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Gerichtsentscheid zu Tod einer SchülerinVor der Fahrt nach Krankheit fragen

Eine Schülerin mit Diabetes stirbt 2019 auf einer Klassenfahrt in London. Nun müssen die mitreisenden Lehrkräfte mit einer Anklage rechnen.

Bei einem Kind wird der Blutzuckergehalt gemessen Foto: Jörg Carstensen/dpa

Freiburg taz | Lehrerinnen und Lehrer, die eine Studienfahrt organisieren, müssen sich im Vorfeld aktiv über gesundheitliche Beeinträchtigungen der Schü­le­r:in­nen informieren. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im tragischen Fall einer diabeteserkrankten Schülerin entschieden, die auf einer Studienfahrt in London starb. Die verantwortlichen Lehrerinnen müssen mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung rechnen.

Die 13-jährige Emily war seit ihrem 7. Lebensjahr an Diabetes Typ 1 erkrankt. Im Sommer 2019 organisierte ihre Schule eine jahrgangsübergreifende Studienfahrt nach London, an der 60 Schü­le­r:in­nen teilnahmen. Emily musste sich gleich am ersten Abend nach dem Besuch eines asiatischen Restaurants über­geben. Auch am Folgetag ging es ihr nicht besser. Sie übergab sich weiter und wurde immer schwächer.

Die Mit­schü­le­r:in­nen machten die aufsichtsführenden Leh­re­r:in­nen auf Emilys Zustand aufmerksam, doch diese riefen erst am dritten Tag einen Arzt. Mit extrem überhöhten Zuckerwerten wurde Emily sofort in ein Londoner Krankenhaus gebracht. Dort stabilisierte sie sich zunächst, starb dann aber am vierten Tag der Reise an einem Herzinfarkt.

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ermittelte zunächst gegen vier mitreisende Lehrer:innen, stellte das Verfahren jedoch wieder ein. Die Lehrkräfte, die Emily nicht aus dem Unterricht kannten, hätten nichts von ihrer Dia­beteserkrankung gewusst. Emilys Vater ließ aber nicht locker und erwirkte ein neues Ermittlungsverfahren gegen zwei Lehrerinnen, die auch für die Organisation der Reise verantwortlich waren.

Prozess beginnt wohl im Januar

Im März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Doch im Februar 2023 lehnte das Landgericht Mönchengladbach die Anklage ab. Die Lehrkräfte hätten als medizinische Lai­in­nen auch bei Kenntnis von Emilys Diabetes nicht erkennen müssen, dass eine Krankenhausbehandlung des Mädchens erforderlich ist. Auf Fehler bei der Vorbereitung der Reise komme es deshalb gar nicht an.

Eine neue Wende nahm der Fall Ende Juni. Nun ließ das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anklage gegen die Lehrerinnen doch zu. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei wahrscheinlich. Inzwischen ist die Entscheidung des OLG veröffentlicht (Az.: 4 WS 73/23). Aus ihr ergeben sich Maßstäbe, die für Schulen und Lehrkräfte auch jenseits des Einzelfalls relevant sind. Danach muss die Schule dafür sorgen, dass die aufsichtsführenden Leh­re­r:in­nen auf einer Studienfahrt mit den nötigen Informationen versorgt werden.

Wenn die Organisation der Fahrt auf einzelne Leh­re­r:in­nen delegiert wird, müssen sich diese die Informatio­nen aktiv besorgen. Am sichersten wäre es nach Ansicht des OLG gewesen, wenn die Eltern schriftlich nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kinder gefragt worden wären.

Es war nicht ausreichend, so das OLG, die Schü­le­r:in­nen bei einer Infoveranstaltung zur Klassenfahrt nach gesundheitlichen Problemen zu fragen. Zum einen war die Teilnahme an der Veranstaltung freiwillig, zum anderen konnte nicht erwartet werden, dass Schü­le­r:in­nen dort vor anderen über gesundheitliche Probleme sprechen.

Die Kausalität der Pflichtverletzung für Emilys Tod sah das Gericht jedenfalls gegeben. Hätten die Lehrerinnen rechtzeitig von Emilys Diabetes gewusst, hätten sie sich mit der Krankheit beschäftigen und die Krankheitszeichen deuten können. Wenn Emily spätestens am Abend des zweiten Tages von einem Arzt untersucht worden wäre, hätte sie mit „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gerettet werden können.

Das OLG räumt ein, dass es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände handelt. Dies müsse dann das Landgericht Mönchengladbach bei der Höhe der Strafe berücksichtigen. Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung reicht von einer Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Prozess beginnt am 17. Januar nächsten Jahres.

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42 Kommentare

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  • Sie haben vollkommen recht. Wenn ein Kind zusammenbricht, sollen sich die Eltern doch selbst kümmern. Da komme ich als Erwachsener doch nicht auf die Idee, einen Arzt zu verständigen. Sorry ... Mein Handy ist zum Insta-Gucken da und nicht, um als Lehrer mit Eltern zu kommunizieren. Und dann steht die Göre am Tag der Abfahrt noch nicht mal mehr auf. Diese Eltern ...

    Ich bin froh, dass die Schulzeit meiner Kinder hinter uns liegt - wir hatten zunehmend mit ähnlich veranlagten neueren Lehrern zu tun - fachlich lala, Engagement mau, häufig nicht da - und davor gab es den ganz normalen Ablauf mit den Zetteln - auch an den Privatschulen war das Usus - (Mein Kind hat Allergien, Hausarzt-Nummer, Tetanus-Impfung, Kontakt im Notfall). Würde ich heute noch mit jeder Kinder-/Jugendgruppe so machen und mich auch immer vorab über ärztliche Versorgung am Ort erkundigen (ist ein Blick aufs Handy, ein Abspeichern, mehr nicht). Das andere ist einfach unterlassene Hilfeleistung und menschlich äußerst fragwürdig.

  • Ich frage mich hier, warum die Eltern nicht angeklagt wurden. Schließlich hatten die ja wohl zuerst dafür zu sorgen, daß die Lehrer über die Erkrankung des Kindes informiert wurden.

    • @Spitzbube:

      Der Meinung bin ich auch. Als Eltern habe ich eine Mitteilungspflicht, ganz einfach.



      Sicherlich hat die Schule versäumt schriftlich Informationen einzuholen, aber bei so einer schwerwiegenden Krankheit müssen das die Eltern mitteilen.



      Bin selbst Mutter von 4 Kindern, davon eins mit Allergien. Jedes Jahr teile ich der Schule dies mit und auch nochmal gesondert vor Klassenfahrten. Mittlerweile ist mein Sohn alt genug um auf sich acht zu geben, aber ich bin trotzdem als Mutter in der Mitteilungspflicht!

  • Die meisten Kommentare zeigen ja die Richtigkeit und Wichtigkeit dieser Entscheidung. Es gibt keinen Überblick über irgendeinen Informationsfluss. Im schlechtesten Fall wurden die Lehrer sogar zwischen Tür und Angel informiert. "Musst wohl gucken, ihr nehmt Kind 1 mit, dass hat Diabetes und Kind 2, das hat Asthma". Vielleicht dann auf einem Schmierzettel hinterlegt, aber nicht zuordnenbar, weil die Kinder nicht persönlich bekannt waren. Eine kurze Abfrage in der sowieso benötigten Einverständniserklärung, ein Register in den Reiseunterlagen der Lehrkräfte erstellt und schon könnte in solchen Fällen die Lehrkraft schnell nachschauen, ob es Hintergrundinfos zu dem Kind gibt, bevor sie Entscheidungen trifft.

  • Solche Gerichtsurteile sind der Grund warum wir so viel Bürokratie haben. Wenn ich eine relevante Krankheit habe bin ich in der BRINGschuld diese Info den Lehrern zu geben. Das haben Schülerin und vor allem die Eltern versäumt.

    Das Urteil hat zur Folge, dass jetzt jeder Schüler in Deutschland seitenweise Selbstinformationen und ärztliche Atteste beibringen muss um eine Klassenfahrt oder gar einen Tagesausflug unternehmen zu können. Und das pro Ausflug - es könnte sich ja was geändert haben.

    Nichtsdestotrotz ist es unverantwortlich, ein Mädchen was den ganzen Tag erbricht nicht zum Arzt zu schicken.

  • 8G
    83191 (Profil gelöscht)

    Da hat wohl die Übergabe der Verantwortung nicht funktioniert. Stellt sich die Frage, ob Lehrer A mit dieser Kenntnis diese Informationen überhaupt an Lehrer B weitergeben darf. Datenschutz lässt grüßen.

    Das zeigt Mal wieder, wie schulen bei uns organisiert sind. Wenig Dokumentation, viel verbale Übergabe.

  • www.sueddeutsche.d...huelerin-1.5961932 :



    "Schon kurz nach der Ankunft in London soll es dem Mädchen laut damaligen Aussagen ihrer Freunde und Mitschüler schlecht gegangen sein. Sie habe sich oft übergeben, sei desorientiert gewesen. Die gleichaltrigen Freundinnen hätten die mitreisenden Lehrkräfte mehrfach informiert, diese sollen erst gar nicht und dann nur flüchtig nach Emily geschaut haben. Laut Ermittlungsakte, die die SZ vor einem Jahr einsehen konnte, ließen sie das kranke Mädchen sogar mit zwei gleichaltrigen Freundinnen einen ganzen Tag alleine im Hotel."

    Bei allem Respekt - das ist einfach verantwortungslos.

  • „Auch am Folgetag ging es ihr nicht besser. Sie übergab sich weiter und wurde immer schwächer.“ Warum das Kind nicht spätestens zu diesem Zeitpunkt ärztlich vorgestellt wurde, halte ich doch für erklärungswürdig.

  • Ich bin Diabetiker und mein Umfeld weiß es. Auch an meinem Arbeitsplatz habe ich das offen kommuniziert. Ich finde das im wahrsten Sinne des Wortes über - lebenswichtig.



    Lehrer daraus einen Strick zu ziehen ist übel. Einer 13 jährigen kann ich das aber durchaus zutrauen mit Ihrer Erkrankung umzugehen. Wir waren alle nicht dabei und kennen die Umstände nicht. Da ist es mehr als leicht den Stab zu brechen.



    Ich persönlich finde es eigentlich schon verpflichtend solche Angaben zu machen, bzw. sie als Durchführender der Fahrt zu bekommen.

    • @Tom Lehner:

      Dennoch haben die Lehrkräfte das Kind drei Tage lang trotz massiver gesundheitlicher Abgeschlagenheit und mehrmaligem darauf hinweisen WIE schlecht es dem Kind geht, keine ärztliche Hilfe geholt. DAS ist auf jeden Fall mehr als nur grob fahrlässig, es ist schlicht Unterlassung. Selbst wenn es in ihren Augen "nur" ein angeschlagener Magen ist, lasse ich ein Kind nicht drei Tage lang erbrechend, desorientiert und schwach im Zimmer liegen und übertrage dann noch die Aufsicht auf gleichaltrige. Wer so wenig Verantwortungsgefühl besitzt , sollte keine Kinder beaufsichtigen und dafür braucht man auch keine medizinische Vorbildung, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.

    • @Tom Lehner:

      sehe ich auch so. eine 13jährige hätte schon die verantwortung. auch die eltern, bei einer solchen erkrankung ist man doch bei einer reise alarmiert.



      ich habe auch einen sohn mit einer schweren allergie. wenn der irgendwo hingeht, weiß er, was zu tun ist. ich mache aber jeden drauf aufmerksam, dass er eine allergie hat.



      nun kann man aber auch situationen falsch einschätzen und dann ist die ursache m.m.n. gar nicht mehr die frage.



      denn wenn die lehrer schon darauf hingewiesen wurden, sind sie spätestens zu diesem zeitpunkt ihrer aufsichtspflicht nicht nachgekommen. und da ist es egal, ob es sich um diabetes handelt oder einen unfall oder sonstwas.

  • Zumindest in Hessen gehört es zu den selbstverständlichen Pflichten eines Lehrers, sich vor Klassenfahrten mit einem Formular über eventuelle Krankheiten oder Medikamentenversorgung eines Schülers per Standard-Formular zu informieren. In dieser Hinsicht bedeutet das Urteil nichts Neues und ist eine bare Selbstverständlichkeit.

  • Da die Lehrer erst am dritten Tag gehandelt haben, finde ich den Vorwurf der fahrlässigen Tötung absolut gerechtfertigt. Ein lebensbedrohlicher Zustand mit Bewusstseinseintrübung kann ja auch durch ein akutes Geschehen ausgelöst werden, beispielsweise eine Einblutung im Gehirn.

    Wieso aber die Sorgfaltspflicht bei den Lehrern und nicht bei den Eltern liegt, kann ich nicht nachvollziehen.



    Dass dadurhc jetzt bei jedem Klassenausflug Schulen bzw. Lehrer entsprechende Formulare verschicken und deren unterschriebenene Rücklauf kontrollieren müssen, finde ich geradezu abwegig.

    Es bleibt zu hoffen, dass die anscheinendn allfällige Verurteilung auf die Untätigkeit bezogen sein wird.



    Daran, dass jetzt alle Lehrer panikartig Zettel verteilen und archivieren, wird das freilich nichts mehr ändern.

  • Ich versuch's noch mal: Zum einen ist es vor Klassenfahrten Usus, dass Krankheiten vorab schriftlich abgefragt und zusammen mit Versicherungskarte, Impfausweis, Badeerlaubnis vorzuliegen haben.

    Einem Kind geht es schlecht. Es übergibt sich. Als Lehrer werde ich theoretisch aufmerksam. Ich schaue mir die Unterlagen an. Rufe kurz bei den Eltern durch.

    In dem Artikel wird das Vorgehen anders beschrieben: "Die Mit­schü­le­r:in­nen machten die aufsichtsführenden Leh­re­r:in­nen auf Emilys Zustand aufmerksam, doch diese riefen erst am dritten Tag einen Arzt." Wie kann das sein?

    • @Niemals:

      Meine Güte, wenn die von dem Diabetes nicht wussten, sind die wahrscheinlich von irgendwas wie Magen Darm oder irgend einem anderen Infekt ausgegangen, bei dem man nix machen kann ausser abwarten. Sowas haben Kinder ständig. Bei uns wurde auch nie was abgefragt, die versichertenkarte musste ich noch nie in der Schule vorzeigen, den impfausweis nur bei der Schulanmeldung für die Masernimpfung und ne badeerlaubnis? Sorry, was ist das. Auch nach Krankheiten wurden wir nie gefragt. Warum haben sich die Eltern da nicht drum gekümmert. Kann doch nicht so schwer sein, die Schule und die mitfahrenden Lehrer zu informieren, dass das Kind krank ist und sich selbst um seine Versorgung kümmern müsste und die Lehrer vielleicht mehr aufpassen müssen als bei anderen Kindern. Da hätten die Lehrkräfte zusammen entscheiden können, wie das laufen soll, ob sie das Mädchen überhaupt mitnehmen können und oder ob ein Elternteil mitreisen muss,weil die Lehrer die Verantwortung nicht übernehmen können.

    • @Niemals:

      Richtig, das ist mehr als erstaunlich (vorsichtig formuliert) - in Kombination mit der fehlenden schriftlichen Abfrage und Info bei/an Erziehungsberechtigte(n) (kenne ich als obligatorisch aus eigener Schulzeit und der meiner Kinder) wirft es jedenfall ein schlechtes Licht auf die verantwortlichen Lehrkräfte.

      Aber und auch: Ich kenne es nur so, dass Eltern bzw. Erkrankte selbst grundsätzlich und vor solchen Aktivitäten besonders das Umfeld und die Verantwortlichen über die Erkrankung und Medikation und eventuelle Notfallmaßnahmen informieren - inkl. schriftlicher Info.

      Letztlich: Alles furchtbar schief gelaufen

  • In meinen Augen würde ein Fragebogen nach Krankheiten eine Verletzung des Datenschutzes darstellen - Eltern müssen proaktiv informieren.



    Als Lehrer würde ich künftig an keiner Klassenfahrt mehr teilnehmen - sicher nicht.

  • "Hätten die Lehrerinnen rechtzeitig von Emilys Diabetes gewusst, hätten sie sich mit der Krankheit beschäftigen und die Krankheitszeichen deuten können."

    Auch Lehrkräfte sind medizinische Laien, von denen nicht erwartet werden kann, dass sie sich mit Krankheiten auskennen. Im Bereich Diabetes erleben wir, gerade in Deutschland, dass medizinisches Personal die Krankheitszeichen nicht richtig deutet und korrekt handelt.

    Die konsequente Reaktion kann nur im Verzicht auf Klassenfahrten liegen, denn es besteht immer die Möglichkeit, dass etwas passiert, das durch Vorwissen hätte verhindert werden können.

  • Sind die Eltern da völlig raus? Besteht lediglich die Pflicht der Info-Einholung seitens des Lehrpersonals? Ist es nicht zumindest auch die Pflicht der Eltern eines minderjährigen Kinds, entsprechende Infos abzusetzen? Diabetes ist kein Pappenstiel. Oder beleuchtet dieser Bericht gar nicht alles, was im Vorfeld explizit gelaufen ist?

    • @dator:

      In ein Urteil gehen auch solche Sachen ein und mildern es vielleicht. Für mich erscheint die Argumentation des Gerichts aber schlüssig. Anscheinend wurden im ganzen Orgaprozess einer mehrtägigen Klassenfahrt ins Ausland nie die Erziehungsberechtigten involviert. Sieht irgendwie komisch aus.

    • @dator:

      Wenn Sie andere Berichte in der Presse zu dem Fall zum Maßstab nehmen, haben die Lehrer das kranke Kind fast 2 Tage lang im Bett der Jugendherberge dahin vegetieren lassen, bis endlich bei quasi komatösem Zustand der Rettungsdienst gerufen wurde. Es wird jetzt halt darum gestritten ob das hätte früher erkannt werden müssen. Die veröffentlichen Schilderungen der Mitschüler jedenfalls lassen große Zweifel an der generellen Eignung der betreffenden Lehrer aufkommen.

  • Was für Kommentare - faszinierend, einer 13-jährigen geht es schlecht, die Kinder informieren die Lehrer - diese reagieren erst am dritten Tag ... als Aufsichtshabende hätte ich bereits nach dem ersten Erbrechen gehandelt - kurze Information an die Eltern und ein rasches Telefongespräch ... Aber stimmt schon - die armen Lehrer/Lehrerinnen ...

  • Man könnte auch mal fragen, wie fahrlässig es ist, wenn Eltern es nicht für nötig halten, Lehrkräfte vor einer solchen Fahrt NICHT über die Diabetes-Erkrankung ihres Kindes zu informieren...

  • Nur mal so zur Information für alle, die hier irgendwas von "keine Klassenfahren mehr" herumschwurbeln:

    Im vorliegenden Fall hat eine Lehrkraft dem Mädchen gesagt, es solle sich nicht so anstellen, und die MitschülerInnen, die ihr helfen wollten, aus dem Zimmer verwiesen.

    Am Folgetag haben sie die Sterbende mit 2 Mitschülerinnen allein im Hotel zurückgelassen, während sie mit dem Rest der Klasse auf Ausflug gingen. Bereits diese Verletzung der Aufsichtspflicht sollte den Täter/innen den Job kosten.

    Das ist ziemlich eindeutig fahrlässige Tötung. Und dass sich Lehrkräfte menschenverachtender verhalten als zu den Zeiten von Kaiser und Prügelstrafe, ist eine absolute Ausnahme.

    Also kommt mal runter ey.

    • @Ajuga:

      Es geht aber nicht um den Vorwurf, dass das Kind zu spät in die Klinik gebracht wurde, sondern darum, dass die Schule aktiv dafür sorgen soll, dass sie über Krankheiten informiert wird.

  • Noch weniger Klassenfahrten ist die einzige Konsequenz. Denn irgendwas kann immer sein.



    Und das x-ste Gericht entscheidet: "sah das Gericht jedenfalls gegeben. Hätten....." und es folgen drei weitere Konjunktive. Kann man aufgrund von Konjunktiven verurteilt werden? Die Lehrerinnen knabbern wahrscheinlich auch so noch an dem unglücklichen Umständen.

    • @fly:

      Konjunktiv ist die gebotene grammatische Form für indirekte Rede, auch wenn das 90% der Texte in den Medien leider ignorieren.

      Sprich, diese beiden Sätze bedeuten das selbe: »Das Gericht schrieb ins Urteil, „Die Kausalität der Pflichtverletzung ist gegeben.“» und «Das Gericht schrieb, die Kausalität sei gegeben.»

      Wenn schon im Urteil der Konjunktiv 1 gestanden hätte oder der*die Zitierende das gesagte anzweifelt, wäre für die Wiedergabe der indirekten Rede noch der Konjunktiv 2 möglich: «Der Staatsanwalt behauptete, dass Kausalität gegeben WÄRE.“

  • 4G
    48798 (Profil gelöscht)

    Das ist so typisch Deutschland.



    Irgendjemand muß ja schuld sein.

    Mir fällt dazu gerade das Badestellen-Urteil von 2017 ein.



    Hat die Kinder, die unbeaufsichtigt ertrunken sind, nicht wieder lebendig gemacht.



    Hat aber abertausenden anderen Kindern die wunderschönen Badestellen genommen, weil die Bürgermeister partout nicht persönlich haften wollten. Na sowas.

    Wir können in Deutschland nur Schilder aufstellen.



    Gesunder Menschenverstand zählt in diesem Land nicht.

  • Die Kommentare bringen auf den Punkt, was - wie so oft - der Haken solcher Fürsorgepflichten ist: wenn die Verantwortung von den Elternhäusern auf die Lehrer übertragen wird - also nicht die Eltern auf gesundheitliche Probleme aktiv hinweisen müssen - dann werden Lehrer sich fragen, ob sie das Risiko auf sich nehmen und im Zweifel lautet die Antwort "nein. Ich bin kein Lehrer, sondern Jurist - aber öfter erschüttert, wenn Urteile neue Pflichten begründen, ohne die Situation zu Ende zu denken.

    Wem ist damit geholfen, wenn zukünftig gesundheitlich gefährdete Kinder, deren Eltern den Fragebogen nicht zurückgeben, nicht mitfahren dürfen? Sprechen die Eltern schlecht deutsch, wissen vielleicht gar nicht, warum der Fragebogen wichtig ist, könnte man dann wieder eine "Diskriminierung" erkennen und so weiter.....

    Dabei wäre es viel sinnvoller, den Eltern selbst die Pflicht zu belassen, die Lehrer über Besonderheiten aufzuklären, Allergien usw. - so habe ich es noch erlebt.

  • Ein sehr merkwürdiger Fall der auf jeden Fall vor Gericht geklärt werden sollte. Hier scheint in Summe multiples Versagen von mehren Instanzen vorzuliegen von denen die Betreuer / Lehrer nur ein Teil ausmachen:

    Als Eltern sollte man den Lehrer bei mehrtägigen Klassenreisen über Diabetes informieren falls man das nicht eh schon hat (dann wäre die Frage wo die Information versickert ist).

    Als Lehrer sollte man nicht 3 Tage warten bis man einen Arzt ruft, speziell wenn man dann schon von den Mitschülern informiert wird wenn ein Kind auffällig wird (z.B. alle paar Minuten aufs Klo muss wie bei Diabetes / Überzuckerung typisch)

    Als 13 Jährige mit ca 6 Jahren Krankheitsgeschichte sollte man den Blutzucker messen könne, die Gefahr kennen und sich zur Not beim Betreuer (Lehrer) Hilfe holen können.

    Grundsätzlich ist Diabetes so selten nicht. Bei der Masse an Schülern die Lehrer so kennenlernen sind immer ein paar Diabetiker (Typ 1/2) drunter neben auch anderen Krankheiten.

  • Wow, wenn ich Lehrer:in wäre, wäre meine Lösung ganz einfach: nicht mehr auf Klassenfahrten fahren. Warum sollen Lehrer so ein Risiko eingehen bzw. so einen zusätzlichen Aufwand betreiben?

    • @Andrea Seifert:

      Weil sie in dieser Situation als Erziehungsberechtigte fungieren.

      • @Ajuga:

        Das war aber keine Antwort auf meine Frage.

  • Diabetes!

    • @Rossignol:

      Diabetes Typ I. Der entsteht nicht durch falsche Ernährung o. ä.

  • Angesichts solcher Urteile würde ich als Lehrer dann zwar einen solchen Fragebogen austeilen, jedoch jeden Schüler, dessen Eltern nicht antworten oder der auch nur eine einzige Frage mit ja beantwortet zu Hause lassen.

    Man hätte von den Eltern durchaus erwarten dürfen, dass die die Lehrer unaufgefordert informieren.

    • @DiMa:

      Seit wann müssen Eltern jeder Lehrperson gegenüber die Krankheiten/Behinderungen ihres kindes offenbaren, unabhängig davon, on die Lerperson diese Information überhaupt benötigt? Es liegt vielmehr an der Lehrperson nach Krankheiten/Behinderungen zu fragen, wenn diese Information für die Durchführung des Unterrichts erforderlich ist. Dann ist sie auch bei falschen Auskünften der Eltern aus der Haftung raus.

      • @martinf:

        Ich informiere unaufgefordert seit jeher alle Erzieher meiner Kinder über deren Allergien, weil ich die Kinder vor Schaden bewahren möchte. Scham in allen Ehren, nur bitte nicht an falscher Stelle.

      • @martinf:

        Dass die Lehrkraft diese Information benötigt, wissen am besten die Eltern.

    • @DiMa:

      Die Eltern gingen vermutlich davon aus, dass die Informationen, die ja wohl durchaus an der Schule vorhanden waren, an die begleitenden Lehrer weitergegeben würden.

    • @DiMa:

      Das ist, wie ich es eigentlich kenne. Es wird die Elterliche Genehmigung eingeholt und dabei gefragt, ob es Gesundheitliche Besonderheiten gibt, die die Lehrkräfte wissen müssen.

  • Typisch weltfremdes Urteil... Solche Risiken auf sich zu nehmen, tun sich viele Lehrkräfte künftig nicht mehr freiwillig an. Klassenfahrten wird es dann in immer weniger Schulen geben. Und wenn Lehrer dazu gezwungen werden, werden halt noch weniger Lehrer werden wollen.