Lehrer muss sein T-Shirt zu Hause lassen : Schulen sind keine neutralen Orte
Die Bremer Schulaufsichtsbehörde verbietet einem Lehrer, ein Seenotrettungsshirt zu tragen. Es folgt ein Maulkorb für das Kollegium. So geht es nicht.
Foto: Marijan Murat/dpa
J emand hatte das T-Shirt des Lehrers gesehen und Anstoß daran genommen: ein stilisiertes Schiff, in Schwarz und Rot auf weißem Grund – „Antifaschistische Seenotrettung“ stand drauf. Laut der Lehrer*innengewerkschaft GEW hatte sich „eine schulfremde Person“ darüber bei der Bremer Förderschule Paul Goldschmidt beschwert. Dem Lehrer wurde verboten, sein T-Shirt weiter in der Schule zu tragen.
Die Bremer Schulaufsichtsbehörde verfasste ein Schreiben zu dem Fall: Das Personal solle während der Dienstzeit überhaupt „keine Kleidungsstücke mit politischen Botschaften oder Slogans“ tragen, zumindest keine, die „geeignet sind, im schulischen Umfeld Kontroversen auszulösen oder den Schulfrieden zu beeinträchtigen“. Schließlich gebe es ein Neutralitätsgebot an Schulen.
Der Rektor zitierte das Schreiben der Schulaufsicht auf einer Gesamtkonferenz und untersagte dem Kollegium danach die weitere Diskussion über das Thema, wie die GEW schreibt. Nicht, dass da noch jemand im schulischen Umfeld Kontroversen auslöst.
Tatsächlich heißt es in Paragraf 59 des Bremischen Schulgesetzes: „Die öffentlichen Schulen haben religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren.“ Und: Auch das äußere Erscheinungsbild der Lehrkräfte dürfe nicht geeignet sein, die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen der Schüler*innen oder Erziehungsberechtigten zu stören. In Wirklichkeit ist alles, wie immer, komplizierter.
GEW fordert, Diskussionsverbot aufzuheben
„Äußerst irritierend“ findet die GEW den Vorfall; schließlich solle Schule doch nach Landesverfassung und Bremer Schulgesetz dazu erziehen, „politische und soziale Verantwortung zu übernehmen sowie kritische Solidarität zu üben“, schreibt die Lehrer*innengewerkschaft. Sie fordert die Schulleitung auf, das Diskussionsverbot für das Kollegium zurückzunehmen – sowie die Sache mit dem Neutralitätsgebot noch mal klarzustellen.
Als Bildungssenator Mark Rackles (SPD) um ein Statement dazu gebeten wird, erwähnt er das Neutralitätsgebot nicht, die Entscheidung des Schulleiters und seiner Schulaufsicht verteidigt er inhaltlich trotzdem. „Die Tatsache, dass Lehrkräfte nicht neutral sein sollen, bedeutet keinesfalls, dass sie einen Freibrief für jede Form der politischen Manifestation im Schulbereich haben“, schreibt der Senator.
Schließlich sei ein Slogan auf einem Shirt nicht mit einer Debatte im Unterricht gleichzusetzen. Der Senator bezieht sich auf den Beutelsbacher Konsens: Der kennt nämlich auch noch das „Überwältigungsverbot“: Schüler*innen dürfen von Lehrer*innen nicht politisch überrumpelt werden.
Eine demonstrative politische Botschaft auf einem T-Shirt biete nicht den geforderten Raum für Diskurs, sondern sei eher eine Form der Indoktrination durch den Lehrer, findet Rackles. In dem Spruch auf dem beanstandeten Shirt schwinge die Aussage mit, dass die EU-Politik faschistisch sei, „was in der Einordnung mehr als zweifelhaft ist“, wird der Senator im Weser-Kurier zitiert.
Auf dem T-Shirt steht aber bloß „Antifaschistische Seenotrettung“, sonst nix. Allenfalls kann man aus den zwei Wörtern schließen, dass es wohl mehrere Seenotrettungen gibt, und dass mindestens eine davon antifaschistisch ist. Vielleicht kann man im Kontext des T-Shirts noch den heuristischen Schluss ziehen, dass der Träger die „antifaschistische Seenotrettung“ nun irgendwie gut findet. Aber: Das war’s dann auch.
Die Assoziation einer faschistischen EU entsteht in Rackles’ Kopf, und das natürlich nicht ganz ohne Kontext und Grund. Dem hübschen Shirt kann man die traurige Weltlage aber nicht anlasten.
„Die Debatte wäre vermutlich im Kollegium eine andere, wenn rechtspopulistische oder rechtsextremistische Sprüche zur Schau getragen würden“, sagte Rackles noch zum Weser-Kurier. Und zwar aus ziemlich guten Gründen, so könnte man ergänzen. Wir können das ja mal auf dem Schulhof ausdiskutieren – wenn es der Schulfrieden denn erlaubt.
Anmerkung der Redaktion: Wir hatten zunächst geschrieben, dass der Rektor der Schule dem Lehrer verboten hatte, das „Antifaschistische Seenotrettung“-Shirt zu tragen. Richtig ist, dass er das Verbot auf Anhalten der Bremer Schulaufsichtsbehörde aussprach. Wir haben die Passage entsprechend geändert.
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