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Fascho-Prozess in HalleHöcke droht Justiz mit Säuberungen

Ein vom Angeklagten gedrehtes Propagandavideo findet Eingang in den Prozess: Darin macht Björn Höcke deutlich, was er von Gewaltenteilung hält.

Halle, 26. Juni: Björn Höcke betritt den Gerichtssaal gemeinsam mit seinem Anwalt Ralf Hornemann Foto: Hendrik Schmidt/ap/dpa

Halle taz | Die AfD nennt sich gerne „Rechtsstaatspartei“. Wie viel der Thüringer Landeschef Björn Höcke tatsächlich von Gewaltenteilung hält, machte er bereits kurz vor Beginn des zweiten Verhandlungstages am Mittwoch in Halle deutlich. Angeklagt ist der stramme Rechtsausleger wegen der wiederholten Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“. In einem Telegramvideo nannte er den Prozess einen „politischen Schauprozess“. Und er drohte der Justiz.

Den Paragrafen 86a zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, der nicht nur die SA-Parole „Alles für Deutschland“ verbietet, sondern auch den Hitlergruß oder „Heil Hitler“-Rufe, nannte Höcke einen „Maulkorb-Paragrafen“, die „uns als Oppositionelle mehr oder weniger den Einsatz für dieses Land unmöglich machen.“

Noch interessanter an dem kurzen Videostatement zum Gerichtsprozess war mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren die Ankündigung Höckes von Eingriffen in den Rechtsstaat, falls er an die Macht komme: „Wenn die AfD an der Regierung ist, werden die politischen Schauprozesse aufgearbeitet werden, dann wird es wieder eine neutrale Justiz geben“, kündigte er wenige Tage vor Beginn des AfD-Bundesparteitags in Essen an.

Es sind Worte, die in einem Gerichtssaal noch einmal deutlich anders klingen als nur beim AfD-Stammtisch oder auf dem Telegram-Feed für das aktivistische Vorfeld. Umso bedröppelter schauten nicht nur die Richter, sondern auch Höcke am Mittwoch vor Gericht drein, als der Staatsanwalt Höckes Sätze wiederholte und sie vor Gericht gegen ihn verwendete.

Staatsanwalt Benedikt Bernzen sagte danach: „Statt Einsicht und Reue zu zeigen, kündigt der Angeklagte – ein verbeamteter Lehrer, der gegenwärtig Mitglied des Thüringer Landtags ist und das Amt des Ministerpräsidenten in Thüringen anstrebt, einen persönlichen Rachefeldzug gegen die an den ihn betreffenden Strafverfahren beteiligten Justizangehörigen an.“ Mit der „angedrohten 'Säuberung’ der Rechtspflege“ bringe der Angeklagte „ein Demokratieverständnis zum Ausdruck, das sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbaren lässt“.

Wiederholungstäter

Höcke steht zum zweiten Mal vor Gericht wegen Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“. In einem ersten Verfahren ging es um eine Wahlkampfrede in Merseburg, Sachsen-Anhalt, wo er 2019 mit der verbotenen NS-Parole endete. Höcke stritt ab, dass er die Parole kannte. Doch das Gericht hielt es für bewiesen, dass er den historischen Hintergrund kannte, und verurteilte den Rechtsextremisten zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro.

Tatsächlich ist der frühere Geschichtslehrer bekannt für NS-relativierende Tabubrüche und erinnerungspolitische Grenzverschiebungen wie seine Forderung nach einer „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“.

In diesem zweiten Verfahren, das seit Anfang der Woche in Halle läuft, kann Höcke sich noch schlechter herausreden: Es bezieht sich auf seine Rede beim AfD-Stammtisch in Gera im Dezember 2023, als er bereits wegen der Verwendung der Parole angeklagt war. Hier animierte Höcke per Handgeste das Publikum, den Spruch zu vervollständigen, als er sich über seine Anklage beklagte. Höcke rief: „Alles für …“, ruderte wie ein Dirigent mit den Armen – und das Publikum antwortete inbrünstig: „Deutschland!“. Anschließend brandete Applaus auf.

Ein Video seines Auftritts in Gera wurde beim ersten Prozesstag angeschaut. Auch der Kontext ist klar rechtsextrem: Höcke verglich in der Rede Migration mit einem Wasserrohrbruch, den nur die AfD austrocknen könne, und sagte, dass man in Deutschland gut mit 20 bis 30 Prozent weniger Menschen leben könne. Ebenso animierte Höcke bei einer weiteren Rede in Hamm am 1. Mai 2024 sein Publikum mit einer Handgeste, den SA-Spruch zu wiederholen, was auch dort klappte.

Auch deswegen nannte Staatsanwalt Bernzen Höcke in einer Einlassung „Wiederholungstäter“, der planvoll solche Tabubrüche verursache. Bereits in seinem Buch habe Höcke geschrieben, dass er die Grenzen des Sagbaren durch „kleine Grenzverstöße“ ausweiten wolle, so der Staatsanwalt Bernzen. „Er wird es auch weiterhin tun.“

NS-Verharmlosung durch Höckes Anwälte

Höckes Verteidigung hielt wiederum mit NS-Verharmlosung dagegen. In zahlreichen Anträgen wollten seine Rechtsanwälte unter anderem den emeritierten Bundeswehrprofessor Franz Wilhelm Seidler laden, der sich zuletzt mit Geschichtsrevisionismus hervortat und in rechtsextremen Verlagen publiziert. Im ersten Prozess hatten sie den neurechten Vordenker Karlheinz Weißmann geladen, der das rechtsextreme Institut für Staatspolitik in Schnellroda mitgegründet hatte und behauptete, dass die Parole keine besondere Relevanz für die SA gehabt habe.

Ebenso wollten Höckes Verteidiger Leni Riefenstahls Propagandafilm „Triumph des Willens“ vom NSDAP-Parteitag 1934 ins Verfahren einführen, der belege, dass die Parole nur eine marginale Rolle für die SA gespielt habe. Im Hintergrund des Parteitages prangte in riesigen Lettern der Spruch: „Alles für Deutschland“.

Historisch aber blieb vieles am Mittwoch im Vagen: Der eigentlich als Sachverständiger geladene Historiker Yves Müller, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, wurde vom Gericht wieder ausgeladen, weil dieser sich in Medien negativ über die AfD und Höcke geäußert habe, wie der Vorsitzende Richter Jan Stengel mitteilte.

Höckes Telegram-Video ließ Richter Stengel ebenfalls nicht als Beweismittel zu – die darin unter Beweis gestellten Tatsachen seien für die Entscheidungsfindung in der Sache nicht von Bedeutung. Höcke nannte die Interpretation des Staatsanwalts Bernzen „infam“, sein Rechtsanwalt sprach von einer „Schweinerei“.

Über die komplexeren Beweisanträge wollte der Richter nicht mehr am Mittwoch entscheiden. Nach einem rechtlichen Hinweis, dass die Tat auch in mittelbarer Täterschaft begangen worden sein könne, schloss Richter Stengel die Verhandlung und setzte einen weiteren Termin am 1.7. um 9 Uhr früh an – also am kommenden Montagmorgen nach dem AfD-Parteitag in Essen. Weitere Termine sind ebenso denkbar wie die Anhörung von Historikern.

Sicher scheint indes, dass zumindest beim letzten Wort wieder Geschichtsrevisionismus zu hören sein wird: Das wird der Angeklagte Höcke vermutlich selbst halten.

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41 Kommentare

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  • Ich wage eine provokante These. Wir müssen froh sein, dass es Höcke und Konsorten gibt. Ansonsten könnte die AfD auf deutlich mehr Stimmen aus dem konservativen Lager hoffen.

  • Tja, und doch darf er bei uns kandidieren. Man sollte doch bitte zwischen Toleranz und Tollheit unterscheiden. Wer ein ausgewiesener (leider nicht wörtlich) Feind der Demokratie ist, darf in einem demokratischen System nicht für hohe politische Ämter kandidieren. Eine Gesellschaft, die das zulässt, nimmt sich nicht ernst und schafft sich selbst ab.

    Oder ist es etwa gewollt?

    • @Jalella:

      Ich habe es gerade schon mit einer provokanten These kommentiert: Seien Sie froh, dass er kandidiert und kandidieren darf. Höcke und Konsorten halten (noch) viele aus dem konservativen Lager ab, AfD zu wählen. Meine These: Trennt sich die AfD weiträumig von allen Gestalten um Höcke verliert sie 2-3 Prozentpunkte ihres bisherigen Klientels, hat aber die Chance locker 10 Prozentpunkte von CDU/CSU/FWG zu gewinnen.

  • Ich habe immer mehr das Gefühl, dass das Kürzel "AfD" eigentlich "Alles für Deutschland" bedeutet.

  • Wäre die AfD linskradikal, sie wäre längst verboten und ihre Professoren, Lehrer und Juristen hätten alle Berufsverbot. Solange die BRD auf dem rechten Auge weiterhin Sehstörung hat und die "Volksparteien" AfD Propaganda über Migration auch noch nachplappern darf man sich nicht wundern, wenn Antifaschisten das Gewaltmonopol des Staates infrage stellen.

    • @hessebub:

      Sehr richtig. Wenn Dein Name hier andeutet, dass Du auch aus Hessen bist (wie ich): hier kann man es besonders deutlich sehen. Man schaue sich an, was mit der NSU2.0 Affäre passiert und passiert ist: nichts! Nancy Faesers "Kampf gegen Rechtsextremismus"? Sie hat sogar in Hessen kandidiert, aber nicht mal als BMI etwas in dieser Sache unternommen.

      "Sehstörung auf dem rechten Auge" ist noch deutlich zu harmlos ausgedrückt.

  • > Höckes Telegram-Video ließ Richter Stengel ebenfalls nicht als Beweismittel zu

    Wenn es kein Beweismittel ist, kann Höcke dann dafür nochmal angezeigt werden?

    • @Arne Babenhauserheide:

      Kann er, bringt aber nichts. Das Zitat ist ja mal wieder eins von den cleverer formulierten. Es ist ist nur dann ein Fall für den Staatsschutz, wenn man zwischen den Zeilen liest. Und genau das ist - im Rahmen der Strafverfolgung und zulasten des jeweiligen Beschuldigten - verfassungswidrig. Das Strafgericht hat immer von der harmlosesten Interpretation auszugehen. Und die wäre, dass die AfD laut Höcke gegen politisch motivierte Rechtsbeugung vorgehen würde, wo sie sich im Rahmen einer Aufarbeitung nachweisen ließe. Dass ihm zu diesem Nachweis die bloße Tatsache reichen würde, dass der Prozess gegen ihn ging und mit einer Verurteilung endete, sagt er nicht (dazu ist die Verwendung des Wortes "Schauprozesse" nicht konkret genug). Das bleibt dem Kopfkino des Zuhörers überlassen.

  • Die Ankündigung von "Säuberung der Justiz" und Ähnliches zeigt mehr als deutlich, dass man Höcke und der AfD bzw. auch den anderen Neonazis erheblich schärfer Grenzen setzen muss.

    • @aujau:

      Wen interessiert denn was der Staatsanwalt in Hoeckes Aussagen hineininterpretiert? Sie tun so, als haette Hoecke selbst von Saeuberungen gesprochen.

  • Ich gestehe Höcke in diesem Prozess jede Art der verbalen Entgleisung zu, sofern sie vom Gericht bei der Urteilsfindung mitberücksichtigt wird und das Strafmaß eine Geldstrafe überschreitet.

  • 9G
    95820 (Profil gelöscht)

    „Es kann einem bange werden." (Heinrich Böll)

  • Wer einen Funken Moral, Ehre, Empathie besitzt, kann keine Partei wählen die Höcke in den eigenen Reihen gewähren lässt.

    • @Tino Winkler:

      Es ist ja nicht nur Höcke, der dauernd rechtsaußen provoziert und hetzt. Tausende AFD-Mitglieder und -Anhänger ticken so. Ob der Bernd in der AFD ist oder nicht, kann bei der Beurteilung dieser Partei eigentlich keine Rolle spielen.

  • So allmählich sollte es doch reichen für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - denn wenn ich nix verpasst habe und den Artikel richtig verstehe, ist er doch noch beamteter Lehrer mit einer Freistellung wg seiner politischen Ämter, oder?



    Und Beamte sind auf die freiheitlich-demokr....Grundord... etc verpflichtet....



    Oder scheut man sich, weil er das dann propagandistisch ausschlachten kann?....

    • @Monomi:

      Das müssten SIe mal den hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) oder den hessischen Kultusminister Armin Schwarz (CDU) fragen, die in den Reihen ihrer Beamtenschaft diesen Herrn nach wie vor dulden ...

  • „neutrale Justiz“ unter Nazis, das ist so wie wenn einer sagte, dass mit dem Abschmelzen des Polareises der Meereswasserspiegel weltweit sinken würde.



    Aber dass sich die AfD-Nazis als Rechtsstaatspartei definieren haut schon den Nagel auf den Kopf. Mensch muss einfach nur die eindimensionale Verstehensart dieses zusammengesetzten Hauptwortes ausblenden. Und vielfältigere Interpretationen zulassen, etwa wie (Extrem-)Rechts-Staatspartei.

  • 6G
    615049 (Profil gelöscht)

    Als auch gebürtiger Hallenser und allerdings diktatursozialisierter DDR-Bürger eine Anmerkung.

    Es sei an das Richterprivileg in der BRD erinnert, dass alle Richter des Volksgerichtshofes mit ihren über 5000 Todesurteilen freisprach. Es war für die Richter eben das Unrecht nicht zu erkennen gewesen. Außerdem hielten sie sich ja an die damals geltenden Gesetze. Verfügte man über einen gewisse Art von Humor, dann hätte das wohl auch Hitler in Anspruch nehmen können, wenn er überlebt hätte.



    Aber so sah die "Aufarbeitung" eben AUCH aus.



    Auch wenn das nicht der Königsweg war, ist mir der "verordnete" Antifaschismus dann doch lieber.

    Ein Zitat von Goebbels:"Ich hätte uns nicht ins Parlament gelassen."

    Wieso haben hier immer noch viel zu wenig Befürchtungen im Hinblick auf die zu erwartenden Ergebnisse der Landtagswahlen mit ihren Folgen?

    Hans Litten, Burgstraße 43, Halle/Saale, von den Nazis ermordet. Einer von den Aufrechten, aber im Grunde fast vergessen.

  • "...und behauptete, dass die Parole keine besondere Relevanz für die SA gehabt habe."



    Interessante juristische Herangehensweise. Demnach wäre ein Mordversuch nicht strafbar, wenn das potentielle Mordopfer davon nichts mitbekommen hat?



    Na ja, wes Geistes Kind diese Leute sind, wissen wir ja.

  • "Die AfD nennt sich gerne „Rechtsstaatspartei“."



    Stimmt ja auch. Oder zweifelt jemand daran, dass die AfD rechts steht?

    • @Encantado:

      Ja gut, allerdings steht hier der Privatmann Höcke vor Gericht, nicht die AfD. Von daher erschließt sich der Bezug zur Meldung nicht.

      • @Michas World:

        ...weil die AfD kein strafrechtlich belangbares Subjekt ist. Sie handelt aber primär durch ihre Funktionäre, und Höcke steht für etwas vor Gericht, was er in seiner Funktion als oberster Repräsentant der AfD Thüringen und Anführer ihrer bundesweit wohl mächtigsten innerparteilichen Strömung von sich gegeben hat. Dass das der Partei nicht zumindest politisch zurechenbar sei, kann man seinem Opa erzählen (sofern der nicht "damals" schon besoffen vom KZ-Wachturm gefallen ist).

  • Als Wiederholungstäter sollte er bei einer Verurteilung in den Knast, ohne Bewährung. Dann hat er was mit seinem Vorbild gleich.



    Die Zeit der Samthandschuhe sollte vorbei sein..



    Wenn die Bagage an die Macht kommen sollte verfährt die nicht anders.

  • Mal gibt sich Höcke als studierten Idioten, dann kündigt er an, den Rechtsstaat von der Gewalttenteilung zu bereinigen, wer kann noch Zweifel über diesen Menschen hegen. Es ist ganz klar, dass Höcke der extreme, rechte Rand ist und dass in seinem Schatten den gewaltbereiten NS- und Neonazizirkus hat, der nur darauf wartet aufzuräumen. Höcke hat die neoliberale AfD schon in guten Teil auf einen aggressiven Rassismus geeicht, jetzt geht es dann gegen Richter, Staatsanwälte und Gesetze.

  • Den Rechtsstaat mit eigenen Mitteln schlagen ist eine bislang wunderbar funktionierende Strategie mit der sich weit kommen lässt.

  • Ich habe von Anfang an nicht verstanden, wie sich die Justiz überhaupt auf eine Diskussion einlassen kann, ob Höcke gewusst hat, daß diese Parole zulässig ist oder nicht. Das kann doch keine Rolle spielen, ich kann schließlich auch nicht unter dem Einfluss von 2, 8 Promille mit 220 km/h über die Bundesstraße donnern und danach behaupten ich sei absolut unschuldig, weil ich nicht gewusst habe, daß das verboten ist.

    Abgesehen davon wird die AFD dadurch bei den nächsten Wahlen in den östlichen Bundesländern keine einzige Stimme verlieren, ganz im Gegenteil.

    • @Josef 123:

      Der Unterschied ist ein typisch juristisch-spitzfindiger:

      Wer genau weiß, was er gerade tut, aber nicht dass es verboten ist, unterliegt einem qualitativ anderen - nämlich nur rechtlichen - Irrtum im Vergleich zu Jemandem, dem gar nicht klar ist, was genau er da tut.







      Der nur rechtliche Irrtum wird auch nur sehr begrenzt als entschuldigend angesehen, während beim Irrtum über für die Strafbarkeit relevante Tatsachen der (in aller Regel zur Strafbarkeit notwendige) Vorsatz entfällt. Dass eine bestimmte Parole als nationalsozialistisches Symbol vorbelastet ist, muss man wissen, bevor man sie subjektiv auch ALS SOLCHE verwenden kann. Da kann Einem noch so klar sein, dass die Verwendung solcher Symbole strafbar ist.

    • @Josef 123:

      In dem Fall verhält es sich ein bisschen anders.



      Es geht um den Kontext, in dem die Parole "alles für Deutschland" verwendet wird.



      Auf einer Veranstaltung einer politisch rechten bis rechtsextremen Partei ist die Referenz zur SA wohl klar.



      Wenn ein Fussbaltrainer vor einem Spiel sagt, man werde "alles für Deutschland" geben, hat das wohl mit der Losung der SA weniger zu tun und ist deswegen auch nicht justiziabel.



      Wenn man hier nicht differenziert, kommt man tatsächlich in den Bereich der "Redeverbote", der von den Rechten gerne beschworen wird- "man darf ja nichts mehr sagen".

  • Wie weit sich ein Staat von einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft entfernt hat, erkennt man recht gut daran, wie ein vergleichbarer Sachverhalt in einem funktionierenden Rechtsstaat gerichtlich anders bewertet würde.

    • @Rene Meinhardt:

      Wie kommst du darauf, dass unser Rechtsstaat nicht funktioniert oder was soll deine Aussage sonst bedeuten?

  • Das sind die wahren Gefährder,die wir in Deutschland haben. Müsste auf die Ankündigug im Falle der Machterlangung die Justits umzubauen nicht sofort eie Reaktion ebendieser erfolgen.

  • "Der lebensbejahende afrikanische Ausbreitungstyp"

    Rassismus ist ein paranoid inszenierter Irrweg der Menschheitgeschichte! Wird dieser Irrweg nicht schnell korrigiert kann das zum Untergang der gesamten Menschheit führen!



    Meschentypisierung in Rassen etc. reduziert die Menschliche Existenz auf willkürlich veränderbare Objekte, denen der Typisierer seine eigene sich selbst suggerierte Überlegenheit oktroiert, mit dem Recht, die zu Objekten reduzierten Mensschen jederzeit auch eliminieren zu dürfen.

    Schlussfolgernd: der Mann benötigt ärztliche Behandlung!

    • @Thomas Rausch:

      der arme sieht tatsächlich sehr krank aus. Er sollte sich mal ein wenig bei Hildegard von Bingen schlau machen, einen Garten hinter seiner Hermitage pflegen und seine 3 Pflänzchen züchten, anstatt geradeaus in den Knast zu wandern. ...wobei...

    • @Thomas Rausch:

      Bitte, Rassisten die Möglichkeit sich auf ihren "Gesundheitszustand" herauszureden ist zu billig. Zudem beleidigt es Menschen die an psychischen Problemen leiden.

      Rassisten sind Menschen die aufgrund von an den Haaren herbeigezogenen Argumenten ihre Ideologie und ihren Hass gegen "Andere" und "Andersdenkende" begründen, eben genau daraus ihren Herrenrassenanspruch ableiten und den Rest für "Minderwertig" erklären.

      Rassisten und Nazis wie Höcke pflanzen ihr ideologisches Gift in Gesellschaften und spalten die Menschen.



      Sie sind der Hundehaufen im Sandkasten der Gesellschaft.

      • 9G
        95820 (Profil gelöscht)
        @Tom Lehner:

        „Sie sind der Hundehaufen im Sandkasten der Gesellschaft."



        Der leider von vielen Menschen als normal angesehen wird.

    • @Thomas Rausch:

      Sie suggerieren, solch exzessive, menschenverachtende Großmannssucht sei klinische Paranoia und entsprechend behandelbar. Schön wär's (zumal praktischerweise auch auf Putin anwendbar) und eine Lösung, die den Lösungsansätzen der AfD in puncto Einfachheit durchaus das Wasser reichen kann - aber leider kein bißchen realistischer als die widerlichen Pauschalisierungen eines geistig völlig gesunden Berufsrassisten.

    • @Thomas Rausch:

      Und was soll die Ärztin dann tun? Pillen verschreiben?

  • Höcke kontrollieren und konsequent strafrechtlich verfolgen - die AFD verbieten und zwar jetzt.

  • Hitler und Höcke haben nicht nur das ‚H‘ gemein. Beide sind auch gefährliche, kleingeistige Menschen!

  • Als gebürtiger Hallenser erlaube ich mir angesichts der Höcke-Drohkulisse auf einen drob einschlägigen Hallenser hinzuweisen - Hans Litten - & die Reaktion des ähnlich rechtsaffinen Anstreichers!

    Er schrie Litten mit hochrotem Kopf an: “Wie kommen Sie dazu, Herr Rechtsanwalt, zu sagen, da ist eine Aufforderung zur Illegalität? Das ist eine durch nichts zu beweisende Erklärung!“

    de.wikipedia.org/wiki/Hans_Litten



    “Die Nationalsozialisten wollten keine unabhängige Justiz. Deshalb schufen sie vor 90 Jahren den politisch ausgerichteten Volksgerichtshof. Widerstandskämpfer, aber auch Menschen, die nur „Feindsender“ gehört hatten, wurden dort zum Tode verurteilt.“



    www.deutschlandfun...richtshof-100.html



    Der Präsident des Volksgerichtshofes, Roland Freisler, wurde auch „Hitlers Blutrichter“ genannt. Der Volksgerichtshof ließ insgesamt 5.200 Menschen hinrichten. Die Hälfte der Todesurteile verhängte Freisler.“



    Seine Witwe verzehrte tapfer seine Pension.

    Na Mahlzeit

  • Verbieten? Ach was. Die machen nix, die tun nur so.