piwik no script img

Koalition will VergesellschaftungsverbotFrontalangriff im Dienste des Immobilienkapitals

Timm Kühn

Kommentar von

Timm Kühn

Die Bundesregierung will Vergesellschaftung von Wohnungen auf Landesebene verbieten. Das Vorhaben ist ein Angriff auf Mie­te­r:in­nen – und hanebüchener Unsinn.

E s ist beeindruckend, wie viele sinnlose Substantive in den einen Satz passen, mit dem SPD und CDU auf Bundesebene dem erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, die großen Immobilienkonzerne der Stadt zu vergesellschaften, das Genick brechen wollen. Im Ergebnis des Koalitionsausschusses heißt es: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“

Schon der erste Satzteil – „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden“ – trieft vor Unterwürfigkeit gegenüber dem Immobilienkapital. Er suggeriert zudem, private Wohnungskonzerne würden in großer Zahl die Wohnungen bauen, die auch gebraucht werden, also bezahlbare. Das tun die Konzerne aber nur, wenn sie üppige Förderungen kassieren oder zu Sozialquoten verpflichtet werden.

Das Geschäftsmodell der riesigen Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen, die in Berlin laut einem Volksentscheid vergesellschaftet werden sollen, besteht dagegen hauptsächlich darin, Wohnungen aufzukaufen, Mieten zu erhöhen, Kosten zu senken – und sie dann möglichst schnell und gewinnbringend wieder abzustoßen.

Das Logo der taz: Weißer Schriftzung t a z und weiße Tatze auf rotem Grund.
taz debatte

Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten linken Meinungsspektrums.

Was hauptsächlich gebaut wird, sind ästhetisch abstoßende Luxusimmobilien, von denen sich die Konzerne die höchsten Renditen versprechen, die aber immer öfter einfach leer stehen, weil alle Yuppies der Stadt längst mit Dachgeschoss-Lofts ausgestattet sind.

Weiter geht’s mit dem Wort „Verstaatlichung“ – ein Kampfbegriff, der DDR-Assoziationen wecken soll, aber völlig am Kern des Berliner Vorhabens vorbeigeht. Dieses strebt keineswegs die Überführung von Wohnungsbeständen in Staatshand an, sondern eine demokratisch kontrollierte Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Ziel ist, die Wohnungsbestände durch Mieter:innenvertreter, Beschäftigte, Stadtgesellschaft und Senatsvertreter gemeinwirtschaftlich verwalten zu lassen – also gerade eben nicht vom Immobilienkapital oder von Politiker:innen, die sie im Zweifel einfach wieder reprivatisieren könnten.

Man fragt sich auch, was mit dem Satz „Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich“ gemeint sein soll. Basis der Vergesellschaftung ist Artikel 15 Grundgesetz, das Vergesellschaftungen explizit erlaubt. Ein einfaches Bundesgesetz dürfte kaum das Grundgesetz auf Landesebene gänzlich außer Kraft setzen können. Auf die Begründung, warum das nicht verfassungswidrig sein soll, darf man gespannt sein.

Den Vergesellschaftungsparagrafen im Grundgesetz hatte damals übrigens die SPD erkämpft, um die Möglichkeit offenzulassen, Wirtschaftsbereiche wieder unter die demokratische Kontrolle zurückzuführen. Dafür haben sich die Ber­li­ne­r:in­nen im Volksentscheid entschieden.

Wenn die SPD diese demokratische Entscheidung jetzt verhindern will, zeigt sie damit nur erneut, dass sie die Interessen der arbeitenden Bevölkerung im Zweifelsfall denen des Kapitals unterzuordnen bereit ist. Wie sehr will die Sozialdemokratie die Mie­te­r:in­nen Berlins eigentlich noch verraten?

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 30 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Timm Kühn

Timm Kühn Redakteur

Timm Kühn ist Redakteur für soziale Bewegungen im Inland und in Berlin. Für die taz schreibt er seit 2021 über Klima, Kapitalismus und kleine Risse im großen Ganzen. Hat auch mal Politische Theorie studiert.
Mehr zum Thema

18 Kommentare

 / 
  • Was bringt Hammer Art. 15 GG Grund, Boden, Wohnen Vergesellschaftung, was der Mietendeckel, der von Ausnahmeregeln Indexmieten, möblierten Wohnungen u. u. durchlöchert ist, wenn gleichzeitig Binnenkaufkraft unvermindert sinkt.

    Petition für Mietwohnwende fordert Wohnungsmarkreform Bund, Ländern, EU. Mieten gehören sukzessive Vertragsdauer mietsenkend in Option auf Wohnrecht , steuerlich gefördert mietpreistreibend subventionierter Leerstand gehört abgeschafft. Haus-, Wohnungs-Eigentumsverhältnisse gehören im Grundbuch offengelegt. Miethöhe gehört an Vermieter Selbstkosten gemessen nach gesetzlicher Rücklagenbildung für Instandsetzung, Modernisierung, Neubau, Reparaturen im Bestand. Mietsteigerungen über staatlich zu zahlenden Inflationsausgleich hinaus gehören von zu gründender Regulierungsbehörde wie in Belgien, Niederlande, Schweden geprüft. Ziel ist gemeinwohlorientierter Wohnungsmarkt mit bezahlbaren Mieten Binnenkaufkraft für Klimatransformation zu heben. Grund-, Boden-, Haus-, Wohnungsmarkt gehören deregulierten Finanzmärkten als Anlagesegment in Konkurrenz zu Staatsanleihen entzogen

    www.change.org/p/f...l-zur%C3%BCckgeben

  • Da steht nur, dass man es nicht durch "Vergesellschaftungsgesetze" machen darf. Kann sich Berlin ja was anderes überlegen. Z.B. die Gemeingut Wohnen selbst bauen lassen. Bestimmt günstiger, als wenn man den Konzernen die Wohnungen abkauft, selbst wenn man nicht den realen Markt/Mondpreis bezahlt.

  • Der ach so betonte Unterschied zw. Verstaatlichung und Vergesellschaftung ist reine Haarspalterei. Jedenfalls für den potentiellen Investor in Neubauten.

    Dass wir in D neue, zusätzliche Wohnungen insbesondere in Ballungsräumen benötigen, darüber sind wir uns - hoffentlich - alle einig. Gerne bezahlbare Wohnungen. Was auch immer "bezahlbar" sein soll beim inzwischen extrem teurem Neubau - durch die vielen verschärften Bauvorschriften der letzten 25 Jahre.

    Und jeden Investor müsste angesichts der Enteignungsdrohung - heisse sie wie sie wolle - doch das Mäuschen beissen, bevor der auch nur einen Euro investiert.

    Aber - Überraschung für den Autor - selbst Luxusimmos würden helfen. Denn viele die eine solche Luxus-Immo beziehen, die werden ihre bisherige Wohnung freimachen für einen neuen/anderen Mieter.

    Vergesellschaftung dagegen schafft keine einzige neue Wohnung, bindet aber massiv staatliches Kapital. Wozu eigentlich?

  • Das ist von A-Z ein Verrat der SPD an den Interessen der arbeitenden Menschen.

    Und dann so zu tun, als seien 600€ Entlastung für eine Familie mit 2 Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000€ eine tolle Sache. Da wird denen locker mehr als das schon dadurch wieder weggenommen, weil ja der Rentenbeitrag um 1% steigen soll, damit der Kapitalstock für die Aktienrente aufgebaut werden kann, von sonstigen Beitragssteigerungen mal ganz abgesehen.

    Für wie bescheuert halten SPD und CDU die Menschen?

    Und dann von jedem, der krank wird, zu verlangen, dass er sich am ersten Tag zum Arzt schleppt! Nach dem Motto: Alle Arbeitnehmer:innen sind potentielle Betrüger. Oder geht das nach dem Prinzip: Lieber sollen sich 100 ehrliche Menschen zum Arzt schleppen müssen, als dass 1 unehrlicher sich krank melden kann.

    Dies ist mal wieder ein Turbo-Beschleuniger für die AfD. Und die CDU und SPD im Osten und in Berlin dürfen dann mal sehen, wie es sich mit 5-10 % weniger lebt.

    Und die SPD wird es damit endlich schaffen, auch im Bund nur noch einstellig zu sein.

  • Demokratie - nach Meinung der Regierung (aber vor allem der CDU) - ist also, wenn ein Volksentscheid durchgeführt wird, das Ergebnis passt einem nicht, und dann verbietet man der Landesregierung in Berlin, das Ergebnis des Entscheids umzusetzen.



    Und wie sag ichs: Da gratuliere ich dem Fritze dazu, wieder ein klein wenig näher an seinen Kumpel Trump (der ja nach Bekenntnis des Kanzlers im selben Team ist wie er selbst) herangerückt zu sein. Einfach großartig!

  • Der Volksentscheid in Berlin "Deutsche Wohnen und Co enteignen" war nicht erfolgreich. In dem Entwurf zu dem volksentscheid war kein Gesetzesentwurf enthalten, daher ist er für den Senat nicht bindend.

    Und wieso haben die Initatoren das "vergessen". Eine Anwaltskanzlei hat den Text geschrieben, und auf der Weibseite berlin.de kann jeder nachlesen wie ein Bürgerentscheid auszusehen hat. Zu dieser Zeit regierte RRG, die wollte man wohl nicht zu sehr unter Druck setzen.

    www.dabonline.de/n...entscheidung-steht



    Der Berliner Volksentscheid von 2021 war als sogenannter Beschlussvolksentscheid rechtlich nicht direkt bindend. Er forderte den Senat lediglich auf, ein Gesetz zu erarbeiten.

  • Erstens wurde noch nie ein privater Wohnungskonzern staatlich enteignet und zweitens weiß jeder, dass das zwar ein feuchter Traum von großstädischen Milieulinken ist, aber weder ein Problem löst noch mehr Wohnraum schafft..

    Insofern gut, wenn die Diskussion hier endlich ein Ende findet und Ruhe einkehren kann. Investitionssicherheit stärken nennt man das. Ob das zu mehr Wohnungsbau durch Investoren führt ist unklar - aber sicherlich nicht zu weniger...

  • Schade. So sehr ich den Schritt inhaltlich nachvollziehen kann, hätte ich mir von der Bundesregierung den Mut gewünscht die Sache bis zum Ende laufen zu lassen. Denn wie dieser Kommentar Paradebeispielhaft zeigt, ist jetzt die Dolchstosslegende leicht erzählt. Viel besser wäre es gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht erklärt hätte, was die Pläne von DWE und Co in Wirklichkeit sind: Unrecht.

    Und btw.: Natürlich kann der Bund Vergesellschaftungen in den Ländern untersagen, es grüßt Art. 31 GG. Man sollte schon wenigstens einmal ins GG geschaut haben, damit man auch weiß, was tatsächlich "verfassungsfeindlich" ist. Den Autor stehen mutmaßlich einige Überraschungen bevor...

  • Wie üblich, die SPD macht mal wieder fröhlich mit, wenn darum geht, gegen den Bürger und demokratische Volksentscheide zu regieren.



    Die SPD ist vollkommen nutzlos für den Bürger.

  • Da folgt die Koalition dem bekannten Muster: „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren.“ Denn wenn der private Eigentümer irgendwann versagt und Bankrott geht, wird mit Sicherheit der Staat einspringen.



    Man fragt sich mittlerweile täglich, ob das Ziel dieser Regierung in Wirklichkeit darin besteht, der AfD schnellstmöglich zu einer absoluten Mehrheit zu verhelfen.

  • Es gibt die Beschlusslage u.a. in Berlin - ob mensch diese Lösung jetzt für zielführend hält, oder nicht: es gibt sie.



    Und jetzt die offene Untätigkeit von Wegner/Giffey zu bemänteln ein Sondergesetz? Was soll das?



    Ein Blick ins Grundgesetz, Artikel 15, ist dringend empfohlen.

  • Der Artikel zeigt, dass die Bundesregierung hier offenbar genau das richtig macht. Sobald das Damoklesschwert der Enteignung/Verstaatlichung/Vergesellschaftung/Verwasweißichung über den Vermietern schwebt für eine Sache, für die sie nichts können, wird noch weniger in diesem Bereich investiert als heute. Warum sollte man das in diesem Fall auch machen?

  • Welche Probleme sollen eigentlich mit Enteignungen gelöste werden?

    Die zu geringe Anzahl an Wohnungen erhöht sich dadurch ja nicht. Es wechseln nur die Besitzer von schon vorhandenen Wohnungen.

    Ob sich dadurch die Mieten senken lassen, wage ich zu bezweifeln. Denn auch dem Staat als Wohnungseigentümer entstehen Kosten, die er an die Mieter weitergeben muss. Es fallen zwar Gewinne weg, die die Mieter zahlen müssen, wenn der Staat nur kostendeckende Mieten verlangt. Aber der Staat, gerade in Berlin, ist jetzt nicht gerade dafür bekannt, effektiv und günstig zu arbeiten.



    Die Mieten könnten sogar höher sein als bei Privatunternehmen. Oder die Mieten werden subventioniert. Aber davon haben nur die was, die bisher schon in diesen Wohnungen leben.

  • Da bin ich ja mal gespannt, wie sich das auf die Wahl in Berlin auswirken wird, wenn der Linken plötzlich eins ihrer Hauptthemen fehlen wird.



    Wahrscheinlich wird das Gesetz aber vor lauter handwerklichen Fehlern dann vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Schade eigentlich, denn die Idee dahinter ist gut.

  • Da hilft außer einer Klage beim BVerfG vielleicht auch das:



    www.syndikat.org/

    • @Klabauta:

      Das Bundesverfasungsgericht hat doch noch nicht einmal entschieden ob man Wohnungsbaukonzerne überhaupt enteignen darf weil die Miete zu hoch ist.

  • Es geht darum, internationalen Investoren Sicherheit zu geben. Den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um ein paar alteingesessenen Mietern niedrige Mieten zu ermöglichen, Milliarden an ausländischen Investitionen zu verlieren, ist es einfach nicht wert. Die Berliner Blase darf nicht den deutschen Wohlstand gefährden.

  • Gesetze sind in der Regel weiterhin rechtens und gültig, selbst wenn die parlamentarische oder amtliche Begründung fehlerhaft, unvollständig oder sachlich falsch ist. Nur wenn sie gegen das GG verstoßen, dann sind sie wohl anfechtbar.