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Scholz, Kahrs und der Cum-Ex-SkandalSchuldig bei Verdacht?

Stefan Reinecke
Kommentar von Stefan Reinecke

Wie tief steckt Olaf Scholz in der Hamburger Cum-Ex-Affäre? Geraunt wird viel, doch die Unschuldsvermutung gilt auch für den Kanzler.

Erinnerungslücken, berechtigte Fragen abgewehrt: Er hat Anteil daran, dass die Gerüchteküche kocht Foto: Kay Nietfeld/dpa

W as ist neu in der Affäre um Olaf Scholz und die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg-Bank? In einem Schließfach des früheren SPD-Politikers Johannes Kahrs wurden mehr als 200.000 Euro Bargeld gefunden. Die Staatsanwaltschaft hat das Geld nicht beschlagnahmt. Es kann aus illegalen Quellen stammen – aber das ist nur eine Vermutung. Dass es etwas mit dem Cum-Ex-Deal der Warburg-Bank zu tun hat, ist ebenfalls eine Vermutung. Die dritte Spekulation ist, dass Olaf Scholz etwas mit diesem Geld zu tun haben könnte. Der frühere Linkspartei-Politiker Fabio De Masi behauptet trotzdem: „Dieses Schließfach ist Sprengstoff für den Bundeskanzler.“ Hier sitzt nicht nur die Metapher schief.

In der Affäre um Scholz und die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg-Bank wird derzeit viel nahegelegt und insinuiert. Das verhüllt, dass es derzeit nichts grundstürzend Neues gibt, das Scholz zusätzlich belastet. Die Kölner Staatsanwaltschaft vermutet, dass in der Hamburger Finanzbehörde Mails gelöscht wurden. Das muss dringend aufgeklärt werden – betrifft aber erst mal die Behörde und nicht Scholz. So wird viel geraunt und gemutmaßt. Geht es hier um Sensationsgier oder um Aufklärung?

Tatsache ist: Scholz war als Erster Bürgermeister politisch dafür verantwortlich, dass in Hamburg einer Bank erlaubt wurde, geraubtes Geld behalten zu dürfen. Das war ein gravierendes politisches Versagen. Aber das ist nicht Gegenstand der Spekulationen, die derzeit ins Kraut schießen.

Fakt ist zudem: Scholz hat 2016 den Warburg-Banker Christian Olearius getroffen. Kurz danach verzichtete die Hamburger Finanzbehörde auf die Rückzahlung von 47 Millionen Euro aus den kriminellen Cum-Ex-Geschäften. Man muss kein Anhänger von Verschwörungstheorien sein, um zu fragen, ob es zwischen diesen beiden Ereignissen einen Zusammenhang gab. Aber: Dies ist bisher nur eine Vermutung. Die entscheidende Frage lautet, ob Scholz der Finanzbehörde nahegelegt hat, auf die Millionen zu verzichten. Der Kanzler bestreitet das vehement. Einen Beweis, dass er lügt, gibt es nicht.

Nun ist Scholz nicht das Opfer einer medialen Kampagne. Er hat selbst gehörigen Anteil daran, dass die Gerüchteküche überkocht. Scholz hat lange hartnäckig alle berechtigten Fragen abgewehrt. Dass er sich an die Treffen mit dem Warburg-Banker nicht erinnern konnte, hat seine Glaubwürdigkeit erschüttert. Es wäre erfreulich, würde er am Freitag im Untersuchungsausschuss in Hamburg endlich weniger schmallippig auftreten.

Trotzdem: Schuldig bei Verdacht ist keine brauchbare Haltung. Auch nicht, wenn es um die mögliche Verquickung von Macht und Geld geht. Die Unschuldsvermutung gilt für alle. Auch für den Kanzler.

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Stefan Reinecke
Korrespondent Parlamentsbüro
Stefan Reinecke arbeitet im Parlamentsbüro der taz mit den Schwerpunkten SPD und Linkspartei.
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33 Kommentare

 / 
  • Der Finanzdetektiv Fabio De Masi heute:



    "Die Luft für den Bundeskanzler wird zunehmend dünner"



    www.links-bewegt.d...um-ex-kanzler.html

    Auch das ist keine Vorverurteilung, sondern eine Einschätzung ...

    • @Brot&Rosen:

      Tagesspiegel textet:

      "Justiz entlastet Scholz in Warburg-Affäre – Kein Verdacht auf Fehlverhalten"



      www.tagesspiegel.d...lten/28601340.html

      Fabio De Masi kontert:

      "Fabio De Masi 🦩



      Faktisch beruft sich die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft 2022 (!) in ihrer Beurteilung der Rechtslage 2016 immer noch auf Gutachten aus dem Stall eines mutmasslichen Milliarden Betrügers und widerspricht dem BGH der klar festgestellt hat - Cum Ex war schon IMMER kriminell!"



      twitter.com/FabioD...wWhICwleun1aMrAAAA

    • @Brot&Rosen:

      & btw - “Unschuldsvermutung?? Vorverurteilung?? Hä?? Der Mann ist doch Journalist! - odr? Wie kann er dann soran Quatsch schreiben!“



      Mein Altlinker Weggefährte & RA - hück - a ☕️ ☕️ auffe Banke.



      Stimmt - frauman faßt es nicht •



      & mit Verlaub - das sind keine peanuts!



      So wie ein di Lorenzo “ich darf zweimal Wählen!“ sich aus dem Kreis der Seriösen verabschiedet hat *! Zeigt hier der Autor - daß er das verfassungsrechtlich via Grundgesetz von dessen Müttern & Vätern konzipierte politisch-gesellschaftliche demokratische System schlicht nicht begriffen hat •

      unterm——*



      Sojet hat in der Die Zeit - Tradition!



      “Helmut - du wirst dich nicht erinnern.“



      Mit dieser Anschleimkolumne ( gemeint war le feldwebel Schmidt-Schnauze) - die eine nicht enden wollenden Leserbriefflut einschließlich gekonnter Persiflagen auslöste - verabschiedete sich Theo Sommer - der dort lange Zeit noch sein Gnadenknäckebrot mümmelt!



      Aus dem Kreis der ernstzunehmden Journalisten! Gelle.



      (ps Schwurbeln nicht verlernt - Wal



      “2014 wurde Sommer vom Amtsgericht Hamburg wegen Steuerhinterziehung und Betrugs im besonders schweren Fall zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt;…“ & Däh!



      “…das Fehlverhalten bedauert und damit erklärt, dass er zunächst die Rentabilität des Engagements abwarten wollte und dann das Problem verdrängt habe. Ihm sei die Sache „peinlich vor meiner Familie, den Kollegen, Freunden und Kritikern, vor allem aber mir selbst gegenüber“. Ach was! © Vagel Bülow



      de.wikipedia.org/wiki/Theo_Sommer



      Ende des Vorstehenden

  • Danke für diese Gedanken.



    Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat.



    Vielen reicht in den sog. sozialen Medien ja heute ein bloßer Verdacht für eine (Vor-)Verurteilung.



    Es wäre interessant, zu sehen, ob die vielen KommentatorInnen dieses Artikels es auch richtig fänden, wenn man sie selbst aufgrund eines bloßen Verdachts verurteilt.



    In Russland und der Türkei erscheint das derzeit gängige Praxis. Auch Polen arbeitet gegen eine unabhängige Justiz .



    Es entsteht der Eindruck, dass BundesbürgerInnen derartige Zustände herbeisehnen.



    Na dann, gute Nacht Demokratie!

  • Hey, 47 Millionen? Das soll Olle Olaf das Genick brechen?



    Peanuts.



    Andy Scheuer hat doch die Messlatte schon lange höher gelegt. Maut? Ihre erinnert euch? 😁

    • @Nansen:

      Die Maut war ein Bundesgesetz und Herr Minister Scheuer hat dieses lediglich umgesetzt bzw. bis zur Entscheidung ausgesetzt.

      Das könnte Herr Schulz im Falle von CE nicht behaupten. Da liegen Welten dazwischen.

  • Wir als Publikum - das Volk - können doch schön



    VORVERURTEILEN.



    Wenn sich doch nur die Verantwortlichen von Justitia bereit fänden, das zu belegen und zu bestrafen...

    • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      Liggers. Das Volk - der grobe Lümmel - nach dem Grundgesetz - GG - aber der Souverän - ist dem feinen Herrn Stefan Reinecke - wie so vielen nicht in der Wolle gefärbten Demokraten - “die Straße“ & damit suspekt. Bourgeois!



      Der grobe Lümmel - muß devot zur Ordnung gerufen werden! Gelle.



      Genau deswegen aber - vergreift er sich in der Kategorie & dem passenden Instrumementarium - hier Unschuldsvermutung. Wirrnis •



      Liggers. Untersuchungsausschüsse unterliegen cum grano salis aus strafrechtlichen Verfahren bekannten Grundsätzen! Nur. Sie sollten’s wissen!



      Sie sind nicht wirklich den Strafverfahren der Dritten Gewalt vergleichbar! Ganz im Gegenteil! Denn:



      Schon der Untersuchungsgegenstand unterliegt nicht rechtlichen - sondern mehrheitengetunter politischer Kategorien! Remember! Aber Hallo!



      Jeder erinnert sich des Untersuchungsausschusses zum



      Bimbes-System Kohl/Schäuble!



      ( in 🇺🇸 Hättes es zum Impeachment gereicht!). Ausgang => Hornberger Schießen - Weil alle! Parteien sojet Dreck am Stecken hatten => UND DEN UNTERSUCHUBGSGEGENSTAND UNFALLFREI FRISIERTEN! Get it? Fein.



      & Herr Reinecke - OBJEPAASS!!



      Kein Strafverfahren & die dazu gehörige Unschuldsvermutung - sind anders. wie Untersuchungsausschüsse - Teil eines mehrheitengesteuerten politischen! Systems demokratischer Kontrolle!



      Ja ja! Nothing else. Get it? Fein.



      & Clonclusio =>



      Nein. Sie haben sich da - mit Verlaub - demokratisch & verfassungstheoretisch peinlich ungeerdet - komplett vergaloppiert •

      kurz - kleine Brötchen backen & “mach‘s noch einmal - Sam“ - Masel tov •



      Und nischt vor unjut - wa!

      So geht das © Kurt Vonnegut



      “ Wer die Medien kontrolliert, kontrolliert den Verstand.“



      Manchmal aber - fehlt‘s an letzterem! Woll.

      • @Lowandorder:

        Warschau! Kleine - aber wichtige Korrektur/Ergänzung



        Auch Strafverfahren unterliegen wie alle übrigen Gerichtsverfahren wg Dritte Gewalt Art 20 GG der =>



        “Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist eine Prozessmaxime, die mit dem Unmittelbarkeitsprinzip und dem Mündlichkeitsgrundsatz zusammenhängt.“



        Nur - ooch klar - mischen da die politischen Parteien nicht mit - wa!



        (Unabhängigkeit der Richter als Verfassungsgebot!). Get it? Fein.



        “Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist zwar kein Verfassungsgrundsatz.[1] Er wird aber als grundlegende Einrichtung des Rechtsstaats gesehen.[2] Der Öffentlichkeitsgrundsatz folgt zudem aus Art. 6 Abs. 1 EMRK[3] und Art. 14 Abs. 1 S. 2 UN-Zivilpakt, die beide in Deutschland unmittelbar anwendbares Recht darstellen und im Rang über den einfachen Gesetzen stehen.[4][5] Art. 6 Abs. 1 EMRK gebietet zudem, dass in bestimmten Gerichtsverfahren zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Beginn und Rechtskraft eine öffentliche Verhandlung stattfinden muss.“



        de.wikipedia.org/w...lichkeitsgrundsatz

        unterm—— btw but not only —



        Der öffentliche Zugang betrifft auch die Gerichtsgebäude! Gelle.



        Und in Zeiten eines herbeiphantasierten



        sog. Sicherheitsgrundrechtes - tun sich manche BehördenleiterKollegenPräsis -



        Gern mal schwer mit der Balance - wa!



        “Sach mal - was geht denn in deiner alten Wirkungsstätte ab? Daß ich kontrolliert werde - is ja ok. Daß ich aber bitte auch angeben soll - wohin/zu wem ich wollte? Geht’s noch!“



        Recht hat er der Herr RA - Weggefährte & Freund •

        kurz - Empfehle jedem - der sich bemüßigt fühlt - zu sojet politischen Zusammenhängen wie hier - Elaborate das Licht der Welt erblicken zu lassen



        Konrad Hesse - Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland - vorher & gründlich - es gibt nichts besseres & gut lesbares - als dies - vom ehem. Prof. Uni Freiburg & Primadonna Karlsruhe (&seinen Assis!;)



        servíce & Gern&Dannnichfür -

        Ende des Vorstehenden

  • 47 Mio.

    Die Landesfinanzverwaltung der Stadt Hamburg läßt 47 Mio verjähren. Und von der Enscheidung hat der oberste Chef der Verwaltung nichts gewußt?

    Wem will man das erzählen?

    Wenn Scholz sgen würde, man hätte ihm mitgeteilt, dass die Lage rechtlich nicht ganz sicher sei und er bei einer Pleite von Warburg Haftung der Stadt befürchtete, könnte man eigentlich nicht so viel sagen. Dann verlöre sich der Skandal in juristischen Argumentationen, die kein Laie nachvollziehen kann.

    Aber zu sagen, meine Verwaltung verzichtet mal auf 47 Mio und mir hat keiner was davon gesagt ....

    Überzeugend ist anders, ganz anders.

  • „Einen Beweis, dass er lügt, gibt es nicht.“ … gibt es, sie schreiben es doch selbst, Herr Reinecke: „Fakt ist zudem: Scholz hat 2016 den Warburg-Banker Christian Olearius getroffen.“ Im Finanzausschuss des Bundestages hatte Scholz diese Zusammenkünfte zur Hochphase des Cum-Ex-Skandals aber auch auf Nachfrage nicht erwähnt. (Mopo)

  • Sorry - Herr Stefan Reinecke - hier schon angemerkt - “Die Unschuldsvermutung gilt für alle. Auch für den Kanzler.“



    Wie kommse denn auf das schmale Brett?



    Wir sind hier doch in dieser Politposse mit offensichtlichem Bereicherungshintergrund & staatlichem Versagen - nicht in einem strafrechtlichen Verfahren •

    unterm—— servíce



    fra.europa.eu/de/e...erteidigungsrechte



    “Für wen gilt die Unschuldsvermutung?



    Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.“ Get it? Fein.

    Wieso Sie hier ohne Not - einen systemfremden Pappkameraden aus dem Trickserhut zaubern 🧙‍♂️ - bleibt völlig unverständlich & hat - kann ich ehna nicht ersparen - “BITTE! Keine Majestätsbeiligungen! JA!“ als omahaftes undemokratisches bourgeoises Hintergrundrauschen!



    Peinlich. Peinlich.

    kurz - Btw - ich weiß ja - daß der taz unfaßbar - ausgerechnet Mr Briefumschläge Mielke auf Rädern Wolfgang Schäuble mit der schauderhaften Nachtlektüre (© Die Welt!!) “CHEFINNENSACHE FÜR DEMOKRATIE“ - ist - 🙀🥳👹 -



    Habe Sie aber bis dato nicht als derart angekränkelt eingeschätzt! Newahr.



    Schade - lerne aber grad dazu • - 🤢 -

    Na Mahlzeit

    unterm ———- servíce =>



    www.welt.de/welt_p...Nachtlektuere.html



    & ebenso Die Zeit -



    www.zeit.de/2007/3...bles_Nachtlektuere



    Dokument nicht auffindbar

    • @Lowandorder:

      so ist das wohl .... bei meiner Meinungsbildung bin ich nicht an die StPO gebunden.

  • RS
    Ria Sauter

    Nun ja, wenn jemand, wie Scholz, solche Gedächtnislücken aufweist , ist er dann als Kanzler geeignet? Kann ja sein, dass er sich an wichtige Dinge nicht mehr erinnern kann. Nicht gut!

  • Die Macht der vierten Säule, oft vierte Gewalt genannt, einer Demokratie liegt in der Kraft, durch Recherche und Publikationen der Ergebnisse Transparenz herzustellen. Natürlich sind Spekulationen obsolet. Mich wundert es aber schon, dass es über relevante Gesprächsinhalte, also Dienstgeschäfte mit juristischer Implikation, keine Protokolle gibt. Die Aktennotiz könnte den Inhalt haben: Vorgetragenes Vorgehen abgelehnt und/oder in der Sache weiterverwiesen ( Dienstweg). Mir geht es dabei um das Prinzip, wie man ein Amt führt, damit es dann nicht zu Diskussionen wie dieser kommen muss. Die Verflechtungen von Politik und Unternehmen wurden durch ÖPP auf ein neues Niveau gehoben, u.a. viele Banker rieben sich die Hände, daher die Notwendigkeit der Einsichtnahme in Entscheidungsprozesse. Das Führen eines konventionellen Tagebuchs bevorzugten viele PolitikerInnen als Basis für ihre Memoiren, selbst wenn dafür GhostwriterInnen aktiv wurden. Der Verbleib relevanter Unterlagen einer Regierungszeit im staatlichen Archiv ist in den USA für POTUS obligat. Warum das Sinn macht, sehen wir zeitgleich.



    //



    taz.de/SPD-Filz-kehrt-zurueck/!5818106/



    //



    taz.de/Abschied-vo...le2=1563321600042/



    //



    taz.de/Oeffentlich...schaften/!5089944/



    //



    www.spiegel.de/pol...uch-a-101074.html/



    //



    Die Volksinitiative 'Transparenz schafft Vertrauen' war ironischerweise eine Hamburger Bürgerinitiative.

  • Wieso reicht es in Deutschland denn nicht, auf 47 Millionen verzichtet zu haben, um seine Karriere komplett zu ruinieren? Wie viele Kindergärten hätte man damit bauen können. Dass der Geldkoffer für ihn im Schließfach lag, kann eh nie jemand beweisen, genauso wenig wie Kohls Korruption bei den Eisenbahnerwohnungen und Elf Acquitaine sowie seine Urkundenunterdrückung danach. Dafür sind deutsche Staatsanwaltschaften viel zu servil und obrigkeitshörig.

  • Wenn Hrn. Scholz an einer umfassenden Aufklärung der Verstrickungen gelegen wäre, könnte er jederzeit umfassend aus den Gesprächen mit den betroffenen Bankern berichten. Denn wenn sich alles mit rechten Dingen zugetragen hat, gibt es keinen Grund etwas vom Inhalt der Gespräche zu verheimlichen oder Gedächtnislücken haben zu wollen.

    Bei Gedächtnislücken könnten sich die Herren auch gegenseitig dabei helfen ihrer verantwortlichen Aufklärung gemeinsam nachzukommen.

    Das würde einem Kanzler sehr zu Gute stehen.

    Aber weil gerade keinerlei Ansätze zur ernsthaften Aufklärung zu erkennen sind, muss man/frau davon ausgehen, dass hier unrechtmäßige Dinge wissentlich erfolgt sind.

    Es bleibt eine schlechte Vermutung zurück, die letztlich die Person des derzeitigen Kanzlers beschädigt, und auch unsere Demokratie.

    Das Vertrauen ist gestört.

    • @Sonnenhaus:

      „Aber weil gerade keinerlei Ansätze zur ernsthaften Aufklärung zu erkennen sind, muss man/frau davon ausgehen, dass hier unrechtmäßige Dinge wissentlich erfolgt sind.“

      Genau das ist der Punkt. Und das Scholz immer ganz schmallippig wird, wenn es auf das Thema kommt.



      Ich hoffe sehr, dass bald noch ein HH Finanzbeamter anfängt zu „singen“.

  • Wenn sie bei einer Demo in der falschen Ecke stehen sind auch gleich mit im Gerichtssaal. Da heisst es dann auch "mit gefangen, mit gehangen"

    Und wenn sie dann noch rumtönen "Wo ich war? - weiß ich nicht mehr"



    "Wann das war? - weiß ich auch nicht"



    gibt's noch ein paar Tagessätzchen oben drauf.

  • Ich finde eine Sache: mir fehlt der Wille zur Aufklärung, Demut gegenüber den Wâhlern und Menschen, die volle Einkommenssteuer zahlen, die nicht tricksen und sich an Gesetze halten. Dass Kahrs im Zentrum der Bemühungen stand, den Fiskus um Geld zu erleichtern, wundert mich nicht.

    Ansonsten sind Scholz und Tschentscher eine sehr kleine, aber eben sehr strittige Episode in dieser Sache Cumex.

    Beide sind eigentlich nicht für solche Sachen oder Angelenheiten bekannt gewesen. Aber mehr Einsatz wäre schon gut und auch notwendig. Und die SPD muss anfangen, wohlhabende Menschen korrekt, also gerecht zu besteuern.

    Es gibt 1,5 Mio. Kinder, die mit Hartz IV aufwachsen... Und so eine Privatbank plündert den Fiskus und hat wenigstens zwei SPD Politiker einbinden können, um nicht Mal eine Rückerstattung zumachen?

    Genau an dem Punkt erwarte ich mehr von Scholz. Und zwar jetzt.

  • "Scholz war als Erster Bürgermeister politisch dafür verantwortlich, dass in Hamburg einer Bank erlaubt wurde, geraubtes Geld behalten zu dürfen."



    Reicht ja wohl um sich für verantwortungsvolle politische Ämter zu disqualifizieren.

  • Für Herrn Scholz persönlich mag die Unschuldsvermutung strafrechtlich gelten.

    Für das Amt des Kanzlers gelten dagegen eher arbeitsrechtliche Grundsätze - dort gibt es die sogenannte Verdachtskündigung.

    Herr Scholz hatte im Untersuchungsausschuss schon sehr merkwürdige Gedächnislücken. Sollte sich jetzt der Verdacht einer persönlichen Beteiligung erhärten, dann wäre es nur folgerichtig zurück zu treten.

  • Ich habe nicht gewusst, dass es eine Unschuldsvermutung in der Politik, somit beim Thema "politische Verantwortung" gibt. Das hieße ja, dass immer erst ein Gericht eine strafrechtliche Schuld feststellen müsste bevor ein Politiker an Rücktritt denken muss. Nicht überzeugend!



    Auch wird im Artikel nicht erwähnt, dass Scholz nachfolgend Finanzminister und somit BAFIN Chefaufseher war und sich um die Aufklärung der CumEx Geschehnisse nicht allzu engagiert gekümmert hat.

    • @Tom Farmer:

      Das ist mir auch neu. Also erst wenn ein Gericht bestätigt, dass jemand absichtlich gegen Gesetze verstoßen hat, ist eine politische Konsequenz gerechtfertigt.

      Schöne neue Zeit.

    • @Tom Farmer:

      Das müsste dann aber alles auch für Wolfgang Schäuble gelten.

  • Ja, die Unschuldsvermutung gilt auch für ihn.



    Aber jeder Einzelne hat auch die Freiheit, etwas anderes zu vermuten.



    Wenn denn Herr Scholz so anständig und unschuldig ist, könnte er doch bitte berichten, was im Gespräch mit Olearius damals und anschließend wirklich geschehen ist.



    Oder wozu sind Zeugenaussagen da?



    Ich glaube ihm einfach nicht dass er sich nicht erinnern kann. So blöd ist er beileibe nicht. Und ich finde es empörend, dass er uns alle offensichtlich für blöd hält.

    • @Life is Life:

      Der hält uns nicht für blöd.



      Der weiß nur sehr genau, dass das Stimmvieh sowieso das Kreuzchen wie gewohnt machen wird.

  • Nuja. Unschuldsvermutung ist hier ein juristischer Begriff. Die Gerichte halten sich auch hoffentlich daran.

    Wir verhandeln hier die mediale Empörung, das ist etwas anderes (obwohl das Auseinanderhalten von Vermutung und Gewissheit hier auch sehr förderlich ist).

    Böse bin ich Scholz eher wegen der Brechmitteleinsätze. Und wegen der Leugnung der Polizeigewalt um G20/HH. Und vor allem wegen seiner (nicht-) Aufarbeitung solcher Dinge ("Fehler? Ich?").

    • @tomás zerolo:

      *Nuja. Unschuldsvermutung ist hier ein juristischer Begriff. Die Gerichte halten sich auch hoffentlich daran. Wir verhandeln hier die mediale Empörung, das ist etwas anderes (obwohl das Auseinanderhalten von Vermutung und Gewissheit hier auch sehr förderlich ist).*

      Hier will ich einen Gedanken anschließen, der mir wichtig ist. Der stellt aber nicht „der Weisheit letzten Schluss“ dar.



      Die „medialen Empörung“, auf ihrem „prekären“, brüchigen Fundament in Bezug auf ihre Rolle und Wirkung in gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozessen. Finden da mittlerweile nicht grundlegend schädliche Verwechslungen statt? Dazu zuerst: Stefan Reinecke holt ja die „Affäre cum ex“ erst mal „nur“ auf den Stand der ermittelten und bekannt gemachten Sachverhalte zurück. Er stellt klar (wie ich meine), dass auf Grund dieser Sachverhalte/Verdachtsmomente keine erwiesenen „Schuldsprüche“ im Sinne von sachlich begründeten/unbegründeten Werturteilen in Bezug auf Personen Seitens der Öffentlichkeit erfolgen können. Ermittlungen wegen evtl. strafbarer Handlungen und gerichtliche Verurteilungen erfolgen Seitens des Staates durch unabhängige Institutionen und Gerichte.

    • @tomás zerolo:

      Nimmt eben auch in Bezug auf diese Ermittlungsverfahren und späterer evtl. Gerichtsverfahren „die mediale Empörung“ oder „die mediale Zustimmung“ dabei nicht auch schon eine gefährliche Rolle ein, weil sie auf irrtümlichen Annahmen über unser Rechtssystem beruht? Erzeugt die „mediale Empörung“ selbst bei ihren „Erzeugern“ und „Rezipienten“ eine Art Vorstellung darüber, sie hätte eine Art Funktion von Geschworenen, wie im angelsächsischem Recht? Die untergründige Zuweisung einer solchen Rolle ist grundlegend falsch, meine ich. Geschworene bei Gericht sind Teil eines Rechtssystems, die ihre Rolle entsprechend regelt. Sie sprechen Urteile „schuldig/nichtschuldig“. Mast man der „medialen Empörung“ vielleicht unbewusst eine solche Rolle an – und verirrt man sich da nicht entsprechend und gefährlich? Die „mediale Empörung“ hat vor dem Hintergrund eines demokratischen Systems keine institutionalisierte Stellung. Eher im Gegenteil: Das Rechtssystem darf sich eben nicht und keinesfalls von ihr leiten lassen, sondern von dem dafür geltenden Recht. Darauf beruht seine Unabhängigkeit. Ich meine zu beobachten, dass eine wie eben genannte „Rolle des Geschworenen“ oft in Bezug auf Ermittlungen und Gerichtsverfahren geltend gemacht wird. Die „mediale Empörung“ soll „schuldig/nicht schuldig“ sprechen können. Der Richter, die Richterin spricht „nur“ das Urteil. Falsch. Diese Legitimation hat „mediale Empörung“ nicht. In unserer Verfassung kann sie diese Rolle nicht einnehmen und darf das wohlweislich auch nicht!

    • @tomás zerolo:

      Der Polizeigewalt ging immerhin die Demonstrantengewalt voraus. Das wird immer wieder übersehen...

      • @Bärner Mutz:

        Niemand bestreitet, dass es auch Gewalt von gewissen G20 Demonstranten gab.



        Aber Herr Scholz bestritt, dass es Polizeigewalt gab, was ganz leicht durch ein Blick ins Internet zu widerlegen ist.



        Begonnen hatte sie bei der Demo unter dem Motto „Welcome to Hell“. Wenn Sie es gut finden auf Demonstranten einzuprügeln, weil sie ein Tuch über Mund und Nase haben, bitte. Ich nenne das eben Polizeigewalt und das war ja bei weitem nicht einzige.

    • @tomás zerolo:

      Full Ack. Cum-ex war nur noch das Sahnehäubchen. Die Wähler sind ja aber offenbar zu seinem Glück ebenso vergesslich wie Scholz. Das aber wirklich.