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AfD im Thüringer LandtagEin Eklat folgt auf den anderen​

Die erste Sitzung in Thüringen endet im Chaos. Weil der AfD-Alterspräsident die Verfassung gebrochen habe, ruft die CDU nun das Verfassungsgericht an.

In der zweiten Unterbrechung diskutierten die parlamentarischen Ge­schäfts­füh­re­r:in­nen darüber, wie es weitergehen soll Foto: Martin Schutt/dpa

Erfurt taz | Es war laut im Thüringer Landtag. Ein Wortgefecht folgte auf das nächste, dazwischen unterbrachen nur kurze Pausen die erste Sitzung des Parlaments an diesem Donnerstag. Bis der CDU-Generalsekretär Andreas Bühl nach vier Stunden verkündete, seine Fraktion wolle das Thüringer Verfassungsgericht anrufen, weil der 73-jährige Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) mehrfach die Verfassung gebrochen habe. Vom Gericht wird eine schnelle Entscheidung erwartet. Die Konstituierung des Landtags soll am Samstag um 9 Uhr fortgesetzt werden.

Für gewöhnlich sind solche Konstituierungen eher Formsache, die 88 neugewählten Abgeordneten treffen sich und wählen ei­ne:n Landtagspräsident:in. Dieses Mal war es anders. Schon der erste Tagespunkt zog sich über drei Stunden: die Rede des Alterspräsidenten Jürgen Treutler von der AfD. Dabei folgte ein Eklat auf den anderen.

Neben der CDU warfen auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die SPD und die Linke dem Alterspräsidenten vor, er beschränke ihre verfassungsmäßigen Rechte als Abgeordnete. Er habe ihnen das Wort abgeschnitten, Geschäftsordnungsanträge ignoriert und versucht, Debatten zu unterbinden.

Auch wenn Treutler behaupte, die Geschäftsordnung zu achten, ignoriere er sie, so der Vorwurf. Mehrfach hatte Treutler zum Beispiel versucht, Po­li­ti­ke­r:in­nen der anderen Fraktionen die Mikrofone abzustellen. „Sie missachten unsere Rechte als Abgeordnete“, warf ihm Janine Merz (SPD) vor. Mit seinem Agieren verhindere der AfD-Politiker die Selbstbestimmung des Parlaments. „Sie erklären dieses Parlament für unmündig“, kritisierte zum Beispiel BSW-Geschäftsführer Tilo Kummer.

„Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung“

Was Treutler damit bezwecken wollte, hatte die AfD schon vor der Sitzung öffentlich bekannt gegeben: Die AfD-Abgeordneten möchten den:­die Land­tags­prä­si­den­t:in stellen – mit allen Mitteln. Dafür wob der Alterspräsident in seine Eröffnungsrede seine Interpretation der Geschäftsordnung ein und erzeugte prompt lautstarken Widerspruch.

Der Konflikt entzündete sich ursprünglich an einer Unklarheit in der Geschäftsordnung. Weil die AfD bei der Landtagswahl am 1. September den höchsten Stimmenanteil bekam – und damit 32 Plätze – stellt sie die größte Fraktion. Die bisherige Geschäftsordnung weist ihr deshalb das Recht zu, ei­ne:n Ab­ge­ord­ne­te:n als Land­tags­pä­si­den­t:in vorzuschlagen. Soweit ist das unstrittig.

Sollte dieser Vorschlag in zwei Wahlgängen keine Mehrheit bekommen, sind andere Vorschläge erlaubt. Aber wer die einbringen kann, regelt die Geschäftsordnung bisher nicht. Von der AfD heißt es, auch dann sei nur die größte Fraktion berechtigt – also sie selbst –, Kan­di­da­t:in­nen vorzuschlagen. So erklärte das auch Treutler in seiner Rede. Der wissenschaftliche Dienst des Landtags geht hingegen nach Auslegung der geltenden Geschäftsordnung davon aus, dass nach zwei durchgefallenen Vorschlägen der AfD auch die übrigen Fraktionen Kan­di­da­t:in­nen aufstellen können. Darauf berufen diese sich.

Doch in der Sitzung kam es noch zu einem zweiten Streitpunkt: Die CDU wollte einen Geschäftsordnungsantrag stellen, bevor der Landtag ei­ne:n Prä­si­den­t:in gewählt hat. So wollte sie wohl die Geschäftsordnung dahingehend ändern, dass von Anfang an alle Fraktionen Vorschläge einreichen können. Einen entsprechenden Antrag hatte die CDU-Fraktion gemeinsam mit dem BSW eingereicht. Doch schon den ersten Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussfähigkeit des Landtags schnell festzustellen, wollte Treutler nicht zulassen.

Immer wieder drängten ihn die Ge­schäfts­füh­re­r:in­nen der anderen Fraktionen dazu. Treutler bekam keine Ruhe in das Parlament. Was Treutler mache, schade der Demokratie, weil er den Mehrheitswillen ignoriere, rief Andreas Bühl zwei Stunden nach Sitzungsbeginn und fuhr lautstark fort: „Ich verlange von Ihnen, die Geschäftsordnung anzuwenden.“

Als sich BSW-Geschäftsführer Tilo Kummer einschaltete, verlor Björn Höcke, der AfD-Chef, völlig die Fassung: „Herr Kummer, Sie können doch nicht einfach das Wort ergreifen“, ergriff Höcke per Mikrofon einfach das Wort. Auch Bühl schien völlig fassungslos, als der Alterspräsident anfing, ihn und andere einfach zu ignorieren. „Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung.“

Viele Unterbrechungen

Treutler selbst wirkte mit der Situation insgesamt überfordert. Immer wieder blickte er nach rechts, zu seiner Fraktion. Immer wieder eilten Torben Braga, der AfD-Geschäftsführer, und Stefan Möller, der AfD-Co-Vorsitzende, nach vorne, um sich mit Treutler zu besprechen. Nach etwas mehr als drei Stunden, als die SPD weiterhin auf ihrem Recht bestand, einen Geschäftsordnungsantrag einzubringen, sagte er in sein Mikrofon: „Ich sehe, es kommt zu keiner Ruhe, ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.“ Allerdings: Die anderen Fraktionen folgten ihm nicht.

Schon stehend wiederholte Treutler: „Die Sitzung ist unterbrochen.“ Auch Björn Höcke klemmte sich seine Mappe unter den Arm und ging, seine AfD-Fraktion folgte zögerlich. Einzelne blieben sitzen. Genauso, wie alle Abgeordneten der anderen Fraktionen. „Wir fordern den zweitältesten Abgeordneten auf, die Sitzung fortzuführen“, meldete sich schließlich Bühl zu Wort. Klopfen auf die Tische. Doch niemand regt sich. „Wir verlangen, dass unsere verfassungsmäßigen Rechte gewahrt werden und die Sitzung fortgesetzt wird“, schloss sich Katja Mitteldorf von der Linken an.

Sieben Minuten lang tat sich nichts. Dann erst setzte sich der AfD-Alterspräsident wieder. Die Geschäftsführerin der Linken, Katja Mitteldorf, klärte ihn auf: „Geschäftsordnungsanträge sind unverzüglich zu beraten.“ Es sei „jetzt“ an der Zeit, endlich über den Geschäftsordnungsantrag abzustimmen, der seit Stunden im Raum stehe. Die Fraktionsvorsitzende des BSW, Katja Wolf, sagte anschließend zum Alterspräsidenten Treutler: „Sie haben keine politische Legitimation, eigene Geschäftsordnungsinterpretation vorzunehmen.“ Trotzdem wollte Treutler einfach fortfahren. „Ich komme nun zur Ernennung von vorläufigen Schriftführern …“ Da unterbrach ihn Janine Merz: „Einspruch! Wir sind überhaupt nicht in der Tagesordnung, in der Sie gerade verfahren wollen.“

Kurz darauf rief Treutler noch einmal die Ge­schäfts­füh­re­r:in­nen der Fraktionen zu sich. Der Plenarsaal beruhigte sich etwas und Katja Mitteldorf bekam das Wort. Sie wolle für die Linke-Fraktion festhalten, dass „der Alterspräsident seine Funktion, die nicht demokratisch legitimiert ist, als Landtagspräsident missbrauchen möchte, obwohl er das eben das nicht ist“.

Ähnlich äußerte sich danach die SPD, das BSW und die CDU. Nur Torben Braga von der AfD nahm den Alterspräsidenten aus seiner Fraktion in Schutz. Treutler ständen „die Maßnahmen zur Verfügung, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungsraum notwendig sind. Er wurde in seinen Ausführungen mehrfach unterbrochen, ohne dass er das Wort erteilt hat.“

Zudem wiederholte er nochmal, welches Rechtsverständnis die AfD bei der Frage hat, wann Geschäftsordnungsanträge zu behandeln seien und welche Fraktionen Vorschläge für das Amt der Land­tags­prä­si­den­t:in machen darf. Nach einer weiteren Besprechung der Ge­schäfts­füh­re­r:in­nen sagte Treutler, seine Finger knetend: „Als Alterspräsident schließe ich mich der Meinung von Torben Braga an.“ Dann gab er ein letztes Mal dem CDUler Andreas Bühl das Wort.

Mehr als vier Stunden nach dem Beginn der konstituierenden Sitzung erklärte der, seine Fraktion werde nun vor das Thüringer Verfassungsgericht ziehen, weil Treutler in dieser ersten Sitzung mehrfach die Verfassung gebrochen habe. Bis das Gericht entschieden hat, ist die Sitzung unterbrochen.

Es ist nur ein Vorspiel auf das, was die nächsten Monate bevorsteht.

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65 Kommentare

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  • Käptn Blaubär , Moderator*in

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion nun geschlossen.

  • Dieses Kasperletheater war absehbar, bewohnen doch viele der Afd-Abgeordneten im Haus der Intelligenz das Erdgeschoss. Auf Dauer wird es aber nicht ausreichen wenn die demokratischen Parteien nur auf juristische Spitzfindigkeiten setzen.

  • Wie ist denn der Tagesordnungspunkt 4 (Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen der CDU und des BSW) in diesem für mich schwer zu verstehenden Kontext zu deuten? (www.thueringer-lan...01_Neufassung.pdf)

  • Der Kölner würde sagen: Äkkelhaff! 😄

  • „Es kann einem bange werden. (Heinrich Böll)

  • Sollte die AfD deutschlandweit je an die Macht kommen, ist es zu spät! Sie wird natürlich über Notstandsgesetzgebung sofort die Demokratie außer Kraft setzen. Ein Verbotsverfahren ist das letzte zivile Mittel, was uns noch zur Verfügung steht! Ran an den Speck!

    • @amigo:

      Keine Partei kann in D per "Notstandsgesetzgebung" die Demokratie außer Kraft setzen.

      Ohne ausführende Exekutive ist jedes Gesetz Makulatur. Und die AfD hat keine.

  • Die Grünen haben das Theater kommen sehen und vor geraumer Zeit eine entsprechende Gesetzesänderung beantragt. Schade, dass die CDU dagegen gestimmt hat. So wurde geliefert wie bestellt.

  • Sehr gruselig was man dort sieht.



    Erinnert an die Zeit vor der Machtübernahme der NSDAP.



    Chaos, Unruhe und noch mehr Chaos.



    Neuwahl.



    Chaos Unruhe ....



    usw.



    Ich hoffe das die Wähler nicht die gleichen Fehler, wie vor fast 100 Jahren, begehen. Die Politik scheint sie zu teilen zu machen.

  • Das Problem ist das Verfahren. In der Verfassung heißt es: Die größte Fraktion macht einen Wahlvorschlag für die/den Landtagspräsidentin/Landtagspräsidenten, die anderen Fraktionen je einen für die Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Das wurde bisher auch so umgesetzt. Man muss die AfD nicht wählen, aber dann hätte man vorher auch die Verfassung des Landes Thüringen ändern sollen. Jetzt will man was durchboxen, was zumindest fragwürdig ist und die Wählerschaft der AfD total ausgrenzt.



    Finde ich persönlich äußerst naiv und blöd.

    • @Mouse:

      Das ist nicht korrekt. Die Regelung geht nicht auf die Verfassung zurück, sondern auf die Geschäftsordnung des Landtags.

      Die verfassung sieht nur vor, dass der Präsident aus der Mitte des Parlaments gewählt wird:

      Artikel 57



      (1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten,



      die Vizepräsidenten und die Schriftführer.



      (2) Der Präsident kann den Landtag jederzeit einberufen.



      Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Fünftel der Mitglieder



      oder eine Fraktion oder die Landesregierung es verlan-



      gen. Er leitet die Sitzungen des Landtags nach Maßgabe



      der Geschäftsordnung.



      (3) Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags. Er



      übt das Hausrecht, die Ordnungs- und die Polizeigewalt



      im Landtagsgebäude aus. Eine Durchsuchung oder Be-



      schlagnahme darf in den Räumen des Landtags nur mit



      Zustimmung des Präsidenten vorgenommen werden.



      (4) Der Präsident vertritt das Land in Angelegenheiten



      des Landtags, leitet dessen Verwaltung und die wirt-



      schaftlichen Angelegenheiten nach Maßgabe des Haus-



      haltsgesetzes. Er stellt die Bediensteten der Landtagsver-



      waltung ein, entlässt sie und führt über sie die Aufsicht.



      (5) Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung.

  • Folgt wan W. Janisch in der SZ,

    shorturl.at/4MIfR

    》 haben die Beteiligten nach Ansicht des Leipziger Rechtsprofessors Fabian Michl in dem Thüringer Kuddelmuddel ein fundamentales Rechtsprinzip übersehen, das für alle Parlamente am Beginn einer Legislaturperiode gilt: den Grundsatz der Diskontinuität. Gemeint ist damit, dass eine Geschäftsordnung nur so lange gilt, wie der jeweilige Landtag amtiert. Tritt der neue Landtag zusammen, dann gilt die alte Geschäftsordnung nicht mehr《

    Das bedeutet, dass die Änderungsanträge von CDU, SPD und BSW, die sich ja auf die alte Geschäftsordnung beziehen, eh ins Leere laufen.

    Insofern ist es zu begrüßen, dass das Verfassungsgericht jetzt angerufen wurde und vielleicht geklärt wird, dass neue Landtage zunächst überhaupt eine Geschäftsordnung beschließen müssen.

    Einen Angriff auf die Demokratie daraus machen zu wollen, dass die AfD auf ein Recht, von dem alle glaubten, dass es ihr zustünde, nicht verzichten wollte, ist überzogen.

    Die AfD gehört verboten. Der Fehler ist, dass kein Verbotsverfahren eingeleitet wurde - sie dennoch so zu behandeln, als sei sie es schon, wird ihre Wähler nicht für die Demokratie zurückgewinnen.

  • Mensch kann sich jetzt lustig machen: die liefern genau die Performance, die ihre Wählerschaft bestellt hat. Ein Blick in die USA der Trump-Jahre sollte reichen,

    @DON GERALDO, @ZONEN GABI

    Die CDU war nicht "zu doof": die hat ein instrumentelles Verhältnis zur AfD. Sie schiebt die als Abrissbirne vor sich, um dem Hauptgegner zu schaden (klappt ja auch).

    Dass sowas ins Auge gehen kann wissen wir von 1933.

  • Was für ein Kindergarten. Warum hat man nicht einfach die AfD einen Kandidaten vorschlagen lassen, ihn nicht gewählt, dasselbe nochmal, und dann einen eigenen Kandidaten nominiert? So schreibt es wohl die Geschäftsordnung vor. Die CDU will sich hier wohl inszenieren.

    • @Gerald Müller:

      Die Grünen haben diese Änderungen der Geschäftsordnung, die die CDU jetzt durchdrücken will, vor Kurzem beantragt, was die Nicht-AfD-Abgeordneten jetzt gegen die AfD durchdrücken wollen.



      Damals hat die CDU dagegen gestimmt, weil sie wohl annahm, die stärkste Fraktion zu werden, womit sie sich dann selber beschnitten hätte.

      Es war arrogant und Dumm.

      Zu hoch gepokert und jetzt kommt es zum Showdown.

      Wenn jetzt das VerfG schön rechts infiltriert ist haben wir die Kacke - DANKE auch an die CDU!!!

    • @Gerald Müller:

      Ohne Feststellung der Beschlussfähigkeit kann hinterher jede Wahl als nichtig anulliert werden.



      Hier kann man davon ausgehen, dass die AfD GENAU das vor hat, wenn die Wahl des neuen Präsidenten nicht ihren Vorstellungen entspricht.

      Ohne diese Feststellung ist der Landtag nicht handlungsfähig.

      Der AfD-Opa will also verhindern, dass der Landtag beschlussfähig wird.

      Für die Beschlussfähigkeit muss m.W. NAMENTLICH die Anwesenheit festgestellt werden, um Verantwortungen festzuhalten. Die Abstimmungen sind m.W. nicht anonym.

    • @Gerald Müller:

      Weil auch im dritten Wahlgang ausschließlich ein AFD Kandidat zur Wahl gestellt werden kann.



      Die Geschäftsordnung ist eindeutig. Nur die stärkste Fraktion hat Anspruch auf die Landtagspräsidentschaft und es wird so lange gewählt bis ein Kandidat durchkommt und erst danach können Geschäftsordnungsänderungen vorgenommen werden.

      Es ist gar nicht möglich die AFD als Landtagspräsident zu verhindern.

  • Man kann sich schon jetzt das Chaos vorstellen, das Deutschland nach der nächsten Bundestagswahl droht.



    Wohin der Weg führt, weil man sich nicht frühzeitig zu einem AfD-Verbot durchringen konnte, ist absehbar. Man muss nur in die Geschichtbücher schauen.



    Wehrhafte Demokratie? Ein Witz !

  • Das war schon dumm von den demokratischen Parteien.

    Sie hätten den Mut haben sollen, die zwei Wahlgänge für einen AfD-Kandidaten durchzustehen und dann erst den Geschäftsordnungsantrag zu der kleinen Unklarheit, wer vorschlagen darf, einzubringen. So wie das jetzt aussieht, wird es den AfD-Wählern nicht ganz zu unrecht so erscheinen, als wollte die CDU die Verfassung für ihre politischen Zwecke zu misbrauchen.

    Wenn das so weitergeht, wird das tatsächlich in einer Diktatur enden.

    • @Deutschfranzose:

      Es war dumm von den demokratischen Parteien, die zumindest wiederholten, wenn nicht gar permanenten Bemühungen der Grünen während der letzten Legislatur abzuschmettern, die die Geschäftsordnung präzise fassen und somit den jetzigen Zirkus vermeiden sollten.

      Aber für die CDU stand ja ihr Wahlgewinn bereits fest, bevor die Stimmzettel überhaupt gedruckt waren. Jetzt kommt sie nicht mal mit einem eigenen Vorschlag, sondern schreibt das kürzlich noch brüsk abgelehnte beim sogenannten "Hauptfeind" ab. Und wähnt sich in der Opferrolle, weil der Mann am Präsidiumstisch - erwartungsgemäß - nicht drauf eingeht.

      Dumm ist noch sehr milde ausgedrückt dafür.

  • Ich hoffe, hier bleibt niemand blind



    Zur Frage, wer die Feinde sind,



    Wer dies nicht sieht und auch nicht hört,



    Macht Demokrat:innen empört.



    Ein Parlament ist kein Labor,



    Dort stellt es sich als ❗Tollhaus vor.

    • @Martin Rees:

      „Ein Parlament ist kein Labor,"



      Schön wär's. Bernd Höcke hat wohl andres vor.



      Er übt hier ganz unverhohlen,



      Geschichte mal zu wiederholen.



      -



      „Man kann Experimente wiederholen, aber der Fehler tritt immer an der selben Stelle auf." - (Murphy's Law?)



      „Nur ein Dummkopf erwartet bei gleicher Vesuchsanordnung unterschiedliche Ergebnisse." (Albert Einstein?)

  • Ich wähle die CDU nicht, weil sie mir wie



    eine faschistische Partei erscheint.

    • @Michael84:

      Ja, toll, ein richtig „konstruktiver“ Kommentar in einer absolut verfahrenen Situation. Darauf hat die Welt gewartet.



      Ich wähle die CDU auch nicht, aber die Anrufung des Thüringer Verfassungsgerichtes durch die CDU-Fraktion erscheint mir als die einzig mögliche Notbremse angesichts dieser Farce, die ALLEIN die AfD zu verantworten hat.



      Jetzt muss das Gericht entscheiden, ob die AfD mit diesem Angriff auf die parlamentarische Demokratie durchkommt. Die Wähler im Thüringen haben diese Konstellation zu verantworten, nicht die CDU (bzw. wegen ihres Ausschliesseritis-Kurses gegenüber der Ramelow-Linken nur indirekt. Glücklicherweise sieht die Verfassung vor, dass der bisherige MP geschäftsführend im Amt bleibt. Die Misere verhindern kann er allerdings auch nicht.)

    • @Michael84:

      Wie erkenne ich eine faschistische Partei?



      1) Ihre Mitglieder verharmlosen und relativieren den Holocaust, die Verbrechen der SS, und das absolut Böse Hitlers und der NSDAP.



      2) Ihre Mitglieder rufen öffentlich oder geheim, bis hin zur Parteispitze zur Jagd, Vertreibung, Verfolgung oder Ermordung politischer Gegner und Minderheiten auf.



      3) Ihre Mitglieder haben gute Verbindungen ins faschistische Russland.



      4) Ihre Mitglieder sind eng vernetzt mit gewaltbereiten Gruppierung (z.B. Reichsbürger, NPD) und treffen sich mit deren Vertretern regelmäßig im "Geheimtreffen"

      • @Sandstein:

        @Sandstein



        Punkt 3 und 4 bin ich bei Ihnen. Aber die ersten beiden Punkte sind für mich klare Anzeichen dafür, das es sich um Nazis handelt. Wobei ein Nazi natürlich in der Regel immer ein Faschist ist, umgekehrt aber nicht. Die Übergänge sind allerdings fließend. Denn dann wäre Russland ja nicht faschistisch, weil diese ja den Holocaust nicht leugnen und auch Hitlers Verbrechen nicht verharmlosen.



        Ein faschistischer Staat zeichnet sich aber noch durch andere "Attribute" aus, wie die Überhöhung des eigen Volkes/Kultur/Staat über andere, was einen gesunden Patriotismus weit übersteigt. Die Verherrlichung von Militär und der eigenen Armee, staatliche Jugendorganisationen, wo schon früh mit "Gehirnwäsche" begonnen werden kann, und die sich dann in staatlichen Organisationen für die berufstätige Bevölkerung, Frauen, Alte etc. fortsetzt. Und natürlich eine Überhöhung des Präsidenten/Kanzlers/Parteivorsitzenden

      • @Sandstein:

        Danke für diese klare, nüchterne Faschismus-Definition … so viel Klarheit braucht es jetzt. Mir geht es bei solchen provokanten Posts wie den des Mitforisten leider oft so, dass mir emotional die Pferde durchgehen.



        Don‘t feed the troll, kann man sich da nur immer wieder sagen.

  • ... und liebe Wähler der Antidemokraten ?



    Zufrieden mit dem Theater, dass die von euch gewählten Kasper veranstalten ? Meint ihr so setzten die den Morgenthau-Plan aus ihrem Programm um ?

  • Was im Artikel nicht erwähnt wird, ist die von der AfD vertretene Rechtsauffassung.

    Diese ist, dass das der Landtag erst dann konstituiert sei, wenn der Landtagspräsident gewählt ist. Der Ablauf: Rede -> Ernennung der vorläufigen Schriftführer -> Feststellung der Beschlussfähigkeit -> Wahl des Landtagspräsidenten ist von der Geschäftsordnung auch so vorgesehen. Demnach dürfen noch überhaupt keine Anträge zur Geschäftsänderung bearbeitet werden. Herr Treuter hat nach der Auffassung im Grunde völlig richtig gehandelt und die anderen Fraktionen hätten das Parlament entwürdigt.

    Dies läuft der von den Nicht-AfD-Fraktionen vertretenen Rechtsauffassung entgegen, welche besagt, dass der Landtag sich jederzeit eine neue Geschäftsordnung, auch vor der Konstituierung geben könne.

    Ob die Tagesordnung der alten Präsidentin gilt, ist darüber hinaus unklar.

    Wer am Ende Recht hat, wird das Gericht klären. Dass beide Seiten nun mit juristischen Kniffen versuchen ihr Ergebnis zu bekommen, ist die logische Konsequenz, wenn parlamentarische Sitten, zum Beispiel welche Fraktion den Präsidenten stellt, über Bord geworfen werden.

  • Böse AFD? Warum?

    Die tollen demokratischen Parteien schaffen nicht sich zu einigen, weil ihnen Parteipolitik wichtiger war.

    Warum werden nicht auch die demokratischen Parteien in die Verantwortung genommen... Jeder weiß was die AFD vorhat, jeder weiß dass sie versucht alles auszunutzen, jeder weiß sie möchte Unruhe stiften. Daß Thema wurde vor Monaten aufgemacht. ... Mir geht das geheule langsam echt auf die Nerven... Der wahre Sargnagel für die Demokratie sind die demokratischen Parteien, welche keine Verantwortung übernehmen und überall schuldige finden... Sind es andere Parteien, ist es der Wähler der nicht versteht was gut für ihn ist, russische propaganda und wahrscheinlich demnächst irgendwelche außerirdischen, welche unsere Gedanken steuern.



    Das kann doch nicht wahr sein. Das sind erwachsene Menschen, eigentlich unglaublich, wenn man sich das Trauerspiel anschaut.

  • Ich finde, das endete nicht im Chaos, sondern die nicht-AfD-VertreterInnen haben es durch zähes Gegenhalten hingekriegt, dass eine brauchbare Lösung zustande kam, die Anrufung des Verfassungsgerichts. Große Achtung davor. Ich lese hier und im Liveticker auch heraus, dass da die Frauen einen wesentlichen Anteil dran hatten; nachdem einige der Männer offensichtlich emotional überfordert waren und laut wurden, gelang doch noch ein miteinander-Reden und eine Lösung.

    Richtiger wäre es gewesen, die Geschäftsordnung vorher sicher zu formulieren. Das hier kommt mir vor wie ein startender Computer, der zwischen Booten und Betriebssystem-Start mit dem Affengriff (=sofortige Unterbrechung) konfrontiert ist und nicht dafür programmiert ist, in einen sicheren Zustand zu gehen. Sollten mal IT-Frauen bei der Geschäftsordnung mitreden.

    • @Brombeertee:

      Die Nicht-AfD-Vertreterinnen, namentlich die der CDU, waren in der letzten Legislaturperiode so überzeeugt von ihrem bevorstehenden überwältigenden Wahlsieg, daß sie meinten es sich leisten zu können, die Vorschläge der damals zum "Hauptfeind" erklärten Grünen in die Tonne treten zu können.



      Und jetzt heulen sie rum, weil ihre Abschrift eben jener Anträge nicht gleich zur Abstimmung kommt.

  • Nicht unerwartet, aber unerwünscht begonnen:



    /



    www.mdr.de/nachric...steinbeis-100.html



    /



    Nicht unbeherrschbar, aber unvorteilhaft fortgesetzt.



    Es hilft auch nicht das erweiterte Diminutiv: Es ist ja nur Thüringen.

  • Geht schon los mit dem Nazi-Gehabe. AfD eben. Und eine verurteilte Betrüger in, passt auch. Super, weiter so.

    • @Jelli:

      Zitat: "Und eine verurteilte Betrüger in, passt auch."

      Nicht nur das. Einfach mal bei Youtube nach "Niqab Projekt der AfD Wiebke Muhsal" suchen. Das war der "Beitrag" der Dame, als 2016 über den Entwurf eines Kindergartengesetzes der eigenen Fraktion debattiert wurde.

  • Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zur Versachlichung der Diskussion [Aufgrund der Längenbeschränkung gekürzt]

    § 2



    Wahl [..] des Präsidenten und der [..] Stellvertreter



    (1) Der Landtag wählt [..] den Präsidenten und [..] Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. [..] Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, können für weitere Wahlgänge neue [..] Bewerber vorgeschlagen werden.



    (2) Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl [..] zum Präsidenten vor. Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl [..] zum Vizepräsidenten vor, sodass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist.

    Der letzte Satz verdeutlicht die Intention der GO, wobei die stärkste Fraktion den Präsidenten und alle anderen Parteien einen Vize erhalten. Purer Eiertanz, die GO ist klar.



    Wenn also Muhsal nach zwei Wahlgängen keine Mehrheit erhält, kann die AfD andere Kandidaten benennen (vorzugsweise nicht vorbestraft) bis einer bestätigt wird. Denn auch die SED-Nachfolgepartei "(Mitte der Gesellschaft") erhielt jahrzehntelang ihre Posten.

    • David Muschenich , Autor des Artikels, Korrespondent
      @Martin Eugenio Restrepo:

      Vielen Dank für den Einwand. Allerdings muss ich leider ein bisschen widersprechen.

      1. Die Nachfolgepartei der SED, namentlich die Linke, hat einmal für fünf Jahre die Landtagspräsidentin gestellt. Das ist zudem nicht irgendein Posten.

      2. Um das Vorschlagsrecht ging es in der gestrigen Sitzung nicht direkt.

      3. Es gibt die Auffassung, dass folgender Satzteil das Vorschlagsrecht für alle Fraktionen öffnet, weil ansonsten die von der Verfassung gesicherte Freiheit der Wahl beschränkt ist: "... können für weitere Wahlgänge neue Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden". Vergleichbar steht im BVerfG-Urteil zum Bundestag vom 18. September 24: "Mit einer freien Wahl wäre es unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte." Das Ergebnis in diesem Fall: Landtagspräsident:in kommt aus der AfD. Verfassung schlägt GO. Darum ist die Wirkung der GO nicht klar, sondern umstritten.

      Bin aber auch gespannt, was der Gerichtshof in Weimar heute entscheidet.

      • @David Muschenich:

        Wobei man halt auch sagen kann, dass mit der Wahl des Landtages das Wahlergebnis festgelegt wurde.

        ""Mit einer freien Wahl wäre es unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte."

        Das ist zwar richtig, aber passt hier nicht. Denn die AFD hat schlichtweg das Recht auf das Amt des Landtagspräsidenten, genauso wie jede andere Fraktion ein Recht auf die Vizepräsidentschaft hat.

        Obiger Passus betrifft daher eher fachliche Wahlgänge, weil keine Fraktion das Recht hat, das ihr vorgeschlagenes Gesetzt gewählt werden muss.

        Das Recht der AfD auf den Landtagspräsidenten ist unstrittig, denn es kann hier nur der AFD Kandidat zur Wahl gestellt werden. Alle Vorschläge der anderen Fraktionen sind unzulässig.

        • David Muschenich , Autor des Artikels, Korrespondent
          @Walterismus:

          Interessanter Gedanke. Ich bin ja immer noch sehr gespannt, was der Verfassungsgerichtshof gleich entscheidet. Aber ich glaube, das Wahlergebnis der Landtagswahl kann nicht als Grundlage für die Selbstorganisation des Parlaments genommen werden. Also: Die Mehrheit des Parlaments entscheidet selbst darüber, wie sie ihre Arbeit organisiert. Der:die Präsident:in führt ja vor allem die Geschäfte des Landtags und die Wahl dazu ist ja eine ganz eigene. Darum vermute ich schon, dass diese Wahl, um frei zu sein, auch ohne vorgegebenes Ergebnis sein muss.

          Außerdem muss ich auch hier widersprechen: Das Recht der AfD ist strittig, es gibt unterschiedliche Auffassungen dazu. Darum wird wortwörtlich gestritten. Nicht nur zwischen AfD und den anderen Parteien. Auch Jurist:innen sind sich da nicht einig. Ich empfehle dazu einen Blick in den Verfassungsblog. Und nebenbei: Auch die Landtagsverwaltung versteht die Geschäftsordnung so, dass das Vorschlagsrecht für die Wahl der:des Präsident:in automatisch nach zwei Durchgängen ohne Mehrheit auf die anderen Fraktionen übergeht.

  • Es ist doch schade, dass man ein Gesetz so unterschiedlich auslegen kann, wie es hier zu beobachten ist. So eindeutig ist es jedenfalls nicht formuliert. Die Regeln müssen doch für jedermann verständlich sein, damit unsere Repräsentanten auch wirklich aus der Mitte der Gesellschaft kommen können und nicht erst Jura studiert haben müssen.

    • @wollewatz:

      Die Geschäftsordnung ist kein Gesetz. Sie hat nur eine Wirkung nach innen und regelt die Zusammenarbeit innerhalb des Landtags.

  • Bin mal gespannt, wann entsprechend Uniformierte an den Saaleingängen erscheinen ...

  • Schade, dass es laut GO einen Monat dauert bis die Ausarbeitung des WD veröffentlicht wird, denn die Herleitung würde mich sehr interessieren. Als Laie sehe ich da nämlich die leider stärkste Fraktion im Recht. "Spannend" sind da aber auch eben solche Nebenaspekte, denn auch wenn der WD zur Neutralität verpflichtet ist, aber wenn die afd die Präsidentschaft bekommt wird sie mit als erstes wohl eben diese Stellen neubesetzen und noch mehr Interpretationshoheit bekommen.

  • Ich will ja nicht kleinlich sein aber in der GO des Landtages steht nun mal:



    ...



    (2) Die erste Sitzung des Landtags leitet das an Jahren



    älteste Mitglied -> das ist er



    (3) Die Alterspräsidentin beziehungsweise der Alterspräsi-



    dent -> ernennt zwei Abgeordnete zu vorläufigen Schriftfüh-



    rerinnen beziehungsweise Schriftführern und lässt die Na-



    men der Abgeordneten aufrufen.



    (4) Nach -> Feststellung der Beschlussfähigkeit wählt der



    Landtag die Präsidentin beziehungsweise den Präsiden-



    ten, die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsi-



    denten und 18 Schriftführerinnen und Schriftführer und bil-



    det einen Petitionsausschuss nach § 70 a.

    Die Reihenfolge ist auf jeden Fall eindeutig. Erstens ist er dran (von einer Rede steht da allerdings nicht, ob das üblich ist weiß ich nicht). DANN werden Schriftführer ernannt, DANN stellt er die Beschlussfähigkeit fest DANN wählt der Landtag eine PRäsidentin/den Präsidenten usw.

    Ich fand die Sitzung abenteuerlich, aber rechtlich bin ich gerade auf seiner Seite (so schwer mir das fällt). Die hätten eine GO Änderung also im letzten Landtag beschliessen müssen.

    • David Muschenich , Autor des Artikels, Korrespondent
      @hkj2314:

      In der GO steht allerdings bei § 31 (2) auch:

      "Die Präsidentin beziehungsweise der Präsident muss



      das Wort der beziehungsweise dem Fraktionsvorsitzenden



      oder der Vertretung im Amt unverzüglich erteilen. Eine Ge-



      schäftsordnungsmeldung während einer Rede kommt un-



      mittelbar nach der Rede zum Aufruf."

      Das hat Treutler nicht gemacht. Auch nicht, nachdem er wörtlich bestätigt hat, seine Rede sei zu Ende.

  • Ob sich jetzt wenigstens ein paar der AfD Protestwähler GEdanken machen, ob es ein Fehler war, diese Demokratie-Saboteure zu wählen ?



    Der harte Kern der AfD wohl nicht, die werden eine Party feiern.



    Aber die anderen 15%: Haben die das so haben wollen ?

  • Der Alterspräsident hält sich nur an die gültige Geschäftsordnung.



    CDU und Co waren zu doof, die rechtzeitig zu ändern. Die Möglichkeit dazu hätten sie noch in der alten Wahlperiode problemlos gehabt.

    • @Don Geraldo:

      Das Szenario wurde mehrfach annonciert: Chaos durch Machtmissbrauch im Parlament. Die Würde des Hauses mit Füßen treten, das Ganze als Auftritt inszenieren, im Hintergrund Björn Höcke.



      Blaupausen zur Zerstörung der Demokratie, ein "Bugschuss" für Demokrat:innen, hoffentlich rechtzeitig.



      Die Verwundbarkeit der Verfassung wurde schonungslos demonstriert, die vorherige Untätigkeit zur Abänderung der Geschäftsordnung karikiert.

  • Wenn die Mehrheit der vom Volk Gewählten keinen AfD Präsidenten haben möchte muss die Partei den Willen der Mehrheit akzeptieren. Nach meiner Auffassung der Geschäftsordnung, müssen die Fraktionen Vorschläge einreichen sodass jede Fraktion im Vorstand repräsentiert wird. Es gibt aber keinen Automatismus, dass die größte Fraktion den Präsidenten stellt. Die AfD hätte im Sinne der Demokratie einen mehrheitsfähigen Vorschlag machen können, hat sich aber für Instabilität und Provokation entschieden.

    • @Sandstein:

      Tatsächlich gibt es diesen Automatismus, dass die größte Fraktion den Präsidenten stellt und die anderen Fraktionen lediglich den Vizepräsidenten stellen darf.

      Siehe hierzu § 2 Nummer 2 der Thüringer Landtags Geschäftsordnung:

      (2) Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum



      Präsidenten vor. Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, so dass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist.

      Insofern kann lediglich der konkrete Kandidat abgelehnt werden, nicht jedoch die AFD als Landtagspräsident verhindert werden.



      Denn sie haben zum einen ein Recht darauf und zum andern die anderen Fraktionen lediglich das Recht auf die Vizepräsidentschaft.

      Soviel zum rechtlichen in der Frage.

  • Für mich stellen sich zwei Fragen:



    Warum hat die CDU nicht vor einem Jahr einer Gesetzesänderung der Grünen zu diesem Thema zugestimmt?



    Warum hat die CDU nicht bis Punkt4 gewartet , einfach dein AFD Kandidaten abgelehnt und ihren und den der SPD und BSW durchgewählt?



    Zwei Vermutungen:



    Man traut der eigenen Fraktion nicht, sie könnte mit der AFD Stimmen und man will verdecken, dass man mit den Linken Parteien zusammen arbeiten muss.

    • @Zonen Gabi:

      Schreien, nicht schreiben.



      Man möge mir die Aurokorrektur des schreibsystems verzeihen 😅

    • @Zonen Gabi:

      Weil es einfacher ist zu schreiben als zu denken.



      Leider

  • "Es ist nur ein Vorspiel auf das, was die nächsten Monate bevorsteht."

    So sieht es aus. Die AfD führt das Parlament vor und versucht als stärkste Fraktion ihre Vorstellung von Demokratie durchzusetzen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Thüringer Gerichte personell gut aufgestellt sind.

    • @Sam Spade:

      Gerichte werden nach Parteienquote besetzt, untrr Ausschluss der AfD. Das Gericht wird es schon richten. Oder den Konflikt verschärfen.

      • @Michael84:

        Noch. Denn das ist eine der katastrophalen Folgen des Wahlergebnis: mit ihrer Sperrminorität hat die AfD nun ein Mitspracherecht bei der Besetzung des Verfassungsgerichts.

        Der Jurist und Journalist (SZ) Ronen Steinke hat dies hier www.instagram.com/...h=cHNubXcwOXowY2Zj sehr eindrücklich erläutert

        (Für Brandenburg gilt das übrigens auch, in Sachsen wäre, soweit ich es verfolgt habe, die AfD für eine Sperrminorität auf eine weitere Stimme angewiesen, die aber u.U. ein direktgewählter Abgeordneter drr Freien Wähler beisteuern könnte)

        • @ke1ner:

          Zitat: "(... in Sachsen wäre, soweit ich es verfolgt habe, die AfD für eine Sperrminorität auf eine weitere Stimme angewiesen, die aber u.U. ein direktgewählter Abgeordneter drr Freien Wähler beisteuern könnte)"

          Keine Ahnung, weshalb dafür nur der Grimmaer OB in Frage kommen sollte. Dessen Kandidatur hat zumindest verhindert, daß das Direktmandat wieder an das AfD-Mitglied ging, welches im Nebenberuf Landwirt in Belarus ist.

      • @Michael84:

        Schon. NOCH ist das so. Aber wenn die AfD einmal 4 Jahre lang Ministerpräsident und Justizminister stellt, werden die AfD-geneigten Richter, bzw Juristen -die es beschämender Weise in erklecklicher Anzahl gibt- auch zu Verfassungsrichtern und -richterinnen(!) befördert. Trump und der Supreme Court lassen grüßen.



        Und dann wäre die Sackgasse perfekt: Das Gericht bestätigt die Interpretationen der AfD -und -pling- nur noch die AfD darf Landtagspräsidenten vorschlagen....

      • @Michael84:

        Richter werden gewählt, dafür gibt es einen Richterausschuss!

        • @Sam Spade:

          Von Politikern.

  • Was ein Schmierentheater 🤢🤮



    Die AfD beweist überdeutlich, dass es ihr um nichts als Provokation geht - und CDU, SPD und BSW beweisen, dass politische Gepflogenheiten sie nur dann interessieren, wenn es ihnen dient.



    Nutzen wird dieser peinliche Kindergartenzirkus am Ende freilich nur den Extremen - der Plural ist hier bewusst - denn das BSW zieht seine Wählerschaft wie die AfD aus den Enttäuschten und Frustrierten, auch wenn sie in dieser Farce als Wolf im Schafspelz auf Seiten der Demokraten mitspielen dürfen

  • Kindergarten und die AfD führt Regie

  • War zu erwarten. Die Alternative ist eben keine demokratische Truppe, sondern eine Ansammlung völkischer Höcke Jünger. Das Recht sehen die prinzipiell auf ihrer Seite. Aber das war einem Drittel der Thüringer Wähler ja ganz recht.

  • Das erinnert mich an die Griechenlandrettung der EU. Eigentlich war es in den Regularien der EU verboten, andere Länder vor dem Konkurs zu retten. Das ist so lange kein Problem, solange es keinen konkreten Fall gibt. Da werden die Verordnungen einfach geändert, wenn die Realität das Thema erstmals einholt. Gesetze gelten nur für andere, nicht für einen selbst.

    • @Michael84:

      es geht um die geschäftsordnung und nicht um gesetze und mit griechenland und dem eingriff in seine politischen souveränitätsrechte durch eine dafür nicht legitimierte troika, den sie "rettung" nennen, hat das alles gar nix zu tun.