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Pestizide mit Glyphosat bleiben erlaubtÖzdemir befürchtet sonst Klagen

Agrarminister Özdemir stoppt das ab 1. Januar vorgesehene Verbot von glyphosathaltigen Pestiziden. Dabei hatte das der Koalitionsvertrag vorgesehen.

Das Anwendungsverbot von Glyphosat wurde erstmal gestoppt Foto: Frank Hoermann/Sven Simon/imago

Berlin taz | Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) hat die deutsche Zulassung von Pestiziden mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat um ein halbes Jahr verlängert. Das geht aus einer Verordnung hervor, die am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Damit reagiere er darauf, dass die EU-Kommission den Wirkstoff kürzlich bis 2033 genehmigt hat, teilte Özdemir mit. Ihm sei nichts anderes übriggeblieben, als das von der Vorgängerregierung zum 1. Januar 2024 vorgeschriebene Anwendungsverbot von Mitteln mit Glyphosat zu stoppen. Andernfalls hätten ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission und Klagen etwa von Herstellern in Deutschland gedroht, so Özdemir.

Glyphosat ist der weltweit meistverkaufte Pestizidwirkstoff. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte ihn 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ ein – mit Glyphosat gefütterte Säugetiere hatten Tumore entwickelt. In den USA verurteilten daraufhin mehrere Gerichte einen der Hersteller, den Chemiekonzern Bayer, zu hohen Schadenersatzzahlungen an KlägerInnen, die ihre Krebserkrankung auf den Unkrautvernichter zurückführen.

Bayer beruft sich dagegen auf verschiedene Zulassungsbehörden, die Glyphosat als sicher einstufen. Das Gift tötet so gut wie alle Pflanzen und damit auch Nahrung für Vögel und Insekten. Deshalb gilt es Umweltschützern als Gefahr für die Artenvielfalt.

Aus diesem Grund gibt es verschiedene Einschränkungen für den Einsatz. Deutschland untersagt zum Beispiel, glyphosathaltige Pestizide in Wasserschutzgebieten zu verwenden. Diese Beschränkungen würden jetzt weiter gelten, erklärte Özdemir. „Wir werden prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken“, so der Grüne.

Veto der FDP

Sein Ministerium nimmt dabei nach eigenen Angaben „die Anwendung durch nicht professionelle Nutzer in Klein- und Hausgärten“ und „die flächige Anwendung“ auf Wiesen und Weiden in den Blick. Die neue Regelung soll die nun bis 30. Juni 2024 geltende Verordnung ablösen. Dann soll es eine längerfristige Regelung geben.

Özdemir verwies auf die im Ampel-Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen. „Ich will unserer Koalitionsvereinbarung zu Glyphosat trotz EU-Genehmigung so weit wie möglich nachkommen“, sagte der Minister. Glyphosat schade „ohne Zweifel“ der Artenvielfalt.

Die FDP sieht das jedoch anders. Deshalb habe sich Deutschland bei der entscheidenden EU-Abstimmung im November nicht gegen eine weitere Zulassung des Wirkstoffs stimmen können, sondern sich enthalten müssen, verteidigte sich Özdemir. Das trug dazu bei, dass es keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten gab, um den Zulassungsvorschlag der EU-Kommission zu stoppen.

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