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Stellungnahme im Bundestag vorgelegtRechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag

In Kürze soll im Bundestag der AfD-Verbotsantrag diskutiert werden. Nun bekommen die Un­ter­stüt­ze­r*in­nen juristischen Rückenwind.

Demonstration in Berlin gegen Rechts: für den Schutz der Demokratie und ein Verbot der AfD Foto: imago

Berlin taz | Vor zwei Wochen reichten 113 Abgeordnete des Bundestags ihren Antrag ein, ein AfD-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Das Ziel: zumindest noch eine Debatte über das Gesetz im Parlament in der Restlegislaturperiode vor der Neuwahl, bestenfalls sogar eine Abstimmung. Nun bekommen die Abgeordneten Unterstützung von 17 Verfassungsrechtler*innen.

Die Ju­ris­t*in­nen legten am Donnerstag dem Innen- und dem Rechtsausschuss des Bundestags eine gemeinsame Stellungnahme vor, in der sie dem Verbotsantrag attestieren, vor dem Bundesverfassungsgericht durchaus „Aussicht auf Erfolg“ zu haben. Die AfD sei „nachgerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden“ sollten.

Zu den Ver­fas­se­r*in­nen gehören etwa der Kasseler Professor Andreas Fischer-Lescano, der Kieler Völkerrechtler Andreas von Arnauld oder die Rechtsprofessorin Kathrin Groh von der Bundeswehruniversität München. Das Papier liegt der taz vor.

Für die Ver­fas­sungs­recht­le­r*in­nen ist erwiesen, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die Partei habe sich fortlaufend radikalisiert und offenbare in Äußerungen ihrer Funktionäre immer offener „ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Auch verfolge sie ein „völkisch-nationalistisches Programm“ und einen kulturell homogenen Volksbegriff. Dieser werde „von der Breite der Partei getragen“. Auch der Bundesvorstand grenze sich davon nicht ab, sondern dulde verfassungsfeindliche Positionen, wie sich am Umgang mit dem Thüringer Rechtsextremen Björn Höcke zeige. Zugleich würden Kontakte zu gewaltbereiten Gruppen gehalten. Das Urteil der Stellungnahme: „Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie.“

Verfassungsfeindlichkeit der AfD sei „belastbar“

Die AfD-Kritik an der Regierung gehe „weit über eine legitime Staatskritik hinaus“, wenn die Partei pauschal politische Akteure delegitimiere und Medien als „Lügenpresse“ diffamiere, heißt es weiter. Als Beispiel wird das jüngste Gebaren des AfD-Manns Jürgen Treutler als Alterspräsident bei der Konstituierung des Thüringer Landtags benannt. All dies „gefährdet die Funktionsfähigkeit des Staats und seiner Einrichtungen“. Umso mehr, da die Partei inzwischen so etabliert sei, dass sie im Falle eines Machtgewinns auch Ämter in Justiz und Verwaltung besetzen und damit ihre Ziele konkret umsetzen könnte.

Auch dass die AfD mehrdeutige Aussagen verwende, helfe ihr nicht, finden die Ex­pert*in­nen. Durch die Fülle solcher Aussagen verdichteten sich diese zu „verfassungsfeindlicher Eindeutigkeit“. Daher sei diese Verfassungsfeindlichkeit der AfD bereits heute „belastbar“ erwiesen – auch ohne Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextreme“ Vereinigung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Die Option eines Parteiverbotsverfahrens sei zudem eine „bewusste Entscheidung“ der Mütter und Väter des Grundgesetz, um sich im Sinne einer wehrhaften Demokratie gegen Demokratiefeinde zu wehren, betonen die Jurist*innen. Dieses erfolge auch nicht in politischer Beliebigkeit, sondern sei „politische Aufgabe und Verantwortung“, wenn eine Partei verfassungsfeindlich agiere. Auch sei ein Verbot nicht nur Ultima Ratio, sondern eine „Präventivmaßnahme“.

Debatte noch vor Weihnachten?

Auch sei die Absicht, die AfD rein politisch anzugehen, nicht zielführend, wenn diese sich außerhalb demokratischer Spielregeln bewege. Und die Entscheidung über ein Verbot träfen am Ende ja nicht Parteien, die einen Konkurrenten beseitigen wollten, sondern unabhängige Rich­ter*in­nen. Dass ein Verbotsverfahren lange dauern werde, sei kein Gegenargument – es beuge vielmehr Willkür vor und zeige „kraftvoll“ die Grundwerte dieser Gesellschaft.

Zu den Erstunterzeichnenden des AfD-Verbotsantrags im Bundestag gehört auch die Vorsitzende des Rechtsausschuss, Elisabeth Winkelmeier-Becker, an die das Papier nun ging. Wann der Antrag im Bundestag diskutiert wird, ist noch unklar. Geht es nach den In­itia­to­r*in­nen um Marco Wanderwitz (CDU), Carmen Wegge (SPD), Till Steffen (Grüne) und Martina Renner (Linke) soll dies noch vor Weihnachten geschehen.

Eine Mehrheit für den Antrag ist indes ungewiss. So unterstützen aus der Union-Fraktion bisher nur sieben der 196 Abgeordneten den Antrag. Auch die SPD-Fraktionsspitze um Rolf Mützenich ist reserviert und hält den Antrag für verfrüht.

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27 Kommentare

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  • Wenn nicht bei dieser AfD wann denn?

  • Wieviel VerfRechtler gibts in D? Und nur 17 unterstützen den Antrag öffentlich? Dann denke ich, dass die Argumentationsbasis pro Verbot wohl nicht besonders wasserdicht ist.

    • @Emmo:

      Wenn 17 Fachärzte bei jemanden die gleiche Diagnose stellen, können sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass diese zutrifft und das ohne noch die Meinung von zig anderen Fachärzten einholen zu müssen.

  • Tolle Steilvorlage für die AfD für den Bundestagswahlkampf.

    Bisher haben sich ja Faeser und Wanderwitz das Abonnement "Mitarbeiter des Monats" bei der AfD geteilt, aber jetzt gibt es gleich 17 neue Bewerber.

    • @Don Geraldo:

      Genau weil man davor Angst hat, guckt man lieber zu, bis es zu spät ist!

  • Vor dem Hintergrund der europäischen Zusammenarbeit mit faschistoiden Strömungen mutet dieses Verbotsbemühen nahezu scheinheilig an. Sämtliche Parteien im EU Parlament haben die Faschisten in der Kommission durchgewunken. Und die stellen nun einen Verbotsantrag?? Nicht, dass dieser Verbotsantrag allerhöchstteZeit wird - jedoch....

    • @Perkele:

      Sie tun sich und der Sache keinen Gefallen, wenn Sie Höcke und Meloni in denselben Topf werfen.

  • "Die Option eines Parteiverbotsverfahrens sei zudem eine „bewusste Entscheidung“ der Mütter und Väter des Grundgesetz, um sich im Sinne einer wehrhaften Demokratie gegen Demokratiefeinde zu wehren, betonen die Jurist*innen. Dieses erfolge auch nicht in politischer Beliebigkeit, sondern sei „politische Aufgabe und Verantwortung“, wenn eine Partei verfassungsfeindlich agiere. Auch sei ein Verbot nicht nur Ultima Ratio, sondern eine „Präventivmaßnahme“." Danke, danke, danke für diese Ausführungen. Und den obigen Satz kann man nicht oft genug wiederholen!

  • Als Nicht-Jurist, aber als historisch und politisch interessierter Zeitgenosse scheint mir das Argument der 17 Verfassungsrechtler*innen besonders einleuchtend, dass eine politische Auseinandersetzung mit der AfD im Grunde nicht möglich sei, weil diese sich selbst dem demokratischen politischen Diskurs entziehe.



    Das kann in der Auseinandersetzung mit der AfD täglich beobachtet werden und es entspricht ja auch den Erfahrungen mit ihrer historischen Vorläuferin, der NSDAP.



    Letzten Endes muss der Kampf mit der AfD auf der juristischen Ebene ausgefochten werden, denn es ist nicht damit zu rechnen, dass sie die demokratischen Spielregeln jemals akzeptiert -

  • Für die bisherigen Verweigerer im Parlament wird die Luft jetzt dünner. Nachdem 17 Verfassungsrechtler, nach Prüfung des Verbotsantrags, die Chancen auf ein AfD Verbot als hoch ansehen, dürften der bisherigen Argumentation der Gegner die Grundlage entzogen sein.

    Wenn es jetzt nicht bei einer Abstimmung im Parlament zu einer breiten Mehrheit für ein Verbotsverfahren kommt, dürfte ein Großteil der Bevölkerung die Welt nicht mehr verstehen.

    Und es ist auch kein Gebot der Fairness, wie häufig argumentiert wird, mit der Abstimmung bis nach der Bundestagswahl zu warten. Im Gegenteil eine Abstimmung mit einer breiten Mehrheit für ein Verbot würde ein deutliches Signal an die Menschen senden, die zwar zur AfD tendieren, aber bisher noch auf dem Boden der Demokratie stehen.

    • @Sam Spade:

      Das Argument mit den 17 Verfassungsrechtlern halte ich für völligen Unsinn. Wenn die CDU jetzt 18 Verfassungsrechtler aufbietet, die den Verbotsantrag für falsch, rechtswidrig und ohne jede Chance auf Erfolg einschätzen: Sollte man den Verbotsantrag dann stoppen?! Die entsprechenden Juristen gibt es nämlich natürlich auch.

      Ich persönlich würde die AFD nicht verbieten. Die Haltung der Menschen bleibt dieselbe und die politisch handelnden Personen bilden entweder eine neue Partei oder flanschen sich an eine bestehende Partei (z.B. Werteunion) an, dann geht der Schwachsinn von vorne los.

      Dieser Partei muss man politisch mit besseren Argumenten und (noch besser) guter Politik entgegenwirken, und sie gleichzeitig in Diskussionen um die Sache stellen, anstatt immer nur moralisch mit der Nazikeule draufzuhauen. Letzteres wurde jetzt jahrelang getan, gebracht hat es sichtlich nichts.

      • @Gregor von Niebelschütz:

        Man kann nur diskutieren wenn man sich einigermaßen auf eine Basis der Tatdachen ( z.B Wissenschaft einigen kann.



        Da kommen die dann mit den obskuren Behauptungen und belegen das mit ihren Schwurbelquellen.



        Dann kommt noch" what about" und schon gibt er ein anderes Thema vor.



        Ich versuche es immer, aber der Erfolg will sich nicht einstellen.

      • @Gregor von Niebelschütz:

        "anstatt immer nur moralisch mit der Nazikeule draufzuhauen"



        Das Gerede von der "Nazikeule" bei einer Partei, die gerne mal Hitlerreden imitiert und erst letztens wieder SS-Karikaturen verbreiten ließ. Auch das Argument über die Anzahl der Verfassungsrechtler wirkt beliebig: Auf die von denen im Text genannten Argumente gehst du leider gar nicht ein, unterstellst ihnen aber unbegründet parteiisch zu sein.



        Im übrigen soll man die Verfassungsfeinde ruhig jammern lassen, das machen sie eh. Und ihre treuen Anhänger können nach einem Verbot wenigstens erstmal keine Steuergeldern mehr schnorren, Parlamente sabotieren oder das Rechtssystem aushöhlen. Es hat schon seine Gründe, warum die blaunen derart Wehleidig werden, sobald es um ein Verbot geht.



        Schade dass den Leuten aus der CDU/SPD bestimmt wieder das Bewusstsein und das Verantwortungsgefühl fehlen, um die Situation einzuschätzen. Und dass auch so viele andere Menschen aus irgend einem Grund denken man könne mit diesen Leuten reden, oder zumindest vorgeben dass man es müsse.

      • @Gregor von Niebelschütz:

        "Dieser Partei muss man politisch mit besseren Argumenten [...]"

        Ihnen ist nach über 10 Jahren tatsächlich immer noch nicht aufgefallen, dass es für die Anhänger dieser putzigen Sekte vollkommen irrelevant ist, welche Politikpositionen abseits von "Ausländer raus" und Wirrkopfthemen die AfD vertritt?

  • Diese Demokraten von CDUCSU und SPD sind doch echt peinlich, gegen wen soll man diese Demokratie verteidigen wenn nicht gegen Rechtsextreme und Nazis? Für Mützenich ist alles verfrüht, er sollte sich endlich verabschieden, dieses Aussitzen ist gefährlich. Über die Steigbügelhalter von CDSU und FDP muss man kein Wort mehr verlieren.

    • @christoph ganter:

      "Man" ist hier in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht. Das urteilt nicht nach politischen Gesichtspunkten sondern anhand fein ausgeklügelter, rein rechtlicher Erwägungen. "Rechtsextrem" ist da - an sich - noch kein Argument. Man kann rechtsextrem sein, mit der freien Presse hadern, die FDGO vielleicht sogar insgesamt lästig finden, ohne sie deshalb aber notwendigerweise "beseitigen" zu wollen.

      Diesen nächsten Schritt nachzuweisen, ist die Hürde, die Verbotsanträge meistern müssen. Und auch wenn ich den Damen und Herrn in Rot wünschen würde, dass sie ihre bisherige Rechtsprechung, insbesondere zu den NPD-Verbotsanträgen, mal kritisch unter die Lupe nehmen und sich fragen, ob nicht nach deren Kriterien jedes tatsächlich gerechtfertigte Parteiverbot realistisch betrachtet zu spät kommen müsste, um noch durchsetzbar zu sein, BLEIBT doch der Maßstab ein juristischer.

  • Ja, es ist bewiesen das die AfD verfassungwidrig ist. Nur reicht das für ein Parteiverbot nicht aus. Es muss nachgewiesen werden das die AfD auch tatsächlich in der Lage ist den Staat zu stürzen

    • @Martin Sauer:

      Nein, eben nicht! Nur das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit feststellen.

    • @Martin Sauer:

      "Es muss nachgewiesen werden das die AfD auch tatsächlich in der Lage ist den Staat zu stürzen"

      "Den Staat stürzen" ist weder das Ziel der AfD noch ein Kriterium des Parteiverbots. Genau das war ja das Schlupfloch der NSDAP seinerzeit, das u. a. das Parteiverbot schließen soll: Sie hat den Staat (bzw. die Staatsgewalt) nicht gestürzt sondern legal übernommen - und DANN von innen der demokratischen Ordnung entledigt.

      Auch zu soch "kalter" Abschaffung der FDGO dürfte die AfD "nachweislich" erst fähig sein, wenn sie die Kontrolle über die Parlamente bekommt. An dem Punkt ist es dann aber zu spät, in dem karlsruhetypisch bedächtigen Tempo mit ihrer rechtlichen Demontage zu beginnen. Daher würde ich "in der Lage" weiter definieren: "Willens und mit realistischen Chancen auf die nötigen Machtmittel." Und die kann man der AfD schwerlich absprechen: Stimmanteile wie die NSDAP zum Zeitpunkt der Machtergreifung hat sie in zwei Bundesländern schon.

      Ich bin immer noch nicht sicher, dass der Wille schon gerichtsfest nachweisbar ist. Dazu sind mir die "Indizienwolken", mit denen die Verbotsbefürworter wohl weiter arbeiten, noch zu vage und dünn. Aber zu unbedeutend ist die AfD sicher nicht.

    • @Martin Sauer:

      Am besten wartet man dann bis sie mit dem Stürzen des Staates anfängt, dann hat man ja Belege.

    • @Martin Sauer:

      Gut, dass 17 Rechtsexperten ahnungslos sind....Sie haben allen geholfen.

      Exkurs: Die AfD muss nicht den Staat stürzen, sondern realistischerweise eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele erreichen können.

    • @Martin Sauer:

      Äh, wie soll ich es ausdrücken?

      Nein, ihre Aussage ist falsch.

  • „Die AfD-Kritik an der Regierung gehe „weit über eine legitime Staatskritik hinaus“, wenn die Partei pauschal politische Akteure delegitimiere und Medien als „Lügenpresse“ diffamiere, heißt es weiter.“

    Wird Karlsruhe sicher nicht reichen. Eine aggressiv-kämpferische Haltung in Sachen Beseitigung der fdGO ist ein paar Stufen höher als „Die verachten die Presse und andere Institutionen.“ Das ist ja nicht mal strafbar oder zivilrechtlich angreifbar. Karlsruhe hat Regierungskritik erst gestärkt, s. Reichelts Äußerung zu Geldern für die Taliban.

    „Als Beispiel wird das jüngste Gebaren des AfD-Manns Jürgen Treutler als Alterspräsident bei der Konstituierung des Thüringer Landtags benannt.“

    Hier ignorieren die Unterzeichner völlig, dass die AfD eine vertretbare Ansicht vertrat und Treutler der einstweiligen Anordnung des ThüVerfGH anstandslos Folge leistete. Und natürlich, dass die CDU den Konflikt wollte.

    Gerade Andreas Fischer-Lescano vertritt weder generell noch in Bezug auf die AfD den öffentlich-rechtlichen Mainstream. Oder anders: Wenn den Juristen aller Parteien das Risiko zu groß ist, spricht vieles dafür, dass die Unterzeichner hier keine nüchterne Rechtsauffassung abgeben.

    • @In aller Ruhe:

      "Eine aggressiv-kämpferische Haltung in Sachen Beseitigung der fdGO ist ein paar Stufen höher.."

      Für die richterliche Entscheidungsfindung ist das Gesamtbild entscheidend. Der Begriff "kämpferisch-agressive Haltung" bedeutet nichts anderes als "planvoll".



      Der Ausdruck entstammt aus dem Urteil des BVerfG zum KPD Verbot von 1956 und wirkt heutzutage etwas martialisch und wird daher häufig falsch interpretiert.

      Dieses systematische Vorgehen gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung sehen die Verfassungsrechtler alleine aus den Darstellungen des Verbotsantrags bereits für gegeben an.

      Dabei ist die Auswertung des Materials vom Verfassungsschutz noch gar nicht erfolgt. Das obendrauf dürfte eine ausreichende Beweisgrundlage für ein Verbot darstellen.

      • @Sam Spade:

        „[S]ehen die Verfassungsrechtler alleine aus den Darstellungen des Verbotsantrags bereits für gegeben an.

        Dabei ist die Auswertung des Materials vom Verfassungsschutz noch gar nicht erfolgt. Das obendrauf dürfte eine ausreichende Beweisgrundlage für ein Verbot darstellen.“

        Der neunseitige Antrag besteht aus unbelegten Vorwürfen, die Staatsrechtler haben deren Bestand unterstellt. Niemand zweifelt daran, dass etwa die geplante zwangsweise Ausweisung von Millionen Staatsbürgern für sich genommen bereits einen Verbotsgrund darstellt. Derartige Pläne sind dem Bericht von CORRECTIV aber nicht zu entnehmen, weswegen der Verbotsantrag sich diffus darauf beschränkt, die AfD plane über rechtsstaatliche Rückführung hinausgehende Ausweisungen. So verhält es sich mit nahezu allen Vorwürfen. Das sehen Sie natürlich anders, halten Sie mich also gerne daran fest, dass das BVerfG ein Verbot nicht aussprechen wird.

        • @In aller Ruhe:

          Dann haben Sie wahrscheinlich den AfD Parteitag zuletzt in Greding „verpasst".

        • @In aller Ruhe:

          Nun hat man ja schon mehr als drei Gruppen aus AFDlern gefunden, welche sich bewaffnet haben und irgendeine Art dt.Reich aufbauen wollten. Mal sehen was daraus wird, gell?



          Dazu kommen Schmiergelder von Autokraten, Hitlerreden und lauter derart schmackhaftes Gedöns