piwik no script img

Umstrittene GrundgesetzänderungSchweden will Staatsangehörigkeit wieder entziehen können

Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften können künftig die schwedische wieder verlieren, wenn sie den „vitalen Interessen“ des Landes schaden.

Ab 2027 soll Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können Foto: Katja Hoffmann/laif
Anne Diekhoff

Aus Härnösand

Anne Diekhoff

Keinem schwedischen Staatsangehörigen, der in Schweden lebt oder gelebt hat, kann die Staatsangehörigkeit entzogen werden: So steht es im Grundgesetz des Landes – noch. Ab 2027 soll Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können, wenn sie durch „unrichtige oder irreführende Angaben oder anderes ungebührliches Verhalten“ erlangt wurde. Und: Wer für ein Verbrechen verurteilt wird, das „Schwedens vitalen Interessen“ gravierend schadet, kann künftig ebenfalls die Staatsangehörigkeit verlieren. Am Mittwoch stimmte der Reichstag in Stockholm dem Vorschlag der Regierung zu.

Unter anderem Menschenrechtsorganisationen, Rechtsexperten, die Grünen und die Linkspartei hatten vor Willkür und Rechtsunsicherheit als Folge gewarnt. Die Kritik richtete sich vor allem gegen den Begriff „vitalen Interessen“, den die liberal-konservative Regierungskoalition und ihr Kooperationspartner, die rechten Schwedendemokraten, für ihren Gesetzvorschlag gewählt hatten.

Der ursprüngliche Expertenentwurf war konkreter gewesen, daran erinnerte etwa die Organisation Civil Right Defenders (CRD). Dort war es noch um „Verbrechen, die Schwedens Sicherheit ernsthaft bedrohen“, oder „Verbrechen, die in der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof liegen“ – also etwa Kriegsverbrechen – gegangen. Ähnliches gilt bereits in anderen Ländern.

Die schwedische Regierung hatte aber von Anfang an klargemacht, dass ihre Zielpersonen für diese Grundgesetzänderung nicht zuletzt die Köpfe der organisierten Kriminalität in Schweden sind. Sie ließ deshalb prüfen, ob gewisse Gewaltverbrechen oder auch Geldwäsche, wenn sie im Rahmen organisierter Kriminalität stattfänden, als Verbrechen gelten können, die Schwedens „vitalen Interessen“ schaden. Dies sei zwar denkbar, war das Ergebnis eines Expertenberichts. Er warnte aber zugleich, die Kategorie sei sehr umfassend und schwer abzugrenzen.

Ideologischer Erfolg der rechten Schwedendemokraten

Genau diese Schwammigkeit wurde auch bei der abschließenden Parlamentsdebatte am Mittwoch kritisiert. Staatsangehörigkeit müsse in einer Demokratie etwas sein, auf das Menschen sich verlassen können, betonte der Fraktionsvorsitzende der Vänsterpartiet (Linkspartei), Samuel Gonzalez Westling.

Die von der Regierung gewählte Formulierung lasse außerdem zu viel Auslegungsspielraum. Es bestehe die Gefahr, dass künftige Regierungen die Kriterien dessen, was als Gefahr für die vitalen Interessen Schwedens gelte, nach Gutdünken ausweiten. Der Linkenpolitiker meinte, diese Änderung sei „vermutlich einen der größten ideologischen Erfolge der Schwedendemokraten“ als Mehrheitsbeschaffer der aktuellen Regierung.

Auch die Organisation Civil Right Defenders (CRD) hatte kritisiert, dem Gesetzestext fehlten „deutliche Konturen“. Das steigere das Risiko für uneinheitliche und willkürliche Entscheidungen.

Es ist nicht der erste Vorwurf dieser Art an die Adresse der aktuellen Regierung. Gerade im Bereich Migration, Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit bringt sie in hoher Schlagzahl auch unter Rechtsexperten umstrittene Änderungen durchs Parlament. Im September wird in Schweden gewählt.

Nur noch 430 – dann sind wir 50.000

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 430 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema
Fotomontage eines wochentaz-Titels und dem Buchcover „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit

10 Wochen taz + Sachbuch „Autoritäre Rebellion“

Zeiten wie diese brauchen Seiten wie diese: unabhängig, konzernfrei und mit klarer Kante gegen Faschismus, Rassismus und Rechtsruck. Teste jetzt die taz und erhalte das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Rechtsextremismus-Experten Andreas Speit als Prämie.

  • Das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit als Prämie
  • Die wochentaz jeden Samstag frei Haus + digital in der App
  • Die tägliche taz von Mo-Fr digital in der App
  • Zusammen für nur 28 Euro

10 Wochen taz + Buch „Autoritäre Rebellion“

Jetzt bestellen

121 Kommentare

 / 
  • Das Problemfeld mehrfacher Staatsangehörigkeiten wird doch sichtbar. In Deutschland ist im Gesetz der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern möglich. Historisch bezieht sich die Staatsangehörigkeit auf einen Staat. Das ergibt sich auch aus der gegenseitigen Beziehung als Teil einer Gemeinschaft. Früher galt in Deutschland der Sonderfall für Staaten die Menschen nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen, dass erscheint mir sinnvoll. Sollte aber ein ausdrückliches Bekenntnis zum Staat münden. Mit unseren wenig nützlichen Staatsbürgern müssen wir selbst umgehen können, die können wir nicht der Weltgemeinschaft zu Last legen.

  • Ich persönlich finde ja, dass z.B. jede Steuerhinterziehung über 1 Mio Kronen den "vitalen Interessen" Schwedens schadet. Da sieht man, auf was für einen Wahnsinnspfad man sich mit solchen emotional bestimmten Gesetzesregelungen begibt.

    • @hedele:

      Das gilt in Deutschland als Kavaliersdelikt, dass wir in Deutschland einen Umgang mit Steuergerechtigkeit wie in Schweden bekommen, da sind die Lobbyisten der putzigen kleinen "Familienunternehmer" schon davor. Wäre ja noch schöner wenn der Staat, von dem exponentiell wachsenden leistungslosen Einkommen der Superreichen etwas abbekommt.

  • Ein Teil der Ansichten hier erschüttert mich schon, das mit "geschenkten" Staatsbürgerschaften ist Bild- und AgD-Sprech. Liegt vielleicht auch daran, dass man so einen Mist glaubt, wenn man keine Eingebürgerten kennt. Meine Frau ist gezwungenermaßen Doppelstaatlerin, weil z.b. der Iran niemanden aus der Staatsbürgerschaft entlässt. Nach der Lesart einiger hier ist das ja schon fast als kriminalitätsgefährdet einzustufen.



    Dann bin ich im Gegenzug auch für eine Entlassung in die Staatenlosigkeit z.b. für "vaterlandslose Gesellen" wie Höcke. Den Weg für Abschiebungen in Drittstaaten propagieren die Rechten ja gern und wenn da mal ein echter Faschist mit im Flieger sitzt ist auch nicht schlimm.

    • @Axel Schäfer:

      "Meine Frau ist gezwungenermaßen Doppelstaatlerin, weil z.b. der Iran niemanden aus der Staatsbürgerschaft entlässt. Nach der Lesart einiger hier ist das ja schon fast als kriminalitätsgefährdet einzustufen."

      Nein, Sie haben den Artikel nicht richtig gelesen oder nicht verstanden.



      Ihre Frau hätte in Schweden rein gar nichts zu befürchten. Es geht um Kriminelle. Und eine Handhabe zu haben, wenn schon nicht die eigenen, aber wenigstens die zugereisten Kriminellen wieder loszuwerden, ist nur zu begrüßen.



      Davon abgesehen hat eine solche Regelung enorm abschreckende Wirkung; die ein oder andere Straftat wird evtl. unterlassen, wenn die Entziehung der Staatsbürgerschaft droht.



      Als damals der schwerkriminelle Mehmet alias Muhlis nach seinem 14. Geburtstag abgeschoben wurde, haben Streetworker berichtet, daß die Kriminalität seiner Peergroup signifikant zurückgegangen sei. Freilich nur solange, bis M. wieder da war.

      • @Debaser:

        "Ihre Frau hätte in Schweden rein gar nichts zu befürchten. Es geht um Kriminelle."

        Eben nicht. "Ungebührliches Verhalten" kann man praktisch jedem Menschen anhängen, den man loswerden will.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Nein, Schweden ist ein demokratischer Rechtsstaat, und er bleibt das auch nach dieser Regelung. Da gibt es keine Personen, "die man loswerden will". Aber es gibt zugereiste Kriminelle, die sich bewußt dafür entscheiden, eine Straftat zu begehen. Die erhalten dann einen Prozeß, und wenn der ergibt, daß man die Tat wirklich begangen hat, verliert man die Staatsbürgerschaft und muß das Land verlassen. Wo soll das Problem sein?

          • @Debaser:

            Schwammige Formulierungen wie "ungebührliches Verhalten" dienen genau dazu, den Rechtsstaat aufzuweichen. Und wie gesagt. Mit solchen Formulierungen kann man eben auch Menschen abschieben, die keine Kriminellen sind. Hängt dann vom Richter ab.

            Der "demokratische Rechtsstaat" ist keine in Stein gemeißelte Größe. Er wird angegriffen. Kann man in Europa und den US live beobachten. Und genau solche Gesetze sind Teil der Angriffe.

      • @Debaser:

        Ich habe den Artikel und die Kommentare hier gelesen und mittlerweile muss ich allerdings zwischendrin immer mal nachsehen ob ich noch auf taz.de bin und nicht auf faz.net.



        Hier wird es ja so dargestellt, als wäre die doppelte Staatsbürgerschaft so eine Art Upgrade, bei vielen ist es eine Notwendigkeit wenn man die alte Staatsbürgerschaft nicht los wird.



        In den Kommentaren hört sich das leider eher nach Generalverdacht an.



        Wie nervig so etwas ist sollte man gerade in Deutschland wissen wo es ja mal die DDR gab, die ihre Staatsbürgerschaft so toll fand, dass sie zum eine auf dauerhafte persönliche Anwesenheit bestand und andererseits mit Ausbürgerung gestraft hat.

  • Wenn die Verleihung der Stattsbürgerschaft auf einer Lüge des Empfängers beruht sollte man sie entspannt entziehen können. Was denn sonst?

  • Das ist ein fehlgeleiteter Ansatz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK). Der größte Fehler ist, dass der Entzug der Staatsagenhörigkeit die Täter gar nicht abschrecken wird, weil sie in dem anderen Staat sich vielleicht sogar eher freikaufen könnten, als sie in Schweden die Chance hätten. Solche Ideen hat es in den USA mit Angehörigen der OK bereits gegeben, das war auch eher Propaganda, wenn dann Lucky Luciano abgeschoben werden konnte. Es sind Symbole der Hilflosigkeit, mit solchen Sachen zu drohen. Am Ende muss ein Gericht entscheiden und dabei wird es immer Argumente geben, die gegen so eine Entscheidung sprechen, allen voran Kinder und Partnerschaft, die in der Lösung nicht einkalkulierbar wären, aber natürlich freut sich der schwedische rechte Rand über diesen Ansatz, her wird ja jetzt mächtig Druck aufgebaut ...

  • Eine nicht durch Geburt erlangte Staatsbürgerschaft ist aus meiner Sicht immer ein Vertrag.



    Der Staat garantiert für dich zu sorgen (Infrastruktur, Gesundheit, Sicherheit, etc), dafür garantierst du dem Staat Treue (Steuern zahlen, Rechtsordnung achten, etc).



    Wer eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, hat ja auch die Möglichkeit eine Staatsbürgerschaft abzulegen - wieso sollte dann nicht auch der Staat selbst diese Möglichkeit haben, bei extremer Missachtung der Modalitäten wie



    Mord, Vergewaltigung, Verbrechen aus Hass, Volksverhetzung oder Personen die sich nachweislich radikalisiert haben, diesen die Staatsbürgerschaft wieder entziehen zu können.



    Eine Staatsbürgerschaft ist kein Freischein sondern ein Vertrauensbeweis - und dieses Vertrauen muss geachtet werden.

    • @Astrid Sehnefeld:

      "Der Staat garantiert für dich zu sorgen (Infrastruktur, Gesundheit, Sicherheit, etc), dafür garantierst du dem Staat Treue (Steuern zahlen, Rechtsordnung achten, etc)."



      Das klingt für mich nach Feudalismus.

    • @Astrid Sehnefeld:

      "wieso sollte dann nicht auch der Staat selbst diese Möglichkeit haben"



      Ganz einfach deshalb weil es bedeutet, dass Bürgerrechte nicht mehr garantierte Rechte sind, sondern unter Vorbehalt eines wie auch immer definierten Wohlverhaltens zugestandene Privilegien die jederzeit auch wieder entzogen werden können. Ist eine solche Möglichkeit erst einmal geschaffen, ist es nach aller Erfahrung möglich und wahrscheinlich, dass sich zunehmend ausweitet was als "extreme Missachtung" gewertet wird, so wie schon heute der Hinweis auf die elenden Zustände in Gaza zunehmend unter den Verdacht von Extremismus und Terrorsympathie gerät was auch so schon aufenthaltsrechtliche Folgen haben kann.

      • @Ingo Bernable:

        Das ist zwar richtig, nur in einer Zeit, in der die Staatsbürgerschaft immer schneller zuerkannt wird, ist das auch vollkommen in Ordnung.

        Wenn es nur noch drei Jahre dauert, bis zum Erhalt der Staatsbürgerschaft, dann sind gewisse Vorbehalte vollkommen in Ordnung.

      • @Ingo Bernable:

        Ja aber es ist doch nicht ungewöhnlich das rechte bei schweren Verbrechen eingeschränkt werden immerhin werden Verbrecher ja auch eingesperrt.

        • @Blechgesicht:

          Eben, genau das, danke.



          Das Grundgesetz unterscheidet ja auch zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten, auch wenn diese den gleichen unantastbaren Verfassungsrang wie die allgemeinen Menschenrechte genießen.



          Bürgerrechte sind ein Upgrade. Upgrades kann man sich verdienen (=Einbürgerung) und entzogen bekommen (=gravierende Missachtung der AGBs)

          • @Astrid Sehnefeld:

            Wenn Staatsbürgerschaft nur so etwas in der Art wie das Abo im Gym ist, das bei Missachtung der "AGBs" jederzeit wiederrufen werden kann, wäre es doch mal eine überlegenswerte Maßnahme den derzeit 29% AfD-Wählenden die Staatsbürgerschaft und damit das Wahlrecht zu entziehen. Problem gelöst, Demokratie gerettet.

            • @Ingo Bernable:

              Das nenne ich mal eine demokratische Einstellung. Diejenigen, die eine legale Partei wählen, die Sie nicht mögen, sollen die Staatsangehörigkeit und das Wahlrecht verlieren. Mit den Kriminellen, denen Schweden versucht, Herr zu werden, sind Sie wesentlich milder.

            • @Ingo Bernable:

              Die in meinem Freundeskreis, die die AfD wählen, sind alle berufstätig, teilweise selbstständig. Klar kann man immer weiter die bestrafen, die was leisten, dann bleiben aber irgendwann nur noch die übrig, die vom (nicht mehr) vorhandenen Sozialsystem profitieren.

            • @Ingo Bernable:

              Wenn endlich mit dem "bösen Osten" mal ordentlich geredet werden würde, wäre die AfD schon lange kein Thema mehr.

              Wenn sich die CDU allerdings immer wieder erdreistet, so zu tun, als wäre so etwas wie der Treuhand-Skandal eine Selbstverständlichkeit, kann ich die AfD-Sympathien leider bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen.

              ( Siehe Straffreiheit Spahn )

              Wenn dem "Wendeopfer" niemand, außer scheinbar der AfD, zuhören will - ist der Rest bekannt.

              Seit ca. 1995 bedeutet für die CDU Demokratie vor allem Lobbyismus.

              Und wenn schon der Großvater verkohlt wurde, grüßt halt der Enkel mit dem gewissen Finger zurück -.-

              Mich verärgert nur immer wieder das "basse Erstaunen" darüber, dass das Volk selber denkt, bei einigen Herrschaften in Berlin.

            • @Ingo Bernable:

              Schon mal davon gehört, dass bei uns die Wahlen "frei und geheim" sind?

            • @Ingo Bernable:

              Ach, Schwerkrinelle wollen Sie davor bewahren, die Staatsbürgerschaft entzogen zu bekommen, aber bei AfD-Wählern erachten Sie das als eine überlegenswerte Maßnahme.

              Besorgniserregendes Demokratieverständnis; unter dem Deckmantel des Schutzes der Demokratie sollen Menschen dafür bestraft werden, die eine andere Meinung haben als man selbst.

              • @Debaser:

                Sorry für das Doppelposting - ich habe den Beitrag nicht sofort gesehen und gedacht, er sei nicht veröffentlicht worden. Daher noch weiter entschärft und abermals abgeschickt.

              • @Debaser:

                Richtig lesen will gelernt sein. Beachten sie das nicht ganz unwesentliche Wort "Wenn"!

            • @Ingo Bernable:

              Bin ich sofort bei Ihnen.



              Leider geht es hier nur um Eingebürgerte und Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit.



              Davon werden die wenigsten AfD wählen glaube ich

              • @Astrid Sehnefeld:

                Einfach mal machen. Und wenn man schon dabei ist, kann man ja auch gleich die Staatsbürgerschafts-Abos von Leuten im Transferbezug kündigen oder solchen die anderweitig mehr staatliche Leistungen verbrauchen als sie Steuern zahlen. Wenn Staatsbürgerschaft lediglich ein Vertragsverhältnis ist, ist es nur logisch und zwingend Verträge die nicht für beide Vertragsparteien vorteilhaft sind zu kündigen. All die Probleme mit einem zu klammen Staatshaushalt wären sofort und dauerhaft gelöst.

                Umgekehrt müsste man dann natürlich auch all denjeniegen die durch ihre Verpflichtungen gegenüber dem Staat überwiegend ökonomische oder anderweitige Nachteile habe die Möglichkeit zugestehen ihre BRD-Mitgliedschaft jederzeit unkompliziert beenden zu können.

      • @Ingo Bernable:

        Der deutsche Staat hat sogar die Möglichkeit, Grundrechte zu entziehen:

        Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.

        • @Strolch:

          Und in anderen Staaten ist es sogar Möglich das Grundrecht auf Leben zu "verwirken". Das bedeuete aber noch lange nicht, dass das gut und richtig ist. Rechte die entzogen werden können sind keine Rechte, sondern zugestandene Privilegien.

          • @Ingo Bernable:

            Allerdings geht es bei Art.18 darum, denjenigen die Rechte zu entziehen, die diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbrauch[en]“.

            Das ist klassische Grundbedingung für die Freiheit Aller, dass die Freiheit des Einzelnen dort aufhört, wo er die Freiheit des Anderen beeinträchtigt.



            Und genau das tun Terroristen oder russ. Spione schlussendlich, durch ihre Taten, oder ihre Zielsetzung.

          • @Ingo Bernable:

            Außer sie verfügen über mehr organisierte gewalt als der Staat sind Rechte immer zugestanden Privilegien. Weil der Staat sie jederzeit wegnehmen kann ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

            • @Machiavelli:

              An diesem Punkt entlarvt sich eben jede Rechtsstaatlichkeit als Farce und Fassade hinter der dann doch wieder nur das Recht des Stärkeren steht. Damit kann man nun auf zweierlei Weise umgehen. Entweder man lehnt das Konzept von Staaten grundsätzlich ab und muss dann andere Formen von menschlichem Zusammenleben finden und etablieren, oder aber der Staat reflektiert die ihm eingeschriebene Möglichkeit zu Gewalt und Willkür und beschränkt sich dahingehend selbst, dass Rechte und vor allem wesenteliche Grund- und Bürgerrechte tatsächlich unveräußerliche Rechte und nicht lediglich zugestandene Privilegien sind. Wie niederschwellig die Versuchung selbst in linken und liberalen Kreisen ist eine solche Versicherung gegen autoritäre Tendenzen aufzugeben sobald es nur gegen "kriminelle Ausländer" geht kann man hier leider allzu gut beobachten.

              • @Ingo Bernable:

                Der Gedanke ist das man die Kriminellen Ausländer abschiebt dadurch die AFD schwächt und somit einen Verfall anderer Rechte verhindert weil die AFD nicht an die Macht kommt.

              • @Ingo Bernable:

                Danke fürs Argumentieren gegenüber den vielen (zu) kurzgesprungenen Gedanken hier.

  • Finde ich völlig legitim, allerdings sollte man das konkretisieren.

  • Womöglich sortiert sich die Logik (des StangEntzuges) in das schwedische Rechtssystem nachvollziehbar ein, ansonsten dürfte der 'Entzug' konservatives dummes Zeug darstellen. Klare Sanktionsregeln und vorher die Lösung der Frage, was man sich in einem demokratischen, rechtsstaatlichen, ökologisch und ökonomisch gerechten (Gleichheit) Gemeinwesen bieten lassen muss, dürften zu besseren Ergebnissen führen.

  • Staaten sind ja nur eine Form der alten Höhle in der unsere Vorfahren lebten und ich denke jede Gruppe Menschen darf entscheiden jemanden nicht in ihrer Gruppe haben zu wollen.



    Begeht jemand Straftaten sehe ich das als Analogie desjenigen der sich in einer solchen Gruppe nicht benehmen kann und dann raus fliegt. Also völlig verständliches Vorgehen, und geradezu Notwendig für jede Gruppe die in Frieden leben will.



    Und das man jemanden der in eine solche Gruppe hinein geboren wurde mehr verzeiht als den der später kam, ist auch völlig normal, daher die Unterschiede in den Konsequenzen (Staatsbürgerschaft verlieren oder nicht verlieren).

    Man darf diese typisch menschlichen Verhaltensweisen eben nur nicht missbrauchen, wie es Rechte gerne tun, aber das darf nicht dazu führen, das man sich auf der Nase rum tanzen lassen muss...

    • @Rikard Dobos:

      Wenn es "geradezu Notwendig für jede Gruppe die in Frieden leben will" ist Personen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, müsste man das ja konsequent etwa für Straftäter praktizieren oder für Personen die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder vielleicht auch für Leute die der Gruppe ganz einfach nur zur Last fallen oder die sich halt "nicht benehmen" können. Ich denke sie sehen wohin ihre Höhlenmenschengesellschaft führen würde, direkt in das Überleben der Stärkeren der Steinzeit.



      Dass Staatsbürgerschaft nicht einfach entzogen werden kann ist eine zweifache Lehre aus dem NS. Einerseits weil damals Massen an Staatenlosen auf der Flucht gab die keinerlei Rechtsstatus hatten und für die nirgendwo hin gehörten, andererseits weil die Nazis peinlich genau darauf bedacht waren all denjenigen die sie in die Vernichtungslager deportierten zuvor die Staatsbürgerschaft zu entziehen, denn Bürger des Deutschen Reichs wollten auch sie nicht einfach so ermorden.

      • @Ingo Bernable:

        @Ingo Bernable



        " ...oder auch für Leute, die der Gruppe einfach nur zur Last fallen " - hey dat wäre ja was, da hätten wir mit Merz & seiner Unions - Crew und dem AfD Clan samt Sympathisanten leichtes Spiel - ich überlege gerade - wäre ich dafür...

        • @Alex_der_Wunderer:

          Alex, seit ca. 35 Jahren entscheidet die kleine Gruppe, die Sie zitieren, wer in die Höhle darf. Frei nach Kaya Yanars Türsteher: Du kummst hier ned rein!

          Sonst hätten wir keine oberen 10.000 ;)

          Die kleinen lässt man hängen, die großen lässt man laufen.

      • @Ingo Bernable:

        …anschließe mich

        Hier wie passend meine solchenfalls gestellte Frage: “Wollens in einer Räuberhöhle leben - oder doch lieber in einem Rechtsstaat?!“

      • @Ingo Bernable:

        Wenn ich es richtig verstehe, geht es doch um Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Da wird niemand staatenlos

        • @Ahnungsloser:

          Davon war bei Rikard Dobos eben nichts zu lesen, da ging es darum, dass es völlig ok sei, Menschen die die Gruppe nicht haben will aus der Höhle/dem Staat zu verstoßen.

  • Wir sollten das als Druckmittel auch in der Hinterhand haben. Zwei schwere Straftaten und weg mit der geschenkten deutschen Staatsbürgerschaft

    • @Klaus Schwarzmüller:

      Nach meinem Dafürhalten würde dafür schon eine (nicht zwei) leichte (nicht schwere) Straftat ausreichen - auch ein Ladendiebstahl. Jede vorsätzliche Straftat, von der man 100%ig annehmen kann, daß derjenige von der Strafbarkeit wußte.

  • Um die schwedische Staatsbürgerschaft zu beantragen, muss man fünf Jahre im Land gelebt haben. Der Prozess bis zur Erteilung dauert in der Regel nochmal mehr als 3 Jahre. Man sollte annehmen, dass die Behörden nach acht Jahren wissen, was das für ein Kandidat ist. Wenn er danach straffällig wird, dann trägt auch die schwedische Gesellschaft eine Mitverantwortung. Ein Entzug der schwedischen Staatsbürgerschaft ist m.E. nicht gerechtfertigt. In Deutschland kann die Staatsbürgerschaft nur entzogen werden, wenn sie grob gesagt "erschlichen" wurde.

    • @Il_Leopardo:

      Weshalb die schwedische Gesellschaft schuld sein soll, wenn sich jemand 5-8 Jahre lang am Riemen reißt, müssten Sie erklären.

      Kriminelle Neueinwanderet, z. B. Extremisten, halten sich das erste Jahr zurück.

      Sie müssen ja erstmal Netzwerke aufbauen.

      Danach bleibt vieles vielleicht erstmal unter dem Radar.

      Auch Schweden ist kein Überwachungsstaat.

      Wenn Sie in einer persönlichen Beziehung nach 5-8 Jahren feststellen, der andere wird gewalttätig, würde ich es für sinnvoll halten, dass man sich trennt.

      Bevor es schlimmer wird.

      Für die Trennung trägt man eine Art Mitverantwortung.

      Die Vorstellung, ich habe eine Mit-Verantwortung, wenn der Partner gewalttätig wird, halte ich für toxisch.

      "Gesellschaft" ist eigentlich nur ein Narrativ. Im Grunde handelt es sich nur um Menschen.

      Will sagen: Pauschalisierungen sind bei dem Thema schwierig.

      Ja, eine Staatsbürgerschaft sollte zuverlässig übertragen werden.

      Andererseits ist es problematisch, wenn andere Menschen für die Zuverlässigkeit sterben.

      Ich glaube halt auch nicht an die Omnipotenz von Behörden. Die kriegen nun mal vieles nicht mit.

      • @rero:

        Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sich jemand acht lange Jahre am Riemen reißt. Und wenn er dann den Pass in den Händen hält, begeht er die erste Straftat. Das ist doch lächerlich.

        • @Il_Leopardo:

          Die erste Straftat kann er schon vorher begehen.

          Nur Zurückhaltung ist gefragt.

          Illegale gelten in den USA als sehr gesetzetreue Gruppe.

          In den Nullerjahren ist Iowa wurde bereits einmal eine Abschiebeaktion gestartet.

          In einer Fleischfabrik wurde 400 Menschen festgenommen.

          Die Stadt hatte unter 2500 Einwohner.

          Da wurde also ein relativ hoher Anteil der Einwohner festgenommen.

          Die Fleischfabrik musste daraufhin Leute mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit anwerden.

          In dem Ort stieg die Kriminalität sprunghaft.

          Nicht weil Illegale per se bessere Menschen sind.

          Sie wussten, sie fliegen rus, wenn sie Mist bauen.

          In Deutschland können Sie kleinere Straftaten begehen, ohne dass Ihre Einbürgerung gefährdet wäre.

          Eine Haftstrafe unter 3 Monate steht nicht mal im normalen Führungszeugnis.

          Und dazu müssen Sie erstmal verurteilt werden. Dauert Jahre.

          Alles lächerlich, wie Sie sagen.

        • @Il_Leopardo:

          Es genügt bereits, sich 8 Jahre nicht erwischen zu lassen. Und bei Leuten, die in der organisierten Kriminalität eine führende Rolle ausüben, dauert es häufig viele Jahre, bis man ihre Beteiligung an Verbrechen nachweisen kann.

    • @Il_Leopardo:

      Staatsbürgerschaft ist kein bedingungsloser Freifahrtschein, sondern die höchste Form der Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen – mit Rechten und Pflichten. Wenn jemand diese bewusst und schwerwiegend verletzt, ist nicht „die Gesellschaft mitverantwortlich“, sondern der Täter selbst. Schuld zu kollektivieren, um individuelle Verantwortung zu relativieren, ist politisch bequem, aber rechtlich und moralisch fragwürdig.

      Dass Behörden nach Jahren „wissen müssten, was das für ein Kandidat ist“, ist ein naiver Glaube. Menschen radikalisieren sich, verändern sich, handeln situativ – oft lange nach der Einbürgerung. Der Staat ist kein Hellseher. Genau deshalb braucht es Sanktionsmöglichkeiten für Extremfälle. Wer den Entzug der Staatsbürgerschaft kategorisch ablehnt, erklärt sie faktisch für unkorrigierbar – selbst bei schwersten Loyalitätsbrüchen gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

      Der Verweis auf Deutschland ist zudem irreführend: Dass das deutsche Recht aktuell hohe Hürden setzt, ist keine naturgegebene Wahrheit, sondern eine politische Entscheidung – und politisch veränderbar.

      • @Zippism:

        Habe ich etwa geschrieben, dass Menschen sich auch nach acht Jahren nicht ändern können? Nein - aber sie haben sich innerhalb der Strukturen, in denen sie leben (müssen), innerhalb der Gesellschaft geändert - meist zum Guten - manchmal aber auch zum Bösen. Wenn zum Bösen, dann muss dieser Mensch zur Rechenschaft gezogen werden, immer im Rahmen der bereits existierenden Gesetze. Wenn er dann seine Strafe verbüßt hat, ist das Gleichgewicht wieder hergestellt.

        • @Il_Leopardo:

          Es geht aber dabei nicht nur um Strafe.

          Es geht um Prävention.

          Das Verhüten von zukünftigen Verbrechen.

        • @Il_Leopardo:

          Ihr Argument „nach der Strafverbüßung ist das Gleichgewicht wieder hergestellt“ trifft das Strafrecht, aber nur bedingt die Frage der Staatsbürgerschaft.

          Die verbüßte Strafe stellt die individuelle strafrechtliche Verantwortung her – sie beantwortet jedoch nicht automatisch die Frage der dauerhaften politischen Zugehörigkeit zu einem Staat. Staatsbürgerschaft ist kein reines Sanktionsinstrument, sondern ein dauerhaftes Rechtsverhältnis zwischen Individuum und Staat, das auf Vertrauen in die Loyalität zur Rechtsordnung beruht.

          Deshalb greifen hier andere Maßstäbe als im Strafrecht. Dieses dient vor allem Vergeltung, Prävention und Resozialisierung. Die Staatsangehörigkeit dagegen betrifft die Frage, ob dieses grundlegende Vertrauensverhältnis durch bestimmte Handlungen so schwer beschädigt sein kann, dass eine dauerhafte Trennung gerechtfertigt erscheint.

          Ihr Verweis auf „bestehende Gesetze“ ist richtig, verschiebt die Debatte aber: Entscheidend ist gerade, ob das Recht einen Entzug überhaupt vorsehen soll und wenn ja, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Genau darüber besteht der politische Streit.

    • @Il_Leopardo:

      ,"... dann trägt auch die schwedische Gesellschaft eine Mitverantwortung...." Sie fällen hier mal eben ein Urteil über die schwedische Gesellschaft. Das ist faktenfrei und anmaßend. Machen Sie sich klar, dass sich mit Ihrem willkürlichen Vorwurf selbst die Verantwortung für das Fehlverhalten anderer zuschreiben. Denken Sie mal drüber nach

      • @Rosa Roxanne:

        Ich fälle hier kein Urteil. Urteile fällt das Gericht. Ich darf aber schon meine Meinung sagen oder?

        • @Il_Leopardo:

          Für die deutliche negative Kritik die Sie sich hier für ihre sonderbare Meinung einfangen, bin ich nicht alleine verantwortlich. Das müssen Sie aushalten.

    • @Il_Leopardo:

      "Wenn er danach straffällig wird, dann trägt auch die schwedische Gesellschaft eine Mitverantwortung."

      Es gibt etwas das nennt sich Eigenverantwortung und ab einem gewissen Alter ist man für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich.

      Gesellschaftliche Umstände können für die Strafzumessung aber nicht für die Straftat geltend gemacht werden.

      Wer mündig ist und eine Straftat begeht der muss auch die Konsequenzen dafür tragen.

      Und das ein Staat bestrebt ist Intensivtäter oder Schwerkriminelle mit ausländischer Herkunft nach Möglichkeit des Landes zu verweisen finde ich nicht ungewöhnlich und erst recht nicht inhuman.

      Den Islamisten und Clan Mitgliedern, die aufgrund der Rechtslage hier in Norwegen die Staatsbürgerschaft aberkannt und die des Landes verwiesen wurden, weine ich jedenfalls keine Träne nach.

      Und ich wüsste auch nicht warum die norwegische Gesellschaft eine Mitverantwortung für die Umtriebe von Dschihadisten oder Clans haben sollte.

      Da hat auch ihr Hinweis bezgl. einer behördlichen Prüfung auf die Eignung keinerlei Relevanz in der Sache.

      Den einzigen Einwand den ich gelten lassen würde ist der, das durch Ausweisung das "Problem" lediglich verlagert wird.

      • @Sam Spade:

        Ich stimme Ihnen zu. Aber zum letzten Absatz Ihres Kommentars sei ergänzend festgehalten, dass die Verlagerung des "Problems" bei Ausweisung gerade das Ziel der Ausweisung ist. Kein Staat hat ein Interesse daran, sich und seiner Bevölkerung Probleme mit Kriminalität aufzubürden, wenn er sie in einen anderen Staat verlagern kann.

  • In Deutschland kann die Staatsbürgerschaft bisher nur bei arglistiger Täuschung entzogen werden. Diese Regelung sollte ergänzt werden, bei Begehung von Verbrechen - zumindest insoweit eine weitere Staatsbürgeschaft besteht. In diesen Fällen fehlt es an einer Schutzwürdigkeit.

    • @DiMa:

      Die Hürden, die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen, sind zum Glück sehr hoch. Aber das Ganze ist doch eine Scheindebatte, man kann mit Aberkennung der Staatsbürgerschaft keine Prävention betreiben, das funktioniert nicht. Die USA haben versucht, bei italienischen Einwanderern das gegen mafiöse Strukturen zu nutzen und es hat überhaupt nichts gebracht. Auch Schweden wird seine Bürger nicht vom Drogenkonsum damit losbekommen und solange Menschen illegale Waren und Dienstleistungen haben wollen, wird jemand die in irgendeiner Form versuchen anzubieten. Was aber konkret passiert, ist, dass die Antimigrantische Stimmung zulegt. Dabei wären gerade solche Themen wie Straftaten, Haft, Resozialisierung von ausländischen Tätern eher über besser Integration und Sozialisierung nachzudenken. Aber wer sich die nordischen Biker-Krieger anschaut, der kann schnell erkennen, dass Drogen-, Waffen- und Menschenhandel nicht an Ausländer gebunden sind, lange haben das bio-schwedische Menschen auch gemacht. Nur denen kann man die Staatsbürgerschaft nicht wegnehmen.

      • @Andreas_2020:

        Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft wird keine Abschreckung bewirken.

        Prävention funktioniert damit.

        Aber einzelfllbezogen.

        Entzieht man dem Terroristen oder dem Mörder die Staatsbürgerschaft und schiebt ihn ab, kann er hier keine Straftaten mehr begehen.

    • @DiMa:

      Wir haben doch Gleichheit vor dem Gesetz. Oder habe ich was verpasst?

      Dann sollten wir natürlich konsequenter Weise auch "Biodeutsche" Straftäter abschieben...

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Haben Sie ernsthaft die Idee, Biodeutsche könnten keine zwei Staatsangehörigkeit haben?

        Wie kommen Sie darauf?

        • @rero:

          Natürlich können sie. Die Meisten haben aber nicht...

          Mir ist auch nicht klar, wo ich behauptet haben soll, dass "Biodeutsche" keine zwei Staatsbürgerschaften haben können.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Die Gleichheit vor dem Gesetz ist doch nicht angegriffen. Betroffen wäre potenziell jeder, der zwei Staatsbürgerschaft hat und dann ggf. halt eine verliert. Wer nur eine Staatsbürgerschaft hat, kann insoweit auch nichts verlieren; die Abstammung ist insoweit unerheblich.

        • @DiMa:

          Straftaten müssen gleich geahndet werden. Die Anzahl der Staatsbürgerschaften darf keine Rolle spielen. Sonst hat man keine Gleichheit vor dem Gesetz.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Die Entziehung der Staatsbürgerschaft ist doch keine Strafe, sondern lediglich Nebenfolge der begangenen Tat.

            Im Übrigen ist jeder Mensch vor dem Gesetz gleich. Ansonsten dürften Sie auch keinen Führerschein entziehen, den dieser kann nur Personen entzogen werden, die einen haben.

            • @DiMa:

              "Die Entziehung der Staatsbürgerschaft ist doch keine Strafe..."

              ???

              Der Unterschied zwischen einem Führerschein und der Staatsbürgerschaft ist offensichtlich. Die Vergleiche werden immer schräger.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Beides sind Verwaltungsvorgänge, verbunden mit Rechten.

        • @DiMa:

          Wenn die selbe Straftat unterschiedliche rechtliche Konsequenzen hat, ist die Gleichheit vor dem Gesetz verletzt.



          .



          Ob das wegen dem Geschlecht, der Hautfarbe oder der Staatsangehörigkeit passiert.



          .



          Man kann das in Ordnung finden und auch Argumente dafür finden, aber das ist unerheblich. Die Gleichheit IST verletzt, weil bei 2 Menschen unterschiedliches Recht gilt.

  • Was ist daran verwerflich, wenn ich die Vorteile der Staatsbürgerschaft geniesse, dann komplett und mir nicht durch eine zweite Staatsbürgerschaft eine Hintertür offenhalten.

    • @Reinero66:

      Veraltet ist es, die Staatsbürgerschaft als so eine Art monotheistische Veranstaltung zu sehen.

      "Du sollst nicht andere Staatsbürgerschaften neben mir haben."

      Wenn Sie auf nationalem Pathos stehen, betrachten Sie die Nation als Ihre Mutter.

      Heutzutage kann man eine leibliche Mutter, eine Adoptivmutter und eine Stiefmutter haben.

      Mögen können Sie die alle drei.

      In Zeiten von Patchworkfamilien sieht so die Lebensrealität aus.

      Kriminell werden Sie dadurch nicht.

  • Ich habe den schwedischen Entwurf jetzt einmal mit dem geltenden Recht nach der norwegischen statsborgerloven abgeglichen und verstehe die Bedenken an dem schwedischen Gesetzesentwurf nicht so ganz.

    In Norwegen kann nach § 26 bei einer doppelten Staatsangehörigkeit die Norwegische entzogen werden, wenn nationale Sicherheitsinteressen davon berührt sind. Zu denen gehören jedoch nicht nur die üblichen Merkmale wie Terrorismus sondern auch die organisierte Kriminalität oder auch Intensivstraftäter.

    Die Aberkennung der norwegischen Staatsbürgerschaft ist zudem Voraussetzung, um diese Gruppen ausweisen zu können.

    Um Willkür zu vermeiden, gilt dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieser ist gesetzlich geregelt. Über den Grad der Verhältnismäßigkeit entscheiden im Zweifel dann die Gerichte.

    Das ist hier seit Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit im Jahre 2020 Staatenpraxis und hat sich bewährt.

    Davon abgesehen das die schwedische Formulierung sehr unpräzise daherkommt, gibt es im Kern aber kaum Unterscheidungsmerkmale in der Sache.

    Und Missbrauch kann sowohl mit dem Erwerb einer doppelten Staatsangehörigkeit wie mit dem Entzug derselben betrieben werden.

    • @Sam Spade:

      Die bewusst schwammige Formulierung ist doch genau das Problem.



      .



      Das öffnet Tür und Tor für Missbrauch.

  • "Ab 2027 soll Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten die schwedische entzogen werden können, wenn sie durch „unrichtige oder irreführende Angaben oder anderes ungebührliches Verhalten“ erlangt wurde. Und: Wer für ein Verbrechen verurteilt wird, das „Schwedens vitalen Interessen“ gravierend schadet, kann künftig ebenfalls die Staatsangehörigkeit verlieren."

    Was soll daran so schlimm sein? Hauptsache nicht staatenlos. Kein weißer Westler hat mehrere Staatsbürgerschaften, aber jeder dritte mit Migrationshintergrund. Muss man sich auch mal entscheiden, verstehe das Prinzip mehrerer Staatsbürgerschaften eh nicht. Sollte nur einmal erlaubt sein, fördert die Identifikation mit dem Staat in dem man lebt.

    • @Petzi Worpelt:

      Was ist denn "ungebührliches" Verhalten?

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Öffentliches Nasepopeln zB

    • @Petzi Worpelt:

      'Kein weißer Westler' hat mehrere Staatsangehörigkeiten? Da wäre es hilfreich, zu wissen, daß viele, viele solche mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Französisch und deutsch. Schweizerisch und amerikanisch. Italienisch und kanadisch. Die meisten Länder machen keinen solchen Lärm um Mehrstaatigkeit wie Deutschland. Aber immer gut, um etwas Vitriol auf nicht-weiße Einwanderer abzusondern. Denn darum geht's Ihnen.

      • @Kahlschlagbauer:

        Die meisten Länder machen keinen solchen Lärm um Mehrstaatigkeit wie Deutschland.

        Wir wird ein schwedisches Gesetz diskutiert...

      • @Kahlschlagbauer:

        Der entscheidende Punkt ist ein statistischer, kein rassistischer: Mehrstaatigkeit ist bei Menschen mit Migrationshintergrund deutlich häufiger, und genau deshalb stellt sich dort auch häufiger die Rechtsfrage nach Loyalitätskonflikten und Sanktionsmöglichkeiten. Das zu benennen ist keine Gesinnung, sondern Realität.

        Ebenso wird der Kern bewusst übergangen: Es geht nicht um beliebige Straftaten oder kulturelle Zuschreibungen, sondern um

        erschlichene Staatsangehörigkeit und



        schwere Verbrechen gegen die vitalen Interessen des Staates.

        Beides sind rechtsstaatlich nachvollziehbare Kategorien. Wer das als „Lärm“ diffamiert, verweigert sich der Debatte über Pflichten, während er ausschließlich über Rechte spricht.

        Und schließlich: Die Forderung nach einer Staatsangehörigkeit ist kein exotischer deutscher Sonderweg, sondern ein international verbreitetes staatsrechtliches Prinzip. Dass andere Länder Mehrstaatigkeit großzügiger handhaben, ist kein moralisches Argument dagegen, sondern eine politische Entscheidung – genauso legitim wie die gegenteilige.

        • @Zippism:

          Ihr Rassismus scheint durch.



          Jemand, der aus Deutschland nach Kanada auswandert, ist Migrant. Auch wenn er/sie weiß ist.



          Jemand, der aus den USA nach Belgien einwandert, ist ein Migrant. Auch wenn er/ sie weiß ist.



          Und so weiter.



          Länder, in denen Mehrstaatigkeit und Multikulturalismus verankert ist, haben nicht mehr Probleme mit dem Popanz der 'Loyalität' als solche, die sich, bei Licht betrachtet, ethnisch 'rein' halten wollen.



          Mit Verbrechen befaßt sich das Strafrecht. Wenn Prinz Reuß schuldig befunden wird, müßte er nach Ihrer Argumentation die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren. Befürworten Sie das? Oder sind terroristische Umtriebe von Biodeutschen akzeptabler als solche von Menschen mit brauner Haut?

          • @Kahlschlagbauer:

            Der Rassismusvorwurf ist kein Argument, sondern ein Ausweichmanöver. Niemand hat Hautfarbe ins Spiel gebracht – das tun allein Sie, um eine statistische und staatsrechtliche Frage zu moralisieren. Dass Mehrstaatigkeit bei Menschen mit Migrationsgeschichte deutlich häufiger ist, ist eine empirische Tatsache, kein Gesinnungsbekenntnis. Wer schon die Benennung von Realität als „Rassismus“ diffamiert, verweigert sich jeder rationalen Debatte.

            „Loyalität“ ist kein rechter Popanz, sondern ein Grundbegriff des Staatsrechts. Staaten sind nicht bloß Serviceagenturen, sondern politische Solidargemeinschaften mit Rechten und Pflichten. Dass andere Länder Mehrstaatigkeit großzügiger handhaben, ist kein Beweis moralischer Überlegenheit, sondern Ausdruck anderer politischer Entscheidungen – mehr nicht.

            Der Prinz-Reuß-Vergleich ist besonders unerquicklich: Entzug der Staatsangehörigkeit setzt eine weitere voraus. Bei Einstaatern ist er ausgeschlossen – aus völkerrechtlichen Gründen. Das ist kein „Bonus für Biodeutsche“, sondern die Vermeidung von Staatenlosigkeit. Wer daraus Hautfarbenhierarchien konstruiert, betreibt Projektion statt Argumentation.

        • @Zippism:

          Bis vor kurzem war die Doppelte-Staatsangehörigkeit allerdings nur bei EU-Bürgern möglich, oder wenn im Einzelfall eine Beibehaltung Genehmigung erteilt wurde; d.h. wenn ein Deutscher umgekehrt eine zweite Staatsgehörigkeit, z.B. die US-amerikanische annahm.

  • Unter den Nazis hier in D nannte sich das "schwere Schädigung des deutschen Ansehens". Wichtig ist bei solchen Formulierungen immer, möglichst nicht konkret zu werden. Das hat Schwedens Regierung unzweifelhaft geschafft.

    • @Kaboom:

      Der Nazi-Vergleich ist hier nicht nur unerquicklich, sondern argumentativ faul. Wer jede unbestimmte Rechtsformulierung reflexhaft mit dem NS-Staat gleichsetzt, entwertet bewusst den Unterschied zwischen Willkürherrschaft und rechtsstaatlicher Ordnung. Genau dieser Unterschied liegt nämlich nicht in der bloßen Existenz unbestimmter Rechtsbegriffe, sondern in Gewaltenteilung, richterlicher Kontrolle, Rechtsmitteln und öffentlicher Gesetzgebung.

      „Schwere Schädigung des deutschen Ansehens“ war ein Instrument eines Systems ohne unabhängige Gerichte, ohne freie Presse, ohne effektiven Rechtsschutz. Der schwedische Gesetzentwurf entsteht dagegen in einem demokratischen Parlament, ist justiziabel und überprüfbar – und kann von Gerichten kassiert werden. Wer das ignoriert, betreibt historische Gleichsetzung statt Analyse.

      Unbestimmte Rechtsbegriffe sind im Übrigen kein autoritäres Spezifikum, sondern Alltag jedes modernen Rechtsstaats („öffentliche Sicherheit“, „Verhältnismäßigkeit“, „Treu und Glauben“). Die Alternative wäre eine kasuistische Gesetzgebung, die beim ersten neuen Sachverhalt kollabiert.

      • @Zippism:

        "Die Alternative wäre eine kasuistische Gesetzgebung, die beim ersten neuen Sachverhalt kollabiert"

        Abgesehen davon das in Deutschland in vielen Rechtsbereichen nach dem kasuistischen System verfahren wird, wie z. B. im Handelsrecht, bedeutet der Grundsatz stare decisis nicht, das von der Bindungswirkung der Präjudizien nicht abgewichen werden kann.

        Im britischen wie auch im amerikanischen Common Law hat das Case Law nur eingeschränkte Bindungswirkung.

        Die Rechtssprechung wird jedoch Teil des Rechtssystems und bildet somit die Grundlage für weitere Urteile.

        Kollabieren tut da wenig, unabhängig vom Sachverhalt.

        • @Sam Spade:

          Der Einwand verkennt den grundlegenden Unterschied zwischen kasuistischer Rechtsanwendung und kasuistischer Gesetzgebung. Dass Rechtsordnungen – etwa im deutschen Handelsrecht oder im Common Law – stark mit Fallrecht arbeiten, ist unstreitig. Dieses funktioniert jedoch nicht anstelle unbestimmter Rechtsbegriffe, sondern gerade auf deren Grundlage. Richterliche Kasuistik konkretisiert abstrakt-offene Normen; sie ersetzt sie nicht.

          Auch der Verweis auf stare decisis spricht nicht gegen diese Struktur. Zwar entfalten Präjudizien im britischen und US-amerikanischen Recht eine hohe faktische Bindungswirkung, sie sind jedoch nicht absolut: Abweichungen, distinguishing und overruling bleiben möglich. Gerade diese Flexibilität setzt voraus, dass die zugrunde liegenden Normen offen genug sind, um neue Sachverhalte erfassen zu können.

          Das Common Law kollabiert daher nicht, weil es nicht gesetzeskasuistisch ist. Es beruht auf Generalklauseln wie „reasonableness“ oder „due process“, die durch die Rechtsprechung fortentwickelt werden. Funktional unterscheidet sich dieses Modell nicht vom kontinentaleuropäischen Recht, sondern vor allem in der Gewichtung zwischen Gesetzgebung und Judikative.

          • @Zippism:

            wie Mitforisten lowandorder schon bemerkte "Mit Verlaub - allet jeklaut". Nur dann bitte auch auf die Nuancen achten und alles richtig zusammenfügen.

            Wenn sie die Unterschiede im UK und US Law kennen und berücksichtigen, dann müssten sie gut die Hälfte des Kommentars neu verfassen.

            Mir erschließt sich zudem nicht der Sinn in einem Forum Zusammenfassungen für Erstsemester zu erstellen.

            • @Sam Spade:

              Ihre Replik ist inhaltlich so dünn wie ihr Ton selbstgefällig ist. „Allet jeklaut“ ersetzt kein Argument, und der Hinweis auf angeblich fehlende „Nuancen“ bleibt genau dort, wo er rhetorisch bequem ist: im Ungefähren. Wer behauptet, „gut die Hälfte“ müsse neu geschrieben werden, aber keinen einzigen sachlichen Fehler benennt, liefert keine Kritik, sondern Pose.

              Sie erklären nicht, was falsch sein soll, sondern nur, dass es Ihnen nicht gefällt. Das ist keine juristische Auseinandersetzung, das ist Foren-Gekräusel mit Überlegenheitsgestus. Wenn Sie Unterschiede zwischen UK- und US-Law für entscheidend halten, dann benennen Sie sie doch – statt nebulös mit ihnen zu wedeln wie mit einem Ausweis intellektueller Überlegenheit.

              Der Hinweis auf „Zusammenfassungen für Erstsemester“ ist schließlich reine Abwehrreflex-Rhetorik: Wer nichts entkräften kann, diskreditiert das Niveau. Dass grundlegende Strukturen korrekt benannt werden, macht sie nicht falsch – nur für diejenigen unbequem, die lieber Andeutungen machen als Argumente.

              • @Zippism:

                "Allet jeklaut" ist ein Argument, von dem sich alles weitere ableitet.

                Jeder Erstsemester der das Common Law studiert wird auf den ersten Blick fündig werden.

                Und jetzt soll ich ihre Hausaufgaben erledigen? Vielen Dank, das machen sie besser einmal selbst.

                KI ersetzt halt nicht das Studium.

                Und unter selbstgefällig verstehe ich eher sich mit Fremdwissen zu schmücken und zwar durch die Bank weg und dazu noch andere belehren zu wollen.

                Dazu hat aber lowandorder bereits alles gesagt.

                Nur einmal angemerkt, einem Richter a.D brauchen sie mit derartigen Texten nicht zu kommen, der wird sie nicht ernst nehmen, wie sie hoffentlich bemerkt haben.

                Weiter will ich mich gar nicht mehr mit dem Thema beschäftigen.

                Juristische Diskussion in der Zukunft, immer wieder gerne, aber möglichst selbstgedacht und verfasst.

      • @Zippism:

        🤖 Konkrete Normenkontrolle: Schweden kennt keine abstrakte Normenkontrolle, bei der ein Gericht losgelöst von einem Streitfall ein Gesetz prüft. Stattdessen gibt es eine dezentrale, konkrete Normenkontrolle.



        Das Gesetz bricht das Recht: Jedes schwedische Gericht ist verpflichtet, ein Gesetz im Einzelfall unangewendet zu lassen, wenn es offensichtlich im Widerspruch zu einer der vier schwedischen Grundgesetze steht (Kapitel 11, § 14 der Regierungsform).



        Keine Kassationsbefugnis: Das Gesetz bleibt formell weiter in Kraft und wird nicht aus dem Gesetzblatt gestrichen. Nur das schwedische Parlament (Riksdag) kann ein Gesetz offiziell aufheben oder ändern.



        Einschränkung durch "Offensichtlichkeit": Damit ein Gericht ein Gesetz ignoriert, muss der Verfassungsverstoß absolut eindeutig und offensichtlich sein. In der Praxis nutzen schwedische Gerichte dieses Recht daher nur sehr selten.



        &



        kl Bonmot - lang her but -



        Eine Delegation des svenske Rijksdag wollte sich zwei Wochen in Karlsruhe schlau machen.



        Nach einer Woche reisten sie wieder ab “Waaas! Da können 8 Nasen (Ehmkes 8 Arschlöcher - manchmal reichen 4!) aufheben - was der Rijkstag beschlossen hat?!! Nej tak!“

        • @Lowandorder:

          Kompliment Herr Richter a. D. besser kann es selbst ein Schwede nicht formulieren.

        • @Lowandorder:

          Die Beschreibung der schwedischen Normenkontrolle ist korrekt – sie widerspricht meinem Argument aber nicht, sondern präzisiert lediglich wie Rechtsstaatlichkeit dort organisiert ist.

          Dass Schweden keine abstrakte Normenkontrolle kennt, sondern nur eine konkrete, dezentrale Kontrolle durch Fachgerichte, ist ein institutioneller Unterschied, kein qualitativer Bruch mit dem Rechtsstaat. Entscheidend bleibt: Es existiert verbindliche verfassungsrechtliche Bindung, richterliche Prüfung und die Pflicht, verfassungswidriges Recht im Einzelfall unangewendet zu lassen. Genau das fehlt in autoritären Systemen – und fehlte im NS-Staat vollständig.

          Auch die „Offensichtlichkeits“-Hürde ist kein Gegenargument, sondern Ausdruck eines anderen Gewaltenteilungsverständnisses: Der schwedische Gesetzgeber – der Riksdag – trägt primär die Verfassungsverantwortung, Gerichte greifen nur bei klaren Verstößen ein. Das ist politisch diskutabel, aber rechtsstaatlich legitim. Rechtsstaatlichkeit verlangt nicht maximale richterliche Macht, sondern kontrollierte Macht auf allen Seiten.

          Das Bonmot mit Karlsruhe illustriert letztlich genau diesen Unterschied der Verfassungskultur

          • @Zippism:

            My dear friend / danke Klarstellung coram publico - wa!



            Wollte aber keine Seminararbeit schreiben und auch dem schwedischen System nicht ans Bein pinkeln.



            Konkret: Politisch vs Rechtlich



            Ridder/Gießen vs Häberle./Mbg



            Hans Kelsen Erfinder der Verfassungsgerichtsbarkeit war mit Adenauer befreundet- daher BVerfG.



            Als Häberle/Mbg Schüler - der Problematik eingedenk - goutiere ich mit 30jährchen VerwR (ein 👂 am Flurfunk;) & Art 19 GG - gegen staatliches Handeln ist der Rechtsweg eröffnet -



            Das GG-System •

            Btw beim abweichenden schwedischen System stellt sich die Rechtstaatsfrage dennoch natürlich nicht!



            (Btw & colerandi causa -



            bei der Führung im Rijksdach durch die sozialdemokratische FrakVors fragte ein Tysk sie hätten doch auch Kommunisten wie das denn ginge. Das ginge gut! „Ah da kommt gerade der FakVors. - mein Mann!“ 🥹😂

          • @Zippism:

            Mit Verlaub - allet jeklaut 🙀🧐😂



            Schönen sündach ook

            ps & entre nous only



            Das Raubein Ehmkes Horschtel hätte einer im around beinahe umgefahren - als er mal wieder zackoflex über eins der bonner Sträßchen flitzen wollte.



            Was einem alles beim Digitalisieren des BT. unterkommen kann! Gell

            • @Lowandorder:

              Danke für die Klarstellung – dem Vorkommentar stimme ich im Kern zu. Er beschreibt das schwedische System der Normenkontrolle sachlich korrekt und macht deutlich, dass es sich um einen anderen institutionellen Zuschnitt handelt, nicht um ein Defizit an Rechtsstaatlichkeit.

              Mir ging es von Anfang an genau um diesen Punkt: Rechtsstaatlichkeit ist keine Frage eines bestimmten Instruments, sondern der funktionierenden Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung und Recht. Schweden organisiert diese Bindung stärker politisch-parlamentarisch, Deutschland stärker judiziell. Beides sind legitime Antworten auf unterschiedliche historische Erfahrungen.

              Dass das deutsche Modell mit einem starken Bundesverfassungsgericht – inspiriert auch von den Überlegungen Hans Kelsen – besonders weitgehende richterliche Kontrolle vorsieht, ist eine bewusste Entscheidung des Grundgesetzes, aber kein allgemeiner Maßstab, an dem sich alle Demokratien messen lassen müssen.

              Insofern sehe ich keinen Widerspruch, sondern eine sinnvolle Ergänzung: unterschiedliche Verfassungskulturen, unterschiedliche Gewichtungen – bei gemeinsamem rechtsstaatlichem Fundament. Genau das macht den Vergleich ja interessant.

      • @Zippism:

        Es wäre hilfreich, sich daran zu erinnern, daß der NS-Staat ein Rechtsstaat war. Alles, was die deutschen Behörden taten, war durch Gesetze gedeckt. Rechtsstaatlichkeit ist kein unbedingter Schutz vor Willkür, Grausamkeit und Rassismus. Es ist durchaus nützlich, auf solche Sachverhalte hinzuweisen. Ihre und andere Kommentare zeigen nur zu deutlich, daß die Ausgrenzung nach Rasse hinter der Zustimmung zu diesen Plänen steckt. Das läßt sich durchaus 'rechtsstaatlich' bewerkstelligen. Dem Geist des Grundgesetzes und der Universalen Deklaration der Menschenrechte sind solche Konzepte allerdings fremd.

        • @Kahlschlagbauer:

          Ihre Erinnerung an die Gesetzeslage in der Nazizeit trügt Sie. Es gab kein Gesetz, das die Ermordung der Juden, der Sinti und Roma und der Behinderten gestattete oder gar anordnete.

        • @Kahlschlagbauer:

          Die Behauptung, der NS-Staat sei ein „Rechtsstaat“ gewesen, ist begrifflich falsch. Sie verwechselt Legalität mit Rechtsstaatlichkeit. Dass staatliches Handeln gesetzlich abgesichert ist, genügt nicht. Rechtsstaatlichkeit setzt u. a. Grundrechtsbindung der Gesetzgebung, Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte, effektiven Rechtsschutz und überprüfbare Macht voraus.

          All dies war im NS-System systematisch aufgehoben: Grundrechte suspendiert, Justiz gleichgeschaltet, keine wirksame Kontrolle der Gesetzgebung, Gesetze selbst Instrumente der Verfolgung. Ein System, in dem niemand Gesetze wirksam überprüfen oder sich gegen sie schützen kann, ist kein Rechtsstaat, sondern ein Maßnahmenstaat mit legalistischer Fassade.

          Richtig ist: Rechtsstaatlichkeit garantiert keine moralisch guten Gesetze. Aber sie ist die notwendige Voraussetzung, um Willkür begrenzen und Unrecht angreifen zu können. Wer diesen Unterschied verwischt, entleert den Begriff analytisch.

          Der Vorwurf, institutionelle Analyse verschleiere „rassistische Ausgrenzung“, ist eine Unterstellung. Man kann problematische Gesetze kritisieren, ohne demokratische Rechtsordnungen mit dem NS-Unrechtsstaat gleichzusetzen.

          • @Zippism:

            Na, da bin ich ja froh, daß Sie meinen Begriffsapparat so liebenswürdig korrigieren. Ob Ihnen beim Spagat zwischen Legalität und Rechtsstaatlichkeit etwas reißt, kann ich nicht beurteilen. Wenn Ihnen die deutsche Geschichte nicht recht ist, schauen wir doch in die amerikanische Gegenwart. Dort werden legitime Einwanderer in großer Zahl einfach eingesperrt und deportiert. US-amerikanische Kinder werden von ihren Eltern getrennt. Es wird daran gearbeitet, Staatsbürgerschaften abzuerkennen.



            Alles legitim. Oder rechtsstaatlich? You decide.



            Ihre Gymnastik vermeidet, darauf einzugehen, daß solche Einschränkungen der Rechte der Bewohner eines Landes das rechtliche und verwaltungstechnische Inventar bereitstellen. Ein Regierungswechsel genügt, um in diese Richtung weiter zu drücken. Wen es trifft,, wissen Sie selbst: die 'Anderen.'



            Das verschleiern Sie mit vielen Worten.

            • @Kahlschlagbauer:

              Ihr Text ist kein Argument, sondern ein Nebelwerfer mit moralischem Megafon. Wo Begriffe wehtun, greifen Sie zur Ironie. Wo Analyse nötig wäre, liefern Sie Empörung. Das ist keine Kritik, das ist Ersatzhandlung.

              Die Trennung von Legalität und Rechtsstaatlichkeit nennen Sie „Gymnastik“, weil sie Ihre Gleichsetzungsrhetorik zerstört. Denn sobald man sauber unterscheidet, fällt Ihr Vergleich in sich zusammen. Dann bleibt nur noch: alles schlimm, alles dasselbe, alles irgendwie faschistisch. Bequem – und analytisch wertlos.

              Ihr USA-Exkurs ist besonders peinlich: Sie führen Beispiele an, die angefochten, beklagt, aufgehoben und skandalisiert werden. Genau das ist der Punkt. Dass Unrecht streitbar ist, unterscheidet Rechtsstaatlichkeit von einem Maßnahmenstaat. Wer diesen Unterschied ignoriert, relativiert nicht den Westen – er verharmlost autoritäres Unrecht.

              Das Gerede vom „Inventar“ ist Tiefsinn-Simulation. Ja, Macht kann missbraucht werden. Der Unterschied ist, ob sie kontrolliert werden kann. Das ist kein Detail, sondern der ganze Unterschied.

              • @Zippism:

                Sie sollten sich vielleicht einmal darüber informieren, daß der größte Teil der Internierten und Deportierten in den USA nichts anficht, beklagt oder aufgehoben bekommt. So weit kommen die gar nicht. Sie hören vielleicht von Einzelnen, denen es gelingt, freigelassen zu werden. Dafür sitzen Tausende weiter ein. Oder finden sich in Ländern, in denen sie noch nie waren.



                Herr Zippism, Sie machen viele Worte. Worauf Sie hinauswollen, ist leider nur zu klar: die Diskriminierung der 'anderen.' Dafür konstruieren Sie Gegensätze, die keine sind (wie Rechtsstaatlichkeit vs Legalität), ignorieren sowohl die deutsche Geschichte als auch die amerikanische Gegenwart, und zeigen doch nur, wo Sie damit hinwollen.



                Deutschland war da schon einmal.

  • Leider sind wir in Deutschland schon viel weiter, auch ohne Regierungsbeteiligung der AfD. Hier kann die deutsche Staatsangehörigkeit noch 10 Jahre nach Erteilung wieder entzogen werden (§35 StAG), selbst wenn der/die Betroffene dadurch staatenlos werden würde. Da reichen schon pro-palästinensische Beiträge in den Social Media: jacobin.de/artikel...taatsbuergerschaft



    Die Unterscheidung zwischen "Passdeutschen" und "Biodeutschen", von der die Rechten schwafeln, ist also schon in Gesetz gegossen, dem Grundgesetz zum Trotz.

    • @Klaus Galensa:

      Eine rechtswidrige Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.

      • @Il_Leopardo:

        Grundsätzlich richtig, ABER die "Täuschung" kann sehr weit gefasst werden.



        .



        Ich empfehle den verlinkten Artikel einmal zu Gemüte zu ziehen.



        .



        Da wurde bereits ein social Media Post, mit einigem Interpretationsspielraum, als Beweismittel für die Täuschung genutzt.



        .



        Und jemand der mit 2 Monaten nach Deutschland kommt, hier Sprechen und Laufen lernt ist DEUTSCHER.

        • @sociajizzm:

          Ich habe den verlinkten Artikel gelesen. Wenn jemand das Bild des Mitgründers der Hamas öffentlich mit einem Herzchen postet, gibt es herzlich wenig Interpretationsspielraum.

          • @Budzylein:

            Danke!

  • Ich finde das gut. Wer das verhindern will, kann ja seine andere Staatsangehörigkeit aufgeben, bzw. wenn das nicht möglich ist, behält er sie eben. Ich habe schließlich auch nur einen Pass. Diese Rosinenpickerei ist eigentlich eine Frechheit. Entweder ist man nun Schwede oder nicht.

    • @migra:

      Ja, gewiß.



      Warum soll der Türke zwei Pässe haben und ich nicht?'



      Sie sind das Maß aller Dinge. Daß die Welt zum großen Teil aus Migranten mit ihren ganz spezifischen Schicksalen besteht, paßt da nicht hinein.

      • @Kahlschlagbauer:

        Die Behauptung, die Welt bestehe „zum großen Teil aus Migranten“, ist faktisch falsch. Nach internationalen Schätzungen liegt der Anteil von Menschen, die außerhalb ihres Geburtslandes leben, bei rund 3–4 % der Weltbevölkerung. Die überwältigende Mehrheit der Menschen lebt also nicht als Migrant, sondern dauerhaft im Herkunftsstaat. Migration ist ein relevantes, aber kein dominierendes globales Phänomen.

        Damit fällt auch der implizite Vorwurf, eine Orientierung an eindeutiger Staatsangehörigkeit blende „die Realität der Welt“ aus. Im Gegenteil: Der Normalfall weltweit ist eine Staatsangehörigkeit, ein Staat, eine rechtliche Loyalität. Mehrstaatigkeit ist die Ausnahme – historisch wie statistisch – und darf deshalb selbstverständlich politisch diskutiert und begrenzt werden.

        • @Zippism:

          Schauen wirs doch mal so rum an:



          Über 300 Millionen Menschen auf der Welt sind Migranten. Hätten die ihr eigenes Land, wäre es das an Bevölkerung viertgrößte auf der Welt, nach Indien, China, und den USA. In einigen Ländern, wie in Deutschland, ist der Anteil laut statistischem Bundesamt 21.8 Millionen, also ein Viertel. Je nachdem, wie weit Sie den Migrationshintergrund zurückverfolgen, werden es noch viel mehr. Sudetendeutsche? Schlesier? Rußlanddeutsche? (Um die geht es Ihnen wahrscheinlich nicht so).



          Gegen ein gutes Viertel Ihrer Mitbürger, deren Geschichte Sie nicht verstehen, wollen Sie diskriminieren. Gratuliere!

          • @Kahlschlagbauer:

            Ihr Argument operiert mit rhetorischen Effekten, nicht mit Fakten.

            „300 Millionen Migranten“ klingen gewaltig, ändern aber nichts daran, dass es nur rund 3–4 % der Weltbevölkerung sind. Eine Minderheit wird nicht zur „Weltrealität“, nur weil man sie in absoluten Zahlen aufbläst. Auch Millionen Vegetarier machen die Welt nicht fleischlos.

            Der Vergleich mit einem „viertgrößten Staat“ ist reine Nebelkerze: Migranten bilden keinen Staat, keine Rechtsgemeinschaft, keine politische Loyalität. Genau darum geht es bei Staatsangehörigkeit – und genau das blenden Sie aus.

            Auch die „21,8 Millionen mit Migrationshintergrund“ sind kein Migrantenblock, sondern eine statistische Sammelkategorie: Eingebürgerte, hier Geborene, Deutsche mit eingewanderten Großeltern. Daraus „ein Viertel Migranten“ zu machen, ist begriffliche Manipulation.

            Der eigentliche Tiefpunkt ist Ihr moralischer Kurzschluss:



            Aus der legitimen Position, dass Staatsangehörigkeit ein zentrales Ordnungsprinzip ist und Mehrstaatigkeit begrenzt werden darf, basteln Sie den Vorwurf der Diskriminierung.

            Politische Regeln sind keine Menschenfeindlichkeit.



            Staatsrecht ist kein Gesinnungstest.

    • @migra:

      Warum? Ich muss mich doch in Deutschland auch nicht für ein Bundesland oder für eine Gemeinde entscheiden.

      • @Francesco:

        Stehe aber immer noch unter der gleichen Gesetzbarkeit und Steuertrecht und kann bei einer Straftat ausgeliefert werden.



        Z.B. ich begehe eine Straftat in Deutschland und besitze einen türkischen Pass, dann werde ich von der Türkei nicht ausgeliefert, besitze ich nur einen deutschen Pass, dann werde ich ausgeliefert.



        Das ist der Unterschied zu ihrem Vergleich Francesco

        • @Reinero66:

          Dafür komme ich dann evtl. in der Türkei vor Gericht.

  • Würde ich mir auch für unser Land bzw. ganz Europa wünschen.

    • @Eulennest:

      Gummiparagraphen sind gut und erstrebenswert?

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Gummiparagraphen sind leider, zum Abschluß der jeweiligen Legislaturperiode, beliebte Maßnahme um den Anschein des Handelns zu wahren.

        Überprüfen Sie doch gerne mal, wieviel Wert die Gesetze der aktuellen Regierung haben, ein Jahr vor der folgenden Wahl...

        Und dies ist in meinen Augen das entscheidende Übel!

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Bestimmtheitsgrundsatz



        🤖 Der Bestimmtheitsgrundsatz ist ein zentrales rechtsstaatliches Prinzip. Es besagt, dass Gesetze, Verträge und behördliche Entscheidungen inhaltlich so präzise, klar und unmissverständlich formuliert sein müssen, dass die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und ihr Verhalten danach richten können.



        Strafrecht: Als Teil des Gesetzlichkeitsprinzips (Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB) garantiert er, dass eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn das Gesetz die Strafbarkeit bereits vor der Tat exakt bestimmt hat. Analoge Auslegungen zu Lasten des Täters sind verboten.



        Verwaltungsrecht: Ein behördlicher Bescheid (Verwaltungsakt) muss nach § 37 VwVfG inhaltlich so hinreichend bestimmt sein, dass der Adressat unmissverständlich erkennen kann, was genau von ihm gefordert oder geregelt wird.



        Zivil- und Sachenrecht: Auch Verträge und Verfügungen (z.B. Übereignungen) müssen den Gegenstand oder die Parteien so genau bezeichnen, dass keine Zweifel über den Inhalt der Vereinbarung bestehen.

        (Entre nous - Refi hess. VGH - “wollnse n § 47 VwGO?“ abstrakte Normenkontrolle!



        1/12 Prof. dito “…das machen wir so nicht!“ “Herr Ref. schön. Übernimmt der Senat

        • @Lowandorder:

          Ed🎡dE

          btw sowohl im Mündlichen wie später bei der Einstellung 📞📞klar!!



          Schlug die Kenne positiv zu Buche🙀🧐🥳

          “So it goes.“ ©️ Kurt Vonnegut