Ex-“Bild“-Chef Julian Reichelt war Informant für Verleger Holger Friedrich. Doch laut Berliner Landgericht kann er sich nicht auf Informantenschutz berufen.
Abubakar Jangulbajew ist Menschenrechtler und Anwalt. Er spricht über die Dekolonisierung Russlands und den Überfall auf die russische Journalistin Jelena Milaschina.
Lokalreporterin wird in Hameln bei Vortrag einer prominenten Kriminalpsychologin ausgeschlossen. Management erklärt das mit einem Missverständnis.
Die Frankfurter Rundschau und Madsack-Titel haben AfD-Anzeigen gedruckt. Während erstere in Zukunft verzichten wollen, sehen letztere kein Problem.
Der Rechtsstreit zwischen United Capital und der Leipziger Unizeitung „luhze“ fällt aus. Die Immobilienfirma bleibt aber bei ihrer Kritik.
In Frankreich sollen Bilder von Polizeigewalt auf den Index gesetzt werden. Das driftet ab in eine Sicherheitspolitik, wie sie autoritäre Regime praktizieren.
taz-Anwalt Johannes Eisenberg über den Versuch des Bundesinnenministers, eine Kolumnist*in und die taz-Chefredaktion zu kriminalisieren.
Die Staatsanwaltschaft wird wohl keine Ermittlungen gegen Hengameh Yaghoobifarah einleiten. Die Kolumne der taz-Autor*in hatte eine Kontroverse ausgelöst.
Konsequenzen der Silversternacht in Leipzig: Nach Kritik an dessen Pressearbeit tauscht die Leipziger Polizei ihren langjährigen Sprecher aus.
Der Akademische Senat der HU diskutiert, ob Unterlagen öffentlicher Sitzungen künftig geheim sein sollen.
Anwaltliche Warnschreiben an Medien sind zulässig, sagt der Bundesgerichtshof. Sie müssen allerdings relevante Informationen enthalten.
Ein bedeutungsvolles Urteil für die Presse: Medien müssen auch in eiligen Prozessen angehört werden, bevor ein Artikel verboten wird.
Miriam H. machte ein Selfie im G-20-Chaos, um ihre Schwester zu beruhigen und landete damit im Hamburger Abendblatt.
Innenminister und Presserat führen den einheitlichen Presseausweis wieder ein. Kleinere Verbände wie Freelens müssen sich fügen.
Dürfen Namen von Promis, gegen die ermittelt wird, von den Medien verbreitet werden? Der Deutsche Juristentag diskutiert nun darüber.
Karlsruher Richter müssen entscheiden, wann die Freizeit von Politikern im öffentlichen Interesse ist. Im Fall Wowereit tun sie sich schwer.
Der Nachrichtendienst musste keinen Einblick in seine Vergangenheit gewähren. Wer ähnliche Fragen künftig regeln muss, bleibt offen.