann zu enttarnen, auch wenn er wohl gegenwärtig noch schweigt. Denn wenn er demnächst vor Gericht steht und ihm dämmert, wie lange er im Knast sitzen wird, während der Mittelsmann draußen das Leben genießt, wird ihm das womöglich die Zunge lösen.

    • @Pfanni:

      "Eine übliche Polizei-Taktik, bekannt aus diversen Krimis. "



      Aus welchen Krimis genau? Beispiele? Tatort? Cobra 11? CSI Hintertupfingen? Pfanni ermittel?

      • @Lars B.:

        "Aus welchen Krimis genau? " (Lars B)



        Tatort? - Wo denken Sie hin. Das führt natürlich punktgenau nur zu Jerry Cotton. Was denn sonst?

  • Auch wenn noch viele Fragen offen sind, und besonders die Frage nach dem aussenstehenden Einzeltäter Fragen aufwirft, so ist doch der mäkelige Ton..

    "Seit gut zwei Jahren ermittelte die Polizei erfolglos zur rechtsextremen NSU 2.0-Drohschreibenserie. Nun wurde..."

    falsch am Platz. Nach jetzigem Stand wurde eben NICHT erfolglos ermittelt.

    • @fly:

      Exakt. Es wurde ermittelt, das ist eine Tätigkeit die lange dauern mag. Und bis zum Ende der Ermittlungen oder bis zur ersten Verhaftungen ist es nicht erfolglos sondern andauernd.

  • Na also. Da werden sich so einige Politiker und Journalisten entschuldigen müssen.

    Im übrigen nutzen Polizisten bei der Abfrage von Adressen die Daten des Einwohnermeldeamtes. Und wer da noch Zugang hat (Hausmeister, Putzkraft, externer EDVler, Schredderfirma?) steht auf einem anderen Blatt.

    • @Wonneproppen:

      Sie wollen wirklich behaupten das Abfragen aus den Polizeidatenbanken jeder hinz und Kunz vornehmen kann? Interessant, wollen Sie das den Sicherheitsbehörden kundtun, am besten mit einem Beispiel. Denn dann hätten wir ja noch ein viel größeres Problem. Nicht nur das Accounts der Polizeikräfte "genutzt" werden ,sondern das jeder die Accounts nutzen könnte.

      Da wäre ich jetzt mal auf ein Beispiel gespannt.

      • @Daniel Drogan:

        "Da wäre ich jetzt mal auf ein Beispiel gespannt." (Daniel Drogan)



        Bitte sehr, bitte gleich: Fürs Organisieren eines Schülertreffens marschierte ich einfach zum Einwohnermeldeamt um die Adresse eines Ex-Mitschülers zu erfahren, den ich aus den Augen verloren hatte. Das war überhaupt kein Problem und kostete mich keinen roten Heller. Es genügte den Zweck "Klassentreffen" und den Jahrgang anzugeben. Dabei erfuhr ich auch noch, dass er zwischenzeitlich den Namen gewechselt hatte. War alles ganz easy. Und ich hab mich auch ziemlich gewundert.

        • @LittleRedRooster:

          Also selbst das finde ich schon grenzwertig (wenn es so gewesen sein soll), aber nun gut, wie kennen ja unsere Beamten und Co.



          Was Sie jedoch vergessen, bei ihrem "Ex-Mitschüler" handelt es sich um niemanden der eine gesonderte Adresse wohl besitzt. Denn hier ging es darum das eben genau diese Adresse nicht einfach beim Einwohnermeldeamt hinterlegt wurde...

          Also auch nur weil es hinkt ist es kein Vergleich, ähm Beispiel...

          • @Daniel Drogan:

            "niemand der eine gesonderte Adresse besitzt" (D. Drogan)



            Ich weiß nicht, was Sie unter einer "gesonderten Adresse" verstehen. Sollten das Zeitwohnsitze sein, dann sind die natürlich auch im Einwohnermeldeamt registriert.



            Aber nochmal zu meinen Recherchen: Ich suchte Personen zu denen ich 30(!) Jahre keinen Kontakt mehr hatte und die fast ausnahmslos alle ihren Wohnsitz gewechselt hatten. Ich bediente mich dazu zuerst auch mal einer jener im Net angebotenen Friends-Search-Software's. Dies aber völlig erfolglos. Stattdessen landete ich meine Treffer mittels gewöhnlicher Branchenbücher, Einwohnermeldeamt, Dorf-Gastwirten und Damen-Friseursalons. Sehr schwierig war das wirklich nicht.



            Das soll aber nun nicht zur Relativierung des Verdachts evtl. polizeilicher Indiskretionen dienen. Diesbezügliche Untersuchungen sind durchaus berechtigt. Man sollte sich aber auch nicht wundern, wenns viel simplere Erklärungen gibt. Für gewöhnlich morden Gärtner eher doch relativ selten.

  • Verbindungen zu hessischen Polizeicomputern?



    Vorausgesetzt man hat mit dem Tatverdächtigen auch den "Richtigen" in Sachen NSU 2.0-Drohschreiben ermittelt (und keinen Trittbrettfahrer): Welche Verbindung besteht zwischen dem Tatverdächtigen und den abfragenden Beamten/ Beamtinnen in hessischen Polizeidienststellen (z. B. 1. Polizeirevier Frankfurt/ Main, 3. & 4. Polizeirevier Wiesbaden), welche die teils geheimen Adressdaten (z. B. Ra'in Seda Basay-Yildiz) abfragten und an den/ die Verfasser dieser NSU 2.0-Drohschreibenserie weitergeleitet (Geheimnisverrat) haben? Es dufte also spannend werden, wenn nun diesbezüglich "Ross & Reiter" innerhalb der hessischen Landespolizei bekannt werden!



    Bislang wurde doch immer behauptet, dass die diesbezüglichen Ermittlungen innhalb einer Dienstgruppe (DG) unmöglich sind, weil ein Account (vom ersteingeloggten Beamten der DG) von mehreren Kollegen/ Kolleginnen in einer Schicht genutzt wird.



    Die in Sachen NSU-2.0-Drohscheibenserie ermittelten Polizeibeamten (Account-Inhaber, z. B. POLAS) hatte stets eine Tatbeteiligung bestritten.

    • @Thomas Brunst:

      Wie ich ihrem Kommentar entnehme, wissen Sie einiges über hessische Polizeidienststellen, was der Normalbürger eher nicht weiß. Dann wundert es mich nicht, wenn Herr „NSU 2.0“ mit mäßigem Aufwand auch noch weitere Informationen abgreifen konnte, die ihm bei seinem schändlichen Tun nützlich waren!

  • Das Ergebnis löst bei mir erst recht Panik aus. Jetzt steht es fest, dass nicht ein verrückter Polizist aussortiert werden muss, sondern Polizisten als integraler Teil eines faschistischen Netzwerks Daten systematisch an Gefährder durchstehen und man ihrer trotz aller peniblen Recherche nicht habhaft werden kann. Ab jetzt ist also die Polizei mein Gegner? Mein Gott!

  • "Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte: „Sollte sich der dringende Tatverdacht gegen den 53-jährigen Berliner bestätigen, ist das ein ganz herausragender Ermittlungserfolg der hessischen Strafverfolgungsbehörden.“ Dutzende unschuldige Opfer sowie die gesamte hessische Polizei könnten dann aufatmen."

    JAAA!! Wir haben ihn, den offensichtlichen Einzeltäter. Wenn Herr Beuth jetzt noch glaubhaft darstellen kann, wie ein erwerbsloser Berliner an Daten aus hessischen Polizeicomputern kommt, dann kaufe ich die Geschichte. Anscheinend scheint ja doch kein Angehöriger der hessischen Polizei in den Fall verwickelt zu sein *hust*

    • @Jan Berger:

      Entscheidend ist ja nicht, ob Sie „die Geschichte kaufen“, sondern ob die Fakten den Amtsrichter überzeugt haben. Und der hat die genauen Umstände des Sachverhaltes ganz sicher besser gewürdigt, bevor er die Beschlüsse erlassen hat, als Sie es getan haben.

      • @Per Nachname:

        Um das zu glauben, muss man schon arg gläubig sein.

        • @Jalella:

          Glücklicherweise reden wir ja aber nicht über die Kirche, sondern den Rechtsstaat. Insofern hilft Glaube hier nicht weiter.



          Und im Rechtsstaat gibt es Haftprüfungstermine und nächste Instanzen.

          Also, nicht nur Rechtssprechung herauspicken, wenn sie einem passt, wie gerade beim Bundesverfassungsgericht, sondern sich eindeutig bekennen zu Rechtsstaat oder eben Willkür.



          Aber was rede ich, gegen Verschwörungstheorien helfen ja doch keine Argumente.

      • @Per Nachname:

        Die Logik, wie Sie von dem politisch gemeinten Kommentar von Jan Berger den Schwenk auf einen "Amtsrichter" schwenken, erschließt sich mir nicht.

        Selbst im Artikel kommt das Wort nicht vor.

        Ich kontere folgerichtig mit "Ägypten?".

        • @Sonntagssegler:

          Jan Berger zweifelt in seinem Kommentar die „Geschichte“ des hessischen Innenministers an.



          Ohne die Fakten zu kennen.



          Die sollte man aber auch für einen „politisch gemeinten“ Kommentar kennen, wenn man sie denn infrage stellt. Und diese Fakten haben zumindest einen Richter in einem Maße überzeugt, dass er einen Durchsuchungsbeschluss und einen Haftbefehl erlassen hat.



          Aber ich bitte um Verzeihung, dass ich in meinem Kommentar ein Wort benutzt habe, das im Artikel nicht vorkommt. Soll nicht wieder vorkommen. Ich will ja niemand überfordern.

          • @Per Nachname:

            Es gab ja noch nie gemeinsame Sache zwischen Staatsanwaltschaft und Richtern. Das ein Herr Maier in Sachsen lange von Rechtswegen aus beschützt wurde und erst spät Teile seiner Urteile in frage gestellt wurden, ist natürlich auch nur ein Einzelfall...



            Wir glauben..das die Richter unabhängig sind, das die Polizei neutral ist, das die Bundeswehr uns gegen Aggressionen von außen schützt.



            Ach toll...