Koranverbrennungen in Schweden: Ist das noch Meinungsfreiheit oder Hetze?
Der dänisch-schwedische Rechtsextreme Rasmus Paludan hat öffentlich mehrere Korane verbrannt. Die Anklage in Malmö fordert nun eine Haftstrafe.
Die Anklage wirft dem Gründer der rassistischen Partei Stram Kurs Hetze gegen eine Bevölkerungsgruppe in zwei Fällen und Beleidigung in einem Fall vor. Zwei Tage stand Paludan nun in Malmö vor Gericht – aus Sicherheitsgründen zugeschaltet aus einem geheimgehaltenen anderen Gerichtsgebäude.
Zur Beweisführung diente der Staatsanwaltschaft unter anderem ein Video, das den Angeklagten bei einem Auftritt in Malmö im September 2022 zeigt. Darin bezeichnet er bestimmte Bevölkerungsgruppen als gewalttätiger und weniger intelligent als andere. Außerdem ist zu sehen, wie er einem Mann immer wieder über ein Megafon den Satz „Go home to Africa“ vorspielte und ihm zurief, er werde nie in Schweden zu Hause sein. Dieser konkrete Fall wird als Beleidigung verhandelt.
Ähnlich dem deutschen Gesetz gegen Volksverhetzung stellt Schwedens Gesetzgebung öffentliche Hetze oder Hassreden gegen eine nationale, ethnische, religiöse oder sexuelle Minderheit unter Strafe.
Koranverbrennung keine Kritik, sondern Hass
Der Staatsanwalt stellte in seinem Plädoyer das öffentliche Verbrennen des Korans als Mittel einer Art von Kritik grundsätzlich infrage. Er zog einen Vergleich zu Bücherverbrennungen durch Nationalsozialisten in Deutschland – es sei dabei nicht um inhaltliche Kritik gegangen, sondern um den Hass gegen Teile der Bevölkerung.
Auch mit Blick auf die Ziele der Partei Stram Kurs richteten Paludans Aktionen sich eindeutig gegen Muslime als Gruppe und nicht gegen den Islam als Idee, argumentierte der Staatsanwalt laut dem schwedischen Fernsehsender SVT. Ähnlich hätten es bereits dänische Gerichte bewertet. Paludans Partei fordere eine „ethnischen Säuberung“, sie wolle explizit gewisse Bevölkerungsgruppen nicht mehr im Land haben. „Das ist keine religionsphilosophische Diskussion“, so der Ankläger.
Seine Schlussfolgerung: Paludan sei, nachdem er in Dänemark bereits 2019 und 2020 für vergleichbare Taten verurteilt wurde, Wiederholungstäter. Wegen Missachtung des Gerichts sehe er deshalb keine Alternative zu einer Gefängnisstrafe. Er forderte ein Strafmaß von acht bis neun Monaten Haft.
Die Verteidigung hingegen beharrte darauf: Es seien genehmigte Auftritte gewesen, aus deren Anmeldung klar hervorgegangen sei, worum es dabei gehen würde, „unter anderem Koranverbrennung und Islam-Kritik.“ Die Anklage habe die Äußerungen in ihrem Sinne uminterpretiert und die Klage sei abzuweisen.
Koranverbrennung sehen viele als Provokation
Über die Auslegung der Meinungsfreiheit in diesem Kontext wird in Schweden schon lange diskutiert. Auch unter Menschen, die nicht selbst von der Hetze betroffen sind, lehnen viele Koranverbrennungen als reine Provokation ab.
Hier sieht alles ungewohnt aus? Stimmt, seit Dienstag, 15.10.2024, hat die taz im Netz einen rundum erneuerten Auftritt. Damit stärken wir, was die taz seit Jahrzehnten auszeichnet: Themen setzen und laut sein. Alles zum Relaunch von taz.de, der Idee dahinter und der Umsetzung konkret lesen Sie hier.
Nach gewaltsamen Ausschreitungen rund um Paludans Auftritte 2022 verbot die Polizei eine Zeit lang weitere angekündigte Aktionen mit der Begründung, sie gefährdeten die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das wurde wiederum regelmäßig von Gerichten als Einschränkung des Demonstrationsrechts für ungültig erklärt.
„Legal, aber nicht angemessen. Eine absichtliche Provokation“, sagte Ministerpräsident Ulf Kristersson im vergangenen Sommer zu einer Koranverbrennung in Stockholm. Welcher Argumentation das Gericht folgt, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Am 5. November soll das Urteil verkündet werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Netzgebühren für Unternehmen
Habeck will Stromkosten senken