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CDU-Minister will Grundgesetz ändernDie Lehren aus der Schoah

Christian Jakob
Kommentar von Christian Jakob

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen will das individuelle Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz streichen. Das würde an den Fakten wenig ändern.

„Asylrecht verteidigen“: Protestaktion in Berlin am 17.09.2024. Das individuelle Recht auf Asyl will die CDU in Brandenburg abschaffen Foto: Florian Boillot

E s wurde mal wieder Zeit, die letzten Vorschläge zur Asylrechtsverschärfung sind wirklich schon lange her. Diesmal war es Michael Stübgen, CDU-Innenminister von Brandenburg. Dort wird am Sonntag gewählt, für die AfD sieht es gut aus. Stübgen schlug jetzt vor, das individuelle Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz zu streichen. Dann könnte Deutschland, so Stübgen, statt einzelne Asylanträge zu prüfen, Kontingente einführen: eine feste Zahl an Aufnahmeplätzen für ausgewählte Flüchtlinge pro Jahr. Ähnliches hatte schon der CDU-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei angeregt. Jens Spahn und Friedrich Merz zeigten sich zustimmend, zuletzt äußerte sich auch Markus Söder (CSU) in dieser Richtung.

Dabei ist das individuelle Asylrecht eine Lehre aus der Schoah. Es soll garantieren, dass Ankommende nicht zurückgewiesen werden, sie einen Anspruch darauf haben, dass ihr Schutzgesuch geprüft wird. Um das Grundrecht durch Kontingente zu ersetzen, müsste Deutschland aus internationalen Verträgen austreten. Auch das EU-Recht verpflichtet Deutschland, das Gebot der Nichtzurückweisung einzuhalten.

Frei hatte seinerzeit eine Kontingentgröße von 500.000 pro Jahr EU-weit ins Spiel gebracht. Das ist ein Märchen. Es wird keine großen Kontingente geben. Alle Erfahrungen mit freiwilliger Aufnahme haben gezeigt: Wer darauf angewiesen ist, kann lange warten. Die bereitgestellten Kontingente waren stets winzig, die Wartezeiten enorm. Die allermeisten, die es überhaupt auf Wartelisten schafften, mussten am Ende bleiben, wo sie waren. Rechtsextreme Regierungen könnten die Kontingente zudem einfach abschaffen.

Ein Elendsproduktionsprogramm

Aber: Auch nach dem Wechsel auf ein Kontingentmodell würden Menschen trotzdem weiterhin kommen. Man müsste sie entweder an den Grenzen abweisen, was zur Folge hätte, dass die Nachbarstaaten ihrerseits immer gewaltsamer vorgehen. Oder man lässt sie herein, gibt aber auch Verfolgten, die man nicht abschieben kann, keinerlei Versorgung, um keine Anreize zu schaffen – ein Elendsproduktionsprogramm.

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Christian Jakob
Reportage & Recherche
Seit 2006 bei der taz, zuerst bei der taz Nord in Bremen, seit 2014 im Ressort Reportage und Recherche. Im Ch. Links Verlag erschien von ihm im September 2023 "Endzeit. Die neue Angst vor dem Untergang und der Kampf um unsere Zukunft". 2022 und 2019 gab er den Atlas der Migration der Rosa-Luxemburg-Stiftung mit heraus. Zuvor schrieb er "Die Bleibenden", eine Geschichte der Flüchtlingsbewegung, "Diktatoren als Türsteher" (mit Simone Schlindwein) und "Angriff auf Europa" (mit M. Gürgen, P. Hecht. S. am Orde und N. Horaczek); alle erschienen im Ch. Links Verlag. Seit 2018 ist er Autor des Atlas der Zivilgesellschaft von Brot für die Welt. 2020/'21 war er als Stipendiat am Max Planck Institut für Völkerrecht in Heidelberg. Auf Bluesky: chrjkb.bsky.social
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31 Kommentare

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  • Karlsson , Moderator

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen. Die Moderation.

  • Ich weiß nicht auf welchem Planeten solche Ideen ausgebrütet werden. Sie entsprechen dem Rechtsstand von 1992 und haben im aktuellen Rechtssystem keinerlei Anknüpfungspunkte. Das individuelle Recht auf Asy l wurde bereits 1993 vom Bundestag aus dem Grundgesetz gestrichen, geblieben ist es nur für Menschen, die über Deutschland mit dem Fallschirm abspringen - eine überschaubar kleine Zahl. Unser jetziges Flüchtlingsrechr beruht auf der Flüchtlingskonvention und der Qualifikationsrichtlinie der EU. Man kann es nur in Brüssel ändern. Zurückweisungen an der Grenze sind danach illegal.



    www.lto.de/recht/n...fuehrungsrichtline



    Und Kontingentflüchtlinge kann Deutschland natürlich aufnehmen, aber sie werden nirgendwo "angerechnet" und ändern am individuellen Schutz für Menschen, die bereits die deutsche Grenze erreicht haben, gar nichts.

  • Deutlicher kann sich die CDU nicht selbst entlarven: denen geht es um Macht, sonst nichts. Was kümmern Menschenrechte, Shoa, christliche Lehren, wenn man nicht an der Macht ist. Solche Leute sollten von der Parteispitze zur Ordnung gerufen werden. Doch das ist bei einem Merz nicht zu erwarten, der eine DEMOKRATISCHE Partei -die GRÜNEN- zu seinem Hauptgegner ausruft...

    • @Perkele:

      Der CDU geht's nicht um Macht, sondern um Menschenfeindlichkeit.

      • @derzwerg:

        Die bürgerlichen Steigbügelhalter der Nazis. Es hat sich nichts geändert.

  • Um die Situation zu verbessern, gibt es eine einfache Lösung:

    Mehr Linke zur Polizei.

    Die Polizei sucht händeringend in jedem Bundesland.

    Nicht jammern, tun.

    • @rero:

      Die Polizei erstmal reformieren damit sie für Linke attraktiv wird.

    • @rero:

      Und wie genau würde das etwas am Asylrecht ändern oder dessen Änderung verhindern? Oder das Vorgehen der Nachbarstaaten beeinflussen?

      • @Iguana:

        Gar nichts. Sorry, das landete unter dem falschen Artikel.

  • Die AfD kann sich bequem zurücklehnen, denn die CDU erledigt mit Freuden die Schmutzarbeit für sie. Konservative als Steigbügelhalter der Faschisten. Hat ja Tradition.

  • "Aber: Auch nach dem Wechsel auf ein Kontingentmodell würden Menschen trotzdem weiterhin kommen. Man müsste sie entweder an den Grenzen abweisen, was zur Folge hätte, dass die Nachbarstaaten ihrerseits immer gewaltsamer vorgehen. "

    Auch mit dem jetzigen Asylrecht besteht genau das Problem.

  • "Die Lehren aus der Schoah"

    Es gibt einen sehr interessanten Artikel in der Zeit zur Entstehung des Asylrechts: www.zeit.de/2024/2...en/komplettansicht

    Demnach es "war seinerzeit weniger eine Lehre aus der NS-Zeit als eine Reaktion auf die Herausforderungen der Nachkriegsjahre. Dem Parlamentarischen Rat ging es daher nicht vorrangig um ausländische Verfolgte – sondern um deutsche."

    Man wollte ein Asylrecht für die "verfolgten Deutschen aus der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Schutz zu gewähren. Darum drehte sich die Debatte im Kern. "

    Auch seinerzeit war die Begrenzung des Zuzugs (von Deutschen) bereits ein wichtiges Motiv bei der Ausgestaltung des Asylrechts.

    • @Rudolf Fissner:

      Das ist wirklich interessant. Mal unterstellt, der verlinkte Artikel hat recht: Dann dürften die Väter und Mütter des Grundgesetzes als Kronzeugen für die aktuelle Asylpraxis ausfallen. Und Art. 16 GG ist kein Resultat der Shoah, sondern des Stalinismus. Das bedeutet nicht, dass man einer Abschaffung des Asylrechts das Wort reden muss. Aber mit (a-)historischen Herleitungen sollte man vorsichtiger sein.

  • Der Mann ist Theologe. Qualifiziert ihn natürlich ungemein, über die rechtlichen Aspekte einer Abschaffung des Asylrechts zu urteilen. Und andererseits zeigt der Vorschlag, dass die Theologie offenbar an ihm abgeprallt ist.

  • Das Kabinett der Grausamkeiten scheint unendlich zu sein. Einmal Blut gefleckt, scheint kein Vorschlag, auch der absurdeste, außerhalb des Akzeptabelen zu liegen. Anstelle dem Thema mit kühlem Kopf zu begegnen, schürt man wieder Ressentiments, wie seinerzeit 1993. Diese unsägliche "Wir-gegen-Die"-Rhetorik, die kein einziges Problem löst, wird ein Ersatzkonstrukt einer öffentlichen Debatte.

  • Als ob EU Recht was wert ist.

    • @Abraham Abrahamovic:

      "Als ob EU Recht was wert ist."



      Bei allen Unzulänglichkeiten lebe ich lieber unter EU-Recht als anderswo.



      Welches Rechtssystem schwebt Ihnen so vor?

  • Genau was der Autor schreibt habe ich auch gedacht. Menschen (übrigens nicht ausschließlich Juden, kehrt mal nicht wie gewohnt die Sinti und Roma unter den Teppich!!) die damals aus Deutschland fliehen wollten Richtung Schweiz und zurückgewiesen wurden, oder nicht in die USA, selbst Neuseeland einreisen konnten. Nach dem Motto - sie können nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Das kommt bekannt vor.



    Ich bin durchaus dafür zwischen Einreisegründen zu unterscheiden und auch ggf zurückzuweisen oder auszuweisen. Doch das ist wirklich einfach völlig geschichtsvergessene Sch…..

    • @sachmah:

      Nicht nur Amerika hat diese Flüchtlinge abgelehnt.



      Auch Großbritannien und andere wollten nicht aufnehmen.

  • Das ist unseriöse Politik die lediglich suggeriert, dass die CDU eine Lösung für die "Asylkrise" anzubieten hätte.

    Das ein Jurist und Kanzlerkandidat öffentlich solche Forderungen unterstützt ist schon Irreführung der Wähler. Denn sowohl die Genfer Konvention, die schon 1953 in deutsches Recht überführt wurde, wie auch Artikel 18 der EU Grundrechtcharta besagen ein individuelles Recht auf Asyl mit einer Statusgarantie. Und hinsichtlich von Zurückweisungen sind immer noch die Vereinbarungen aus dem Dublin III Abkommen maßgeblich. Das dürfte Merz, Söder & Konsorten nur allzu bewußt sein.

    Die Union sollte sich in ihrem Überbietungswettbewerb mit der AfD tunlichst davor hüten hierzulande Trumpsche Verhältnisse einzuführen und mit bewussten Unwahrheiten Politik zu betreiben. Eine AfD reicht!

    • @Sam Spade:

      Alle Gesetze werden EU weit nicht durchgesetzt.

    • @Sam Spade:

      Das stimmt ja alles. Aber rechts neben der CDSU darf es aus historischen Gründen sonst keine Partei geben, wie der Namensgeber des Münchner Flughafens FJS so oder so ähnlich schon vor vielen Jahrzehnten sagte. Das verführt natürlich auch Juristen in diesen und anderen Parteien dazu, Gesetze nicht genau kennen zu wollen oder vielleicht grundsätzlich nicht zu kennen, nur um des Wahlsiegeswillen. Zudem haben Markus und Charlotte scheinbar ein gutes Verhältnis, trotz solcher Forderungen und Zustimmung mit diesem historischen Zusammenhang. So lassen sich auch die strategischen Diskurse mit Hubsi und seiner Vergangenheit treffend einordnen, entgegen der beschwichtigenden Beteuerungen von Markus gegenüber der Charlotte.



      Scheinbar ist Charlotte der Zusammenhang und das große Ziel der CDSU noch nicht bewusst geworden. So kann die CDSU weiterhin ungehindert mit verdeckten Formulierungen Antisemitismus im Sinne der AfD betreiben und sie prächtig darin unterstützen die historische "Machtergreifung" wieder zum Leben zu erwecken. Wann werden die genannten Herren der CDSU vom Verfassungsschutz beobachtet? Sie scheinen zunehmend eine Gefahr für unser Land zu werden.

    • @Sam Spade:

      Stimmt. Mich turnt das sehr ab. Ich respektiere dass es Leute gibt die gegen Einwanderung sind, ich respektiere nicht, dass man ihnen mit einem verbalen Überbietungswettbewerb entgegenkommt und die ganze Tonlage im Lande wirklich schwer erträglich wird.

  • Das Asylrecht dient dazu Leben zu retten.



    Und "Leben" bedeutet nunmal mehr als nur zu atmen und zu essen.



    Und natürlich müssen wir peinlich darauf achten Verbrecher nicht ins Land zu lassen.



    Aber dabei dürfen wir nicht die Balance verlieren.

    Die alte Denke, dass man den Arbeitsmarkt vor ausländischen Arbeitskräften schützen muss ist längst überholt. Zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts holten wir Polen ins Land, in der Mitte des Jahrhunderts Türken und Italiener. Später Asiaten.



    Weil wir selbst nicht genügend Arbeitskräfte stellen konnten.



    Zwischendurch gab es Rezession und Arbeitslosigkeit - aber im Großen und Ganzen waren und sind wir auf Menschen aus anderen Ländern dringend angewiesen.

    • @Bolzkopf:

      Es gab stets genug Arbeitskräfte, nur gab es stets irgendwo noch billigere. Der Aufschwung des Ruhrgebietes lag an Verbesserungen der Verhüttung, man brauchte irgendwann weniger Kohle als Eisen, so daß sich die Stahlindustrie zünden Eisenzechen verlagerte. Natürlich hätte man auch in der näheren Umgebung ausreichend Arbeitskräfte gefunden, für Stahl liess sich letztlich jeder Preis verlangen. Aber im Sinne der Gewinnmaximierung warb man in den ärmsten Gegenden Deutschlands an.



      Auch das Abkommen mit Italien 1955 war weder von der deutschen Industrie noch von der Bevölkerung gewollt. Man war noch die dabei, die Flüchtlinge aus dem Osten zu verdauen.



      Erst der Mauerbau 1961 brachte in der Industrie die Wende, der Zustrom billiger deutschsprachiger Arbeiter versorgte. So war zumindest sie für das Abkommen mit der Türkei.



      Beide waren aber alleine dazu da, Heranwachsende Arbeitslose davon abzuhalten, kommunistisch zu wählen.

    • @Bolzkopf:

      Nein. So generell ist das Asylrecht auch in den besten Zeiten formuliert worden

      Artikel 16 a ( 1 ) sagt da ganz deutlich "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

      Das Asylrecht ist kein generelles Lebensrettungsgesetz.

  • Das Grundrecht auf Asyl ist nicht das Problem.

    Das Problem besteht darin, jeden Migranten zu einem verfolgten Flüchtling zu erklären. Die Grenzen der Begriffe so zu verwischen, dass sie ihre Bedeutung verlieren, je nach Zielpublikum ist die gleiche Person, Flüchtling, Migrant oder Fachkraft. Das Klima der Ablehnung ist gut erarbeitet worden.

    Es ist der fehlende Wille, die Asylgesuche auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Das würde auch bedingen bei fehlenden, weil zerstörten, Personaldokumenten den Fall abzuweisen. Wer nicht nachweisen kann aus einem bestimmten Land zu sein, kann auch nicht nachweisen dort verfolgt zu werden. Ein gleiches gilt für den Aufenthalt in Drittländern. Was gefragt ist, ist die Anwendung geltenden Rechts.

    An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass die Mitarbeiter zwar Verwaltungserfahrung haben müssen, die Kenntnisse für die Überprüfung aber in sechs Wochen vermittelt werden.

    • @Octarine:

      Wir sollten froh sein über jeden der zu uns kommt denn wir sind dringend auf Menschen aus anderen Ländern angewiesen.

      Und da bedarf es sicher keiner Prüfung.

      Und wie schön sie es ausführen:



      "Was gefragt ist, ist die Anwendung geltenden Rechts."

      Da stimme ich ihnen voll und ganz zu:

      "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

    • @Octarine:

      Bitte nicht vergessen, dass etwa drei Viertel der Asylsuchenden entweder anerkannt werden oder einen Schutzstatus erhalten, also aus guten Gründen hier im Lande bleiben dürfen, Von den abgelehnten Bewerbern verlassen die meisten das Land wieder.



      Die "irreguläre Migration" ist insoweit ein Randproblem, das aber aufgebauscht wird und damit wird schlechte Stimmung gegen alle nicht hier Geborenen bzw. Deutschstämmigen verbreitet. Zudem wird jeder Migrant vollkommen zu Unrecht als potenzieller islamistischer Attentäter verdächtigt, warum sonst könnte Solingen der Anlass für die Migrationsdebatte sein ?!



      Die Verwischung der Begriffe kommt von den Ausländerfeinden !

      • @StromerBodo:

        Das haben sie richtig erfasst. Hinzu kommt, dass von den derzeit 226.882 ausreisepflichtigen Personen 80% eine Duldung haben, da sie nicht abgeschoben werden können u.a. weil die Herkunftsländer die Rückführung verweigern. Das kann man nur mit viel bösen Willen den Betroffenen zuschreiben. Spielte aber in der hysterischen Abschiebedebatte so gut wie keine Rolle.

      • @StromerBodo:

        "Die Verwischung der Begriffe kommt von den Ausländerfeinden !"

        --> Wirklich? Frau Lang, Frau Faeser, Herr Nouripour, Herr Kühnert und Herr Klingbeil sind für Sie Ausländerfeinde?

        All diese Personen sprechen eben gerade nicht klar abgegrenzt von Asylberechtigten (i.S. Art. 16a GG), Flüchtlingen (i.S. des EU-Rechts und der Genfer Konvention) und Subsidiär Schutzberechtigte, sondern bezeichnen allesamt als "Geflüchtete" oder neuerdings als "Ankommende".

        Echtes Asyl im Sinne des Grundgesetzes erhalten übrigens nur 2 % der Antragsteller. Der weitaus größte Teil wird von Deutschland aufgrund Fristablaufs nach der Dublin-III VO aufgenommen.

        "Die "irreguläre Migration" ist insoweit ein Randproblem"

        --> Nein, die illegale Migration ist ein erhebliches Problem, insbesondere weil wir (immer noch) keine Passpflicht eingeführt haben. So können viele behaupten aus Bürgerkriegsstaaten zu kommen, obwohl sie nicht aus Verfolgung fliehen. Wie leicht das geht, hat ausgerechnet der Nazi-Terrorist Franco A. gezeigt, der sich als syrischer Flüchtling ins System schmuggelte, um false-flag-Anschläge zu begehen. Das ist das Ergebnis fehlender Ausweispflicht.