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Umstrittene GrundgesetzänderungSchweden will Staatsangehörigkeit wieder entziehen können

Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften können künftig die schwedische wieder verlieren, wenn sie den „vitalen Interessen“ des Landes schaden.

Ab 2027 soll Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können Foto: Katja Hoffmann/laif
Anne Diekhoff

Aus Härnösand

Anne Diekhoff

Keinem schwedischen Staatsangehörigen, der in Schweden lebt oder gelebt hat, kann die Staatsangehörigkeit entzogen werden: So steht es im Grundgesetz des Landes – noch. Ab 2027 soll Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können, wenn sie durch „unrichtige oder irreführende Angaben oder anderes ungebührliches Verhalten“ erlangt wurde. Und: Wer für ein Verbrechen verurteilt wird, das „Schwedens vitalen Interessen“ gravierend schadet, kann künftig ebenfalls die Staatsangehörigkeit verlieren. Am Mittwoch stimmte der Reichstag in Stockholm dem Vorschlag der Regierung zu.

Unter anderem Menschenrechtsorganisationen, Rechtsexperten, die Grünen und die Linkspartei hatten vor Willkür und Rechtsunsicherheit als Folge gewarnt. Die Kritik richtete sich vor allem gegen den Begriff „vitalen Interessen“, den die liberal-konservative Regierungskoalition und ihr Kooperationspartner, die rechten Schwedendemokraten, für ihren Gesetzvorschlag gewählt hatten.

Der ursprüngliche Expertenentwurf war konkreter gewesen, daran erinnerte etwa die Organisation Civil Right Defenders (CRD). Dort war es noch um „Verbrechen, die Schwedens Sicherheit ernsthaft bedrohen“, oder „Verbrechen, die in der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof liegen“ – also etwa Kriegsverbrechen – gegangen. Ähnliches gilt bereits in anderen Ländern.

Die schwedische Regierung hatte aber von Anfang an klargemacht, dass ihre Zielpersonen für diese Grundgesetzänderung nicht zuletzt die Köpfe der organisierten Kriminalität in Schweden sind. Sie ließ deshalb prüfen, ob gewisse Gewaltverbrechen oder auch Geldwäsche, wenn sie im Rahmen organisierter Kriminalität stattfänden, als Verbrechen gelten können, die Schwedens „vitalen Interessen“ schaden. Dies sei zwar denkbar, war das Ergebnis eines Expertenberichts. Er warnte aber zugleich, die Kategorie sei sehr umfassend und schwer abzugrenzen.

Ideologischer Erfolg der rechten Schwedendemokraten

Genau diese Schwammigkeit wurde auch bei der abschließenden Parlamentsdebatte am Mittwoch kritisiert. Staatsangehörigkeit müsse in einer Demokratie etwas sein, auf das Menschen sich verlassen können, betonte der Fraktionsvorsitzende der Vänsterpartiet (Linkspartei), Samuel Gonzalez Westling.

Die von der Regierung gewählte Formulierung lasse außerdem zu viel Auslegungsspielraum. Es bestehe die Gefahr, dass künftige Regierungen die Kriterien dessen, was als Gefahr für die vitalen Interessen Schwedens gelte, nach Gutdünken ausweiten. Der Linkenpolitiker meinte, diese Änderung sei „vermutlich einen der größten ideologischen Erfolge der Schwedendemokraten“ als Mehrheitsbeschaffer der aktuellen Regierung.

Auch die Organisation Civil Right Defenders (CRD) hatte kritisiert, dem Gesetzestext fehlten „deutliche Konturen“. Das steigere das Risiko für uneinheitliche und willkürliche Entscheidungen.

Es ist nicht der erste Vorwurf dieser Art an die Adresse der aktuellen Regierung. Gerade im Bereich Migration, Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit bringt sie in hoher Schlagzahl auch unter Rechtsexperten umstrittene Änderungen durchs Parlament. Im September wird in Schweden gewählt.

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31 Kommentare

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  • Eine nicht durch Geburt erlangte Staatsbürgerschaft ist aus meiner Sicht immer ein Vertrag.



    Der Staat garantiert für dich zu sorgen (Infrastruktur, Gesundheit, Sicherheit, etc), dafür garantierst du dem Staat Treue (Steuern zahlen, Rechtsordnung achten, etc).



    Wer eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, hat ja auch die Möglichkeit eine Staatsbürgerschaft abzulegen - wieso sollte dann nicht auch der Staat selbst diese Möglichkeit haben, bei extremer Missachtung der Modalitäten wie



    Mord, Vergewaltigung, Verbrechen aus Hass, Volksverhetzung oder Personen die sich nachweislich radikalisiert haben, diesen die Staatsbürgerschaft wieder entziehen zu können.



    Eine Staatsbürgerschaft ist kein Freischein sondern ein Vertrauensbeweis - und dieses Vertrauen muss geachtet werden.

  • Finde ich völlig legitim, allerdings sollte man das konkretisieren.

  • Womöglich sortiert sich die Logik (des StangEntzuges) in das schwedische Rechtssystem nachvollziehbar ein, ansonsten dürfte der 'Entzug' konservatives dummes Zeug darstellen. Klare Sanktionsregeln und vorher die Lösung der Frage, was man sich in einem demokratischen, rechtsstaatlichen, ökologisch und ökonomisch gerechten (Gleichheit) Gemeinwesen bieten lassen muss, dürften zu besseren Ergebnissen führen.

  • Staaten sind ja nur eine Form der alten Höhle in der unsere Vorfahren lebten und ich denke jede Gruppe Menschen darf entscheiden jemanden nicht in ihrer Gruppe haben zu wollen.



    Begeht jemand Straftaten sehe ich das als Analogie desjenigen der sich in einer solchen Gruppe nicht benehmen kann und dann raus fliegt. Also völlig verständliches Vorgehen, und geradezu Notwendig für jede Gruppe die in Frieden leben will.



    Und das man jemanden der in eine solche Gruppe hinein geboren wurde mehr verzeiht als den der später kam, ist auch völlig normal, daher die Unterschiede in den Konsequenzen (Staatsbürgerschaft verlieren oder nicht verlieren).

    Man darf diese typisch menschlichen Verhaltensweisen eben nur nicht missbrauchen, wie es Rechte gerne tun, aber das darf nicht dazu führen, das man sich auf der Nase rum tanzen lassen muss...

  • Wir sollten das als Druckmittel auch in der Hinterhand haben. Zwei schwere Straftaten und weg mit der geschenkten deutschen Staatsbürgerschaft

  • Um die schwedische Staatsbürgerschaft zu beantragen, muss man fünf Jahre im Land gelebt haben. Der Prozess bis zur Erteilung dauert in der Regel nochmal mehr als 3 Jahre. Man sollte annehmen, dass die Behörden nach acht Jahren wissen, was das für ein Kandidat ist. Wenn er danach straffällig wird, dann trägt auch die schwedische Gesellschaft eine Mitverantwortung. Ein Entzug der schwedischen Staatsbürgerschaft ist m.E. nicht gerechtfertigt. In Deutschland kann die Staatsbürgerschaft nur entzogen werden, wenn sie grob gesagt "erschlichen" wurde.

    • @Il_Leopardo:

      Weshalb die schwedische Gesellschaft schuld sein soll, wenn sich jemand 5-8 Jahre lang am Riemen reißt, müssten Sie erklären.

      Kriminelle Neueinwanderet, z. B. Extremisten, halten sich das erste Jahr zurück.

      Sie müssen ja erstmal Netzwerke aufbauen.

      Danach bleibt vieles vielleicht erstmal unter dem Radar.

      Auch Schweden ist kein Überwachungsstaat.

      Wenn Sie in einer persönlichen Beziehung nach 5-8 Jahren feststellen, der andere wird gewalttätig, würde ich es für sinnvoll halten, dass man sich trennt.

      Bevor es schlimmer wird.

      Für die Trennung trägt man eine Art Mitverantwortung.

      Die Vorstellung, ich habe eine Mit-Verantwortung, wenn der Partner gewalttätig wird, halte ich für toxisch.

      "Gesellschaft" ist eigentlich nur ein Narrativ. Im Grunde handelt es sich nur um Menschen.

      Will sagen: Pauschalisierungen sind bei dem Thema schwierig.

      Ja, eine Staatsbürgerschaft sollte zuverlässig übertragen werden.

      Andererseits ist es problematisch, wenn andere Menschen für die Zuverlässigkeit sterben.

      Ich glaube halt auch nicht an die Omnipotenz von Behörden. Die kriegen nun mal vieles nicht mit.

      • @rero:

        Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sich jemand acht lange Jahre am Riemen reißt. Und wenn er dann den Pass in den Händen hält, begeht er die erste Straftat. Das ist doch lächerlich.

    • @Il_Leopardo:

      Staatsbürgerschaft ist kein bedingungsloser Freifahrtschein, sondern die höchste Form der Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen – mit Rechten und Pflichten. Wenn jemand diese bewusst und schwerwiegend verletzt, ist nicht „die Gesellschaft mitverantwortlich“, sondern der Täter selbst. Schuld zu kollektivieren, um individuelle Verantwortung zu relativieren, ist politisch bequem, aber rechtlich und moralisch fragwürdig.

      Dass Behörden nach Jahren „wissen müssten, was das für ein Kandidat ist“, ist ein naiver Glaube. Menschen radikalisieren sich, verändern sich, handeln situativ – oft lange nach der Einbürgerung. Der Staat ist kein Hellseher. Genau deshalb braucht es Sanktionsmöglichkeiten für Extremfälle. Wer den Entzug der Staatsbürgerschaft kategorisch ablehnt, erklärt sie faktisch für unkorrigierbar – selbst bei schwersten Loyalitätsbrüchen gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

      Der Verweis auf Deutschland ist zudem irreführend: Dass das deutsche Recht aktuell hohe Hürden setzt, ist keine naturgegebene Wahrheit, sondern eine politische Entscheidung – und politisch veränderbar.

      • @Zippism:

        Habe ich etwa geschrieben, dass Menschen sich auch nach acht Jahren nicht ändern können? Nein - aber sie haben sich innerhalb der Strukturen, in denen sie leben (müssen), innerhalb der Gesellschaft geändert - meist zum Guten - manchmal aber auch zum Bösen. Wenn zum Bösen, dann muss dieser Mensch zur Rechenschaft gezogen werden, immer im Rahmen der bereits existierenden Gesetze. Wenn er dann seine Strafe verbüßt hat, ist das Gleichgewicht wieder hergestellt.

    • @Il_Leopardo:

      ,"... dann trägt auch die schwedische Gesellschaft eine Mitverantwortung...." Sie fällen hier mal eben ein Urteil über die schwedische Gesellschaft. Das ist faktenfrei und anmaßend. Machen Sie sich klar, dass sich mit Ihrem willkürlichen Vorwurf selbst die Verantwortung für das Fehlverhalten anderer zuschreiben. Denken Sie mal drüber nach

      • @Rosa Roxanne:

        Ich fälle hier kein Urteil. Urteile fällt das Gericht. Ich darf aber schon meine Meinung sagen oder?

    • @Il_Leopardo:

      "Wenn er danach straffällig wird, dann trägt auch die schwedische Gesellschaft eine Mitverantwortung."

      Es gibt etwas das nennt sich Eigenverantwortung und ab einem gewissen Alter ist man für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich.

      Gesellschaftliche Umstände können für die Strafzumessung aber nicht für die Straftat geltend gemacht werden.

      Wer mündig ist und eine Straftat begeht der muss auch die Konsequenzen dafür tragen.

      Und das ein Staat bestrebt ist Intensivtäter oder Schwerkriminelle mit ausländischer Herkunft nach Möglichkeit des Landes zu verweisen finde ich nicht ungewöhnlich und erst recht nicht inhuman.

      Den Islamisten und Clan Mitgliedern, die aufgrund der Rechtslage hier in Norwegen die Staatsbürgerschaft aberkannt und die des Landes verwiesen wurden, weine ich jedenfalls keine Träne nach.

      Und ich wüsste auch nicht warum die norwegische Gesellschaft eine Mitverantwortung für die Umtriebe von Dschihadisten oder Clans haben sollte.

      Da hat auch ihr Hinweis bezgl. einer behördlichen Prüfung auf die Eignung keinerlei Relevanz in der Sache.

      Den einzigen Einwand den ich gelten lassen würde ist der, das durch Ausweisung das "Problem" lediglich verlagert wird.

  • In Deutschland kann die Staatsbürgerschaft bisher nur bei arglistiger Täuschung entzogen werden. Diese Regelung sollte ergänzt werden, bei Begehung von Verbrechen - zumindest insoweit eine weitere Staatsbürgeschaft besteht. In diesen Fällen fehlt es an einer Schutzwürdigkeit.

  • Was ist daran verwerflich, wenn ich die Vorteile der Staatsbürgerschaft geniesse, dann komplett und mir nicht durch eine zweite Staatsbürgerschaft eine Hintertür offenhalten.

  • Ich habe den schwedischen Entwurf jetzt einmal mit dem geltenden Recht nach der norwegischen statsborgerloven abgeglichen und verstehe die Bedenken an dem schwedischen Gesetzesentwurf nicht so ganz.

    In Norwegen kann nach § 26 bei einer doppelten Staatsangehörigkeit die Norwegische entzogen werden, wenn nationale Sicherheitsinteressen davon berührt sind. Zu denen gehören jedoch nicht nur die üblichen Merkmale wie Terrorismus sondern auch die organisierte Kriminalität oder auch Intensivstraftäter.

    Die Aberkennung der norwegischen Staatsbürgerschaft ist zudem Voraussetzung, um diese Gruppen ausweisen zu können.

    Um Willkür zu vermeiden, gilt dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieser ist gesetzlich geregelt. Über den Grad der Verhältnismäßigkeit entscheiden im Zweifel dann die Gerichte.

    Das ist hier seit Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit im Jahre 2020 Staatenpraxis und hat sich bewährt.

    Davon abgesehen das die schwedische Formulierung sehr unpräzise daherkommt, gibt es im Kern aber kaum Unterscheidungsmerkmale in der Sache.

    Und Missbrauch kann sowohl mit dem Erwerb einer doppelten Staatsangehörigkeit wie mit dem Entzug derselben betrieben werden.

    • @Sam Spade:

      Die bewusst schwammige Formulierung ist doch genau das Problem.



      .



      Das öffnet Tür und Tor für Missbrauch.

  • "Ab 2027 soll Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können, wenn sie durch „unrichtige oder irreführende Angaben oder anderes ungebührliches Verhalten“ erlangt wurde. Und: Wer für ein Verbrechen verurteilt wird, das „Schwedens vitalen Interessen“ gravierend schadet, kann künftig ebenfalls die Staatsangehörigkeit verlieren."

    Was soll daran so schlimm sein? Hauptsache nicht staatenlos. Kein weißer Westler hat mehrere Staatsbürgerschaften, aber jeder dritte mit Migrationshintergrund. Muss man sich auch mal entscheiden, verstehe das Prinzip mehrerer Staatsbürgerschaften eh nicht. Sollte nur einmal erlaubt sein, fördert die Identifikation mit dem Staat in dem man lebt.

    • @Petzi Worpelt:

      'Kein weißer Westler' hat mehrere Staatsangehörigkeiten? Da wäre es hilfreich, zu wissen, daß viele, viele solche mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Französisch und deutsch. Schweizerisch und amerikanisch. Italienisch und kanadisch. Die meisten Länder machen keinen solchen Lärm um Mehrstaatigkeit wie Deutschland. Aber immer gut, um etwas Vitriol auf nicht-weiße Einwanderer abzusondern. Denn darum geht's Ihnen.

      • @Kahlschlagbauer:

        Der entscheidende Punkt ist ein statistischer, kein rassistischer: Mehrstaatigkeit ist bei Menschen mit Migrationshintergrund deutlich häufiger, und genau deshalb stellt sich dort auch häufiger die Rechtsfrage nach Loyalitätskonflikten und Sanktionsmöglichkeiten. Das zu benennen ist keine Gesinnung, sondern Realität.

        Ebenso wird der Kern bewusst übergangen: Es geht nicht um beliebige Straftaten oder kulturelle Zuschreibungen, sondern um

        erschlichene Staatsangehörigkeit und



        schwere Verbrechen gegen die vitalen Interessen des Staates.

        Beides sind rechtsstaatlich nachvollziehbare Kategorien. Wer das als „Lärm“ diffamiert, verweigert sich der Debatte über Pflichten, während er ausschließlich über Rechte spricht.

        Und schließlich: Die Forderung nach einer Staatsangehörigkeit ist kein exotischer deutscher Sonderweg, sondern ein international verbreitetes staatsrechtliches Prinzip. Dass andere Länder Mehrstaatigkeit großzügiger handhaben, ist kein moralisches Argument dagegen, sondern eine politische Entscheidung – genauso legitim wie die gegenteilige.

  • Unter den Nazis hier in D nannte sich das "schwere Schädigung des deutschen Ansehens". Wichtig ist bei solchen Formulierungen immer, möglichst nicht konkret zu werden. Das hat Schwedens Regierung unzweifelhaft geschafft.

    • @Kaboom:

      Der Nazi-Vergleich ist hier nicht nur unerquicklich, sondern argumentativ faul. Wer jede unbestimmte Rechtsformulierung reflexhaft mit dem NS-Staat gleichsetzt, entwertet bewusst den Unterschied zwischen Willkürherrschaft und rechtsstaatlicher Ordnung. Genau dieser Unterschied liegt nämlich nicht in der bloßen Existenz unbestimmter Rechtsbegriffe, sondern in Gewaltenteilung, richterlicher Kontrolle, Rechtsmitteln und öffentlicher Gesetzgebung.

      „Schwere Schädigung des deutschen Ansehens“ war ein Instrument eines Systems ohne unabhängige Gerichte, ohne freie Presse, ohne effektiven Rechtsschutz. Der schwedische Gesetzentwurf entsteht dagegen in einem demokratischen Parlament, ist justiziabel und überprüfbar – und kann von Gerichten kassiert werden. Wer das ignoriert, betreibt historische Gleichsetzung statt Analyse.

      Unbestimmte Rechtsbegriffe sind im Übrigen kein autoritäres Spezifikum, sondern Alltag jedes modernen Rechtsstaats („öffentliche Sicherheit“, „Verhältnismäßigkeit“, „Treu und Glauben“). Die Alternative wäre eine kasuistische Gesetzgebung, die beim ersten neuen Sachverhalt kollabiert.

  • Leider sind wir in Deutschland schon viel weiter, auch ohne Regierungsbeteiligung der AfD. Hier kann die deutsche Staatsangehörigkeit noch 10 Jahre nach Erteilung wieder entzogen werden (§35 StAG), selbst wenn der/die Betroffene dadurch staatenlos werden würde. Da reichen schon pro-palästinensische Beiträge in den Social Media: jacobin.de/artikel...taatsbuergerschaft



    Die Unterscheidung zwischen "Passdeutschen" und "Biodeutschen", von der die Rechten schwafeln, ist also schon in Gesetz gegossen, dem Grundgesetz zum Trotz.

    • @Klaus Galensa:

      Eine rechtswidrige Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.

      • @Il_Leopardo:

        Grundsätzlich richtig, ABER die "Täuschung" kann sehr weit gefasst werden.



        .



        Ich empfehle den verlinkten Artikel einmal zu Gemüte zu ziehen.



        .



        Da wurde bereits ein social Media Post, mit einigem Interpretationsspielraum, als Beweismittel für die Täuschung genutzt.



        .



        Und jemand der mit 2 Monaten nach Deutschland kommt, hier Sprechen und Laufen lernt ist DEUTSCHER.

  • Ich finde das gut. Wer das verhindern will, kann ja seine andere Staatsangehörigkeit aufgeben, bzw. wenn das nicht möglich ist, behält er sie eben. Ich habe schließlich auch nur einen Pass. Diese Rosinenpickerei ist eigentlich eine Frechheit. Entweder ist man nun Schwede oder nicht.

    • @migra:

      Ja, gewiß.



      Warum soll der Türke zwei Pässe haben und ich nicht?'



      Sie sind das Maß aller Dinge. Daß die Welt zum großen Teil aus Migranten mit ihren ganz spezifischen Schicksalen besteht, paßt da nicht hinein.

      • @Kahlschlagbauer:

        Die Behauptung, die Welt bestehe „zum großen Teil aus Migranten“, ist faktisch falsch. Nach internationalen Schätzungen liegt der Anteil von Menschen, die außerhalb ihres Geburtslandes leben, bei rund 3–4 % der Weltbevölkerung. Die überwältigende Mehrheit der Menschen lebt also nicht als Migrant, sondern dauerhaft im Herkunftsstaat. Migration ist ein relevantes, aber kein dominierendes globales Phänomen.

        Damit fällt auch der implizite Vorwurf, eine Orientierung an eindeutiger Staatsangehörigkeit blende „die Realität der Welt“ aus. Im Gegenteil: Der Normalfall weltweit ist eine Staatsangehörigkeit, ein Staat, eine rechtliche Loyalität. Mehrstaatigkeit ist die Ausnahme – historisch wie statistisch – und darf deshalb selbstverständlich politisch diskutiert und begrenzt werden.

    • @migra:

      Warum? Ich muss mich doch in Deutschland auch nicht für ein Bundesland oder für eine Gemeinde entscheiden.

      • @Francesco:

        Stehe aber immer noch unter der gleichen Gesetzbarkeit und Steuertrecht und kann bei einer Straftat ausgeliefert werden.



        Z.B. ich begehe eine Straftat in Deutschland und besitze einen türkischen Pass, dann werde ich von der Türkei nicht ausgeliefert, besitze ich nur einen deutschen Pass, dann werde ich ausgeliefert.



        Das ist der Unterschied zu ihrem Vergleich Francesco

  • Würde ich mir auch für unser Land bzw. ganz Europa wünschen.