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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1995 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
meine Kommentare
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
[Re]: Bisher hat wohl noch kein in Deutschland aufgrund von EncroChat-Daten Angeschuldigter behauptet, dass er eigentlich ein französischer Oppositioneller im Exil sei, dem nun der französische Geheimdienst eine Drogenkarriere andichte, damit er nicht mehr aus Deutschland den französischen Staat bekämpfen kann.
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Rechtspolitischer Korrespondent
[Re]: Ein extremistischer Schöffe entscheidet nie allein. In aller Regel sind die Schöffen eher dabei, als dass sie mitreden.
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Rechtspolitischer Korrespondent
[Re]: "Federführend" nennt man den Richter, der die Entscheidung vorbereitet. Hier war das Peter Müller. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der intenen Geschäftsverteilung des BVerfG. Die Federführung hat nichts mit dem Senatsvorsitz zu tun.
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Rechtspolitischer Korrespondent
[Re]: Nie würde ich das Bundesverfassungsgericht mit "BVG" abkürzen. Das war die Redaktion.
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Rechtspolitischer Korrespondent
[Re]: Die Landesverfassungen müssen nicht "eins zu eins" dem Grundgesetz entsprechen, sonst bräuchte man ja auch keine Landesverfassungen.
Maßstab für die Landesverfassungen ist vielmehr Artikel 28 Abs 1 Grundgesetz: "Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen." Dies lässt Raum für viele abweichende Normen in der Landesverfassung.
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