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Klage gegen Tier­recht­le­r*in­nenDas System der Einschüchterung

Ak­ti­vis­t*in­nen veröffentlichen Bilder der Tötungen von Schweinen, der Betreiber klagte. Ex­per­t*in­nen zufolge steckt dahinter eine Strategie.

Schweine werden in einem Transporter zum Schlachthof Brand Qualitätsfleisch gebracht Foto: Sina Schuldt/picture alliance/dpa

Berlin taz | Die Klage gegen zwei Tierrechts­aktivist*innen, die im Frühjahr vergangenen Jahres Aufnahmen der CO2-Betäubung von Schweinen in Vechta angefertigt und veröffentlicht hatten, sei ein gezielter Versuch der Einschüchterung der Zivilgesellschaft. Das ist das Ergebnis einer Analyse zu dem Fall, die die No-Slapp-Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit am Mittwoch veröffentlicht hat.

Die Klage erfülle nahezu alle Kriterien eines gezielten rechtlichen Einschüchterungsversuchs, so die Analyse. Sie sei exemplarisch für den Missbrauch des Rechtssystems, „um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und die demokratische Meinungsbildung zu untergraben“.

„Slapp“ steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation. Es werden also Klagen meist von finanzkräftigen Unternehmen oder Einzelpersonen angestrengt, um die Arbeit von zivilgesellschaftlichen oder journalistischen Ak­teu­r*in­nen zu behindern und sie einzuschüchtern.

Geklagt hatte in diesem Fall die niedersächsische Schlachthof Brand Qualitätsfleisch GmbH und einen entstandenen Schaden von 98.000 Euro geltend gemacht. In dem Gerichtsverfahren wurden beide Ak­ti­vis­t*in­nen zu Schadensersatz verurteilt, über dessen Höhe noch verhandelt wird.

Bilder unter Verschluss

Auch darf die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (Ariwa), der die Bilder zugespielt worden waren, diese nicht weiter veröffentlichen.„Dass Aufnahmen, die Tierleid ungeschönt zeigen, zwar als echt anerkannt, aber trotzdem verboten werden sollen, stellt unsere Zivilgesellschaft vor eine zentrale Frage: Wollen wir Aufklärung – oder wollen wir wegschauen?“, kommentierte die Organisation damals.

Nun stellt auch die No-SLAPP-Anlaufstelle in dem Fall eine deutliche Schieflage beim Umgang mit investigativem Aktivismus fest. Die finanziellen Forderungen, die zudem an die beiden Ak­ti­vis­t*in­nen privat gerichtet wurden statt an die Tierrechtsorganisation, seien existenzbedrohend. Hingegen bleibe das dokumentierte Tierleid folgenlos.

Dabei habe die Öffentlichkeit ein Interesse daran, von den üblichen Praktiken in dem Schlachthof zu erfahren, der mit „Respekt für Mensch, Tier und Umwelt“ wirbt. Das hätten das große Medieninteresse sowie die Veröffentlichung der Aufnahmen durch die ARD verdeutlicht, so die No-Slapp-Einschätzung.

Obwohl das urteilende Gericht in Oldenburg das öffentliche Interesse anerkannte, stoppte es die Verbreitung der Bilder – diese Widersprüchlichkeit sei typisch für Prozesse, die einschüchtern sollen. Anna Schubert, eine der beiden verurteilten Akivist*innen, sagt dazu: „Dass das Gericht im Urteil nicht einmal die offensichtliche Einschüchterungsabsicht thematisiert und den Streitwert nicht abgesenkt hat, spricht Bände – und lässt Betroffene schutzlos zurück.“

Politische Reaktionen

Die Coalition Against Slapps in Europe, ein Zusammenschluss europäischer NGOs, beobachtet seit 2022 solche Art Rechtsmissbrauch in Europa. In ihrem Bericht aus dem vergangenen Jahr beziffert sie die Anzahl der Einschüchterungsklagen auf 229. Damit steigt die Zahl dokumentierter Fälle weiter an, unter denen zunehmend auch mehr Strafprozesse sind.

Im April 2024 verabschiedete das Europäische Parlament eine Richtlinie, die vor unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren schützen soll. Weist ein Gericht eine Klage als Einschüchterungsversuch zurück, muss der Kläger die Kosten samt Rechtsvertretung des Angeklagten tragen. Auf dem Tisch des deutschen Justizministeriums liegt derzeit ein Entwurf für die Umsetzung, der sich laut kritischen Stimmen jedoch auf ein Minimum an Schutz beschränke.

„Das Problem ist, dass Ein­schüch­te­rungs­klagen in Deutsch­land oft kleingeredet werden, weil die Kosten im Vergleich zu den USA und Großbritannien viel geringer sind“, sagt Roger Mann, Anwalt für Presse- und Medienrecht und Gastprofessor in Göttingen. Aus seiner Sicht ist das viel größere Problem, das in dem Gesetzesentwurf unberücksichtigt bleibe, dem eigentlichen Gerichtsprozess noch vorgelagert:

Unterlassungsabmahnungen und hohe Zahlungsforderungen könnten bei kleinen NGOs schnell die gesamte Organisation lahmlegen. Der Experte fordert deshalb, den Schutz vor Einschüchterung mit Rechtsmitteln auf Abmahnungen auszudehnen. „Um sich gegen unbegründete Abmahnungen zu wehren, brauchen NGOs Anwälte, die auf Augenhöhe mit den Abmahnenden agieren.“ Äquivalent zur geplanten Kostenerstattung in gerichtlichen Verfahren brauche es diese auch bei außergerichtlichen Einschüchterungsversuchen.

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33 Kommentare

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  • Das Landgericht Oldenburg hat die heimlich von einer Tierrechtsorganisation gemachten Aufnahmen der CO2 Betäubung von Schweinen als authentisch und nicht verfremdet eingestuft. Die Bilder zeigen einen grausamen Abwehr- und Erstickungskampf von eingesperrten Schweinen vor der Tötung. Diese Betäubungsmethode ist in Deutschland üblich und zugelassen, aber schon seit über 20 Jahren tierschutzrechtlich in der Kritik. Gesellschaftlich und ethisch ist diese Betäubungsmethode heute nicht mehr zu vermitteln, deswegen erhält man auch keine Drehgenehmigung mehr in Schlachthöfen zu dieser Problematik. Der Schlachthof Brand in Lohne betont permanent die hohen Tierschutzstandards in seinem Betrieb, traut sich aber nicht realistische Aufnahmen zur Betäubung in seinem Betrieb der Öffentlichkeit zu zeigen. Wer in sensibelsten Bereich der Schlachtung, der Betäubung und Tötung von Schlachtschweinen selbst keine Transparenz herstellen kann oder will verliert irgendwann seine Glaubwürdigkeit. Tierschutz ist kein Spiel, sondern ein hohes Gut in Deutschland. Nicht umsonst steht Tierschutz in unserem Land in der Verfassung.

  • Es ist alarmierend, wie hier das Rechtssystem instrumentalisiert wird, um Aufklärung zu unterdrücken. Die Aktivist*innen zeigen dokumentiertes Tierleid – statt Konsequenzen für den Schlachthof gibt es Strafen für die, die Missstände öffentlich machen. Das Urteil setzt ein fatales Signal: Nicht die Zustände sind das Problem, sondern die, die sie sichtbar machen. Wer Tierleid zeigt, darf nicht mundtot gemacht werden.

  • Naja. Ich finde den Begriff Slap für den vorliegenden Fall arg überdehnt. Eigentlich sind das Klagen, die eingereicht werden, bei denen das Gegenüber finanziell nicht über die volle Distanz gehen kann, wohlwissend, dass man selbst letztinztanzlich verlieren würde.



    Hier kam es aber zu einem Urteil und die Klägerin hat recht bekommen. Ein normaler Vorgang - in einen Rechtsstaat steht auch Unternehmen Rechtsschutz zu. Und wer sich an der Klägerin Stelle die fast 100.000 Euro Schaden nicht zurückgeholt hätte muss wohl erst noch geboren werden.



    Btw. findet sich im Urteil keine Beurteilung darüber, ob Tierleid auf den Aufnahmen zu sehen ist oder nicht. Pressekodex und so

  • Was nützen Tierrechte im Grundgesetz, wenn investigatiblen Tierrechtlern aufgrund von Nebentatbestanden, die notwendiger Bestandteil ihrer Aufdeckungen sind, der Boden unter den Füßen weg gezogen wird, indem sie von den finanzkräftigen Tätern verklagt und von willigen Richtern verknackt werden?

    Dieses Prinzip, dass höherwertige Rechtsgüter von Gerichten als nachrangig, ja unbedeutend beurteilt werden, sehen wir in Deutschland regelmäßig, wenn auch nicht durchgehend, aber häufig.

    So auch hier.

    Würde eine bessere Ausbildung der Richter:innen helfen? Oder geht es einfach nur um die Frage, mit welchen Interessen sich der deutsche Richterstand identifiziert?

  • "The greatness of a nation and its moral progress can be judged by the way its animals are treated" Mahatma Gandhi

  • Tja, da haben die beiden Aktivisten halt den Fehler gemacht und als Privatperson eingebrochen zu haben und nicht direkt erkennbar als Organisation! Diese privaten Videos dann zu verbreiten war der nächste Fehler.

    Somit ist die Klage absolut verständlich und auch richtig

  • Die machen auch nur die "Drecksarbeit" für das Billigindustriefleisch im Regal.



    Diese Anwälte.

  • Es ist etwas schwierig das Thema sachlich zu behandeln.



    Deshalb bewerte ich das unabhängig vom Thema.



    Nüchtern und sachlich betrachtet würde ich das nicht als Slapp ansehen. Die sogenannten Aktivisten sind mehrfach eingebrochen, haben illegal gefilmt und die Aufnahmen wurden veröffentlicht. Dabei wurden keine gesetzeswidrigen Taten gefilmt. Das dies trotzdem den Ruf des Unternehmens schädigt und dieses dann Sicherheitsmaßnahmen, PR-Arbeit usw. durchführen muss ist doch wohl logische Konsequenz. Diese Kosten sind aufgelistet und als Schadensersatzforderung eingereicht. Wo ist das Slapp? Und letztlich hat das Gericht die Anklage bestätigt.



    Warum sollten sie die ARD oder Ariwa verklagen? Das würde ja nur Sinn machen, wenn die die Straftaten in Auftrag gegeben hätten.



    Wenn die "Aktivisten" nicht bestraft würden hätten wir sehr bald ganz viele Nachahmer die meinen sie stehen moralisch über dem Gesetz.

    • @Thomas2023:

      „Wenn die "Aktivisten" nicht bestraft würden hätten wir sehr bald ganz viele Nachahmer die meinen sie stehen moralisch über dem Gesetz.“

      Was ja ein denk- und debattierwürdiger Ansatz wäre, wenn das Gesetz über Moral sowie Ethik steht, und das Leid von Lebewesen billigend in Kauf genommen wird. Das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) verbietet es, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, wie steht's mit diesen Gesetzen, warum steht die Fleischindustrie darüber?

  • Schweine sind so liebevolle und intelligente Tiere, das unermessliche Leid, das ihnen millionenfach für eine perverse Fleischproduktion angetan wird, macht mich wohl für mein restliches Leben fertig. Diese Form der Grausamkeit ist mit nichts zu rechtfertigen. Die empathielosen Kommentare hier machen nur noch sprachlos und traurig

    • @Marlon22:

      Sie sprechen mir aus der Seele!!!!



      "Solange es Schlachthöfe gibt, wird es auch Schlachtfelder geben" L. Tolstoi



      Und für Schlachthöfe braucht es Auftragsmörder...

    • @Marlon22:

      Ich teile Ihre Bestürzung, der Mensch schafft es kaum, Empathie für den anderen Menschen aufzubringen, wie will er es dann tun, für das, was er lediglich als seine Nahrung ansieht. Beinah sehnt man sie schon herbei, die Sci-Fi Zukunft in der KI und Androiden menschlicher sind als der Mensch.

      • @Lou Andreas-Salomé:

        Menschen schaden anderen Menschen durch grenzenlose Wohlstandsverwahrlosung, welche Gier, Aggressivität und Unehrlichkeit explodieren lässt.



        Natürlich muss man unterscheiden, aber die Extreme sind einfach zu schockierend, um die Emotionen immer zu sortieren.

  • „Das Problem ist, dass Ein¬schüch¬te¬rungs¬klagen in Deutsch¬land oft kleingeredet werden, weil die Kosten im Vergleich zu den USA und Großbritannien viel geringer sind“, sagt Roger Mann, Anwalt für Presse- und Medienrecht und Gastprofessor in Göttingen.

    Das mag ja sein, trifft aber NGO’s und Privatpersonen trotzdem härter als zB. Fleischindustrie und ist vermutlich nur der Anfang. Schließlich hat sich die Klägerin bewusst für die Verursacher entscheiden und sah von einer Klage gegen eine wirkmächtige Institution wie die ARD ab. Ein trauriger Trend des Wegschauens wird etabliert, wenn das Tierleid ohne Konsequenzen bleibt aber der Bote niedergemacht wird. Das war ein bitterer Präzedenzfall der in Zukunft an der Courage von NGO’s und an der Unabhängigkeit investigativer Ermittlungen nagen wird.

    • @Lou Andreas-Salomé:

      "Der Bote" hat sich an die Gesetze zu halten. Auch bei "investigativen Ermittlungen" für eine "gute Sache". Das haben die "Aktivisten" nicht getan. Die ARD schon. Und wurde daher zu Recht nicht verklagt.

      Nun hätten die Aktivisten natürlich die berechtigten Forderungen des Unternehmens erfüllen und den Schaden begleichen können. Dann wäre ihnen das zivilrechtliche Verfahren erspart geblieben. So aber haben sie dem Unternehmen den Prozess aufgezwungen. Und verloren - jedenfalls in dieser Instanz.

  • Selbstverständlich steht bei Unternehmen die auf diese Art vorgehen eine Strategie dahinter. NGOs verfolgen übrigens teilweise ähnliche Strategien wenn es darum geht Unternehmen zum Einlenken zu bewegen, besonders in Umweltbelangen

    Das verläuft allerdings im rechtlichen Rahmen und stellt keineswegs einen Rechtsmissbrauch dar. Im übrigen sind die beiden Angeklagten anscheinend auch als Privatpersonen und nicht im Auftrag oder Namen einer NGO in das Gebäude eingedrungen. Dann haftet man wie jeder andere Bürger auch, strafrechtlich sowieso, aber auch zivilrechtlich. Wäre auch anders gegangen. Für die meisten NGOs gilt das Vereinsrecht und dann hätte sich der Kläger an der NGO schadhaft halten müssen. Hier hat man ihm die freie Auswahl gelassen zwischen Verbreiter und Verursacher zu wählen.

    Bedenklicher ist da schon die Urteilsbegründung des Gerichts. Wenn es ein öffentliches Interesse an dem Filmmaterial bejaht, dann kann das individuelle Interesse des Klägers eigentlich keine Priorität haben und erst recht dürfte die Weiterverbreitung des Materials nicht untersagt werden. Bei einem solchen Urteil bleit nur der Gang durch die Instanzen um aus dem Schweinemästerbezirk herauszukommen

  • Andersherum geht es leider auch durch unwillige Private oder Öffentliche: die Sache verschleppen bis Klage eingereicht wird und den Rechtsstreit in die Länge ziehen.

  • SLAPP-Klagen sind Einschüchterungsklagen, wenn sie missbräuchlich sind. Das ist in dem jetzt entschiedenen Fall ja gerade nicht der Fall, wenn das Gericht einen Schadenersatz bejaht.

    Im Übrigen halte ich "investigativen Aktivismus" auch nicht für schützenswert. Aktivisten müssen sich halt auch an Recht und Gesetz halten. Eine Ausdehnung auf rechtmäßige Klagen sollte es dementsprechend auch keinesfalls geben. Jeder muss halt darauf achten, dass er sich bei seinen Aktionen an Recht und Gesetz hält und ist andernfalls auch haftbar.

    Im Übrigen gilt das EU-Gesetz ja nur für grenzüberschreitende Fälle. Es bleibt zu hoffen, dass bei der Umsetzung nicht auch nationale Fälle mit berücksichtigt werden.

  • Es ist nicht einfach, Fleisch aus guter Haltung und Schlachtung zu bekommen.



    Ich wohne am Land und wir haben noch kleine Schlachtbetriebe.



    Die Vergasung ist schrecklich und große Schlachthöfe auch. Wirklich.



    Tönnies und Co.



    Aber dank EU mussten viele Schlachter aufhören.



    Es ist richtig, nicht wegzusehen und das Tierleid zu zeigen..



    Das Problem bei diesen Leuten ist der Fanatismus. Man glaubt ihnen nicht, das es ihnen um die Tiere geht.

    • @Marion Tanner:

      Fleisch aus guter Haltung und Schlachtung ist in vielen (NICHT ALLEN!!!) Fällen eine Frage der Priorität.



      Und ich glaube, dass es ihnen um die Tiere geht, vielleicht forciert durch das abstoßende Verhalten vieler Menschen.

  • Meiner Meinung nach sollten Aufnahmen, die durch Straftaten erlangt wurden, generell nicht veröffentlicht werden dürfen.



    Außerdem wurde in diesem Schlachthof entsprechend gesetzlicher Vorgaben gehandelt. Laut Gesetz ist die Betäubung mit Kohlendioxid erlaubt für Schweine.

    • @fritzigil:

      Das ist sie aber nur, weil sich die Parlamentarier nicht für die offenkundigen Tatsachen interessiert haben. Die essen eben auch gerne Schnitzel.

  • Die Aktivisten sind eingebrochen und haben damit gegen Gesetze verstoßen, was eine Anzeige zur Folge hatte. Was haben die Aktivisten denn gedacht, was passiert? Mit einer Anzeige war doch zu rechnen und selbstverständlich möchten solche Betriebe verhindern, dass dort regelmäßig eingebrochen wird. Die Tötung der Schweine auf diese Weise ist auch nicht illegal, auch wenn sie es sein sollte, aber damit muss man sich dann an die Politik richten.

  • Wieder ein Beispiel wie die Demokratie untergraben wird und das Recht zu den Seiten der Reichen und Mächtigen gebogen wird.

    • @Orten:

      Recht und Gerechtigkeit - bi den Begriffen darf man nicht ungenau sein.

    • @Orten:

      Wo wird da die Demokratie untergraben? der Betrieb hat nicht gegen das Gesetz verstoßen sondern die beiden Aktivisten! Nur weil es moralisch verwerflich ist was der Betrieb macht es aber nicht verboten ist, dürfen Aktivisten nicht Selbstjustiz machen

    • @Orten:

      Wo wird hier "Demokratie untergraben" und wo wird "Recht gebogen"? Der Schlachthofbetreiber handelt nach Recht und Gesetz und die sogenannten Aktivisten sind rechtswidrig eingedrungen und haben die Videos veröffentlichen lassen.

      Das kann man moralisch natürlich anders sehen.



      Aber die Mehrheit in Deutschland kauft auf diese Weise geschlachtetes Fleisch. Wenn´s keiner mehr kauft wird das Verfahren auch geändert.

      • @Thomas2023:

        Bezüglich Recht und Gesetz sind deren Designer recht kreativ.

        Die Mehrheit der Deutschen würde niemals auf zweifelhafte Art und Weise produziertes Billigfleisch kaufen, sie kaufen ja eh nicht bei Discountern, lesen keine Bild, sehen keine Pornos und machen nur Urlaub, in dem sie sich weiterbilden.

  • Muss ich jetzt doch Vegetarier oder sogar Veganer werden? Wenigstens weiß ich, woher ich kein Fleisch mehr beziehen werde.

    • @Aurego:

      Man kann, so wie früher, als Fleisch noch teuer war, den Verzehr von Braten auf einen Tag in der Woche beschränken und sich an den übrigen gesünder ernähren.

      • @dtx:

        Man kann so vieles tun oder lassen, was sinnvoll ist, keine Schäden anrichtet und die Bezeichnung "Homo sapiens" nicht ins Lächerliche zieht.



        Besser gesagt: Man KÖNNTE....

      • @dtx:

        So sollte es sein. Wurst ist bei mir seit einem Jahr komplett gestrichen.