Bewertung aus dem Bundesinnenministerium: Auch Hamas-Dreiecke nun verboten
Bei propalästinensischen Protesten tauchten rote Dreiecke und Bilder von Hamas-Führern auf. Diese seien verboten, stellt das Innenministerium klar.
Rund einen Monat nach den Terrorangriffen der Hamas auf Zivilist:innen in Israel am 7. Oktober 2023 hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ein Hamas-Betätigungsverbot in Deutschland ausgesprochen. Diese Verbotsverfügung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. In Nr. 3 dieser Verfügung steht, dass es auch verboten ist, „Kennzeichen der Hamas“ öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, „die zur Verbreitung bestimmt sind“, zu verwenden. Es folgen 19 Darstellungen von Wappen und Logos, die die Hamas verwendet. Am Ende folgt noch: „die Parole ‚Vom Fluss bis zum Meer‘ (auf deutsch oder anderen Sprachen)“.
Die Liste der verbotenen Kennzeichen ist nicht abschließend. In der Verbotsverfügung heißt es, „insbesondere“ die aufgeführten Darstellungen seien verboten. Es war den Behörden also schon bisher möglich, auch andere Logos als verbotene Hamas-Kennzeichen zu behandeln.
In einem Schreiben an die Bundesländer wies das Innenministerium nun am 31. Oktober darauf hin, dass nach seiner Rechtsauffassung auch die roten Hamas-Dreiecke und Bildnisse von Hamas-Führern als verbotene Hamas-Kennzeichen einzustufen sind. Anlass des 14-seitigen Schreibens war die Mitteilung, dass das Hamas-Betätigungsverbot rechtskräftig geworden ist, weil niemand Rechtsmittel dagegen eingelegt hatte.
Jüdische Einrichtungen wurden mit roten Dreiecken markiert
Die roten Dreiecke wurden nach BMI-Darstellung erstmals in einem Video des militärischen Arms der Hamas vom 29. Oktober 2023 „im Sinne einer Zielmarkierung“ verwendet. Sie orientierten sich am Design von Videospielen. In der Folge tauchten die roten Dreiecke immer wieder an Hauswänden von jüdischen Einrichtungen auf, die sich dadurch auch als Ziel markiert und bedroht sahen. Das Berliner Abgeordnetenhaus forderte daher das Bundesinnenministerium ausdrücklich auf, die roten Dreiecke auch als Hamas-Kennzeichen zu verbieten.
Von propalästinensischer Seite wird der Charakter als Zielmarkierung oft bestritten. Das rote Dreieck sei ein Symbol für die palästinensische Flagge (auf der das rote Dreieck allerdings nicht auf der Spitze steht, sondern zur Seite weist).
Mit dem BMI-Schreiben hat sich nun nicht die Rechtslage verändert. Die Wahrscheinlichkeit, dass Versammlungsbehörden und Polizei das rote Dreieck als Hamas-Kennzeichen einstufen, ist damit aber deutlich gestiegen. Dies kann zu Demonstrationsverboten oder Strafverfahren führen. Das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen ist laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis drei Jahren oder Geldstrafe bedroht (Paragraf 86a). Im Zweifel entscheiden allerdings Gerichte.
Als verbotene „Bildnisse“ werden Fotos des im Oktober von Israel getöteten Hamas-Führerers Yahya Sinwar sowie seines Nachfolgers Khaled Meschaal erwähnt. Dass Bildnisse von Führungs-Personen auch Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung sein können, haben Gerichte im Falle des kurdischen PKK-Führers Abdullah Öcalan bereits entschieden.
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