Neue Klagen für mehr Klimaschutz: Klimaklage gegen München wegen Tempo 50
Pakistanische Bauern verklagen RWE, die Stadt München hat eine Klage am Hals. Und noch ein wichtiger Klimaentscheid wird kommende Woche gefällt.
Foto: Peter Kneffel/dpa
Neues Ungemach für RWE: Bäuerinnen und Bauern aus Pakistan haben den ehemaligen Kohlekonzern vor dem Landgericht Heidelberg auf Schadenersatz verklagt. Sie fordern eine anteilige Entschädigung für überflutete Felder und zerstörte Ernten aus dem Jahr 2022, ausgelöst durch extrem starken Monsunregen, der durch den Klimawandel verstärkt wurde. Damals kam dreimal mehr Wasser vom Himmel als normal – 1.700 Menschen starben in den Fluten, 33 Millionen wurden obdachlos, unter Wasser stand eine Fläche, die zwei Dritteln von Deutschland entspricht.
Beklagt ist auch der Zementkonzern „Heidelberg Materials“. Erstreiten wollen die Landwirte rund eine Million Euro, unterstützt wird die Klage vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Lukas Kemnitz, Vorsitzender Richter am Landgericht, bestätigte der taz den Eingang der Klage: „Wir prüfen jetzt die Anklageschrift.“
RWE ist schon einmal auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Klimawandel verklagt worden. Damals, 2015, hatte ein peruanischer Bauer beklagt, dass ein Gletschersee sein Dorf bedroht, weil die Gletscherschmelze eine Flutwelle verursachen könnte. Um das zu verhindern, sei es notwendig, das zusätzliche Wasser abzupumpen. RWE solle sich mit einem halben Prozent an den Kosten beteiligen, denn der Konzern sei für 0,5 Prozent aller weltweiten Treibhausgase verantwortlich. Es ging in dem neun Jahre dauernden Prozess letztlich um ein paar Tausend Euro.
Zwar wies das Oberlandesgericht Hamm die Ansprüche des peruanischen Landwirts im Mai vergangenen Jahres ab. Gleichzeitig urteilten die Richter aber, dass Großemittenten grundsätzlich für klimabedingte Schäden im Ausland haftbar gemacht werden können. Und genau darauf berufen sich die Menschenrechtler von ECCHR nun: auf das Bürgerliche Gesetzbuch und „ein einfaches, aber fundamentales Rechtsprinzip: Wer Schaden verursacht, muss dafür haften.“
RWE reagiert heftig
Vielleicht deshalb reagierte der Konzern in dieser Woche heftig: „Die Klage ist der erneute Versuch, klimapolitische Forderungen in deutsche Gerichtssäle zu verlagern“, RWE habe seine Kraftwerke jederzeit im Einklang mit dem geltenden Recht betrieben. Weiter heißt es: „Es wäre ein unauflöslicher Widerspruch, wenn der Staat CO2-Emissionen erlaubt, gesetzlich im Einzelnen regelt und im Einzelfall sogar fordert, aber gleichzeitig dafür rückwirkend eine zivilrechtliche Haftung zulassen würde.“
In München geht es bei einer weiteren Klage seit dieser Woche nicht um Haftung, sondern um Tempo: Dort hatte die Stadtverwaltung Tempo 30 auf einem Abschnitt des Mittleren Rings aufgehoben. Dagegen klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einigen Anwohnern im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München. Tempo 30 sei im aktuell gültigen Luftreinhalteplan festgeschrieben, „auch ein Oberbürgermeister muss in Deutschland Recht und Gesetz beachten“, erklärte DUH-Chef Jürgen Resch. Solange der Stadtrat den Luftreinhalteplan nicht ändert, dürfe Tempo 30 nicht „nach Gutsherrenart“ abgeschafft werden.
Die Umwelthilfe beruft sich auf Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EEA), nach denen es in München jedes Jahr mehr als 1.900 vorzeitige Todesfälle durch zu hohe Feinstaub- und Stickoxid-Belastung gibt. Seit Jahren weise die Messstation an der Landshuter Allee die höchste oder zweithöchste NO2-Belastung deutschlandweit auf.
Remo Klinger, DUH-Anwalt
Vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht steht in der kommenden Woche derweil eine Grundsatzentscheidung für die Bundesrepublik an: „Es geht am Donnerstag in Leipzig zuerst um die Frage, ob ein Verband wie die Deutsche Umwelthilfe das Klimaschutzprogramm überhaupt gerichtlich kontrollieren kann“, erklärt Remo Klinger, Anwalt der DUH.
Ampelkoalition blieb Sofortprogramme schuldig
Im Frühjahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Klimapolitik der Bundesregierung die Rechte künftiger Generationen verletzt. Nach dem Urteil hatte die damalige Bundesregierung von Angela Merkel (CDU) das Klimaschutzgesetz verschärft: Für das Erreichen des Ziels bis 2030 – minus 65 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 – wurden Sofortprogramme zum Klimaschutz angedacht. Die sollten greifen, wenn es in einem Sektor – Bauen, Verkehr, Landwirtschaft – keinen Fortschritt gibt.
Trotz Zielverfehlung hatte die Ampelregierung kein solches Sofortprogramm vorgelegt. Dagegen hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt – und vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen.
Sollte auch das Bundesverwaltungsgericht feststellen, dass die DUH-Klage rechtens war, steht eine zweite höchstrichterliche Entscheidung an, die weitreichende Auswirkungen auf die Regierung von Friedrich Merz (CDU) haben könnte: Das Gericht muss dann urteilen, ob und wenn ja, wie konkret die Bundesregierung Klimaschutzmaßnahmen ausgestalten muss, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen.
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Pläne der Ampelkoalition als zu unambitioniert zurückgewiesen, Schwarz-Rot könnte nun zu mehr Klimaschutz gedrängt werden. DUH-Anwalt Klinger ist sich sicher: „Die Bundesregierung wird gezwungen werden, ihre Klimapolitik nachzubessern.“
Aktenzeichen der Klage gegen RWE: 8O310/25
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