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„Kopftuch-Streit“ vor GerichtBerlin unterliegt

Die Kopftuch-Rechtsprechung aus Karlsruhe gilt auch in der Hauptstadt. Das Bundesarbeitsgericht gab der muslimischen Klägerin recht.

Bedroht ein Kopftuch in Berliner Klassenräumen den „Schulfrieden“? Eher nicht Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Erfurt taz | Dürfen Länder wie Berlin die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch ignorieren? Nein, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Der Berliner Senat muss jetzt seinen Widerstand aufgeben.

Im konkreten Fall hatte sich eine muslimische Informatikerin 2017 in Berlin für eine Stelle als Lehrerin beworben. Zum Vorstellungsgespräch erschien sie mit Kopftuch. Im Hinausgehen wies ein Behördenvertreter auf das Berliner Neutralitätsgesetz hin, das das Tragen religiöser Symbole und Kleidungstücke im Schuldienst verbiete. Sie müsse das Kopftuch im Unterricht dann ablegen, so der Beamte. Die Informatikerin sagte, dazu sei sie nicht bereit und wurde nicht eingestellt.

Deshalb klagte die Frau gegen das Land Berlin auf Entschädigung nach dem bundesweit geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Berliner Verbot widerspreche dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015. Der Staat dürfe Lehrerinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuches nur verbieten, wenn es eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden auslöst. Generelle Verbote wertete Karlsruhe als unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit.

Das Arbeitsgericht Berlin lehnte die Klage zunächst ab. Das Neutralitätsgesetz definiere eine wesentliche berufliche Anforderung für Berliner Lehrerinnen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil passe nicht für Stadtstaaten wie Berlin mit ihrem großen Konfliktpotenzial.

Der EuGH bleibt draußen

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin entschied Ende 2018 dann aber für die Informatikerin und sprach ihr 5.159 Euro Entschädigung zu, also eineinhalb Bruttomonatsgehälter. Das Berliner Neutralitätsgesetz müsse im Lichte der Karlsruher Rechtsprechung verfassungskonform ausgelegt werden, so das LAG. Das heißt: Nur bei konkreten Gefahren für den Schulfrieden, wäre ein Kopftuchverbot zulässig.

Da der Umgang mit dem Neutralitätsgesetz in der Berliner Rot-Rot-Grün-Regierung umstritten ist, legte das Land Revision ein, um Zeit zu gewinnen und um den Fall höchstrichterlich klären zu lassen.

Diese Klärung ist nun erfolgt. Die Karlsruher Rechtsprechung zum Kopftuch ist auch in Berlin verbindlich, erklärte die Vorsitzende BAG-Richterin Anja Schlewing. Das Berliner Neutralitätsgesetz müsse nun aber nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden, vielmehr könne es verfassungskonform ausgelegt werden. Es kommt also auch in Berlin auf eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens an.

Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof lehnte das BAG ab. Anwalt Axel Groeger, der das Land Berlin vertrat, hatte das in der Verhandlung überraschend vorgeschlagen. Bisher sei zu wenig das „Wohl des Kindes“ berücksichtigt worden, das in der Europäischen Grundrechte-Charta garantiert ist.

Belege für Konflikte? Kann Berlin nicht liefern

„Wir sind die Stimme der Kinder, die ihre Stimme nicht erheben können“, sagte Seyran Ates, die zweite Anwältin Berlins. Das Kopftuch sei ein nonverbaler Hinweis auf muslimische Keuschheitsgebote. Schülerinnen könnten sich gegen das prägende Bild ihrer Lehrerin nicht wehren. Nur ein generelles Kopftuchverbot, wie im Berliner Neutralitätsgesetz vorgesehen, schütze die Kinder vor der nicht neutralen Einflussnahme.

Haschemi Yekani, die Anwältin der (nicht anwesenden) Informatikerin, betonte in der Verhandlung, dass das Land bisher keine Belege für Konflikte vorbringen konnte, die kopftuchtragende Lehrerinnen ausgelöst haben. Kinder seien in Berlin überall mit kopftuchtragenden Frauen konfrontiert. Da sei es für manche muslimische Mädchen eher hilfreich zu sehen, dass man auch mit Kopftuch einen anspruchsvollen Beruf ergreifen kann.

Schon in der Verhandlung hatte Richterin Schle­wing angedeutet, dass die Berliner Revision keinen Erfolg haben wird. „Wenn ein jüdischer Lehrer es als religiöse Pflicht empfindet, eine Kippa zu tragen, könnten wir darin eine Gefahr für den Schulfrieden sehen?“, sagte sie.

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54 Kommentare

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  • Die Fissners und Rölkesommers dieser Welt können ja Frau Karina Jehniche ihre Welt erklären. Ausbaden müssen sie das Urteil ja nicht.

    www.tagesspiegel.d...rden/26138130.html

  • Alte Schwed:innen,

    Lehrende Personen, Erwachsene, Erziehende sind für die Kinder immer ein Abbild der Welt. Diese ist vielfältig und hat nunmal diverse Religionsideen zu bieten und wird sie auch ewig zu bieten haben. Es gibt keine neutrale Welt, das einzig pädagogisch sinnvolle ist den Kindern ein Abbild der Welt zu zeigen wie sie ist. Frau XY trägt ein Kopftuch und Frau QR eben nicht. Das ist vorgelebte Beispielhafte Freiheit der Entscheidung und bietet den Kindern Raum für Fragen: ‚Warum tragen Sie ein Kopftuch‘ ‚Warum tragen Sie keines?‘ Mehr Grundlagen für Debatten kann Mensch fast nicht liefern und besser als durch solche Fragen kann ein Kind Dieters nicht erfassen und verstehen.



    Nun stellen Sie sich mal vor, das Kind wird nie in seinem Umfeld damit in Kontakt kommen und Fragen stellen können- niemals eine Bezugsperson haben zu der es Vertrauen hat. Dann bleibt diese Religion, Lebensweise oder Kultur lange fremd und anders und nicht verstehbar - bisweilen unheimlich.

    Und ich mache mir ernsthaft Sorgen um das Verständnis von Religionsfreiheit und Erziehung, wenn ich die teils islamophoben Neutralitätsbekundungen hier lesen muss...

  • Bei welchem fundamentalreligiösen Gutachtern holten sich die Kopftuchverbotsfans eigentlich hre Expertisen ein nachdem nun offenbar wird dass die behaupteten Probleme real nicht existent sind und jur im hohlen Kopf, ähm Bauch existieren.

    Warum überhaupt konnte diese islamophobe Antikopftuchszene gerade im RRG Berlin so vehement Fuß fassen?

    Warum kann man dort keine Belege für per Gesetz behauptete Konflikte liefern? Das ist polithandwerklich unterste Sahne und im Hinblick auf RRG im Bund ein fettes Armutszeugnis.

  • Es ist traurig zu sehen, dass Religion in Deutschland so viel Macht bekommt. Und damit meine ich alle Religionen. Es wird Zeit, dass Religion zur rein persönlichen Angelegenheit wird. Keine religiöse Erziehung. Keine Missionierung. Kein Religionsunterricht. Keine Religion in irgendwelchen Gremien. Nicht einen Millimeter Macht an religiösen Institutionen.

    • @JC Kay:

      Welche Macht hat eine Lehrerin mit einem Stück Stoff auf dem Kopf denn? Können Sie das nachvollziehbar erläutern?

    • @JC Kay:

      "Keine religiöse Erziehung."

      Wie wollen Sie das denn durchsetzen? Eltern ihre Kinder wegnehmen, wenn diese angeben, gläubig zu sein? Oder gleich alle gläubigen Menschen sterilisieren?

      • @Devil's Advocate:

        Ich weiß, dass es nicht durchzusetzen ist. Dennoch sehe ich religiöse Erziehung als Gehirnwäsche. Kinder werden nicht als Christen, Moslems, Juden oder sonst was geboren. Sie werden dazu gemacht und haben keine Wahl.

        • @JC Kay:

          Gott sei dank haben sie eine Wahl, welche die Religionsfreiheit nunmal gesetzlich garantiert.

          Manche sehen Religion nicht als Gehirnwäsche. Andere sehen Veganismus, Ökoterrorismus oder Pandemiemaßnahmen als Gehirnwäsche. Wie weit wollen Sie mit der Umsetzung Ihrer persönlichen Vorstellung von Erziehung gehen?

          Oh btw, der göttlich dankende Satzbeginn ist mir zunächst genau so in den Kopf gekommen, nach zwei Gedankengängen fand ich ihn doch irgendwie passend...

          • @outsourced:

            Die Religionsfreiheit ist bei Kindern rein hypothetisch. Ich z.B. wurde Mitglied einer Religionsgemeinschaft, da konnte ich noch nicht einmal sprechen, geschweige denn mit Gedanken über das abstrakte Konstrukt GOTT machen.

            • @BluesBrothers:

              Da gebe ich Ihnen recht, das Elternhaus hat natürlich großen Einfluss darauf und entscheidet gemeinhin oft über den Religionsweg. Dies ist auch Teil der elterlichen Freiheit der Erziehung. Aber eben das Elternhaus und nicht die Lehrerin mit Kopftuch oder Kreuz um den Hals.



              Die Religionsfreiheit schützt dann wiederum Ihre Freiheit sich kritisch mit der familiär bedingten Religion auseinander zusetzen und ihr auch den Rücken zu kehren.

  • Wenn wir so weit sind, sollte es auch Lehrer geben, die ihre Spaghettisiebe auspacken und im Unterricht tragen. Das macht keinen Unterschied.

    • @JC Kay:

      Ein bisschen Islamophobie gefrühstückt, oder schlagen Sie auch vor statt Bikinoberteile oder BH‘s zwei Müslischüsseln zu nehmen ???

  • „Wir sind die Stimme der Kinder, die ihre Stimme nicht erheben können“, sagte Seyran Ates, die zweite Anwältin Berlins.

    Dann kann man nur noch hoffen, dass Seyran Ates weiterhin für die Rechte der Kinder kämpft, damit die sich ohne religiöse "Zurschaustellung" im 21 . Jahrhundert frei entfalten können.

    Weshalb müssen die 3 patriarchalischen Religionen (Judentum, Christentum, Islam) eigentlich ständig ihren Glauben zur Schau stellen? Religionsfreiheit ist in unserem Land zwar in Art. 4 Abs. 1 GG verankert ('Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich'), aber gehört Art. 4 Abs. 2 GG ('Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet') auch in eine öffentliche Schule? Wurden die Eltern der Schüler eigentlich gefragt, ob sie ein Kreuz, eine Kippa oder ein muslimisches Kopftuch für die "Erziehung" ihrer Kinder in der Schule für angebracht halten?

  • Es wird hoffentlich immer mehr Eltern geben, die es ablehnen, ihre Kinder religiös verbrämten, ideologischen Botschaften demonstrativ ausgesetzt zu sehen. Dann werden Schulleiter umdenken (müssen).

    • @Trabantus:

      Vergessen Sie nicht, dass es auch viele religiöse Eltern gibt, die es ertragen müssen, dass ihre Kinder in unseren Schulen so manchen ideologischen Botschaften ausgesetzt werden, die ihrer Religion widersprechen. Der Bedarf an Toleranz ist gegenseitig vorhanden und ein Zusammenleben ist nur möglich, wenn wir uns gegenseitig tolerieren.

      • @Winnetaz:

        Religion und deren Ausübung ist Privatsache.

    • 8G
      83492 (Profil gelöscht)
      @Trabantus:

      Was sollen die Eltern den tun? Es besteht für Grundschüler die Sprengelpflicht und dass (in Berlin) wirklich freie Auswahl bei weiterführende Schulen bestünde ist mir nicht bekannt.

      Wer wirklich sein Kind ohne Religionsindoktrination erziehen will, kann nicht mehr auf die Schule bauen. Dass müssen Eltern dann im Privaten mit Gesprächen mit ihren Kindern tun.

      Wer eine Gesellschaft will, in der der Staat seine Bediensteten zu strikter religiöser Neutralität verpflichtet, hat durch dieses Urteil verloren.

      • @83492 (Profil gelöscht):

        Wer eine Gesellschaft will, in der der Staat seine Bediensteten zu strikter religiöser Neutralität verpflichtet, hat durch dieses Urteil verloren.

        Traurig aber wahr.

        Religion bestimmt unser Leben.

  • Na toll. Das Bundesarbeitsgericht liegt mit seiner "verfassungskonformen Auslegung" auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts: Nur wenn der "Schulfrieden" durch das Kopftuch der Lehrerin gefährdet ist, kann ihr das Kopftuchtragen im Unterricht verboten werden.

    Aber was heißt das? Das Kopftuch allein gefährdet den Schulfrieden nach Ansicht des Gerichts ja nicht. Also müsste es, damit der Schulfrieden konkret gestört wird, Schüler oder Eltern geben, die wegen des Kopftuchs der Lehrerin Stunk machen. Und dann muss das Kopftuch abgenommen werden? Wer´s glaubt, wird selig. Vielmehr würde es in diesem Fall heißen, dass die arme Lehrerin wegen ihrer Religion oder gar rassistisch (als wäre das Kopftuch angeboren) diskriminiert werde; sie könne ja nichts dafür, wenn den Schülern/Eltern das Kopftuch nicht passt.

    Fazit: Das ist keine verfassungskonforme Auslegung des Neutralitätsgesetzes, das ist seine faktische Abschaffung. Und die ist eigentlich dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.

  • Schlimm.

    Jetzt bleibt nur noch die Neutralitätspflicht für alle Menschen in öffentlichen Ämtern. D. h. keinerlei religiöse Symbole zu tragen.

    Und für Kinder die Schuluniform. Die meisten Länder haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht.

    Wir brauchen den unbedingten Laizismus.

    • @shantivanille:

      "Wir brauchen den unbedingten Laizismus."

      ...der im Zweifel nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar ist. Es ist vielen Religionen nunmal wesensimmanent, dass sie über die unmittelbare Privatsphäre der Gläubigen hinaus wirken. Verbietet man das, kann man die Religionsfreiheit auch gleich ganz abschaffen. Und faktisch Menschen mit bestimmten religiösen Anschauungen vom Staatsdienst auszuschließen, ist - gerade hierzulande - GANZ dünnes Eis. Wir sollten nicht die intolerante Religiosität der Vergangenheit durch einen intoleranten "aufgeklärten" Atheismus ersetzen.

      Deshalb bedarf es schon einer differenzierten Betrachtungsweise. So ist es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht anerkennt, dass auch Staatsdiener (zumal nicht-beamtete) eine Grundrechtssphäre haben, in die der Dienstherr nur mit hinreichendem, auf den Einzelfall bezogenen Grund eingreifen kann. Aber dabei als Gegenpol nur auf den "Schulfrieden" abzustellen, erinnert so ein wenig an die frühere Rechtsprechung zum Sexualstrafrecht, die ohne körperliche Gegenwehr des Opfers kein "Nein" als solches gelten ließ. Insofern war der Ansatz mit dem Kindeswohl vielelicht gar nicht so schlecht.

      • @Normalo:

        Sehe ich ähnlich.

      • 8G
        83492 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        ""Wir brauchen den unbedingten Laizismus."

        ...der im Zweifel nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar ist."

        Manchmal gibt es eben einen Zielkonflikt. Und mir ist es wichtiger, dass Kinder ihre Persönlichkeit ohne religiöse Beeinflussung frei entwickeln können, als dass Personen die mittelalterlichen Wertvorstellungen anhängen, dass während ihrer Arbeit für den Staat tun können. Damit wird ja die Religionsfreiheit nicht abgeschafft, sondern auf den privaten Bereich beschränkt.

        • @83492 (Profil gelöscht):

          Mir wird - deshalb der Verweis auf die Kindeswohl-Argumentation der Berliner Stadtverwaltung - auch zu sehr auf den rein funktionellen "Schulfrieden" abgestellt. Aber man darf eben auch nicht über das Ziel hinaus hießen, bloß weil eine von einem Menschen kommunizierte religiöse Wertung von den eigenen Werten abweicht.

          Christlich geprägte Lehrer werden routinemäßig ihren Schülern mit deutlich mehr Ausdrücklichkeit, als ein Kleidungsstück besitzt, christliche Werte vermitteln. Nur wirkt das auf uns "normal", weil eben unser Wertesystem - auch das selbsterklärt säkulare - stark von den Lehren der Bibel beeinflusst ist. Der Übergang von diesen übernommenen Werten zu Verhaltensmaßgaben, die wirklich glaubensspezifisch sind, ist fließend. Und "mittelalterlich" ist leider kein objektiver Maßstab.

          Insofern ist es es ein Gebot der Fairness/ Gleichbehandlung (/christlichen Nächstenliebe ;-)), die "Andersartigkeit" von nichtchristlichen Glaubensausprägungen nicht gegen die jeweiligen Gläubigen zu verwenden. Wenn Christen als Lehrer immer noch ein Stückweit Christen sein und das ihren Schülern vorleben dürfen, dann sollte das Muslimen nicht verwehrt bleiben, solange die dadurch bewirkte Indoktrination sich in entsprechenden Grenzen hält.

        • @83492 (Profil gelöscht):

          Was ist schlimm an "Du sollst nicht töten!"? .. Für mich höchstens das Fehlen von "..darfst.." (Du darfst nicht töten!).

          • @Gerhard Krause:

            Im religiösen Feld ist der Weg von "Du sollst nicht töten!" zu "Du sollst Ungläubige töten" manches Mal nicht weit.

          • @Gerhard Krause:

            Steht (deutlich ausdifferenzierter als jemals von der Religion dargeboten) im StGB, dafür brauchts keine Berufung auf göttliche Wesen und auch keine Kleidervorschriften.

            • @BluesBrothers:

              Und das StGB wurde von Atheisten geschrieben?

              Unser Wertesystem steht heute sicher säkularer da als noch vor 100 oder 200 Jahren, aber es ist ein Produkt unserer Kultur, und die ist eben auch stark vom Christentum geprägt. Es ist reine Gewohnheit, dass wir gewisse ethische Grundannahmen als selbstverständlich akzeptieren. Schaut man auf die Wurzeln dieser Überzeugungen, sind das häufig genug die überlieferten Lehren eines ein gewissen Jesus von Nazareth - oder auch das alte Testament. Nur ein Teil stammt von den alten Griechen oder wurde in der Neuzeit entwickelt.

            • @BluesBrothers:

              Das StGB läßt Töten im Rahmen von bspw. militärischen Aktionen zu. Das StGB ist keine Quelle, auf der gemeinhin Entscheidungen für eine Kriegsdienstverweigerung basierten.

            • @BluesBrothers:

              Wusste nicht, dass das wiss. bzw in der Sache zusammenfällt. Der Unterschied ist zwar sehr fein, aber ich maße mir nicht an, dass ich ihn nur allein erkenne 🤭 . Herzlichst

  • "Wenn ein jüdischer Lehrer es als religiöse Pflicht empfindet, eine Kippa zu tragen, könnten wir darin eine Gefahr für den Schulfrieden sehen?“

    Was ist denn das für ein Vergleich? Orthodoxe Jüdinnen tragen einen Tichel oder die Chabad‑Chassidim einen Sheitel und zwar aus ähnlichen Gründen.

    Und natürlich muss ein Verbot für alle gelten, was ist denn das für eine bescheuerte Analogie.

    Und ich würde wirklich gerne wissen, ob es in Berlin auch nur einen jüdischen Lehrer/-in an einer öffentlichen Schule gibt, der/die da regelmäßig mit Kippa oder Tichel erscheint.

    Denn das wäre meiner Erwartungen nach eine Gefährdung des Schulfriedens in Berlin, allerdings etwas anders, als das sich die Richterin vorstellt.

  • gefällt mir!

    • @christine rölke-sommer:

      Jepp 👍

    • @christine rölke-sommer:

      Warum?

      • @shantivanille:

        in docplayer.org/4640...etz-vereinbar.html ist dazu alles gesagt.

        • @christine rölke-sommer:

          Bei weitem nicht.

          Das Gutachten finde ich an der entscheidenden Stelle - Rechtfertigung des Neutralitätsgesetzes durch die negative Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler - doch sehr oberflächlich geraten. Die Autorin widmet diesem Knackpunkt genau eine von 60 Seiten und untersucht nicht einmal ansatzweise, welchen Druck eine Lehrperson durch nach außen getragene religiöse Zeichen auf ihre Schutz- und Anleitungsbefohlenen ausübt. Sie bleibt bei trockenen Allgemeinplätzen, die auch der Einzelfallbezogenheit des Verfassungsgerichtsurteils nicht gerecht werden.

          Insofern: Danke für das supersaubere Prüfungsschema, Frau Professor. Inhaltlich bringt das Gutachten den Leser aber nur so weit, dass er mal über die eigentlichen Fragen die Diskussion BEGINNEN könnte. Beenden kann es sie dagegen aus meiner Sicht nicht (auch wenn Ihnen das so augenscheinlich so passen würde...).

          • @Normalo:

            Exakt, bei den relevanten Stellen, fehlen dann auch plötzlich Fußnoten und Nachweise.

  • Ganz schlecht! Als laizistische Frau sehe ich das Urteil als Rückschritt. Ich würde mein Kinder nicht in eine Klasse schicken, in der sie von einer bekopftuchten Lehrerin unterrichtet werden. Das Kopftuch ist ein Zeichen des politischen Islams und hat als solches nichts in der Schule zu suchen. Basta. Wäre die Frau allein wegen ihrer Religionsangehörigkeit der Zugang zum Schuldienst verweigert worden, dann hätte sie mich auf ihrer Seite.

    • @thinktankgirl:

      Da bin ich Ihrer Meinung.

    • @thinktankgirl:

      "Wäre die Frau allein wegen ihrer Religionsangehörigkeit der Zugang zum Schuldienst verweigert worden, dann hätte sie mich auf ihrer Seite."



      Ganz genau, mich auch!



      Das Kopftuch ist kein beliebiges Stück Textil, sondern das Zeichen, dass der weibliche Körper - als Quell der Sünde - verhüllt gehört, es ist Symbol nicht einer Religion ("der Islam" kann auf 1000 Arten gelebt und ausgelegt werden), sondern einer brachial patriarchalen Ideologie.

    • 0G
      00677 (Profil gelöscht)
      @thinktankgirl:

      Und welche Politik macht dieser "politische Islam" konkret wie und wo in Deutschland?

    • @thinktankgirl:

      Sach mal so.

      Im Hohen Norden - sind wir einst zum Direx gestiefelt & haben uns gegen Kettchen/Kreuze & ähnliche Radaddelchen verwahrt.



      Die Teile verschwanden.

      unterm—— roter Stecknadelknopf —;)



      Ein sympathischer Lehrer - gewiß. SPD.



      Aber ein Gespräch in Hörweite über die Wichtigkeit von Stecknadeln in bestimmten intimen Situationen - ließ auch dieses Teil verschwinden.



      &



      So wie ich meine Kinder nie - “die katholische ist aber besser“ - in einer ideologisch ausgerichteten Schule - gleich welcher Couleur schicken würde/geschickt habe.



      Hatte ich als Schüler bei Kopftuch das Klassenzimmer verlassen & s.o.



      Ähnlich wie mein großes Bruderherz & seine Mitschüler - die die in der Pause auf den Tischen drapierten FDJ-Lappen - zerrissen auf den Tischen zurückließen •

      So geht das

      • @Lowandorder:

        Sorry - muß naturellement - “…Hätte…“



        Heißen. In den 60ern wurden man so grade die ersten Italiener gesichtet - im Hohen Norden.



        &



        (Kopftücher trugen Frauen allenfalls zum Putzen. Uns Mouder - Nie.;)

        • @Lowandorder:

          ichsachmaso: es ist Ihr problem, wenn Sie nicht damit klarkommen, dass frauen mit tuch auf kopf nicht nur "allenfalls" putzen, sondern höhere mathematik+dergleichen unterrichten.

          • @christine rölke-sommer:

            Hübsch - wiese mich geschickt mißverstehn - “legst du‘s nicht aus - leg doch was unter“ - ollen Jöhten.

            Es reicht - wenn der Schulfrieden gestört ist.

            unterm——- höhere Mathematik —



            Das angeblich wertfreie wird angeführt.



            Nur besteht Unterricht nicht nur daraus.



            Hatte zum Schluß nen Erzkatolen in Deutsch&Geschichte. Ohne Kreuz am Kettchen - aber - Grausam.



            Gut ich hab viel gelernt - um sein Gequirrle halbwegs grade zu rücken.



            & bis - Däh!



            Zur Androhung consilium abeundi - hielt Ollen Jacken die Hand über seinen Lieblingsschüler.

            kurz - Wehrteste - mit “Ertragen“ - hat das alles Null-Nix ze donn.



            Religion ist Privatsache & Gut is.



            Dem möchte ich von Lerschen genderneutral - nicht ausgesetzt sein.

            • @Lowandorder:

              Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - fragt nach “ - Tuch(o) -

              Dürfen katho Nonnen in deutschen Schulen noch im Ornat unerrichten? Hängen immer noch Kreuze in bayrischen Gerichten?“

            • @Lowandorder:

              schtümmt. unterricht besteht nicht nur aus barhäuptigen lehrerinnen sondern auch aus beschnittenen lehrern. und unbeschnittenen. zuweilen weiß ich nicht, was schlimmer ist.

              • @christine rölke-sommer:

                Liggers. In Ihrer Wirrnis - bin ich ganz bei Ihnen. Newahr.



                Normal.

    • @thinktankgirl:

      Ihr laizistischer Fundamentalismus ist nicht besser als jeder religiöse.

      • 1G
        15610 (Profil gelöscht)
        @Linksman:

        .....wunderbar auf den Punkt gebracht !

  • So wie ich das lese, hat die Dame nicht auf Einstellung geklagt ?

    Lösungsvorschlag:



    einstellen und sehen, was im Kollegium und in den Klassenräumen vor sich geht.

    Die Auswirkungen auf den Schulfrieden können dann schlüssig beurteilt werden.

    Erwartbar wären nach meinen Erfahrungen Mobbing- und/oder Rassismus-Vorwürfe, wenn irgendetwas nicht nach Wunsch läuft



    (zB "schlechter" Stundenplan, "falsche" Lerngruppen etc.)

    Darauf kann/muß man sich vorbereiten.

    Wenn alles klargeht - ist alles ok -:)

  • 9G
    90564 (Profil gelöscht)

    ärgerliches urteil, da war die linke schon wesentlich weiter