„Letzte Generation“ vor Gericht: Keine kriminelle Vereinigung
Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht die Aktionen von „Letzte Generation" als grundgesetzlich verankert. Sie seien jedoch „dauerhaft lästig“.
Die Klimaaktivisten begingen zwar Straftaten, könnten also tatsächlich als kriminell bezeichnet werden. „Aber für diese Idee einer kriminellen Vereinigung muss das Ganze schon terrorismusähnlich, mit einer gewissen Erheblichkeit ausgestattet sein“, sagte der Oberstaatsanwalt. Diese Erheblichkeitsschwelle sei aus Berliner Sicht im Moment noch nicht überschritten: „Aber trotzdem ist es etwas, was natürlich auch angesichts der öffentlichen Debatte einer permanenten Neubewertung unterliegt“, sagte er.
Büchner betonte, die Ziele der Klimaaktivisten seien grundgesetzlich verankert und auch juristisch seien die Proteste nicht ganz einfach zu bewerten. Bei den Delikten handele es sich in der Regel um Nötigung und Widerstand gegen Staatsbeamte.
Das Festkleben auf der Straße sei zunächst eine Demonstration, die von der Versammlungsfreiheit gedeckt sei. Strafrechtlich relevant werde es, wenn die Polizei die Versammlung auflöse und die Klimaaktivisten nicht von der Straße weichen können, weil sie sich festgeklebt haben. Für die Justiz seien die Aktionen eine „erhebliche Mehrbelastung“, sagte der Oberstaatsanwalt. Derzeit würden 1.980 Ermittlungsverfahren bearbeitet.
Das Landgericht Potsdam hatte dies zuletzt anders gesehen und einen Anfangsverdacht für eine Bewertung als kriminelle Vereinigung bei der Letzten Generation bestätigt. Eine Beschwerde wegen der Großrazzia gegen Mitglieder der Klimaschutzgruppe wurde abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt wegen Störung öffentlicher Betriebe und wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Hintergrund der Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft unter anderem Attacken von Klimaaktivisten seit April 2022 auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt.
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