piwik no script img

Cum-Ex-Bankier geht gegen Anklägerin vorVerhandlungsunfähig und klagebereit

Gernot Knödler
Kommentar von Gernot Knödler

Der Prozess wegen Cum-Ex-Geschäften gegen den Hamburger Bankier Olearius wurde eingestellt. Er sei zu krank. Jetzt klagt er gegen seine Anklägerin.

Prozess eingestellt: Christian Olearius mit seinen Anwälten Klaus Landry und Peter Gauweiler (v.l.) im Juni im Bonner Landgericht Foto: dpa/Oliver Berg

C hristian Olearius ist 82 und stand wegen Steuerbetrugs mit Cum-Ex-Geschäften seiner Hamburger Privatbank MM Warburg vor Gericht. Im Juni hat das Bonner Landgericht das Verfahren gegen ihn wegen ernsthafter gesundheitlicher Probleme eingestellt – ohne Frei- oder Schuldspruch. Doch beim Blutdruck des Bankiers, mit dem die Verhandlungsunfähigkeit begründet wurde, scheint noch Luft nach oben zu sein: Am Montag stellte er Strafanzeige gegen Anne Brorhilker, die damalige Staatsanwältin, die in ihn angeklagt hatte.

Olearius, ehemals Sprecher der Gesellschafter der Warburg-Bank, musste sich für Aktiengeschäfte verantworten, bei denen es allein darum ging, Geld aus der Staatskasse zu stehlen. Die Bank ließ sich bei diesen Cum-Ex-Geschäften um den Dividendenstichtag herum Kapitalertragssteuern erstatten, die sie nie bezahlt hatte. Der Gesamtschaden solcher Geschäfte, um die sich die Behörden lange Zeit nicht so recht kümmerten, wird allein in Deutschland auf 10 Milliarden Euro taxiert.

Als sich das Hamburger Finanzamt 2016 anschickte, das Geld zurückzufordern, ließ sich Olearius einen Termin beim damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) geben – den ersten von mehreren Terminen, die Scholz später den Ruf einbrachten, an Amnesie zu leiden. Denn der heutige Kanzler kann sich angeblich nicht mehr an Details seiner Treffen mit dem Bankier erinnern. So stellte er es jedenfalls im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft dar. Dabei ging es um viel Geld und einen wichtigen Finanzier in der Stadt: allein 2016 um 47 Millionen Euro, die die offenbar klamme Bank dem Fiskus zurückerstatten sollte.

wochentaz

Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.

Auf eine erste Anfrage der Linken hin hatte Scholzens Senatskanzlei sogar mitgeteilt, es habe gar keine Gespräche zwischen dem Bankier und dem Bürgermeister gegeben. Blöd nur, dass die Staatsanwaltschaft bei einer Razzia in der Bank Olearius’ Tagebücher fanden, in denen er über die Treffen berichtete.

Im Guten wie im Schlechten verbunden

In seinem Strafprozess beteuerte Olearius seine Unschuld und berief sich auf seine Unwissenheit. „Ich habe weder wissentlich noch willentlich an strafbaren Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt“, sagte er vor dem Landgericht. Er sei vielmehr von legalen Aktienkaufverträgen ausgegangen. Manager der Bank sind wegen der Geschäfte verurteilt worden.

Die Warburg-Bank ist der Stadt und ihrem Establishment im Guten wie im Schlechten verbunden. Olearius half dem SPD-Senat, Teile des ehemals gewerkschaftseigenen Wohnungsbaukonzerns Neue Heimat zu retten, ebenso wie die Stahlwerke. Zuletzt trug er 2008 dazu bei, einen Verkauf der Reederei Hapag Lloyd nach Asien zu verhindern und sie am Standort Hamburg zu halten, was sich für die Stadt als sehr gutes Geschäft erwies.

Wie eng die Verbindungen sind, zeigt auch ein Vorgang, der den ehemaligen Mitherausgeber der Zeit, Josef Joffe, 2022 dazu bewog, sein Amt bis zum Auslaufen seines Vertrages ruhen zu lassen. Ausweislich eines Briefwechsels mit dem Bankier Max Warburg hat Joffe versucht, einen Bericht über die Cum-Ex-Verstrickungen zu verzögern, und äußerte sich schockiert über „Verräter“ aus dem Hause Warburg.

Olearius’ Anwälte werfen seiner ehemaligen Strafverfolgerin Brorhilker vor, „vorsätzlich und bewusst unvollständige und falsche Sachverhalte zur Grundlage ihrer Anklagen gemacht zu haben“. Insbesondere habe ein Kronzeuge Olearius zu Unrecht belastet., Brorhilker hat inzwischen den Staatsdienst verlassen und ist zur Bürgerbewegung Finanzwende gewechselt.

Wie sich die juristische Offensive mit Olearius’ Blutdruck verträgt, muss sein Arzt beurteilen.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Gernot Knödler
Hamburg-Redakteur
Mehr zum Thema

39 Kommentare

 / 
  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion nun geschlossen.

  • Brorhilkers Ermittlungen haben zu einigen Schuldsprüchen geführt. Auch gegen Olearius war die Beweislast erdrückend - das medizinische Gutachten war sein letzter Ausweg.

    Das Ganze klingt nach einem ziemlich, nun ja, "kläglichen" Versuch, Brorhilker von ihrer Tätigkeit abzulenken und potentiell andere Kritiker einzuschüchtern. Die Klage müsste eigentlich schnell scheitern.



    Leider gibt es ja immer wieder Überraschungen.

  • Offenbar läuft das hier mit den ärztlichen Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit nach dem Motto "So, jetzt hast du erstmal Ruh' zwinker-zwinker"

  • Es gibt Menschen, die kein Unrechtsbewusstsein haben.

  • Auch kranke, verhandlungsunfähige Menschen dürfen verklagen. Man stelle sich vor, daß gehandicapte Menschen von Sozialgerichten ausgeschlossen wären.

    Frau Brorhilker zu verklagen ist im übrigen guter Ton unter Juristen. Selbstverständlich.

    • @Zuversicht:

      Das ist hier aber nicht das Thema, es ging nicht nur um Steuervermeidung, sondern um räuberischen Steuerraub, diesen Anschuldigungen könnte sich Olearius nicht stellen, weil es ihm zu schlecht ging, dafür ist er jetzt aber der Meinung, dass die Staatsanwältin im roten Bereich agiert hat, deswegen kann ich dem taz-Autor folgen, dass es schon sehr außergewöhnlich und sonderbar ist. Wie krank ist der Mann denn wirklich?



      (Die Schäden dieses Steuerraubs sind Bereich von Mio. Euro, das ist keine Bagatelle)

  • Achja die Kanzlei Sauter&Gauweiler.



    Spannenden Truppe!! (😱)



    gauweiler-sauter.de/aktuelles/

  • Tja, entweder ist der Mann verhandlungsfähig oder nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Aber das wird vermutlich nie eruiert werden ..

  • Wenn ich als "kleiner Privatmensch" den Behörden vergleichsweise Kleinstbeträge schulde, stehen im Nu die Gerichtsvollziehenden vor der Tür / wird Ruckzuck ohne Vorankündigung das Konto gepfändet, ohne jeglichen Selbstbehalt.



    Mit den richtigen Feunden und ab einer bestimmten Schuldenhöhe scheint das aber alles kein Problem zu sein.



    Frau Brorhilker und der "Finanzwende" muss für das Engagement gegen die Finanzgangster und Berufslügner in Politik und Wirtschaftund gedankt werden.

  • Es wird Zeit, dass in Deutschland endlich die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten aufgehoben wird. Dann würde vermutlich auch richtig gegen die mutmaßlichen Cum-Ex Verbrecher ermittelt, und die Politik könnte diese Verfahren nicht weiter direkt beeinflussen. Da reicht es schon, wenn der Justizminister die Priorität eines Verfahrens herabsetzt, damit sich das Verfahren möglicherweise der Verjährung einheim fällt. Dass ausgerechenet Gauweiler sich daran wieder satt verdient, dass er mutmaßlich dem Staat schadet, ist für mich ein starkes mögliches Zeichen für die Ruchlosigkeit einzelner PolitikerInnen.

    • @Sonja Bleichle:

      Wenn ich "Gauweiler"! höre, dann...



      Muss so um 1980 gewesen, ich Student in München, er Chef der Kreisverwaltung München. Er war "berühmt" dafür, dass er mit eingeschaltetem Blaulicht in die "In-Kneipe" in Schwabing gefahren ist. Und sein Spitzname in München war eine "leichte" Verballhornung seines Namens in Anspielung auf 12 Jahre dauernden "1000 Jahre"....

  • Ich denke hier ist der Amtsarzt gefordert. Das Verfahren gegen ihn sollte nach der „Spontanheilung“ sofort wieder aufgenommen werden.

  • Was eine Posse. Wenn es zu einem Strafprozess vor Gericht kommt, wird er als Zeuge befragt. Brorhilker kann ihn alles fragen und er hat kein Aussageverweigerungsrecht. Wenn er die Aussage trotzdem verweigert, drohen ihm 6 Monate Beugehaft. Das würde ein Heidenspaß werden :D

    Ich bin der Meinung, dass diese Strafanzeige einzig und alleine der Einschüchterung dient und vor einem Gerichtsprozess wieder zurückgezogen wird. Alles andere wäre selten dämlich.

    • 6G
      611245 (Profil gelöscht)
      @Ash:

      Brorhilker darf ihn gar nix fragen. Er wäre Zeuge, sie die Angeklagte.



      Bloß ihre Anwälte, aber dann auch bloß zur Sache. Also zu den Anklagepunkten.

      • @611245 (Profil gelöscht):

        Mal in § 240 Abs. 2 StPO hineinschauen. Der Angeklagte hat das Recht, sämtliche Beweispersonen zu befragen, also Zeugen, sachverständige Zeugen und Gutachter. Einzige Ausnahme: er darf einen Mitangeklagten nicht selbst befragen.

        • 6G
          611245 (Profil gelöscht)
          @Cerberus:

          In dem Punkt haben Sie Recht. Vielen Dank.

  • Herr Olearius hat seine gesundheitlichen Probleme offensichtlich überwunden. Das Bonner Landgericht sollte das Verfahren gegen ihn also wieder aufnehmen können.

    • 6G
      611245 (Profil gelöscht)
      @Aurego:

      Nein, geht nicht.

      • @611245 (Profil gelöscht):

        Wieso nicht? Das wäre die logische Konsequenz, die einzige andere Möglichleit wäre die Klage abzuweisen da Herr Olearius nicht fähig an Prozessen teilzunehmen.

        • 6G
          611245 (Profil gelöscht)
          @Jesus:

          Kommentare lesen. Er hat Strafanzeige gestellt. Das muss nun die Staatsanwaltschaft prüfen.



          Sein Prozess hingegen ist nicht wieder aufnehmbar.

          • @611245 (Profil gelöscht):

            Ebenfalls! Kommentare lesen! Wieso geht das nicht? Warum ist der Prozess nicht wieder aufnehmbar? Ein bisschen mehr Begründung als "geht nicht" wäre hilfreich.

            • 6G
              611245 (Profil gelöscht)
              @Barnie:

              Niemand darf zweimal in derselben Sache angeklagt werden.

              • @611245 (Profil gelöscht):

                Und wenn nun "neue Erkenntnisse" auftauchen?

              • @611245 (Profil gelöscht):

                Sie haben zuviele amerikanische Serien geschaut. Es gibt zwar auch in Deutschland den sogenannten Strafklageverbrauch. Allerdings ist die Voraussetzung für einen Strafklageverbrauch auch ein Urteil.

                Und genau das ist bei Olearius nicht ergangen. Sein Verfahren wurde - ohne Urteil - eingestellt, weil der Mann angeblich nicht mehr verhandlungsfähig ist. Wenn er wieder verhandlungsfähig wäre/ist, kann das Verfahren jederzeit wieder fortgeführt werden.

                • 6G
                  611245 (Profil gelöscht)
                  @Kriebs:

                  Nur, wenn die Einstellung wegen eines „vorübergehenden Verfahrenshindernis“ erfolgte.

                  Dem war allerdings nicht so.



                  www.lto.de/recht/n...higkeit-63-KLs-122

                  • @611245 (Profil gelöscht):

                    Ich sehe gesundheitliche Probleme grundsätzlich als "vorübergehendes Verfahrenshindernis" an. So werden sie auch von den meisten Behörden beurteilt.



                    Sollte das Bonner Landgericht das anders sehen, könnte es einem Irrtum unterlegen sein.

  • Ach ja, Herr Olearius ist ein ganz aufrechter Bürger… ich bin wirklich eher konservativ, aber Menschen wie Olearius und Scholz machen mich ob ihres Mangels an Anstand, Moral und Realitätsbezuges wütend!

    • @Heideblüte:

      Ich bin da ganz bei Ihnen. Außer dem Mangel an Realitätsbezug. Da diese Leute mit ihren fadenscheinigen Begründungen (dazu zählt gerade auch die Verhandlungunfähigkeit durch "hohen Blutdruck"), ist es doch eher so, dass Ihre und meine Realität verdreht sind. Ist zwar irgendwie klar, dass das feinstes Gaslighting ist, aber das juckt hierzulande die Allerwenigsten. Beunruhigender finde ich, dass eine in der Sache wirklich mal fähige Personalie wie De Masi sein Heil lieber in Wagenknechts Pro-Russland-Sekte sieht als anderswo und lieber seiner Parteivorsitzendenin Sachen "Frieden in der Ukraine" huldigt als irgendetwas anderes. Die Wagenknecht-Speichel-Leckerei kommt bei der Wählerschaft doch auch viel besser an als die öden Klageartikel über die Lügen von Olearius, Scholz & Tschentscher. Die beiden letztgenannten werden sich dafür genausowenig verantworten müssen wie der Erste. Die Wirklichkeit ist somit definitiv auf der Seite dieser feinen Leute,nicgt anders herum.

  • "Wie die juristische Offensive mit Olearius’ Blutdruck verträgt, muss sein Arzt beurteilen."

    --> Gerade von der taz würde ich mir hier wesentlich mehr Kritik wünschen. Wer seine Anklägerin verklagen kann, ist offensichtlich prozessfähig. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft in der Sekunde der Klageerhebung durch Olearius dem Strafgericht mitteilen, dass er offenkundig prozessfähig ist. Dann kann der Strafprozess fortgesetzt werden.

    Aber warum wird der Prozess nicht fortgesetzt? Weil Olaf Amnesie dann wegen Beihilfe dran wäre. Merke: Wenn man vorhat wirtschaftskriminell zu werden, such dir nen sozen als Freund, dann kannst du machen was du willst.

    Hat bei Maschmeier und Schröder funktioniert und klappt auch bei Olearius und Scholz.

    Wer hat uns verraten...

    • @Kriebs:

      Völliger Schwachsinn. Anwälte können alles in Vertretung übernehmen außer eine Sache: Angeklagter in einem Strafprozess zu sein. Dort muss man zwingend persönlich vor Ort sein. Auß der Klage lässt sich somit keineswegs auf eine prozessfähigkeit im eigenen Strafverfahren schließen. Außerdem wird sich die Staatsanwältin nichts vorzuwerfen haben, hoffe ich. Soll er doch

  • So versuchen die "friedensbewegten" Amigos mit alten Rezepten aus Bayern unter die Arme zu greifen.



    Staatsanwälte werden mit Gegenklagen diszipliniert. Selbst wenn sie keine mehr sind. Da muss ein Exempel statuiert werden. Getreu dem Amigo- Grundsatz: Doch nicht sein darf, was sein kann. Der Bluthochdruck war nur eine bayerische Finte (FJS-Trick83), um den Angeklagten vor seiner Strafe zu schonen. Umso mehr gilt es nun mit (Blut-)Hochdruck seine Anklägerin zu jagen und zu beschädigen. Nur gut das Frau Brorhilker nicht mehr im Staatsdienst ist. Da würde nun auch hausintern die Giftpfeile fliegen. Aber das ahnte sie wohl schon, bei der Unterstützung die sie dort bekam.

    Beschämend und schäbig, wie hier die beiden Rechtsanwälte und Herr Olearius selbst mit unserer Gesetzgebung umgehen.

  • 6G
    611245 (Profil gelöscht)

    Da muss er ja nix machen. Ist nun Sache der Staatsanwaltschaft.



    Der billigste Anwalt ist der Staatsanwalt, wie es so schön heisst.



    Denke ich mir oft, wenn eine Schlagzeile kommt: „XY hat Strafanzeige geben Z gestellt!“

    Mit Sicherheit hat er sich beraten lassen, ob sowas nicht Auswirkungen auf seinen ex-Prozess hat. Aber ich denke nicht, da niemand zweimal wegen derselben Sache angeklagt werden darf.

  • Da lässt sich ein Steuerhinterzieher in zigfacher Millionenhöhe also auf "gelben Schein" "Freisprechen" und darf die hinterzogene Kohle (die uns allem im Staatshaushalt fehlt) auch noch behalten, um dann plötzlich wieder gesund genug zu sein, jeden und alles zu verklagen? Wer wissen will, ab was am Rechtsstaat nicht stimmt, muss sich diese Leute angucken, die ihn in sein Gegenteil verkehren und missbrauchen.

    • @Michael Dietrich:

      ich hab es tatsächlich noch nicht verstanden:



      Darf die Warburg-Bank die abgezockte Kohle behalten, weil der Prozess gegen Olearus eingestellt worden ist

  • Verklagt er sie oder stellt er nur eine Strafanzeige? Der Artikel ist ein wenig konfus. Oder kennt der Kommentator nicht den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht?

    • 6G
      611245 (Profil gelöscht)
      @Nisse:

      Stimmt. Der Titel passt nicht zum Inhalt.



      Aber da steht ja Strafanzeige drin.



      Unsauber formuliert. Wobei ich mal irgendwo las, dass die Titel einer Zeitung nicht der Autor macht.

  • "In seinem Strafprozess beteuerte Olearius seine Unschuld und berief sich auf seine Unwissenheit."

    Ignorantia legis non excusat oder Dummheit schützt vor Strafe nicht. §17 StGB



    Gilt aber offensichtlich nicht für Olearius. Warum? Sind doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich. § 3 GG. Also kann er kein Mensch sein. Ist doch logisch, oder.

    • @denkenmachtschön:

      Ignorantia ist ja eigentlich (nur) die Unwissenheit. Und die kann sehr wohl vor Strafe schützen - wenn es eine Unwissenheit ist, die jemand anderes für sich reklamiert.



      Ist doch auch logisch, oder?

  • Der Cum-Ex-Betrug war kriminell und organisiert, folglich sind Olearius und seine Bande Teil der Organisierten Kriminalität. Und jetzt wird er frech... Deutschlands bessere Kreise :-)