piwik no script img

Verhaftung nach „NSU 2.0“-DrohserieDas Ende der Jagd

Der Berliner Alexander M. soll der Verfasser der „NSU 2.0“-Drohserie sein – und fiel bereits einschlägig auf. Die Betroffenen aber glauben nicht an einen Einzeltäter.

Sie zweifeln noch an der Einzeltäterthese: Idil Baydar, Başay-Yıldız und Janine Wissler Foto: Peter Jülich/Agentur Focus

FRANKFURT/BERLIN taz | Es ist noch nicht die große Erleichterung, die Seda Başay-Yıldız am Tag nach der Festnahme des mutmaßlichen Verfassers der rechtsextremer „NSU 2.0“-Drohschreibenserie erkennen lässt. Sie wolle sich dazu nicht äußern, sagt die Frankfurter Anwältin der taz. Es sei noch zu vieles unklar. Wie genau kam der Tatverdächtige im August 2018 an ihre persönlichen Daten, die zuvor im Ersten Polizeirevier der Stadt abgerufen wurden? Wie kam er nach ihrem Umzug erneut an ihre gesperrte, streng geheime Adresse? „Da sind für mich zum jetzigen Zeitpunkt einfach noch zu viele Frage offen.“

Dennoch: Die Festnahme vom Montag scheint für die Ermittler endlich der entscheidende Schlag in der seit zweieinhalb Jahren währenden Drohserie des selbsternannten „NSU 2.0“, firmierend nach den mörderischen Rechtsterroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“.

Seit August 2018 hatte ein Unbekannter Drohmails an Başay-Yıldız, die heutige Linken-Chefin Janine Wissler, die Kabarettistin Idil Baydar, die taz-AutorIn Hengameh Yaghoobifarah und andere geschickt. Insgesamt 115 Schreiben gingen an 32 Personen und 60 Institutionen mit wüstesten Gewaltandrohungen. Im Fall von Başay-Yıldız, Wissler und Baydar waren sie auch versehen mit persönlichen Daten, die zuvor auf Polizeicomputern in Frankfurt, Wiesbaden oder Berlin abgerufen wurden. Andere Mails enthielten nur Beschimpfungen oder Daten, die auch anderweitig recherchierbar waren.

Zweieinhalb Jahre wurde dazu erfolglos ermittelt. Zweieinhalb Jahre, in denen der Verdacht anhielt, ob nicht auch Polizisten selbst hinter den Drohschreiben stecken könnten und ein rechtsextremes Netzwerk bis hinein in den Sicherheitsapparat. Bis am späten Montagabend Alexander Horst M. im Berliner Stadtteil Wedding festgenommen wurde.

Gefasst über Kommentare auf einem rechten Portal

Die Ermittler überraschten den erwerbslosen 53-Jährigen an seinem PC. Auf ihn gestoßen waren sie durch die Überwachung von Foren des islamfeindlichen Onlineportals „PI News“. Dort bemerkten sie einen User, dessen Duktus dem der Drohschreiben ähnelte. Zugleich fanden sie auf einer Schachplattform ein Profil, das dieselbe Comicfigur als Profilbild benutzte. Auch war die IP-Adresse die gleiche, ebenso wie Beleidigungen im Chat auf der Schachseite. Und: Auf dieser Seite nannte der Nutzer Berlin als seine Ortsangabe. Über Bestandsdatenabfragen bei dem Schachportal und bei Kommunikationsanbietern konnte Alexander M. schließlich identifiziert werden.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt spricht von „unzähligen Bezügen“ in den Drohschreiben und Kommentaren von Alexander M. auf den Standort Berlin. „Auffällig war, dass es sich hierbei um das direkte Wohnumfeld des Beschuldigten handelte.“ Am 14. April leitete die Staatsanwaltschaft schließlich ein Ermittlungsverfahren gegen den 53-Jährigen ein. Am 23. April erließ das Frankfurter Amtsgericht einen Haftbefehl – der nun am Montagabend vollstreckt wurde. Als die Spezialkräfte die Wohnung von Alexander M. stürmten, fanden sie auch eine einsatzbereite Schusswaffe.

Zwei Stunden später vermeldete die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main die Festnahme via Presseerklärung. Mit dem expliziten Verweis, dass der Gefasste „zu keinem Zeitpunkt Bediensteter einer hessischen oder sonstigen Polizeibehörde war“.

Auch Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), dem Betroffene mangelndes Engagement in der Affäre vorgeworfen hatten, jubelte: Sollte sich der Tatverdacht erhärten, wäre dies „ein ganz herausragender Ermittlungserfolg“. Dutzende unschuldige Opfer sowie die gesamte hessische Polizei könnten dann „aufatmen“.

Tatsächlich stand nicht nur Beuth mächtig unter Druck, sondern die gesamte hessische Polizei. Im Laufe der Ermittlungen wurde im Frankfurter Revier eine rechtsextreme Chatgruppe entdeckt, mehrere Beamte wurden suspendiert. Später musste auch Landespolizeipräsident Udo Münch zurücktreten, ein Sonderermittler wurde eingesetzt. Nach der Festnahme nun forderte die hessische Gewerkschaft der Polizei eine öffentliche Entschuldigung für den Generalverdacht und die „haltlosen Unterstellungen“.

Der Verhaftete stand immer wieder vor Gericht

Den Behörden war der festgenommene Alexander M. wohlbekannt. Aber es dauerte lange, bis den hessischen Ermittlern klar wurde, dass er offenbar auch der Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben war. Nach taz-Informationen stand der alleinstehende, kinderlose Langzeitarbeitslose schon ab 1992 in Berlin immer wieder vor Gericht. Mal wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, mal wegen Bedrohung, Beleidigung, Betrugs oder Urkundenfälschung. 1995 wanderte er auch für dreieinhalb Jahre in Haft.

2006 wurde Alexander M. dann erneut zu einer Haftstrafe verurteilt, die später zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte Schecks gefälscht und damit mehrere tausend DM abgehoben. Auch fanden Polizisten bei ihm zu Hause Disketten mit Kinderpornografie. Und: Alexander M. hatte den Leiter der Berliner JVA Moabit in dessen Büro und auf seinem Privatanschluss angerufen und ihn wild beschimpft, weil sich sein Bruder angeblich vor zwei Jahren in dem Gefängnis aufgehängt habe. „Ich werde mich rächen. Ich werde sie umbringen“, soll Alexander M. gedroht haben. Den JVA-Leiter habe er als „perverses Schwein“ beschimpft. „Sie werden sich wundern, was ich überall über Sie erhalte.“ Als Polizisten später seine Wohnung durchsuchten, bezeichnete er diese als „Lügner“. In einem Schreiben an das Amtsgericht beklagte er sich, gegen ihn wären Verbrechen wie Nötigung oder Aussageerpressung begangen worden.

Auffällig ist, dass Alexander M. immer wieder mit Bedrohungen auffiel und wiederholt Beschwerdeschreiben an Behörden verschickte. Schon 1992 wurde er auch wegen Amtsanmaßung verurteilt: Er hatte sich als Kriminalbeamter ausgegeben.

Und: Er hat technische Fähigkeiten, kennt sich mit dem Internet aus, ist gelernter Facharbeiter für elektronische Datenverarbeitung. Vor Gericht gab er schon vor Jahren an, er sei ein Einzelgänger, der den ganzen Tag vorm Rechner sitze und eine große Begeisterung fürs Internet habe.

Trickste der Festgenommene die Polizei aus?

Es sind diese Punkte, die auch zur „NSU 2.0“-Drohserie passen. Denn auch hier verschickte der Täter seine Schreiben mit brachialen Drohungen, anonym aus dem Darknet. Das erste ging am 2. August 2018 an Başay-Yıldız, die im NSU-Prozess Opferfamilien vertrat, in anderen Verfahren auch Islamisten. Das Schreiben erreichte sie als Fax, gesendet über einen Onlineanbieter. Als Absender angegeben: „Uwe Böhnhardt“, der tote NSU-Terrorist. Die Anwältin wurde als „miese Türkensau“ beschimpft, genannt wurde ihre gesperrte Meldeadresse und der Name ihrer damals zweijährigen Tochter, die man „als Vergeltung schlachten“ werde. Die Daten wurden kurz zuvor im Frankfurter Revier abgerufen.

Die Vermutung der Ermittler: Alexander M. könnte schlicht über einen fingierten Anruf an die Informationen gekommen sein. Er könnte sich als Behördenvertreter ausgegeben und die Daten abgefragt haben – auch in anderen Fällen. Dann wäre nicht mehr von einem Netzwerk die Rede, sondern von einem Rechtsextremen, der Polizisten übertölpelte. Andere Daten könnte Alexander M. wiederum über das Darknet bezogen haben.

Tatsächlich bemerkte Alexander M. selbst vor einiger Zeit in einem Schreiben an das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, dass man Behörden missbräuchlich personenbezogene Daten entlocken könne und er dies auch schon getan habe. Explizit benannte er dabei fingierte Anrufe.

Zwei solcher Anrufe gab es auch mal bei der taz, im August 2018, zwei Wochen nach dem Drohfax an Başay-Yıldız. Der Mann ließ sich beim ersten Telefonat zum Geschäftsführer durchstellen und behauptete, er sei Polizist und brauche die Kontaktdaten von taz-AutorIn Hengameh Yaghoobifarah für eine Strafanzeige. Beim zweiten Mal erreichte er die stellvertretende Chefredakteurin. Beide aber rückten die Adressdaten nicht raus, baten vielmehr um die Kontaktdaten des Beamten – bis dieser das Gespräch mit der Drohung beendete: „Ihrer Kollegin blüht noch einiges.“ Von sich nannte der angebliche Polizist nur den Abschnitt, auf dem er arbeite: Berlin-Wedding. Der Stadtteil, in dem Alexander M. nun festgenommen wurde.

Waren die Polizisten im Frankfurter Revier weniger misstrauisch? Ließen sie sich austricksen? Das sei „Gegenstand der laufenden Ermittlungen“, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der taz. Wäre es so, stellt sich indes die Frage, warum alle verdächtigten Beamten im Revier bestritten, die Datenabfrage gemacht zu haben – und sonst schwiegen. Hätten sie nicht einfach von dem Anrufer berichten können?

Und: Wie kam der Drohschreiber auch noch an die neue Adresse von Basay-Yildiz nach ihrem späterem Umzug, die mit einem Sperrvermerk versehen waren? Auch diese soll einfach am Telefon weitergegeben worden sein – trotz des nun bundesweiten Wirbels um den Fall?

„Ich glaube noch nicht an die arme, naive Polizei“

Auch wegen dieser Fragen reagierten die Bedrohten am Dienstag vorerst verhalten. „Ich glaube noch nicht an die Erzählung der armen, naiven Polizei“, sagt Idil Baydar der taz. „Da werden in verschiedenen Revieren unsere Daten einfach so rausgegeben, ohne dass das weiter festgehalten wird? Das sind mir ein bisschen zu viele Zufälle.“ Zudem sei über die Chatgruppen ja nachgewiesen, dass einige Beamte rechtsextrem tickten, so Baydar. Auch die Linken-Chefin Janine Wissler sagte der taz: „Wie soll dieser Mann aus Berlin ohne Bezug zur Polizei an sensible Daten gekommen sein?“ Ihre Parteikollegin Martina Renner, die ebenfalls „NSU 2.0“-Drohschreiben erhielt, erklärte: „Dass der mutmaßliche Täter alleine gehandelt hat, ist mehr als unglaubwürdig.“

Seda Başay-Yıldız hatte ihr letztes Drohschreiben am 19. Februar dieses Jahres erhalten, am Jahrestag des Hanau-Anschlags. Mehr als ein Dutzend Schreiben waren es insgesamt. Die Anwältin lobte zwischenzeitlich selbst eine Belohnung von 5.000 Euro für Hinweise auf den Täter aus. Und sie ließ, auf Anraten des LKA, ihr Haus absichern. Auf den Kosten blieb Başay-Yıldız bisher sitzen. Sie will diese nun vom Land Hessen einklagen.

Gegen Alexander M. wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten Haftbefehl erlassen. Die Ermittler werten nun seine beschlagnahmte Hardware aus. Sicher ist Başay-Yıldız aber auch nach der Festnahme nicht. Denn offen ist, ob es weitere Mittäter gab, die etwa Informationen zusammentrugen. Und schon im Sommer 2020 war ein Trittbrettfahrer in Bayern verhaftet worden, ein Ex-Polizist, der ebenfalls als „NSU 2.0“-Drohschreiben verschickt hatte. Zuletzt war zudem die neue Adresse von Başay-Yıldız in einem rechten Forum im Darknet veröffentlicht worden, einsehbar für viele Nutzer. Der Hass, er könnte also weitergehen.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

10 Kommentare

 / 
  • 0G
    04970 (Profil gelöscht)

    "Schwierig diesen Fall zu beurteilen."

    Warum?

    1.



    Wer glaubt, dass Polizisten auf einen fingierten Anruf hin und in gutem Glauben die Namen und Adressen von Frau Frau Başay-Yıldız herausgeben (das ist passiert), dem kann man offensichtlich jedes Märchen auftischen ...

    2.



    Beuth hat laut taz* und TagesSpiegel** vom 10.07.2020 seine Erwartung kundgetan, dass der Verdacht der Täterschaft gegen die Polizei entkräftet wird.

    Beuth ist weisungsbefugt.

    Beuth hat genau das bekommen, was er wollte.

    *



    taz.de/NSU-20-Droh...8&s=wissler+beuth/

    **



    www.tagesspiegel.d...ens-innenminister-



    setzt-sonderermittler-bei-polizei-ein/25993336.html

    • 0G
      04970 (Profil gelöscht)
      @04970 (Profil gelöscht):

      Dieser Kommentar ist eine Antwort auf @Ringelnatz1 - vom 04.05.2021, 22:15

  • 9G
    92293 (Profil gelöscht)

    Wird das jetzt ein grünen oder ein Linken Thema für die Wahlen

  • Ist das wirklich so einfach? Ich rufe auf einer hessischen Polizeidienststelle an, sage "Tach, hier ist der Reinhard Heydrich von Reichssicherheitshauptamt, ich brauche mal die persönlichen Daten von x"? Amtshilfe läuft eigentlich weitaus bürokratischer und ein bloßer Anruf genügt nicht. Und wie sind Betroffenendaten ins "Darknet" gelangt? Ebenfalls per Anruf mit der Bitte, die Daten doch einfach mal öffentlich zu machen?

  • Schwierig diesen Fall zu beurteilen.



    Wir reagieren ja nur auf das uns vorgesetzte "Wissen".



    Jeder in seiner eigenen Blase.(Die im passt.)

  • 2G
    29449 (Profil gelöscht)

    Mit welchem Recht erwartet jetzt die hessische Polizei eine Entschuldigung???



    Wenn Beamte einfach an jeden Hinz und Kuntz sensible Daten herausgibt dann kann man wohl erwarten, daß sie dafür zur Verantwortung gezogen werden!!



    Die Beleidigte-Leberwurstnummer hilft da reichlich wenig oder werden hier nur ”geschützte Daten weitergegeben von Menschen die nicht Schmidt und Müller heißen?

  • Wenn die Leute bei der taz im Umgang mit kritischen Daten am Telefon professioneller umgeht als die Polizei.



    Gute Nacht Deutschland.

  • taz-Zitat: "(...) Zudem sei über die Chatgruppen ja nachgewiesen, dass einige Beamte rechtsextrem tickten, so Baydar. (...)"



    Über das 1. Frankfurter Polizeirevier schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 04.02.19: "(…) Berichten zufolge war es unter einigen Beamten angeblich doch bekannt, dass es Kollegen mit einer rechtsextremen Gesinnung gibt. (…)"

  • Hessen ist jetzt also aus der Sache raus. Als Martin Winterkorn seinerzeit VW verließ, schrieb ich hier genauso augenzwinkernd: „Winterkorn ist raus“ [aus dem Abgas-Skandal].



    Hätte, hätte, könnte, könnte. Sicher - Alexander Horst M. hätte die Adressen auch irgendwo im Müll finden können, aber wie wahrscheinlich ist das denn alles? Immerhin hat man sich jetzt nach zweieinhalb Jahren auf ein Bauernopfer einigen können. Der Mann ist so schräg, das ihm wohl sowieso niemand mehr glauben wird - egal was noch so alles von ihm kommt.



    Ich sach's mal so: Alles kein Grund zur Beruhigung.

    • 0G
      04970 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      "Ich sach's mal so: Alles kein Grund zur Beruhigung."

      Nee, wohl kaum.

      Es sei denn ...



      ... man empfindet es als beruhigend, dass das Nazi-Netzwerk in diesem Staate mal wieder hervorragend funktioniert hat ...