Prozess gegen Fantasieschilder: „Freiwillig Tempo 30“

Am Bodensee fordern Anwohner mit Fantasieschildern dazu auf, im Ort langsamer zu fahren. Ein Verwaltungsgericht klärt, ob sie das dürfen.

Ein «Freiwillig-Tempo-30»-Schild steht an einer Straße.

Ein „Freiwillig-Tempo-30“-Schild steht an einer Straße im Kreis Konstanz Foto: Gaby Schneider/dpa

FREIBURG taz | Dürfen Anwohner mit Fantasie­schildern um langsames Fahren bitten? Das muss jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg entscheiden. Der Fall spielt auf der Halbinsel Höri am Bodensee. Dort wird schon lange über die generelle Einführung von Tempo 30 innerorts diskutiert. Doch den Behörden fehlte eine Rechtsgrundlage hierfür. Deshalb bestellte der Grünen-Ortsverband Höri 30 Metallschilder, die er an Anwohner verteilte: Sie zeigten einen roten Kreis mit der Zahl 30 in der Mitte, wie bei einem staatlichen Tempo 30-Schild. Doch über dem Kreis stand groß „Freiwillig“ und darunter waren skizzierte Kinder zu sehen.

Das Landratsamt Konstanz forderte die Anwohner auf, die Schilder abzunehmen. Es bestehe eine Verwechslungsgefahr mit echten Verkehrsschildern. Das Amt drohte ein Zwangsgeld an. Die meisten Schilder verschwanden dann, doch drei Familien gaben nicht nach und erhoben eine Feststellungsklage, dass ihre Bitten um Rücksichtnahme legal seien. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die ihren Sitz im nahegelegenen Radolfzell hat, unterstützt die Kläger.

Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg plädierte am Montag DUH-Anwalt Remo Klinger für die Rechtmäßigkeit der Schilder, es bestehe keine Verwechslungsgefahr. Schon das Wort „freiwillig“ mache deutlich, dass es keine offiziellen Schilder seien. Außerdem seien diese meist ganz untypisch angebracht. Eines war an einem Schuppen angeschraubt, ein anderes stand in einem Beet. Teilweise war der rote Kreis zu einem rot-grünen Kreis verändert worden. „Es handelte sich hier offensichtlich um Fantasieschilder, wie sie aber bundesweit üblich und auch akzeptiert sind“.

Die Schilder stehen immer noch. Kläger Christian Kronenbitter hat beobachtet: „Die Touristen fahren wirklich langsamer, die Berufspendler aber nicht.“ Das Gericht will am Dienstag den Urteilstenor verkünden. Möglicherweise ist die Klage unzulässig, weil die Anwohner nicht auf einen förmlichen Verwaltungsakt des Landratsamts gewartet haben.

Unterdessen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Kommunen mehr Spielräume zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen geben soll.

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