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Asylpolitik in DeutschlandHessen schiebt Eltern ohne ihre Kinder ab

Deutsche Behörden nehmen die Kleinkinder einer überforderten kurdischen Flüchtlingsfamilie in Obhut – und zwingen die Eltern, ohne sie in die Türkei zurückzukehren.

Yağmur Ekim Çay

Aus Frankfurt (Main)

Yağmur Ekim Çay

Als Metin K. und Özlem A. vor drei Jahren nach Deutschland kamen, hatten sie sich ihre Zukunft anders vorgestellt. „Für unsere Kinder wollten wir ein gutes Leben“, sagt Özlem A. Doch wie sie es sich dachten, kam es nicht: Anfang August wurden Metin K. und Özlem A. aus Frankfurt am Main in die Türkei abgeschoben – ohne ihre drei Kleinkinder. Das Jugendamt Frankfurt hatte die sieben Monate, eineinhalb und vier Jahre alten Kinder rund einen Monat zuvor in Obhut genommen. Und hier sind sie bis heute.

Dabei waren Sorge- und Umgangsrecht zum Zeitpunkt der Abschiebung überhaupt nicht geklärt. Gleiches gilt für die Frage, was eigentlich mit den Kindern wird. Eine Aufenthaltserlaubnis haben sie nicht. Ob und wie die Eltern ihre Kinder wiedersehen können, ist derzeit offen. Metin K. und Özlem A. dürfen ihrerseits nicht mehr in Deutschland einreisen. Sie sind mit einer Wiedereinreisesperre belegt.

Von einer „skandalösen Abschiebung“ spricht Timmo Scherenberg, der Geschäftsführer des hessischen Flüchtlingsrats. „In meinen 20 Jahren Beratungserfahrung habe ich so etwas noch nicht gesehen.“ Familientrennungen erlebe man bei Abschiebungen häufig, etwa wenn ein Ehepartner nicht angetroffen werde, der andere aber trotzdem abgeschoben werde. „Dass jetzt aber Eltern von ihren drei Kleinkindern getrennt werden und diese in Obhut der Behörden bleiben, kannte man bislang nur aus den USA“, sagt Scherenberg. Er hätte so einen Umgang in Deutschland nicht für möglich gehalten.

Auch die Anwältin der Familie, Gönül Halat-Meç, sagt, sie habe einen solchen Fall bislang nicht erlebt. „Den Eltern wurde das Recht genommen, die Angelegenheiten ihrer Kinder überhaupt noch selbst zu regeln und zu klären, ob und in welchem Umfang Umgang stattfinden darf.“

Flucht aus Angst um Leib und Leben

2023 war das kurdische Paar aus einer Kleinstadt im Südosten der Türkei, rund 25 Kilometer von der syrischen Grenze entfernt, nach Deutschland gekommen. Kur­d:in­nen stellen einen erheblichen Anteil der Asylsuchenden aus der Türkei in Deutschland. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) waren 2025 rund 65 Prozent der Erstantragsteller aus der Türkei kurdischer Herkunft. Im Jahr 2024 lag ihr Anteil sogar bei 73 Prozent.

Allerdings gab es zuletzt einen Friedensprozess zwischen der türkischen Regierung und der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK. Die Türkei gilt im EU-Asylsystem zudem grundsätzlich als sicherer Herkunftsstaat.

Özlem A. berichtet am Telefon, dass sie in der Türkei finanziell gut aufgestellt waren. Sie seien „nicht aus wirtschaftlichen Gründen“ nach Deutschland gekommen, sagt die 25-Jährige zur taz. Ihr 27-jähriger Partner ergänzt: „Wir hatten Angst um unser Leben und wollten in Sicherheit leben.“ Trotzdem wurde der Asylantrag der Familie seitens des Bamf abgelehnt. Die Familie klagte gegen den Bescheid. Ende Dezember 2025 wurde die Ablehnung endgültig bestätigt.

Überforderung in Deutschland

In Deutschland, sagt Özlem A., sei sie an ihre Grenzen gestoßen. Im Flüchtlingscamp habe es keine geeignete Umgebung für die Kinder gegeben. Ihr älteres Kind habe dort krabbeln lernen wollen, doch es habe nicht einmal einen Teppich gegeben. Auch mit dem Essen und gesundheitlich sei sie stark überfordert gewesen. Die Familie habe sich ein kleines Zimmer teilen müssen, zeitweise sogar einen Container mit einer anderen Familie. Auch den Mangel an Hygiene beklagt sie.

Ihr Mann habe arbeiten wollen, ihm sei aber keine Arbeitserlaubnis erteilt worden. Sie selbst hätte gern eine Schule besucht, „das hat auch nicht geklappt“. Mit kleinen Kindern sei es zudem kaum möglich gewesen, die Sprache zu lernen.

Der Alltag in Deutschland habe die Familie vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. So sei Metin K. kurzzeitig verhaftet worden, weil er ohne Ticket Zug gefahren sei. Anfangs habe die Familie gar nicht verstanden, wie solche Dinge in Deutschland funktionierten. „Wir hatten niemanden, der uns erklärte, wie wir uns zurechtfinden und unser Leben aufbauen können“, sagt Özlem A.

Die Überforderung der Eltern mit den Kindern sollen dann auch die Behörden mitbekommen haben. Sie hätten eine Vernachlässigung der Kinder festgestellt, berichtet die Familienrechtlerin Gönül Halat-Meç. Bereits etwa ein Jahr vor der Abschiebung sei deshalb eine Notmutter für die Familie eingesetzt worden, die die leibliche Mutter unterstützen sollte.

„Massiver Verwahrlosungszustand der Kinder“

Im Februar 2026 entzog das Familiengericht den Eltern schließlich per einstweiliger Anordnung vorläufig das Sorgerecht. Sie habe, so Özlem A., der Notmutter dann erklärt, das Gericht zu informieren, dass der Termin im Eilverfahren verlegt werden müsse, weil sie kurz vor der Entbindung ihres dritten Kindes stand. Dazu sei es offenbar nicht gekommen. „Dann kam das dritte Kind zur Welt, und auch für das dritte Kind wurde das Sorgerecht entzogen“, sagt Anwältin Halat-Meç.

„Eine Verbesserung der familiären Gesamtsituation war seitens der zuständigen Behörden trotz verschiedener Unterstützungsangebote nicht feststellbar, sodass das Jugendamt die Kinder Ende Juni in Obhut nahm und mit Rücksicht auf das Kindeswohl auch kein Kontakt mehr zu den Eltern stattfand“, teilt das hessische Innenministerium der taz auf Anfrage mit. Seitens des Jugendamts seien „danach ein massiver Verwahrlosungszustand der Kinder und fehlende Kooperationsbereitschaft der Eltern bestätigt“ worden.

Nach Darstellung ihrer Anwältin sei die Familie aber auch nie vor Gericht angehört worden. Auch über den Inhalt des Beschlusses sei sie nicht ausreichend informiert gewesen. „Ich wollte dagegen vorgehen und eine mündliche Verhandlung beantragen“, sagt Halat-Meç. Das sei das Recht der Eltern. Doch der Antrag der Anwältin zur elterlichen Sorge sei weiterhin anhängig. Die Gerichtstermine seien mehrfach verschoben worden. Der nächste Termin vor dem Familiengericht ist nun im November angesetzt.

Streit auf dem Amt

Am 1. Juli soll es nach Darstellung der Anwältin zum Eklat gekommen sein. Die Eltern seien beim Jugendamt in Frankfurt aufgetaucht, weil sie besprechen wollten, wie es weitergehen könne. Dabei sei es zu einem Streit gekommen, so Halat-Meç. Am 7. Juli habe dann das Jugendamt das Regierungspräsidium informiert, das die Abschiebung veranlasste. Metin K. und Özlem A. kamen daraufhin in Abschiebehaft und wurden wenige Tage später in die Türkei abgeschoben.

Auf Anfrage der taz wollte das Jugendamt Frankfurt bis Redaktionsschluss nicht beantworten, ob und warum es das Regierungspräsidium um eine Abschiebung gebeten hatte. Zur Begründung verwies das Amt auf „datenschutzrechtliche Vorgaben“.

Das hessische Innenministerium teilt auf Nachfrage mit, die Zentrale Ausländerbehörde und das Jugendamt seien während der Planungen der Abschiebung in engem Austausch gestanden, um die familiären Belange trotz der vollziehbaren Ausreisepflicht der Eltern und des bereits „wegen massiver Probleme vorläufig entzogenen Sorgerechts im aufenthaltsrechtlichen Verfahren berücksichtigen“ zu können.

Wenige Tage, bevor die Eltern in Abschiebehaft kamen, habe das Jugendamt mitgeteilt, dass im familienrechtlichen Verfahren noch überhaupt kein Hauptsachetermin feststehe, den die Ausländerbehörde hätte im Rahmen ihres Ermessens berücksichtigen können. Zugleich sei bestätigt worden, dass der Entzug des Sorgerechts weiterhin für erforderlich gehalten werde. Das Innenministerium habe zudem festgestellt, dass ein geregelter Umgang mit den Kindern in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.

Entsprechend hätten „familiäre Gründe und Belange der Rückführung in diesem Fall nicht entgegengestanden“, so das Innenministerium weiter. Damit sei dann auch keine möglicherweise noch ausstehende Entscheidung des Jugendamts vorweggenommen worden.

Flüchtlingsrat widerspricht

Der hessische Flüchtlingsrat sieht das anders. „Die Inobhutnahme kann geboten sein, hat aber trotzdem das langfristige Ziel, die Eltern so weit zu unterstützen, dass sie sich wieder selbst um die Erziehung der Kinder kümmern können“, sagt Geschäftsführer Timmo Scherenberg. Die Schlussfolgerung, familiäre Gründe hätten einer Rückführung nicht entgegengestanden, nur weil das Jugendamt seine Maßnahmen weiterhin für geboten hielt, sei jedoch zu weit hergeholt.

Gönül Halat-Meç kritisiert, dass die Abschiebung erst nach einer gerichtlichen Entscheidung zum Umgang hätte stattfinden dürfen. „Es ist ja ein sehr traumatischer Vorfall für die Kinder, von den Eltern dermaßen getrennt zu sein“, sagt sie. „Normalerweise haben die Kinder trotzdem noch Umgang. Aber das ist hier in diesem Fall überhaupt nicht möglich.“ Ob die Eltern sofort oder erst zwei Monate später abgeschoben worden wären, hätte keinen Unterschied gemacht, sagt die Anwältin. „Das waren keine flüchtigen Eltern. Die hatten einen festen Wohnsitz.“

Das Innenministerium hatte nach der Abschiebung gegenüber dem Hessischen Rundfunk die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass die Kinder über das Auswärtige Amt telefonisch mit ihren Eltern in Kontakt bleiben. Auch das sei laut der Anwältin bislang nicht geschehen.

„Sofern die Umstände in späterer Zukunft einen geregelten Umgang der Eltern mit den Kindern erlauben sollten, ist dies möglich“, schreibt das Ministerium auf Anfrage der taz. Kurzzeitige beziehungsweise vorübergehende Familientrennungen seien allerdings die Ausnahme in Hessen und würden von den zuständigen Behörden weitestmöglich vermieden. Die Anwältin prüft nun, ob die Kinder in die Obhut des türkischen Familienministeriums kommen können.

Traumatisierende Erlebnisse

„Man muss sich das vorstellen: Da ist eine Familie, die ihr altes Leben aufgibt, in ein fremdes Land geht und versucht, neu anzufangen. Und dann schicken sie mich weg und behalten auch noch meine Kinder“, sagt Timmo Scherenberg. „Das ist sehr traumatisierend.“

In Hessen wird die „Abschiebeoffensive“ derweil sehr ernst genommen. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 921 Personen aus Hessen abgeschoben. Damit wurden allein im ersten Halbjahr nahezu genauso viele Menschen abgeschoben wie im gesamten Jahr 2021. „Das Einzige, was wir wollen, sind unsere Kinder“, sagt Metin K. „Wir können sie nicht sehen und wir wissen gar nichts über sie.“ Nach dem Termin beim Frankfurter Familiengericht im November soll die Familie mehr darüber erfahren, wie es weitergeht.

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35 Kommentare

  • Auweiowei

    Die Kinder tun mir leid.



    Was soll aus ihnen werden?



    Sie werden wie der 'Wurf wilder Tiere' behandelt, nicht wie Menschenkinder.



    Die ihnen das antun (müssen, wird man achselzuckend sagen) sind bezahlte Staatsdiener.

    Wie weit haben wir uns von unseren 'Werten' eigentlich schon entfernt?



    Ach so, wir haben ja noch soo viele ganz andere Probleme.

    Aber Gesetz ist schließlich Gesetz. Jede Gewalt gegen (Mit-)Menschen muss deshalb als solche benannt und bestraft werden. Sagt man.

    Wenn man mich fragen würde, müsste ich wohl antworten: Ja, (mit-)schuldig. Wie kann ich da noch ruhig schlafen?

  • Astrid Sehnefeld

    Wenn sie tatsächlich einen festen Wohnsitz hatten ist die hastige Abschiebung wirklich verwunderlich.



    Anderseits hält sich der Artikel sehr bedeckt bezüglich des "Streits" auf dem Jugendamt. Sollten dort Bedrohungen der Mitarbeiter geäußert worden sein, wäre die Maßnahme widerrum sehr verständlich.



    Auch die Anekdote, "Metin K. (sei) kurzzeitig verhaftet worden, weil er ohne Ticket Zug gefahren sei. Anfangs habe die Familie gar nicht verstanden, wie solche Dinge in Deutschland funktionierten" irritiert mich sehr. Das man für Beförderungen bezahlen muss, ist weltweit so. Egal ob Anatolien oder Deutschland, eine Dienstleistung kostet. Das kann ihnen nicht unbekannt gewesen sein.



    Und bei der ersten Schwarzfahrt wird man auch nicht direkt verhaftet - zumal mit festem Wohnsitz...



    Da muss mutmaßlich schon mehrmaliges Fehlverhalten samt erwischt werden dahinterstecken - und allein schon da fällt die Behauptung, man habe nicht gewusst wie Dinge in Deutschland funktionieren in sich zusammen, weil nach dem ersten erwischt werden weiß man spätestens, wie es funktioniert.



    Ich hoffe dennoch für die Familie, dass die türkischen Behörden die Kinder übernehmen und ein Kontakt wieder möglich wird.

  • ImInternet

    Es klingt erstmal danach, dass u.a. die Notmutter, die die Familie unterstützen sollte, weiterhin eine Gefährdung der Kinder sah.



    Ist die Frage, ob es besser wäre, wenn Kinder, die in ihrer Familie als gefährdet gelten, dann einfach "mitgegeben" werden, oder die Kinder hier weiter geschützt werden.



    Wenn bei Fortzug immer der Anspruch bestünde, dass die Kinder mitkommen müssen, dann würde die Inobhutnahme ja nur noch umgangen werden. Sagt man dann "nicht mehr unser Problem" oder entscheidet man nach Kindeswohl?

    (Ob im diesen Fall eine Gefährung bestand oder nicht lässt es für mich offen, das muss das Gericht letztlich feststellen. Ich gehe davon aus, dass beide Fälle denkbar sind.)

    • Günter Picart

      @ImInternet:

      Die Vorstellung, es könnte mit dem Kindeswohl vereinbar sein, die Eltern abzuschieben und die Kinder zu behalten, damit man die Kinder nach deutschen Maßstäben erziehen kann und die Eltern dabei nicht stören, ist Putinismus. Putin und seine Kinderschützerin werden dafür vom Internationalen Strafgerichtshof verfolgt. Was geschieht mit den Verantwortlichen in Hessen?

  • Aurego

    Ich kann dazu nur GG Art. 6 zitieren. Mehr fällt mir dazu momentan nicht ein. Hier im Wortlaut:

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.



    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.



    (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.



    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.



    (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

    • DiMa

      @Aurego:

      Die Trennung erfolgte doch auf Grund eines Gesetzes. Und wenn die Eltern das familiengerichtliche Hauptsacheverfahren gewinnen sollten, dann wird die Familie auch ganz schnell wieder vereint werden.

      Die Frage ist doch eher, warum wir die Familie im Zeitpunkt der Trennung überhaupt noch in Deutschland?

      • Aurego

        @DiMa:

        GG Art. 6 gilt unabhängig davon, was in irgendwelchen nachrangigen Gesetzen steht. Kinder können nicht auf die langsamen Mühlen der Justiz warten. Leider haben sich Jugendämter und Ausländerbehörden in den letzten Jahren nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

        • DiMa

          @Aurego:

          Aber die Entscheidung ist doch im Eilverfahren ergangenen. Damit liegt doch zunächst eine gerichtliche Entscheidung vor. Das Hauptsacheverfahren kann ohne Weiteres durchgeführt werden. Entscheidend ist am Ende der von Ihnen zitierte Abs. 3.

          Und in Abs. 2 wird nicht ohne Grund von einer Pflicht der Eltern gesprochen.

          • Aurego

            @DiMa:

            Anscheinend sind nicht alle Beteiligten in angemessener Weise gehört worden.

            • DiMa

              @Aurego:

              In einem Eilverfahren braucht es keine Anhörung, in dem von Ihnen zitierten Artikel ist davon auch nicht die Rede.

  • Grauton

    Hessen als Vorreiter in die falsche Richtung. Zum Fremdschämen.

  • Elite123

    Verwahrloste Kinder, randalierende (?) Eltern im Jugendamt - sorry, genau dafür ist ein Jugendamt da, um Kinder aus einem Umfeld von Verwahrlosung und Aggression heraus zu halten.

    • Barnie

      @Elite123:

      Randale? Aggressionen? Wo haben sie das denn her?

      Und dafür die Kinder tausende Kilometer von den Eltern entfernt zu behalten, ist das Jugendamt bestimmt nicht da.

      • rero

        @Barnie:

        Aus dem Artikel habe ich das auch rausgelesen.

        Hätte das Jugendamt den Eltern die Kinder trotz des massiven Verwarlosungszustandes mitgeben sollen?

        Weil es egal ist, was mit den Kindern dann in der Türkei passiert?

        • PartyChampignons

          @rero:

          Im Artikel steht es sei zu einem Streit gekommen, nicht mehr und nicht weniger. Da steht nichts zu Randale, da steht auch nichts darüber wer den Streit angefangen hat und wie es dazu kam. Mit zwischen den Zeilen lesen sollte man vorsichtig sein......was man dem Artikel aber sehr wohl entnehmen kann ist, dass die Familie in der Türkei gut aufgestellt war und es nur auf Grund der Lage hier in Deutschland zu dieser Verwahrlosung kam (Flüchtlingsunterkunft in einem Kontainer mit einer anderen Familie zusammen, mangelnde Hygiene, fehlende Bildungsangebote, keine Möglichkeit zu arbeiten, daraus resultierend Überforderung). Es wäre also wahrscheinlich sogar besser gewesen, die Kinder mit in die Türkei zu schicken.

  • Flix

    Der Artikel 6 des Grundgesetzes scheint hier niemanden zu interessieren, Hauptsache, die Abschiebequote wird erfüllt.



    So geht AfD-Politik ohne AfD-Regierungsbeteiligung, wobei der Unterschied zwischen AfD und CDU gerade in Hessen sowieso eher klein ist.

    • rero

      @Flix:

      Artikel 6 des GG ist hier doch der zentrale Punkt.

      Insbesondere Absatz 3.

    • JK83

      @Flix:

      Haben sie den Artikel und das Gesetz denn gelesen. Im Artikel wird von fortlaufender Verwahrlosung - trotz Hinzunahme einer Hilfsmutter nicht ausreichend gebessert - geschrieben, und im Gesetz heisst es:

      (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

      Ich denke, das ist genaud er Punkt, der hier vorliegt.

      • Flix

        @JK83:

        Kinder in Obhut nehmen ist das eine und sicher auch manchmal das letzte Mittel. Kinder in Obhut nehmen und die Eltern abschieben ist etwas völlig anderes und erinnert an die dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte.

        • Günter Picart

          @Flix:

          Gut zusammengefasst.

  • Axel Schäfer

    Weiß man denn wo in Hessen die Familie untergebracht war und welches Jugendamt zuständig war?

  • Agarack

    Hier wird mir zu vieles durcheinandergeworfen.

    Der Entzug des Sorgerechts ist die schärfste überhaupt mögliche Maßnahme, die das Familiengericht überhaupt zur Verfügung hat. Diese wird nicht verhängt, bloß weil der Vater mal schwarz gefahren ist oder weil die Eltern ein bisschen überfordert sind, sondern bei schwersten Kindeswohlgefährdungen, auf die im Artikel gar nicht näher eingegangen wird. Die Ausführungen von Herrn Scherenberg sind deshalb aus meiner Sicht völlig fernliegend: Kein Mensch würde in einem anderen Kontext ernsthaft sagen, dass bei Vorliegen einer schweren Kindeswohlgefährdung das eigentliche Problem sei, dass es schlimm traumatisierend für die Eltern wäre, ihnen "die Kinder wegzunehmen".

    In so einem Fall zu fordern, die Kinder hätten gemeinsam mit den Eltern abgeschoben werden müssen, ist bezüglich des Kindeswohles aberwitzig, und zu fordern, die Eltern hätten doch ein ihnen ansonsten nicht zustehendes Bleiberecht verdient, um weiter Umgang mit den von ihnen vernachlässigten Kindern haben zu können, drängt sich aus meiner Sicht erst recht nicht auf. Insofern: Der Fall ist sehr hart, aber vor allem für die Kinder, nicht für die Eltern.

    • Günter Picart

      @Agarack:

      Das ist realitätsfremd, was Sie da sagen. Selbstverständlich sind Familiengerichte und Jugendämter sehr schnell dabei, die Kinder den Eltern wegzunehmen, vor allem wenn es Ausländer in prekärer Lage sind und die Verständigung schwerfällt und ein paar Meinungsverschiedenheiten hinzu kommen. Ich erlebe das alle paar Monate. Bitte stellen Sie sich mal der Realität in unserem Land!

      • beratungsstellenmitarbeiter

        @Günter Picart:

        Die Aussage von Agarack bzgl. der "Wegnahme" der Kinder ist ganz und gar nicht realitätsfremd. Schon allein aufgrund der leeren Kassen und den hohen Kosten einer Inobhutnahme (6000-15.000 Euro pro Monat in Ba-Wü) ist eine Inobhutnahme die Ultima Ratio der Jugendämter

      • Agarack

        @Günter Picart:

        "Die Kinder wegnehmen" (Inobhutnahme) und der Entzug des Sorgerechtes sind zwei völlig verschiedene Ebenen. Dass Sie die nicht auseinanderkriegen, überrascht nicht, der Artikel schafft das auch nicht. Ersteres kann tatsächlich (vorübergehend) passieren, letzteres ist eine ganz andere Hausnummer.

        Ein vollständiger Entzug des Sorgerechtes erfolgte in Deutschland im Jahr 2025 nur 7045 mal (also bei entsprechend vielen Kindern, NICHT bei entsprechend vielen Eltern, die Betroffenen im Artikel sind da also drei Mal drin). Das ist nichts, was "eben mal" passiert. Quelle: www.destatis.de/DE...pflegschaften.html

        • Günter Picart

          @Agarack:

          Ich bringe das sehr gut auseinander und bin beruflich wie gesagt ständig damit befasst. Es kann wie gesagt sehr schnell gehen, gerade in Situationen wie der hier geschilderten, wo die Betroffenen Ausländer sind, die die Abläufe gar nicht kennen und sich auch keine anwaltliche Beratung leisten können und dann logischerweise nicht immer so verhalten können, wie die Behörden das erwarten, was ihnen dann sofort negativ angerechnet wird und den Entzug beschleunigt. Dass die Eltern bei einer Inobhutnahme gegen ihren Willen das Sorgerecht behalten, ist ohnehin nicht möglich. Dass die Eltern dann abgeschoben werden, ist ein Präzedenzfall aus Hessen, das passiert in der Tat sonst nie oder selten, aber der Rest schon.

        • pumble

          @Agarack:

          "Nur" 7045 mal. Das "nur" muss da aber ganz schön arbeiten um die Zahl kleinzureden.

    • Ringsle

      @Agarack:

      Ich kann Ihnen nur Recht geben. Schade, dass die taz es nicht schafft, dem verlockenden Köder einer reißerischen Story, die in die eigene Agenda passt, zu widerstehen.



      Am Anfang des Artikels dachte ich erst, das kann doch nicht wahr sein, während dann so langsam ergänzende Informationen nachsickern.



      Also nochmal langsam:



      Ja, selbst wenn die Kinder wegen Kindeswohlgefährdung untergebracht wurden, ist es schrecklich, die Eltern abzuschieben und damit auf nicht absehbare Zeit einen Umgang der Kinder mit Ihren Eltern zu unterbinden. Das ist tatsächlich skandalös.



      Den Eindruck aber zu erwecken, den Kindesentzug als quasi vorbereitende Maßnahme einer Abschiebung zu framen ist kein guter Journalismus.

    • Core Persephone

      @Agarack:

      Da habe ich mich auch gefragt, was da schief gelaufen ist, wenn sogar Umgangsrecht verwehrt wird. Ein Skandal ist es aber insofern, dass vor der Abschiebung zumindest die familienrechtliche Klärung abzuwarten gewesen wäre. Also bei einem so drastischen Eingriff würde man schon erwarten, dass die Eltern sich am Familiengericht äußern können. Wenn im Sinne des JA entschieden würde, no damage done. Wenn das JA falsch entschieden hat, würde ein anderes Urteil (also z.B. Umgang) kaum mehr umsetzbar sein. Das ist dann schon ein Problem.

      • Agarack

        @Core Persephone:

        Der Entzug des Sorgerechtes wird nicht durch das JA angeordnet, sondern durch das Familiengericht.

  • Perkele

    Diese Schikanen werden Geflüchteten sehr oft zugemutet. Solange die Leute allein, d.h. ohne deutsche Begleitung zu den Behörden gehen, besteht eine immens große Gefahr solcher Auswüchse. Ich weiß sehr genau wovon ich rede, ich helfe diesen Leuten auch indem ich sie begleite, oft. Bei solchen Besprechungen wird denen auch ein Stuhl angeboten und es wird auch zivilisiert verhandelt - sind sie allein, dann nicht. Doch das alles ist wenig überraschend, wenn der deutsche Innenminister !!!! Gesetze für eine nette Geste hält, die für Schwächlinge gelten mag - für ihn aber nicht. Da kann gar keine andere Stimmung in der Belegschaft aufkommen. Die AgD brauchen wir gar nicht mehr, das können die Meisten auch jetzt alles schon.

  • Vic Merz

    Wow!! Das ist also die neue Asylpolitik von Hrn. Dobrint u. Co!



    Das absolute Armutszeugniss von Deutschland + versagen der aktuellen (Asyl)Politik Deluxe!



    Dann die Kinder als Kostenfaktor instrumentalisieren, schön polemische Politik machen, aber jaaa nicht der AFD zu sehr offensichtlich in die hände spielen, das ist ja scheinbar dem 'Wähler' doch aufgefallen dass da ein gewisses geklüngel ist..



    Absolutes Totalversagen der aktuellen Regierung und von Dobrint!



    Was für ein Armutszeugniss!!



    Traurig, absolut traurig und ein weiterer Tiefpunkt dieser Regierung!

    • rero

      @Vic Merz:

      Was Dobrindt nun damit zu tun haben soll, dass das Jugendamt die Kinder wegen eines massiven Verwahrlosungszustandes in Obhut genommen hat, habe ich nicht verstanden.

      Wie ein Jugendamt arbeitet, ist nicht seine Spielwiese.

  • pumble

    Das ist Kindesentführung durch den Staat!

    • rero

      @pumble:

      Die Sache mit dem massiven Verwahrlosungszustand haben Sie überlesen?