Gesetzentwurf von Innenministerin Faeser: Fünf Prozent mehr Abschiebungen
Von ihrem Gesetzentwurf erhofft sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser mehr Abschiebungen. Ob das klappt, scheint fraglich.
Der Gesetzentwurf ist keine Reaktion auf die Landtagswahlen in Hessen und Bayern, bei denen die AfD am Wochenende stark zulegte und die SPD deutlich verlor. Vielmehr hatte die Innenministerin bereits im August einen „Diskussionsentwurf“ zu diesem Thema vorgelegt.
Dass abgelehnte Asylantragsteller:innen zu großen Teilen in Deutschland bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können, führt schon seit Jahren zu Akzeptanzproblemen. In den Jahren 2021 und 2022 wurden jeweils „nur“ rund 12.000 Personen aus Deutschland abgeschoben. Ausreisepflichtig waren Ende Juni aber rund 280.000 Ausländer:innen, etwa die Hälfte sind abgelehnte Asylbewerber:innen. Rund 80 Prozent der Ausreisepflichtigen haben allerdings eine Duldung, weil die Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht möglich ist.
Faeser schlägt nun eine Vielzahl von Maßnahmen vor, von denen sie aber selbst wohl keinen großen Effekt erwartet. Laut ihrem Gesetzentwurf soll die Zahl der Abschiebungen damit lediglich um 600 pro Jahr gesteigert werden, das heißt um fünf Prozent gegenüber den beiden Vorjahren.
Ausländerbehörden entlastet
Da viele Abschiebungen an einer unklaren Identität der Ausreisepflichtigen scheitern, will Faeser nun auch Wohnraumdurchsuchungen zulassen, die nur der Identitätsfeststellung dienen. So soll etwa ein versteckter Reisepass gefunden werden. Wenn der Ausreisepflichtige selbst gesucht wird, sollen neben seinem Zimmer auch andere Räume der Unterkunft durchsucht werden dürfen.
Abschiebungen sollen künftig in der Regel ohne vorherige Ankündigung möglich sein. Bisher musste ab einer Duldungszeit von einem Jahr die Abschiebung einen Monat vorab angekündigt werden. Künftig soll das nur noch für Familien mit Kindern gelten. Zur Vorbereitung einer Abschiebung soll jeder Ausreisepflichtige künftig 28 Tage (statt bisher 10 Tage) in Gewahrsam genommen werden können. Eine Fluchtgefahr wie bei der Abschiebehaft ist hier nicht erforderlich.
Hauptstreitpunkt beim Diskussionsentwurf im August war die erleichterte Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen ohne gerichtliche Verurteilung. Manche Medien schürten die Angst, dass nun Clan-Angehörige wegen bloßer Verwandtschaft oder gar wegen ihres Nachnamens Deutschland verlassen müssen. Dies hat das Ministerium schon damals als Missverständnis bezeichnet.Jetzt steht das auch ausdrücklich in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Eine Ausweisung bedeutet zunächst nur den Verlust des Aufenthaltsrechts. Die Abschiebung ist der nächste Schritt und bei den Mitgliedern sogenannter „Clans“ oft besonders schwierig. Wenn sie nicht ohnehin längst Deutsche sind, sind sie oft staatenlos oder die mutmaßlichen Herkunftsstaaten wollen mit ihnen nichts zu tun haben. Mehr Ausweisungen führen dann oft nur zu mehr Ausreisepflichtigen, die aber nicht abgeschoben werden.
Positiv sind im Gesetzentwurf Maßnahmen, die die überlasteten Ausländerbehörden entlasten sollen. So soll die Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber künftig sechs Monate (statt drei Monate) gelten. Dies spare 170.000 Behördenbesuche pro Jahr, heißt es im Gesetzentwurf. Die Aufenthaltserlaubnis von subsidiär Geschützten soll von einem Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Das vermeide weitere 8.000 Termine auf den Ausländerämtern.
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