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Arbeitsintegration von GeflüchtetenSie wollen arbeiten, dürfen aber nicht

Der Asylsuchende Guelord würde gerne arbeiten und hat konkrete Angebote. Aber die Bürokratie hält ihn davon ab. Er wartet auf seine Arbeitserlaubnis.

Guelord könnte als Reinigungskraft oder als Tellerwäscher arbeiten, aber ihm fehlt die Arbeitserlaubnis Foto: Vanessa Barisch

München taz | Die Frage, wieso er denn arbeiten möchte, findet Guelord absurd. „Natürlich will ich arbeiten, wie jeder“, sagt der kongolesische Asylsuchende. „Ich will etwas zu tun haben, mein eigenes Geld verdienen. Ich will nicht ewig von Sozialleistungen leben.“

Das erste Gespräch mit Guelord findet an einem sonnigen Tag im April 2025 statt, aber es folgen noch weitere. Denn als Asylsuchender eine Arbeitserlaubnis zu erlangen, ist ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang – so zumindest in diesem Fall. Aus Angst vor Auswirkungen auf seine Anträge zu Aufenthalt und Arbeit will Guelord seinen Nachnamen nicht öffentlich machen.

Er sitzt im Gemeinschaftsraum einer Unterkunft im Landkreis München, die aus Containerhäusern besteht. An den Schränken kleben von Kinderhand gemalte Bilder, die Sonne scheint durch das Fenster. „Gerade an solchen Tagen fühle ich mich schlecht. Ich habe nichts zu tun, kann die Sonne genießen, während alle Menschen beider Arbeit sind“, sagt Guelord.

Dabei hatte er bereits zwei Mal eine Arbeit gefunden, einmal als Reinigungskraft, und nun hat er über eine Personalagentur das Angebot, in einer Kantine zu arbeiten. Zuvor hatte er dort eine unbezahlte Hospitanz absolviert.

„Im Januar habe ich mit meiner Sozialarbeiterin die Dokumente vorbereitet und abgeschickt“, erklärt Guelord und lehnt sich in dem weißen Stuhl mit Metallbeinen zurück. Die Dokumente bestehen aus dem Arbeitsvertrag und einer Stellenbeschreibung, die im Behördendeutsch „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ heißt. Das Formular ist mit dem Logo der Bundesrepublik, dem der Agentur für Arbeit und dem Label „Make it in Germany“ versehen, das in schwarz-rot-gold in der Ecke platziert ist.

Warten und geduldig sein

Doch bisher hat er keine Rückmeldung seitens der Ausländerbehörde und auch keine Eingangsbestätigung erhalten, trotz Nachfrage per Mail und Telefonhotline. „Ich habe Anfang Juli einen Termin, um meinen Ausweis zu verlängern. Auf dem Ausweisdokument wird auch die Arbeitserlaubnis eingetragen, vielleicht erteilen sie die mir dann “, meint Guelord, und klingt dabei weder zuversichtlich noch pessimistisch. „Meine Sozialarbeiterin hat mich darauf eingestellt, dass er länger dauern könnte“, berichtet Guelord und zieht den Vorhang ein Stück ins Fenster. „Ich bin bereit, geduldig zu sein.“

Guelords Asylantrag, den er bereits 2019 gestellt hatte, wurde abgelehnt, er klagt nun dagegen. Er habe in seiner Heimat Kongo als Kameramann die Wahlkampagne eines Gegenkandidaten des aktuellen ­Präsidenten Félix Tshisekedi begleitet, erzählt er. Guelord sagt, er sei deshalb inhaftiert und gefoltert worden.„Meine Familie verhandelte mit einem Wachmann und konnte mich so freikaufen. Dann floh ich nach Europa.“ Nun wartet er auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Rechtlich gesehen steht Guelord, dessen asylrechtlicher Status „Aufenthaltsgestattung“ heißt, steht bis dahin eine Arbeitserlaubnis zu. Ein Arbeitsverbot besteht in Deutschland sechs Monate ab Asylantragsstellung, eine Frist, die Guelord also lange hinter sich gelassen hat.

Antrag nicht bearbeitet

„Das lange Warten, wie es Guelord erlebt, ist kein Einzelfall“, erklärt Sozialarbeiterin Pamela Bader an ihrem mit Papieren und einem Computer vollgepackten Schreibtisch in einem kleinen Büro im Container neben dem Gemeinschaftsraum. Ihr Name sowie die genaue Unterkunft wurden anonymisiert, da der Träger fürchtet, Kritik an den Behörden des Landkreises könnte sich in finanzielle Nachteile bei der Mittelvergabe übersetzen.

Es gibt keine Statistiken zu den Bearbeitungszeiten und der Annahmequote der Arbeitserlaubnisanträge, aber zu Migration arbeitende NGOs kommen zu ähnlichen Schlüssen wie Bader. Proasyl schreibt in Bezug auf die Ausstellung der Arbeitserlaubnisse über „keine zeitnahen Termine und zu lange Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden“. Und Falko Behrens von der Diakonie berichtet: „Uns erreichen in der Beratungspraxis durchaus Problemanzeigen, dass Erlaubnisse nicht erteilt werden, jedoch haben auch wir kein repräsentatives Bild.“

Oft steht auch kein rechtzeitiger Termin zur Ausweisverlängerung zur Verfügung. Auf dem Ausweis ist allerdings die Arbeitserlaubnis eingetragen. Das bedeutet, dass auch diese erlischt, wenn der Ausweis abläuft. „Somit entstehen nicht nur viel Arbeit für die Sozialberatung und das Landratsamt, sondern auch Kosten“, erklärt Pamela Bader.

Die Kosten für einen arbeitslosen Asylbewerber belaufen sich neben den Asylleistungen von knapp 400 Euro auch auf Krankenkassenbeiträge und Mietkosten. Das Gespräch mit ihr ist kurz, wiederholt kommen Kli­en­t:in­nen in das Büro mit der stets offenen Tür. Der Bedarf an Begleitung im Behördenwirrwarr oder bei der Arbeits- und Wohnungssuche ist groß.

An einem grauen Julitag geht es zurück zu Guelord. Schon bei der Terminabsprache bahnt sich die schlechte Nachricht an. „Je suis flexible – Ich bin flexibel“, meint er auf Französisch. Eine Arbeitserlaubnis war bei der Abholung seines neuen Ausweises in der Ausländerbehörde wieder nicht ausgestellt worden. Aber die Sachbearbeiterin sei sehr nett gewesen, habe sich Zeit genommen – im Gegensatz zu den üblichen Terminen bei der Ausländerbehörde, die nach dem immerselben Muster abliefen: „Bonjour – Bonjour – Ausweis bitte – Danke – Danke – Tschüss“.

„Sie hat mich gefragt, ob ich denn arbeiten will“, berichtet Guelord. „Als ich ihr meine Situation geschildert habe, hat sie sich nach meinem Antrag auf Arbeitserlaubnis erkundigt.“ Den hatte er im Januar eingereicht. Doch in der Zwischenzeit war die Stelle bereits anderweitig vergeben und sein Antrag nicht mehr bearbeitet worden.

Flüchtlingsrat sieht Schikane

Stephan Dünnwald, Sprecher des bayrischen Flüchtlingsrates, sieht in dem Verhalten der Behörden in diesem Fall Hinweise auf „eine Schikane“. Er weist allerdings auch darauf hin, dass die Ausländerbehörden chronisch überlastet seien: „Einerseits ist die Bezahlung in der Ausländerbehörde geringer als auf anderen Stellen des Landratsamts und es mangelt an Personal.

Auch die sich ständig ändernde Gesetzeslage behindert effektives Arbeiten in der Behörde.“ Letzteres ist wissenschaftlich durch eine Studie der Uni Hildesheim belegt, die von „hyperaktiver Gesetzgebung“ spricht, also ständige Gesetzesänderungen, bevor die Wirksamkeit vorheriger Gesetze überhaupt festzustellen ist.

Guelord hat verstanden, dass er in dieser Gemengelage pragmatisch sein muss. „Mein Traum wäre es, auch in Deutschland für die Medien zu arbeiten, aber das ist ein weiter Weg.“ Gefunden hatte er Jobs als Reinigungskraft und Tellerwäscher in einer Kantine, die er beide gerne angetreten hätte, wäre ihm die Arbeitserlaubnis erteilt worden. Laut des Arbeitsamts sind beides Engpassberufe in Bayern, und dennoch regierte die Behörde nicht rechtzeitig.

Eigentlich soll die Prüfung eines Antrags auf Arbeitserlaubnis im sogenannten Zustimmungsverfahren unkompliziert sein: Die Ausländerbehörde prüft, ob Arbeitsverbote vorliegen, und übersendet die Unterlagen dem Arbeitsamt, das die Arbeitsbedingungen innerhalb von zwei Wochen überprüft und entscheidet. Doch im Fall von Guelord ist das nicht geschehen.

Auf die Frage, wie er sich gefühlt habe, als er wieder keine Arbeitserlaubnis erhielt, sagt er sachlich: „Natürlich bin ich enttäuscht, aber ich bin es auch gewöhnt.“ Er versuche das nicht zu nah an sich heranzulassen. Nur manchmal, wenn er allein sei, dann frage er sich, warum er immer wieder abgelehnt werde, erzählt er, schaut weg und fixiert ein Bild an der Wand.

Für Guelord bedeutet Arbeit nicht nur Geld und Selbstbestimmung, sondern auch der Ausbruch aus den Tagen des Grübelns und der daraus resultierenden Schlaflosigkeit. Ein Psychologe habe ihm gesagt, er solle Sport machen. „Das hat doch keinen Sinn! Dann komme ich danach heim und es ist das Gleiche – ich will einfach arbeiten“, sagt Guelord, das erste Mal mit energischer Stimme. Dabei schaut er auf den Tisch, auf dem er begonnen hat mit einem herumliegenden Würfel zu spielen. „Morgen werde ich wieder anfangen, einen Job zu suchen.“

Guelord hat einen neuen Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt und wartet weiter.

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44 Kommentare

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  • Ich halte die verpflichtenden Deutschkurse zur Qualifikation Geflüchteter für sinnvoll.



    Oft werden Beispiele anderer Länder genannt, in denen Geflüchtete schneller Arbeit finden. Das sind dann aber häufig gering qualifizierte Jobs , wie oben erwähnt.



    Da kommen die Menschen dann auch schlecht raus. Wer arbeitet, weiss, wie schwierig es ist, sich " nebenbei" fortzubilden. Jegliche Art von Ausbildung macht den Spracherwerb zur Grundlage. Während der Ausbildung die Sprache zu erlernen ist fast unmöglich.



    Das sind meine praktischen Erfahrungen mit lebenden Personen. Leider scheiterten Mehrere aufgrund der Sprachprobleme .



    Hinzu kommt, dass "gerne" nebulös über "die Behörden" berichtet wird, die angeblich "nicht arbeiten ", "latent rassistisch seien", etc. .



    Wer sollte, bei so einem Image, Lust verspüren, dort den Dienst anzutreten?



    Es wäre besser, Positivbeispiele zu bringen, gerne auch mit dem Vorschlag " so funktioniert's"!



    Die Ampel hat, mit der Integration der ukrainischen Flüchtlinge, verwaltungstechnisch einen großen Wurf getan.



    Der Großteil der männlichen Geflüchteten von 2015 ist in sozial versicherter Arbeit . Für die Frauen muss hier noch mehr getan werden, z.B . Betreuung.

  • Meine Besuche beim Amt für Migration, die ich damals als in Deutschland lebender Schweizer tätigen musste, werde ich wohl nie vergessen.



    Seither weiss ich, wenn du etwas über ein Land erfahren willst, besuche ein Migrationsamt.

  • Asyl und Arbeit sollte generell getrennt werden. Entweder jemand sucht Schutz vor Verfolgung oder jemand möchte seine ökonomische Situation verbessern. Bei anerkanntem Aslygrund wird zeitlich begrenzt Schutz gewährt, bis sich die Situation im Herkunftsland geändert hat. Eine Arbeitsaufnahme ist dafür nicht zwingend erforderlich. Das wir die Akzeptanz des Aslyrechts schon massiv untergraben haben, weil wir Armutsmigration im großen Stil über dieses Ticket abgewickelt haben, sollte allen eine Warnung sein. Soll die Instanz Asyl erhalten bleiben, muss sie wieder auf ihre eigentliche Kernaufgabe, Schutz vor direkter politischer Verfolgung, reduziert werden.

    • @Šarru-kīnu:

      Wer ist wir? Können Sie mir erklären wer "wir" ist?

    • @Šarru-kīnu:

      Es ist absurd, Menschen die für sich selbst sorgen können und wollen, aus der Staatskasse zu bezahlen.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Solche Menschen sind dann aber eben Migranten und keine Geflüchteten. Hier muss mal sauber getrennt werden. Bei regulären Migranten kann die deutsche Gesellschaft dann aber bitte noch vor der Einreise entscheiden wer Einlass erhält oder nicht. Die aktuelle Situation über das Ticket Asyl einreisen obwohl eigentlich Migration das Ziel ist, muss aufhören. Da wir einmal eingereiste Geflüchtete ja nie wieder los werden, muss zwingend eine Auswahl vor der Einreise erfolgen. Für Migranten können dann ja wie in Neuseeland feste Kriterien wie Uniabschluss, Alter usw. gelten. Die Einreise erfolgt dann bei Erfüllung der Kriterien plus deutschem Arbeitsvertrag.

        • @Šarru-kīnu:

          "Hier muss mal sauber getrennt werden."

          Genau da liegt der elementare Fehler. Beides lässt sich nicht sauber trennen, weil eben in vielen Ländern mit Unterdrückung und/oder Krieg auch die wirtschaftliche Lage schlecht ist. Außerdem sind die meisten Menschen, die Asyl benötigen unterm Strich für immer hier, weil sich die Lage "zu Hause" meist nicht ändert. Und die Kinder dieser Menschen wachsen so und so hier auf und nicht im Herkunftsland ihrer Eltern. Es ist absurd, sie wegzuschicken.



          Wir müssen Trennung, die Sie sauber machen wollen, abschaffen und einfach mal begreifen, dass D längst ein Zuwanderungsland ist. Demografisch brauchen wir das sogar. Aber seit der erste Italiener als "Gastarbeiter" die Bundesrepublik betreten hat, versuchen die konservativen Parteien, die Tatsachen zu leugnen.

    • @Šarru-kīnu:

      Warum soll eine Arbeitsaufnahme nicht erforderlich sein? Zum einen haben die keine Lust den Staat untätig auf der Tasche zu liegen und sich von Rassisten als Schmarotzer beschimpfen zu lassen. Zum anderen dauert es oft viele Jahre bis sich die Zustände in ihren Heimatländern normalisieren. Wir brauchen auch die Arbeitskräfte. Viele Migranten die ich kenne, die vor Armut geflohen sind, haben mittlerweile hier ein Ausbildung gemacht und sind nun Fachkräfte. Sich immer sich nur die negativen Aspekte rauszupicken ist volkswirtschaftlich dumm. Die Geburtenraten bei Biodeutschen sind rückläufig. Sollen alle Malochen bis ins Greisenalter, weil viele einfach nur ein Problem mit Rassismus haben?

    • @Šarru-kīnu:

      Asyl erhält bei uns eh kaum jemand. Die meisten bekommen den subsidiäre Schutz. Und wer glaubt denn ernsthaft, dass sich die Verhältnisse in den Herkunftsländern zu Lebzeiten der Geflüchteten ändern? Und dann die hier geboren Kinder auch in ein fremdes Land abschieben?



      Die Menschen bleiben auf Dauer und müssen dann auch die Möglichkeit haben zu Arbeiten. Zumal wir dringend Personal benötigen. Als wenn es nicht jetzt schon genug Leute gibt, die den Flüchtlingen vorwerfen nur den Sozialstaat auszunutzen.

    • @Šarru-kīnu:

      Natürlich wäre es einfacher, die unterschiedlichen Fluchtgründe ließen sich so leicht voneinander trennen. Aber ist das die Realität? Schauen Sie nach Syrien, nach Afghanistan, in die Länder der Sahelzone. Hinzu kommen noch weitere Fluchtursachen, wie die vor den Auswirkungen des globalen Klimawandels, die in ganzen Regionen ein Überleben für die Menschen dort verunmöglicht. In allen diesen Ländern ist zumeist auch die Menschenrechtslage prekär.



      Bei Gruppenverfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu ethnischen/religiösen Minderheiten (Yeziden aus dem Irak) tut sich unser Asylrecht übrigens auch häufig schwer.



      Unter Maßgabe des in unserem Grundgesetz verankerten Schutzes vor INDIVIDUELLER politischer Verfolgung sind die Ursachen der globalen Fluchtmigration natürlich nicht zu lösen, sie kann daher auch kein Freifahrtschein für ungebremste Migration sein. Darin würde ich Ihnen zustimmen.



      Umso notwendiger wäre es da doch, über einen gesellschaftlichen Migrationspakt nachzudenken, um auf die uns betreffenden Herausforderungen gute und humane Antworten zu finden.



      Und wir leben nicht mehr im Jahr1949, neue Antworten auf veränderte Problemlagen müssen gefunden werden.

    • @Šarru-kīnu:

      Und wie sollen Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, dann ihren Lebensunterhalt verdienen? Sollen sie für ihr restliches Leben zusammengepfercht in Massenunterkünften weit unterhalb der Armutsgrenze leben? Ohne sinnvolle Beschäftigung? Denn viele Bedrohungen vor denen die Menschen fliehen, ändern sich nicht einfach nach kurzer Zeit.

  • Abhilfe wäre ganz einfach. Bisher fehlt der politische Wille und das Primat der Abschreckung durchzieht noch immer das gesamte Asyl- und Anerkennungsverfahren. (Schnelle und unbürokratische Integration in Arbeit gilt als "Pullfaktor" oder "Abschiebehindernis" In der Politik muss die Denke weg von "erfolgreichen" Abschiebezahlen hinzu Erfolgsstatistiken mit schneller Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit. Asylbewerbende sollten sofort nach Ankunft eine Arbeitserlaubnis erhalten und nur in juristisch begründeten Ausnahmefällen mit Arbeitsverboten belegt werden. Das hilft Neuankommenden ebenso wie den hiesigen Wirtschaftszweigen, die dringend Arbeitskräfte suchen. Zusätzlich muss natürlich auch die Verteilung der Asylbewerbenden aufgehoben werden. Mit sofortiger Arbeitserlaubnis können Asylbewerbende dorthin ziehen, wo es Jobs gibt. Erfahrungsgemäß helfen bei der Suche, Freunde und Verwandte die länger in Deutschland sind effektiver als Behörden, daher behindert auch die willkürliche Verteilung Integration.

  • Seit 6 Jahren in Deutschland und jetzt fällt ihm plötzlich ein dass er gerne arbeiten möchte.. Das hat natürlich nichts dir zu tun dass der Asylanträge abgelehnt wurde. Aber ein bisschen spät ist es schon!

    • @Peter Wenzel:

      Wie kommen Sie auf "plötzlich"?



      Ich lese, dass inzwischen der dritte Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt wurde - mit jeweils längeren Wartezeiten auf eine Antwort.

  • Es ist wirklich unglaublich wie dieser Zustand immer noch herrschen kann.



    Den schwarzen Peter hier auf die Union zu schieben ist zu kurz gedacht - wir hatten schließlich zuletzt dreieinhalb Jahre "Fortschrittskoalition", aber auch Grüne, SPD und FDP vermochten es nicht, diesen Unzustand zu eliminieren.

  • Arbeitserlaubnis = Menschenwürde



    Verweigerung derselben = ???

  • Im CSU-Land, Wiege des Rechtspopulismus, mag diese Schleichfahrt Absicht und gewünscht sein. Leider fehlen ja Zahlen für einen Ländervergleich. Auch der BR berichtet immer mal wieder über Fälle, wo Ausbildung und Arbeit behindert oder verhindert werden.

  • Vielleicht könnte die taz ihn ja informieren.



    Flüchtlinge dürfen grundsätzlich nach dem Abschluss ihres Asylverfahrens uneingeschränkt arbeiten. Während des Asylverfahrens ist der Arbeitsmarktzugang oft eingeschränkt und erfordert eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde, die in der Regel erst nach sechs Monaten oder mit einer Beschäftigungsduldung erteilt wird. Nach einer Anerkennung als Flüchtling sind sie deutschen Arbeitnehmern gleichgestellt, und eine Arbeitserlaubnisist nicht mehr nötig.

    • @Rudolf Fissner:

      Die Ausländerbehörde könnte auch einfach § 61, 2 AsylG anwenden und der Kannbestimmung folgend die Erwerbstätigkeit gestatten. Eine solche Erwerbstätigkeit sichert übrigens nicht über einen Spurwechsel den Aufenthalt, dieser Wechsel hat hohe Hürden. Aber die Beschäftigungserlaubnis würde ungekehrt auch niemanden schmerzen.

  • „Ihr Name sowie die genaue Unterkunft wurden anonymisiert, da der Träger fürchtet, Kritik an den Behörden des Landkreises könnte sich in finanzielle Nachteile bei der Mittelvergabe übersetzen.“



    Behörden machen ihren Job nicht, ob nun aus Unwillen oder Überlastung, und wer das anspricht muss Angst vor ungerechtfertigten Sanktionen haben? Armes Deutschland!

  • Was gibt es da solange zu Prüfen? Stempel rein und fertig. Seine Arbeitskraft wird gebraucht und er will für sich selbst sorgen. Rassismus ist so dumm.

    • @Andreas J:

      Das solche Zustände überhaupt entstehen können und toleriert werden erklärt sich auch mir nur mit Rassismus. Damit meine ich nicht die einzelne Mitarbeiterin, sondern eine Politik und Gesellschaft, der solche Zustände (die auch nicht erst seit gestern öffentlich sind) relativ egal sind. Man stelle sich vor, deutsche Personen würden von einem Arbeitsamt aktiv daran gehindert, eine Arbeit anzunehmen. Na da wäre aber was los. Ich denke, dass die Bezahlung der Mitarbeiter:innen, die Bürokratie und das Asylgesetz so ist wie es ist, lässt sich nicht vollständig ohne Rassismus erklären oder zumindest einem bewussetn Unwille, Migrant:innen eine Integration zu ermöglichen.

      • @drum:

        Solche Zustände hat man nicht nur auf den Ausländerbehörden, sondern auch in den meisten anderen Behörden. Das ist kein Rassismus, sondern das Ergebnis einer ungebremsten Regelungswut die zu völlig aus dem Ruder gelaufener Bürokratie führt. Das betrifft Asylsuchende genauso wie alle anderen in diesem Land, abhängig davon wieviel man von Behörden braucht.



        Wir brauchen eine massiven, konsequenten und andauernden Bürokratieabbau.



        Auch muss man überlegen ob man den Behördenmitarbeitern mehr Verantwortung überträgt - das führt dann auch zu mehr Motivation. Vielleicht wäre der notwendige Stempel für die Arbeitserlaubnis dann schon längst gesetzt.

    • @Andreas J:

      Rassismus ist hier nicht das Problem, die Bürokratie und das bis ins letzte Hintertürchen verschachtelte Asylgesetz sind das Problem.

      • @Saskia Brehn:

        Rassismus ist sehr wohl das Problem. In diesem Fall institutioneller Rassismus.

  • Asyl und Arbeit sind zwei vollkommen unterschiedliche Themen. Vor der Gewährung einer Arbeitserlaubnis sollte zunächst der Schutzstatus abschließend geklärt sein. Ansonsten wird das Asylverfahren vollkommen obsolet.

    Soweit er bereits Stellen in Aussicht hatte, werden diese sicherlich von anderen Bewerbern ausgeführt. Im Bereich der Ungelernten gibt es hinreichend Suchende. Es ist also vollkommen egal, ob die Tätigkeit von Person A (ohne Arbeitserlaubnis) oder Person B (mit Arbeitserlaubnis) ausgeübt wird.

    • @DiMa:

      Warum währe ein Asylverfahren obsolet bei Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit? Alle profitieren davon. Das ist nichts weiter als dummer, staatlich reglementierter Rassismus.



      In der Gastronomie oder in Reinigungsfirmen werden ungelernte gesucht.

      • @Andreas J:

        Das Asylverfahren klärt schlicht und einfach den Aufenthaltsstatus des Bewerbers.



        Aus vielen Fällen der Vergangenheit wurde im Falle einer Ablehnung mit Ausreisepflicht immer auf ein Bleiberecht gesetzt mit dem Argument, die Person sei durch die Arbeit ja schon integriert und würde denjenigen aus seinem Umfeld herausreisen.



        Beispiel: Die juristisch korrekte und in Folge gerichtlich bestätigte Ausreisepflicht der jesidischen Familie.

        Nein, DiMa hat schon recht erst Bleiberecht, dann Arbeitserlaubnis und dabei spielt es keinerlei Rolle ob derjenige als Arbeitskraft gebraucht wird.

        Asyl ist NUR ein Schutz vor Verfolgung und NICHT als Arbeitsmigration gedacht.

        • @AuchNeMeinung:

          Dem Mann steht aber eine Arbeitserlaubnis zu, die ihm aber nicht gewährt wird. So steht es im Text.

    • @DiMa:

      „ Vor der Gewährung einer Arbeitserlaubnis sollte zunächst der Schutzstatus abschließend geklärt sein. Ansonsten wird das Asylverfahren vollkommen obsolet.“

      Wieso sollte denn das Asylverfahren dadurch obsolet werden? Schrieben Sie nicht anfangs noch selber, dass das vollkommen unterschiedliche Themen seien?

      • @Kawabunga:

        Weil durch die Aufnahme der Arbeit der Aufenthaltstitel gefestigt wird. Auf den Ausgang des Asylverfahrens kommt es für die Frage der Bleibeperspektive dann nicht mehr an.

        • @DiMa:

          "Weil durch die Aufnahme der Arbeit der Aufenthaltstitel gefestigt wird."

          Na und? Wie kann man etwas dagegen haben, dass jemand arbeitet und Steuern und Sozialbeiträge zahlt, statt von staatlichen Leistungen zu leben?



          Und wieso sollte man so jemanden weghaben wollen?

          Unsere gesamte Zuwanderungspolitik ist völlig absurd.

        • @DiMa:

          Die Aufnahme einer Arbeit gewährt überhaupt noch keinen Aufenthaltstitel.

          • @Francesco:

            Das habe ich auch nicht behauptet. Googlen Sie einfach "Bleiberecht durch Arbeit".

    • @DiMa:

      Sorry, aber das sind keine validen Argumente. Da muss auch nichts großartig monatelang abgeklärt werden, da auch das innerhalb weniger Tage geschehen kann. Wenn er bei der Ausländerbehörde einen Antrag einreicht, hat er sofort(!) eine Eingangsbestätigung zu bekommen und der Antrag muss innerhalb von max. 4 Wochen bearbeitet sein. Wenn sein Antrag monatelang auf dem großen Stapel unbearbeiteter Anträge liegenbleiben, ist das ein Problem der Behörde, das sie gefälligst zeitnah zu lösen hat.



      Wer den Mitarbeitern solcher Behörden mal beim Arbeiten zugeschaut hat, wundert sich nicht über die auftretenden Probleme. Da wird zwischendurch - nein, nicht in der Pause - eine Viertelstunde lang über den letzten Urlaub geschwätzt oder es werden Geburtstagstorten durch die Gegend getragen. Selbst erlebt, innerhalb der halben Stunde, die ich im Wartebereich saß.

      • @Aurego:

        Es ist beeindruckend Aurego, wie gut Sie sich in der Arbeitsweise von "solchen Behörden" auskennen.

        Aber, egal.



        Recht gebe ich Ihnen bei der Aussage der Antrag muss sofort bearbeitet werden und damit meine ich den Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid.



        DER müsste sofort(!) bearbeitet werden, damit der rechtmäßige Status festgestellt wird.



        Das ist hier die Frage und nicht ob die Arbeitserlaubnis ausgestellt wird

      • @Aurego:

        Ganz ehrlich, das mit dem Viertelstunde schwatzen oder Torten tragen sieht man in vielen Firmen - auch in der freien Wirtschaft.



        Ich kenne genügend Beamte, denen man beim Laufen die Schuhe besohlen kann, aber ich kenne mindestens genauso viele Fälle, die in der freien Wirtschaft arbeiten.

      • @Aurego:

        Ich bin auch der Meinung, dass das "innerhalb weniger Tage" entschieden werden kann. Werden die Voraussetzungen nicht mit dem Asylantrag insgesamt vorgebracht, gibts halt ne Ablehnung. Bedauerlicherweise fragen die Behörden halt immer wieder nach.

        Die Tatsache dass es so lange dauert, ist halt der Anzahl der Verfahren geschuldet. "Zeitnah" ginge nur zu Lasten der Steuerzahler. Als Schutzsuchender muss er im Zweifel auch warten können.

  • Ein interessanter Artikel aber ich frage mich, warum hier gleich Schikane vermutet wird?



    " Flüchtlingsrat sieht Schikane



    Stephan Dünnwald, Sprecher des bayrischen Flüchtlingsrates, sieht in dem Verhalten der Behörden in diesem Fall Hinweise auf „eine Schikane“. Er weist allerdings auch darauf hin, dass die Ausländerbehörden chronisch überlastet seien: „Einerseits ist die Bezahlung in der Ausländerbehörde geringer als auf anderen Stellen des Landratsamts und es mangelt an Personal.



    Auch die sich ständig ändernde Gesetzeslage behindert effektives Arbeiten in der Behörde.“ Letzteres ist wissenschaftlich durch eine Studie der Uni Hildesheim belegt, die von „hyperaktiver Gesetzgebung“ spricht, also ständige Gesetzesänderungen, bevor die Wirksamkeit vorheriger Gesetze überhaupt festzustellen ist."

    Die Ausländerbehörden sind total überlastet, es wäre angemessen gewesen, dies in den Vordergrund zu stellen, sowie die ständigen Änderungen der Gesetze und Erweiterung von Aufenthaltstiteln.



    Leider wird der Artikel dadurch tendenziös.

    • @tilogay:

      Das Eine (Überlastung) schließt das Andere (Schikane) nicht aus, zumal Menschen dazu neigen, Druck von oben nach unten durchzureichen.



      Aus eigener Erfahrung weiß ich zudem , dass allein der Umstand, ob der/die Antragsteller*in in (deutscher) Begleitung oder alleine vorspricht, oft einen großen Unterschied macht, was das Verhalten mancher Sachbearbeiter*innen angeht.

  • Die Bearbeitungdauer viele Anträge ist komplett inakzeptabel und ein Integrationshindernis. Dennoch muss auch darauf hingewiesen werden, dass dies nicht zwingend Schikane ist, sondern zu wenig Leute zu viel Arbeit erledigen müssen.

    • @Dr. McSchreck:

      Und diese wenigen Leute arbeiten mit derselben Geschwindigkeit, wie man sie im Zoomania-Trailer bewundern kann.

  • Laßt sie arbeiten. Wer innerhalb eines Jahre einen sozialversicherungspflichtigen Job gefunden hat bekommt sofort die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wer nicht, und Tschüss....

    • @Donni:

      Wäre ok, aber ich glaube nicht, dass es mit dem "und Tschüss" dann auch wirklich so einfach klappt. Genau das ist ja auch heute schon das Problem, dass man nicht-aufenthaltsberechtigten Personen nicht so einfach Tschüss sagen darf.