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Klima-Urteil des OLG HammRWE ist weltweit mitverantwortlich

Ein peruanischer Bergbauer klagt gegen den deutschen Energiekonzern und erreicht ein spektakuläres Urteil. Ihm persönlich nützt es jedoch nichts.

War – anders als im März – nicht nach Hamm gekommen: Kläger Saul Luciano Lliuya, hier am 27. Mai in Peru Foto: Angela Ponce/reuters

Hamm taz | Große CO₂-Emittenten müssen weltweit für Schutzmaßnahmen gegen den Klimawandel bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm an diesem Mittwoch in einem spektakulären Fall. Der Kläger, der peruanische Bergbauer Saúl Luciano Lliuya, geht allerdings leer aus. Sein Haus sei durch den Klimawandel kaum gefährdet.

Saúl Luciano Lliuya hatte mit Unterstützung der deutschen NGO Germanwatch bereits 2015 Klage gegen den Energiekonzern RWE erhoben, der einer der weltgrößten CO₂-Emittenten ist. Er sah sein Haus in Huaraz unterhalb eines peruanischen Gletschersees durch eine Flutwelle bedroht, falls die Gletscher im Zuge des Klimawandels weiter schmelzen und sich große Felsblöcke lösen. Seine Forderung: RWE solle 0,47 Prozent der Kosten von Schutzmaßnahmen für das Haus bezahlen, entsprechend dem Anteil von RWE an den globalen CO₂-Emissionen.

Das Landgericht Essen hatte die Klage 2016 aus rechtlichen Gründen ohne Beweisaufnahme abgelehnt. Der Klimawandel werde durch so viele verschiedene Emittenten verursacht, dass eine Zuordnung der Flutgefahr zu RWE nicht möglich sei.

Dies sah das OLG Hamm aber anders. 2017 erklärte es die Klage für schlüssig und öffnete die Beweisaufnahme; ein erster Paukenschlag. In der Zwischenzeit gab das Gericht zwei Gutachten in Auftrag und führte 2022 einen Ortstermin in den peruanischen Anden durch.

Urteil nach acht Jahren

Nach Abschluss der achtjährigen Beweisaufnahme stellte der Vorsitzende Richter Rolf Meyer jetzt fest, dass Saúl Luciano Lliuya keinen Anspruch gegen RWE hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass sein Haus in den nächsten 30 Jahren von einer klimabedingten Flutwelle aus dem Gletschersee erfasst wird, liege unter einem Prozent. Und selbst wenn es zu einer solchen Flutwelle komme, wäre diese nur rund 20 Zentimeter hoch und stelle keine Gefahr für die Bausicherheit des Hauses dar.

Dieses Ergebnis war nach der mündlichen Verhandlung im März bereits erwartet worden. Ein Befangenheitsantrag von Lliuyas Anwältin Roda Verheyen gegen einen Gutachter scheiterte. Richter Meyer betonte am Mittwoch, der Statik-Experte Rolf Katzenbach sei eine „Koryphäe“.

Das Gericht hielt jedoch an seiner Einschätzung fest, dass derartige Klagen grundsätzlich erfolgreich sein können. Ein Eigentümer könne sich gegen Störungen wehren und Unterlassung verlangen. Das Gericht stützte sich dabei auf Paragraf 1004 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

„Wir haben uns nichts Neues ausgedacht“, betonte Richter Meyer, man stütze sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). „Unser Urteil beinhaltet keine Rechtsfortbildung“. Es sei allgemein anerkannt, dass auch eine Gefährdung des Eigentums eine Störung sein kann. Der Eigentümer habe gegen den Störer nicht nur einen Anspruch auf Nichtstun, sondern auch auf Schutzmaßnahmen oder deren Bezahlung.

Auch ein Eigentümer in Peru könne gegen einen Störer (hier RWE) in Deutschland klagen. „Im Gesetz steht nichts von ‚Nachbarschaft‘“, erläuterte Richter Meyer. Auch eine direkte Beziehung zwischen Eigentümer und Störer sei nicht erforderlich.

Autofahrer sind nicht betroffen

Es komme auch nicht darauf an, ob sich RWE rechtmäßig oder rechtswidrig verhalten hat. „Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt, aber wenn das die Familie im Stockwerk darüber erheblich stört, ist es unzulässig“, erklärte Richter Meyer unter Verweis auf ein BGH-Urteil von 2015. „Entscheidend ist bei Paragraf 1004 das Erfolgsunrecht, nicht das Handlungsunrecht“, so Meyer.

Auch die Kausalität zwischen den Emissionen von RWE und der Gefahr für Häuser in Huaraz sah das OLG gegeben. „Je mehr CO₂ ausgestoßen wird, desto mehr Wasser ist in der Lagune umso größer die Gefahr einer Flutwelle.“ Dieser Zusammenhang zwischen CO₂-Emissionen und schmelzenden Gletschern sei in Deutschland schon seit 1971 „vorhersehbar“, betonte Richter Meyer und verwies auf eine Physiker-Tagung, die bereits damals vor dem Treibhauseffekt gewarnt habe.

Der Anteil von RWE an den bisherigen industriellen CO₂-Emissionen, der inzwischen von 0,47 auf 0,38 Prozent korrigiert wurde, sei „erheblich“ genug, um eine Kausalität anzunehmen. Es bestehe aber keine Gefahr, dass nun jeder Autofahrer mit Paragraf 1004 verklagt werden kann, beruhigte Richter Meyer. Der CO2-Austoß von RWE und der eines normalen Bürgers stehe im Verhältnis von eins zu 0,000000028, „sieben Nullen hinter dem Komma“, half Meyer beim Mitschreiben.

Das OLG-Urteil führe auch nicht zu einem Wettbewerbsnachteil Deutschlands, betonte Richter Meyer. Auch in anderen Staaten gebe es entsprechende Klagen. Er räumte aber ein, dass solche Klagen nur in Staaten mit einem funktionierenden Rechtsstaat möglich sind. „Aber ein funktionierender Rechtsstaat ist ja auch ein Standortvorteil.“

Anwältin Verheyen: „Ein Meilenstein“

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Das OLG hatte keine Revision zugelassen. Und da der Streitwert unter 20.000 Euro liegt, ist auch keine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Vermutlich hätte Germanwatch aber trotz der Niederlage im Einzelfall kein Interesse an einer Revision gehabt, denn mit den grundsätzlichen Ausführungen des OLGs ist man ja zufrieden und hätte eher eine Änderung durch den BGH fürchten müssen.

Richter Meyer sagte zum Schluss der Verkündung, er rechne nicht damit, dass es in Deutschland zu seinen Lebzeiten noch einmal einen derartigen Prozess geben werde, angesichts von Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von über 800.000 Euro.

Der Kläger war – anders als im März – nicht nach Hamm gekommen. In einer kleinen Video-Pressekonferenz nach dem Urteil zeigte er sich aber nicht betrübt. „Es ging mir nie um mich“, sagte er. Geradezu euphorisch zeigte sich Anwältin Roda Verheyen, die das Urteil „sensationell“ nannte. „Ich habe während der Urteilsverkündung geweint“, sagte sie, das Gericht habe alle Argumente von RWE zurückgewiesen und sei ihrer Argumentation gefolgt. „Dieses Urteil ist ein Meilenstein, der weltweit Wirkung haben wird“, betonte Verheyen. Sie habe schon Anfragen für neue Klagen aus Huaraz, Nepal und Indien erhalten. Die Großemittenten müssten nun Rückstellungen in ihren Bilanzen bilden.

RWE erklärte, den Prozess gewonnen zu haben. Es sei „den NGOs auch in der zweiten Instanz nicht gelungen, einen Präzedenzfall zu schaffen“. Eine Haftung des Konzerns sei auch nicht gerechtfertigt, weil er sich immer an gesetzliche Vorgaben gehalten habe. RWE warnte vor unabsehbaren Folgen für den Industriestandort Deutschland, wenn „gegen jedes deutsche Unternehmen Ansprüche aus Klimafolgeschäden irgendwo auf der Welt geltend gemacht werden könnten.“

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53 Kommentare

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  • In der Zwischenzeit gab das Gericht zwei Gutachten in Auftrag und führte 2022 einen Ortstermin in den peruanischen Anden durch.

    Urlaubsreise auf Kosten des Steuerzahlers?

  • Der Richter räumte also ein, dass solche Klagen nur in Staaten mit einem funktionierenden Rechtsstaat möglich seien. „Aber ein funktionierender Rechtsstaat ist ja auch ein Standortvorteil.“ Denn dort würde kein Unternehmen verurteilt, wenn die vollständige Aufgabe seines Geschäftsbetriebes die Erderwärmung um nicht einmal 0,006 Grad bremsen würde.

  • Hier kritisieren einige den Stromversorger RWE das er mit am Klimawandel schuld ist. Gleichzeitig nutzen die Kritiker das Internet. Das Internet das durch seinen immensen Stromverbrauch mehr CO2 erzeugt als der globale Flugverkehr. Ja, immer sind die anderen Schuld.

    www.vdmnw.de/info-...imakiller-internet



    Klimakiller Internet - Daten verursachen mehr Treibhausgase als der Flugverkehr

    • @Martin Sauer:

      Erwärmen die Kritiker etwa auch ihr Essen, oder gibt es da nur Kaltspeisen und kalt Duschen ?

    • @Martin Sauer:

      Und wie sieht die CO2 Bilanz aus wenn wir alles auf Papier schreiben und dieses mit dem Flugzeug durch die Gegend schicken?

      • @Genosse Luzifer:

        Sie meinen auf dem Papier welches von den Bäumen, die durch den Klimawandel abgestorben - abgesoffen oder vertrocknet, hergestellt wurde ?

  • Nur schade, dass sich das Recht auf Beseitigung der Störung und Schadensersatz gerade am Eigentum fest macht und nicht am Lebensrecht. Wenn jetzt ein Mensch zur Miete wohnt oder ohne Regelung in einer der de-Facto-Siedlungen (Slums) im globalen Süden, greift zumindest der § 1004 BGB nicht.

    • @Brombeertee:

      Ja, das ist so. Das BGB oder das deutsche Grundgesetz gildet nicht im globalen Süden. Soweit ist es noch nicht das wir die ganze Welt beherrschen.

  • Der Richter rechne "nicht damit, dass es in Deutschland zu seinen Lebzeiten noch einmal einen derartigen Prozess geben werde, angesichts von Gerichts- und Verfahrenskosten".



    Das verstehe ich nicht. Gerade erst vorgestern ist in der Südschweiz ein halbes Dorf unter einem abgebrochenen Berg begraben worden. Das ist nicht zu weit weg, um RWE zu verklagen, und dann müssten ja auch 0,47 % des Schadens fällig werden (oder vielleicht etwas weniger, weil im Radio gesagt wurde, der Felsabbruch habe verschiedene Ursachen und nicht nur klimatische).

    • @Günter Picart:

      "...und dann müssten ja auch 0,47 % des Schadens fällig werden (oder vielleicht etwas weniger, weil im Radio gesagt wurde, der Felsabbruch habe verschiedene Ursachen und nicht nur klimatische)."



      Und genau da liegt das Problem. Wie stellt man diese Schuldanteile fest, bei einem globalen Phänomen? Das ist doch reine Willkür und hat mit einem Rechtsstaat nicht mehr viel zu tun.

  • Ich brauche hier einfache Sprache. Mir kommt es vor, als würde eine Niederlage als Sieg gefeiert.

  • „ Große CO₂-Emittenten müssen weltweit für Schutzmaßnahmen gegen den Klimawandel bezahlen.“

    Ich bin schon gespannt, wer die Bewohner Blattens entschädigt.

    www.spiegel.de/pan...-92cb-dd07c25d33d8

    • @Klabauta:

      Niemand, weil um den heißen Brei herumgeredet oder relativiert wird. "Zu Komplex" als Totschlagargument, den Klimawandel und somit die Dreckskonzerne als Schuldigen festzulegen.

    • @Klabauta:

      Da sind Sie mit in der Verantwortung. Schließlich sind auch Sie Kunde irgendeines Stromerzeugers. So zu tun als habe man mit RWE nichts zu tun ist naiv und überheblich. Wir alle verbrauchen Strom und wollen ihn auch noch möglichst günstig. Soll mir niemand erzählen er oder sie wählt bei Verivox nicht den günstigsten Anbieter.

      • @Goodfella:

        „ Soll mir niemand erzählen er oder sie wählt bei Verivox nicht den günstigsten Anbieter.“

        Doch, genau das würde ich Ihnen erzählen. Trotzdem bin ich anders als Sie nicht der Meinung, dass die Hauptverantwortung beim Verbraucher liegt, auch wenn Jede*r sein Teil beitragen kann.



        Was es braucht, sind Gesetze, die unsere Erde und damit natürlich auch uns schützen vor Missbrauch und Ausbeutung.

        • @Klabauta:

          Der Verbraucher IST der Hauptverantwortiche!



          Keiner wird gezwungen, den niedrigsten Preis zu nehmen. Man kann auch Energie sparen?

          Aber: Auch die Preuaner steigern ihren CO2 Verbrauch. Liegt mit 1,7 Tonnen/Kopf unter den 4,7 Tonnen/Kopf weltweit natürlich darunter, bewegt sich aber parallel zu weltweiten Kurve (inkl. Knick 2020/2021)

          Was an diesem Urteil schwierig ist: Warum klagt man aus Peru in Deutschland. Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi Arabien tauchen bei diesen Klagen nie auf? Die Supermächte fehlen auch?

          Wäre es nicht angebrachter, genau die Länder/Unternehmen zu verkalgen, die ihren Ausstoss nicht verringert, sondern gesteigert haben?



          Katar, China, Indien...



          de.statista.com/st...laendern-weltweit/

          Wenn solche Urteile die bestrafen, die sich um CO2 Reduktion bemühen, sehe ich schwarz für unsere Umwelt! Deutschland treibt seine Transformation als hochentwickeltes Industrieland und drittgrößte Volkswirtschaft voran. Das wiegt schwer und hilft dem Klima!

          Warum verklagt ein Bauer aus Peru nicht russische, chinesische oder amerikansiche Konzerne? Oder die Ölindustrie?

        • @Klabauta:

          Menschen brauchen Energie, und irgendjemand muss diese Energie produzieren. Das kann man auch mit Gesetzen nicht ändern. Und wenn es keine Verbraucher als "kleine" CO2-Emittenten gäbe, dann gäbe es auch "große" CO2-Emittenten wie RWE nicht.

          • @Budzylein:

            Warum muss es irgendJEMAND sein? Das klingt so, dass menschliches Zutun eine Pflichtvorsussetzung ist? Uran, Kohle und Öl fördern Menschen, dazu generieren Menschen in großen Hamsterrädern geringe Mengen an Strom. Wind, Solar und Erdwärme benötigt keine Menschen, die kontinuierlich die Erde ausbeuten, ist somit frei verfügbar. Außer vielleicht für die Wartung.

            Alleine die Leistung des Sonnenlichts auf der Erde reicht bereits, um unseren Energiebedarf zu decken. Weil aber immernoch davon ausgegangen wird, nur menschliches Ausbeuten produziert genügend Strom, wird sich die Entwicklung von Solar auch nie ändern.....

            • @Troll Eulenspiegel:

              Die von Ihnen genannten Energien sind ebenfalls nicht frei verfügbar, sondern müssen erst erschlossen werden. Windkraftanlagen z. B. erfordern erheblichen Ressourcenaufwand, es müssen große Mengen an Beton für die Fundamente im Boden versenkt werden, und es müssen Straßen gebaut werden, um das Baumaterial an den vorgesehenen Standort zu transportieren. Abgesehen davon ist die von RWE in der Vergangenheit erzeugte Energie - und um die hierfür entstandenen CO2-Emissionen ging es in der Klage - nun einmal zur Versorgung der Verbraucher erzeugt worden.

              • @Budzylein:

                Kohlekraftwerke müssen ebenfalls infrastukturell errichtet werden, wie Windkraftanlagen.



                Weil aber regelmäßig die Erde ausgebeutet werden muss, um an Brennstoff zu kommen, und Menschen wegen Umweltproblematiken leiden müssen, geht der Punkt ganz klar an Solar, Wind und Geothermie, deren "Brennstoffe" weiterhin frei verfügbar sind. Frei bedeutet nicht, dass du die Infrastruktur errichten muss, sondern eben der "Brennstoff". Oder musst du für deinen Aufenthalt unter der Sonne zahlen?

  • taz: *Große CO₂-Emittenten müssen weltweit für Schutzmaßnahmen gegen den Klimawandel bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm an diesem Mittwoch in einem spektakulären Fall.*

    Dann ist ja wenigstens etwas Vernünftiges dabei herausgekommen. Und wollen wir hoffen, dass die Anwältin Roda Verheyen recht behält mit ihrer Einschätzung: „Dieses Urteil ist ein Meilenstein, der weltweit Wirkung haben wird“.

    taz: *... da der Streitwert unter 20.000 Euro liegt ...*

    Also ein paar Peanuts für RWE. Aber einen 'Präzedenzfall' wollte der börsennotierte Energieversorgungskonzern RWE ja möglichst vermeiden.

    Währenddessen lassen mächtige Konzerne weltweit viele Milliarden US-Dollar in neue Projekte fließen, mit denen sie die Erderwärmung ohne Skrupel weiterhin beschleunigen werden - wie der 'Guardian' vor einiger Zeit aufgedeckt hat. Die Dummheit und Gier der Großkonzerne wird sich in einigen Jahrzehnten "explosiv" bemerkbar machen. Ein paar Auswirkungen ihrer Gier merkt man aber schon jetzt, denn das Wetter spielt auch in Deutschland immer mehr verrückt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) rechnet mit mehr Stürmen, extremen Regenfällen und Hitzewellen aufgrund der Klimaerwärmung.

    • @Ricky-13:

      Das OLG hat eigentlich gar nichts entschieden, sondern die Klage abgewisen. Und dazu hat der Richter einen Kommentar verfasst.

      Und wieso wollte denn die RWE ein Grundsatzurteil verhindern. Die RWE ist doch gegen das Urteil in erster Instanz angegangen. Das OLG Hamm hat keine Berufung gegen seine Entscheidung zugelassen. Es wird also weder vor dem Bundesverwaltungsgericht noch Bundesverfassungsgericht entschieden, auf Entscheidung des OLG Hamm nicht der RWE.

      • @Martin Sauer:

        Da das Landgericht in erster Instanz die Klage abgewiesen hatte, ist nicht RWE gegen das erstinstanzliche Urteil vorgegangen, sondern der Kläger.

    • @Ricky-13:

      „Gier der Großkonzerne“ - Großkonzerne gibt es in dem Sinne nicht! Entscheiden tun immer nur ausschließlich Menschen, Mitbürger unserer gemeinsamen Zivilgesellschaft! Jeder der dort arbeitet, ist für die Klimaschäden mitverantwortlich!

      • @Dr. Enseleit Jürgen:

        Und jeder Energieverwender!



        Es ist eine leider verbreitete Vorgehensweise, die "Schuld" immer den anderen Menschen zuzuordnen.



        Nein, jeder einzelne Mensch ist fü die eigene CO2 Bilanz zuständig. Kann man ausrechnen.

        Im Winter brauchen wir Energie. Jeder Familienvater, der heitzt oder jede Mutter, die kocht, ist mitverantwortlich. Nicht nur die Mitarbeiter. Und der röhrende Autofahrer oder WE-Billigflieger ebenso.....

      • @Dr. Enseleit Jürgen:

        Damit haben Sie natürlich recht, Herr Doktor, aber durch die unendliche „Gier der Großkonzerne“ (und ihrer Aktionäre) sind wir jetzt bei einer CO2-Konzentration von 420 ppm angelangt. Vor der vorindustriellen Epoche lag der CO2-Wert noch im Bereich von 280 ppm. In ein paar Jahren werden 430 ppm CO2 erreicht sein und dann ist der weitere Anstieg der CO2-Konzentration - laut einem Bericht des Club of Rome - nicht mehr aufzuhalten, denn ab da wird ein 'sich selbst verstärkender Klimawandel' ausgelöst.

        • @Ricky-13:

          Also Schlussfolgerung: Die menschliche Zivilisation sollte einen Rollback in die vorindustrielle Zeit vornehmen?

          • @Tom Tailor:

            Richtig, denn ein Rückschritt kann auch ein Fortschritt sein, besonders wenn man am Abgrund steht.

            Natürlich will ich nicht wirklich wieder in die vorindustrielle Zeit zurückkehren, aber den Wirtschaftswachstumswahnsinn etwas zurückschrauben, damit die Welt in 30 Jahren kein Backofen ist, das wäre doch eine Überlegung wert - oder?

            • @Ricky-13:

              Wäre es nur wüsste ich nicht wie dies global gesehen unter den gegenwärtigen Umständen möglich sein soll.

  • (Vorab: § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch BGB!



    Meine Hausarbeit im 2. Examen mit braunschw. Wegerecht von 1876!;) Grund🧱 für “reicht für VerwRi!;) Fin 🎡 dEit•

    Mit Rücksicht auf die Verschränkungen RWE / NRW & die unglaublichen Stn staatlicherseits - bat ich einen dazu federführenden Freund & Weggefährten zu einem kurzes Statement für die e-kommune di taz zu fertigen - ich würde es einrücken.



    & Däh



    “…Die Berichterstattung über das Urteil i. S. RWE setzt unterschiedliche Schwerpunkte und ist auch nicht frei von Widersprüchen. So wurde zum einen berichtet, die Gerichte seien nicht berufen, sich in Angelegenheiten der Politik einzumischen. Das liest sich bei der taz ganz anders. Wäre auch mit der BVerfG-Entscheidung nicht zu vereinbaren. Dann wurde in einem anderen Bericht darauf abgehoben, die Produktion von RWE sei doch genehmigt. Auch hier eine ganz andere Sicht auf das Urteil bei der taz. Insgesamt scheinen mir die dort berichteten Ausführungen zu Kausalität, zu Umfang und Anteil an den weltweiten Emissionen und Verantwortung durchaus Wege für künftige Klagen aufzuzeigen.



    Aber wie du als Exjudi weißt: über ein Urteil schreiben, das man nicht im Original kennt.“



    …anschließe mich •

    • @Lowandorder:

      Die fehlende Fußnote: § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch



      (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.



      (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

      • @Janix:

        Jau - But mit Verlaub.

        Die §🦶🎶 kam mit so derart zu den 👂 👂 raus: - aus dem Skat - daß ich völlig durchgeknallt - Veilchendienstag morgens, die letzten torkelten aus der 🌞 🍻 - die Seiten x/x der Begründung um⌨️!



        Meine Schreibdame nen Schreikrampf bekam & der Prüfungsvorsitzende diesen üblen



        Kokolores mit “…die Ausführungen auf den Seiten xx bleiben unverständlich! Tun der Arbeit im übrigen im Ergebnis aber keinen Abbruch!“ 😱 - 🐽 gehabt! Gelle

  • "Der Kläger war – anders als im März – nicht nach Hamm gekommen."



    Wieviel Prozent hat er da selbst zum Absaufen seines Hauses beigetragen?



    ...oder ist er wie eine einstige Kurzzeitikone medienwirksam im Katamaran übern Teich gekommen?



    ---



    "Das OLG-Urteil führe auch nicht zu einem Wettbewerbsnachteil Deutschlands (...) (obwohl) solche Klagen nur in Staaten mit einem funktionierenden Rechtsstaat möglich sind."



    Da widerspricht sich Richter Meyer ja dann doch, weil wenn irgendwann nur Konzerne in funktionierenden Rechtsstaaten zur Verantwortung gezogen werden können, während beispielsweise chinesische Firmen weiter billigst Kohlestrom beziehen und Beton herstellen können ohne Klagen fürchten zu müssen.



    So wird das nix werden - das räumte aber auch Richter Meyer selbst direkt ein, schließlich rechne er "nicht damit, dass es in Deutschland zu seinen Lebzeiten noch einmal einen derartigen Prozess geben werde, angesichts von Gerichts- und Verfahrenskosten"...



    Am Ende also viel Wind um nichts Greifbares 🤷‍♂️

    • @Farang:

      "Da widerspricht sich Richter Meyer ja dann doch, weil wenn irgendwann nur Konzerne in funktionierenden Rechtsstaaten zur Verantwortung gezogen werden können,..."

      Kein Widerspruch, wenn sie den Absatz komplett lesen. In diesem Fall mag der Rechtsstaat vielleicht problematisch für den Konzern sein, aber er kann ja auch in vielen Fällen vom Rechtsstaat profitieren, weil der ihm Sicherheit gibt.

      "Wieviel Prozent hat er da selbst zum Absaufen seines Hauses beigetragen?"

      Auch das steht in etwa in dem Artikel. 0,000000028%. Jede individuelle CO2 Bilanz ist natürlich unterschiedlich, sollte bei so einem niedrigen durchschnittlichen Wert keinen großen Unterschied machen.

  • „ Sie habe schon Anfragen für neue Klagen …“



    Wird spannend.



    Warum mit „kleinen Bauern“ aufhalten? Die großen US Kanzleien haben es bestimmt auch beobachtet. Gesamtkosten für Hurrikanschäden für den Staat? Paar Milliarden, verrechnet mit der Wahrscheinlichkeit des Einflusses der Klimaänderung (Attributionsforschung) und den Prozenten von RWE und anderen Emittenten in D und schon fliesst das Geld aus der verhassten EU in die USA. Natürlich noch mit Schmerzensgeldzuschlag in beliebiger Höhe.

    • @fly:

      Stimmt, daran hätte ich noch gar nicht gedacht.

      Waldbrände, Trockenheit in der Landwirtschaft- da sind viele Möglichkeiten für die USA.

  • Sind solche Klagen wirklich erfolgreich? Nehmen wir mal an, ein Gericht kommt zu einem solchen Schluss aus dem Nachbarschaftsrecht!, was wäre damit gewonnen? RWE müsste 0.38 Prozent der Kosten tragen. Nur wer trägt dann die weiteren 99,62 Prozent? Das ist doch vollkommen realitätsfern.

    Was für ein Sieg!

    • @DiMa:

      Gestern wurde in der Schweiz Blatten durch einen Bergsturz zerstört. Da geht es schon um andere Beträge. Und weltweit gibt es Hunderte vergleichbare Fälle. RWE sollte schon mal seinen Firmensitz verlegen. So wie Shell.

      • @Abid Kidoh:

        Das mag RWE sicherlich in Betracht ziehen. Alternativ kommt eine Klarstellung des Gesetzgebers im Nachbarschaftsrecht (!) in Betracht.

  • Dies ist in der Tat ein Meilenstein deutscher Rechtsgeschichte und zeigt, dass Deutschland als Vorbild für das Primat des Rechts dienen kann, wenn Gerichte, wie hier das OLG Hamm, die Anliegen von Klagenden und Beklagten ernst nehmen.

    • @Aurego:

      Vielleicht.



      Vielleicht wäre es da aber nur der Anfang einer Deindustrialisierung unseres Landes, weil auch Konzerne nur begrenzte Mittel zur Verfügung haben, ökonisch tragbare Geschäftsmodelle verfolgen/vorweisen müssen und einem nach vielen Klagen ggf. armen Mann nicht mehr in die Tasche gegriffen werden kann....



      Umsiedlung oder Geschäftsaufagabe wäre natürlich auch eine Lösung.

      • @Ansichtssache:

        Von der Industrialisierung haben wir nichts, wenn wir damit unsere Lebensgrundlagen unreparierbar zerstören.

  • Wird hier, was den Urteilsspruch betrifft, nicht aus einer Mücke ein Elefant gemacht? Hr. Lliuya ist mit seiner Klage erfolglos geblieben. Er bekommt nichts. Sein Haus ist kaum gefährdet, anders als behauptet.



    Darüber hinaus "betont" der Richter Hr. Meyer: "„Wir haben uns nichts Neues ausgedacht." Man stütze sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). „Unser Urteil beinhaltet keine Rechtsfortbildung“. Es sei allgemein anerkannt, dass auch eine Gefährdung des Eigentums eine Störung sein kann." Also ein "spektakuläres Urteil" sieht wohl anders aus. Die anderen Medien haben das Urteil dem entsprechend auch eher sehr zurückhaltend eingestuft.



    Ein anderer Satz lässt aber aufhorchen: "In der Zwischenzeit gab das Gericht zwei Gutachten in Auftrag und führte 2022 einen Ortstermin in den peruanischen Anden durch." Haben hier Hr. Meyer und die Seinen mal eben eine (letztlich bedeutungslose) Dienstreise in eine spektakuläre Hochgebirgslandschaft auf Kosten der Steuerzahler gemacht?

    • @Vigoleis:

      Erstens wurden die Ortstermine nicht auf Kosen der Steuerzahler gemacht sondern die Kosten trägt die unterlegene Partei. Und Ortstermine werden nur auf Antrag der Prozessbeteiligten gemacht.



      Da das Verfahren ca 1.000.000 Euro kekostet hat und diese vom Klager bezahlt werden muss komme ich zum Ergebniss das das ganze eine sündhaftteure PR Aktion war.



      Man hätte doch lieber für das Geld Land kaufen sollen und Bäume pflanzen sollen.

      • @Bernd Simon:

        Nichts gegen Bäume, aber wenn Fossil-, Auto-, Flug-Konzerne ihrer Verantwortung endlich nachkämen, zur Not mit juristischem Druck, dann ist das schon ein unendlich längerer Hebel.

    • @Vigoleis:

      Hätten die den Ortstermin nicht gemacht, hätten Sie aber nicht beklagt, dass die Richter sich gar kein eigenes Bild gemacht hätten, aber entschieden schon?



      Ich frage nur sicherheitshalber.

      • @Janix:

        Wenn Sie sich mal weiter im Forum umschauen: Ich bin nicht der Einzige, der den "Ortstermin", respektive die "Dienstreise" des hohen Gerichtes in eine entlegene Weltgegend, deren Kosten den im Raum stehenden Klagewert um ein Mehrfaches übersteigen dürfte, die CO2-Emissionen gar nicht erst erwähnt, wenigstens fragwürdig findet.

      • @Janix:

        Nein, hätte ich nicht. Weil ich bei einem Streitwert von ca. 6000 Euro (für den Landwirt) davon ausgegangen wäre, dass die beiden Gutachten sowie Lagepläne, Film- und Fotoaufnahmen mutmaßlich den gleichen Dienst geleistet hätten.



        Aber gut, wenn's der Wahrheitsfindung dient...

        • @Vigoleis:

          Sorry & mit Verlaub - zitier mal Harry Rowohlt zu “Sudelpepe“ Peter Boenisch “…man weiß zwar nichts Genaues / aber hetzt schon mal!“



          Warum mir das grad einfällt - weiß auch nicht!



          Harry hatte dann ein Kopfgeld von 20 Öschis - also ca n Heiermann ausgesetzt! Keine Ahnung was daraus geworden ist.



          Nüscht for unjut - wa; mit Janix “sicherheitshalber! Gelle

          • @Lowandorder:

            Danke herzlich für die Aufmerksamkeit, aber musste erstmal Hr. "Boenisch" googeln. Okay: "Bild" gleich böse, den Schuh muss ich mir ja nicht anziehen.



            Froh bin ich aber, dass 20 (mutmaßlich müde) Mark? noch nicht zur Straftat verleitet haben. Jedenfalls scheint das "Kopfgeld" niemanden hinter dem Ofen vorgelockt zu haben. Der Wikipedia entnehmen wir: "Peter Boenisch starb an Krebs (im Alter von 78 Jahren). Sein Grab liegt auf dem Bergfriedhof von Gmund." Und weiter: "Er wurde von Helmut Kohl als „ein streitbarer und streitbereiter Kritiker“ geehrt. Gerhard Schröder lobte ihn als „einen wahrhaft unabhängigen Kopf“, der sich zeitlebens von niemandem habe vereinnahmen lassen.

            • @Vigoleis:

              Fürs Portefeuille



              “Albert Sturm, 47, Hamburger Artist ("Der Mann mit den tausend Zeitungen"), der am vergangenen Dienstag in Hamburgs Hotel »Atlantic« Teilnehmer an der Jahrestagung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit seinen Tricks unterhielt, bemerkte in der ersten Reihe der Zuschauer einen »Herrn, der keinerlei Reaktion auf meine Darbietungen zeigte«. Der Artist: »Er trug einen so eleganten Smoking, daß ich ihn nicht für ein Mitglied der deutschen High-Society, sondern für einen Italiener hielt.« Illusionist Sturm, der sein Publikum bei seinen Vorstellungen mitwirken läßt, verteilte für einen seiner Tricks »Bild«-Zeitungen an die Zuschauer. Als er dem »supereleganten Herrn in der ersten Reihe« (Sturm) ein »Bild«-Exemplar überreichte, fragte er vorsichtshalber: »Mein Herr, sprechen Sie deutsch?« Bevor der Befragte antworten konnte, brach das Publikum in Gelächter aus. Später wurde der Künstler informiert: Der »exotische Ausländer« (Sturm) war »Bild«-Chefredakteur Peter Boenisch, 40 (Photo).



              “,…Schalksknecht der ich bin …



              Ich bin ja nicht höhnisch - aber ich arbeite immer noch bei Herrn Puntila und seinen Boenisch,…“



              &



              “Wolfgang Neuss, 43, Berliner Kabare…ff

            • @Vigoleis:

              May be. Nur sind mir die Dr 🥬 & GazPromGerd ebenfalls von der Qualität wie frauman zu Harry Rowohlt legendären Kolumne Poohs Corner in Die Zeit gern bemerkte “…dort lieber nicht genannt zu werden.“



              Kenn ihr Alter nicht - aber



              “Enteignet Springer“



              www.gew-berlin.de/...schuere-Berlin.pdf



              &



              images.app.goo.gl/NB7ARWwat1qPRmRy7



              Sojet et al. hat auch genau in solchen Unterhosen Schleim & Blut Journaille’isten ihre Ursache



              & mal die Baskenmütze



              “Wegen der von Boenisch erdachten plakativen Bild-Schlagzeilen (z. B. „Der Mond ist ein Ami“) und seiner Attacken gegen den von ihm als „Linksfaschisten“ bezeichneten gewalttätigen Teil der Studentenbewegung der 1960er Jahre titulierte ihn Heinrich Böll als „Plattitüdenkrieger“.



              de.wikipedia.org/wiki/Peter_Boenisch



              Beliebig zu ergänzen & wes Brot



              In den Bundestagswahlkämpfen 1976, 1980 und 1994 war Boenisch Berater des CDU-Politikers Helmut Kohl, der ihn am 19. Mai 1983 zum Staatssekretär ernannte …



              Am 14. Juni 1985 trat er aufgrund eines gegen ihn gerichteten steuerrechtlichen Ermittlungsverfahrens zurück …“



              Ehre Gewärsleute sind für mich nicht überraschend •