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„Compact“-UrteilDie Unberechenbarkeit von Verboten

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Hätten die Leipziger Rich­te­r gewollt, wäre Compact verboten geblieben – demokratische Richter tun sich schwer mit einer solchen Entscheidung.

Ingo Kraft (M), Vorsitzender Richter des 6. Revisionssenats, Verkünder der Verbotsaufhebung Foto: Elisa Schu/dpa

Sie konnten uns nicht verbieten, also können sie auch die AfD nicht verbieten.“ Diesen Schluss zog Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer, nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Verbot seines rechtsextremistischen Magazins an diesem Dienstag aufgehoben hatte. Juristisch ist Elsässers Schluss zwar keineswegs zwingend, im Ergebnis dürfte er aber recht behalten. Denn es wird in absehbarer Zeit nicht einmal einen Verbotsantrag geben.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte Compact keinesfalls einen Freibrief aus. Die Rich­te­r:in­nen hielten insbesondere die völkische Rhetorik des Magazins für durchaus verbotswürdig, aber eben nicht für prägend genug. Ein Verbot wäre daher unverhältnismäßig, so das Bundesverwaltungsgericht.

Auf ein AfD-Verbot ist das nicht eins zu eins übertragbar. Zum einen gilt bei einem Parteiverbot das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht. Damit könnte die AfD also gar nicht argumentieren. Zum anderen würden andere Rich­te­r:in­nen über einen AfD-Verbotsantrag entscheiden. Zuständig wäre das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und nicht das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Das Leipziger Urteil zeigt aber die ganze Unberechenbarkeit von Oppositionsverboten im Rechtsstaat. Das im Grundgesetz angelegte Prinzip der wehrhaften Demokratie ermöglicht zwar vieles. Wenn die Leipziger Rich­te­r:in­nen gewollt hätten, wäre Compact verboten geblieben. Und wenn die Karlsruher Rich­te­r:in­nen wollen, könnten sie die AfD verbieten. Aber demokratische Rich­te­r:in­nen tun sich verständlicherweise schwer mit dem Gedanken, dass die demokratisch gewählte Mehrheit einfach die demokratisch gewählte Minderheit verbieten kann. Die Wahrscheinlichkeit ist deshalb hoch, dass Gerichte Gründe finden, solche Verbote zu vermeiden, da sie der Demokratie vermutlich mehr schaden als nutzen.

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Jedenfalls politisch dürfte ein Antrag auf ein AfD-Verbot nun tot sein. Die Geg­ne­r:in­nen in CDU/CSU werden das Exempel aus Leipzig wohl dankbar aufnehmen und sich einem Verbotsantrag noch entschlossener verweigern.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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38 Kommentare

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  • Die wichtigste Lehre aus dem Urteil scheint mir seine Konsequenz für die Faesersche Beweis-Methode zu sein. In den Unterlagen für das Verbot hat ihr Ministerium eine Unmenge von Zitaten zusammengetragen - von denen die überwiegende Mehrheit einer Überprüfung vor Gericht als "zulässig" standhielt. Das ist insbesondere daher wichtig, da das AfD-Gutachten aus Faesers letzten Amtstagen ähnlich strukturiert ist.

  • Bei einem AfD Verbotsverfahren würde nicht nur das Bundesverfassungsgericht urteilen, sondern auch indirekt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Im zweiten gescheiterten NPD Verbotsverfahren hat sich das Bundesverfassungsgericht auch an die Rechtssprechung des EGMR gerichtet. Der EGMR könnte ein AfD Verbot wieder aufheben. Es gibt schon Urteile des Gerichtshofs in dem entschieden wurde das die Türkei Parteiverbote wieder aufheben muss.

  • Die demokratischen Werte (Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, ...) haben den Ausschlag gegeben. Die Demokratie hat gewonnen. -- Einen Verlierer gibt es nicht. Es war eine Win-Win-Entscheidung.

  • Hätten die Leipziger Rich­te­r gewollt, wäre Compact verboten geblieben – demokratische Richter tun es sich schwer mit einer solchen Entscheidung.



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    Von den "vier" Prozessparteien hat mMn. der wichtigste "gewonnen"!



    Der Rechtsstaat!

    Im Gegensatz zu den "Jus-Studierten?, die im Zivilprozess oft nur 2 Parteien sehen, denken, "KlägerIn & Beklagte/r", kann ein Nichtjurist auch das "Gericht" & den "Rechtsstaat als "Parteien" sehen.



    Ps. Wobei ist davon ausgehe, dass das "Gericht" hier in DE nur in Ausnahmefällen "Partei" ist! :-)



    Beim "Rechtsstaat"(sprich Gesetze) bin ich mir aber nicht so sicher. DER/die bevorzugt mMn. doch eine "kleine Gruppe" in unsere Gesellschaft mMn. etwas zu sehr!:-(

  • Ja, das ist enttäuschend!



    Es wäre ein klares Signal gegen die Unterminierung unserer Gesellschaft gewesen, das Verbot zu bestätigen.



    Nun, die Gerichte sind,



    zu Recht, unabhängig.



    Politisch betrachtet , ist das Urteil jedoch ein Desaster.



    Mit dem " Schutz demokratischer Werte" befördert das Bundesverwaltungsgericht hier deren Zerstörung.



    Es ist schade, dass die Richter diesen Schluss nicht gezogen haben. Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für Diejenigen, die sich den Feinden unserer Demokratie entgegen stellen.

    • @Philippo1000:

      Eine Demokratie muss auch andere Positionen aushalten können, als die der "Mitte", dies ist das Wesen der Demokratie.



      Das GG schützt auch die Freiheit von Meinungen, die gegen die Freiheit sind.



      Es ist nicht so, dass nur ein Korridor von Meinungen zulässig wäre, und alles was rechts, links, oben oder unten davon ist wäre verboten.



      Es ist gut, dass ein Gericht das entschieden hat. Es geht je nicht dass eine Innenministerin und Parteipolitikerin entscheidet, welche Meinungen zulässig sind und welche nicht.

      • @T-Rom:

        Stimmt schon, aber ich denke, Hetze ist keine Meinung.

        • @Ciro:

          Und was genau ist "Hetze"? Der Begriff wird jetzt häufig verwendet, scheint aber sehr vage. Bzw jeder versteht da was anderes drunter, i.A. sind es dann häufig diametrale Positionen, die als "Hetze" bezeichnet werden.

          • @T-Rom:

            Unsachlichkeit, negative Konnotationen, Erzeugung von negativen Stimmungen bis hin zur Wut und Gewaltmöglichkeit; Wikipedia hat da auch etwas dazu.

            • @Ciro:

              Andersdenkende als "Nazis" zu verunglimpfen ist nicht "Hass und Hetze" ? Die Nazis haben einen Weltkrieg mit 50 Millionen Opfern angefacht und hier Millionen Menschen ausradiert. Warum wird diese Maximal-Beleidigung von Euch im politischen Wettbewerb benutzt und toleriert?

              • @drafi:

                Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Der Nationalsozialismus ist auch abgesehen von seinen praktischen Verbrechen eine bestimmte Weltsicht. Wer diese teilt, gehört doch somit per Definition dazu.

            • @Ciro:

              Also wenn ich zB Donald Trump (um mal ein Beispiel zu nehmen) in einer Weise kritisiere, die dieser als unsachlich und als negative Konnotation empfindet - dann soll das nicht mehr unter mein Recht auf freie Meinungsäusserung fallen?

        • @Ciro:

          Was wiederum Hetze ist ist auch eine Auslegungssache. was für einem hetze ist ist jemand anderem eine Meinung! Der Begriff Hetze ist wie Hass sehr dehnbar und nicht klar definiert und somit zu schwammig um es als Begründung zu nutzen

  • Der Ruf nach Verboten ist doch vor allem ein Zeichen von Hilflosigkeit. Hat man wirklich keine besseren Ideen, wie man mit diesen Leuten umgehen könnte? Übrigens sind die Leute mit dem Verbot ja nicht weg, man sieht sie nur weniger…schön fürs Wohlbefinden, aber politisch nicht wirklich erfolgversprechend.

    Zumal der Artikel den zentralen Punkt ja anspricht: es wirkt befremdlich, wenn die Regierung die Opposition verbieten möchte. Auch in Deutschland….nicht nur in Ungarn oder der Türkei.

    • @Dr. McSchreck:

      Ich hätte da schon Ideen, aber deren Umsetzung wäre dann wohl auch wieder nicht recht...

      • @Suryo:

        Soweit sie gewaltfrei sind, sollte man sie prüfen.

        Allerdings dürfte es vor allem um als ungerecht erlebte Strukturen gehen und um Bildungsdefizite, beides ließe sich ändern.

  • Deutschland ist eine relativ junge Demokratie und verfügt daher nicht über eine gewachsene Tradition wie z.B. die Briten. Die Unterschiede sind für jemanden wie mich, der in einem anderen Land kultiviert wurde und über eine andere Auffassung von einer lebendigen Demokratie verfügt, klar ersichtlich.

    Der Ruf nach Verboten und der damit verbunde Wunsch die Verantwortung für die Zustände im Land möglichst weit von sich selber wegzudeligieren ist leider hier allgegenwärtig.

    In diesem Falle soll es die Justiz richten, was eigentlich Aufgabe von Politik und Gesellschaft ist. Verfassungsfeinden mit offenen Visier begegnen und sich der Herausforderung stellen.

    Auf diesem Terrain richtet es sich manch einer allzu bequem ein. Da ist es gut zu wissen, dass die obersten Gerichte in Deutschland noch den richtigen Maßstab anlegen und keine Erfüllungsgehilfen der Mehrheitsgesellschaft sind.

    Das sich Menschen, die sich offen gegen die Demokratie stellen oder gar eine demokratiefeindliche Partei gründen auf ihre Rechte berufen können ist gleichzeitig der Preis der zu zahlen ist, aber auch Errungenschaft im Sinne von Freiheitsrechten die für alle gelten und zwar auch dann wenn es unbequem wird.

    • @Sam Spade:

      Glückwunsch, anderswo geboren und "kultiviert" worden zu sein!



      Dagegen müht sich so ein Alter wie ich (Jahrgang 43) durch die Täler einer relativ jungen Demokratie - mit ihren Verboten statt echten gewachsenen demokratischen Traditionen.



      Dabei hatte ich ja mal traditionsverliebt sogar eine Zeitlang den "Back the British" - Button am Revers. Vor dem demokratischen Brexit.



      Und sollte ich jetzt, der anderen noch größeren und älteren angelsächsischen Demokratie und ihren gewachsenen Traditionen zuliebe, eine rote "Make America Great Again" - Kappe tragen?

    • @Sam Spade:

      Hola - norge speech - geschätzter Florist

      Great Britain - ist eine Klassengesellschaft par excellence - da würde ich zum Setting den Ball mal etwas flacher halten! Wollnich



      & Justiz britisch - eine Episode -



      Zur anstehenden Osterweiterung der EU -



      Waren die Delinquenten zu einer Tagung -



      “Zugang zu den Gerichten in Europa“ geladen.



      Big Star: Lordjudge Ian Campell aus Liverpool



      Wir lagen am Boden - hielten uns die Bäuche - selbst die irischen & schottischen Kollegen konnten sich‘s nicht verkneifen - monty-phyton-like! But



      After - die Tagung lief schon ne Weile - frauman hatte sich bekannt gemacht - sagte ich in die bunte Runde: “Yes. But - dieses System brillant Gebildeter hat die “Guildford Four - vier unschuldig als Terroristen Verurteilte“ nicht verhindert & das gleich mehrfach!.



      Allgemeines Nicken & Konsens - das Justizsystem hat in EU ala long keine Überlebenschance •



      de.wikipedia.org/wiki/Guildford_Four



      & entre nous



      Schätze Ihre durchdachten Beiträge sehr.



      Denke aber - “Der Stein bestimmt das Bewußtsein!“ - Sie sind in einem Land sozialisiert - “in dem es gelang rosa Hühnchen unter Wasser zu züchten (Loriot;) & dann der amerikanische Prospektor meinte "Öl? - ff

      • @Lowandorder:

        Etwas verkürzt die Tradition und Errungenschaften der britischen Demokratie auf die Klassengesellschaft zu reduzieren. Aber gut, dann eben hierzu ein paar Zeilen.

        Die Briten sind besessen von Klasseneinteilungen und das im positiven Sinne, jedoch glauben die meisten in einer Merokratie zu leben.

        In UK galt schon immer das Prinzip "Wer hat dem wird gegeben", unterscheidet sich nicht wesentlich von westlichen Gesellschaften. Der Unterschied besteht aber im kulturellen know how. Die Aussprache, der Besuch einer Elitehochschule und das gesellschaftliche Engagement ermöglichen den Sprung von der Middle in die Upper Class.



        Sophistication ist hier das Stichwort. Die Zeiten die sie vor Augen haben bezgl. einer Definition über den Beruf sind längst passé.

        Bei Interesse empfehle ich ihnen als Lektüre: Mike Savage „Social Class in the 21st Century“

        Nun ja, kultiviert in Norwegen wie auch in UK bedeutet Fairplay, ein Herz für den Underdog und Höflichkeit im Sinne von Respekt vor seinem Gegenüber.

        Von allen dreien habe ich in Deutschland bisher wenig gesehen. Wer unten ist auf den wird meist noch eingetreten, gegen den Mainstream ist den meisten hier suspekt und Höflichkeit...

        • @Sam Spade:

          Sorry - von discurrere Lichtjahre entfernt & mein 2.Teil noch zum Abhängen im Netti⛓️🗄️ - es ist ein Hohn&Spott (lebenslänglich kennt



          selbst das StrafR nur bei Mord! Gelle



          Armselig - 😿 - ach härm •

          • @Lowandorder:

            Ja, hätte die Moderation ihren zweiten Teil zeitnah veröffentlicht, dann wäre ich ihnen mit meiner Antwort einige Lichtjahre näher gekommen. Was solls.

            Ein kausaler Zusammenhang zwischen meiner Sichtweise und dem Reichtum Norwegens erschließt sich mir nicht. Aber gut.

            Meine Einstellung zur britischen Demokratie, Gesellschaft und der Mentalität beruht ausschließlich auf persönlicher Erfahrung. Ich habe in London studiert, bin mit einer Britin verheiratet und habe fast 10 Jahre lang dort gelebt. Die Schattenseiten sind mir persönlich bekannt. Während meiner Studienzeit habe ich in Brixton gewohnt, da bekommt man so einiges mit.

            Als Norweger ist mir natürlich die britische Mentalität näher als die deutsche, da es zwischen Norwegen und UK traditionelle Verbindungen gibt, die sich auch in den Gepflogenheiten niederschlagen.

            Das britische Selbstverständnis besonders im Verhältnis Insel zu Kontinent sagt mir daher als Skandinavier mehr zu, als das Kontinentaleuropäische. Hat etwas mit Tradition und Identität zu tun. Sehr wichtige Faktoren in beiden Ländern. Und weit entfernt von "wir sind alle Europäer".

        • @Sam Spade:

          Naja, nun mal ehrlich: Jantes Gesetz ist nun nicht nur böses Gerücht; das Gegen-den-Strom-Schwimmen ist in Skandinavien wirklich nicht sehr verbreitet.

      • @Lowandorder:

        “Öl? Wenn ihr Glück habt - gerade so viel - daß es für einen italienischen Salat reicht!“ - Die Folgen sind bekannt & beim Beseuk bei meinem Freund Ruderkumpel & Statoil-man der ersten Stunde - heute Equinor: du siehst kein altes Auto - für Dreckksarbeit hat’s Ausländer.

        kurz - Wem so derart die 🌞 aus dem Arsch scheint sollte bei seinen Einwertungen anderer Länder die im Schatten & die Schatten nicht übersehen.



        &



        Was die Verrechtlichung& Judiziabilisierung angeht - ist ein zweites mal ein Österreicher in Schuld & Däh - “Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen (Art 19 abs 4 GG)



        Eine britische MRVO => JaJa => Verwaltungsgerichtsbarkeit



        Meine Tochter*75 konnte beim Schüleraustausch France “denen nicht erklären - was du für ein Richter bist!“ Heute eu-weit Standard! UNVERZICHTBAR •



        & Karlsruhe ?



        Der großartige Hans Kelsen schuf nicht nur die 1.Österreichische Verfassung sondern ein Verfassungsgericht dazu!



        Ol Conny besorgte ihm an der Uni Köln (entfernt von den Nazis/ Carl Schmitt‘s unrühmliche Rolle)



        Und er implementierte gegen die reaktionäre Carl-Schmitt-Fronde das Bundesverfassungsgericht!



        ME - gelungen •

        • @Lowandorder:

          Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es in Norwegen nicht.

          Als Fachgerichte gibt es nur das Arbeidsretten und das Trygderetten (Arbeits- und Sozialgericht).

          Es ist aber auch Tradition bei strittigen Entscheidungen nicht gleich die Gerichte anzurufen sondern selbst eine Lösung zwischen den Parteien zu finden.

          Daher ist das Forliksråd eine Art Vergleichsgericht eine wichtige Instanz in Norwegen. Alle zivilrechtlichen Fälle müssen prinzipiell erstmal diese Instanz durchlaufen bevor ein Amtsgericht eingeschaltet werden kann.

          Besetzt ist es durch Laienrichter, die dabei helfen zwischen den Parteien zu schlichten. Die Erfolgsquote liegt bei über 60%.

          Die Tradition geht bis auf das Jahr 1775 zurück und hat zum Zweck ein verantwortungsvolles Miteinander zu fördern und zerstrittene Parteien wieder zusammenzuführen.

          Damit wären wir auch wieder beim Thema Respekt und der Achtung gegenüber seinen Mitmenschen angelangt, denn dieses wird dadurch geschult.







          In Deutschland ist es hingegen gang und gäbe zu klagen, von oben anzuordnen oder zu urteilen. In Norwegen sind die Hierarchien flach und Urteile das letzte Mittel.

    • @Sam Spade:

      Den Preis, der zu zahlen ist, hat das deutsche Volk von 1933 bis 1945 gezahlt.

      • @Suryo:

        Und übrigens auch das norwegische...

    • @Sam Spade:

      Das englische Volk wähnt frei zu sein; es täuscht sich außerordentlich; nur während der Wahlen der Parlamentsmitglieder ist es frei; haben diese stattgefunden, dann lebt es wieder in Knechtschaft, ist es nichts.



      Jean-Jacques Rousseau

  • Manchmal ist auf höchste Gerichte Deutschlands noch einigermaßen Verlass, wenn es um den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit und die Freiheit, sich als Partei zu organisieren und im elitären Auswahlverfahren anzutreten, geht. Einschränkungen und Verbote ändern ohnehin nichts mehr daran, dass die die politische Mitte und der mediale Mainstream über die rechte Seite spielen. Gerade die elitäre Parteienoligarchie der sog. repräsentativen Demokratie braucht öffentliche Präsenz vielfältiger Meinungen. Wird die weiter eingeschränkt, droht die repräsentative Demokratie vollends zur repressiven Herrschaft einer parlamentarischen aber nicht unbedingt gesellschaftlichen Mehrheit zu werden. Entsprechende Grenzen hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil unterstrichen.

    An den Autor noch die Frage: Was sollen denn „demokratische Richter“ sein? Demokratie ist ein Herrschaftssystem und die sog. repräsentative Demokratie hat nur wenig mit deren Prinzip gemein.

  • Das ist der Wahnsinn, aber wenn es so weiter geht wird mich nichts mehr überraschen können, echt schade!

  • Deutsche und Demokratie!



    Man hat hierzulande einfach diese Kaninchenmenthalität, der Cobra solange starr in die Augen zu schauen, bis sie zubeißt, und das tut sie dann sehr schnell. Nennt sich bei uns politisch dann "Machtergreifung"!



    Während in der Weimarer Republik durchaus noch gegen die NSDAP gekämpft wurde, verliert die zweite Republik bewusst, gewollt, ignorant, überheblich und suizidal ihre demokratischen Grundlagen, einfach durch wortlose Aufgabe!



    Wobei der Richterspruch natürlich nicht als wortlos in die Geschichte eingehen kann. Er ist geradezu ein Schrei nach neuem Faschismus!

  • Das Schaf führt den Schlächter auch noch zur Schlachtbank....

  • Soll ja keiner in ein paar Jahren sagen wir konnten das nicht verhindern.

  • Unbeschadet hiervon kann ja gegen jede weitere Hetze von Compact konsequent juristisch vorgegangen werden. Eine entsprechende Geldsammlung stieße auf Sympathie.

  • Seltsames Verständnis von Rechtsstaat.



    Ich bin kein Jurist, aber ich hoffe, die Richter haben nach Recht und Gesetz geurteilt und nicht nach demokratietheoretischen Abwägungen.

    • @Ringsle:

      Ich glaube, die von Ihnen aufgemachte Dichotomie („Recht & Gesetz“ versus „demokratietheoretische Erwägungen“) funktioniert in der Einfachheit nicht. Denn letztlich müssen bei solchen, potentiell tiefgreifenden und verfassungsrelevanten Fragestellungen immer auch Rechtsgüterabwägungen getroffen werden. Nach dem Motto „Was wiegt hier gerade schwerer?“. Da mag man vielleicht zu unterschiedlichen Gewichtungen/Schlüssen kommen, als das Gericht es getan hat - aber dem Gericht deswegen ein „seltsames Verständnis von Rechtsstaat“ zu unterstellen, halte ich für an der Sache vorbei. Abgesehen davon, dass im engeren Sinne mit „Rechtsstaat“ auch etwas anderes gemeint ist, als Sie das vermutlich tun. Der Rechtsstaat an sich ist eine Errungenschaft, die den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit vor übergriffigem/willkürlichem staatlichem Handeln ihnen gegenüber bieten soll.

  • Süß, wie Verfassungsfeinden immer wieder der rote Teppich ausgerollt wird. Kein Wunder, dass AfD und rechte Gruppen sich ins Fäustchen lachen. Mit solchen Entscheidungen gräbt sich die Demokratie ganz demokratisch ihr eigenes Grab..