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Zu wenig Frauen in den ParlamentenKeine Sympathie für Parité

Das BVerfG sieht keine Pflicht, Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Ob gesetzliche Vorgaben überhaupt möglich wären, ist offen.

Das Aktionsbündnis Parité forderte Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern Foto: Florian Gaertner/photothek.net/imago

Karlsruhe taz | Es gibt wohl keine Pflicht, für geschlechter-paritätische Wahllisten zu sorgen. Das ergibt sich aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die RichterInnen lehnten die Beschwerde von zehn Frauen des „Aktionsbündnisses Parité“ gegen die letzte Bundestagswahl ab. Seit der Wahl von 2017 sind nur 30,7 Prozent aller Bundestagsabgeordneten weiblich. Nach der Wahl 2013 lag der Frauenanteil noch bei 36,3 Prozent. Grund für den Rückschlag war der Einzug der männerlastigen AfD in den Bundestag.

Das Münchener Aktionsbündnis Parité um Anwältin Christa Weigl-Schneider fordert schon seit 2014, dass die Parteien bei der Kandidatenaufstellung gesetzlich zur Parität verpflichtet werden sollen. „Wenn wenig Frauen aufgestellt werden, werden auch nur wenig Frauen gewählt“, betont Weigl-Schneider.

Tatsächlich lag bei der Bundestagswahl 2017 der Anteil der Frauen an den DirektkandidatInnen bei nur 25 Prozent. Und auch auf den jeweils ersten fünf Listenplätzen der Parteien waren nur 34,7 Prozent Frauen vertreten. Das Aktionsbündnis hält deshalb das geltende Wahlrecht, das keine Paritätsvorgaben macht, für verfassungswidrig. Zehn Frauen griffen das Ergebnis der Bundestagswahl sogar mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an. Die Kasseler Rechtsprofessorin und Paritätsvordenkerin Silke Laskowski hat den Schriftsatz verfasst.

Nun lehnte jedoch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Wahlbeschwerde als „unzulässig“ ab. Laskowski habe sich nicht ausreichend mit den Rechtsproblemen auseinandergesetzt. Der Karlsruher Beschluss lässt zwar keinerlei Sympathie für Paritätsgesetze erkennen, schließt jedoch nicht alle Türen, da es formal nur um die mangelhafte Begründung der Klage ging.

In den Ländern scheiterten Paritätsgesetze bisher

Federführend war der Richter Peter Müller, ehemaliger CDU-Ministerpräsident des Saarlands. Die Entscheidung fiel jedoch einstimmig. Der Zweite Senat ist mit fünf Richterinnen und drei Richtern besetzt.

Der Grundton des Beschlusses ist eindeutig. Die RichterInnen können im Demokratieprinzip keinen Auftrag erkennen, Parlamente möglichst hälftig mit Männern und Frauen zu beschicken. Abgeordnete seien „Vertreter des ganzen Volkes“ und nicht nur eines Wahlkreises oder einer Bevölkerungsgruppe. Deshalb müsse das Parlament kein verkleinertes Abbild des Wahlvolks sein – dies gelte auch für den Anteil von Männern und Frauen im Parlament.

Auch aus dem Auftrag des Grundgesetzes zur „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung“ (Artikel 3) ergebe sich wohl nur eine Garantie der „Chancengleichheit“, nicht aber der „Ergebnisgleichheit“, so die RichterInnen. Jedenfalls müsse der Gesetzgeber immer auch andere Verfassungswerte im Blick haben. Konkret nennen die RichterInnen die Freiheit der Parteien, ihre KandidatInnen selbst auszuwählen, sowie die Freiheit von BewerberInnen, auf jedem Platz einer Landesliste kandidieren zu können.

Die RichterInnen hielten auch die Zahlenvergleiche der Wahlbeschwerde für wenig überzeugend. Es genüge nicht, den Anteil weiblicher Abgeordneter und Kandidaten mit dem Frauenanteil in der Bevölkerung zu vergleichen. Zu berücksichtigen sei auch der niedrige Frauenanteil unter den Parteimitgliedern. Oft sei der Frauenanteil in einer Fraktion höher als unter den Mitgliedern der gleichen Partei.

Die RichterInnen betonten, dass sie nicht über die Zulässigkeit von Paritätsgesetzen zu entscheiden hatten. Aus den Argumenten des Senats ergibt sich jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Karlsruhe ein Paritätsgesetz für Bundestagswahlen beanstanden würde.

Bisher gab es in Deutschland in zwei Bundesländern Paritätsgesetze für Landtagswahlen: in Thüringen und in Brandenburg. In beiden Ländern haben die Landesverfassungsgerichte diese Gesetze voriges Jahr für nichtig erklärt. Nur nach einer Änderung der jeweiligen Landesverfassung könnten solche Paritätsgesetze zulässig sein.

Christa Weigl-Schneider will sich aber weiter für Paritätsgesetze einsetzen. Sie hat voriges Jahr den bundesweiten Verein „Parité in den Parlamenten“ gegründet und ist dort auch Präsidentin. An ihrer Seite hat sie die Rechtsprofessorin Silke Laskowski als Vizepräsidentin.

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39 Kommentare

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  • Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - merkt auf&an:

    “ Der niedrige Frauenanteil in der AfD spricht eigentlich für die Frauen.“

    kurz - anschließe mich

    • @Lowandorder:

      Oder aber es zeigt auf, wie rückwärtsgewandt das Selbst- und Rollenbild der rechten und faschistischen Frauen im allgemeinen ist. Ich glaube ja nicht an eine großartige Unterschiedlichkeit der Geschlechter, was Intelligenz und Moral angeht. War mal die Idee der Emanzipation und der späten Aufklärung.

  • " Federführend war der Richter Peter Müller..." - nein. Die Vorsitzende des 2. Senats ist Fr. Prof. Dr. Doris König.

    • Christian Rath , Autor des Artikels, Rechtspolitischer Korrespondent
      @Samvim:

      "Federführend" nennt man den Richter, der die Entscheidung vorbereitet. Hier war das Peter Müller. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der intenen Geschäftsverteilung des BVerfG. Die Federführung hat nichts mit dem Senatsvorsitz zu tun.

      • @Christian Rath:

        Wieder etwas gelernt. Danke!

    • @Samvim:

      Die Vorsitzende ist nur in einem Bruchteil der Fälle auch "federführend". Die Richter teilen ihre Arbeit untereinander auf. Einer ist jeweils "Berichterstatter", bereitet den Fall für die übrigen Kollegen auf und schreibt (nach Beratung aller Richter) auch die Entscheidung aus. Das wird hier Müller gewesen sein.

      • @Normalo:

        Meine beiden Vorredner haben naturellement recht.

        Hier ist aber die Pikanterie - daß der BE mit seinem Entscheidungsvorschlag nicht durchgedrungen ist! Im Gegenteil - konsequent ein dissenting vote beigesteuert hat.



        Keine Ahnung - wie das dann im Senat gehandhabt wird: Ob er - Juristen können sojet durchaus - auch die Senatsentscheidung abgesetzt hat?!



        Zwingend ist das nicht. Eine Regelung besteht diesbezüglich m.W. nicht - odr?

        unterm——



        Als mir das mal passierte. Sagte der Kollege Vorsitzender “Naja. Bei fünf Profis - wären Sie mit Ihrem Vorschlag durchgedrungen! Ich schreib das mal!“



        (entre nous only - daß die dann prompt aufgehoben wurde -;) ist eine andere Geschichte!;))



        unterm——- btw



        So selten ist das ja sowieso nicht!



        Eine Hiwa - einst um mit Jutta Limbach zu skizzieren: “Die is einfach ehrlich: “Heute wärt ihr! aber mit eurem Vorschlag im Senat durchgekommen!““ Päng. (Mehr aus dem Nähkästchen könnte glatt verunsichern!;)) - 🤫 -

        • @Lowandorder:

          Hola. Asche auf mein Haupt - 😱 -

          Schnall das erst jetzt! => => =>



          Da hab ich aber leicht verpennt im falschen Wald Holz gehackt. Sorry!



          Dachte - es ginge auch hier um die Schlapphut-Entscheidung - wg BE Peter Müller. Mist. (=> nächstes Mal - ☕️☕️☕️ - etwas stärker. Newahr!;)

        • @Lowandorder:

          "Hier ist aber die Pikanterie - daß der BE mit seinem Entscheidungsvorschlag nicht durchgedrungen ist!"

          Komisch. Dem Tenor des Beschlusses (www.bundesverfassu...5_2bvc004619.html) ist Einstimmigkeit zu entnehmen, und ein Minderheitenvotum konnte ich beim besten Willen nicht finden. Die Diktion vermittelte nur manchmal den Eindruck, als hätte sich der Verfasser gerne an der einen oder anderen Stelle etwas verbindlicher positioniert und es nicht nur bei einem "Die Beschwerdeführerinnen haben sich nicht hinreichend mit der Frage auseinandergesetzt, ob..." o. ä. belassen. :-)

          Ansonsten natürlich eine interssante Konstellation, die Sie da aufwerfen. Sauberer würde ich finden, wenn in so einem Fall einer der konsentierenden Richter die Senatsentscheidung verfasst. Auch wenn Juristen (gerade solcher mit umfassender Erfahrung in Partei- und Regierungsarbeit) zuweilen sicher wunderbar anderer Leute Meinung vertreten können, heißt das nicht, dass es gerade einem Verfassungsrichter so wahnsinnig gut zu Gesicht stünde, das auch zu tun...

          • @Normalo:

            Sorry - again - s.o.

            Ansonsten - wie gesagt - keine Ahnung - wie die Senate das halten. Vorgaben gibt es m. W. nicht.

            Ihr Verdikt halte ich für übertreiben.



            Das - gegen den eigenen Strich - grundsätzlich zu können - halte ich für nicht problematisch.



            Wenn es um sogenannte Glasperlenspiele geht - & die gibt es nicht nur in Karlsruhe - ist das sogar nach meinen bescheidenen - als nicht ausreichend qualifizierter;) - Erfahrungen nützlich & hilfreich - den eigenen Standpunkt kritisch zu hinterfragen.

            unterm—— Bommot entre nous - 🤫 -



            Flurfunk KA - “Ich möchte einmal erleben - daß der Senat einen Vorschlag von mir - unbeanstandet läßt!“ - 😢 -



            “Dann müssen Sie nicht immer so‘n Scheiß schreiben! - Wirsing!“



            Karlsruhe - a closed shop - 😱 - Ach was!

            So geht das

            • @Lowandorder:

              Will Ihnen da gar nicht widersprechen - Sie haben sicher mehr Erfahrung im Samtbesatz als ich. Bitte auch zu beachten dass ich "sauberER" schrieb, also nur einen graduellen Unterschied sehe.

              Grundsätzlich würde ich halt gerade einen Verfassungsrichter bei aller Professionalität lieber SEINEN Stiefel ehrlich vertreten lassen (und unterstellen, dass er die pädagogische Maßnahme einer aufgezwungenen Blickwinkeländerung fachlich nicht nötig hat). Aber das ist vielleicht auch einfach mehr "Halbgötter in Rot"-Denke als Realismus.

              Nüscht für unjut, wa...

              • @Normalo:

                Aber klar doch.

                unterm—— entre nous -



                “ …Aber das ist vielleicht auch einfach mehr "Halbgötter in Rot"-Denke als Realismus.…“ Indeed.



                Zur “Denke“ vorweg - der wunderbare von Thomas Fischer zu Juristen en point



                ” Welterklärer, Problemerfinder, Bedenkenträger“ Herrlich.



                www.spiegel.de/pan...-9782-b171e6e44e03



                & Ansonsten -



                Der closed shop schützt - fürwahr.



                Aber für Er-gar-Überhöhung besteht Null, Null - Anlaß.



                Aus vielfältigen Gründen hatte ich über Jahre - ja Jahrzehnte ++ - via Nagelmann-Senat - der Maschinenraum Karlsruhe - aber auch einzelne Primadonnen - immer gut das Ohr am Flurfunk: Nichts menschliches ist da wirklich fremd.



                Da kriegen die Medienleute selten bis nie die Nase dran & ich lach mich oft schlapp - wie & mit welcher Verve teilweise - diese Nichtkenne - Anlaß ist - schwer auf staatstragend bedeutsam & dicke Hose zu machen.



                Gut - nicht alle reichen an die dezidiert kritiklose Hofberichterstattung eines ARD-Grinsebacke-Möllers heran - aber weit entfernt ist davon kaum einer.

                kurz - Dieses Null-overt-Gehampel ist schlicht kurios. Zumal bei fast allen - es schlicht am erforderlichen Handwerkszeug mangelt. Gellewelle.



                So liest es sich denn an - oder hört sichs via 📺 auch an. Kritik in der Sache - ist eben schlicht was anderes. Wollnichwoll



                Hinzukommt - daß - wer zu lange da drin hängt - ins embedded Fach wechselt => die Zähne ausfallen. Schonn



                Immer in der Sorge - vermeintliche Kanäle zu verschütten.



                Die dazu passenden Beispiele laß ich mit Verlaub mal lieber weg. Sorry.



                Lehn mich schon genug aus dem Fenster



                Mehr - könnte nur verwirren - 🤫 -

  • Der Titel sagt es ganz gut: Sympathie-Urteile gibt es in Karlsruhe richtigerweise nicht.

    Das Verfassungsgericht ist kein Wahlvolk-Ersatz, und über die Zusammensetzung der Parlamente entscheidet nunmal richtigerweise das Wahlvolk (und auch nicht die Parlamente selbst). Wenn es mehrheitlich Parteien will, die paritätische Listen aufstellen und Direktkandidaturen paritätisch vergeben, dann werden auch Parteien ihre Vorteile daraus ziehen, die das mit Überzeugung so handhaben. Es den übrigen vorzuschreiben, würde die Demokratie in gleich mehrfacher Hinsicht untergraben.

    • @Normalo:

      Sie implizieren (zumindest in meinen Augen), dass die Parite etc Befürworter die Demokratie für die beste/erstrebenswerte Staatsform halten. Ein Fehler:D

      • @FancyBeard:

        So weit würde ich nicht gehen. Es mag sogar umgekehrt sein, dass manche Menschen die Demokratie idealisieren und meinen, sie müsste immer die "richtigen" Entscheidungen treffen. Die sind dann auch eher versucht, ein wenig autoritär nachzuhelfen, wenn die Demokratie mal "irrt". Dass das nicht mehr demokratisch ist, kommt ihnen im Zweifel nicht in den Sinn. Solche Leute gibt's aber in jeder politischen Ecke.

        Zweiter Punkt - und der trifft auf die Parité-Aktiven wahrscheinlich eher zu: Wenn man "repräsentative Demokratie" identitär versteht, dann ist sie auch nicht vollendet, solange der identitäre Mix des Volkes nicht in der Volksvertretung abgebildet ist. Ergo ist aus dieser Sicht "Parité" sogar ein notwendiger Bestandteil des Systems.

        Ob eine solche Kategorien-Denke mit der Würde des Menschen vereinbar ist, kann man trefflich diskutieren. Wegwischen lässt sich der Gedanke allerdings nicht ohne Weiteres, wenn man bedenkt, welches Unrecht historisch an Menschen aufgrund identitärer Merkmale begangen wurde und noch begangen wird. Ich persönlich halte es für kontraproduktiv, so zu denken und damit die Aufspaltung der Menschheit nach oberflächlichen Kriterien letztlich zu institutionalisieren. Aber demokratiefeindlich ist die Sichtweise nicht per se.

        • @Normalo:

          Die Demokratie ist ja eine doch eher lose Idee und in der reinen Wortbedeutung gar nicht umsetzbar. Der Demokratie, wie sie das Grundgesetz vorsieht, ist die Idee der Parite (ein für den Gesetzesentwurf unzutreffendes Wort, das hier mit seiner Bedeutung entstellt wird) völlig entgegengesetzt.



          Man könnte nun natürlich dazu übergehen, bei jedem Contra das GG umschreiben zu wollen und möge das durch die bekannten Artikelzusätze sein.

          • @Hampelstielz:

            Das Gericht hat in dem Beschluss sehr richtig differenziert, indem es die Idee der Gesamtvertretung des Volkes durch alle Bundestagsabgeordneten als eine Lesart des Grundgesetzes beschrieb, die nicht in Stein gemeißelt sein muss, auch wenn sie immer schon im Verfassungsrecht ziemlich einhellig vertreten wurde. Insofern sollte eine neue Lesart nicht allein deshalb vom Tisch gefegt werden, weil sie die bisherige Sichtweise auf den Kopf stellt. Aber sie braucht überzeugende Gründe, die besser sind als die Gründe für die herrschende Meinung. Und die haben die Beschwerdeführerinnen halt nicht geliefert.

            Davon abgesehen halte ich die Demokratie für durchaus umsetzbar: Alle Macht geht vom Volk aus. Wie sie das tut - wie direkt, wie detailliert, wie oft manifestiert - ist Gestaltungssache. Aber der Grundsatz, dass am Ende eine Volksenzscheidung steht, die nicht uberstimmt werden kann, ist schon machbar.

  • Wenn ich sämtliche Kommentare unter diesem Artikel lese, dann wird mir wieder einmal klar, wie sehr das Patriarchat noch in den Köpfen meiner Mitmenschen, nicht nur der Richter*innen am Bundesverfassungsgericht, verankert ist. Für die einen ist die Parität lächerlich, für die anderen die richtige Abkürzung des Gerichts das relevanteste an dem Artikel. Unglaublich.

    • @Patricia Jessen :

      Mir scheint, ein Problem der Debatte und verwandter Diskussionen besteht auch darin, dass Gegenpositionen zu einer als moralisch gebotenen Forderung automatisch als diskriminierend und in Denkmustern gefangen wahrgenommen werden, die man eigentlich überwinden möchte. Dadurch wird eine Diskussion leider erschwert. Eine gesetzlich festgelegte Geschlechterparität in Parlamenten abzulehnen ist an und für sich kein Beleg für patriarchalische Denk- und Verhaltensmuster. Das hieße ja, dass die Forderung nach Parität moralisch so absolut festgesetzt ist, dass ein Abweichen als häretisch gelten muss. Ich finde das problematisch.

      • @Marius:

        Genau, und dann muß die Parität selbstverständlich auch für alle gesellschaftlichen und beruflichen Bereiche gelten. Für Pflegende, Erziehende, Ingenieurende und natürlich auch für Müllentsorgende.

    • @Patricia Jessen :

      Ein sinistrer Verweis auf das Patriarchat ersetzt keine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der Zweite Senat des BVerfG mehrheitlich mit Frauen besetzt ist und dass die Entscheidung einstimmig erging, d.h. insbesondere auch mit der Stimme von Frau Prof. Dr. Wallrabenstein.

    • @Patricia Jessen :

      Mit Patriachat hat das nichts zu tun. Nur damit, dass Parteien nicht unbedingt die Interessen der gesamten Bevölkerung vertreten müssen. Sie müssen sogar Schwerpunkte setzen. Sonst würde eine Partei reichen.

      Übrigens hätte eine Partei für Frauenrechte vermutlich Probleme, genug Männer zu finden.

    • @Patricia Jessen :

      Bisher sind es ein knappes Dutzend Kommentare. Nicht so viele also, wie du suggerierst. Lächerlich macht eigentlich keiner die Idee der Parität. Es werden aber die Fehler und der Widerspruch zum Wahlrecht angesprochen.

    • @Patricia Jessen :

      In dem, was die Richter zu dem Urteil verlautbart haben, waren ein paar Kernsaussagen, die sicher allen Quotenbefürwortern quer im Magen liegen dürften, namentlich dass

      - Art. 3 keine Ergebnisgleichheit garantieren soll sondern Chancengleichheit,

      - Gleichstellung mit dem Demokratieprinzip kollidieren kann und ihm in dem Fall nicht vorgeht,

      - identitär diskriminierende Besetzung von Ämtern nicht auf das Grundgesetz gestützt werden kann und

      - wenn schon Ergebnisanteile nach Identitäten analysiert werden, dann auch die Zusammensetzung des jeweiligen Kandidatenpools zählt.

      Aber das ist ist nicht per se patriarchal sondern eher liberal - eines Staates würdig, der seine Grundsätze nicht auf dem Altar gesellschaftspolitischer Absichten opfert - und auf die fundametale Wahrheit einer funktionierenden Demokratie hinweist: Obrigkeitliche Regelungen können keine Mehrheiten ersetzen.

      Bei Wahlen geht es nunmal um Mehrheiten. Niemand hindert die Frauen (oder jede andere zahlenmäßig ausreichend große Gruppe, die in der Vergangenheit als solche diskriminiert wurde) daran, in allen Parteien die Mehrheit der Mitglieder zu stellen und jede Kandidatenliste zu dominieren. Wirklich niemand (auch nicht Art. 3 GG, wie wir jetzt wissen).

      Sie müssten nur wollen. Und wenn hier noch irgendwo das Patriarchat (oder zumindest das traditionelle Rollenverständnis) sein Unwesen treibt, dann genau in der Frage, warum es augenscheinlich an diesem Willen fehlt.

    • @Patricia Jessen :

      nennen sie doch mal einen konkret der richtig daneben ist

  • "Es genüge nicht, den Anteil weiblicher Abgeordneter und Kandidaten mit dem Frauenanteil in der Bevölkerung zu vergleichen. Zu berücksichtigen sei auch der niedrige Frauenanteil unter den Parteimitgliedern."

    Aus ähnlichen Gründen dürfte damit auch eine Migrantenquote in Berlin scheitern. Für Stellen im höheren Dienst müsste dann z.B. nämlich nicht der Anteil an Migranten in der Bevölkerung Berlins, sondern unter den Qualifizierten, d.h. Abiturient_innen und Universitätsabsolvent_innen, betrachtet werden.

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Der Weg in den Bundestag steht jedem deutschen Staatsbürger frei!



    So soll es bleiben.



    Keine Rosinenpickerei!!!!

  • BVerfG ist die Abkürzung für das Bundesverfassungsgericht.

  • Müssten dann nicht auch alle Altergruppen, sozialen Schichten, Einkommen, Blutgruppen, Haarfarben etc. repräsemtiert werden?

    • 1G
      17900 (Profil gelöscht)
      @dudeldudel:

      Ja völlig richtig ihre Schlussfolgerung.



      Berufsgruppen wäre auch nett. Viel zu viele Juristen.

  • Wer im eigenen ParitätsVerein keine Parität in der Führung erreicht, sollte mal in sich gehen. Vielleicht gibt es doch gute Gründe, Posten und Sitze nicht paritätisch oder nach Proporz und Quote zu besetzen, sondern schlicht nach Eignung.

  • Sehr geehrter Herr Rath,

    Bitte kürzen Sie das Bundesverfassungsgericht nicht mit BVG ab. Das wäre mehr als unüblich und es stellt sich die Frage, was die Verkehrsbetriebe mit der Parität zu tun haben. Üblich wäre BVerfG, nur das wissen Sie ja.

    Zur Sache selbst, die Rechtslage dürfte eindeutig sein und die Ländergerichte haben bereits entsprechend entschieden.

    • Christian Rath , Autor des Artikels, Rechtspolitischer Korrespondent
      @DiMa:

      Nie würde ich das Bundesverfassungsgericht mit "BVG" abkürzen. Das war die Redaktion.

  • Nun, das passiert, wenn man eine einzige Frage (hier "Gender") als Maßstab für alles nimmt.



    Oftmals scheint so etwas wie "Rechtsgüterabwägung" Fremdwörter zu sein.



    Ebenso die Idee, dass es vielleicht wichtiger für Wählerinnen und Wähler ist, welche Ideen Menschen haben und für welche Politik sie stehen.



    Ein Beispiel: Wenn Frau Lagarde alles versucht, die Eurozone zusammen zu halten, dann fühle ich mich von ihr vertreten. Dass sie kein Mann ist, ist egal.

    Wenn diverse Bundesbankvorstände meinen, dass sie sich als harte Neoliberale profilieren müssen, dann fühle ich mich davon nicht vertreten, auch wenn wir beide dasselbe Geschlechtsorgan haben.

    Weitergedacht hieße das ja: Eine Quote für Menschen mit Migrationshintergrund, eine Quote für Körperbehinderte, eine Quote für Autisten, eine Quote für hochbetagte und für Junge, eine Stadt-Land-Quote, dann vielleicht noch eine Quote nach sozialer Stellung, eine Quote für Arbeitslose und Nicht-Akademiker.



    Frage ist, ob wir das wollen.



    Und wenn nein, warum ausgerechnet eine Frauenquote bedeutender sein sollte als, sagen wir, Menschen mit Behinderungen oder Arbeitslose, die es nun wirklich objektiv schwer haben im Leben.

  • Na da schau her.

    Die Entscheidungstechnik - kennt man eigentlich nur bei Ermessensentscheidungen:



    “Zurück zu den Bäumen - Marsch Marsch!“



    Hier allerdings mit einem knackigen Zusatz!



    “Mädels - das wird sowieso nix • “

    kurz - Mist! Selbst auf die weiblichen Primadonnen ist kein Verlaß!

    unterm——- & ähnlich ein anderer Peter Müller —



    "Omo? Dä schlahn ich in de ersten Rond kapott"



    Na Si‘cher dat. Da mähtste nix.



    🥚jòò 🥚jòò - Normal.

  • Die Parteien sind aber das Reservoir für die Abgeordeten (und alle weiteren höheren Funktionen); die ENTSCHEIDENDE Frage ist also, wie hoch ist der Frauenenteil in den Parteien? Wenn überhaupt eine Quote, dann hätte diese sich nach diesem Frauenanteil in den Parteien zu richten - alles andere ist ungerecht.

    Die Parteien sind zwar keine 'Debattierclubs', sie sind aber auch nicht verpflichtet, den Anteil der Geschlechter in der Bevölkerung abzubilden.

    Exemplarisch hier die Zahlen für den Bundestag :

    Vergleicht man den Anteil der Frauen in den Parteien mit dem Anteil der Frauen im Parlament, so ergibt sich folgendes Bild:

    Frauenenteil in Parteien:

    Grüne 49,5%

    Linke 36,4 %

    SPD 32,6 %

    CDU 26,3 %

    FDP 23,7%

    CSU 20,7 %

    AFD 17,1 %

    de.statista.com/in...en-in-deutschland/

    Frauenanteil im deutschen Bundestag:

    Grüne 58,2 %

    Linke 53,6 %

    SPD 41,8 %

    CDU/CSU 19,9%

    FDP 22,5 %

    AFD 10,8 %

    de.wikipedia.org/w...undestag_seit_1949

    Zusammenfassend:

    „Aktuell (seit 2017) liegt der Frauenanteil bei drei Bundestagsfraktionen (Grüne, Linke, SPD) deutlich über dem Frauenanteil der jeweiligen Parteimitglieder, bei der FDP nahezu gleichauf und bei zwei Fraktionen (CDU/CSU, AfD) unter dem Frauenanteil der zugehörigen Parteimitglieder. „

    de.wikipedia.org/w...undestag_seit_1949

    • @Weber:

      Woher haben sie die 49,5% bei den Grünen? Laut Statista waren es Ende 2019 41%.

  • Beim Lesen Pressemeldung bin ich zunächst stutzig geworden. Vor dem Grundsatz "iura novit curia" mutet die Begründung, die Beschwerdeführerinnen hätten den Grundrechtsverstoß nicht deutlich genug dargelegt, zunächst einmal befremdlich an. Liest man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dann, so stellt man fest, dass das Rechtsmittel nicht nur unbegründet, sondern von vornherein unzulässig war. Dies bedeutet im Klartext: die Beschwerdeführerinnen haben sich in ihrer Beschwerde offensichtlich nicht mal ansatzweise mit der Materie beschäftigt, sodass bereits nach eigenem Vortrag ein Grundrechtsverstoß abwegig ist. Mehr Verriss geht nicht!

    Die Begründung ist meines Erachtens auch eine Blaupause für eine Verfassungsbeschwerde gegen die jüngste Quotenregelung betreffend die Besetzung des Vorstandes in bestimmten Aktiengesellschaften. Der sehr kümmerlichen Gesetzesbegründung (S. 51 ff. des Regierungsentwurfes) fällt nämlich außer einem allgemeinen Verweis auf Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG und ein paar Zirkelschlüssen auch nichts sein. Und das ist nun noch dünner...

    • @Trango:

      Wie heißt es in der Justiz?! - 😂 -

      “Eine erfolgreiche Vorlage in Karlsruhe



      => Beförderung!“ - 😱 -

      unterm——-



      Anders beim EuGH - “…schon mal eine Vorlage zurückgewiesen?“ - öh Räusper Räusper - Lachen “…Nunja - einmal konnten wir bei einem hamburger Richter so gar keinen Zusammenhang zum anhängigen Fall entdecken! … Der wollte den Falle seiner Frau geklärt sehen!;)) Hat dann zurückgezogen!“ - 😂



      (entre nous - Karlsruhe hilft undercover schon mal - gern auch mehrfach - 🤫 - z.B. Geld vs Grundeigentum =>Steuern!;)



      Der Ausgang aber dann - öh bizarr! - 🤑