Prozess gegen frühere KZ-Sekretärin: Sie will nichts gewusst haben
In Itzehoe wird die Anklage gegen eine frühere Sekretärin des KZ Stutthof vorgetragen. Am Gerichtsgebäude tauchen auch vereinzelt Rechtsextreme auf.
Zum ersten Gerichtstermin vor knapp drei Wochen war die 96-Jährige zu dem Verfahren wegen Beihilfe zum Mord in 11.380 Fällen zwischen 1943 und 1945 in dem KZ bei Danzig nicht erschienen. Per Taxi und zu Fuß hatte sie einen Fluchtversuch gestartet. Denn, so die Angeklagte in der Vernehmung, sie „habe ein reines Gewissen“ und die Ermittlungen seinen „lächerlich“. In der rechtsextremen Szene wurde die resolute Rentnerin prompt als „Rebellin von Itzehoe“ gefeiert.
Vor dem Gelände des China Logistic Center, wo das Gericht wegen der vielen Verfahrensteilnehmenden tagen muss, tauchten an diesem Verhandlungstag dann tatsächlich vereinzelt Rechtsextreme auf. Einer von ihnen mit Mütze, auf der die „Schwarze Sonne“ prangte – ein Symbol der SS. Trotz massiver Kontrollen durfte der Mann mit der Mütze in Begleitung Gleichgesinnter in die Verhandlung.
In der Halle machte Verteidiger Wolf Molkentin in seiner Eröffnungserklärung deutlich, dass seine Mandantin mit dieser Szene nichts zu tun habe. In Anspielung auf die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck, die tief in dem Spektrum verankert sei, betonte er: Frau Furchner sei nicht Frau Haverbeck. Sie leugne nicht die Verbrechen des Nationalsozialismus. Sie sage nur, dass sie trotz ihrer Tätigkeit in der Kommandantur von den „furchtbaren Mordgeschehen“ nicht gewusst hätte, sie erkenne für sich keine „persönliche Schuld“.
Nebenklage wird Statement verweigert
Molkentin wies auch darauf hin, dass Personen, die direkt an den Tötungen beteiligt waren, nicht im selben Maße angeklagt worden waren wie seine Mandantin. Sie werde weder Aussagen noch Fragen beantworten, sagt er für seine Mandantin, die mit einer elektronischen Handfessel da saß – wohl wegen des Fluchtversuches. Das jetzige Verfahren habe „sicherlich eine herausgehobene Bedeutung“, nicht zuletzt für „die Überlebenden, die hier noch einmal Zeugnis ablegen werden“ so der Verteidiger: „Aus Sicht der Angeklagten überwiegt im Moment der Aspekt der Zumutung“.
Staatsanwältin Maxi Wantzen hatte zuvor erklärt, dass die Angeklagte als Stenotypistin und Schreibkraft den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet habe. Aufgrund ihrer Tätigkeit sei sie über alle Vorgänge der systematisch praktizierten Mordmethoden „bis ins Detail“ informiert gewesen. Sie habe durch ihre Arbeit „die reibungslose Funktionsfähigkeit des Lagers“ gesichert.
Im KZ Stutthof und den Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg etwa 65.000 Menschen.
Am Ende des Verhandlungstages führte der Wunsch des Rechtsanwalts Onur Özata, der drei Holocaust-Überlebende als Nebenkläger vertritt, ebenfalls ein Eröffnungsstatement halten zu wollen, zum Eklat. Der vorsitzende Richter wehrte das Begehren ab, das bei vorherigen Verfahren zu Verbrechen des Nationalsozialismus zugelassen wurde.
Mehmet Daimagüler, weiterer Nebenklagevertreter, polterte, dass dem Gericht die historische Bedeutung nicht bewusst sei, es ginge nicht um Verkehrsdelikte. Für das Verfahren sind Verhandlungstermine bis ins kommende Jahr geplant.
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