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Karlsruher Urteil zur Erasmus-StiftungMit Anlauf gegen die Wand

Gareth Joswig
Kommentar von Gareth Joswig

Der AfD-nahen Erasmus-Stiftung darf nicht einfach so Geld vorenthalten werden. Das Urteil ist auch eine Quittung für die demokratischen Parteien.

Freude bei Erika Steinbach, der Vorsitzenden der Desiderius-Erasmus Stiftung, nach der Urteilsverkündung Foto: Uli Deck/dpa

D ie Niederlage vor Gericht hat sich der Bundestag selbst zuzuschreiben. Die demokratischen Fraktionen sind mit mehrjährigem Anlauf gegen eine Wand gelaufen. Durch stumpfes Aussitzen haben sie der AfD einen Erfolg beschert, den selbst ihre eigenen Ju­ris­t*in­nen prognostiziert haben. Die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung kann man ohne klare Kriterien und ohne gesetzliche Grundlage, die für alle gelten, nicht von der Stiftungsfinanzierung ausschließen.

Zivilgesellschaftliche Ini­tia­tiven warnen schon lange davor, dass das bisherige Vorgehen, der Ausschluss per Haushaltsvermerk ohne Gesetzesgrundlage, verfassungswidrig ist, und forderten ein Stiftungsgesetz.

Aber vor allem die großen Stiftungen haben sich gegen ein solches Gesetz gesperrt. Es war wohl zu bequem, den eigenen parteinahen Stiftungen Förderbeträge in Höhe von zuletzt rund 660 Millionen Euro auszuschütten. Kritik an dieser Intransparenz gibt es indes schon seit mindestens 40 Jahren. Die Grünen hörten aber auf, die Praxis zu kritisieren, seitdem sie selbst davon profitierten.

Dass die demokratischen Fraktionen des Bundestags das Problem wider besseres Wissen nicht angegangen sind, ist nun umso schmerzhafter: Mit ihrer Blockadehaltung und Schnarchnasigkeit haben sie letztlich dafür gesorgt, dass die AfD für ihre Opferhaltung eine Bestätigung vom Verfassungsgericht erhalten hat. Die AfD schlachtet das natürlich genüsslich aus.

Wasserdichtes Gesetz nötig

Zum Glück gibt es allerdings Abstriche. Denn das Urteil ist nur ein Teilerfolg der AfD. Zum einen gibt es nicht sofort Millionen für die Erasmus-Stiftung. Und zum anderen hat das Gericht aufgezeigt, dass es möglich ist, undemokratische Kräfte von der Finanzierung auszuschließen. Allerdings braucht es für einen derart gewichtigen Eingriff ein Parlamentsgesetz, das die verschiedenen Grundrechtsgüter gegeneinander abwägt. Das Verfassungsgericht verweist dazu vage auf die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Umso wichtiger ist es, dass der Bundestag nun ein wasserdichtes Gesetz auf den Weg bringt, das sicherstellt, dass die Demokratie nicht ihre eigenen Feinde finanziert. Die fließenden Übergänge zu rechtsextremen Organisationen in der Erasmus-Stiftung und menschenfeindliche und rassistische Hetze ihres Personals sind hinreichend belegt, ebenso wie die Radikalisierung der AfD. Wer dafür sorgt, dass neurechte Ak­teu­r*in­nen und rechter Kadernachwuchs staatliche Förderung erhalten, finanziert die Abschaffung der Demokratie und der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde.

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Gareth Joswig
Redakteur Inland
Arbeitet seit 2016 als Reporter und Redakteur bei der taz. Zunächst in den Lokalredaktionen von Bremen und Berlin, seit 2021 auch im Inland und Parlamentsbüro. Davor Geschichts- und Soziologiestudium. Themenschwerpunkte: extreme Rechte, AfD, soziale Bewegungen, Mietenpolitik, dies, das, verschiedene Dinge.
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37 Kommentare

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  • Wie geht eigentlich die Verfassungstreueprüfung für Parteien aus, die im Bundestag gerne mal Gesetze beschließen, die das Karlsruher Gericht ihnen mit einem deutlichen "6, nochmal!" wieder zurückreicht?

    • @Django:

      Wofür braucht es ein Verfassungsgericht, wenn man denkt, dass man deren Ergebnisse bereits vor dem Urteil kennt?. Richtig für die strittigen und unklaren Fälle!

      • @Rudolf Fissner:

        Man sollte aber schon meinen, dass nach 70 Jahren Verfassungspraxis langsam mal genrell klar sein sollte was noch verfassungsgemäß möglich ist und was nicht, zumal ja auch schon im Gesetzgebungsprozess ein rieser Apparat der Ministerialbürokratie, des Wissenschaftlichen Dienstes und Stäbe externer Beratung zur Verfügung stehen. Die tatsächliche Frequenz der strittigen und unklaren Fällen ist aber dennoch derart hoch, dass sie kaum als Unfälle interpretierbar sind. Und vielleicht wäre es ja sogar mal eine Überlegung wert nicht ständig Gesetzt verabschieden zu wollen, die eben nicht ganz haarscharf an der Grenze des gerade so noch eben Verfassungsgemäßen entlangschrammen, sondern ausnahmsweise mal in der Mitte der FDGO bewegen.

  • Typisches Problem der Demokratie. Lief schon 1933 nicht gut.

  • Zitat "Kritik an dieser Intransparenz gibt es indes schon seit mindestens 40 Jahren."

    Hier noch ein gutes Beispiel: Selbst die Welt hat sich einmal in einem langen Artikel damit auseinandergesetzt, bei einer früheren Klage gegen die Exklusivität der Parteistiftungsförderung:

    www.welt.de/politi...atspluenderer.html

  • "§1



    Stiftungen von Parteien, die

    - die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik nicht vorbehaltlos anerkennen oder

    - die der Beobachtung von Verfassungsschutzorganen der Bundesrepublik unterliegen

    erhalten keine Fördergelder."

    Reicht das?? Das ging beim Radikalenerlass doch auch so ähnlich...

    • @Grenzgänger:

      Ob das reicht?

      Also die "Freiheitlich-demokratische Grundordnung" wird Ihnen die AfD jederzeit unterschreiben. Vermutlich würde sie sogar vorschlagen jeden Morgen vor der Deutschlandflagge einen Eid darauf abzulegen (und jeden der nicht mitmacht zum Verdachtsfall erklären) - Der Begriff ist interpretierbar.

      Das Kriterium der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist hingegen spannender. Es kann natürlich gut greifen, aber es beeinflusst auch die übrigen Parteien. Die Linkspartei wird sicherlich etwas mehr Abstand zu radikaleren Kreisen halten, wenn steht die Drohung im Raum steht dass die Rosa-Luxemburg-Stiftung dicht gemacht wird. Und ob die Grünen das Risiko eingehen sich irgendwann über sich radikalisierende Klimaproteste in die Schusslinie zu stellen? Vielleicht hält man dann doch etwas mehr Abstand

  • Wer zahlt denn das Geld in die Stiftungen ein? Der Staat? Dann ist es doch logisch, daß eine Orgaisation, wie die AfD, die als Partei firmiert und den Staat ablehnt, nicht vom gleichen Staat Finanzierung verlangen kann. Eine saubere Lösung wäre ein Verbot dieser sog. Partei.

  • 4G
    49732 (Profil gelöscht)

    Stiftungen sind doch nur versteckte Parteienfinanzierung! Sollte man grundsätzlich nicht erlauben.

    • @49732 (Profil gelöscht):

      Das ist nicht ganz falsch. Diese Stiftungen halten Seminare und Konferenzen ab, machen Jugend-Workshops und veröffentlichen Publikationen. Damit tragen Sie zur politischen Wollenbildung bei - was gemäß Grundgesetz Aufgabe der Parteien ist. Diese Parteienfinanzierung ist also viel zielgerichteter und sinnvoller, als Wahlkampfkostenerstattung, mit der dumpfe Plakate und Werbespots oder Kugelschreiber bezahlt werden.

      • @Ruediger:

        Nur tragen Parteien nicht nur zur Willensbildung bei - Parteien haben mittlerweile jeden kleinen Winkel der Willensbildung okkupiert die relevant ist.



        Parteienfinanzierung vom Steuerzahler ist generell abzulehnen. Dafür gibt es Mitgliedsbeiträge und (streng zu kontrollierend, da Gefahr der Korruption) Spenden.

      • @Ruediger:

        Hier:

        taz.de/Bundesverfa...bb_message_4480053

        wird erwähnt, dass 2/3 des Geldes in Auslandsprojekte fließen. Die "politische Bildung" im Ausland ist aber nicht Sache des Steuerzahlers. Sie sollte sogar verboten werden, da sie eine unzulässige Einmischung in die Politik der betreffenden Länder darstellt.

        Wir wollen ja schließlich auch nicht, dass fremde Länder sich bei uns einmischen.

  • Endlich wird Korruption offiziell legalisiert - weil die anderen Stiftungen das ja auch machen. Völlig logisch und juristisch einwandfrei. Aber was machen wir jetzt gegen Korruption??

    • @Kappert Joachim:

      Gegen private Korruption gibt es Gesetze und die Exekutive. Wenn die Legislative und die Exekutive korrupt ist, gibt es kein Mittel.

  • "Und zum anderen hat das Gericht aufgezeigt, dass es möglich ist, undemokratische Kräfte von der Finanzierung auszuschließen."



    ...



    "Das Verfassungsgericht verweist dazu vage auf die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung."



    Was ist "undemokratisch" also genau?



    Mit dem Label hat man auch mal die Grünen und die PDS/ Die Linke belegt.



    Die FDGO erlaubt eine ziemliche Bandbreite von Meinungen, mehr als manchen Leuten gefällt. Wenn man es bisher nicht geschafft hat der AfD als ganzes gerichtsfest "Antidemokratie" nachzuweisen ,trotz energischer Versuche,dann sollte man das vielleicht akzeptieren? Dumm fand ich es schon immer zu Winkelzügen zu greifen ,die die Afd von "Gewohnheitsrechten" die anderen Parteien/Fraktionen eingeräumt werden, auszuschließen.Auch wenn dies nach "Geschäftsordnung" legal ist. Sich dann im Gegenzug darüber aufzuregen ,wenn die AfD ihrerseits zu solchen "Tricks" greift, offenbart die Doppelmoral der selbsternannten Hüter der Demokratie.



    Das das Objekt der "Eindämmungsstrategien" selber ein teilweise nicht so ganz eindeutig geklärtes Verhältnis zum Rechtsstaat hat,ändert nichts daran.

    • @Mustardmaster:

      …ja - das hören die etablierten Parteien - insbesondere ihre Führungskräfte nicht gern - weil sie weder das Ermächtigungsgesetz noch die klugen & weitsichtigen Mütter & Väter des Grundgesetzes verstanden haben - gar verstehen wollen •

  • Tja, bisher hat die Verhinderung einer Finanzierung der Rechten doch funktioniert.



    Die Überschrift ist daher reißerisch, jedoch beschreibt sie den Erfolg der bisherigen Verweigerungshaltung nicht .



    Nun muss eben ein Gesetz her.



    Dass sich die AfD mal wieder als Opfer präsentiert? Geschenkt! Wer für die AffenD ist, ist für die Demokratie eh verloren. Dass sich aus Stiftungsrecht heraus allerdings ein neuer solidarischer Zustrom nach Rechts ergibt, ist eher unwahrscheinlich.



    Bei der Beleuchtung der politischen Landschaft finde ich das Wiederauftreten von Erika Steinbach nicht uninteressant.



    Steinbach war Jahrzehnte lang Mitglied der CDU und trat aus Protest gegen die sozialdemokratisch orientierte (Flüchtlings-)politik der GroKo aus.



    Nun ist Sie Mitglied der AfD.



    Was bedeutet nun eine " konservativere Ausrichung" der CDU, die Merz vorschwebt?



    Wieder so weit nach rechts rücken, dass sich AfD Mitglieder in der CDU wieder " wie zu Hause" fühlen können?

  • Der eine Aspekt an der Sache ist wie mit der AFD umzugehen ist. Es gibt aber für mich noch einen anderen Aspekt: in einer Demokratie stellt sich generell die Frage, ab wann Steuermittel für Institute, Stiftungen, NGO-Förderung, bei denen man dann Stellen mit "eigenen" Leuten besetzt, schädlich für die demokratische Vertrauensbildung sind.

    Bis zu einem Grad sind diese Dinge gut und notwendiger Teil des demokratischen Systems. Ein Staat gibt immer Geld für alle möglichen Institutionen aus und wird wichtige Stellen naturgemäß nicht mit "feindlichen" Leuten besetzen.

    Auch klar untergräbt es aber ab einem Punkt das Vertrauen, wenn es nach Selbstbedienung und Selbstbestätigung derer aussieht, die gerade an der Macht sind.

  • Ein Gesetz zu zimmern, dass die AfD-Stiftung rechtssicher ausschließen wird, ohne rechtsstaatliche Grundsätze zu beschädigen, wird einer Meisterleistung gleichkommen.

    Es wird vor allem der Union nicht schmecken. Denn es muss eine Abwägung zwischen der Rechtsstaatlichkeit der Linken und der AfD vorgenommen werden, bei der einige Narrative der Union in den Gulli gespült werden.

    Damit wird auch die Gewissheit einhergehen, dass die Ablehnung der Nato auf rechtsstaatlichen Füßen steht, auch wenn einem das nicht passen muss, aber "Umvolkungserzählungen" und "Fliegenschisse der Geschichte" eine ganz andere Qualität haben. Es wird also ein Narrativ formuliert werden müssen, das aufklärt, was mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung denn so gemeint ist. Eigentlich. Ehrlich gesagt, so schlecht ist das nicht und irgendwie längst einmal mehr überfällig. Eigentlich.

    Und schließlich: Das Gesetz muss so wasserdicht und allgemein und gleichzeitig zielgerichtet formuliert sein, dass es eben nicht jährlich Belege des rechtsextremen Personals für einen Nichtzugang zum staatlichenFördertopf braucht. Dies wäre ein jährliches Gewürge, das sich kein Demokrat regelmäßig antun wollte, nicht zu sprechen von der unappetitlichen Propagandasteilvorlage für Höcke-Parteien, die damit geschaffen würde.

    Aber auch die Linke wird dann nicht ganz aus dem Schneider sein, wenn sie es nicht schafft, freie Radikale wie Putinversteher Dehm einzuhegen.

  • Einfach abschaffen die ganze Stiftungsförderung. Was soll denn der Quatsch überhaupt.

    • @wirklich?:

      ...unteranderen setzen sich die unzähligen parteinahen Stiftungen dafür ein, unsere für einzigartige Regierungsform gehaltene - der " Demokratie " , den Bürgern anderer Staaten, näher zu bringen.

      • @Alex_der_Wunderer:

        Genau so ist es. Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Überheblichkeit die BRD ihre Staatsform in anderen Ländern durchsetzen will. In den meisten Fällen geht es schief, Afghanistan, Mali sind zwei Beispiele, die mir spontan einfallen. "Jeder soll nach seiner eigenen Façon glücklich werden". Friedrich der Große

        • @Leningrad:

          Tja, nur in nichtdemokratischen Staaten können dies leider nicht alle Menschen, insbesondere sexuelle Minderheiten.

        • @Leningrad:

          👍

      • @Alex_der_Wunderer:

        ist das ironisch gemeint?

        Am Teuschten Wesen soll die Welt genesen?

        Dafür gibt es eigentlich das Goethe-Institut und das Außenministerium.

    • @wirklich?:

      Politische Bildung ist ja eh total unwichtig, oder wie?

      • @Ruediger:

        Sicher nicht. Aber warum muss das parteinah organisiert sein und nicht über eine unabhängige Institution wie etwa die BPB?

        • @Ingo Bernable:

          Das eine schließt ja das andere nicht aus. Die Bundeszentrale für politische Bildung ist aber nicht völlig unabhängig, sondern untersteht dem Innenministerium, und ist somit Teil der Exekutive. Es entspricht meiner Ansicht nach der Idee einer pluralen Demokratie, dass nicht nur die Regierung für die politische Bildubg zuständig sind. Hier bietet es sich an, die Aufgabe an die unterschiedlichen politischen Parteien zu übertragen, weil die durch ihre Wähler (anders als zum Beispiel sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen) demokratisch legitimiert sind. Tatsächlich machen diese Stiftungen ja auch größtenteils gute Arbeit im Bereich der politischen Bildung. Ich finde meine Steuergelder dort jedenfalls besser angelegt, als in Parteikassen und Wahlplakaten.

          • @Ruediger:

            Das BMI ist Aufsichtsbehörde, meines Wissens nach aber inhaltlich nicht weisungsberechtigt und die BPB grundsätzlich einer neutralen Darstellung verpflichtet. Dennoch gab es Versuche der Einflussnahme durch das BMI, etwa in Bezug auf die Definition von 'Linksextremismus' unter Seehofer, diese Versuche sind jedoch die Ausnahme und wurden in der öffentlichen Debatte auch entsprechend skandalisiert. Jenseits davon gäbe aber auch noch andere Organisationsformen, etwa als komplett unabhängiges, öffentlich-rechtliches Institut.



            Wenn man aber für die politische Bildung nicht Unabhängigkeit, sondern demokratische Legitimation fordert, verschieben sich eben diese Gelder eben ggf. mit den Wahlergebnissen, so dass man entsprechend eigentlich bereits heute in manchen Gegenden die Aufklärung darüber wie Demokratie funktionieren sollte primär einer AfD-nahen Stiftung überlassen müsste

          • @Ruediger:

            Aus Interesse war ich mal in der Bundeszentrale für Politische Bildung. Bin da rausgeflohen. Für einen Ossi einfach nur unerträglich. Wie SED-Parteizentrale.

    • @wirklich?:

      Exakt.

  • Es erschließt sich mir nicht wie man der AfD staatliche Förderungen vorenthalten will solange sie nicht verboten ist. Es sei denn man erschafft den Status "Partei auf Bewährung".

  • Hola Modderatistas! Mal im Ernst.

    Erinner den gestrichenen Beitrag nicht mehr 100%! BUT.



    Der ist a) von der Meinungsfreiheit locker gedeckt! Ja. Er ist ein berechtigter sicher holzschnittartiger - aber im Ganzen berechtigter Tritt den etablierten Parteien vors Schienbein!



    Nicht weniger - aber auch nicht mehr!



    Das mag insbesondere Ahnungslosen nicht passen! Nur wird der damit nicht out of order •



    Überlegt‘s noch mal! Woll.

    kurz - Wenn ihr den Beitrag nicht wieder einrückt! Sag ich euch! Woll.



    DAS IST EIN FALL VON ZENSUR •

  • Sorry - stand weiter unten nicht ein heftiger Beitrag?



    Sach cum grano salis mal so:



    Die Mütter & Väter des Grundgesetzes sahen das nicht unähnlich!



    Und Karlsruhe suchte Mindestprinzipien der FDGO zu konkretisieren:



    „In seinem Verbotsurteil gegen die SRP[1] hat das Bundesverfassungsgericht 1952 die Mindestprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik definiert. Diese sind: „die Achtung vor den im Grundgesetz (GG) konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“. Eine Partei, die diese Prinzipien ablehnt oder dagegen agitiert, gilt als verfassungswidrig.



    (& Däh & FDP & Co herchehört => )



    Verfassungswidrig im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert. Im Urteil zum KPD-Verbot von 1956[2] heißt es daher: „Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen. Sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen.“



    de.wikipedia.org/w...sungsfeindlichkeit

    kurz - Den ach so bürgerlichen Parteien ins Stammbuch! Wenn nicht der nächste Prozess spätestens in Karlsruhe stranden soll!



    Wir dürfen gespannt sein! Newahr.



    Normal.

  • Ach was! ©️ Vagel Bülow

    Der einst Kronjurist der Sozialdemokratie & Erfinder des “sozialen Rechtsstaates“!



    Der bei den SPezialDemokraten längst vergessene -



    Herman Heller - hat mit seinem Aperçu recht :



    “Haushaltsplan/gesetz ein nur formelles Gesetz?



    Es gibt nichts materielleres als das Haushaltsgesetz!“

    kurz - 660 Millionen pro Jährchen sind in der Tat ja nun wirklich nichts! Woll.



    Die Rechtstreue & Demokratieinaffinität der Sesselpuper der Macht - 💨 💨💨 -



    Verblüfft immer wieder neu.

    unterm——-



    de.wikipedia.org/w...nn_Heller_(Jurist)



    “Er lehrte an den Universitäten Kiel, Leipzig, Berlin und Frankfurt am Main. Heller prägte in seiner Schrift Rechtsstaat oder Diktatur? von 1930 den Begriff des sozialen Rechtsstaats.…



    Während des Kapp-Putsches versuchte er zusammen mit Gustav Radbruch in Kiel zwischen den Parteien zu vermitteln und wurde mit ihm zusammen vom Militär inhaftiert.…



    Heller gehörte zu den wenigen Vertretern seines Faches, die sich vorbehaltslos für das demokratische Prinzip der Weimarer Republik einsetzten. Als ein Antipode Hellers gilt Carl Schmitt. Die Auseinandersetzung zwischen Heller und Schmitt, die nach anfänglich gegenseitige Bewunderung ausdrückendem Briefkontakt ab 1928 immer schärfer wurde, kulminierte 1932 im Prozess „Preußen contra Reich“, bei dem Heller die SPD-Landtagsfraktion vertrat und Schmitt einer der Vertreter des Reiches war.…

    Hellers Staatslehre, die sich sowohl von Positivismus als auch von Idealismus lossagte, gilt als wichtiges Werk für die Etablierung einer Politikwissenschaft in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Zu den ersten Rezipienten zählten Ernst Fraenkel und Wolfgang Abendroth. Heller wird heute mitunter auch als ein „Vater der Politischen Wissenschaft in Deutschland“ bezeichnet.“

    kurz - Da hatten sie mal einen! Woll.

    • @Lowandorder:

      Wieso kommentieren Sie, Herr OutOfOrder, nun nicht im Beck-Verlag ? Als Nachfolger für HGM ? Erwartungsvoll, Ihr N.N.

      • @Nikolai Nikitin:

        Weil Sie nix kapieren & mir Arschlöcher für Deutschland sowas von an selbigen vorbeigehen. But.



        Demokratie nach dem Grundgesetz - & zwar nicht im Sinne der pro domo Ideologie der etablierten Parteien - mir mit Karlsruhe zu wichtig ist - als daß ich diesen roché de bronce - ua Nasen wie ehna überlassen will.

        (unterm——- btw & entre nous only



        Kommentar schreiben? Hands Off!



        Der Kelch ist zum Glück (zB Deutsches Richtergesetz;) an mir vorübergegangen.



        Woll & Wisch - 🙀🥳 -



        Endes des 🎡 der Eitelkeiten!;))