Hausdurchsuchung bei AntimilitaristInnen: Kritik am Verteidigungsminister wird verfolgt
Der Staatsschutz ermittelt gegen die Osnabrücker Antimilitarismus-Initiative Rausmetall. Sie hatte Boris Pistorius aufs Korn genommen.
Eine Hausdurchsuchung ist ein hartes Ermittlungsinstrument. Als Eingriff in die Privatsphäre muss sie der Schwere der Tat angemessen sein. Am Mittwoch der vorvergangenen Woche hat der Staatsschutz der Polizei Osnabrück in Bissendorf, 15 Kilometer südöstlich von Osnabrück, in einem Mehrfamilienhaus zu diesem Mittel gegriffen. Kurz nach 7 Uhr am Morgen, rund zwei Stunden lang, auf Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück.
Ihr Ziel waren zwei AktivistInnen der regionalen Antimilitarismus-Initiative Rausmetall, Ruben G.* und Franziska F.*. Beide sind nicht zu Hause. „Eine Mitbewohnerin hat plötzlich 8 bis 10 Einsatzkräfte im Hof gesehen, mit Rammbock, vermummt mit Sturmhauben“, sagt Ruben G. der taz. „Sie hat sie gebeten, die Tür nicht kaputt zu machen. Briefe haben sie sich angesehen, Tagebücher, Taschen.“ Als die Polizei geht, nimmt sie einen Laptop und einen USB-Stick mit, Kleidung, ein Kanupaddel.
Was war geschehen? Mitte Januar hatte Rausmetall in einer Guerilla-Intervention Fernando Sánchez Castillos Bronzeskulptur Fountain of Wishes umgestaltet, einen lebensgroßen, martialischen Polizisten, der im Osnabrücker Stadtfluss Hase steht. Auf Knopfdruck uriniert er.
Rausmetall-AktivistInnen banden ihm eine Maske vor den Helm, mit einem Foto des Gesichts von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) darauf; über den Originalpenis kam eine gewaltige Erektion aus Gips. Vor Pistorius hing ein Schlachtengemälde. Auf einem Schild hieß es: „‚Der kriegsgeile Boris‘ – Kunstinstallation, Mixed Media, 2026, anonym“. Pistorius war einst in Osnabrück Oberbürgermeister – einer Stadt, die als Standort des Rüstungskonzerns Rheinmetall im Gespräch ist.
AktivistInnen würden gerne vor Gericht auftreten
Laut Durchsuchungsbeschluss geht es um Sachbeschädigung, Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede. Ruben G. und Franziska F. haben Beschwerde eingelegt, Akteneinsicht beantragt. Dass es zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommt, glauben sie nicht. „Es geht ja meist gar nicht darum, konkrete Strafverfahren zu beginnen“, sagt Ruben G. „Es geht darum, Aktivitäten zu unterbinden, Menschen zu ängstigen.“
Geängstigt wirken beide nicht. Im Gegenteil: „Käme es zu einer mündlichen Verhandlung“, sagt Franziska F. kämpferisch, „würde uns das natürlich sehr freuen. Das brächte die Aktion auf die Bühne des Gerichtssaals. Und da müsste ja auch Pistorius selbst auftreten.“ Rausmetall habe „einen Nerv getroffen“, sagt sie. „Dass es so einfach ist, mit solch einem Vulgärhumor zu provozieren, zeigt, dass die Zündschnur auf der anderen Seite sehr kurz ist.“
G. sagt, die Hausdurchsuchung sei unverhältnismäßig gewesen. F. bezeichnet die Aktion als „Kunstaktion“, als Kommentar „auf die Perversität der Begeisterung, in der Pistorius, Merz und die deutsche Rüstungsindustrie auf die sogenannte Zeitenwende anspringen“.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Rausmetall-AktivistInnen vor, sie hätten die Kette eines Floßes durchtrennt, um damit zur Statue zu gelangen – daher auch das sichergestellte Paddel. Im Raum steht auch ein Verdacht nach § 188 Strafgesetzbuch: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Das ist ein scharfes Schwert: Würde auf üble Nachrede oder Verleumdung erkannt, beginnt die Mindeststrafe bei drei Monaten Freiheitsentzug – gesetzt, die Tat werde als geeignet gewertet, das „öffentliche Wirken“ von Pistorius „erheblich zu erschweren“.
Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums
Ob Pistorius sich durch die Aktion beleidigt fühlt, verleumdet, der üblen Nachrede ausgesetzt? Das beantwortet die Bundeswehr der taz nicht direkt. Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums schreibt jedoch: „Eine Anzeige wurde weder durch den Bundesminister persönlich, noch in seinem Namen erstattet.“ Die Sprecherin betont: „Die Meinungsfreiheit ist als zentrales und essenzielles demokratisches Gut für den Minister von herausragender Bedeutung.“ Nach der Aktion habe er „zeitnah“ von ihr Kenntnis erlangt.
Der Verfolgungsimpuls geht also von der Staatsanwaltschaft Osnabrück aus, von Amts wegen. Fragen der taz beantwortet sie nicht zeitnah.
* Nachnamen der Redaktion bekannt
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