piwik no script img

Neue Klagen für mehr KlimaschutzKlimaklage gegen München wegen Tempo 50

Pakistanische Bauern verklagen RWE, die Stadt München hat eine Klage am Hals. Und noch ein wichtiger Klimaentscheid wird kommende Woche gefällt.

Neues Ungemach für RWE: Bäuerinnen und Bauern aus Pakistan haben den ehemaligen Kohlekonzern vor dem Landgericht Heidelberg auf Schadenersatz verklagt. Sie fordern eine anteilige Entschädigung für überflutete Felder und zerstörte Ernten aus dem Jahr 2022, ausgelöst durch extrem starken Monsunregen, der durch den Klimawandel verstärkt wurde. Damals kam dreimal mehr Wasser vom Himmel als normal – 1.700 Menschen starben in den Fluten, 33 Millionen wurden obdachlos, unter Wasser stand eine Fläche, die zwei Dritteln von Deutschland entspricht.

Beklagt ist auch der Zementkonzern „Heidelberg Materials“. Erstreiten wollen die Landwirte rund eine Million Euro, unterstützt wird die Klage vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Lukas Kemnitz, Vorsitzender Richter am Landgericht, bestätigte der taz den Eingang der Klage: „Wir prüfen jetzt die Anklageschrift.“

RWE ist schon einmal auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Klimawandel verklagt worden. Damals, 2015, hatte ein peruanischer Bauer beklagt, dass ein Gletschersee sein Dorf bedroht, weil die Gletscherschmelze eine Flutwelle verursachen könnte. Um das zu verhindern, sei es notwendig, das zusätzliche Wasser abzupumpen. RWE solle sich mit einem halben Prozent an den Kosten beteiligen, denn der Konzern sei für 0,5 Prozent aller weltweiten Treibhausgase verantwortlich. Es ging in dem neun Jahre dauernden Prozess letztlich um ein paar Tausend Euro.

Zwar wies das Oberlandesgericht Hamm die Ansprüche des peruanischen Landwirts im Mai vergangenen Jahres ab. Gleichzeitig urteilten die Richter aber, dass Großemittenten grundsätzlich für klimabedingte Schäden im Ausland haftbar gemacht werden können. Und genau darauf berufen sich die Menschenrechtler von ECCHR nun: auf das Bürgerliche Gesetzbuch und „ein einfaches, aber fundamentales Rechtsprinzip: Wer Schaden verursacht, muss dafür haften.“

RWE reagiert heftig

Vielleicht deshalb reagierte der Konzern in dieser Woche heftig: „Die Klage ist der erneute Versuch, klimapolitische Forderungen in deutsche Gerichtssäle zu verlagern“, RWE habe seine Kraftwerke jederzeit im Einklang mit dem geltenden Recht betrieben. Weiter heißt es: „Es wäre ein unauflöslicher Widerspruch, wenn der Staat CO2-Emissionen erlaubt, gesetzlich im Einzelnen regelt und im Einzelfall sogar fordert, aber gleichzeitig dafür rückwirkend eine zivilrechtliche Haftung zulassen würde.“

In München geht es bei einer weiteren Klage seit dieser Woche nicht um Haftung, sondern um Tempo: Dort hatte die Stadtverwaltung Tempo 30 auf einem Abschnitt des Mittleren Rings aufgehoben. Dagegen klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einigen Anwohnern im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München. Tempo 30 sei im aktuell gültigen Luftreinhalteplan festgeschrieben, „auch ein Oberbürgermeister muss in Deutschland Recht und Gesetz beachten“, erklärte DUH-Chef Jürgen Resch. Solange der Stadtrat den Luftreinhalteplan nicht ändert, dürfe Tempo 30 nicht „nach Gutsherrenart“ abgeschafft werden.

Die Umwelthilfe beruft sich auf Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EEA), nach denen es in München jedes Jahr mehr als 1.900 vorzeitige Todesfälle durch zu hohe Feinstaub- und Stickoxid-Belastung gibt. Seit Jahren weise die Messstation an der Landshuter Allee die höchste oder zweithöchste NO2-Belastung deutschlandweit auf.

Die Bundesregierung wird gezwungen werden, ihre Klimapolitik nachzubessern.

Remo Klinger, DUH-Anwalt

Vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht steht in der kommenden Woche derweil eine Grundsatzentscheidung für die Bundesrepublik an: „Es geht am Donnerstag in Leipzig zuerst um die Frage, ob ein Verband wie die Deutsche Umwelthilfe das Klimaschutzprogramm überhaupt gerichtlich kontrollieren kann“, erklärt Remo Klinger, Anwalt der DUH.

Ampelkoalition blieb Sofortprogramme schuldig

Im Frühjahr 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Klimapolitik der Bundesregierung die Rechte künftiger Generationen verletzt. Nach dem Urteil hatte die damalige Bundesregierung von Angela Merkel (CDU) das Klimaschutzgesetz verschärft: Für das Erreichen des Ziels bis 2030 – minus 65 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 – wurden Sofortprogramme zum Klimaschutz angedacht. Die sollten greifen, wenn es in einem Sektor – Bauen, Verkehr, Landwirtschaft – keinen Fortschritt gibt.

Trotz Zielverfehlung hatte die Ampelregierung kein solches Sofortprogramm vorgelegt. Dagegen hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt – und vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen.

Sollte auch das Bundesverwaltungsgericht feststellen, dass die DUH-Klage rechtens war, steht eine zweite höchstrichterliche Entscheidung an, die weitreichende Auswirkungen auf die Regierung von Friedrich Merz (CDU) haben könnte: Das Gericht muss dann urteilen, ob und wenn ja, wie konkret die Bundesregierung Klimaschutzmaßnahmen ausgestalten muss, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Pläne der Ampelkoalition als zu unambitioniert zurückgewiesen, Schwarz-Rot könnte nun zu mehr Klimaschutz gedrängt werden. DUH-Anwalt Klinger ist sich sicher: „Die Bundesregierung wird gezwungen werden, ihre Klimapolitik nachzubessern.“

Aktenzeichen der Klage gegen RWE: 8O310/25

Mehr zum Thema

10 Kommentare

  • Reinhardt Gutsche

    Umweltschädliche 30 km/h-Zonen

    Zitat: „In München geht es bei einer weiteren Klage seit dieser Woche nicht um Haftung, sondern um Tempo: Dort hatte die Stadtverwaltung Tempo 30 auf einem Abschnitt des Mittleren Rings aufgehoben. Dagegen klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einigen Anwohnern im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München.“

    Die meisten Motoren arbeiten bekanntlich zwischen 50 und 90 km/h am effizientesten, folglich auch am emissionsärmsten. Tempo 30 verhindert hochtouriges, ergo emissionssparendes Fahren.

    Daraus folgt: Die Forderung nach Begrenzung auf 30 km/h ist aus emissionspolitischer Sicht kontraproduktiv, weil emissionssteigernd.

  • vieldenker

    Haben die pakistanischen Bauern schon ihre eigene Regierung, Xiping, oder Gazprom verklagt? Das könnte sich doch richtig lohnen. Ach nein, sie wenden sich ja nur an Unternehmen aus demokratischen Rechtsstaaten.

  • jb31

    ich weiß ja nicht, ob das wirklich etwas für die umwelt bringt, dieser teilabschnitt 30 auf dem ring. dieser ist fast überall auf tempo 60, also muss an dieser stelle extra gebremst werden und dannach wird dann wieder beschleuningt, was doch eher mehr ausstößt? zumal der ring autobahn-ähnlich breit ist und es sich als fahrer dann einfach falsch anfühlt, dort 30 zu fahren. habe selber aber kein problem mit tempo 30, würde das aber eher auf kleineren strassen sehen, als eben auf dem ring.

    • Janix

      @jb31:

      Recht hält stadt bitte ein, auch wenn Reiter da etwas irregeht.

      Der Mittlere Ring ist zunächst mal in der Stadt und schleudert NOx. Das dort gesundheitsschädlich zu viel ist. Daher der Plan. Weniger schleudert, wenn Leute Tempo 30 fahren. Vielleicht ist auch durchgehend 30 einfacher zu verstehen. Optisch können die Spuren ja etwas kleiner.

  • Josef 123

    Pakistan grenzt an China und Indien. Dort gibt es genügend Firmen, die die Umwelt verpestet haben und immer noch verpesten. Warum verklagen pakistanisch Bauern eine deutsche Firma in Deutschland und nicht z.B. eine chinesische in China?

    Tempo 30 auf einem Abschnitt des Mittleren Rings in München wurde eingeführt, weil anders die Grenzwerte nicht eingehalten werden konnten. Nun sind die Grenzwerte gefallen und lt. Gutachten ist auch bei der Aufhebung der 30er-Beschränkung keine Überschreitung im Jahr 2026 zu erwarten.

    Rückblende, BR.de, 19.03.2025, 18:01 Uhr:



    "Da die Stadt München aber die aktuell geltenden Grenzwerte von 40 Mikrogramm mit dem Tempolimit auf der Landshuter Allee einhält, kann die DUH vorerst keine weiteren Rechtsmittel gegen die Stadt München ergreifen. "Wir werden jetzt beobachten, wie sich die Werte entwickeln, und es muss natürlich an jeder einzelnen Messstelle der Grenzwert als Jahresmittelwert unterschritten werden", sagte Jürgen Resch. "Wenn an irgendeiner Stelle Tempo 30 nicht ausreichend kontrolliert wird, könnten die Werte auch wieder steigen."

    Ich nehme an, das entsprach dem Urteil, sonst hätte Herr Resch das sicher damals schon angefochten. Und jetzt?

  • fly

    Fast hat es so ausgesehen, als ob pakistanische Bauern Tempo 30 in München einklagen. Aber nein, es sind zwei verschiedene Fälle.

    Die Rechtsauffassung von RWE ist allerdings nachvollziehbar. Sie haben bzgl. CO2 Emission wohl gegen kein Gesetz verstossen. Zwar ist der CO2 Effekt in der Atmosphäre grundsätzlich schon lange bekannt, aber als Welt - und nicht nur Wissenschaftseffekt, erst mit den großen Tagungen bearbeitet geworden. Dann haben die Staaten sich 2015 in Paris geeinigt und der daraus entstandene Zeitplan ist noch weitgehend eingehalten. Drittens hat RWE Energie für die Bürger bereitgestellt, wenn auch alles andere als selbstlos.

    Ach ja, und eigentlich klagt wohl der Verein.

  • Troll Eulenspiegel

    Tolles (Symbol)bild aus der Stadt München. Mit 7,5 Tonnen-Verbot ohne Ausnahme werden auch Linienbusse eingeschränkt. Als ob nur Pendler im Auto die Straße und den Tunnel benutzen dürfen.

    Das freut die deutsche Umwelthilfe sicherlich auch. Pendler ja, ÖPNV nein.

    • Janix

      @Troll Eulenspiegel:

      Ich habe ja auch zuweilen Freude am Sich-Aufregen, doch zeigt die orange Farbe da nicht schlicht an, dass es sich um das Verbot von Gefahrengut-LKWs handelt, in Tunnels ganz nachvollziehbar?



      Und dass es um das gerade angefasste Temposchild ging, stand doch im Artikel. ;-)

      Traurig, dass wir Umwelthilfe & Co. offenbar brauchen. Umweltschutz ist Staatsziel und auch so einfach zumeist sehr sinnvoll.



      Gut, dass es die Umwelthilfe & Co. gibt und sie aktiv wird.

      • FriedrichHecker

        @Janix:

        "doch zeigt die orange Farbe da nicht schlicht an, dass es sich um das Verbot von Gefahrengut-LKWs handelt, in Tunnels ganz nachvollziehbar?"



        Nein, heißt es nicht. Es heißt Verbot für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (bauart- und ladungsunabhängig) und zusätzlich Verbot für Gefahrguttransporte aller Fahrzeugklassen (was dann faktisch nur noch Sprinter u. ä. trifft)

      • Troll Eulenspiegel

        @Janix:

        Nein nein. In deiner Version muss das weiße Zusatzschild 7,5t angebracht sein, damit nur Gefahrgutfahrzeuge gemeint sind.

        Ein separates Zeichen 7,5t-Verbot, also kein Piktogramm eines LKWs bedeutet jedes Kraftfahrzeug, und somit auch der Linienbus, darf diese Straße nicht durchfahren.

        Weil es gibt Städte, die gerne den Linienbusverkehr draußen haben wollen, damit Pendler das Auto nutzen. Ist irgendwo nachvollziehbar: In Parkhäuser und Tiefgaragen passen keine Linienbusse hinein. München ist ganz vorne dabei.