piwik no script img

Rentner beleidigt HabeckBeleidigung hat Grenzen

Ein Rentner bekommt Besuch von der Polizei, weil er Vizekanzler Habeck als „Schwachkopf“ betitelt hat. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.

Wenn die Polizei klingelt, steckt die Staatsanwaltschaft dahinter. Kein Minister, Foto: dpa

Eine Hausdurchsuchung, die vor einer Woche bei dem 64-jährigen bayerischen Rentner Stefan Niehoff stattfand, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Grund für die Aufregung: Niehoff hatte zuvor Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf“ bezeichnet.

Zwei Polizisten der Kriminalpolizei Schweinfurt kamen morgens kurz nach 6 Uhr und beschlagnahmten das Tablet von Niehoff. Mit dabei waren Niehoffs Frau und seine 33-jährige Tochter, die das Downsyndrom hat. Über die Durchsuchung hatte zunächst das rechte Hetzportal nius berichtet. Die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte den Vorgang am Freitag.

Gegen Niehoff wird aus zwei Gründen ermittelt. Zum einen soll er auf seinem X-Account IchbinsFeinet ein Meme mit einer verfremdeten Werbung des Haarpflege-Herstellers Schwarzkopf gepostet haben. Unter einem Foto von Habeck stand „Schwachkopf Professional“. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als „Beleidigung von Personen des politischen Lebens“ gem. Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB).

Zum anderen soll der Rentner eine Volksverhetzung begangen haben, indem er Boykott-Aufrufe gegen den Unternehmer Theo Müller (Müller-Milch) wegen seiner Nähe zur AfD-Chefin Alice Weidel mit dem Juden-Boykott der Nazis gleichsetzte („Hatten wir alles schonmal“).

Arschloch, Idiot – Schwachkopf

Die Wohnungsdurchsuchung wurde mit beiden Ermittlungen begründet. So fand die Durchsuchung einerseits im Rahmen des 11. bundesweiten Aktionstags des Bundeskriminalamts gegen strafbare Hasspostings im Internet statt, diesmal mit Schwerpunkt Antisemitismus. Allein in Bayern wurden im Rahmen des „Aktionstags gegen judenfeindliche Straftaten“ 18 Durchsuchungen durchgeführt. Dabei ging es offensichtlich um die Volksverhetzung. Doch auch wegen der Beleidigung lag laut Staatsanwaltschaft ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor.

Robert Habeck hatte wegen der Bezeichnung als „Schwachkopf“ Strafantrag gestellt. Das Delikt der Beleidigung wird von der Rechtsprechung als „Verletzung der Ehre durch Kundgabe der eigenen Missachtung“ definiert. Typische Beleidigungen sind die Bezeichnung als „Arschloch“ oder „Idiot“. Insofern dürfte auch die Bezeichnung als „Schwachkopf“ eine Beleidigung sein.

Po­li­ti­ke­r:in­nen müssen zwar mehr aushalten als andere, aber eben auch nicht alles. Eine Bereitschaft zum Engagement in Staat und Gesellschaft könne nur erwartet werden, wenn auch ein hinreichender Schutz der Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist

Zwar ist das Bundesverfassungsgericht großzügig bei polemischen Äußerungen im politischen Meinungskampf. Zuletzt stellte das Bundesverfassungsgericht aber mehrfach klar, dass Po­li­ti­ke­r:in­nen zwar mehr aushalten müssen als andere, aber eben auch nicht alles. Eine Bereitschaft zum Engagement in Staat und Gesellschaft könne nur erwartet werden, wenn auch ein „hinreichender Schutz“ der Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist.

GroKo hatte Strafen verschärft

Bei einer Beleidigung droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe. Seit einer Strafverschärfung der großen Koalition 2021 steigt die Höchststrafe bei „öffentlicher“ Begehung (inklusive Internet) auf zwei Jahre und wenn das Opfer eine „Person des politischen Lebens“ ist auf drei Jahre.

Mit dem Strafantrag erklärte Habeck zwar, dass er eine Strafverfolgung wegen des Schwachkopf-Memes wünscht. Ob dabei eine Hausdurchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln erforderlich ist, entschied aber nicht Habeck, sondern allein Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter.

Eine Durchsuchung ist bei Beleidigungen auch nicht die Regel. Dass gegen den Rentner Niehoff zugleich wegen Volksverhetzung ermittelt wird, konnte Habeck wohl kaum wissen. Ebenso wenig konnte er damit rechnen, dass Niehoffs mutmaßliche Volksverhetzung im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags gegen Antisemitismus aufgegriffen wird.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

27 Kommentare

 / 
  • Was immer vergessen wird bei dem Vorfall, die Hausdurchsuchung beantragt die Staatsanwaltschaft und ein Richter genehmigt sie. Weder das eine noch das andere macht Habeck. Die Staatsanwaltschaft hätte auch einfach einen Fragebogen schicken bzw. eine schriftliche Stellungsnahme verlangen können., ggf. vorladen. Die Eskalation kann m.E. zwei Ursachen haben. Zum einen war der Rentner sowieso wegen seiner anderen Naziposts auf dem Radar. Zum anderen ist es ja auch möglich, dass im CSU-Justizministerium jetzt jemand zufrieden im Sessel lacht, dass sich Häme über Habeck ergießt, weil man sich dies einfallen ließ.

  • Darf man Hr. Habeck als Lübecker und Niederdeutschen ungestraft "Döskopp" nennen? Bedeutet laut Duden soviel wie "Narr" oder "Dummkopf" oder "Dumpfbacke", also kommt dem "Schwachkopf" schon recht nahe.



    "Du Döskopp" wird gern auch in Fernsehserien mit plattdeutschen Sprachhintergrund verwendet, dort oft mit beinahe zärtlichem Unterton.



    Sollte der Rentner allerdings ein in der Wolle gefärbter Antisemit sein, geht die Strafverfolgung in Ordnung.

  • Weiß die Redaktion, ob was dran ist an der auf X kursierenden Behauptung, dass Habeck das Vorgehen gegen solche Äußerungen outgesourced hat? Ich fände es ja schon nachvollziehbar, dass der Mann nach dem Vorfall mit der Fähre Beleidigungen weniger entspannt sieht, sich aber auch nicht persönlich hinsetzen will, um Kommentare zu sichten und das an ein Unternehmen überträgt, welches dann im Einzelfall entscheidet, in welchen Fällen, ein Strafantrag gestellt wird. Andererseits ist meine Quelle X und eine Überprüfung wäre sinnvoll. Wegen des Memes Strafantrag zu stellen, finde ich übertrieben. Das andere Szenario könnte ich nachvollziehen.

  • Die Frage, die im Raum steht, ist doch, ob hier politische Kritiker unter dem Vorwand "Beleidigung" mit den Mitteln des Straftechts mundtot gemacht werden sollen (es geht bisher nur um den Verdacht, nicht um ein ergangenes Urteil)



    .



    Auf Zeit-Online schreibt ein Kommentator: 》Mittlerweile gibt es anscheinend Versuche von Journalisten, das Anzeigenwesen zu untersuchen. Von vielen hier als absolut unseriös und rechts angesehene Portale wie Nius und Apollo rufen bei X dazu auf, dass sich Menschen, die angezeigt wurden, bei ihnen melden sollen.



    .



    Ich würde ja sehr gerne eine Recherche von dem (ehemaligen?) liberalen Leitmedium ZEIT lesen [...]《



    .



    Nius mag ja ein "rechtes Hetzportal" sein - umso wichtiger, das Thema selbst aufzugreifen: wenn harmlose Bezeichnungen wie z.B. auch "Vollpfosten", die etwa die taz regelmäßig zur Charakterisierung von Politiker*innen verwendet hat



    taz.de/Vollpfosten...res-2018/!5561689/ auf einmal zu empfindlichen Strafen m.focus.de/politik..._id_259652208.html führen, wenn sie als Kritik an Habeck im Netz auftauchen, halte ich das für ein Problem.

  • Ich finde es weird, dass Politiker beleidigen strenger geahndet wird als andere Leute beleidigen.

    • @Patricia Winter:

      Einerseits stimme ich zu. Andererseits ist die Art wie politische Debatten in letzter Zeit ausgetragen werden problematisch und es gab ja in den letzten Jahren auch Attentate, gerade auch auf Lokalpolitiker. Ich habe länger in Lateinamerika gelebt und finde den Gedanken, dass Politiker ermordet werden, extrem bedrohlich. Hetze und ähnliches zu unterbinden, ist da nachvollziehbar, wichtig und sinnvoll. V.a. wenn es dabei auch um Lokalpolitiker geht. Gewalt und Hetze gefährden die politische Partizipation und damit die Demokratie. Allerdings sollte das für Gewalt und Hetze wegen jeder Form von politischer Teilhabe gelten - also auch für Aktivisten, Gewerkschafter & Co.



      Eine härtere Strafe für Schwachkopf-Memes von Ministern ist weird. Besonders striktes Vorgehen gegen Anfeindungen gegen politisch Aktive kann wichtig für eine Demokratie sein.

    • @Patricia Winter:

      Da sind Sie wohl eine Anhängerin der Gleichmacherei? Leistungsträger tragen besondere Verantwortung. Sie sollten auch besonders geschützt werden. Ich finde, Rechtssprechung sollte grundsätzlich einkommensabhängig erfolgen. Zum Teil ist das ja zum Glück auch schon so. Hier wird es ganz deutlich. (Das ist ein Spaß - natürlich ist es ungerecht und ausgesprochen seltsam im Zusammenhang mit Diskursen im Demokratie-Zusammenhang.)

  • Mir fällt dazu ein, dass in Bayern ein Autofahrer, der bei einer Polizeikontrolle einen der Polizisten 'Arschloch' nannte, vom Vorwurf der Beamtenbeleidigung freigesprochen wurde, weil 'es sich dabei um einen landesüblichen Ausruf und keine persönliche Beleidigung handle'.

    StGB § 130 'Volksverhetzung’ und § 188 ' Beleidigung von Personen des politischen Lebens' gehören zu den Paragraphen, die breite Interpretationsspielräume bieten, ab wann ein einfacher Tatbestand zur Straftat wird. Das die sozialen Medien unreflektierten und verqueren Meinungen große Reichweite bescheren, ist ja nicht die Schuld derer, die damit kognitiv überfordert sind. Strafen werden sie nicht 'schlauer' machen, aber vielleicht stumm und wütend.

    Robert Habeck hat eine Agentur beauftragt, die für ihn die sozialen Medien beobachtet und eventuelle Anzeigen bearbeitet. Die meisten BürgerInnen können sich das wohl nicht leisten und bleiben dem Mobbing ausgeliefert. Einen Paragraphen, der BürgerInnen vor Beleidigungen durch Personen des politischen Lebens schützt, gibt es nicht. Wahrscheinlich fragt sich Robert Habeck wegen solcher Diskrepanzen immer noch, was denn nun diese 'sozial Gerechtigkeit' sein soll.

    • @Stoersender:

      》Robert Habeck hat eine Agentur beauftragt, die für ihn die sozialen Medien beobachtet und eventuelle Anzeigen bearbeitet.《



      .



      Woher wissen Sie das? Haben Sie vielleicht sogar einen link?



      .



      Und @Christian Rath: macht das einen Unterschied in der juristischen Bewertung? Es ist ja vielleicht eine Sache, auf eine direkte Beleidigung zu reagieren, eine andere, sie erstmal sozusagen suchen zu gehen?

  • Richtig so. Es sollten alle Politiker und andere Bürger Beleidigungen konsequent ahnden lassen. Der Diskurs, wie er sich insbesondere auch auf X gestaltet, vergiftet den politischen Diskurs. Und von dem ist jeder betroffen.

  • Man darf einen Bundesminister nicht Schwachkopf nennen, zumindest nicht solange man gleichzeitig was gegen Milch-Boykotts hat. Man kann es lustig finden, ich finde es bedrohlich.



    Nur zur Sicherheit: Ich halte Robert habeck wie alle anderen Spitzenpolitiker auch für aufrechte Vorbilder, die immer nur das Beste für alle Menschen wollen und falls überhaupt sie Fehler machen, dann nur weil sie zu viel Gutes auf einmal tun wollten. ;)

  • Die Aussage zwischen den Zeilen ist, dass wahrscheinlich die (selbstverständlich) CSU-hörigen Behörden in Bayern zum groben Keil gegriffen haben, um Habeck schlecht aussehen zu lassen, ja?

    Und hat der Mensch wirklich "hatten wir schon Mal" zu der Müller -Weidel-Sache geschrieben? Denn wenn das allein schon für den Anfangsverdacht "Volksverhetzung" reichen sollte, dann wird mir schon ein wenig anders dabei.



    (Ich persönlich boykottiere Müller schon seit bevor es die AfD gibt, der hat schon davor politisch zwielichtige Leute gefördert)

  • Habe nur ich den Eindruck, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit ein wenig strapaziert wurde? (Nach meinem Empfinden ist das nur ein grantiger alter Querulant.)

  • Schade, dass sich der Author nicht mit dem zweiten Verdachtstat-



    bestand, der Volksverhetzung, auseinandergesetzt hat. Warum?

    • @behr Behr:

      Weil der Artikel kein Kommentar war sondern ein Bericht.

  • War die Bezeichnung des damaligen Herrn Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel gegenüber den Randalierern, aber auch Wählern und Bürgern, als "Pack" eigentlich auch ein Straftatbestand?

    Mich persönlich würde "Pack" mehr verletzen als "Schwachköpfin", zumal ich Letzeres ja auch manchmal bin. ;-)

    • @*Sabine*:

      Soweit ich die Fakten noch im Kopf habe, hatte Herr Gabriel damals nicht pauschal Wähler und Bürger als Pack geschimpft, sondern eine Gruppe von rassistischen Randalierern in Heidenau. Nun mag es politisch ungeschickt sein, Randalierer als Pack zu bezeichnen, aber es erfüllt weder den Tatbestand der Beleidigung noch der Volksverhetzung, sondern wird von der Meinungsfreiheit gedeckt.

      Darüber hinaus sind die sogen. Ehrendelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) Antragsdelikte, d. h., wenn Sie sich beleidigt fühlen, müssen Sie schon selbst Strafantrag stellen und dem Beleidiger nachweisen, dass seine als beleidigend empfundene Äußerung auf Sie persönlich oder eine minderjährige Person, für die Sie das Sorgerecht innehaben (z. B. eigenes Kind), gemünzt war.

  • Die Volksverhetzung mit der Gleichsetzung des Müller-Milch-Aufrufs mit dem Juden-Boykott der Nazis wird zurecht verfolgt und da kommt hoffentlich eine empfindliche Strafe bei raus.



    Zum Wort 'Schwachkopf', puh. Also klar, wenn

  • Ich finde da ist der Habeck aber ein bisschen sehr empfindlich. Und ein bisschen abgehoben. Ich mag ihn, und er muss sich nicht alles gefallen lassen, aber komm schon...

  • Ernsthaft? Haben die Staatsanwaltschaften und Polizei nichts sinnvolles zu tun?

    Was will man erreichen? Ändert sich die Meinung der Leute, wenn sie solche Memes nicht mehr teilen dürfen? Ich meine, ändert sich die Meinung hin zu "die machen einen guten Job"?

    Ich denke es ist eher kontraproduktiv.

  • Schon richtig, daß gegen Beleidigungen vorgegangen wird, denn jeder Mensch, auch Politiker, hat eine Würde.



    Merkwürdig nur, daß bei Jan Böhmermann, von dem sich Erdogan beleidigt fühlte, andere Maßstäbe angelegt wurden.

    • @Dschou:

      Das Zauberwort lautet, wie bei fast allen juristischen Dingen, die Laien nicht verstehen, KONTEXT.

      Bei Herrn Böhmermann war die Beleidigung erkennbar Satire und fand auch nur im Rahmen einer Satiresendung statt, darauf wies Herr Böhmermann selbst mehrfach hin. Hätte Herr Böhmermann Herrn Erdogan z. B. auf irgendeinem sozialen Netzwerk ohne Einschränkung, ohne satirischen Zusammenhang als "Ziegenf***er" bezeichnet, wäre er höchstwahrscheinlich wegen Beleidigung verurteilt worden.

      Im vorliegenden Fall ist es aber wohl keine Satire, vielmehr wurde hier öffentlich eine offenbar ernstgemeinte Beleidigung geäußert. Und so gibt es als Konsequenz auch ein völlig ernstgemeintes Ermittlungsverfahren und im Falle einer rechtswirksamen Verurteilung auch völlig ernstgemeinte Konsequenzen, wobei ich selbst in Verbindung mit dem Vorwurf der Volksverhetzung, wenn es sich um einen erstmaligen Gesetzesverstoß handelt, eine Geld- für wahrscheinlicher als eine Haftstrafe halte. Es geht schließlich um eine schuld- und tatangemessene Bestrafung, nicht darum, willkürlich an jemandem ein Exempel zu statuieren, indem man gleich beim ersten Verstoß den Strafrahmen voll ausschöpft.

  • "...wenn das Opfer eine „Person des politischen Lebens“ ist auf drei Jahre."

    Ganz ehrlich, finde ich das falsch.



    Was interessiert es schon wenn irgendeiner im Internet irgendwas sagt. Kann man auch drüber stehen.



    Die andere Seite allerdings, wenn Leute wegen Kleinigkeiten wie mal das mit dem "Pimmel" eine Hausdurchsuchung kriegen, dann trauen sich viele nicht mehr frei zu reden. Und das sollte nicht sein.

    Ich bin für komplette Redefreiheit, wie drüben in den USA. Da interessiert es doch auch kaum jemanden, was irgendein Redneck sagt.



    Es wäre aber sehr schlimm, wenn man nicht einmal gegen einen Presidenten Trump sich trauen würde was zu sagen...

    • @Rikard Dobos:

      Warum muss man andere Menschen beleidigen und was hat Beleidigen mit Redefreiheit zu tun?

      • @Gnutellabrot Merz:

        Muss man nicht. Ist auch nicht besonders fein.



        Aber wem nützt es, wenn die Kripo ausrückt, sobald jemand im Internet rumstänkert?

      • @Gnutellabrot Merz:

        In den USA fällt Beleidigung unter Redefreiheit und ist damit legal. Nur Dank derer konnte z.b. ein Robert DeNiro seine überall gefeierte Video-Tirade gegen Donald Trump veröffentlichen, in der er ihn auf übelste Weise beleidigte. In Deutschland hätte er sich strafbar gemacht.

        Übrigens sind die USA da gar nicht mal so eine Ausnahme. Es gibt zahlreiche Länder, in denen ein Verbot der Beleidigung schlichtweg nicht existiert.

        Eine Übersicht finden Sie hier.

        en.m.wikipedia.org/wiki/Insult_(legal)

  • Und dann heult der rechte Mob, das wäre ja Satire. Ist es aber nicht. Hoffentlich muss er fett zahlen!