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BVerfG zu Menschen mit BehinderungKlare Triage-Regeln müssen her

Werden Intensivbetten knapp, stehen Ärz­t:in­nen vor harten Entscheidungen. Menschen mit Behinderung müssen dabei besonders geschützt werden, entschied nun das BVerfG.

Wer kriegt ein Intensivbett? Notaufnahme einer Klinik in Herten, Nordrhein-Westfalen Foto: dpa

Karlsruhe dpa/afp | Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung für den Fall der Triage treffen. Andernfalls bestehe das Risiko, dass Menschen in einer Triage-Situation wegen einer Behinderung benachteiligt werden, betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Auch die Ärz­t:in­nen bräuchten Unterstützung, um die dann anstehenden schweren Entscheidungen zu treffen.

Aus dem Schutzauftrag wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben folge eine Handlungspflicht für den Gesetzgeber, so das BVerfG weiter. Diese habe der Gesetzgeber bisher verletzt, weil er keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen habe. Er müsse dieser Pflicht in Pandemiezeiten nachkommen. Bei der konkreten Ausgestaltung habe er Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. (Az. 1 BvR 1541/20)

Das Wort Triage stammt vom französischen Verb „trier“, das „sortieren“ oder „aussuchen“ bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärz­t:in­nen entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht – zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patient:innen in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie befürchten, von Ärz­t:in­nen aufgegeben zu werden, wenn keine Vorgaben existieren. Das höchste deutsche Gericht gab ihnen nun Recht. Niemand dürfe wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt werden.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) hat mit anderen Fachgesellschaften „Klinisch-ethische Empfehlungen“ erarbeitet. Die Klä­ge­r:in­nen sehen die dort genannten Kriterien mit Sorge, weil auch die Gebrechlichkeit des Patienten und zusätzlich bestehende Krankheiten eine Rolle spielen. Sie befürchten, aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen immer das Nachsehen zu haben.

Allein die kurzfristigen Überlebenschancen sind relevant

Das Verfassungsgericht erläuterte, die Empfehlungen der Divi seien rechtlich nicht verbindlich und „kein Synonym für den medizinischen Standard im Fachrecht“. Zudem weist es auf die möglichen Risiken bei der Beurteilung hin, die sich aus den Empfehlungen ergeben könnten. Es müsse sichergestellt sein, „dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird“.

Der Gesetzgeber habe mehrere Möglichkeiten, dem Risiko einer Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Zuteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Ressourcen wirkungsvoll zu begegnen, befand das Gericht. Als Beispiel wurden Vorgaben für ein Mehraugen-Prinzip bei Auswahlentscheidungen genannt oder Regelungen zur Unterstützung vor Ort. „Der Gesetzgeber hat zu entscheiden, welche Maßnahmen zweckdienlich sind“, hieß es in der Mitteilung.

Die Verfassungsbeschwerde ist schon seit Mitte 2020 in Karlsruhe anhängig. Damit verbunden war auch ein Eilantrag – den die Rich­te­r:in­nen des zuständigen Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth allerdings abgewiesen hatten. Sie teilten damals mit, das Verfahren werfe schwierige Fragen auf, die nicht auf die Schnelle beantwortet werden könnten.

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41 Kommentare

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  • Ursache und Wirkung

    Es ist richtig und gut, dass das Verfassungsgericht hier eine klare Aussage getroffen hat. Aber warum ist das jetzt notwendig?

    Die Triage wurde immer schon bei zu knappen medizinischen Kapazitäten versteckt oder offen durchgeführt. Triage ist die zwangsläufige Begleitung von Kriegen. Wen lässt man sterben und wer hat Chancen zu überleben.

    Hier, in der Knappheit der medizinischen Ressourcen, liegt die eigentliche Ursache dafür, dass diese Debatte jetzt zu Recht hochkocht.

    Warum sind denn die Ressourcen so knapp, dass Engpässe in der ausreichenden medizinischen Versorgung auch ohne Krieg oder Atomkatastrophen drohen. Das Grundübel ist doch, dass die stationäre Gesundheitsversorgung privatisiert wurde, und somit dem Profitstreben unterworfen ist. Das Gesundheitswesen ist nicht mehr vorrangig auf die optimale medizinische Versorgung der Bevölkerung ausgerichtet, sondern dient vor allem der Gewinnmaximierung privater Inverstoren (Aktionäre).

    Die verschiedenen Privatisierungswellen im Krankenhausbereich von SPD, FDP und CDU-Regierungen haben dazu geführt, dass Krankenhäuser zu Profitcentern wurden. Dies muss rückgängig gemacht werden. Die Krankenhäuser müssen allein an der optimalen Versorgung der Bevölkerung ausgerichtet sein.

  • Naja, ein Problem ist der Kontext Triage-Regelungen und Versorgung von Menschen der Risikogruppe und das andere sind Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen. Viele in der Gesellschaft haben wenig Kontakt mit Menschen mit Behinderungen haben denen gegenüber ein Bild/Vorurteile von Leid und Unfähigkeit im Kopf. Dabei ist es mitnichten so, dass Menschen mit Behinderungen pauschal geringere Chancen gegen das Virus hätten. Insofern wäre es eine "Diskrminierung" (bzw. viel mehr als das, weil dies in Triage den Tod bedeutete), wenn Menschen aufgrund behinderungsfeindlichem Framing à la Rollstuhl=krank=schwach u.ä. hintenangestellt würden. Behinderungsfeindlichkeit gibt es in der Gesellschaft ergo auch im Krankenhaus. Der ist schwer beizukommen, würde ich meinen.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Ein 20-jähriger Ungeimpfter kann auch



    noch zur Vernunft kommen.



    Aber bei 50-Jährigen würde ich den Geimpften retten.

    • @4813 (Profil gelöscht):

      So so. Der 50 jährige Nazi mit nem Schnupfen bekomt von Ihnen ein Taschentuch und dem Ungeimpften Linken würden Sie das freie Beatmungsgerät verweigern.



      Sie sind mir ja ein ganz konsequenter!

  • Wenn allein die kurzfristigen Überlebenschancen relevant sein sollen, fließen natürlich bestimmte Vorerkrankungen, Alter, etc. ein.



    Diese machen ja ststistisch die Risikofaktoren aus.

    So ist eine 20-jährigee Ungeimpftee in der Regel besser dran als ein 90-jähriger Geimofter. Im Konkreten sind dann die entsprechenden Lagewerte zu berücksichtigen.

  • Es ist längst überfällig, dass sich die Ärztekammer für die Besserstellung Von Behinderten Menschen und solchen die Komorbiditäten haben gegenüber Impfgegnern positioniert.

    Es wäre die absolute moralische Bankrotterklärung wenn geimpfte Menschen hinter solche ohne gestellt werden. Vor allem Von den Moralaposteln die Immer um Samthandschuhe für die Querdödel rufen, erwarte ich klare Position für Behinderte Menschen!

    Ich versuche den langsamen um mich rum seit Mehr Al's einem halben Jahr zu erklären weshalb wir die Triageregeln zu gunsten Vernünftiger Mitmenschen ändern müssen.

    Ein 40 jähriger geimpfter mit Comorbiditäten steht hinter den Pandemietreibern nach aktueller Lage. Bestraft weiterhin die Vernünftigen und ihr werdet sehen, Wie schnell die stimmung kippt.

    Es Kann nicht sein, dass ein geimpfter sich dann I'm Flur das COVID gibts nicht gebrüll vom Querdödel Der auf die Intensivstation geschoben wird anschauen muss, während ihm gesagt wird, man Habe kein Bett Mehr.

    • @Beskar:

      so wird es - wie Euromeyer schrieb - nicht kommen. Für das Schuldprinzip oder sonstige Kriterien (Nazi, Verbrecher, guter Steuerzahler, vielfacher Vater) lässt das GG keinen Raum.

      Das BVerfG hat die "Überlebensprognose" für ein zulässiges Kriterium erachtet - wobei es nur um das kurzfristige Überleben gehen kann. Was Ihnen vorschwebt, kann nicht Gesetz werden und soll es auch nicht, sonst bewegen wir uns in eine sehr gefährliche Richtung.

    • @Beskar:

      Darauf müssen Sie sich aber gefasst machen. Das BverfG urteilte bereits, dass eine Selektion nach Schuldprinzip nicht erlaubt ist und nun „dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird“.



      Dem zu entgehen wäre nur mit einem Gesetz möglich, das Krankenhäusern die Aufnahme von Pandemiepatienten im Rahmen ihrer Tariflicher Arbeitszeiten und allgemeiner Betriebsplanung freistellt und gleichzeitig die Krankenkassen verpflichtet Betriebsplanungsvorschriften mit den Krankenhäusern zu haben, die zu Kapazitätsfreistellung für die Behandlung Geimpfter verpflichtet.



      Sinn ist einerseits feige Egoisten doch noch zur Impfung zu bewegen (Angst vorm Krankenhaus abzuröcheln muss größer als vor der Nadel werden) und andererseits dafür zu sorgen, dass bis sich die Hyperverweigerer durch die Instanzen geklagt haben, das Problem beerdigt, äh erledigt, auf natürliche Weise überwunden (uff!) Omikron wäre da hilfreich, würde die Gesetzesverabschieding nicht bis zur Omega-Variante dauern.

  • So, RGG - jetzt heißt es Farbe bekennen !

    Ich bin gespannt wie sich die Politik da rausdrehen wird.

  • Eine Triage findet doch längst statt. Man muss sich nur die Impfmobile ansehen, die viele Gemeinden in die Stadtteile schicken. Obwohl das öffentliche Einrichtungen sind, die nach dem Bundebehindertengleichstellungsgesetz barrierefrei sein müssten, sind sie es absolut nicht. Welcher mobilitätseingeschränkter Mensch kann denn stundenlang dort anstehen? Oder wie erklimmt man mit einem Rollstuhl die steilen Stufen ins Impfmobil? Dieses Angebot ist nur für die Fitten.



    Oder die Testzentren: In Bremen sind wohl kaum die Hälfte der Testzentren barrierefrei. Schlimmer noch: obwohl die Testzentren auf der Internetseite der Senatorin für Gesundheit aufgeführt sind, der Hinweis welche davon barrierefrei sind fehlt. Meinen Vorschlag, wenigstens die die nicht barrierefrei sind als solche auszuweisen wurde weder beantwortet noch berücksichtigt.



    Da sind wir wieder bei Darwin: nur die Fitten überleben.

    • @weidedammer:

      Da muss ich kurz gegenhalten: Es mag sein, dass nicht jedes Impfangebot Barrierefrei ist (Wie soll das auch gehen?), aber zumindest in Berlin werden Behinderte an den Impfzentren bevorzugt behandelt.

      Und bitte keinen Rufmord am alten Darwin begehen - nicht "die Fitten" überleben, sondern die am besten angepassten (engl. to fit).

    • @weidedammer:

      Kritik an Barrieren ist berechtigt. Leider müssen sich einige Menschen mit Beeinträchtigungen wohl dadurchwurscheln - was nicht zu entschuldigen ist. Meist gibt es aber auch Impfmöglichkeiten bei Hausärzt*innen oder mensch wird in Impfzentren vorgelassen bspw. müssen bei einem Impfzentrum in einem Einkaufszentrum nicht draußen Anstehen und über Treppe rein, sondern über den gewöhnlichen Fahrstuhl drinnen. Zur ersten Impfkampagne wurden zudem Impfangebote nicht nur in Heimen sondern auch über ambulante Unterstützungsträger angeboten. So ist es zumindest in Berlin gewesen. Aktuell kann mensch sich ohne Termin schnell und einfach in der Messe impfen lassen.

    • @weidedammer:

      "... wieder bei Darwin: nur die Fitten überleben"#

      Das ist doch der tiefere Sinn dieser Pandemie! Die Natur führt uns allen vor Augen, dass wir sterblich sind. Der Tod wird dabei zum großen Gleichmacher. Der Tod scherrt sich auch nicht um Gleichstellung oder Moral. Alle kommen ran. Drängeln nicht nötig.

      • @TazTiz:

        War das nicht ein Übersetzungsfehler, heißt es nicht richtig übersetzt, daß die überleben die jeweils am besten an die Situation angepasst sind? Wäre unserer mausartiger Urururahne beim Einschlag des Asteroiden der die Dinos vernichtet hat genau so groß und stark gewesen wie ebendiese würde es uns heute vielleicht nicht geben. Oder Insekten allgemein, klein und schwach einzeln aber insgesamt Meister des Überlebens.

      • @TazTiz:

        Die Fitten? Oder wie schon zu Zeiten der Pest, der Cholera oder der Spanischen Grippe: Die Wohlhabenden ...

    • @weidedammer:

      So kann man Darwin die Worte im Mund umdrehen. Für was dieser Mann schon alles herhalten musste...

      Dennoch haben Sie mit Ihren Kritikpunkten natürlich recht.

      Andererseits sind Schwerbehinderte gerade in dieser Pandemie durchaus nicht nur benachteiligt. Sie bekommen eine Rente und müssen nicht raus zur Arbeit, wo Ansteckung droht. Ich zum Beispiel werde am 3.1. wieder auf Montage in den Moloch Berlin fahren. Mit 3-5 Leuten aus unterschiedlichen Haushalten in einem Kleintransporter.

      Die Fitten schuften für die Unfitten mit. Und das in meinem Fall mit Freude. Das ist das Gegenteil Ihrer Annahme.

      • @Fabian Wetzel:

        Das stimmt schon. Andererseits mussten sich viele "Menschen der Risikogruppe" in Selbstisolation begeben bzw. massiv Kontakte reduzieren [1] - zumeist bis zur Impfung - und dieses mussten sich einige sogar erst erkämpfen.[2] Gleichzeitig erhalten viele Menschen mit Behinderungen (und alte Menschen) Unterstützung in Haushalt und Pflege - und das bisher auch von Egoist*innen, die es nicht einsehen, sich ihren Mitmenschen zuliebe impfen zu lassen und Menschen mit Behinderungen gefährdet haben.



        [1] taz.de/Medizinanwa...isierung/!5747112/



        [2] taz.de/Risikogrupp...onakrise/!5721996/

        • @Uranus:

          Pflegekräfte überzeuge ich eher von der Notwendigkeit dreier Impfungen, als so manchen zu Betreuenden!!!

      • @Fabian Wetzel:

        Sie schreiben: "Andererseits sind Schwerbehinderte gerade in dieser Pandemie durchaus nicht nur benachteiligt. Sie bekommen eine Rente und müssen nicht raus zur Arbeit, wo Ansteckung droht."

        Wie bitte? Das gilt nur für schwerbehinderte Rentner - und auch für nicht schwerbehinderte Rentner. Es gibt über 1 Mio. Schwerbehinderte, die erwerbstätig sind. Benutzen Sie mal eine Suchmaschine. Ich habe auf die Schnelle die Daten für 2013 gefunden: www.uni-regensburg..._november_2017.pdf



        Danach lag 2013 die Erwerbstätigenquote der Schwerbehinderten in der Altersgruppe 25 bis unter 50 bei 55,7 %.

        • @Budzylein:

          Schwerbehinderte nach dem Sozialgesetzbuch sind aber in der Regel keine (von Geburt an) Behinderte, wie der hier oft zitierte Herr Krauthausen.

          • @TazTiz:

            1. Der Artikel, zu dem hier kommentiert wird, ist nicht der Artikel mit Raul Krauthausen. Krauthausen kommt im Kommentar von Fabian Wetzel, auf den ich geantwortet habe, auch nicht vor. Es steht auch nirgends, dass Krauthausen nicht arbeite und eine Rente beziehe. Das dürfte, wenn man bei Wikipedia nachguckt, auch nicht der Fall sein.



            2. Wer von Geburt an so stark behindert ist, dass er nie Erwerbsarbeit leisten konnte, hat keinen Anspruch auf Rente. Es gibt keine "Behindertenrente". Was es gibt, ist die Altersrente für Schwerbehinderte, bei der die regelhafte Altersgrenze nicht 67 Jahre, sondern 65 Jahre beträgt. Diese Rente setzt aber eine "Wartezeit" von 35 Jahren voraus, was, vereinfacht gesagt, grundsätzlich bedeutet, dass man 35 Jahre Beiträge gezahlt haben muss, was wiederum in der Regel bedeutet, dass man für diese Art der Rente jahrzehntelang erwerbstätig sein muss.



            3. Wenn jemand den Begriff "Schwerbehinderte" gebraucht, dann gehe ich davon aus, dass er Personen meint, die nach dem Sozialgesetzbuch IX als Schwerbehinderte anerkannt sind. Es ist ja allgemein bekannt, das es einen "offiziellen" Schwerbehindertenstatus gibt und dass man damit z. B. auch einen Schwerbehindertenausweis erhält (mit dem man vielerorts ermäßigten Eintritt bekommt, auch wenn man Vollzeit arbeitet und gut verdient, hihi). Wer Erwerbsunfähige meint, soll auch Erwerbsunfähige sagen und nicht das Märchen verbreiten, Schwerbehinderte säßen alle den ganzen Tag zu Hause rum und ließen sich von der arbeitenden Bevölkerung eine "Rente" finanzieren.

    • @weidedammer:

      Meine Hausärztin impft Menschen, welche in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, sind im Hausbesuch.

  • Eigentlich ist es ganz einfach: Keine Vorerkrankung oder Behinderung, kein medizinischer Grund, aber trotzdem ungeimpft und an Corona erkrankt? Fällt in der Triage ganz nach hinten.

    • @AlexMasterP:

      Eigentlich gar nicht einfach.



      Beispiel: Frau war schwanger während Corona. Keine Impfung. Und nun? War sie selbst schuld, gerade jetzt ein Kind zu bekommen?

      • @Mopsfidel:

        Weil Impfnebenwirkungen heftiger für Schwangere und Heranwachsende wären als eine Infektion mit bzw. Erkrankung an COVID-19? Vielleicht nochmal bei Gynäkolog*innen informieren ...

      • @Mopsfidel:

        Doch, dieses Scheinargument haben wir schon ein Jahr durchgekaut. Wer KONNTE und nicht wollte hat die niedrigste Prio. Ausnahmen für Menschen die aus gesundheitlichen Gründen nicht konnten haben wir schon die ganze Zeit bei Allen Maßnamen. Geistige Unreife ist kein Grund für das Aufheben Der Impfflicht.

        Denken sie sich Neue Scheinargumente aus.

        Der Grund ist die Unterwanderung auch Der Ärzteschaft durch die Wissenschafts- und Realitätsfeindlichen Anthroposophen und Homöopathen.

        Auch dieser katastrophale Zustand muss nach Der Pandemie sofort angegangen werden. Homöopathika gehören schon seit Jahrzehnten aus Apotheken Verbannt und benötigen Warnungen Wie Zigaretten. Da sind uns die USA Jahrzehnte voraus.

  • Ja klar, wenn wir den Wert menschlichen Lebens a priori mit einem Punktesystem bemessen, fallen Behinderte nicht hinten runter. Türlich türlich.

  • Die kurzfristigen Überlebenschancen sind relevanter als die langfristigen? Ist das nicht total weltfremd? Ich dachte zur Entscheidung einer Triage werden diverse Faktoren herangezogen: Alter, Vorerkrankungen, aktuelles Krankeitsbild, Indikation.

    Hypothetischer Fall. Patient A, 40 Jahre, Covid (beatmet), sportlich. Patient B, 60 Jahre, Lungenempolie, 70% Behinderung. Die Überlebenschance von Patient B wäre kurzfristig besser. Man würde sich jedoch trotzdem eher die Patient A entscheiden.

    • @Mopsfidel:

      Nein, weil Patient A wesentlich mehr Personal bindet als Patient B.

  • Bei der Triage sollte es um die Rettung möglichst vieler Menschenleben gehen. Eine Benachteiligung von Nicht-Behinderten könnte am Ende dazu führen, dass zwei Nicht-Behinderte sterben, damit einer von zwei Behinderten, die ein Beatmungsgerät bekommen, überleben kann.

  • Der Gesetzftgeber sind Abfeordnete im Bundesstag, im Bundesrat und in den Länderparlamenten. Und die sind vollkommen frei in ihren Entscheidungen. Das Bundesverfassungsgericht kann die zu gar nichts zwingen. Wie soll das auch funtioneren. Wenn 53 % gegen eine Gesetzesänderung stimmen kann das Bundesverfassungsgericht ja keine Geldstrafen oder Haft verhängen.

  • 8G
    86548 (Profil gelöscht)

    Wenn es zur Triage kommt, wird sich das Ärzteteam immer gegen den Patienten mit Behinderung entscheiden. Da hilft auch ein Mehraugenprinzip nicht.

    • @86548 (Profil gelöscht):

      Aber gesetzliche Vorgaben.

  • 4G
    47202 (Profil gelöscht)

    So etwas solle kein Arzt entscheiden müssen! Das wären ja Verhältnisse wie im Kriegslazarett.



    Dann doch lieber Zwangsmaßnahmen und Kontrollen für Ungeimpfte. Denen haben wir das doch vor allem zu verdanken, also sollen sie auch die Suppe auslöffeln.



    Triage - ich faß es nicht!



    Wer Impfausweise fälscht, sofort horrende Strafe oder gleich Knast. Das hat eine deutlich andere Gewichtung als normale Urkundenfälschung. Hierdurch werden andere Menschen massiv gefährdet.

    • @47202 (Profil gelöscht):

      Das ist bereits jetzt gelebte Realität in den Krankenhäusern, es redet nur niemand drüber! Es ist KEINE Frage des ob oder wann sondern ausschließlich eine Frage des WIE!

    • @47202 (Profil gelöscht):

      Als "Strafe" wäre eine Impfung doch mal ein Anfang, eine Chance für Impfpassbetrüger*innen, sich ehrlich zu machen und die Tatsachen herzustellen, die sie zuvor bloß vorgegeben/geschwindelt haben. ;-)

    • @47202 (Profil gelöscht):

      Tja, da hätten wir Anfang des Jahres, spätestens Mitte, härtere Maßnahmen Gebraucht, vorhergesagt war die aktuelle Situation, da Kann sich keiner Rausreden.



      Die stille Triage läuft schon ein Jahr. Nicht kritische Behandlungen werden verschoben. Jetzt trifft es nun auch langsam Aber sicher kritische Behandlungen.

      Jetzt, unabhängig von unserem Handeln, ist Triage nicht Mehr zu verhindern, weshalb es auch die Regeln braucht.

      Jeder sollte sich an seine Nase fassen und seine Verantwortung dafür reflektieren, weshalb wir jetzt in dieser Lage stecken. Im Frühjahr wollte niemand auf die "Panikmache" Der Wissenschaftler hören. Da Galt man Al's "Lockdownfetischist", wenn man auf die Datenlage hinwies. Der Michel wollte sich seine Siegeseuphorie nicht von Der Realität kaputt Machen.

      • 4G
        47202 (Profil gelöscht)
        @Beskar:

        "Jeder sollte sich an seine Nase fassen und seine Verantwortung dafür reflektieren,"

        Das funktioniert doch leider überhaupt nicht. Ansonsten hätten wir diese Situation ja nicht.

  • Entscheidung nach Überlebenschancen, also das in der Medizin seit jeher übliche Verfahren, ist das einzig faire. Alles andere macht die Entscheidung von einer medizinischen zu einer ethischen und öffnet der externen Bewertung von Leben Tür und Tor.

    • @Adam Weishaupt:

      Das "Luftsicherheitsgesetz" wurde 2006 vom BVerfG zurückgewiesen, mit der Begründung, dass der Abschuss eines von Terroristen gekaperten Flugzeugs immer eine ad-hoc-Entscheidung ist, und nicht im Voraus gesetzlich geregelt werden kann, wann sie Notwehr ist und wann Mord.

      Insofern muss man die aktuelle Expertise auch sehen: als Hinweis auf das Diskriminierungsverbot. Eine Aufforderung, eine rechtsverbindliche Triageregelung zu schaffen, erwächst daraus nicht, auch wenn die Presse das gern so lesen würde. Eine "Triageverordnung" so zu formulieren, dasas das BVerfG sie nicht direkt wieder kassiert, ist schwierig bis unmöglich:

      Es ist ja ganz einfach so, dass eine Behinderung nicht per se Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf hat. Insofern ist eine Schlechterstellung von Menschen mit Handicap in einer Triagesituation klar rechtswidrig.

      Wenn zB der "Ethikrat" (der sich in der Pandemie alles andere als mit Ruhm bekleckert hat) der Meinung ist, es müsse eine rechtsverbindliche a-prior-Triageregelung geben, dann nur zu! Sollen sie mal eine vorlegen... mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird nur Schrott dabei herumkommen.

      • @Ajuga:

        Ich denke, wir können von der gemeinsamen Basis ausgehen, dass jedes Leben gleich viel "wert" ist. andernfalls ist die Diskussion ohnehin zwecklos. Daraus folgt aber unmittelbar, dass das Ziel jeder Triage sein muss, mit den vorhandenen Ressourcen so viele Leben wie möglich zu retten. Das aber wird genau mit der gängigen Praxis bei Triage erreicht, die Ressourcen zunächst auf die mit den größten Überlebenschancen zu verwenden. Es darf dabei nur auf die aktuelle Notsituation geachtet werden und es dürfen keine weiteren Faktoren herangezogen werden. Das ist wie gesagt gängige Praxis. Interessant und mir bis zu diesem Zeitpunkt auch neu ist, dass bei Organtransplantationen anscheinend anders entschieden wird. Hier wird, soweit ich verstehe, auch die zu erwartende *Überlebensdauer* des Transplantierten mit ins Kalkül gezogen. Würde das bei der Triage ebenso gehandhabt (ist m. W. nicht der Fall), so bestände in der Tat die Gefahr, Behinderte und Vorerkrankte zu benachteiligen