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Fragen und Antworten zu InsolvenzenNicht das Ende der Welt

Huch, das KaDeWe ist insolvent. Das muss nicht das Ende sein. Solche Verfahren sind keine Seltenheit, häufig können so Unternehmen gerettet werden.

Kann man trotz Insolvenz wohl auch künftig im KaDeWe kaufen: goldene Rolex Foto: David Prince/plainpicture

Das KaDeWe hat Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das?

Für eine Insolvenz gibt es viele Synonyme: Konkurs, Bankrott, Pleite, Zahlungsunfähigkeit. Ursprünglich kommt das Wort vom lateinischen „solvere“ für zahlen. Von Insolvenz spricht man also, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson nicht in der Lage sind, ihre Schulden beziehungsweise Verbindlichkeiten zu begleichen. Dem KaDeWe beziehungsweise der KaDeWe Group GmbH, die das Berliner Luxuskaufhaus sowie das Alsterhaus in Hamburg und das Oberpollinger in München betreibt, ist also schlicht das Geld ausgegangen. So klagte der Kosmetikverband VKE, dass das KaDeWe Rechnungen etwa für Parfüm und Make-up nicht bezahlt habe.

Führt die Insolvenz dazu, dass das KaDeWe schließen muss?

Nicht unbedingt. Eine Insolvenz kann auch gesunde Unternehmen treffen, zum Beispiel, wenn ein großer Auftraggeber seine Schulden nicht bezahlt. Auch das KaDeWe betont, dass man eigentlich profitabel sei und gerade erst das umsatzstärkste Geschäftsjahr verzeichnet habe – nur seien die Mieten, die man zahlen müsse, unverhältnismäßig hoch. So kann eine Insolvenz auch dazu dienen, ein Unternehmen von Altlasten zu befreien und zu sanieren.

Wie häufig gibt es Insolvenzen?

Unternehmenspleiten kommen regelmäßig vor. Allein im Oktober 2023 wurden bei den Amtsgerichten 1.481 Unternehmensinsolvenzen angemeldet, bezogen auf 10.000 Unternehmen machte das insgesamt 4,4 Insolvenzen. Das waren zwar 19 Prozent mehr als im Oktober 2022, trotzdem kann man nicht von einer Insolvenzwelle sprechen.

Verglichen mit dem Vergleichszeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen von Januar bis Oktober 2023 sogar um 7,7 Prozent niedriger. Während der Coronapandemie lockerte die Bundesregierung übrigens das Insolvenz­recht, um zu verhindern, dass eigentlich gesunde Firmen wegen Umsatzeinbrüchen pleite gingen. So war etwa zeitweilig für betroffene Unternehmen, die zahlungsunfähig oder überschuldet waren, die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt.

Wie beginnt eine Insolvenz?

Eine Insolvenz muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Es prüft den Antrag und bestellt auch ei­ne*n vorläufigen In­sol­venz­ver­wal­te­r*in ein. Vorrangiges Ziel des Verfahrens ist, dass die Gläubiger zumindest einen Teil ihres Geldes wiedersehen. Allerdings kann sich der Schuldner dadurch vom Rest seiner Verbindlichkeiten auch befreien.

Wer kann eine Insolvenz beantragen?

Eine Insolvenz beantragen können sowohl Gläubiger als auch Schuldner, wenn eine Zahlungsunfähigkeit droht oder gar schon vorliegt. Ge­schäfts­­fü­h­r­e­r*in­nen sind gegebenenfalls sogar verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Machen sie das nicht oder erst zu spät, können sie sich der Straftat der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Dafür drohen bis zu drei Jahre Haft.

wochentaz

Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.

Ein bekanntes Beispiel für Insolvenzverschleppung ist die Pleite der einstigen Drogeriekette Schlecker. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Kinder des Unternehmensgründers Anton Schlecker, Lars und Meike Schlecker, unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu Freiheitsstrafen. Dabei sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Kinder zusammen mit ihrem Vater Geld aus dem Unternehmen schafften, um es dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen.

Was macht eigent­lich der*­die Insolvenz­verwalter*in?

Er*­sie ist von Gläubigern und Schuldnern unabhängig und hat die Verantwortung über die sogenannte Insolvenzmasse. Ein*e In­sol­venz­ver­wal­te­r*in wickelt unter anderem Verträge ab, verwertet Vermögensgegenstände und verteilt die verbliebene Vermögensmasse unter den Gläubigern, damit diese wenigstens noch einen Teil ihrer ausstehenden Gelder bekommen. Dabei gilt der Grundsatz „Par conditio creditorum“ (gleiche Lage der Gläubiger), der besagt, dass sämtliche Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen.

Das KaDeWe hat einen Antrag auf ein Insolvenz­verfahren in Eigenverwaltung gestellt. Ist das etwas Besonderes?

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann für ein zahlungsunfähiges Unternehmen sehr attraktiv sein, da das Management die Verantwortung über das Unternehmen nicht an ei­ne*n In­sol­venz­ver­wal­te­r*in abgeben muss. Der Geschäftsführung wird lediglich ein*e Sach­wal­te­r*in an die Seite gestellt, di­e*der sie überwachen und bei der Sanierung beraten soll. Diese Möglichkeit soll einen Anreiz schaffen, frühzeitig Insolvenz anzumelden und das Unternehmen noch sanieren zu können.

Es gibt eine Reihe bekannter Beispiele für Insolvenzen in Eigenverwaltung: etwa beim einstigen Medienkonzern Kirch, der Airline Air Berlin oder 2020 bei Galeria Karstadt Kaufhof. Allerdings wird diese Form der Insolvenz durchaus kritisch beäugt, da die Insolvenz eine Folge von Managementfehlern sein kann und dadurch bezweifelt wird, dass das Unternehmen erfolgreich saniert wird.

Was passiert bei Pleiten mit den Beschäftigten?

Mit der Insolvenz eines Unternehmens endet das Arbeitsverhältnis nicht. Die Rechte und Pflichten der Angestellten bleiben also prinzipiell bestehen. Stehen Gehaltszahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung aus, muss der Arbeitgeber diese allerdings nicht mehr zahlen. Die Angestellten sind dann Gläubiger wie die anderen auch, weder besser noch schlechter gestellt und können nur hoffen, dass sie wenigstens einen Teil ihres ausstehenden Gehaltes aus der Insolvenzmasse vom Insolvenzverwalter überwiesen bekommen.

Angestellte haben aber Anspruch auf ein Insolvenzgeld. Dieses zahlt die Bundesanstalt für Arbeit für ausstehende Gehälter von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung oder der Abweisung des Verfahrens, falls gar kein Vermögen mehr vorhanden ist. Das Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettolohns ausgezahlt und ist auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen gedeckelt.

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22 Kommentare

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  • Die Dummen sind die "kleinen" Schuldner, wie Handwerker und Dienstleister.



    Die fetten Fische wie Banken und Versicherungen bekommen gleich nach den Mitarbeitern die ersten Sahnestücke vom Insolvenzkuchen, dem Handwerker bleiben meist 2-4 € von 100€ Forderungen.



    Insolvenzen gehen also von den Mitarbeitern mal abgesehen fast immer zu Lasten kleiner Gläubiger.

  • Viele wichtige Punkte wurden interessant dargestellt. Ich verstehe auch, dass der Artikel für Laien geschrieben ist. Es sollte aber wenigstens zwischen Insolvenz und Insolvenzverfahren unterschieden werden. Wenn z. B. zu lesen ist, dass beim Amtsgericht die Insolvenz zu beantragen ist (und nicht etwa die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) sträuben sich die Nackenhaare doch ein bißchen.

  • Auch "abwegige Insolvenzen" oder unmoralische Konstruktionen für Kreativlösungen im Insolvenzensektor wurden bekannt:



    /



    "Absurder Vorschlag: Ex-Trigema-Chef Grupp sollte Insolvenz anmelden, um noch reicher zu werden"



    /



    www.fr.de/wirtscha...cher-92808189.html



    Als Quelle.



    /



    Dort steht:



    "Er selbst sei bereits von einem Insolvenzberater kontaktiert worden, berichtet der ehemalige Trigema-Chef weiter. Grund der Kontaktaufnahme sei gewesen, dass sich Grupp mit Trigema in einer „nicht zukunftsfähigen Branche“ befinde. Von jenem Insolvenzberater sei Grupp geraten worden, Insolvenz anzumelden. Das könne dabei helfen, sein Vermögen zu vergrößern."



    Il n'y a rien à ajouter

    • @Martin Rees:

      Das Insolvenzrecht ist schon ganz gut abgesichert gegen diese Form von Selbstbereicherung von Unternehmern. Das meiste, von dem Grupp meint, es sei ihm vorgeschlagen worden, würde überhaupt nicht funktionieren. Quantitativ der meiste Missbrauch läuft auch woanders, nämlich wenn Unternehmen in die Fänge von Insolvenzverwaltern und ihren Netzwerken aus Dienstleistern geraten, die nur daran interessiert sind, das Verfahren so teuer wie möglich zu machen.

      Die "Insolvenz als Geschäfts- und Steuersparmodell" ist da viel seltener, und diese wenigen Fälle sollte das System aushalten. Denn wenn man es an der Stelle noch weiter gegen Missbrauch absichert, wird es auch für redliche, sanierungswillige Unternehmen unbrauchbar. Dann wird das Pferd im Zweifel geritten, bis es tot umfällt und zum Totalverlust an Arbeitsplätzen wird.

  • Das Geschäftsmodell von Kaufhäusern, auch Konsumtempel genannt, hat sich m.E. nach ca. 100 Jahren ein Ende erreicht.



    Der Artikel nennt die Kirch Gruppe und Air Berlin als Beispiele für eine Insolvenz in Eigenverantwortung. Wie geht es diesen Unternehmen heute? Ich hab da lange nichts mehr wahrgenommen.

    Der Staat sollte sich unterstehen dem schlecht gewordenen Geld das nicht geholfen hat noch gutes hinterherzuwerfen.



    Der Fachkräftemangel gibt den jetzigen Mitarbeitern die Perspektive ohne Lohnverzicht in andere Gefilde aufzubrechen.

    Das Geschäftsmodell der Signa schien darauf abzusehen die Immobilien der Karstadt-Galeria in das eigene Portfolio zu übernehmen und den Einzelhandel mit ihren Beschäftigten und der Innenstadtlage als Anlass für öffentliche Subventionen zu missbrauchen. Diese auch noch als Miete in den Konzern zu saugen.

    Zugegeben, das KaDeWe erschien mir, Kind vom Land, damals Anfang der 80er schon sehr beeindruckend. Das Oberpollinger, als ich vor Corona da war, erschien enttäuschend.

    Jeder Euro, der von der Öffentlichen Hand hier zur 'Rettung' angeldient würde bringt m.E. nichts.

    Das Geld wäre nicht weg, nur woanders.



    Die Investoren der Signa bedürfen meiner Hilfe nicht.

    • @Mr.Henry:

      Der Staat, der Kredite/Garantien an operative Unternehmen gibt, sollte



      eigentlich in der Lage sein, derartige



      Strukturen mit überhöhten Mieten zu



      erkennen und mit entsprechenden Vergabebedingungen gegensteuern.



      Offensichtlich ist der Druck zur Erhaltung von Arbeitsplätzen so groß,



      dass der Staat sich immer wieder



      solchen Tricksern wie der Signa-Gruppe



      ausliefert.

      • @Hubertus Behr:

        So sieht es aus. Im Einzelhandel gibt es die Theorie von sog. "Anker"geschäften - Publikumsmagneten, die Laufkundschaft nicht nur für sich sondern auch für die Umgebung gleich mit anziehen. Und die großen, berühmten Konsumtempel der KaDeWe-Gruppe sind natürlich genau das. Deshalb hängen an ihnen auch immer gefühlt noch soundsoviele weitere Geschäfte und Arbeitsplätze.

  • Die hohen Mieten beim KaDeWe liegen daran, dass der Vermieter die Signa-Gruppe war.

    Es war ein Trick, der Geld innerhalb eines Konzerns von den Warenhäusern an die Immobiliensparte gepumpt hat.

    Damit waren die Immobilien sehr ertragreich, somit mit einem hohem Wert beziffert, der wiederum von der Immobiliensparte genutzt wurde, um als Sicherheit für neue Bankkredite zu dienen.

    • @Residuum:

      Das ist ein gängiges Steuersparmodell.



      Machen Ärzte mit ihren Ärztehäusern auch ganz gern.

      Horrende Mieten schmälern den Gewinn bis nahe Null.



      Die Mieteinnahmen landen auf i'welchen Kanalinseln und verschwinden so vor dem deutschen Fiskus.

  • Nicht beglichene Verbindlichkeiten sind Gelder, die den Gläubigern fehlen und selbst finanziell in Bedrängnis bringen. Geld wird dem Kreislauf entzogen. Das Pleite-Unternehmen rettet sich auf Kosten von Zulieferern und Dienstleistern. Daran ist nichts, aber auch gar nichts gut.

  • Das kdw ist das Sinnbild schlechthin für Dekadenz. Fort damit.



    Ich verstehe nicht, was der Artikel soll

    • @Demokrat:

      Wo liegt das Problem? Die beste Art, an das Geld der "Reichen" zu kommen, ist sie es ausgeben zu lassen. Solche noblen Konsumtempel (und gelebte "Dekadenz" generell) sind nämlich eigentlich gar nichts so unsoziales, denn dort wird Geld von Leuten, die sich das leisten können, in den Umlauf gezogen. Es verschwindet nicht in Aktienfonds oder der Mietpreisspirale sondern bezahlt arbeitende Menschen für gute Arbeit. Ein Teil fließt zwar auch wieder in die Kassen anderer Reicher, aber dieser Teil dürfte geringer ausfallen als bei jeder anderen Methode zur Umverteilung (einschließlich Steuern).

      • @Normalo:

        Soso, "dort wird Geld ... in den Umlauf gezogen." Ahh ja.

        Das ausgegebene Geld landet also nicht (nur) in der Tasche eines andern Dagobert Duck? ... Hmm dachte ich aber immer ...



        Oder ist das KaDeWe gar ein Genossenschaftskaufhaus ?

      • @Normalo:

        Reiche Kunden kaufen Luxusartikel, die Zumeist umweltzerstörend oder auch co2 problematisch sind ( Kaviar, eingepflogener lachs, Pelze.. )



        Die ganze reichen Supply Chain, ist gerade zu ein Monster.

      • @Normalo:

        Ja, ja. Der berühmte trickle down Effekt.

        • @Demokrat:

          Der trickle down Effekt setzt eher - angebotsorientiert - bei Unternehmen an. Mir ging es eher um die simple Tatsache, dass die Vermögensschere hauptsächlich daher kommt, dass Reiche in Relation zu ihren Einkünften effektiv weniger konsumieren als weniger Reiche (und daher mehr Geld übrig behalten, das sie arbeiten lassen können, was sie dann noch reicher werden lässt). Lassen Sie sich es sich dagegen gut gehen (und das läuft sicher nicht nur über irgendwelche exotischen Schädlingsprodukte sondern z. B. auch über feine Handarbeit oder extensiv hergestellte Nahrungsmittel) können Sie weniger ansparen.

    • @Demokrat:

      Etwas polemisch formuliert, verehrter "Demokrat", könnte solch ein Artikel dazu dienen, die Scheuklappen bei manchen Zeitgenossen ein wenig nach außen zu verbiegen, auf daß der Horizont sich weiten möge zu aller Beteiligten "Frumb undt Nutz".

      Zumindest ein bißchen.

      Was die Beschäftigten von Ihrer mitfühlenden Bemerkung über das Schicksal ihrer Abeitsplätze halten dürften, überlasse ich Ihrer Phantasie.

      • @ PeWi:

        Es geht nicht um die Beschäftigten, es geht doch um die Reichen.

  • Für die Komplexität der Materie sehr verständlich und nachvollziehbar aufbereitet. Danke dafür.

    Als Bj 60 erinnere ich mich noch gut daran, mit wieviel Häme der Konsumenten um 1970 die Verdrängung des angestammten Einzelhandels durch Warenhausketten begleitet wurde, in einer Welle bösartigen Neides.

    Was auf der Strecke bleibt ist eine Diskussion über die exorbitanten Mieten in den gehobenen Einkaufslagen, und Leerstände. mit denen Gewinne steuermindernd eingesetzt werden...

    • @Vidocq:

      In der Tat hat der Autor ein komplexes Thema kurz und gut lesbar zusammengefasst.



      Allerdings regt sich mein Widerspruchsgeist bei der deutlich zu kurz abgehandelten Floskel "Par conditio creditorum". Dies gilt natürlich nur für sog. "sonstige Gläubiger" gem. § § 38 InsO. Man hat sicherlich schon mal von der "Rangfolge der Gläubiger" beiläufig gehört und selbstverständlich gibt es diese auch. Vor den sonstigen Gläubigern stehen die Aussonderung und Absonderung (Gläubiger haben ihren Anspruch durch z.B. eine Sicherungsübereignung gem. § 930 BGB oder Eintrag ins Grundbuch einer Immobilie bzw. eine Hypothek abgesichert), die Aufrechnung (Gläubiger besitzt einen Anspruch gegen das Insolvenzunternehmen, gleichzeitig schuldet er dem Unternehmen jedoch ebenfalls Geld. In diesem Fall darf der Gläubiger regelmäßig 1:1 Aufrechnen) und den Massegläubiger. Diese werden alle vorrangig, jedoch innerhalb ihres Ranges gleich behandelt (d.h., reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um alle Ansprüche zu befriedigen, erhalten sämtliche (z.B.) Massegläubiger den gleichen Anteil). Diese Rangfolge ist auch der Grund, weshalb regelmäßig für die sonstigen Gläubiger kaum noch Masse zum verteilen bleibt und sie oftmals leer ausgehen.

      • @Cerberus:

        Das mit der Aufrechnung stimmt. allerdings geht die Differenz in die Quote ein.



        Darüber hinaus gibt es noch weitere "Bevorzugte" Gläubiger: An 1. Stelle der Staat (Steuern) und dann Löhne ('Nach dem Insolvenzantrag), dann der Rest.

      • @Cerberus:

        nicht zu vergessen: der Insolvenzverwalter, im allerersten Rang.



        Bei kleineren Insolvenzen ein nicht zu unterschätzender Faktor, der dazu führt, dass die nachrangigen Gläubiger weniger bekommen bzw. gar nichts.