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Trauer nach Tod von trans Mann„Der Hass wird immer mehr“

Nach dem Tod des trans Mannes Malte C. versammeln sich in Münster und anderen Städten tausende. Auch die Bundespolitik äußert sich bestürzt.

Tausende Menschen gedachten am Freitag dem verstorbenen Malte C. in Münster Foto: Friso Gentsch, dpa

Berlin taz | Es waren mehrere tausend Menschen, die sich am Freitagabend auf dem Prinzipalmarkt in Münster versammelten. „Der Hass wird immer mehr“, beklagte eine Red­ne­r*in. Ein*e zweite gab sich kämpferisch: Man werde zeigen, „dass wir uns nicht von Drohungen und Gewalt einschüchtern lassen“. Anlass für die Kundgebung war der Tod des trans Mannes Malte C. am selben Tag, nachdem er zuvor brutal attackiert worden war.

Der 25-Jährige war vor einer Woche am Rande des Christopher-Street-Day in Münster von einem Mann angegriffen worden. Dieser hatte zuvor laut Polizei mehrere Um­zugs­teil­neh­me­r*in­nen als „lesbische Hure“ und „verpisst euch“ beschimpft und war drohend auf sie zugegangen. Malte C. habe gebeten, die Beleidigungen zu unterlassen. Darauf habe ihn der Angreifer unvermittelt ins Gesicht geschlagen. C. verlor das Gleichgewicht und habe noch im Taumeln einen zweiten Faustschlag ins Gesicht bekommen, so die Polizei. Er sei bewusstlos geworden und mit dem Hinterkopf auf den Asphalt aufgeschlagen.

Durch die Schläge und den Sturz erlitt Malte C. schwere Verletzungen und Hirnblutungen, im Krankenhaus lag er im künstlichen Koma. Am Freitag teilte die Polizei Münster dann mit, dass der 25-Jährige verstorben sei. Die Nachricht löste nicht nur in der queeren Community bundesweite Bestürzung aus.

Tatverdächtiger am Freitag gefasst

Der Tatverdächtige war zunächst mehrere Tage flüchtig, konnte am Freitag aber von der Polizei gefasst werden. Durch Zeugenaussagen war die Polizei auf Bilder von ihm gestoßen. Am Freitagnachmittag wurde der zwanzigjährige Verdächtige dann am Hauptbahnhof Münster erkannt und festgenommen. Er soll bisher schweigen und am Samstag einem Haftrichter vorgeführt werden. Gesucht wird noch ein zweiter Mann, der den Verdächtigen zum Tatzeitpunkt begleitete.

Der Verein Trans-Inter-Münster, in dem Malte C. aktiv war, zeigte sich „geschockt und traurig“ über den Tod. Auch Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) erklärte, der Tod von Malte C. erschüttere ihn zutiefst. „Wir sind unendlich traurig. Dieser Angriff gegen eine queere Person ist schrecklich. Er geht uns alle an.“

Lewe ließ alle Flaggen an städtischen Gebäuden auf Halbmast setzen. Am Rathaus gab es Trauerbeflaggung, ein Kondolenzbuch wurde ausgelegt. „Dieses grausame Ereignis zeigt, dass wir uns immer noch mehr einsetzen müssen für Gleichberechtigung und Akzeptanz von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung“, trug Lewe dort ein.

Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, die Tat mache sie „fassungslos und unendlich traurig“. „Solcher Hassgewalt müssen wir mit aller Härte entgegentreten.“ Sven Lehmann, Queerbeauftragter der Bundesregierung, zeigte sich ebenso bestürzt. „Ich hoffe, dass Maltes Tod unsere Gesellschaft aufrüttelt. Wir haben auch in Deutschland ein großes Problem mit Hass gegen queere Menschen.“ Henrik Wüst, Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen, teilte mit, der Verstorbene habe Zivilcourage gezeigt und sich für eine weltoffene, tolerante und bunte Gesellschaft eingesetzt. „Dass er dabei sein Leben verloren hat, macht mich fassungslos und traurig. Diskriminierung und Gewalt dürfen bei uns keinen Platz haben.“ Dafür gebe es „Null Toleranz“, so Wüst.

Auch in anderen Städten wurde am Freitag dem Tod von Malte C. gedacht, darunter in Berlin, Leipzig und München. Am Samstag sollten Kundgebungen in weiteren Städten folgen.

Gewalt gegen queere Menschen zuletzt gestiegen

Laut Bundeskriminalamt gab es 2021 insgesamt 1.051 Straftaten im Bereich sexuelle Orientierung und Identität, davon 190 Gewalttaten. Im Jahr zuvor waren es 782 Straftaten, davon 154 Gewaltdelikte. 2019 noch wurden 576 Straftaten gezählt, davon 151 Gewaltdelikte.

Aufgrund der steigenden Zahlen forderte Andre Lehmann vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland mehr Einsatz gegen queerfeindliche Gewalt. Der Tod von Malte C. müsse als „LSBTI-feindliches Hassverbrechen benannt und eingeordnet“ werden. Und nicht die Schlichtungsbemühungen des 25-Jährigen seien Auslöser des Angriffs gewesen, sondern „die zutiefst menschenverachtende Einstellung der Täter“, so Lehmann. Die Tat zeige einmal mehr, wie sehr es Aktionspläne gegen Trans- und Homophobie brauche.

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31 Kommentare

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  • Die Gewalt gegen Transmenschen und queere Menschen überhaupt wird leider noch deutlich zunehmen. Leider gibt es Gruppen in unserer Gesellschaft, in deren Weltbild die Existenz von Transmenschen und anderen queeren Menschen keinen Platz hat. Für diese Gruppen ist schon die Existenz von Transmenschen und anderen queeren Menschen eine Provokation, und auf diese (vermeintliche) Provokation wird auch mit Gewalt reagiert.

    • @Stefan Schaaf:

      ...und genau dieser unbegründete Gewalt gilt es Einhalt entgegen zusetzen. Mit neuen härteren Gesetzen bei vergehen , die die Diversität betreffen .

    • @Stefan Schaaf:

      Können Sie die Gruppen benennen, die Sie meinen, wenn Sie eine Zunahme solcher Angriffe prognostizieren? Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte sollte man eigentlich eher einen Rückgang solcher Taten erwarten. In der deutschen Mehrheitsgesellschaft war früher alles Nicht-Heteronormative weit weniger akzeptiert als heute, und bis 1969 waren einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Männern sogar strafbar.

      • @Budzylein:

        Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren bis 1994 strafbar, erst zu diesem Zeitpunkt wurde der damalige § 175 StGB - daher der Begriff "175er" für Schwule - gestrichen.

  • Der Hass wird immer mehr, und auch die taz gibt ihm leider in der Person Jan Feddersen Raum.

    Wenn ihr das Problem doch schon erkannt habt, wie dieser Artikel zeigt, tragt doch bitte auch euren Teil zur Lösung bei.

    • @Morre:

      Man kanns ja einfach mal versuchen. Keine Begründung, einfach mal grob "Hate" in den Raum stellen. Wenn keine echten Nazis zur Verfügung stehen, werden eben andere, minimal abweichende progressive Stimmen gemobbt. Irgendwas wird schon hängenbleiben.

    • @Morre:

      Wie bitte? Ich bin fassungslos.

    • @Morre:

      Wo hat Jan Feddersen denn "Hass" zum Ausdruck gebracht? Können Sie auch nur ein einziges Zitat von Feddersen bringen, um Ihren Vorwurf zu konkretisieren?

    • @Morre:

      Da antworte ich mit einem Zitat des von Ihnen erwähnten Herren:



      "Solange alles „phob“ ist, was Ak­ti­vis­t*in­nen nicht passt, wird es nicht gut."



      (taz.de/Geplantes-S...&s=Jan+Feddersen/)



      Was ist denn nach Ihrer Meinung die Lösung des Problems,speziell im "Fall Feddersen"? Abmahnung? Entlassung? Unterlassungsverpflichtung(Zensur)?



      Sie müßen Ihre Forderungen schon konkretisieren,sonst ist es am Ende wieder nicht richtig. Also bitte Klartext!

    • @Morre:

      Finden Sie nicht, dass Sie mit Ihrer Anschuldigung etwas zu weit gehen?

  • Die Staatsanwaltschaft nennt die Nationalität des Verdächtigen nicht, weil — damit hat sie völlig recht — diese nichts zur Sache tut.

    Leider kann das leicht dazu führen, daß in den einschlägigen Kreisen viel spekuliert wird und das eigentliche Nicht-Thema erst recht eines wird. Zumal die kolportierte Wortwahl ("lesbische Hure") des mutmaßlichen Täters die Diskussionen beeinflussen dürfte.

    Das Alter des Verdächtigen wurde genannt, obwohl es vermutlich genausowenig von Belang ist wie die Nationalität. Das ist nur für das Strafmaß relevant, weil Jugendstrafrecht angewandt werden kann.

    Die Nationalität des Attentäters im Fall Cristina Fernández (brasilianisch) wurde übrigens sofort genannt, auch in der taz.

    • @FullContact:

      Die Nationalität wird nicht genannt, WEIL ständig darüber diskutiert wird, o und welchen Zusammenhang dies mit der Tat haben könnte.



      Wenn es im anderen Fall genannt wurde, war das der Fehler, und nicht das nichtnennen hier.



      Einfach nicht drüber spekulieren, bis auch der letzte verstanden hat, dass es irellevant ist. Oder zumindest, dass eine Straftat nicht über die anderen Menschen gleicher Staatsangehörigkeit aussagt.

    • @FullContact:

      Beim Einzelfall spielt die Nationalität keine Rolle.

      Allerdings wird das doch relevant wenn man feststellt, dass eine bestimmte Personengruppe (hypothetisch) 10x häufiger bestimmte Straftaten als der Durchschnitt der Bevölkerung ausführt.

      Dann sollte man sich schon anschauen, was bei dieser Gruppe im speziellen falsch läuft.

      • @gyakusou:

        BILD schreibt, dass der Täter ein ausreisepflichtiger Ausländer war. Tut es was zur Sache? Keine Ahnung.



        Heute hat in Berlin ein Mann mutmaßlich seine Frau getötet und wurde von der Polizei erschossen. Nationalität?



        In NRW gab es eine Messerstecherei in einem Grossbordell, 2 Angestellte lebensgefährlich verletzt, Nationalität?

        Ich finde, dass es weder gute noch schlechte Opfer- und Tätergruppen geben sollte. Außer für Siandalmeldungen taugen die Infos zu Alter, Geschlecht(sidentität), Sexualität oder Herkunft nicht.

        Also wer hier die Herkunft des Opfers thematisiert sollte gleiches beim Täter tun oder es eben ganz lassen.

      • @gyakusou:

        Köln 2015. Wie wurde herumgeeiert und sich gewunden. Die Statistiken sprechen eine deutliche Sprache was Trans, Lesben und Schwulenfeindlichkeit betrifft. Von Antisemitismus ganz zu schweigen.

  • Immerhin spart die Regierung nicht an klaren Worten.

    Aber machen wir uns nichts vor: es wird schlimmer werden, bevor es besser wird. Anderthalb Jahrzehnte - eine halbe Generation - lang wurde seitens des politischen Hegemons Gewalt gegen alles und alle, wo nicht in die Schubladen der Heteronormativität passen, entweder passiv toleriert (Merkel), oder gar aktiv legitimiert (Kristina Schröder, Stoiber) bzw in Schutz genommen (de Maiziere, Maaßen). Das prägt und ermutigt solche Täter.

    Und physische Gewalt gegen den CSD gab es dieses Jahr auch in Berlin, Jena und Bielefeld. Münster ist nur die Spitze des Eisbergs. Für Randgruppen und Minderheiten sind die "Baseballschlägerjahre" der frühen 1990er längst wieder da.

  • "gedenken" + GENITV. Immer noch und immer wieder und ausschließlich so, liebe tazzens ....

  • die tat ...

    verachtenswert.



    der tod des helfers in not ... bestürzend.

    anwalt des angeklagten, 'mein mandat bedauert die tat zutiefst. er entschuldigt sich bei den angehörigen. er wollte nicht, daß ein mensch sein leben verliert. ich plädiere auf milde des gerichts'.

  • Ich habe im Radio davon gehört. Erst wurde von einem Mann gesprochen, der sich eingeschaltet hatte nachdem mehrere Frauen homophob beleidigt worden sind.



    Egal ob Trans oder nicht, dieser Mann hat sich gegen homophoben und, was mir in der ganzen Berichterstattung fehlt, frauenfeindlichen Hass zur Wehr gesetzt und seine Mitmenschen versucht zu schützen und zu verteidigen.



    Dieses Verhalten ist bewundernswert. Und es ist zutiefst erschütternd, dass er nun nicht mehr unter uns ist. Es gibt leider im weniger Menschen, die sich trauen offen dem Hass entgegenzutreten. Was aber verständlich ist, wenn man a) trotz großer Menschenmenge um einen herum trotzdem alleine ist und niemanden motivieren kann auch was zu sagen/einzuschreiten und b) wenn man dies dann mit dem eigenem Leben bezahlen muss.

    Ich hoffe, dass der Täter nicht nur 3 Jahre auf Bewährung oder so für seine Tat bekommt. Das wäre ein fatales Zeichen und würde weder wirklich bestrafen noch angemessen auf die Abartigkeit der Tat reagieren. Hier wurde ohne zu zögern zu geschlagen.

    Mein Mitgefühl ist bei seinen Freunden und Angehörigen. Und bei uns allen, weil wir einen Menschen verloren haben, der sich für das richtige eingesetzt hat. Und ohne diese Menschen ist unsere Gesellschaft nur ein Haufen gewalttätiger, korrupter Nichtsnutze.

    • @curiouscat:

      Durch Zufall haben wir ein Interview mit einem Bekannten des Opfers dem durch diesen grausigen Todschlag ums Leben beraubten Jungen Menschen gehört. Der Malte war besonders durch seine gute Laune und seine Freunde über die Veranstaltung aufgefallen. Vermutlich ist dem verzweifelten, frustrierten Täter - dies Anlass genug gewesen, um seinen Aggressionenn ( die wie so oft gegen sich selbst gerichtet sein könnten ... ) keinen Einhalt mehr entgegenzusetzen. Eine Strafe wie auch immer sie ausfallen wird, und der Tod von Malte hätte nicht sein dürfen und hier muss die Gesellschaft ganz klar zuverstehen geben , Todschlag wird nicht hingenommen und die Regierung unserer Gesellschaft - also unsere , von uns Wählern legitimierten Vertreter



      dürfen sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Das die gelebte Diversität ein Auszeichnungsmerkmal unserer ziewielen, interlektuellen Gesellschaft einen Wert darstellt , auf den wir alle nicht mehr verzichten wollen und diesen Wett zu behalten, einfordern. Bei Vergehen gilt nur noch " Höchststrafe " !

      • @Alex_der_Wunderer:

        Aber noch gibt es - und das ist gut so - ein StGB und eine StPO. Und wenn der Täter nicht einschlägig vorbestraft ist, das Jugendstrafrecht Anwendung findet und das Gericht auf Körperverletzung mit Todesfolge erkennt, dann dürfte es für Lebenslang nicht reichen. Rechtsstaatlich betrachtet. Welches Maß sollte sonst gelten?

    • @curiouscat:

      § 212 StGB:

      (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

      (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

      Mit mindestens 5 Jahren darf man hier schon rechnen, ich denke und hoffe mehr. Grund für die Tat war ja eindeutig Hass, also würde ich mindestens 10 Jahre erwarten.

      • @Cochino:

        Woher nehmen Sie die Gewißheit, daß es „eindeutig Haß“ war? Dazu müßte das Opfer als Transmann erkennbar gewesen sein, und es müßte dem möglichen Täter gerade darauf angekommen sein, eine Transperson zu verletzen. Nach dem Artikel klingt es aber so, als hätte diese Reaktion jeden treffen können, der sich eingemischt hätte, das Opfer war wohl nur zufällig eine Transperson. Ein sog. Haßverbrechen würde ich daher eher ausschließen.

      • @Cochino:

        Ob § 212 StGB anwendbar ist, wird sich erweisen, es dürfte eher auf § 227 StGB hinauslaufen: der mutmaßliche Täter hat zwar die Körperverletzung gewollt, nicht aber den Tod des Opfers. Der Tod ist auch nicht durch die Handlung des Täters direkt eingetreten, sondern erst durch Hinzutreten weiterer Faktoren, die vom Täter nicht gewollt und nicht gesteuert wurden.



        Bei § 227 StGB liegt dann aber die Mindestfreiheitsstrafe nicht mehr bei fünf Jahren, sondern nur noch bei drei Jahren. Dazu kommt, daß auf Grund des Alters des mutmaßlichen Täters Jugendstafrecht zur Anwendung kommen dürfte. Dazu noch möglicherweise bisher strafrechtlich unauffällig und kein Sozialisierungsdefizit, da könnte es am Ende durchaus auf eine Bewährungsstrafe bzw. Vorbewährung hinauslaufen.

      • @Cochino:

        Meines Wissens geht die Staatsanwalt nicht von Totschlag aus, sondern:

        § 227 Körperverletzung mit Todesfolge

        (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

        (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

        Da der mutmaßliche Täter erst 20 Jahre alt ist, kann Jugendstrafrecht angewandt werden.

        • @FullContact:

          ... was hatte der Junge den auf so einer Veranstaltung verloren ? Da liegt doch schon Vorsatz vor - oder hatte er sich verlaufen , und wollte eigentlich ganz woanders hin ?

        • @FullContact:

          Der Täter ist doch nicht in der Lage seine Aggressionen im Griff zu behalten . Frage , warum geht so ein " Mensch " auf so eine Veranstaltung ? Die Staatsanwaltschaft könnte hier womöglich auf Vorsatz plädieren - zumindest gehört dieser junge Mann nicht mehr in die Öffentlichkeit. Eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie wäre wohl nach dem Gefängnisaufentalt angesagt.

        • 6G
          650228 (Profil gelöscht)
          @FullContact:

          Wenn man wollte, könnte man zumindest einen bedingten Vorsatz gut juristisch begründen.

          Vorsatz ist in den meisten Fällen rein intrapersonal und die Feststellung deshalb mehr oder weniger gut begründete Spekulation. (Außer der Täter sagt ausdrücklich: "Mir war klar, dass er sterben könnte, aber das war mir egal".)

          • @650228 (Profil gelöscht):

            Vorsatz für die Körperverletzung mit Sicherheit, aber eben nicht für den Tod des Opfers. Nicht einmal ein Eventualvorsatz, also ein billigendes Inkaufnehmen des Taterfolges - das meinen Sie wahrscheinlich mit bedingtem Vorsatz.



            Körperverletzung mit Todesfolge, Jugendstrafrecht, möglicherweise noch verminderte Schuldfähigkeit durch Alkohol/Affekthandlung, dazu moch eine günstige Sozialprognose - das wird eine Haftstrafe im unteren Bereich, möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt.

            • 6G
              650228 (Profil gelöscht)
              @Johannes Cibo:

              Im Jahr 2022 ist es Allgemeinwissen, dass ein Faustschlag dazu führen kann, dass das Opfer so mit dem Kopf aufschlägt dass es stirbt. Mir als Richter würde das jedenfalls genügen und wenn nicht offenkundige tatsächlich Anhaltspunkte dagegen sprechen, könnte ich das auch mit der einschlägigen BGH-Rechtsprechung begründen.

            • @Johannes Cibo:

              ...auf was soll den die günstige Soziaprognose beruhen ? Wohl kaum auf seiner bisherigen Sozialisierung...