Letzte Generation kündigt Proteste an: Berlin-Marathon im Visier

Eine Aktivistin wurde in Berlin zu der bislang längsten Haftstrafe für eine Straßenblockade verurteilt. Darauf kündigt die Bewegung neue Aktionen an.

Ein Läufer beim Berlin-Marathon mit einem Brandenburger Tor aus Pappmaché

Vor der Klimakatastrophe kann auch das Brandenburger Tor nicht davonrennen Foto: imago

BERLIN taz | Langsam laufen die Ak­ti­vis­t:in­nen der Letzten Generation am zweiten Morgen in Folge über die Berliner Hauptverkehrsstraßen. Sie tragen orangefarbene Warnwesten und halten Transparente, auf denen steht „Weg von fossil, hin zu gerecht“. Autos fahren ihnen im Schritttempo hinterher. Es handelt sich nach Angaben der Bewegung um eine neue Protestform. Bekannt ist die Gruppe vor allem dafür, dass sie sich mit Sekundenkleber auf der Straße festkleben.

Nicht nur den Autoverkehr, auch den für Sonntag geplanten Berlin-Marathon will die Letzte Generation unterbrechen. „Ja, wir unterbrechen den Berlin-Marathon. Vor der Klimakatastrophe können wir nicht davonrennen“, teilte die Gruppe am Freitag mit, nachdem sie sich mit offiziellen Ankündigungen zunächst noch zurückgehalten hatte.

Erst eine Woche zuvor besprühten Ak­ti­vis­t:in­nen das Brandenburger Tor in Berlin-Mitte mit orangener Farbe. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Ziel der 42 Kilometer langen Strecke des Marathons, für den über 45.000 Läu­fe­r:in­nen erwartet werden.

Die Berliner Polizei will Störungen von Kli­ma­de­mons­tran­t:in­nen beim Marathon verhindern. Nach Angaben des „Tagesspiegels“ sollen jegliche nicht angemeldete Versammlungen oder Aktionen im Bereich des Marathons verboten werden. Bei Verstößen drohe ein Bußgeld in Höhe von 2000 Euro pro Person.

Längste Haftstrafe für Straßenblockade verhängt

Die Proteste der Letzten Generation haben Konsequenzen für die Aktivist:innen. Nach der Aktion am Brandenburger Tor nahm die Polizei 14 Personen fest. Erst am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht Tiergarten eine Aktivistin zu acht Monaten Haft – ohne Bewährung. Sie war zunächst per Strafbefehl zu Geldstrafen verurteilt worden. Weil sie dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess.

Die 41-Jährige hatte sich nach Gerichtsangaben im Oktober 2022 an drei Straßenblockaden in Berlin beteiligt und sich in zwei Fällen an die Straße geklebt. Das Urteil geht klar über die Forderung einer Geldstrafe von 1.350 Euro der Staatsanwaltschaft hinaus. Es handle sich dabei laut der Letzten Generation um die bislang längste Haftstrafe für eine Straßenblockade. Angeklagte und Staatsanwaltschaft können nun Rechtsmittel einlegen.

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