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Staatliche NeutralitätspflichtBayerns Kreuze sind nicht neutral

Urteil des VGH in München: Der bayerische Kreuzerlass verletzt die staatliche Neutralitätspflicht. Klagen wurden aber dennoch abgewiesen.

„Passives Symbol ohne missionierende Wirkung“, Markus Söder 2018 mit seinem Kreuz Foto: Peter Kneffel/dpa

Freiburg taz | Der bayerische Kreuzerlass ist rechtswidrig. Die Pflicht, in jeder Behörde ein Kreuz aufzuhängen, verstößt gegen die Neutralitätspflicht. Das stellte jetzt der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München fest. Die Klage des bayerischen Bunds für Geistesfreiheit (BfG) lehnte das Gericht dennoch ab.

Im April 2018 beschloss die bayerische Landesregierung: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Dieser Kreuzerlass war eine der ersten Initiativen von Markus Söder als neuer Ministerpräsident. Betroffen sind über Tausend Behörden. Dagegen klagte der Bund für Geistesfreiheit, eine Art Atheistenverein, gemeinsam mit 25 Privatpersonen, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker. Der Erlass verletze die staatliche Neutralität, die Kreuze sollen abgenommen werden.

Die bayerische Landesregierung lehnte dies jedoch ab. Sie sah die Neutralität nicht verletzt. Der bayerische Staat identifiziere sich hier nicht mit der christlichen Religion. Das Kreuz stehe vielmehr für ein „Bekenntnis zur christlich-abendländischen Tradition“.

„Die Anbringung von gut sichtbaren Kreuzen im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes verstößt gegen die Pflicht zur weltanschaulich-religiösen Neutralität“, heißt es nun aber ganz eindeutig in dem jetzt veröffentlichen Urteil des VGH.

Das Kreuz sei „Symbol einer religiösen Überzeugung“ und nicht nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur. Eine solche „Profanisierung des Kreuzes“ würde auch dem Selbstverständnis des Christentums entgegenlaufen. Und weil die Symbole anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht in gleicher Weise ausgestellt werden, bedinge der Kreuzerlass „eine sachlich nicht begründete Bevorzugung des christlichen Symbols“, betonen die Richter:innen.

Flüchtige Konfrontation mit dem Kreuz

Allerdings kann die Einhaltung der Neutralitätspflicht, so der VGH, weder vom Bund für Geistesfreiheit noch von Privatpersonen eingeklagt werden. Deshalb haben die Klagen keinen Erfolg. Rechtsschutz wäre nur möglich, wenn in ein Grundrecht eingegriffen wird. Das Kreuz im Eingangsbereich einer Behörde sei aber nur ein „passives Symbol ohne missionierende Wirkung“. Deshalb liege kein Eingriff in die Religionsfreiheit der Be­hör­den­be­su­che­r:in­nen vor. Diese seien nur flüchtig mit dem Kreuz konfrontiert.

Immerhin hat der VGH wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Der Bund für Geistesfreiheit kann dann insbesondere noch prüfen lassen, ob er als Weltanschauungsgemeinschaft gegenüber den Kirchen benachteiligt wurde.

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47 Kommentare

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  • Selbst in den frommen USA gibt es in öffentlichen Schulen keine Kreuze an der Wand - weil Staat und Religion eben getrennt sind.

    Und da ja u.a. muslimische Lehrerinnen an deutschen öffentlichen Schulen wegen der Neutralität kein Kopftuch tragen dürfen, ist das Kreuz im Klassenzimmer, im Grunde ein Relikt aus den verstaubten 1950er Jahren, heutzutage ebenfalls nicht mehr zu rechtfertigen. Alles andere wäre eine unerträgliche Doppelmoral.

  • Ein „Bekenntnis zur christlich-abendländischen Tradition“ kann Söder viel besser darin ausdrücken, indem er die christlich-abendländischen Tradition lebt und unterstützt und nicht nur irgendwo irgendwelche Kreuze aufhängt.

  • Manchmal frage ich mich ob es einen Wettbewerb unter Juristen gibt, wer sich die spitzfindigsten Begründungen ausdenken kann. Auf den vordersten Plätzen liegt auf jeden Fall das Verfassungsgericht mit dem Urteil zur NPD:Eigentlich verfassungsfeindlich,aber zu unbedeutend um verboten zu werden.



    Mein Vorschlag zur eleganten Lösung des Problems , wäre in das Wappen des Freistaates ganz prominent ein Kreuz einzufügen. Man wird ja wohl noch sein eigenes Wappen in den eigenen Amtsstuben aufhängen dürfen! o:-) ;-)

  • Schon eine Partei, die den Namen einer Religion trägt, sollte in einem laizistischen Staat verboten sein!

  • Ich finde es nicht unbedingt nötig, Kreuze in staatlichen Amtsgebäuden aufzuhängen. Gleichzeitig spricht es aber auch Bände, dass ein Atheistenverein vor Gericht zieht, um Kreuze in Amtsgebäuden zu verhindern. Offensichtlich wollen auch die keine Neutralität, sondern einen Staat, der klar auf ihrer Seite steht.

    • @Ein alter Kauz:

      Tja - der Alte aus Wiedensahl hat mal wieder recht “Ein alter Kauz - denkt nur an Mäuse & diese Sorte von Rabulistik - findste ohne Gnade - noch unter jeder. Soutane.



      & 🦵 bei 🦵 🦵 - sanns nicht alleine.



      Ein Kollege - der als Präsi in D-doof



      höhere Weihen anstrebte über Stahlhof!



      Erfand mal itzt: “Kreuze im Gerichtssaal



      Schützt die Kunstfreiheit - Allemal!“



      “So war ein gutes halbes Jahr später das Kreuz im Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht nur eine Antwort auf den Kruzifixbeschluss, sondern auch der Beitrag eines gläubigen Gerichtspräsidenten zu dieser Düsseldorfer Kreuzkontroverse. Es war eine Entscheidung aus eigener Machtvollkommenheit ohne Beratung an einem runden Tisch mit den Mitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts oder im Richterrat und Personalrat, ein vordemokratischer Entscheidungsablauf, der trotz evidenter Grundrechtsbetroffenheit des Justizpersonals einer vorherigen Erörterung der Verfassungswidrigkeit aus dem Weg ging.“



      & have a look at



      img.nrz.de/img/arc...94-021-543x199.jpg

      kurz - Schon mein freigeistiger Urgroßvater befand “Nur weil son Pfaffe in Rom sich ein paar Quadratkilometer Land unter den Nagel gerissen hat & das beliebt Vatikanstaat zu nennen. Braucht uns das doch nicht kümmern!“



      (Djugaschwilli “Vatikanstaat? Wieviel Armeen?!;)



      & nochens



      Als abgehalfterte Pfaffen in meinem lübschen Katzenmuseum diese Radaddelchen-Kettchen offen trugen bin ich zum Direx - die verschwanden!



      Ähnlich die Nadel mit rotem Kopf eines sozialdemokratischen Lehrers.



      Es gibt halt Formen der “aufgedrängten Bereicherung - die niemand hinzunehmen braucht!



      &



      Daß Sie das Fußballspielen mit eindeutigen Entscheidungen Karlsruhes - der Tenor erwächst in Gesetzeskraft - goutieren! Gelle. Bitte ich doch nochmals jenseits ehra Rabulistik sine ira et studio zu überdenken.

      unterm—-servíce —-



      hpd.de/artikel/10-...-duesseldorf-18806

  • ... eine Story wie vom Komödienstadl...

  • Schmunzelnd gelesen.

    Der VGH München - Jaja.



    Selbst FJS hat es einst nicht geschafft - dieses bekannt widerborstige Gericht zu schleifen •



    &



    Die Bayrischen Verwaltungsblätter - hab ich früher - andere Länder haben da erst später nachgezogen - dieserhalb immer gern & meist mit Gewinn gelesen!

  • Söders Aktion war ungesetzlich aber abgehängt werden die Dinger nicht. Weil darum. Was dieses Urteil zeigt ist, daß die Gewaltenteilung in Bayern nach über 60 Jahen regierender CSU dysfunktional ist.

  • Das bayrische CSU-Syndikat gibt also ganz offen zu, das es nicht um den christlichen Glauben oder Jesus geht, sondern um eine abendländische Tradition.

    Zwar liegt dieses Nazareth und Jerusalem nicht direkt neben Augsburg und Jesus (falls jemals existent) war wohl kaum so hellhäutig, wie es sich der typische bayrische Beamte vorstellen mag.

    Schwamm drüber!



    Die heimische Currywurst mit Pommes wäre ohne Indien und Südamerika ja auch nicht denkbar. Für Konservative muss etwas kulturfremdes nur lange genug im eigenen Land sein, um dann 200 Jahre später als typisches Kulturgut angenommen und mit Zähnen und Klauen vor dem neuen Fremden verteidigt zu werden.

    • @Alfonso Albertus:

      Die CSU hat das von Anfang an ganz offen "zuzugegeben", das war ja aus katholischer Sicht gerade der Hauptkritikpunkt. Söder wollte das Kreuzsymbol für seine "Heimatpolitik" instrumentalisieren, was nicht im Sinne des Erfinders ist. Allerdings wurde genau diese Interpretation ja jetzt von dem Gericht klar zurückgewiesen, das ist doch schonmal gut.

  • Die Religionsfreiheit im Grundgesetz gilt für beide Richtungen:



    1. die freie Ausübung einer Religion ("positive Religionsfreiheit")



    2. das Recht, die Ausübung einer Religion nicht wahrnehmen zu müssen ("negative Religionsfreiheit").

    Wenn ich eine bayrische Behörde betrete, wird mir das Kreuz aufgezwungen. Die Dauer (kurz und flüchtig) steht nicht zur Diskussion.

    Mit derselben Argumentation müssten also wegen der Gleichbehandlung auch Halbmonde, Fliegende Spaghettimonster und jedes andere Religionssymbol aufgehängt werden. Außerdem dürfte es keinerlei Diskussion um Kopftuch, Burka, Hijab bei Staatsbediensteten etc. mehr geben.

    • @Thomas Seeling:

      So wie ich die negative Religionsfreiheit verstanden habe heißt das nicht, wie sie sagen, dass man mit Religion anderer nicht konfrontiert werden darf. Ich fand online diese Definition: "Unter negativer Religionsfreiheit versteht man die Freiheit, einen religiösen Glauben nicht haben zu müssen, ein religiöses Bekenntnis nicht abgeben zu müssen und religiöse Riten und Äußerungsformen nicht vollziehen und an ihnen nicht teilnehmen zu müssen. [...] durfte niemand zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden." Ein dämliches Kreuz an der Wand kann daher kaum gegen die n.R.f. verstoßen.

  • Mehr Kruzifixe in Behörden kann ich mir auch für andere Bundesländer als eine gute Maßnahme vorstellen, zumindest in katholisch geprägten Gegenden und als Option sollte das drin sein. Es werden ja weniger die Besucher der Behörde damit behelligt, die wie der VGH richtig feststellt in aller Regel nur ganz flüchtig mit dem Symbol konfrontiert sind. Vielmehr sind es die Behördenmitarbeiter, die das Kreuz tagtäglich sehen und unter ihm arbeiten. Das könnte einen heilsamen Effekt haben. Mehr Menschlichkeit und weniger kaltherzige Bürokratie sind in vielen Bereichen wünschenswert, man denke nur an die Ausländerbehörden. Wenn der Sachbearbeiter unter einem Kruzifix sitzt, wird er sich dreimal überlegen müssen, ob er eine brutale Abschiebung anordnen muss oder nicht auch menschlicher entscheiden kann. Ermessensspielräume ausschöpfen, das gilt auch für den Kreuzerlass.

    • @Günter Picart:

      Tja und weil das so gut wirkt, war einst jede Soldstenkoppel, mit dem Spruch „Gott mit Uns“ verziert. Der segensspendende Effekt, war für viele Millionen direkt spürbar.



      Sie sind mir hoffentlich nicht böse, wenn ich Ihre mit aufgehängten Kreuzen verbundenen Hoffnungen zwar nachvollziehen, aber in keinster Weise als realistisch einstufen kann.

    • @Günter Picart:

      Das Kreuz ist ein Folterinstrument der Römer, das hier, für mich völlig unverständlich, mit einem "heilsamen Effekt" beworben wird.



      Unter dem Zeichen des Kreuzes wurde versklavt, geraubt, gemordet, vergewaltigt, gefoltert, seinetwegen wurden Menschen bei lebendigem Leib verbrannt.



      Eine Pflicht, dieses Symbol öffentlich auszustellen, ist eine Zumutung.

      Verboten gehörte es.

      • @The Calif:

        Das sind antichristliche Töne, die keinerlei religiöses Verständnis für den Sinn eines Kruzifixes zeigen. Damit kann ich nichts anfangen. Natürlich wurde im Zeichen des Kreuzes viel unseliges Zeug verbrochen, wer soll das leugnen? Das ändert ja nichts an dem heilsamen Sinn des Kreuzzeichens als solchem.

      • @The Calif:

        Das Mittelalter ist aber schon sehr lang vorbei.

        • @Der Cleo Patra:

          In den USA versucht man es gerade wieder einzuführen :-)

    • @Günter Picart:

      Mit Kreuzen, die auf Weisung der kaltherzigen Bürokratie aufgehängt werden, wird das wohl nichts.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Das dürfte die Crux des Ganzen sein, ja. Die bayerische Regierung hat von Anfang an keinerlei Verständnis für das Kreuz als Heilssymbol, so wie ich es verstehe, mitgebracht und immer so getan, als sei das reine Folklore und im Kern areligiös. Mit so einer Einstellung wird das natürlich nichts mit der Förderung der Menschlichkeit durch mehr Christentum. Allerdings hat das Urteil des VGH den Bayern gerade in diesem Punkt widersprochen, das finde ich schonmal gut.

        • @Günter Picart:

          Ein Folterinstrument als Heilssymbol :-)

  • Ist eigendlich auch vorgeschrieben, dass das Kreuz nicht "kopfüber" aufgehängt werden darf hihihi...

    Wenn jemand auch nur einen einzigen Fall belegen könnte, in dem das Kreuz die Wut Andersgläubiger auf sich gezogen hat und dadurch eine Gefährdung der Besucher des Gebäudes entstanden ist, sähe die Lage sicher komplett anders aus ...

    • @Bolzkopf:

      Als Katholik, der Petrus verehrt, gilt man in der Regel auch als Christ. Also kann man die Kreuze auch gerne umdrehen.

    • @Bolzkopf:

      Kreuz abnehmen und per Post an Söder schicken.

      Stattdessen ein Edelstahlnudelsieb aufhängen.

      Problem gelöst.

      • @Ajuga:

        Almist!

  • Assunta Tammelleo, Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München und Initiatorin der Klage, hat übrigens angekündigt, daß sie ggf. bis zum BVerfG gehen will:

    bfg-bayern.de/node/3151

  • 6G
    650228 (Profil gelöscht)

    So ein Quatsch. Der Staat soll sich gefälligst um seine ureigene Aufgabe kümmern und die Freiheit, Sicherheit und körperliche Unversehrtheit seiner Bürger schützen.

  • Was ist die Neutralitätspflicht wert, wenn sie nicht eingeklagt werden kann?



    Als Gläubiger lehne ich den "Kreuzeserlass" als Missbrauch eines religiösen Zeichens durch den Staat ab, der nicht über Kreuze und andere religiöse Symbole verfügen, sie gar in seinem Sinne umdeuten darf. Über den Missbrauch des Kreuzes durch den Erlass, den auch viele Christ*innen beklagen, wurde an anderer Stelle mehr als genug gesagt.

    • @Joba:

      Das Kreuz ist nicht nur ein christliches Symbol. Da ist nicht immer ein Jesus drauf.

      • @Der Cleo Patra:

        Es könnte auch Brian sein.

    • @Joba:

      Es wäre schön, wenn christliche Gemeinden oder gar die großen Kirchen gegen Söders Erlaß klagten!

      Ich bezweifele allerdings, daß die Argumentation, der Staat "verfügte" über die religiösen Zeichen, haltbar ist. Denn die Kirchen haben keine Bildmarke am Kreuz angemeldet. (Das hätten auch nur die Designers gedurft, also das antike Rom.) Das Symbol ist somit gemeinfrei.

      Aber IANAL, vielleicht sehen Gerichte das ganz anders als ich.

  • Ich arbeite in einer "bayerischen Behörde". Das Kreuz, das da hängt, ist schlicht, und Jesus hängt genau ggü der Pförtnerloge, die in der Regel nicht-christlich besetzt ist. Ich weiß nicht, ob es ihm da gefällt, dem Jesus, wenn er in erster Linie mit Leuten konfrontiert ist, die Pakete bringen und oder es eilig haben. Ich - als gelegentlicher Passant - finde die Szenerie ... einigen wir uns auf: befremdlich. Wenn damit irgendwas anderes gemeint war als BÄM! WIR SIND CHRISTEN! wird es (neudeutsch) schlecht kommuniziert. Mir wäre lieber, unsere Politik wäre christlich statt an beliebigen Orten mit Symbolen zu winken.

    • @Der wilde Eisbär :

      Das ist sicherlich die Crux der bayerischen Kreuzpolitik. Es ist reine Symbolwinkerei mit einer Art identitärem Akzent, während die inhaltliche Botschaft des Kreuzes kaum eine Rolle spielt und ein menschlicherer Umgang auf den Behörden deshalb nur im Ausnahmefall eine Folge des Kreuzerlasses ist. Deshalb wurde er ja auch von katholischen Bischöfen, insbesondere Marx, abgelehnt, was dem allerdings schwer auf die Füße fiel, weil er von rechten Kirchenkreisen angefeindet wird deswegen.

  • "Das Kreuz (...) sei aber nur ein „passives Symbol ohne missionierende Wirkung“.

    Vielleicht, ist aber ein aktives Zeichen der strukturellen Diskriminierung.

  • Was passiert eigentlich, wenn einE BehördenleiterIn neben das Kreuz noch einen Davidstern, einen Halbmond und vielleicht noch ein fliegendes Spaghettimonster hängt?

  • Verstößt denn eine Pflicht zur Unterlassung des Anbringens weltanschaulicher Symbole, nicht auch gegen die Neutralitätspflicht der neutralen Weltanschauung?

  • Was mich immerwieder erstaunt ist, dass die Verletzung religiöser Gefühle geahndet werden können, die des rationalen Menschenverstandes aber nicht,,,

    • @Vidocq:

      Weil das Verletzen religiöser Gefühle regelmäßig zu Gewaltausbrüchen führt. Menschen ohne religiöse Gefühle schlagen sich ob des religiösen Wahns allenfalls die flache Hand vor die eigene Stirn.

      Spaß beiseite: Das Verletzen religiöser Gefühle ist in DE nicht strafbar. Der § 166 StGB schützt dem Wortlaut nach nicht "religiöse Gefühle", sondern "den öffentlichen Frieden". Diesen zu schützen ist sinnvoll, der Paragraf aber nicht hilfreich. Er sollte endlich abgeschafft werden, wie es Grüne, F.D.P. und Linke schon lange fordern. SPD und Union blockieren das.

    • @Vidocq:

      Weil es "reine" Ratio, völlig frei und unbeeinflusst von Gefühlen (welcher Art auch immer) nicht gibt. Dass bestimmte (z.B. religiöse) Gefühle gesetzlich besonders geschützt werden müssten, ist damit nicht gesagt.

    • @Vidocq:

      Naja, letzteres betrifft eben nur eine Minderheit...

    • @Vidocq:

      Das wäre verheerend. Sogut wie jeder Spitzenpolitiker wäre aussichtsreich verklagbar. ;)

  • Dürfen die Kreuze nun bleiben oder müssen sie weg? Darum geht es doch.

  • Bei soviel Scheinheiligkeit des VGH Bayern kommt mir gleich die Galle hoch. Das stinkt unglaublich nach "Was für ein Urteil wollen wir und dann begründen wir das mal."

    Bei Kopftüchern (ohh... Entschuldigung, natürlich jegliche religiöse Symbolen) bei Richterinnen und Richtern im Verhandlungssaal stand natürlich die Verpflichtung des Staates zur religiöser und weltanschaulicher Neutralität vor der individuellen Religionsfreiheit. (Urteil vom 14.03.2019, Az. 3-VII-18)

    Ich persönlich halte Religion für keine Bereicherung und sie kann mir auch gerne gestohlen bleiben. Worauf ich aber gar nicht kann ist diese unsinnige, ekelhafte Ungleichbehandlung.

    So. Rant zuende.

  • Ja und jetzt? Müssen die Kreuze abgenommen werden?

    • @MokkaMokka0815:

      Ja, aber nur wenn die Behörde rechtsstaatlich handelt.



      Ansonsten kann es als Symbol für willkürliches behördliches Handeln im rechtsfreien Raum hängen bleiben.



      Ist eigentlich ganz praktisch: jetzt kann man direkt am Eingang ablesen, ob die Behörde auf dem Boden der Verfassung arbeitet...