Druck auf Nichtregierungsorganisation: Campact verliert Gemeinnützigkeit

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs gegen Attac erkennt das Berliner Finanzamt der Kampagnenorganisation Campact die Gemeinnützigkeit ab.

Zwei Aktivisten mit Masken rollen eine große blaue Kugel, die die Erde symbolisieren soll

September 2019: Protest von Campact und anderen gegen die Klimapolitik der Bundesregierung Foto: dpa

BERLIN taz | Die Kampagnenorganisation Campact verliert ihre Gemeinnützigkeit. Das habe das Berliner Finanzamt für Körperschaften dem Verein nach Prüfung der Jahre 2015 bis 2017 schriftlich mitgeteilt, heißt es in einer Erklärung von Campact. Der Status sei mit der Begründung aberkannt worden, dass die Organisation überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen sei und Kampagnen zu Themen durchgeführt habe, die keinem gemeinnützigen Zweck zugeordnet werden können.

Die Entscheidung des Finanzamts sei eine direkte Folge des Attac-Urteils vom Februar 2019, teilte Campact mit. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte der globalisierungskritischen Organisation die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Richter begründeten das mit allgemeinpolitischen Forderungen und Kampagnen von Attac. Viele Organisationen fürchten seitdem, dass es ihnen ähnlich ergeht. Durch den Entzug der Gemeinnützigkeit können zum Beispiel Spenden nicht mehr steuerlich abgesetzt werden, was die Finanzierung der Organisationen gefährdet. Vertreter von NGOs sehen in der drohenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit einen Angriff auf die Zivilgesellschaft.

„Nach Attac ist jetzt Campact an der Reihe und verliert den Status der Gemeinnützigkeit“, sagte Campact-Vorstand Felix Kolb. „Was für ein fatales Zeichen: In Zeiten, wo hunderttausende Menschen mit Campact für Klimaschutz und gegen rechts auf der Straße streiten, wird deren Engagement als nicht gemeinnützig abgewertet und entwürdigt.“

Verantwortlich dafür sei vor allem Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Er drücke sich seit Monaten um eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, die endlich Rechtssicherheit schaffen würde. „Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen endlich den völlig veralteten Zwecke-Katalog reformieren und den Begriff der politischen Bildung aus seiner BFH-Zwangsjacke befreien“, forderte Kolb. Scholz hatte bei einer Veranstaltung zum SPD-Vorsitzenden-Casting Mitte September angekündigt, “in wenigen Wochen“ einen Reformvorschlag vorzulegen.

Nach eigenen Angaben hatte Campact die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2015 bis 2017 im Dezember 2018 rückwirkend beantragt. Das sei üblich, hieß es in der Erklärung der Organisation. Die Entscheidung des Berliner Finanzamts trifft Campact nicht unvorbereitet. Die Organisation hat bereits seit dem Attac-Urteil keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt.

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