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Verfassungsbeschwerde eines KamerunersWas ist eine Durchsuchung?

Wenn die Polizei Mi­gran­t:in­nen abschiebt, kommt sie meist ohne Durchsuchungsbeschluss. Das ist verfassungswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich nicht schnell entscheiden Foto: Ute Grabowsky/photothek/imago

Karlsruhe taz | Die Verfassungsbeschwerde des Kameruners Alassa Mfouapon hat grundsätzliche Bedeutung für die Durchführung von Abschiebungen. Was ist eine Wohnung? Was ist eine Durchsuchung? Und dient eine Abschiebung der Abwehr einer dringenden Gefahr? Das muss jetzt das Bundesverfassungsgericht klären.

Mfouapon kam im Dezember 2017 nach Deutschland, sein Asylantrag wurde jedoch als unzulässig abgelehnt. Da er über Italien in die EU einreiste, sei Italien für das Asylverfahren zuständig. Am 20. Juni 2018 sollte er nach Italien abgeschoben werden. Um 4 Uhr nachts kamen zwei Polizisten in die Erstaufnahmestelle Ellwangen, wo Mfouapon untergebracht war. Sie trafen ihn an, prüften seine Papiere, nahmen ihn mit und vollzogen die Abschiebung nach Italien.

Gegen diese Abschiebung klagt der Kameruner seitdem durch die Instanzen. Er galt schon in Ellwangen als ein Rädelsführer bei Protesten gegen Abschiebungen. Seine Klagen werden von Pro Asyl und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt, die eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts erreichen wollen. Im Kern geht es um die Frage, welchen grundrechtlichen Schutz das Zimmer in einem Asylheim hat und ob Polizisten bei der Abschiebung eine richterliche Durchsuchungsanordnung brauchen.

Mfouapons Klagen hatten bisher zwar keinen Erfolg, doch in jeder neuen Instanz konnte er Teilerfolge erzielen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied in erster Instanz, dass ein Asylheim – wie ein Gefängnis – gar keine Wohnung sei. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in zweiter Instanz korrigiert. Auch eine Flüchtlingsunterkunft sei eine von Artikel 13 Grundgesetz geschützte Wohnung.

Viele kleine Erfolge

Der VGH wollte dem Asylheim aber nur abgeschwächten Schutz geben, wie etwa Geschäftsräumen. Diese Einschränkung revidierte das Bundesverwaltungsgericht in dritter Instanz. Ein Asylheim entspreche eher einer echten Wohnung als Ladenräumen und Werkstätten.

Dennoch hatte Mfouapon im Ergebnis auch beim Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg. In einem Grundsatzurteil vom 15. Juni 2023 stellten die Leipziger Rich­te­r:in­nen fest, dass es keine Wohnungsdurchsuchung darstellt, wenn Polizisten ein Zimmer betreten und nur die Identität der angetroffenen Person kontrollieren. Ein Durchsuchungsbeschluss sei in solchen Fällen nicht erforderlich. Stattdessen liege ein sonstiger Eingriff in die Wohnung vor, der zulässig ist, wenn er auf gesetzlicher Grundlage erfolgt. Es gebe aber verschiedene Gesetze, die das Betreten von Wohnungen zum Vollzug von Abschiebungen erlauben, unter anderem der erst 2019 vom Bundestag beschlossene Paragraf 58 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht soll laut Klage nun erstens klären, dass ein Flüchtlingswohnheim tatsächlich vollen grundrechtlichen Schutz als Wohnung genießt. Hier wird Karlsruhe wohl kaum hinter das Bundesverwaltungsgericht zurückfallen.

Schwieriger ist die Frage, ob bei der Abschiebung eine Durchsuchung vorliegt. Die An­wäl­t:in­nen von Mfouapon argumentieren, dass es nicht auf das Öffnen von Schränken und Schubladen ankomme, sondern schon ein Umsehen im Zimmer genüge. Dass die Situation in einem kleinen Wohnheimzimmer mit einem Blick zu erfassen ist, dürfe nicht dazu führen, den grundrechtlichen Schutz abzusenken. Immer wenn nach einer Person, nach Gegenständen oder nach Spuren gesucht wird, liege eine Durchsuchung im Sinne des Grundgesetzes vor.

Kann nachts um 4 Uhr abgeschoben werden?

Wenn das Bundesverfassungsgericht dem folgt, wäre bei jeder Abschiebung aus einem Wohnheim ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich. Dabei könnte zum Beispiel geprüft werden, ob die Abschiebung wirklich um 4 Uhr in der Nacht erfolgen muss.

Doch auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung aus einem Wohnheim nicht als Durchsuchung von Wohnraum qualifiziert, hält Mfouapon den Eingriff in den Wohnraum für unverhältnismäßig. Denn laut Grundgesetz ist dann zwar kein richterliche Beschluss erforderlich, aber es muss eine „dringende Gefahr“ abgewehrt werden, etwa für den Jugendschutz oder zur Seuchenbekämpfung (Artikel 13 Absatz 7).

Das Bundesverwaltungsgericht sah eine dringende Gefahr für das Europäische Asylsystem, wenn im Falle von Mfouapon die Abschiebung nach Italien gescheitert wäre. Das hält Mfouapon aber für völlig überzogen. Nach den Dublin-Regeln musste die Rückschiebung nach Italien binnen sechs Monaten erfolgen. Selbst wenn der Abschiebeversuch im Juni gescheitert wäre, wären noch weitere vier Monate Zeit gewesen.

Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich nicht schnell entscheiden. Sein Urteil wird also wohl keine Auswirkungen auf die aktuelle Debatte um erleichterte Abschiebungen von ausreisepflichtigen Mi­gran­t:in­nen haben.

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32 Kommentare

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  • @PHILIPPO1000

    Sie werden mir sicher nachsehen, dass ich der Einschätzung @LOWANDORDERs hier eher als Ihrer vertraue.

  • "Doch auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung aus einem Wohnheim nicht als Durchsuchung von Wohnraum qualifiziert, hält Mfouapon den Eingriff in den Wohnraum für unverhältnismäßig."

    Na wenn das Gericht die Unterkunft schon nicht mehr als Wohnraum einstuft, dann ist es ja gut. Das ist doch eine Farce. Die ganze Abschiebungspraxis und alles was jetzt als weitere Verschärfung des Asylrechts geplant oder schon umgesetzt ist, ist verfassungswidrig. Und man sollte bemerken, dass der vordere Teil der Verfassung, der hier gebrochen wird, der wichtige ist. Man nennt diesen Teil auch Menschenrechte.

    20% AfD WählerInnen sind schlimm. 95% der Parteien machen aber im Moment in dieser Sache AfD Politik. Und das ist mehr als nur schlimm.

    • @Jalella:

      Würden die anderen Parteien ihre Politik nicht ändern, dann bekommt die AfD demnächst die absolute Mehrheit bei den drei 2024 anstehenden Landtagswahlen im Osten. Das wäre schlimm.

  • Nun, sollte der Mann recht bekommen, dann wird man wohl im Nachgang die Gesetze ändern (müssen). Fakt ist doch, dass er kein Recht auf Asyl hier hat und es muss möglich seine Abschiebung legal durchzusetzen.

    • @Fran Zose:

      Es ist ja sowieso schon ein Witz, einen Kameruner von Deutschland nach Italien abzuschieben, nur weil er über Italien eingereist ist. Kamerun war deutsche Kolonie, da sollte immer Deutschland zuständig sein. Ob er materiell ein Recht auf Asyl hat, wurde in dem Fall gar nicht geprüft, ist ja ein reiner Dublin-Fall.

      • @Günter Picart:

        Krude Argumentation, Kamerun war länger als nie französische Kolonie als eine deutsche, hätte man den Mann dann deshalb nach Frankreich abschieben sollen?

  • Dann wird in dem vorliegenden Fall der DS-Befehl nachgereicht und zukünftig entsprechend vorbereitet. Das ist zwar eine reine Formalie, aber auch die sind in in einem Rechtsstaat selbstverständlich einzuhalten, um die Rechtmäßigkeit des Vollzugs nicht zu gefährden.

  • Das Wort "Rädelsführer" lässt mich aufhorchen.



    Ich denke, das ist eindeutig negativ belegt, und frage mich, wieso Herr Rath das hier verwendet hat.

    • @Tripler Tobias:

      Weil das ein Rechtsbegriff ist und so in der Akte steht.

  • Das Gericht wird nicht schnell entscheiden und sollten dann tatsächlich Druchsuchungsanordnungen erforderlich sein ist das auch kein Problem denn die Erfahrung zeigt, dass Richter sogar zwischengerutschtes Stullenpapier unterschreiben.

  • @FLY

    Dann gehen Sie doch in "viele Länder", wenn's Ihnen dort so viel besser gefällt.

    Ich persönlich fänd's gut, wenn sich die Polizei an geltendes Recht hielte, statt es "mal so zu probieren".

    Danke, @LOWANDORDER, dass Sie uns an die Gesetzeslage erinnern :-)

    • @tomás zerolo:

      So wie es aussieht, hält sich die Polizei ans geltende Recht.



      Das nun die Fragen Nach Wohnung oder nicht Wohnung etc. geklärt werden, ist gut.



      Ein Gesetzesverstoß ist die bisherige Praxis damit nicht.

  • Das wird wohl nicht in vielen Ländern so detailliert aufgearbeitet, sondern jemand der rechtskräftig abgeschoben werden soll, wird abgeholt und abgeschoben.



    Und hier überprüft man, ob ein in-das-Zimmer-blicken schon eine Durchsuchung ist, die extra angeordnet sein muss. Vielleicht würde es mit Augenklappen gehen oder mit einer AI-Brille, die alles andere verpixelt.

    Ist demnächst auch jedes Ansehen eines Verdächtigen eine (körperliche) Durchsuchung und muss, bevor der Verdächtige zum Verdächtigen wird, richterlich bewilligt werden? Fragen über Fragen.

    • @fly:

      Ja, eine Abschiebung ist auch nciht nur eine Hausdurchsuchung, sondern mindestens eine Nötigung und Freiheitsberaubung.

      Oder wie würde man es juristisch einordnen, wenn jemand bei mir in die Wohnung eindringt, mich festnimmt und entführt. Da würde keiner spitzfindig über Hausdurchsuchung reden. Das ist vor allem erstmal eine Entführung.

      • @Jalella:

        Da wird niemand "entführt". Das verdreht die Tatsachen. Die Person, die kein Recht auf Asyl hat, kennt ihren Status genau. Nur wenn sie dem nicht nachkommt, ist so eine Situation überhaupt gegeben. Und natürlich spielts eine Rolle, ob das eine Durchsuchung ist und erst recht, ob sie rechtens ist oder nicht.



        Wenn es nicht möglich ist, eine Wohnung zu betreten, um eine Abschiebung vorzunehmen, dann ist jedes Asylverfahren hinfällig, weil im Falle einer Ablehnung einfach die Tür nicht mehr aufmacht.



        Dass man generell das "wie" in der Praxis kritisch sehen und über alle anderen Fragen zum Thema Asyl durchaus streiten kann, ist eine ganz andere Baustelle.

      • @Jalella:

        "Oder wie würde man es juristisch einordnen, wenn jemand bei mir in die Wohnung eindringt, mich festnimmt und entführt."

        --> Wenn Sie ein vollkommen unbescholtener Bürger sind, vielleicht. Bei einer Abschiebung sieht das anders aus.

        Einer Abschiebung geht - zwingend - die Ablehnung des Antrags auf Asyl und eine vollziehbare Ausreiseverpflichtung voraus. Dieser Ausreiseverpflichtung kommt dann der Abzuschiebende nicht nach. Nur in diesem Fall kann und wird eine Abschiebung angeordnet. Das nennt sich dann aber nicht Nötigung oder Entführung , sondern Vollstreckung.

        Vergleichen lässt es sich damit: Sie gehen zu ihrem Nachbarn und setzen sich gegen seinen Willen auf sein Sofa. Der Nachbar sagt, Sie sollen gehen, das machen Sie aber nicht. Dann ruft der Nachbar die Polizei, die Sie dann - nach der Androhung - unter Gewaltanwendung aus der rechtswidrig betretenen Wohnung entfernt (auch gegen ihren Willen).

        Man sieht: Nicht jede Handlung gegen den Willen einer Person ist per se rechtswidrig.

        Ob die Vollstreckung hier rechtswidrig war, wird nun das Verfassungsgericht überprüfen. Stand derzeit: 11 Richter (3 Erstinstanzliche, 3 Zweitinstanzliche und 5 Drittinstanzliche) haben den Sachverhalt beurteilt und gehen von seiner Rechtmäßigkeit aus. Zumindest ein starkes Indiz für die Rechtmäßigkeit.

    • @fly:

      Ach was! ©️ Vagel Bülow

      Mit Andreas Rebers - ich helfe gern:



      (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“

      kurz - Wohnung! Get it?



      Und es ist ehna offensichtlich noch nicht aufgefallen! Woll



      Glückwunsch 🍾🎉🎈🎊 -



      Sie leben in einem Rechtsstaat - auch wennse gern zu Lasten anderer aber nur - damit ⚽️ spielen wollen!

      • @Lowandorder:

        Danke. Das auch. Aber es ist hier so, als hätte jemand einen schweren Raub begangen und man diskutiert, ob er die Scheibe, die dabei zu Bruch gegangen ist, bezahlen muss.

        Da wird eine Mensch gegen seinen Willen entführt und man diskutiert, ob es eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung ist?

        • @Jalella:

          Tja - Juristerei - ist manchmal - nein häufig - ein Glasperlenspiel! Woll



          &



          Als Richter - mußte entscheiden - was auf den Tisch kommt •

        • @Jalella:

          Hier wird niemand entführt, sondern auf Grunlage geltender Gesetze fesgesetzt, um seiner, auch auf geltenden Recht beruhenden Abschiebung, zugeführt zu werden. Es wird ja auch niemand entführt, der auf Grund eines Haftbefehls verhaftet wird

      • @Lowandorder:

        Die wirkliche Juristerei besteht nicht



        im Zitieren eines Gesetzestextes sondern



        in der Subsumption eines Sachverhaltes



        unter der Gesetzestext. Deshalb bezieht sich ein Durchsuchen zB. auf Beweismittel oder auch Suche nach



        Tatverdächtigen Personen in einer



        größeren Wohnung. Das Betreten



        und unmittelbare Auffinden ist kein



        Durchsuchen.

        • @Hubertus Behr:

          Is doch wirklich schön - daß es uns Hubertus wirklich gibt & nicht nur so Lauser wie Lovando - die wirklich frech - nur den Grundrechtsartikel zitieren!



          Und dann wirklich - wie in den 30 Jährchen hinterm Tresen - den lieben Gott nen Guten Mann sein lassen! Woll



          Also mal wirklich - so geht’s doch nun wirklich nicht! Gellewelle



          &



          Doch wirklich ein wirkliches Glück!



          Daß wir wirklich den wirklich behrigen Hubertus haben! Gelle



          Ja wirklich! Der wirklich zeigt - was er wirklich so draufhat!



          & Däh - wirklich die Scharte auswetzt!



          Wirklich. Bei wirklich ergriffen •

          Achteran -



          Ja wirklich - dem Hesse Hermann sein ollen Meng-szi-jäh hat wirklich recht!



          “Es gibt die Wirklichkeit! Das ist nicht zu bestreiten! Aber Wahrheiten - also Meinungen über die Wirklichkeit - gibt es unendlich viele!“



          Wirklich. Nich to glöben un rein tonn katolsch warrn! Wirklich mal.

      • @Lowandorder:

        Immerhin ausnahmsweise kurz genug gehalten das einem die Augen ob des sicher drollig gemeinten Stils nicht vollständig nach hinten rollen.

        Wenn jetzt irgendwo eine Robe sitzt und Vordrucke für Durchsuchungsbefehle abzeichnet, geschenkt.

        Wenn Pro-Asyl und Konsorten mit solchen schwer vermittelbaren Argumentationen versuchen rechtskräftige Abschiebungen zu umgehen das schleift das letztlich die allgemeine Akzeptanz den Asylsystems, gelle wa?

      • @Lowandorder:

        Dann wird der DS-Beschluss obligatorisch. Das geht zwischen der Behörde und dem AG i.d.R. im Stundentakt. Darauf soll es - denke ich - nicht wirklich ankommen.

        • @tcb262:

          Vorweg - mit “ProAsyl & Konsorten“ red ich nicht!



          &



          “…Das geht zwischen der Behörde und dem AG i.d.R. im Stundentakt. Darauf soll es - denke ich - nicht wirklich ankommen.“

          Gemach Gemach - vllt ja doch!



          Gabs scho ma! Gellewelle



          “Als Massenverhaftung von Nürnberg wird die Verhaftung von 141 Personen am 5. März 1981 im Nürnberger Kulturzentrum KOMM durch die Bayerische Polizei bezeichnet.

          Das Ereignis geriet vor allem wegen der Durchführung und der anschließenden Gerichtsverhandlung in die Kritik und wurde als „beispielloser Rechtsbruch“ bezeichnet.…



          Der Richter des Bundesverfassungsgerichts Martin Hirsch kritisierte die Verhaftung von 141 Personen mit Verweis auf den Anlass (sechs eingeworfene Scheiben in der Innenstadt) als nicht verhältnismäßig. Der den Verhaftungen zu Grunde liegende gleichlautende und kopierte Haftbefehl wurde von Erhard Denninger kritisiert.…“



          de.wikipedia.org/w..._von_N%C3%BCrnberg



          &



          de.wikipedia.org/w...MM_(N%C3%BCrnberg)



          & ua =>



          Wichtige zur Entstehung des Richerratschlages



          “…Bereits 1981 stand der Richterratschlag ganz im Zeichen eines aktuellen politischen Ereignisses: Anlässlich der Demonstration wegen der Schließung des Nürnberger Jugendzentrums KOMM waren sämtliche Teilnehmer – überwiegend Jugendliche und Heranwachsende – verhaftet und von drei Richtern in Fließbandarbeit 140 Haftbefehle ausgefertigt worden. Öffentliche Kritik an diesem Vorgehen wie eine demonstrative Dokumentation des ganzen Prozesses weckten das Interesse von zahlreichen Richtern an der Arbeit des Richterratschlags.…“



          de.wikipedia.org/wiki/Richterratschlag

          kurz - “Darauf soll es - denke ich - nicht wirklich ankommen.“



          Wartmers mal ab. Dann sehnmehrs scho! Woll

          • @Lowandorder:

            Na Wolledolle, olle Rakete! 🚀 Det het ja net viel jebraucht.

            &

            Na, wa? Bei den taz Kommentaren geht die Liebe zum Rechtsstaat genau so weit, wie et mit deren eignen Meinungen hinhaut, Gellewelle?

            nach'm ,

            Glückwunsch und alles Jute, wa? 😄🍻

          • @Lowandorder:

            In der Tat, es bleibt abzuwarten.

          • @Lowandorder:

            Und Heute: Bis ein Richter die Sachlage als verfassungswidrig einstuft, wurden die Flüchtlinge schon längst in Flugzeugen gepfärcht wie Schlachttiere. Unauffindbar und wahrscheinlich wegen Hochverrats oder Landesflucht gefoltert oder ermordet. Keine Entschädigung, der Flüchtling darf wieder nach Deutschland zurück, mehr möglich.

            • @Troll Eulenspiegel:

              Sie fantasieren: Zum einen werden Flüchtlinge nicht in Flugzeuge gepfärcht, wie Schlachtvieh. Sie fliegen in Begleitung von Beamten in der Economy-Class Und: Der klagende Kameruner soll nicht nach Afrika abgeschoben werden, sondern nah Italien, wo sein Asylantrag bearbeitet wird.

              • @mlevi:

                Nein, er fantasiert nicht. Hören Sie sich das DLF-Feature "Seehofers 69" an. Unter den an Seehofers Geburtstag Abgeschobenen waren etliche, deren Abschiebung rechtswidrig war, die aber nachher nicht mehr aufgefunden werden konnten.



                www.hoerspielundfe...fers-69-1-100.html

              • @mlevi:

                ...wo der Mensch aus Kamerun vom faschistisch regierten Italien zurück in das Elend abgeschoben wird.