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Bundesverfassungsgericht zu Hartz IVObdachlos wegen Sanktionen

Vor der Verhandlung des Verfassungsgerichts zu Hartz-IV hat eine Initiative tausende Menschen befragt. Die Ergebnisse stützen die Kritiker.

Viele Befragte kennen Fälle, bei denen Hartz-IV-Bezieher wegen Kürzungen ihre Wohnung verloren Foto: dpa

Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit von Sanktionen bei Verstößen gegen die Hartz-IV-Regeln verhandeln. Die Sozial­initiative Tacheles hat im Vorfeld eine Online-Befragung unter Betroffenen und Fachleuten durchgeführt. Die Ergebnisse stützen die Bedenken derjenigen, die Sanktionen abschaffen wollen.

Wer als Hartz-IV-Empfänger Meldepflichten verpasst, muss mit einer zehnprozentigen Kürzung der Leistung von derzeit 424 Euro für einen Alleinstehenden rechnen. Wer sich weigert, eine „zumutbare“ Arbeit aufzunehmen, erhält 30 Prozent weniger. Im Wiederholungsfall werden 60 Prozent abgezogen, bei weiteren Wiederholungen binnen einem Jahr gibt es gar nichts mehr. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren sind die Sanktionen noch schärfer.

Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält die Sanktionsregelungen für verfassungswidrig und hat einen entsprechenden Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das menschenwürdige Existenzminimum müsse vom Staat gedeckt werden, deshalb sei eine Kürzung dieser Leistungen nicht möglich, argumentiert das Sozialgericht.

Als sachverständige Organisation hat das Verfassungsgericht zur Verhandlung am Dienstag auch die Wuppertaler Sozial­initiative Tacheles eingeladen. Der Verein, der seit 1994 existiert, versteht sich als Stimme der Betroffenen. Aufgrund seiner umfangreichen Beratungstätigkeit hat er längst bundesweite Bedeutung. Die Webseite des Vereins sei mit rund 4 Millionen Besuchern pro Monat die am häufigsten besuchte Seite zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht, sagt Tacheles-Vorstand Harald Thomé.

Anfang Dezember erhielt Tacheles einen Fragebogen des Verfassungsgerichts. Diesen setzte der Verein sofort in eine Online-Umfrage um. „Wir dachten, dass etwa 3.000 Leute mitmachen“, erinnert sich Thomé, „am Ende waren es über 21.000.“ Neben Betroffenen haben auch viele Beratungsstellen, Anwälte und Job-Center-Mitarbeitende den Fragebogen ausgefüllt. „Unsere Befragung hat ergeben“, so Thomé, „dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.“

Willkürliches Handeln der Jobcenter?

Ein besonders erschreckendes Ergebnis für Thomé: „58 Prozent der Betroffenen und 52 Prozent der Beratungsstellen kennen Fälle, bei denen Hartz-IV-Bezieher wegen Kürzungen ihre Wohnung verloren.“ Als häufigsten Grund, warum Leistungsbezieher ihre Verpflichtungen nicht einhalten, nannten die Teilnehmer der Umfrage mit 44 Prozent „Überforderung wegen einer psychischen Krankheit“. Zwar könnten sich psychisch Kranke ein ärztliches Attest besorgen, viele seien aber auch dazu nicht in der Lage, so Thomé.

52 Prozent der Beratungs­stellen kennen Hartz-IV-Bezieher, die ihre Wohnung verloren

Immerhin 38 Prozent der Umfrage-Teilnehmer gehen davon aus, dass auch rechtswidriges und willkürliches Handeln der Jobcenter zu Leistungskürzungen führt. Thomé verbindet diese Angabe mit einer anderen Zahl: 65 Prozent der rund 1.200 beteiligten Jobcenter-Mitarbeiter glauben, dass säumige Erwerbslose „keine Lust auf Arbeit“ hätten. „Wenn das das Vorverständnis in den Jobcentern ist, liegt eine überharte Anwendung der Regeln nahe“, so Thomé.

In einem Freifeld konnten die Teilnehmer der Umfrage weitere Ausführungen zur Sanktionspraxis machen. „Rund 7.000 Befragte haben diese Möglichkeit genutzt, oft sehr differenziert.“ Diese Bögen will Tacheles am Dienstag dem Bundesverfassungsgericht überreichen.

Am Dienstag wird Thomé in Karlsruhe auch das Einleitungsstatement für die Verbände der Sanktionsgegner halten, zu denen er den Sozialgerichtstag, den DGB und die meisten Wohlfahrtsverbände zählt. Sein Konterpart wird Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sein.

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50 Kommentare

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  • Das nicht kooperierende H4 Bezieher sanktioniert werden kann ich ja noch nachvollziehen. Gutheißen ist wieder eine andere Frage.



    Aber was mir vollkommen unverständlich ist, das eine entsprechende Kürzung sich auch auf das Wohngeld bezieht.



    Die Kürzung soll ja den Bezieher der Leistung dazu bewegen etwas zu tun, gut und schön. Wenn ich aber das Wohngeld reduziere, dann sanktioniere ich ja den Vermieter (der sich dann verständlicherweise keinen H4 Bezieher mehr in die Wohnung holt). Der H4ler wird dadurch ja nur indirekt betroffen, nämlich dann wenn er aus der Wohnung fliegt.



    Also hat der, der sich das ausgedacht hat nicht mitgedacht, oder es ist absichtlich eine Art der Strafverschärfung durch indirekte Wohnungsentziehung. Und DAS wäre wirklich eine Bodenlose Sauerei.

    • @Glimmlampe:

      Wenn Hartz-IV-Sanktionen tatsächlich dazu dienen sollten vermeintliche (oder tatsächliche) Faulpelze dazu zu bringen sich wieder einen Job zu suchen, dann geht der ganze Karren aber heftig nach hinten los!: Wer sich keine Wohnung mehr leisten kann und deshalb auf der Straße landet, ist in kürzester Zeit in einem derart desolaten Zustand, dass es völlig illusionär erscheint sich irgendwo noch in ein Vorstellungsgespräch zu begeben. Aber in die Verlegenheit kommt er eh nicht mehr - Im Rinnstein oder im Obdachlosenasyl ist niemand mehr dazu in der Lage eine ansprechende Bewerbung zu schreiben.



      Da ich aber nicht annehme, dass die Erfinder der Sklavenpeitsche Hartz-IV hirnlos deppert sind, bleibt mir nur die Vermutung dass das Ganze einem anderen Zweck dient: Nämlich Angst und Schrecken zu verbreiten (Schwarze Pädagogik), einer brutalen Disziplinierung der Arbeiterklasse, einer Entsolidarisierung durch Brutalisierung der Lebens-und Arbeitsverhältnisse mittels Entrechtung, ferner der Entmachtung und Zerschlagung von Gewerkschaften, dem Schaffen einer industriellen Reservearmee, dem Schaffen eines Billiglohnsektors und damit eine moderne Form von Versklavung.



      Angedacht und propagiert wurden diese dissozialen Entwicklungen ursprünglich in Form der Reaganomix (Neoconservatism) in den USA. In Europa fand das seine Entsprechung im Thatcherismus Großbrittaniens, wo es deswegen 1984 zu masssiven Arbeiteraufständen kam, die blutig niedergeschlagen wurden.



      Während der Kohl'schen Ägide fasste diese asoziale Ideologie unter dem Fake-Label "Neoliberalismus" in Deutschland Fuß. Aber realisiert wurde es erst ab der rot-grünen Schröder-Jahre. Die SPD büßt für ihren Verrat an der sozialen Demokratie bis heute.



      Ein seit Jahrzehnten tobender Klassenkampf von Oben, der seine Entsprechung zur Zeit in Frankreich findet. Allerdings reagiert die franz. Arbeiterklasse (im Gegensatz zur deutschen) mit massiver Gegenwehr.



      Und der deutsche Michl reibt sich verdutzt die verschlafenen Äuglein.

  • Es ist vollkommen egal, ob die Jobcenter willkürlich handeln, wie die taz scheinheilig fragt, oder nicht. Die Frage ist, ob sich ein wohlhabender Staat es sich ethnisch leisten kann Armut zu sanktionieren. Diese Frage hat die taz in der Vergangenheit mehrfach klar mit "ja" beantwortet und sich für Sanktionen ausgesprochen. Wie man als linke Tageszeitung zu dieser Einsicht kommen weiß ich nicht. Aufschluss darüber geben allerdings die Artikel zur Revolution 1918, die Marie Juchacz als geschiedene, alleinerziehende Frau feiern, die sozialdemokratische Verwicklung in die Ermordung Luxemburgs und Liebknechts dummerweise unerwähnt lassen. Ebenso, dass die Dame ziemlich hässliche Entscheidungen mitgetragen haben muss ... Aber sie war halt eine Frau, toll. So ist das mit dem Linksliberalismus: Progressiv ist, was auf dem Papier steht, der Rest ist egal. Da kann man sich mit den schmutzigsten Verhältnissen anfreunden.

    • @David Kind:

      Sie meinen ethisch, nicht ethnisch, oder?

  • Okay. Erledigt.

  • ... und es wird viel Geld verdient damit! Einer meiner Freund war fünf Jahre verharzt. Ab 60, so gut wie nicht mehr vermittelbar. Aber ständig musste er Maßnahmen mitmachen, die zahlt der Steuerzahler an Firmen, die davon gut leben können. Er musste Bewerbungen schreiben, Rethorikseminare besuchen, Seminare, wie man lächelt und über Körpersprache. Zwischendurch hatte er einen Schlaganfall, danach ging es so weiter... Manchmal war es nicht einfach für ihn, vom abgelegenen Dorf zu diesen Maßnahmen zu fahren, die Weiterbildungen alle mit zu machen, die man von ihm verlangte, denn das einzige Auto brauchte seine Lebensgefährtin. Im April 2018 verstarb er am 2. Schlaganfall. Kurz nach der x. Maßnahme, mit Steuergeldern bezahlt, zur Eingliederung in ein langes und erfolgreiches Berufsleben.

  • Ich kann mir vorstellen, dass Neoliberale sich ein paar Kniffs ausdenken werden, um Sanktionen weiterhin legal anwenden zu lassen. Strafen, "Schwarze Pädagogik", Arbeitsfetisch, Missgunst gegenüber Erwerbslose (Einkommen vermeintlich ohne Gegenleistung, mehr Freizeit, kein Arbeitsstress) ... ist leider noch verbreitet.



    Bspw. Wörter wie Existenzminimum wegfallen zu lassen oder einschränkend zu sagen, dass alles bis auf die Miete o.ä. gekürzt werden dürfe.

  • „Zwar könnten sich psychisch Kranke ein ärztliches Attest besorgen, viele seien aber auch dazu nicht in der Lage“

    Der Aspekt wirft ein Licht auf völlig andere Aspekte unserer Gesellschaft. Man kann auch mit Wohnung und Geld, krank und völlig vereinsamt, von niemandem mehr wahrgenommen, langsam dahinsiechen und in seiner Wohnung verrecken.

  • „58 Prozent der Betroffenen und 52 Prozent der Beratungsstellen kennen Fälle, bei denen Hartz-IV-Bezieher wegen Kürzungen ihre Wohnung verloren.“

    Genau. Das ist ja auch das Ziel dieser Sozialpolitik: Menschen sollen diszipliniert werden und zwar quasi Disziplinartechnik. Anstelle eines Bürgers ist im SGB der Betroffene ein Untergeordneter, dem nur mit Misstrauen, Bestrafung und Drohung beizukommen ist. Denn er geht nicht zur Arbeit, dabei könnte er und es gibt natürlich genug Arbeit.

    Die SPD zahlt seit Jahren einen hohen Preis für dieses Gesetzeswerk. Es ist ihnen egal, sie wollen nur Details ändern, darum werden sie auch weiterhin mit der Entwürdigung von Armen und Arbeitslosen gleichgesetzt.

  • Ja meinen Dank auch an Harald Thomé und die Gruppe von Tacheles wie auch den anderen Beratungsstellen.



    21.000 Antwortende und diese Antworten sind schon eine Botschaft.



    Dass Menschen die Wohnung verlieren in der Folge von Sanktionen ist skandalös und unmenschlich.

    Eine Perspektive kann es sein ein solche solidarisch-rebellisches Beratungspraxis zu leben wie bei Wilhelmsburg-solidarisch.



    solidarisch.org/

    Jens Spahn ist eine weitere Figur von autoritärer Politik, seine Dekret-Denke gilt es genauso zu verhindern - siehe die Petition von 158.000 Menschen gegen sein neues Krank-Prüfvorhaben im Bereich Psychotherapie.



    Weg mit HartzIV -



    Her mit dem riesigen Reichtum.

  • Und wo wir gerade bei Menschenwürde in Schland und gesamtgesellschaftlicher Solidarität in hoffentlich nicht zu kleiner Münze sind. Woll

    Einen lieben Gruß an die Tacheles-Lück in Wuppertal - von einem alten Friedens&ArbeitslosenIni-Mann.

    kurz - Aus den Bewegungen heraus Nägel mit Köppen machen - That’s it.



    Chapeau.

    &nicht nur btw only noch dess:



    So wie die Sozialdemokraten post Novemberrevoltion ihr Pfund -Arbeiterbewegung -klassenverräterisch via Ebert/Noske (Der Verrat by Sebastian Haffner) vergeigt haben. Ja.

    Haben die Grünen längst - ihr‘s by Friedens/AKW/Öko-Bewegung via 2x verfassungs/völkerrechtswidriger Kriege Agenda 2010 Bankenderegulierung Hartz IV ff



    (& die SPezialDemokraten ihren Rest!;(



    Vergeigt wg bourgeois-unsozialem machtgeil industrieaffinem - doch doch Immergiienen - Vergeigt*!*



    That’s fact.

    unterm—— nochens - & —



    Da kann der dauergriien Bayernkurier noch so viel Rumhampeln & Sorry - RumPUpen. Gellewelle. Da beißt keine Maus den Faden ab. Wollnichwoll.



    Liggers - Normal.

  • Der sozialrichter der den Fall weitergegeben hat ist ein ehemaliger Politiker der Linken der sich klar gegen Sanktionen ausgesprochrn hat. Verhandelt wird jetzt mit einem verfassungsrichter der sich als ehemaliges Mitglied der CDU für Sanktionen ausgesprochen hat. Was ist eigentlich mit der gewaltenteilung passiert?

    • @Lain Lainsen:

      Der hat nix weitergegeben.

      Der hat - weiß Gott kein leichtes Unterfangen - eine Vorlage via Karlsruhe wg Verfassungswidrigkeit aus seiner (Rechts)Sicht - sicher exakt begründet - gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben gefertigt & auf den Weg gebracht.



      (Zu recht - That’s the job.).



      Lediglich eine Meinung zu haben - mit Verlaub - reicht da nicht.



      Nö. Eine wohlbegründete Vorlage.



      An der Karlsruhe nicht vorbeikonnte. •

      Letzteres gilt für Primadonnen auch.

      unterm—-btw



      Was mir da - hie&da kolportiert - zum Flurfunk zu Ohren bekam. Au Backe.



      Da schwieg/schweigt manchmal schonn des Sängers Höflichkeit!;)(( But.



      Normal!

      • @Lowandorder:

        Nachklapp

        Standardspruch - “Ja wie*¿* - erfolgreiche Vorlage Karlsruhe =



        Beförderung!;)

        unterm----btw



        EuGH - komplett andere Baustelle.



        ”Zweizeiler - Anschrift - Briefmarke*¡*



        Reicht - Normal.

  • Auf die Schnelle

    “Verhandlungsgliederung in Sachen „Sanktionen im SGB II“



    Pressemitteilung Nr. 4/2019 vom 10. Januar 2019

    Aktenzeichen: 1 BvL 7/16



    Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 15. Januar 2019 um 10.00 Uhr über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha. Gegenstand sind „Sanktionen“, die der Gesetzgeber im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt hat (siehe Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018).

    Die mündliche Verhandlung wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:

    A. Einführende Stellungnahmen

    B. Die Begründetheit der Vorlage

    I. Verfassungsrechtliche Maßstäbe

    Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG) für die Beurteilung von Mitwirkungsanforderungen und von Leistungsminderungen nach §§ 31, 31a, 31b SGB II gegenüber über 25-jährigen Leistungsberechtigten?

    II. Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen und die empirischen Befunde

    1. Zu den Mitwirkungsanforderungen

    a) Welche (legitimen) Ziele sollen mit den Mitwirkungsanforderungen nach § 31 Abs. 1 SGB II erreicht werden?

    b) Sind die dort normierten Mitwirkungsanforderungen geeignet, die Hilfebedürftigkeit i. S. d. SGB II zu überwinden?

    c) Sind die Mitwirkungsanforderungen zumutbar? Besteht insbesondere ausreichender Schutz vor Dequalifizierung?

    d) Welche Gründe liegen typischerweise vor, wenn Leistungsberechtigte Mitwirkungsanforderungen nicht nachkommen?

    2. Zu den Minderungen

    a) Welche (legitimen) Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit den Minderungen nach §§ 31a, 31b SGB II?

    ff

    • @Lowandorder:

      Danke.

    • @Lowandorder:

      ff



      ”…b) Wie geeignet sind die Minderungen, um diese Ziele zu erreichen, insbesondere: Leistungsberechtigte zu motivieren, den Mitwirkungsanforderungen nachzukommen und dazu beizutragen, ihre Existenz eigenständig zu sichern? In welchen Fällen verfehlen die Minderungen diesen Zweck?

      c) Besteht ausreichender Schutz vor negativen Wirkungen der Regelbedarfsminderungen für Dritte, insbesondere Kinder und Angehörige in Bedarfsgemeinschaft?

      d) Wie kann in Einzelfällen auf eine besondere Härte einer Minderung reagiert werden? Was spricht dagegen, die Minderung nach § 31a Abs. 1 SGB II in das Ermessen der Verwaltung zu stellen, also von ihr im Einzelfall auch absehen zu können?

      e) Wie lässt sich die starre Dauer der Minderungszeiträume in § 31b Abs. 1 Satz 3 SGB II rechtfertigen? Innerhalb welchen Zeitraums könnte - auch aus verwaltungspraktischer Sicht - ein Regelbedarf wieder in ungeminderter Höhe gezahlt werden, wenn die Mitwirkung nachgeholt oder die Bereitschaft dazu erklärt wird?

      f) Wie häufig sind Minderungen in welcher Höhe? Wie wirken diese Minderungen jeweils in der Praxis? Gibt es Leistungsberechtigte, die über Jahre hinweg mit geminderten Regelbedarfsleistungen leben?

      · Zu Minderungen in Höhe von 30 %: Warum greift § 31a Abs. 3 SGB II erst bei einer Minderung von mehr als 30 % des Regelbedarfs?

      · Zu Minderungen in Höhe von 60 %: Warum steht der Anspruch auf ergänzende Leistungen nach § 31a Abs. 3 SGB II (i. d. R.) im Ermessen des Leistungsträgers? Wie funktioniert die ergänzende Leistungserbringung nach § 31a Abs. 3 SGB II in der Praxis? In welcher Höhe werden Leistungen tatsächlich erbracht und wonach bemisst sich diese? Welche Bedeutung haben die fachlichen Hinweise der BA in der Praxis?

      · Trifft es zu, dass Gutscheine auf Lebensmittel beschränkt sind, Bedarfe wie Hygiene, Mobilität oder soziokulturelle Teilhabe also nicht decken, und teils auch auf bestimmte Ladengeschäfte?



      ff& rest

      • @Lowandorder:

        Zu Minderungen in Höhe von 100 %: Wie häufig erklären sich Leistungsberechtige bereit, wieder mitzuwirken? Wie wird sichergestellt, dass sie von der Möglichkeit der Reduzierung der Minderung auf 60 % nach § 31a Abs. 1 Satz 6 SGB II erfahren? Genügt es, diese Möglichkeit in das Ermessen der Verwaltung zu stellen?

        C. Entscheidungsfolgen, Übergangsregelung

        D. Abschließende Stellungnahmen

        www.bundesverfassu...019/bvg19-004.html

        unterm——



        1. 1. Senat



        2. Vorbereitung = das könnte zu Maßstäben führen - die Balin nicht schmecken könnten. Das SG - hat ja völlig zu recht den Finger in die Wunde gelegt. Dank Günter Dürig zu Art 1 GG:



        Keine Hintergehbarkeit des staatlich zu garantierenden Schutzes der Menschenwürde. •

        3. btw - die Konfliktschärfen zeigen -



        Die Auswahl der Karlsruher Primadonnen muß aus der Kaupel-Hütchenspieler-Hinterzimmer-Atmosphäre - Raus! •



        Öffentliche Hearings BT & BR - sind das Mindeste! Gellewelle.



        Normal.

        • @Lowandorder:

          Es fehlen: Wie wirken sich die Disziplinierungen auf das Lohnniveau in Deutschland aus? Wie wirkt sich das Lohnniveau in Deutschland auf den Wirtschaftsraum Euro-Zone aus?

          • @EricB:

            Tja - bin nicht der BE bzw hier die BE!;)



            (Caesar kam schließlich auch nur bis Eboli!;) Gellewelle.

            unterm—-aber



            Das - BE - ist Frau Susanne Baer & spöttisch gefragt - obse mit dem neuen Senatspräsi - da mit - Was kommt auf den Tisch*¿* -;) - so ganz freie Hand hat/hätte*¿* Who knows*¿*

            &



            Ob Herr Christian Rath - mit



            “…Da immer nur einzelne Richter neugewählt werden, kommen sie in Senate, die nach juristischen Kriterien funktionieren. Wer hier versuchen würde, platte Interessenpolitik im Sinne der Partei durchzusetzen, die ihn/sie für das Amt vorgeschlagen hat, wäre sofort isoliert. Gut ist auch, dass die Richter in der Regel versuchen, eine gemeinsame Argumentation zu entwickeln. Dies sorgt meist für ausgewogene Lösungen und eine hohe Akzeptanz der Entscheidungen.



            Mit Stephan Harbarth wird nun ein ausgewiesener Politiker gewählt. Er ist Fraktionsvize der CDU/CSU gewesen und hat als Wirtschaftsanwalt für VW gearbeitet. Auch das wird zu Naserümpfen führen. Aber auch hier gilt: Wer als Verfassungsrichter sein bisheriges Leben nicht hinter sich lässt, wird in Karlsruhe nicht ankommen. Das gilt erst recht für den künftigen Präsidenten des Gerichts. Er kann es sich am wenigsten erlauben, von seinen Kollegen nicht anerkannt zu werden.“ Worte in die Gehörgänge*¡*



            www.taz.de/!5549615/

            Liggers. Ward sich all utwiesen*¡*

            kurz - Daß Ihrs da nicht genannt ist.



            Will nix heißen. Andererseits - (nur) die vorgelegte Vorlage ist zu entscheiden:



            “Sanktionen zu Hartz IV - verfassungswidrig - ja oder nein?“



            (Nicht - Karlsruhe - rette/t die Welt*¡*;)

            Ergebnis - offen derzeit.

            vgl Christian Rath



            www.taz.de/!5563229/

  • Die bundesdeutschen Medien berichten über das Thema nur einseitig. Dabei verbergen sich hinter geahndeten Verstößen etwa gegen Meldepflichten oft zumindest sittenwidriges Verhalten. So wurde ich an einem Brückentag (zwischen zwei Feiertagen) zum Termin geladen, der dann am morgen des Tages telefonisch abgesagt wurde. Man wollte halt verhindern, dass ich zum verlängerten Wochenende auf die Malediven fliege.... Aufstocker werden nach ihren Rentenbescheiden gefragt, obwohl das nicht zulässig ist. Hinter den Sanktionen der Jobcenter steht häufig das Interesse der Behörde, Menschen vom Bezug ihnen zustehender Leistungen abzuschrecken. Man erinnere sich mal an den aufgedeckten Skandal in Berlin, wo Jobcenter und Mitarbeiter wegen Sanktionen finanziell belohnt wurden (siehe Tagesspiegel 2018)

    • @Philippe Ressing:

      Also, in diesem Fall (abgesagter Termin zwischen Feiertagen) halte ich es für mindestens ebenso gut möglich, dass an diesem Brückentag so viele Jobcenter-Mitarbeiter plötzlich erkrankt waren, dass der Termin wirklich abgesagt werden musste.

      Aber ja, dass manche der Mitarbeiter sich praktisch beauftragt fühlen, ihre Kunden zu triezen, stimmt natürlich. Gib jemandem auf einem eher jämmerlichen Arbeitsplatz Macht und er wird sie einsetzen... er hat ja sonst nichts.

      • @Mustardman:

        Die Schikane ist nicht alleine den Machtgelüsten der JobCenter-Beschäftigten geschuldet. Viele von ihnen arbeiten selber mit befristeten Arbeitsverhältnissen und der Fall Berlin zeigt, dass das JobCenter die "Einsparquote" jedes Mitarbeiters kontrolliert. Davon hängt anscheinend dann auch die Verlängerung der Arbeitsverhältnisse ab. Insofern hat das System!

  • Die bundesdeutschen Medien berichten über das Thema nur einseitig. Dabei verbergen sich hinter geahndeten Verstößen etwa gegen Meldepflichten oft zumindest sittenwidriges Verhalten. So wurde ich an einem Brückentag (zwischen zwei Feiertagen) zum Termin geladen, der dann am morgen des Tages telefonisch abgesagt wurde. Man wollte halt verhindern, dass ich zum verlängerten Wochenende auf die Malediven fliege.... Aufstocker werden nach ihren Rentenbescheiden gefragt, obwohl das nicht zulässig ist. Hinter den Sanktionen der Jobcenter steht häufig das Interesse der Behörde, Menschen vom Bezug ihnen zustehender Leistungen abzuschrecken. Man erinnere sich mal an den aufgedeckten Skandal in Berlin, wo Jobcenter und Mitarbeiter wegen Sanktionen finanziell belohnt wurden (siehe Tagesspiegel 2018)

  • Obdachlos in wenigen Sekunden, 1x SPD gewählt. Deutschland marschiert nicht in den Fortschritt, es schwadroniert über dem Schulden Einmaleins. Leute, wählt das nie wieder.

    • @Picard:

      Neben der Beteiligung der Grünen sollte nicht vergessen werden, dass die HartzIV-Reform auch im Sinne von CDU, CSU und FDP war. Die neoliberale Strömung hatte den Vorteil mit Rot-Grün, dass jene den Gewerkschaften näher standen und sich kein Widerstand gegen die Reformen bildete.

  • Das Bild wurde in Hannover am Hauptbahnhof aufgenommen, oder?

  • Da kann man ja gespannt sein, ob das Urteil im Namen des Volkes und natürlich auch zur Bewahrung des Grundgesetzes ausfällt, oder ob es im Sinne der Wirtschaftsbosse ausfällt und unsere Regierung weiterhin mit dem § 10 SGB II und mithilfe der Jobcenter genügend Arbeitssklaven für den Niedriglohnsektor bereitstellt, damit Deutschland innerhalb Europas die Stellung als Exportweltmeister halten kann und die Reichen in Deutschland noch reicher werden können.

    Wenn das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen aber tatsächlich für verfassungswidrig einstuft, und sich nicht mit juristischer Hermeneutik da herausschlängelt, wie ist das dann mit der Rückzahlung der einbehaltenen Hartz IV Leistungen - die sich in den ganzen Jahren angesammelt haben? Das müssten ja Milliarden Euro sein, die der Staat nicht ausgezahlt hat. Müssen die dann erstattet werden? Scheint eine knifflige Aufgabe für das Bundesverfassungsgericht zu werden, in dem seit Kurzem auch noch ein ehemaliger Wirtschaftsanwalt und CDU-Politiker als Richter sitzt, der letztes Jahr noch in einer Kanzlei arbeitete, die von der Volkswagen AG 2015 mandatiert wurde, um dem Konzern beim VW-Abgasskandal zu helfen.

    • @Ricky-13:

      Da es – wenn – dann verfassungswidrig "ist", müssten m. E. die einbehaltenen Summen ausgezahlt werden. Ich habe ja nach dem Gerichtsurteil auch – trotz der vermeintlich abgelaufenen Fristen – eine nachträglich Auszahlung der widerrechtlich einbehaltenen Teilbeträge erhalten – auf Landgerichtsebene.



      Hoffen wir mal das Beste – besser hoffen wir auf eine Umsetzung des im GG Verankerten.

      • @Frau Kirschgrün:

        Wenn der Bürger sich das Grundgesetz, zumindest aber die Artikel 1 bis 19 (Grundrechte), einmal aufmerksam durchlesen würde, dann würden die Fundamente unseres freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat möglicherweise wieder auf festeren Grund stehen. Aus gutem Grund haben die Väter unseres Grundgesetzes eine sogenannte Ewigkeitsklausel im Grundgesetz verankert. In Art. 79 Abs. 3 GG steht: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Artikel 1 GG garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 GG beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.

        Es wird sich zeigen, ob das Bundesverfassungsgericht noch im Sinne der Artikel 1 bis 19 (Grundrechte) urteilt oder im Sinne der Wirtschaftsbosse, die das Instrument "Sanktion" seit Jahren als Druckmittel benutzen, um den Lohn zu senken und genügend Arbeitssklaven von den Jobcentern zu bekommen.

        Das Monopolyspiel der Manager soll immer so weiter gehen, wenn es nach den Reichen und Mächtigen in diesem Staat geht. Wir produzieren jetzt schon so viel an unnützen Waren, dass 30% davon sofort auf dem Müll landet. Aber egal: The show must go on – auch wenn die alleinerziehende Mutter hungert, weil das Jobcenter sie sanktioniert hat, um Geld einzusparen und ihre Macht zu demonstrieren. Eine Macht, die einer Behörde wie die BA eigentlich gar nicht in unserem Rechtsstaat zustehen dürfte.

        Die Antwort gegen so einen Machtmissbrauch und so eine soziale Ungerechtigkeit wäre eigentlich das BGE, aber das will man nicht, denn arme Menschen in Deutschland sind für unsere Politiker nicht so schlimm wie Reiche ohne Ferrari, Villa und Jacht.

        Man kann seit Einführung der Agenda 2010, frei nach Shakespeare sagen: "Es ist etwas faul im Staate Deutschland."

  • www.nachdenkseiten.de/?p=48376



    Besonders interessant finde ich die Argumentation, dass nicht einmal Straftätern die Menschenrechte und eine Existenzsicherung abgesprochen werden.



    Es ist zum Mäuse melken…



    Sollte das BVerfG morgen die Sanktionspraxis nicht "verbieten" bzw. für verfassungswidrig erklären, war es das für mich mit Rechtsstaat.

    • @Frau Kirschgrün:

      Ein Rechtsstaat muss kein gerechter Staat sein. Das sollte man nicht verwechseln. Das Sanktionssystem von Hartz IV ist Symbol eines autoritären Rechtsstaates. Hier werden Menschen, die sich z.B. dem Zwang zum Billiglohn verweigern, nicht in Ruhe gelassen. Sie werden regelrecht so lange mit Sanktionen "gejagt", bis sie resignieren oder in die Obdachlosigkeit "fliehen".



      Das Sanktionssystem ist auch ein Signal an die Spießbürger, die autoritäre Systeme durchaus gutheißen nach dem alten rassistischen Nazi-Motto: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.



      Das BVG urteilt also nicht für oder gegen den Rechtsstaat, es muss über den autoritären Staat urteilen. Und da spielt der Zeitgeist eine Rolle, der konservativer kaum sein könnte.

      • @Rolf B.:

        Der im Artikel erwähnte psychisch Kranke wurde offensichtlich wohl Ruhe gelassen. Unfähig, den Arzt aufzusuchen, war das gerade auch mit ein Grund für die Sanktionen.

        Das wird bei vielen ähnlich sein. Aufsuchende Hilfe, „nicht in Ruhe lassen“, ist gerade in solchen Fällen das Mittel der Eahl.

      • @Rolf B.:

        »Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.«

        Das kommt aber aus der Bibel... Thess 3.10

        • @Sebas.tian:

          »Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. - Das kommt aber aus der Bibel... Thess 3.10" (Sebas.Tian)



          Das mag ja wohl sein und zeugt von der Geisteshaltung die dem Alten Testament immanent ist.



          Eine ähnliche Geisteshaltung beinhaltet den Spruch "Arbeit macht frei" - und dieser prangte einst an den Toren mehrerer nationalsozialistischer KZ's.



          Das ist die Geisteshaltung von Tyrannen, Diktatoren, Alleinherrschern und Sklavenhaltern.

      • @Rolf B.:

        Na, Sie machen mir aber Mut … ;-) …



        Damit ist also "jeder Mist in Gesetz gegossen" als rechtsstaatlich zu bezeichnen. Na, dann ist es ja schon per definitionem nicht weit her mit diesem unserem Rechtsstaat…



        Aber trotzdem danke, dass Sie mich auf den Boden der Tatsachen runtergeholt haben, auf dem eindeutig zu wenig Glitzer liegt … ;-) … scheiß Zeitgeist, aber echt! Ein paar Stunden kann ich ja noch hoffen…

        • @Frau Kirschgrün:

          Ich hoffe genau wie Sie, dass das BVG sich daran erinnert, dass das GG die Menschenwürde als unantastbar bezeichnet. Das sollte nicht nur für Rummenigge von Bayern München gelten.

          • @Rolf B.:

            Btw – wie kann Zeitgeist so offensichtlich ü b e r dem GG stehen? Hä?! Wie soll das denn gehen? Spinnen die?

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Es dürfen noch Wetten angenommen werden über den Ausgang der morgigen Gerichtsverhandlung. Ich tippe auf ein Ergebnis wie beim Hornberger Schießen. Und setze mein gesamtes Vermögen ein: 1 Cent.

    Dass Herr (Un)Heil Gegenpart der Sanktionsgegner ist, besagt alles:



    tiefer kann eine Partei, die den Namen "Sozial" trägt, nicht fallen.

    Obwohl: die Sozen werden die Betroffenen auch hier wieder eines Schlechteren belehren. 'Oil of Olaf' hat ja bereits den Vorturner gegeben.

    • @76530 (Profil gelöscht):

      "Dass Herr (Un)Heil Gegenpart der Sanktionsgegner ist, besagt alles"

      Das war doch klar, denn Herr (Un)Heil will es sich sicherlich nicht mit den Wirtschaftsbossen verderben, wenn er nach dem Untergang der SPD-Titanic noch irgendwo einen Aufsichtsratsposten haben möchte.

      Was man von der SPD zu halten hat, das hat 'Die Anstalt' gut zusammengefasst.

      Die Anstalt: "SPD - Rosa Luxemburg hat noch ein Hühnchen mit ihrer Ex-Partei zu rupfen."



      www.youtube.com/watch?v=gCh_h9E3xGQ

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Ricky-13:

        Danke für den Link.

        Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich darüber lachen.

  • "Das menschenwürdige Existenzminimum müsse vom Staat gedeckt werden, deshalb sei eine Kürzung dieser Leistungen nicht möglich, argumentiert das Sozialgericht."



    Diese Erkenntnis gibt es doch seit der Umsetzung des HartzIV-Regimes, also seit 17 (!) Jahren. Es sagt viel über den "Rechtsstaat" bzw. "Sozialstaat" aus, dass diese menschenunwürdige Drangsalierung so lange hierzulande herrscht. Wer hat uns verraten ...



    Nun denn, wenigstens wird das in der Form aktuell thematisiert und sich dagegen engagiert.

    • @Uranus:

      Das war bisher ein Thema, bei dem alle sturheil weggesehen haben. Wer auf den Mißstand hinwies, wurde als "Kommunist", Sozialromantiker und Spinner hingestellt. Oder zum Schweigen gebracht - darüber spricht man nicht, das ist zwar nicht schön, aber es geht nun mal nicht anders.

      Das war natürlich Futter für all die Spießerseelen, die sich selbstgerecht brüsteten, ihnen könne so etwas wie HartzIV nie passieren, denn sie seien ja so anständig und fleißig. Da haben sich aber viele verkalkuliert. Plötzlich gehörten sie zu denen, die sie bisher als faule Schmarotzer beschimpft hatten. Ohne Chance, da wieder rauszukommen. Über 45 und Opfer einer "Umstrukturierung" - Pech gehabt. Das ganze schöne, sichere Leben dahin. Das Gesparte weg, das Häusle weg, stattdessen Betteln und Männchenmachen beim "Jobcenter", um wenigstens noch ein paar Kröten zum Essen zu kriegen - und nix dagegenzusetzen. Oder als Callcentersklave für ein paar lumpige Piepen arbeiten, auch wenn man etwas noch so Anständiges gelernt hatte.

      Weil der Kreis der Betroffenen sich erweitert hat, wurde das Thema wohl endlich mal von seinem Tabu befreit. Endlich. Es ist schon ziemlich armselig, wenn ein "reiches" Land solche Zustände 17 Jahre lang durchgehen lässt.

      • @Läufer:

        An Ihren Ausführungen ist durchaus etwas dran. Ich würde hinzufügen wollen, dass für viele (traditionelle) Linke die Arbeit als identitätsstiftend für Arbeiter*innen und Linke ist und der Schwerpunkt auf Arbeit das Schicksal der Erwerbslosen kaum der Rede Wert gewesen ist - allenfalls dessen Lohnabsenkungsfunktion.



        Interessant finde ich da das Selbstbild als zivilisatorisch, Hort der Menschenrechte ... wie Deutschland gerne dargestellt wird, obgleich in diesem Punkte doch die Widersprüche und das Treten der Menschenwürde offensichtlich sind. Der Staat definiert und benennt ein Existenzminimum, was seine Institutionen allerdings absurderweise kürzen dürfen. Mit anderen Worten, er raubt jenen deren Existenz, die er vorgibt zu garantieren.

  • Ich behaupte mal, dass sich 99% der auf der "bequemen Machtseite" sitzenden nicht vorstellen können, was es heisst, am unteren Ende der Fahnenstange zu hocken und einfach nicht den Arsch hochzubekommen, weil je eh alles sinnlos ist.

    Das ist kein "freier Wille, keinen Bock auf Arbeit zu haben" - was für ein Blödsinn: nahezu jeder Mensch will eine Bedeutung und eine Wertschätzung.



    Aber wer schon mal über Jahre erfolglos arbeitssuchend war verliert einfach den Glauben an sich selbst, dann ist jeder "zumutbare" Job zu viel und jeder erniedrigende Besuch beim Arbeitsamt eine Hürde.

    Ist doch selbsterklärend: wer schlecht ausgebildet joblos ist, hat grundsätzlich schlechte Karten im Leben gezogen. Sich aus so einem Loch selbst zu befreien erfordert genau den Biss, der bei vielen schon immer fehlt hat.

    • @Mitch Miller:

      Noch dazu trifft es dann genau diejenigen, die diese Hilfe durch ALG2 eigentlich besonders nötig haben, nämlich die, die sich selber nicht (mehr) helfen können.

      Wobei man sagen muss, dass ALG2 im Vergleich zu der früheren Sozialhilfe schon ein Fortschritt ist: Damals gab es nur einen minimalen Festbetrag, alles darüber hinaus musste mit einzelnen schriftlichen Anträgen mit nachgewiesenem(!) Bedarf beantragt werden, von der Winterjacke bis zur neuen Unterhose. Wenn man das alles konsequent und vollständig ausgenutzt hat, hat sich das gelohnt. Aber das konnten nur die, die durchaus gut organisiert waren und mit demselben Aufwand auch hätten arbeiten können. Wer das nicht konnte (also die, für die Sozialhilfe eigentlich da war), nagte buchstäblich am Hungertuch.

      Das ist alles schon ziemlich unsozial, man kann es nicht anders sagen.

      • @Mustardman:

        Dass ALG II besser als die frühere Sozialhilfe ist, erkläre allen chronisch Kranken und/oder sonstwie arbeitsunfähigen Menschen, die sich jetzt von irgendwelchen Fuzzis demütigen lassen müssen, weil sie sicher irgendeiner Tätigkeit nachgehen müssen, damit auch sie ein Lebensrecht haben.

        • @Hampelstielz:

          Wer arbeitsunfähig ist, kriegt Sozialgeld und kein ALG2, oder?

          Ich HABE mal Sozialhilfe bekommen, dagegen ist ALG2 geradezu menschenwürdig. Das sind meine Erfahrungen, haben Sie auch welche?

  • 7G
    7964 (Profil gelöscht)

    Die Situation ist längst nicht mehr zumutbar. Ich brauche kein Verfassungsgericht, um eine Frage zu klären, die jeder Drittklässler beantworten kann. Wenn Sanktionen ans Lebensnotwendige gehen, wird der Staat (und das sind wir alle) asozial.

  • Ich möchte Herrn Thomé auf diesem Wege meine große Dankbarkeit für seine Arbeit aussprechen. Viele Tipps und Dokumente im Newsletter haben mir größere Probleme erspart und mich ermutigt, das Jobcenter in Abständen zwei Mal zu verklagen.



    Auch von der Möglichkeit eines Beratungsscheins für einen Anwalt hatte ich durch den Newsletter von Tacheles erfahren. Beide Prozesse wurden damals (Nuller-Jahre) übrigens zu meinen Gunsten entschieden – inklusive des seltenen Falles einer 100%igen Nachzahlung eines Teilbetrages von AlG2 über 1,5 Jahre – trotz angeblicher Fristverstreichung. Denn die damalige Unfähigkeit der ARGE (so heißen früher die Jobcenter) hat damals sogar den Richter fassungslos gemacht.



    DANKE Herr Thomé für Ihr Engagement – auch gegen (Institutionellen) Rassismus!



    Sie haben wirklich etwas bewegt und verbessert f ü r die AlG2-Empfänger.



    Bleibt abzuwarten, was unser BVerfG anhand unseres Grundgesetzes (das für mich Laiin eindeutig ist) entscheiden wird.