piwik no script img

Wahl der VerfassungsrichterInnenWas Brosius-Gersdorf vorgeworfen wird

Manche in der CDU/CSU wollen die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin verhindern. Doch die Gründe überzeugen nicht.

Keine Radikale: Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf Foto: dpa

Freiburg taz | Die SPD hält an der Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Amt einer Verfassungsrichterin fest. Ihre Wahl war am Freitag auf Wunsch der CDU/CSU von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden. Allerdings hat die SPD für diesen Richterposten das Vorschlagsrecht und die CDU/CSU kann einen Vorschlag nach der üblichen Praxis nur ablehnen, wenn die vorgeschlagene Person oder die von ihr vertretenen Inhalte völlig inakzeptabel sind. Dafür gibt es keine Anzeichen.

Doktorarbeit: Vordergründing ging es der Union am Freitag um mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten. Der österreichische „Plagiatsjäger“ Stefan Weber hatte 23 Textstellen in der Doktorarbeit von Brosius gefunden, die mit der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf übereinstimmen. Inzwischen hat Weber klargestellt, dass er Brosius-Gersdorf keinen Plagiatsvorwurf macht. Es ist auch keineswegs naheliegend, dass sie in den 1990er-Jahren bei der Arbeit ihres Mannes abgeschrieben hat, denn sie hat ihre Arbeit zuerst veröffentlicht. Wahrscheinlicher ist, dass das damals schon verheiratete Paar manche Gedanken gemeinsam entwickelt hat, ohne das ausreichend zu kennzeichnen. Falls sich dieser Lapsus überhaupt belegen lässt, dürfte er Brosius-Gersdorf nicht unwählbar machen.

Abtreibung: In Wirklichkeit ging es der CDU/CSU aber vor allem um Brosius-Gersdorfs Position zu Schwangerschaftsabbrüchen. Die Rechtsprofessorin war in der letzten Wahlperiode Mitglied einer Regierungskommission, die eine mögliche Reform des Abtreibungsrechts prüfen sollte. Brosius-Gersdorf verfasste dabei das Kapitel zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und kam zum Schluss, dass eine weitgehende Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nicht gegen das Grundgesetz verstoßen würde.

Gegen die bisherige Rechtsprechung

Damit stellte sie sich gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das 1975 und 1993 verlangte, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten und als „Unrecht“ eingestuft sein müssen. Daraus folge eine grundsätzliche „Pflicht“ der Frau, „das Kind auszutragen“. Diese Grundannahmen des Karlsruher Gerichts gerieten etwas in Vergessenheit, weil das Gericht dem Gesetzgeber immerhin erlaubte, Abtreibungen in den ersten 12 Wochen „straffrei“ zu lassen, wenn die Frau eine Lebensschutz-Beratung erhalten hat.

Heute, mehr als 30 Jahre später, würde das Bundesverfassungsgericht, aber wohl auch ohne Brosius-Gersdorf anders argumentieren, wenn es entsprechende Fälle gäbe. Schließlich ist der Frauenanteil am BVerfG heute deutlich höher und auch in der Gesellschaft gilt das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper mehr als damals. Möglicherweise würde Brosius-Gersdorf mit ihrer Position in Karlsruhe offene Türen einrennen.

Brosius-Gersdorf argumentierte im Kommissionsbericht, dass es gute Gründe gebe, dem Embryo/Fetus nicht den Schutz der unabwägbaren Menschenwürde zuzusprechen, sondern erst dem geborenen Menschen. Allerdings solle der Embryo/Fetus grundrechtlich nicht schutzlos sein. Für ihn soll Artikel 2, das Grundrecht auf Leben, gelten. Je näher die Geburt rückt, um so stärker solle der grundrechtliche Schutz des Ungeborenen in der Abwägung mit den Grundrechten der Schwangeren sein. Spätabtreibungen sollen deshalb grundsätzlich rechtswidrig bleiben, so Brosius-Gersdorf.

Polemische Fehlinterpretation

Es ist also eine polemische Fehlinterpretation, dass Brosius-Gersdorf ungeborene Kinder rechtlos stellen will. Sie will verfassungsrechtlich vor allem die Rechte der Frau gegenüber dem Ungeborenen stärken, insbesondere in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft. Dieses Ziel ist in der Rechtswissenschaft keineswegs randständig und angesichts der bisher wenig frauenfreundlichen Karlsruher Rechtsprechung durchaus angemessen. Ein Veto gegen Brosius-Gersdorf kann die Union hierauf schwerlich stützen.

Impfpflicht: Als es im dritten Jahr der Pandemie endlich einen Impfstoff gegen Covid gab, diskutierte die Gesellschaft auch über eine Impfpflicht. Brosius-Gersdorf hielt eine Impfpflicht, wie die meisten Rechtsprofessor:innen, für verfassungskonform, da die Interessen der Allgemeinheit den Grundrechtseingriff rechtfertigten. Eingeführt wurde dann aber keine allgemeine Impfpflicht, sondern nur eine kurzzeitige Impfpflicht für den Gesundheits- und Pflegesektor.

Brosius-Gersdorf ging damals allerdings weiter als ihre Fachkolleg:innen. Sie hielt es sogar für denkbar, dass es eine „verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“ gebe. Der Gesetzgeber hätte dann gar keine Wahl gehabt, er hätte eine Impfpflicht einführen müssen, um die Gesellschaft zu retten. Nun, im Nachhinein, hat man gesehen, dass die Pandemie auch ohne allgemeine Impfpflicht beendet werden konnte. Es ist verfassungsrechtlich auch unüblich, aus Schutzpflichten des Gesetzgebers so konkrete Handlungspflichten abzuleiten. Allerdings wollte Brosius-Gersdorf über diese Position auch nur „nachdenken“ und hat sie nicht mit Nachdruck vertreten. Sie hat sich damit also nicht „unwählbar“ gemacht, wie jedoch die Brandenburger CDU-Abgeordnete Saskia Ludwig postulierte.

Vom Grundgesetz gedeckt

AfD-Verbot: Vorgeworfen wird Brosius-Gersdorf auch, dass sie im Vorjahr in der Talk-Show von Markus Lanz für ein AfD-Verbotsverfahren plädiert hat, „wenn es genügend Material gibt“. Es ist unklar, warum diese Position gegen Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin sprechen soll, denn sie ist vom Grundgesetz gedeckt, das eine „Wehrhafte Demokratie“ vorsieht und Parteiverbote ausdrücklich ermöglicht.

Bei einem AfD-Verbotsverfahren wäre Brosius-Gersdorf vermutlich nicht einmal befangen. Denn die Entscheidung, ob ein Verbotsantrag gestellt wird, muss politisch entschieden werden, insbesondere im Bundestag. Wie das Gericht dann letztlich entscheidet, ist eine rechtliche Frage. bei der sich die Professorin mit ihren Lanz-Äußerungen nicht festgelegt hat.

Wie geht es nun weiter? Die Grünen haben eine Sondersitzung des Bundestags in der anstehenden Woche gefordert, um die Wahl von Brosius-Gersdorf (und der beiden anderen Kan­di­da­t:in­nen Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold) nachzuholen. Die Koalition ist aber wohl noch nicht soweit. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sprach von einem neuen Anlauf in der nächsten Sitzungswoche. Das wäre ab dem 10. September.

Miersch: keine „ultralinke Aktivistin“

SPD-Fraktions-Chef Matthias Miersch hat der Union angeboten, dass Brosius-Gersdorf sich vorher den Fragen der CDU/CSU-Abgeordneten stellt, um zu zeigen, dass sie keine „ultralinke Aktivistin“ ist, wie manche CDU/CSU-Abgeordneten behaupteten. Auf diesen Vorschlag ist die Union zunächst nicht eingegangen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

48 Kommentare

 / 
  • "AfD-Verbot: Vorgeworfen wird Brosius-Gersdorf auch, dass sie im Vorjahr in der Talk-Show von Markus Lanz für ein AfD-Verbotsverfahren plädiert hat, „wenn es genügend Material gibt“. "

    Na ja, das wird der cdsU natürlich nicht gefallen, dass ihre Lieblingskoalitionspartei so angegangen wird. Wenn die AfD verboten werden würde, mit wem würden sie denn dann 2029 koalieren?

  • Lassen wir mal die mit Schaum vorm beiseite zu den Heckenschützen - den Spahnkrepierern.

    So bleiben immer noch die in Stein gemeißelten - denen eine beabsichtigte mögliche Änderung als ein Speerstoß ins Zentrum des Bundesverfassungsgerichts deucht!



    1975 - begleitet von einer breiten heftigen Diskussion.



    “Die Fristenregelung:



    Die geplante Fristenregelung hätte es Frauen erlaubt, in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft straffrei abzutreiben, wenn sie sich zuvor beraten ließen.



    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:



    Das Gericht erklärte diese Regelung für verfassungswidrig, weil es der Auffassung war, dass der Schutz des ungeborenen Lebens Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren habe.



    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte zur Folge, dass die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen im Wesentlichen bestehen blieb, mit Ausnahmen für bestimmte Indikationen.“



    Das hatten sich damals die SPD-Frauen aber so nicht vorgestellt & hatten sich um Schützenhilfe im Senat bemüht! Ja wähnten sich rekurrierend auf Helmut Simon auf der sicheren Seite. - Werch ein illtum!



    Helmut Simon, ein über jeden Zweifel erhabener Richter. der vor eigenständigen Entsc

  • Wer eine politische Agenda umsetzen möchte, sollte sich um ein Bundestagsmandat bewerben und nicht um einen Platz beim Verfassungsgericht. Nicht umsonst wird Justitia mit einer Augenbinde dargestellt.



    Der DFB wird auch keinen Schiedsrichter für ein Bayern - Spiel nominieren, der die Meinung vertritt: Nur der FC Bayern verdient die Meisterschaft.

  • "Falls sich dieser Lapsus überhaupt belegen lässt..." Die Abwesenheit von Recherche ist nicht die Abwesenheit von Evidenz.

  • "Heute, mehr als 30 Jahre später, würde das Bundesverfassungsgericht, aber wohl auch ohne Brosius-Gersdorf anders argumentieren, wenn es entsprechende Fälle gäbe. Schließlich ist der Frauenanteil am BVerfG heute deutlich höher und auch in der Gesellschaft gilt das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper mehr als damals. "

    Da es um eine Grundsatzentscheidung zur Menschenwürde ging, ist das eine ausgesprochen bedenkliche Argumentation. Ich persönlich würde es eher begrüßen, das Bundesverfassungsgericht zu entpolitisieren, anstatt zu versuchen, durch die gezielte Benennung von Richter*innen mit bestimmten Positionen politische Entscheidungen durchzudrücken, die man anders nicht verabschieden kann. Und ganz besonders würde ich es begrüßen, wenn man nicht von einer "Attacke auf die Justiz und den Rechtsstaat" schreibt, wenn rechte Kräfte Gerichte nutzen, um Grundsatzentscheidungen zu kippen, und das gleiche Vorhaben auf der anderen Seite als völlig unproblematisch darzustellen. Damit spaltet man letzten Endes die Gesellschaft.

  • Der Kern der Debatte fehlt mir hier: Was ist wichtig für das Vertrauen in das Verfassungsgericht?

    In der idealen Theorie würden dessen Mitglieder frei von eigenen Ansichten sein oder es vollbringen, diese bei der Urteilsfindung völlig auszublenden, um die Justiz von Politik freizuhalten.

    Auch wenn das an der Realität scheitert, soll doch wenigstens der Zustand der USA vermieden werden, wo sich ein Urteil zu oft schon an den bekannten Positionen der Mitglieder voraussagen lässt, während das deutsche Verfassungsgericht immerhin gelegentlich für (manchmal freilich unerwünschte) Überraschungen sorgt. Es lässt sich eher an die Unabhängigkeit des Gerichts glauben, wenn deren Mitglieder ihre Überzeugungen nicht so wichtig nehmen, dass sie diese wiederholt öffentlich vertreten. Stellen wir uns mal umgekehrt vor, da sei jemand vorgeschlagen worden, der/die öffentlich erklärt hätte, die Verfassung erlaube die Bevorzugung von Menschen mit „deutscher Abstammung“ … 🙈

    Wer möchte, dass ein afd-Verbot von der großen Mehrheit anerkannt wird, muss jeden Eindruck vermeiden, dass das Verfassungsgericht gezielt so zusammengestellt worden sei, dass dieses durchkommt.

  • Der Vorwurf des Plagiarismus ist natürlich Unsinn, und zeigt dass Spahn wirklich nicht sehr fähig ist weil ihm nicht mal eine gute Ausrede einfällt.

    Was die Abtreibungsdebatte und den Vorwurf von Beatrix von Storch angeht: v. Storch hatte gesagt dass Brosius usw das in einer Anhörung gesagt hatte, nicht dass es in einem Komissionsbericht steht wie im Artikel sugerriert wird. Ich nehme mal an dass v Storch das korrekt wiedergegeben hatte schon um Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit nicht aufkommen zu lassen, Wenn es nicht korrekt wäre. hätte Brosius auch wohl schon eine Klage eingereicht oder zumindest ein öffentliches statement verfasst.

  • Es ist ein wenig wie bei der Nominierung von Heidi Reichinnek für das parlamentarische Kontrollgremium: Ja, die Parteien können grundsätzlich nominieren, wen sie wollen, aber nein, so ganz ohne Fingerspitzengefühl überstrapaziert das die alten Abnick-Bräuche. Die für die Attacke auf die bisherige Position des BVerfG zuständige Expertin aus der (hoch politischen) 218-Reform-Kommission zu nominieren, ist so ein Fall.

    Die SPD macht da den Fehler, die problematische amerikanische Nominierungsgewohnheit zu übernehmen, ideologische Auseinandersetzungen der Tagespolitik in den Spruchkörper des obersten Gericht zu tragen. Denn der gezielte Versuch, mit Hilfe der diesbezüglich eindeutig positionierten Brosius-Gersdorf möglichst die seit 1993 geltende Wertung des Abtreibungsrechts zu "drehen", ist schon sehr offensichtlich.

    Es stehen politisch weniger provokante Kandidaten zu Verfügung (die nichtsdestotrotz sozialdemokratische Prioritätensetzungen in der Auslegung der Verfassung durchaus goutieren). Warum jetzt also die "Immer druff!"-Variante? Ich dachte, man hätte von der Ampel gelernt, dass Politik im Oppositionsstil einer Regierungspartei schlecht zu Gesicht steht...

    • @Normalo:

      Ich habe mir durchgelesen, was der Frau vorgeworfen wird und was dran ist.



      Das Problem scheint eher aus fundamental-konservativer Ideologie begründet zu sein. Mit rationalen Handeln zum Wohl der Bevölkerung, Demokratie oder Staat scheint die Union jedenfalls nicht beschäftigt zu sein.

      • @Nansen:

        Das wäre von dieser Partei ja auch nicht zu erwarten.

      • @Nansen:

        Natürlich sind die Vorwürfe zumindest teilweise vorgeschoben. Der eigentliche Grund ist eben, dass die SPD eine Kandidatin aufgestellt hat, die politisch positioniert ist und für die (sehr zahlreichen) Gegner ihrer Positionen ein rotes Tuch.

        Das ist der EIGENTLICHE Grund für die Ablehnung, und den sollte man adressieren: Wollen wir ein Verfassungsgericht, dessen Mitglieder polarisierende Themen politisch sehen und sich entsprechend polarisierend in die Entscheidungsfindung einbringen, oder wollen wir das Verfassungsgericht - wie bisher - möglichst mit über der Tagespolitik stehenden juristischen "Technokraten" besetzen, die KEINE Agenda und auch keinen "Entscheidungsauftrag" der sie nominierenden Parteien haben?

        Der Blick über den Teich lässt mich zu letzterem tendieren.

    • @Normalo:

      Ach was! Loriot

      Normalo Schonn



      Was bitte - isn “ (hoch politischen)



      218-Reform-Kommission…“?



      Luftblasenabdrücker Normalo tonn Sündach •

      kurz - n schwarzer Rappe & n weißer Schimmel - too. Ne Binse & von mir gleich noch n Phrygier-Mütze dazu. RaschelRaschel!



      Hochpolitisch - na was soll‘s denn anders sein!

      Na Mahlzeit

    • @Normalo:

      „Denn der gezielte Versuch, mit Hilfe der diesbezüglich eindeutig positionierten Brosius-Gersdorf möglichst die seit 1993 geltende Wertung des Abtreibungsrechts zu "drehen", ist schon sehr offensichtlich. Es stehen politisch weniger provokante Kandidaten zu Verfügung (die nichtsdestotrotz sozialdemokratische Prioritätensetzungen in der Auslegung der Verfassung durchaus goutieren). Warum jetzt also die "Immer druff!"-Variante?“

      Provokant auch nur für diejenigen die an den VERDREHTEN „Werten“ festhalten möchten, die Männern ein absurdes Recht über Frauenkörper einräumen. Wenn sich doch endlich Menschen ohne Uterus aus der Debatte zurückziehen möchten damit unsere sogenannte Zivilisation geschlechtergerecht ins 21. Jahrhundert eintreten kann? Wäre das möglich? Danke 👍

  • Wie kommt es an, wenn SPD Fraktionschef Miersch sagt, die Kandidatin sei "keine ultralinke Aktivistin"? Was ist das für eine befremdliche Wortwahl? Die Zitate und Zusammenhänge im Text von Christian Rath - zugänglich bestimmt auch der SPD - hätten durchaus andere Formulierungen dem SPD-Menschen nahelegen können. So ist der Begriff "ultralinke Aktivistin" in der Welt, mit der Verneinung davor.

    • @ja wirklich?:

      Wenn es Sie wirklich interessiert, finden Sie leicht im Internet diese „befremdliche Wortwahl", auf die sich der „SPD-Mensch" Miersch bezogen hat. Die folgende ist seit dem 2. Juli 2025 in der Welt und lautet: „ ,Es kann nicht sein, dass die Union eine ultralinke Juristin ans Verfassungsgericht wählt‘, sagt ein CDU-Abgeordneter - ebenfalls anonym “



      Das Zitat stammt aus einer Quelle, zu der ich keine Links setze, aber mit der sich Politiker*innen wohl auseinandersetzen müssen. Mein Respekt, dass die das aushalten.

    • @ja wirklich?:

      Indeed.

      “Wie kommt es an, wenn SPD Fraktionschef Miersch …“ ist?

  • taz: *SPD-Fraktions-Chef Matthias Miersch hat der Union angeboten, dass Brosius-Gersdorf sich vorher den Fragen der CDU/CSU-Abgeordneten stellt, um zu zeigen, dass sie keine „ultralinke Aktivistin“ ist, wie manche CDU/CSU-Abgeordneten behaupteten.*

    Mit so etwas 'Unterwürfigen' gegenüber dem Koalitionspartner sollte die SPD gar nicht erst anfangen, sonst muss die SPD das demnächst immer machen. Außerdem weiß man doch, dass die CDU/CSU nur ihre 'christlich-konservative Wählerschaft aus dem letzten Jahrhundert' zufriedenstellen wollen, und sie allein aus diesem Grund Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin torpedieren. Als ob es der Union tatsächlich um Brosius-Gersdorfs Position zu Schwangerschaftsabbrüchen geht, denn das ist sicherlich den meisten Unions-Politikern total egal. Es geht nur um die CDU/CSU-Wählerstimmen der ewig Gestrigen.

    Und wer mit der AfD gemeinsame Sache macht (wir erinnern uns alle noch daran was die Merz-Union Anfang des Jahres getan hat), der sollte so etwas wie „ultralinke Aktivistin“ lieber nicht äußern, sonst kommt der Bürger vielleicht noch auf den Gedanken, dass 'manche CDU/CSU-Abgeordneten' wohl eher dem Ultrarechten zugeneigt sind.

  • Will Herr Spahn gar nur von seinem Skandal ablenken, dass er diesen Stadardprozess von Richterwahl strategisch in die Medien pushen lässt. Durch rechtzeitige Abstimmung in seiner Partei hätte er es vermeiden können das diese Wahl mal wieder massiv Vertrauen in die Regierung zerstört und ein Funktionieren der Koalition in Frage stellt. Herr Spahn soll doch bitte endlich seine STühle räumen. Er ist so nicht mehr tragbar. Auch nicht für eine CDSU.

  • Die Causa Brosius-Gersdorf zeigt ganz eindeutig in welcher Richtung die Union abdriftet, die Union scheint von den Republikanern aus den USA gelernt zu haben, man muss nur das Bundesverfassungsgericht instrumentalisieren und mit den eigenen Leuten mehrheitlich besetzen und dabei missliebige Personen verhindern, dann kann man Dinge durchsetzen die undenkbar sind, z.b. das AFD Verbot untergraben, man möchte sich den zukünftigen Koalitionspartner erhalten. Das perfide dabei ist das man die Reputation und das Ansehen des Bundesverfassungsgericht auf's Spiel setzt, denn spätestens jetzt schwadroniert die AFD darüber, das die Richter politisch gefärbte Entscheidungen treffen würden, das gibt der AFD Nahrung bei einem Verbot sich in eine vermeintliche politische Opferrolle zu suhlen. Wie weit die Konservativen gehen, konnte man darin sehen das sie sich an der rechten Hetze und den Lügen gegen Brosius-Gersdorf mit beteiligt haben. Die Argumente gegen Brosius-Gersdorf waren nur vorgeschoben ( Plagiatsvorwürfe ), wie man sieht geht es weit über die Causa Brosius-Gersdorf hinaus.

  • Sie ist absolut nicht meine Kandidatin,



    doch niemals käme ich auf die Idee der SPD vorzuschreiben wen sie nominiert. Es ist die Entscheidung der SPD, da hat die CDU, oder genauer gesagt bestimmte Personen der CDU, sich gefälligst raus zu halten.



    Eine Koalition die schon so kleine Probleme nicht intern lösen kann, wird eh bald auseinander brechen und die AfD wird wieder zulegen.

  • Was soll die ganze Aufregung um diese Kandidatin ?



    Niemand kann gezwungen werden, jemanden zu wählen, den man nicht wählen will.



    Es gibt kein Recht, gewählt zu werden!

    Wenn jemand keine Mehrheit bekommt, sollte man es mit einer neuen Kandidatin versuchen statt die Wählenden unter Druck zu setzen.

  • Frau Brosius-Gersdorf hätte sich durchaus Gedanken hinsichtlich der rechtlichen Zulänglichkeit einer allgemeinen Impfflicht machen können. Das hätte niemand kritisieren können. Darum ging es ihr aber nicht und schlimmer noch: Die Grundlage (Fremdschutz), auf der sie ihre "spezielle Impftheorie" ableitete, war schon 2022 wissenschaftlich nicht haltbar. Zur Erinnerung; sie schrieb:



    "Zwar schließt eine Impfpflicht das Risiko einer Infektion und Ansteckung nicht vollständig aus, vermindert es aber erheblich" (ja, das Risiko der Infektion aber nicht der Fremdansteckung)

    "Andere Möglichkeiten, Leib und Leben sowie die Freiheit der freiwillig geimpften Menschen in Deutschland wirksam zu schützen, bestehen nicht" (Ohne Worte)

    Die freiwillige Impfung, zu der mittlerweile 2/3 der Bevölkerung gegriffen haben, genügt wegen der Möglichkeit von Impfdurchbrüchen nicht, um eine Corona-Infektion der Geimpften zu vermeiden." (Hier widerspricht sie sich sogar)

    "Es nützt nichts, die Probleme auf die lange Bank zu schieben" (!)

    "... die Freiheit der Ungeimpften endet dort, wo sie die Freiheit der Geimpften beeinträchtigen"



    www.uni-potsdam.de...l-brosius-gersdorf

  • »In Wirklichkeit ging es der CDU/CSU aber vor allem um Brosius-Gersdorfs Position zu Schwangerschaftsabbrüchen.«

    Auf der einen Seite stehen mehr als 80% der Bevölkerung, die gegen die Rechtwidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen sind(*) und auf der anderen Seite nicht nur die

  • " ... ging es der Union am Freitag um mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten. ..."

    Das ist natürlich Unsinn.



    Die "Union" hat keinen Willen.



    Es sind Menschen die dahinterstecken - aber die Union als Schild vor sich halten.



    Und diese Menschen, diese Lichtgestalten, muss man sich merken damit man entsprechend reagieren kann wenn sie auf irgnendwelchen Wahllisten auftauchen.

  • "Ein Veto gegen Brosius-Gersdorf kann die Union hierauf schwerlich stützen." --> Normalerweise schätze ich die Einschätzung von Herrn Rath sehr, aber in Sachen Brosius-Gersdorf hat er sich - wie die meisten politischen Journalisten - gedanklich verrannt:

    Die Union hat kein Vetorecht. Frau Brosius-Gersdorf muss von 2/3 des Bundestags gewählt werden. Wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Beschlüssen und Urteilen bereits entschieden hat, gibt es keinen Anspruch darauf gewählt zu werden. Dieser Anspruch ergibt sich weder aus der bisherigen Übung (siehe Bundestags-Vizepräsident) noch aus dem reinen Vorschlag des Richterwahlausschusses. Das Wesen einer Wahl ist, dass diese auch schief gehen kann.

    Warum also Frau Brosius-Gersdorf ausgerechnet einen Anspruch darauf haben soll gewählt zu werden, erschließt sich nicht.

    Wie Herr Rath richtig feststellt haben die Grünen mit der Ablehnung des Unionskandidaten in der letzten Legislatur einen Präzedenzfall geschaffen einen Kandidaten unter fadenscheiniger Argumentation aus politischem Kalkül abzulehnen. Wenig überraschend nutzt die Union jetzt dieses Mittel nachdem der Konsens der letzten Jahrzehnte von den Grünen aufgekündigt wurde.

  • Guter Beitrag, um die Angelegenheit mal zu versachlichen (wer welche Hühnchen mit Spahn zu rupfen hat, nicht nur bei den Grünen, sondern womöglich auch in seiner Fraktion und wer welche finsteren Absichten verfolgt mal auszuklammern).



    .



    Generell scheint mir die Rechtsprechung des BVerfGs, z.B. zu so Sachen wie Volksverhetzung, immer darauf hinauszulaufen, die jeweils mildeste mögliche Interpretation anzunehmen - da es in dieser Angelegenheit ja um die Wahl einer Richterin in dieses Gericht geht, wäre es vielleicht angemessen, diesen Maßstab auch in der aktuellen Diskussion anzuwenden - aus der "polemischen Fehlinterpretation, dass Brosius-Gersdorf ungeborene Kinder rechtlos stellen will" könnte so z.B., wenigstens für die Abweichler in der Union, echte Sorge im Zusammenspiel mit nur oberflächlicher Kenntnis der tatsächlichen Positionen der Kandidatin werden.



    .



    In diesem Sinne (vielleicht hilfreich) hier ein Link zu den wirklich differenzierten Abwägungen von Brosius-Gersdorf zu Abtreibung www.bundestag.de/r...osius-Gersdorf.pdf

  • Das Bundesverfassungsgericht ist kein christliches Gericht (das wäre überhaupt nicht neutral), sondern im Prinzip "nur" dem Grundgesetz (und seinen Auslegungen) verpflichtet.

    Und diese Frau ist keine "radikale Lebensfeindin"; das ist Polemik. (D.h. nicht, dass ich in allem mit ihr übereinstimme!)



    Auch die Legalisierung (d.h. Nicht-Bestrafbarkeit) von Schwangerschaftsabbrüchen ist weder eine Verpflichtung noch eine Empfehlung ungeborene Kinder zu töten. Es schützt die betroffenen Mütter aber vor Strafandrohungen, u.U. harten Strafen, staatlichen Schuldzuweisungen und illegalen und gefährlichen Abtreibungs-Versuchen, die sie und ihre ungeborenen und dann oder bereits geborenen Kinder(!), die von diesen Sanktionen mitbetroffen sind, m.E. nicht verdient haben

    Die "einfache" Lösung, jedes Kind zu gebären und - wenigsten bis zur Jugend - täglich zu versorgen ist wohl nur für (vor allem männliche) Zuschauer einfach.



    Und wer fragt eigentlich die Kinder, ob sie wirklich geboren werden wollen? Ich hätte lieber darauf verzichtet und bin kein radikaler Lebensschützer. Aber die Würde und das Wohl der (geborenen) Kinder und der Mütter und Väter sind mir außerordentlich wichtig.

  • Danke für diesen Artikel!

    Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Medien (u.a. Tagesschau) wird hier neutral berichtet und eingeordnet, was gesagt wurde. Natürlich gibt es Menschen in der CDU, die sich gegen die Legalisierung von Schwangerschaft-Abbrüchen ausspricht, das ist auch legitim. Nicht legitim ist es falsche Behauptungen zu verbreiten.

    • @Kasimir_Affe:

      Danke für ihren sachlichen Kommentar.

  • Die SPD sollte die Koalition mit den rechten Ideologen der Union umgehend beenden.



    Deren Führungspersonal und Teile ihrer Fraktion sind ihrer Aufgabe offenkundig nicht gewachsen.



    Die SPD darf nicht noch ein weiteres Mal eine dysfunktionale Koalition unterstützen.

  • Es ist erschreckend zu sehen, wie einfach und schnell sich die CDU/CSU von der ultrarechten Stimmung und Meinung vereinnahmen lässt...

  • Das Timing der Plagiatsvorwürfe ist äußerst merkwürdig. Wenn Frau Brosius-Gersdorf ihre Arbeit zuerst veröffentlicht hat, spräche das ja eher dafür, dass ihr Mann sich von ihr inspirieren ließ als umgekehrt.



    Was die berühmten §§ 218+218a-c+219 des StGB betrifft (die übrigens jede(r) einmal selbst durchlesen sollte!), so hat sich das BVerfG schon öfters selbst korrigiert. Ich denke aber, die meisten MdB der CDU/CSU, die zu diesem Thema schwadronieren, können diese Paragraphen nicht auswendig zitieren.



    Was ein AfD-Verbot betrifft, darf man darüber natürlich nachdenken, wenn schon der Verfassungsschutz die Partei als rechtsradikal einstuft. Man kann ja hoffentlich davon ausgehen, dass bei einer solchen Einstufung tatsächlich genügend Material auch für ein Verbot vorliegt.



    Wenn jetzt einige behaupten, Frau Brosius-Gersdorf sei eine "ultralinke Aktivistin" muss man an der politischen Verortung derer zweifeln, die solche Äußerungen tätigen. Wahrscheinlich haben diejenigen jedoch nicht den Mut, sich auf eine Diskussion mit Frau Brosius-Gersdorf einzulassen. Sie könnten da ja den Kürzeren ziehen.

    • @Aurego:

      Es könnte eventuell, vielleicht auch nur diese Abtreibungsdebatte vorgeschoben sein, da CDU/CSU & AfD befürchten dürfen, wenn andere wichtige Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht anstehen, Frau Brosius-Gersdorf ebend nicht wie gewünscht agiert...

    • @Aurego:

      " Wahrscheinlich haben diejenigen jedoch nicht den Mut, sich auf eine Diskussion mit Frau Brosius-Gersdorf einzulassen."



      Oder: Sie stehen soweit rechts, dass eine linksliberale Richterin auf einmal "ultralinks" erscheint.

    • @Aurego:

      Wer immer behauptet, Frau B G sei "ultralinks" steht ganz offensichtich so extrem weit rechts, dass aus seiner Perspektive diese Einordnung sogar schlüssig ist. Die Sicht aus der sog. "Mitte" erlaubt diese Schlußfolgerung mitnichten.

  • Ich denke, die CDU/CSU wird kein Interesse an einer "Befragung" der Kandidatin haben. Sie möchte ihr in die Welt gesetztes Narrativ einer links-grün-woken Richterin als Feindbild erhalten und so oft wiederholen, bis es sich in allen Köpfen der Gesellschaft manifestiert hat. So dass die Fakten im Prinzip keine Rolle mehr spielen in der Meinungsbildung.

  • Ich habe die Lanz-Sendung vom letzten Jahr nachgehört. Entgegen des Vorwurfs von Alice Weidel hatte Frauke Brosius-Gersdorf an keiner Stelle davon gesprochen, die Wähler*innen der AfD "beseitigen" zu wollen.

    Ich möchte noch einmal an meinen Hinweis auf den Ehemann von B-G in meinem Kommentar zum taz-Artikel "Jens Spahns miese Tricks" erinnern. Nicht auszuschließen, dass hier ein Racheakt vorliegt.

    • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

      Doch, bitte nochmal nachhören, sie hat zu Gerhardt Baum gesagt,"....daß dadurch(ein AfD-Verbot) natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt ist". Unglücklich formuliert aber entschuldbar in der Hitze der politischen Auseinandersetzung.

    • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

      Frauke Brosius-Gersdorf hat nicht gesagt, dass Menschen „beseitigt“ werden sollen. Sie hat aber ein Wort benutzt, das historisch und emotional sehr stark aufgeladen ist – besonders im Zusammenhang mit politisch Andersdenkenden.

      Ihre Aussage war sinngemäß:

      > Ein Parteiverbot ist kein Mittel, mit dem man die Anhängerschaft beseitigt.

      Das Problematische daran:



      Sie meinte wohl im juristisch-politischen Sinne: Ein Verbot ändert nichts an den Einstellungen oder der Existenz dieser Menschen.



      Aber das Wort „beseitigen“ hat in der Alltagssprache und noch mehr im historischen Kontext (z. B. NS-Vokabular) eine sehr menschenverachtende Konnotation – auch wenn es hier offensichtlich nicht so gemeint war.

    • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

      Sie hat das Wort beseitigen sehr wohl im Zusammenhang mit der Afd Anhängerschaft benutzt.



      Zitat: "Aber ich gebe Herrn Baum auch in dem Punkt Recht, dass damit natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt..."



      Quelle: ab Minute 17:20



      www.youtube.com/wa...PkkEUTb2GQ&t=1088s

  • Danke für die klare Darstellung des Sachverhalts!



    Man/frau könnte auf den Gedanken kommen, warum über die anderen beiden Kandidaten nicht diskutiert wird.



    Wer ist zum Beispiel der Kandidat der Union?



    Ist er kompetent?Was sind seine



    ( konservativen) Ansichten?



    Aber genau das wäre die Falle, der falsche Weg in einer repräsentativen Demokratie.



    In diesem System geht es eben nicht nur um Mehrheitsmeinung, sondern auch um Kompetenz. Juristische Fachleute beraten Politiker, die bestenfalls auch juristisch vorgebildet sind und diese fällen kompetente Entscheidungen. Die anderen, zugehörigen Mitglieder der Fraktionen, orientieren sich bei der Abstimmung an den eigenen Fachleuten.



    Anders geht es nicht.



    Niemand kann erwarten, dass Alle Mitglieder des Bundestages Fachleute in Allen Bereichen sind.



    Erwartet werden kann, dass sich die MDBs , mit Unterstützung ihres Büros, mit den Abstimmungen auseinander setzen und wissen, warum Sie wie abstimmen ( sollten).



    In diesem Fall hat sich der Populismus durchgesetzt, der sich offensichtlich nicht auf Fakten gründet Ein Irrweg, den die CDU seit Merz eingeschlagen hat . Er schadet der Demokratie, dem Bundesverfassungsgericht und letztlich der Union .

  • Man sollte nicht übersehen, dass die CDU in dem Verfahren im Laufe der Monate schon kröten schlucken musste. Ein - aus neutraler Sicht - besser geeigneter und beleumdeter Kanditat ist von den Grünen aus dem Rennen genommen worden. Warum man jetzt diese Personalie durchwinken soll ist völlig unklar.

    Die Brandmauer zu nutzen um gegen die Bevölkerungsmehrheit Politik zu machen kann nur aus sehr linker Sicht eine gute Idee sein.

  • Auch wenn man die Ansichten von Frau Brosius-Gersdorfselbst richtig findet: Eine angehende Bundesverfassungsrichterin sollte nicht in der Öffentlichkeit und Talkshows zu vielen aktuellen politischen Themen derart stark Position bezogen haben.



    Das macht sie für ihre spätere Aufgabe durchaus befangen und das ganze Gericht womöglich angreifbar.

  • Auf den diversen AfD-Fanmeilen (und.a. Im Kommentarbereich der "Welt") speit der rechte Rand Gift und Galle gegen Brosius-Gersdorf. Das war zu erwarten, und ist ohne Belang. Die Union wird - wie üblich - von radikalen sogenannten "Lebensschützern" an der Nase durch den Ring gezogen. Und der Fraktionsvorsitzende ist völlig überfordert. Peinlich ist das

  • Die „Your body, my choice“ Fraktion in der Union sieht offenbar die Gefahr, dass am Ende des Tages eine Frau darüber entscheidet, was andere Frauen mit ihrem Körper machen. Da wir uns gerade mit Vollgas im gesellschaftspolitischen Rückwärtsgang fortbewegen, verwundert das allerdings kaum.

    • @Flix:

      Ob einem Menschen die Menschenwürde kurz vor der Geburt die Menschenwürde nicht zuerkannt wird (B.-G.: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“) hat mit Sicherheit auch vielen Abgeordneten in allen anderen Fraktionen starke Gewissensprobleme gemacht. Die wollten nicht falsch abbiegen.

    • @Flix:

      Es geht wohl auch um die Rechte des ungeborenen Kindes.



      Ich halte dies für einen zivilisatorischen Fortschritt und nicht für einen Rückschritt.

  • Sie sagte, Zitat: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“



    www.berliner-zeitu...ersdorf-li.2339702

    DAS brachte das Fass ins Rollen.