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Präventivgewahrsam für Klimaaktivisten​Die bayerische Art

Bayern greift hart durch: Wer sich hier auf die Straße klebt, landet oft direkt im Knast. Möglich macht es ein noch immer umstrittenes Gesetz.

Trotz Präventivhaftandrohung: Blockade der Letzten Generation in München am 21. November Foto: Lennart Preiss/dpa

München taz | Es ist eine klebrige Angelegenheit. Immer wieder haben sich in der jüngeren Vergangenheit Klimaaktivisten in Bayern auf vielbefahrenen Straßen festgeklebt oder öffentlichkeitswirksame Attacken auf Kunstwerke verübt. Darin unterscheidet sich der Freistaat nun nicht sonderlich von anderen Bundesländern, doch der Umgang mit den zumeist jungen Demonstrantinnen und Demonstranten ist ein anderer.

Montag vorvergangener Woche am Stachus. Eigentlich heißt der Platz mitten in der Stadt – auf halben Weg zwischen Marienplatz und Hauptbahnhof – Karlsplatz, aber weil hier mal im 18. Jahrhundert ein Mathias Eustachius Föderl, den alle nur Eustach nannten, ein Wirtshaus hatte, nennen heute den Platz alle nur Stachus. Man ist halt traditionsbewusst in München. Es ist Vormittag. Die Arbeitswoche beginnt. Der Verkehr rauscht auf dem Altstadtring am Stachus vorbei. Noch.

Doch dann zwingen fünf Aktivisten der Bewegung Letzte Generation die Autofahrer anzuhalten, drei von ihnen kleben sich vor den Fahrzeugen mit je einer Hand auf der Fahrbahn fest. Die Polizei ist kurz darauf vor Ort, doch bis sie die Hände gelöst und die Straße freigegeben hat, vergehen anderthalb Stunden. Die Aktivisten, darunter auch die 18-jährige Maria Braun, erwartet nun nicht nur ein Strafbefehl wegen Nötigung im Straßenverkehr und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, sie werden gleich festgenommen und in die Münchner Haftanstalt Stadelheim gebracht. Präventivgewahrsam nennt sich die Maßnahme, sprich: Hiermit soll lediglich verhindert werden, dass sich eine mühsam von der Straße entfernte Demonstrantin am nächsten Tag gleich wieder wo festklebt.

30 Tage lang können Menschen in Bayern weggesperrt werden, um vermutete Straftaten oder schwere Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Die Haft kann danach sogar noch einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden.

Söder beruft sich auf den Volkswillen

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Videobotschaft Maria Braun

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Ein Schicksal, das die fünf durchaus einkalkuliert hatten. Denn nur wenige Tage zuvor hatten zwölf Gleichgesinnte an derselben Stelle mehr oder weniger die gleiche Aktion durchgeführt und waren dafür für 30 Tage in Polizeigewahrsam geschickt worden. Maria Braun lässt sich denn kurz vor der eigenen Festnahme auch mit den Worten zitieren: „Ich werde mich auch von Drohungen mit 30 Tagen Gefängnis nicht einschüchtern lassen. Mein Leben und das Leben meiner ganzen Generation steht auf dem Spiel.“ Andere, so fordert die junge Frau, sollten nun ihren Platz auf der Straße einnehmen.

Im Fall der Schülerin werden es dann zwar nur sechs Tage Haft sein, aber insgesamt sind es über 30 Aktivisten, die die bayerische Polizei in den vergangenen Wochen in Präventivgewahrsam genommen hat – zum Teil für 30 Tage. Einer von ihnen, ein 47-jähriger Umweltingenieur, trat vor mehr als einer Woche in Hungerstreik. Es ist das Vorgehen der bayerischen Polizei, das eine Diskussion wieder aufkochen lässt, die hierzulande schon seit fünf Jahren am Köcheln ist. 30 Tage Haft für eine Verkehrsstörung?

Nun hat ein beherztes Zugreifen in Bayern eine lange Tradition. Man erinnert sich etwa an den Polizeikessel während des Weltwirtschaftsgipfels in München 1992: Damals waren zu laute Demonstranten stundenlang von der Polizei eingekesselt und dann zum Teil recht unsanft festgenommen worden. Viele verbrachten die Nacht in der Zelle – unrechtmäßig, wie ein Gericht später feststellte. Max Streibl, damaliger Ministerpräsident, verstand die Aufregung nicht: „Wenn einer glaubt, er muss sich mit Bayern unbedingt anlegen und er muss stören – dass wir dabei auch dann manchmal etwas härter hinlangen oder durchgreifen, das ist auch bayerische Art.“

Dieses etwas folkloristische Verständnis von Recht und Ordnung würde heute vielleicht selbst in CSU-Kreisen nicht mehr ganz so unverblümt artikuliert werden, findet sich aber nach wie vor in der vielbeschworenen DNA der Partei, die seit 65 Jahren Bayern regiert. Bei Streibl-Nachfolger Markus Söder klingt das dann etwa – wie hier in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen – so: „Ein Rechtsstaat muss eine klare Linie haben, wenn es um Leib und Leben geht oder um Eigentum und Sachbeschädigung. Wer Kunstwerke verunstaltet oder Rettungsfahrzeuge blockiert und damit indirekt Leben gefährdet, überschreitet eine Grenze.“ Söder fordert härtere Strafen – auch Haftstrafen – gegen die Aktivisten und sieht das bayerische Vorgehen durch den Volkswillen legitimiert: „Die große Mehrheit der Deutschen hält Straßenblockaden für falsch.“

„Ich finde es nervig, dass nur noch über die Form des Protests geredet wird“

Gleichzeitig gibt es aber auch Verständnis für die Aktivisten. Von unterschiedlichster Seite, zum Beispiel auch Kirchenvertretern. „Ich bewundere diese Leute unendlich für ihren Mut und ihre Selbstlosigkeit“, sagt etwa der Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt. Und der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm setzt noch eins drauf: „Ich glaube, dass es wichtig ist, die Dringlichkeit des Themas wo immer möglich und mit welchen Mitteln auch immer möglich sichtbar und deutlich zu machen.“ Mit welchen Mitteln auch immer? Den Bischof hat man bislang zwar noch nirgends kleben sehen, aber in der verbalen Radikalität übertrifft er die meisten Angehörigen der Bewegung Die Letzte Generation noch, die stets auf die Gewaltfreiheit ihrer Aktionen verweisen.

Auch Katharina Schulze hat Verständnis für die Aktivisten – obwohl sie deren Klebereien für kontraproduktiv hält. „In der Zielsetzung ‚Mehr Klimaschutz‘ bin ich ganz d’accord“, sagt die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag, „ich glaube aber nicht, dass diese Form des Protests der Sache dient.“ Kreativer Protest sei zwar gut und wichtig, um Druck auf die Parlamente zu machen, aber dafür gebe es im Rahmen des Erlaubten genügend Möglichkeiten. Letztlich müsse es in einer Demokratie doch darum gehen, mit Argumenten im Diskurs Mehrheiten hinter der eigenen Position zu versammeln. „Ich finde es auch nervig, dass jetzt wieder nur endlos über die Form dieses Protests geredet wird und nicht über das eigentliche Thema: Wie schützen wir das Klima?“

Das andere aber ist der jetzige Umgang des Staates mit den Aktivisten: Dass jetzt Menschen auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) für bis zu zwei Monaten weggesperrt werden, dafür hat Schulze kein Verständnis. Das Gesetz wurde vor fünf Jahren auf den Weg gebracht und ist das Instrument, mit welchem neuerdings gegen die Klimaaktivisten vorgegangen wird. „Es zeigt sich jetzt, dass die Tausenden von Menschen, die 2018 in Bayern gegen das PAG auf die Straße gegangen sind, das richtige Grundgefühl hatten.“ Ein breites Bündnis von FDP bis Marxistisch-Leninistische Partei hatte damals gegen das Gesetz demonstriert.

Verstoß gegen Artikel 102 der bayerischen Verfassung?

Immerhin war das Gesetz nach diesen Protesten und der Überprüfung durch eine Kommission an manchen Stellen wieder entschärft worden. Für den Präventivgewahrsam hieß das, dass die sogenannte Unendlichkeitshaft zurückgenommen wurde. Ursprünglich hätten Menschen, die nach Ansicht der Polizei eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit planen, für drei Monate inhaftiert werden können, und diese Präventivhaft hätte dann beliebig oft um weitere drei Monate verlängert werden können.

Aber auch mit der derzeitigen Präventivhaft von bis zu zwei Monaten, die schon für drohende Ordnungswidrigkeiten verhängt werden dürfe, stehe Bayern allein auf weiter Flur, kritisiert Schulze. In keinem anderen Bundesland gebe es vergleichbare Regelungen. Dass jetzt auch noch Berlins sozialdemokratische Innensenatorin Iris Spranger fordert, sich an Bayern ein Beispiel zu nehmen und die Präventivhaft zu verlängern, hält die Grünen-Politikerin für „Quatsch“.

Auch unter Juristen ist das Gesetz umstritten. So strengte eine Gruppe von Jurastudentinnen und -studenten um die Lehrbeauftragten Isabel Feichtner, Markus Krajewski und Martin Heidebach schon 2018 eine Popularklage vor dem obersten bayerischen Gericht an. Die Popularklage ist eine bayerische Einzigartigkeit: Hier hat jeder Bürger das Recht gegen ein Gesetz zu klagen, wenn er der Ansicht ist, dass es nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Eine persönliche Betroffenheit muss er nicht nachweisen.

62 Seiten umfasst das Schriftstück, in dem die Verfasser darlegen, wieso das Gesetz ihrer Beurteilung nach gegen die Bayerische Verfassung verstößt. Da geht es um den Begriff der „drohenden Gefahr“, Überwachungsbefugnisse, aber eben auch um die umstrittene Präventivhaft. Diese verletze Artikel 102 der Verfassung, der die Freiheit der Person garantiere.

„Der Gedanke des Gesetzes wird auf diese Weise pervertiert“

Wie das Instrument der Präventivhaft jetzt angewandt wird, vergrößert die ohnehin schon große Skepsis der PAG-Kritiker noch einmal. „Ich finde das, vorsichtig formuliert, extrem problematisch“, sagt Krajewski, der den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg innehat.

Dabei lehnt Krajewski eine Präventivhaft nicht grundsätzlich ab. „Ich gebe meinen Studentinnen und Studenten da immer ein Beispiel: Wenn ein Mann mit dem Messer vor der Wohnung seiner Ex-Frau steht und sagt: ‚Ich bring dich um!‘, dann muss ihn die Polizei natürlich erst mal aus dem Weg schaffen.“ Da sei eine Präventivhaft von 48 Stunden, wie in den meisten Bundesländern üblich, völlig angemessen. In der Zeit könne dann beurteilt werden, wie man weiter verfahre und für die Sicherheit der Frau sorge.

Aber 30 Tage? Und das für eine gewaltfreie Protestaktion? „Der Gedanke des Gesetzes wird auf diese Weise pervertiert.“ Terroranschläge, Amokläufe und Stalking – das waren die Beispiele, mit denen Ministerpräsident Söder bei der Einführung des Gesetzes dessen Notwendigkeit begründete. Stattdessen kommt es nun zur Anwendung gegen Klimaaktivisten.

Dabei, so Krajewski, „ist ja noch nicht einmal geklärt, dass das, was die Aktivisten da machen, überhaupt eine Straftat oder eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit ist.“ Mit der Präventivhaft, die ja nur der Verhinderung solcher Taten dienen könne, nehme die Polizei die Antwort auf diese Frage einfach mal vorweg.

Innenminister Herrmann droht „Klima-Chaoten“

Im Raum steht natürlich der Vorwurf der Nötigung. Das sei aber ein sehr spezieller Straftatbestand, erklärt der Jurist. Anders als bei anderen Straftaten müsse bei der Frage, ob eine Nötigung vorliege, auch das Motiv des Täters berücksichtigt werden. Und da diese Aktionsformen völlig neu seien, müssten hier auch erst einmal entsprechende Urteile abgewartet werden.

Abwarten jedoch ist nicht das, was der bayerischen Staatsregierung derzeit vorschwebt. „Der Rechtsstaat darf sich nicht von den Klima-Chaoten an der Nase herumführen lassen“, stellt Innenminister Joachim Herrmann klar. „Wenn die Täter dann auch noch selbst ankündigen, zeitnah weitere Aktionen durchzuführen, müssen sie mit einer Gewahrsamnahme rechnen, um Wiederholungstaten zu verhindern.“

Es ist wieder ein Montagvormittag, als sich diese Woche erneut Aktivisten in München auf der Straße festkleben, diesmal auf der Luitpoldbrücke, direkt unter den Augen des Friedensengels. Sie seien vorläufig in Gewahrsam genommen worden, teilt die Polizei wenige Stunden später mit. Nach dem Polizeikessel von 1992 hatte Streibl erklärt: „Jeder muss wissen, wenn er nach Bayern kommt, dass er es eben mit Bayern zu tun hat.“

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49 Kommentare

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  • Das Problem mit der Vorbeugehaft ist diese: es gibt durchaus Fälle, wo diese angebracht sein kann.

    Z.B. wenn ein bekannter Schläger damit droht, seine Frau wieder zu verprügeln.

    Und es gibt andere Fälle.

    Weiterhin gilt - wie immer - dass diese verhältnismäßig sein muss.

    Und da ist das Problem: ist es wirklich verhältnismäßig, jemanden, der wie hier protestiert, gleich für 30 Tage wegzusperren? Wohl kaum. Auch ist die maximale Dauer viel zu lange, selbst in Russland gab es das so nicht wie in Bayern.

    Für denm Betroffenen ist das Problem, dass die staatliche Entscheidung schnell gefällt wird, aber die rechtliche Klärung Jahre dauern kann. Mehr noch, dass der Staat später viel zu wenig Strafe meistens dafür zahlen muss.

    Es gibt also eine gehörige Asymmetrie hier zu Ungunsten des Bürgers.

    Und dass der Staat all seine netten Spielzeuge, die er für die Terroristen/Kinderschänder nur zu gerne auch auf Demonstranten anwendet, ist leider nichts Neues, sondern die Regel.

  • Bei der Beurteilung der Rechtsstaatlichkeit ist der Vergleich mit dem Polizeikessel von 1992 nicht angebracht. Damals haben Gerichte später die Unrechtmäßigkeit festgestellt.

    Bei der Präventivhaft ist es genau andersherum: Sie kann von der Polizei ohne richterliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit gar nicht durchgeführt werden.

    Ob das alles in der Sache nicht völlig überzogen und unverhältnismäßig ist, ist eine andere Frage. Aber die müssen sich die Asphaltkleber ja auch stellen. Es gibt bessere Aktionsformen, die genauso viel Aufmerksamkeit bekommen ohne dass potentiell Dritte geschädigt werden. Wie wäre es mit Bummelstreiks auf Autobahnen?

  • Festzuhalte ist, dass die Leute nicht "unmittelbar" nach Stadelheim gebracht werden, sondern jeweils einem Richter vorgeführt werden, bei dem sie sich äußern und der dann entscheidet, ob und wie lange Gewahrsam verhängt wird. Dies ist natürlich länger der Fall, wenn gleich angekündigt wird, man werde sich nach der Freilassung erneut auf die Straße setzen oder kleben.

  • Klimakleben um andere zu nötigen oder Sachen zu beschädigen ist ein NoGo. Sich in einer Fußgängerzone mit Ärger und Frust über eine verfehlte Klimapolitik die Seele aus dem Leib schreien wäre zulässig. Warum nicht so ?

    • @Nikolai Nikitin:

      Ziviler Ungehorsam definiert sich ja gerade durch den beabsichtigten Bruch des Rechts um gegen dessen unahltbare Normalität zu protestieren. Ein Verhalten das ganze Regionen des Planeten noch in diesem Jahrhundert unbewohnbar machen wird verbuchen wir als freie Entfaltung der Persönlichkeit, aber wer sich dem entgegen stellt ist Kriminiller oder gleich Terrorist. Irgendwann muss man sich doch mal ernsthaft die Frage stelllen ob es eigntlich wirklich geredchtfertigt ist ein System als quasi sakrosankt zu verteidigen mit dem wir in die kollektive Selbstausrottung steuern.

      • @Ingo Bernable:

        In der Demokratie entscheidet die parlamentarisch durch Wahlen legitimierte Mehrheit. Wenn jeder macht, was ihm passt, können im Extremfall z.B. auch Nazis nicht mehr davon abgehalten werden, Flüchtlinge zu kloppen oder schlimmer.

      • @Ingo Bernable:

        Eine Frage des Rechtstaats.

        Die Klimakleber möchten bewusst die Regeln des Rechtstaates brechen, soweit er sie in ihrem Handeln stört. Wenn ihnen die Polizei eins mit dem Gummiknüppel überzieht, finden sie ihn aber wieder töfte.

        Der Grund ist natürlich, wie immer, dass man sich moralisch im Recht fühlt. natürlich wird das ein bißchen objektiviert. Aber es ist eben einfach der Aspekt, dass man findet, für gute Gründe könne man machen, was man wolle.

        Es ist das alte Jesuiten-Prinzip. Es glauben alle Extremisten, dass sie gute Gründe haben. Manche wollen das Klima retten, manche wollen volksfremde Elemente entsorgen, manche wollen ein gottgefälliges Werk tun und Ungläubige töten, manche wollen Klassenfeinde bestrafen usw .

        Im Rechtsstaat hatte man sich darauf geeignet, dass man solche subjektiven Moralbetrachtungen außen vorlässt und sich auf einen Standard einigt, der für alle gilt. Diesen "Gesellschaftsvertrag" kündigen die Klimakleber wie andere Terroristen auf, soweit es ihnen in den Kram paßt.

        Zudem:

        Es ist sinnfrei.

        Wie Umfragen ergeben, sind 80 % genervt und nur die schon klimaerweckt sind, finden das toll und mutig. Sollte also der Sinn sein, nach Aufmerksamkeit für die Sache zu werben, ist der Schuß wohl nach hinten losgegangen. Da ist dann auch die ganz subjektive Moral fraglich.

        Btw.: ich fahre kaum in Urlaub und fliege so gut wie nie. Ich pendle nicht und fahre nicht im SUV zur Klebedemo. Wahrscheinlich tue ich mehr fürs Kima als die Klimakleber.

        • @Erwin Schiebulski:

          Rechtsstaatlichkeit ist näher besehen, kein besonders hohes Kriterium, es bedeutet lediglich, dass geltendes Gesetzt eingehalten und keine Willkürurteile gefällt werden. Über die Qualität des geltenden Rechts sagt Rechtsstaatlichkeit rein gar nichts aus. So wurden dann auch bis ´45 Menschen ganz rechtsstaatlich für das Verteilen von Flugblättern geköpft und Millionen von Menschen ganz rechtsstaatlich für ihre Religion, ihre Sexualität, ihre politischen Ansichten und viele andere Dinge ganz rechtsstaatlich ermordet. Bis ´89 gab es ganz rechsstaatlich Stasi-Spitzelei und Mauertote. Noch in den 90ern bedeutete Rechtsstaatlichkeit, dass Homosexualität bestraft werden konnte, während Vergewaltigung in der Ehe legal war. Und meistens fand die große Mehrheit diesen jeweiligen "Gesellschaftsvertrag" ganz gut und rechtsstaatlich.

        • @Erwin Schiebulski:

          Volle Zustimmung.

      • @Ingo Bernable:

        Eben. Deshalb wird auch nicht der zivile Ungehorsam geahndet, sondern der konkrete Rechtsbruch. Sonst wäre es ja kein ziviler Ungehorsam sondern eine ganz normale Demonstration.

        Wer explizit zivilen Ungehorsam betreiben will ohne dafür belangt zu werden macht sich lächerlich. Das gehört schlicht mit dazu.

        Und da diese Aktion den Rückhalt der Klimabewegung in der Bevölkerung untergraben (über 90 % sprechen sich in Umfragen dagegen aus!) sieht es eher so aus, dass LG im Gegensatz zu FFF Maßnahmen gegen den Klimawandel eher behindern.

        Das Argument "kollektive Selbstausrottung " muss daher gegen die LG gerichtet sein, Aber dass diese mit ihren Rechthabereien zur Effektivität ihrer Aktivitäten eher dazu beitragen, stört wohl niemanden.

  • 3G
    31841 (Profil gelöscht)

    Wird in Bayern der objektiv - und vom Verfassungsgericht bestärkten - zu erwartenden Gefährdung von "Leib und Leben", Eigentum und Sachen durch die Klimakatastrophe in Verhältnismässigkeit zum Problem entgegen gewirkt? Wie steht hier das Handeln der Staatsregierung zum mehrheitlichen Willen der Bevölkerung?

    • @31841 (Profil gelöscht):

      Diese Abwägung wäre nur zu treffen, wenn die Aktionen geeignet wäre, die Klimakatastrophe abzuwenden. Was nicht der Fall ist.

  • "30 Tage Haft für eine Verkehrsstörung?"

    Faktencheck

    Das es nicht um "eine Verkehrsstörung" bzw. Nötigung geht, das steht doch bereits als Fakt im Artikel.

  • Die Spitzen-Grünen verkünden mit treuen Augenaufschlag, der Protest der Letzten Generation lenke von den eigentlichen Zielen im Klimaschutz ab. Das Gegenteil ist der Fall: die Letzte Generation übersetzt die Dramatik der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der daraus resultierenden massiven Handlungsdefizite der Politik in angemessene Protestaktionen.



    Wenigstens die Grüne Jugend in München könnte Solidarität mit ihren inhaftierten Altersgenossen der Letzten Generation zeigen. Doch nichts dergleichen geschieht. Was für ein Armutszeugnis!

    Mit Blick auf das offizielle 1,5-Grad-Ziel der Konferenz von Paris im Jahr 2015 sagteKlimaforscher Latif, selbst mit massiven Anstrengungen sei nur noch ein 2-Grad-Ziel möglich. Er halte allerdings eine Erderwärmung von 2,5 bis 3 Grad für realistischer.

  • Die Haft verhängt ein unabhängiger Richter. Und dass eine angekündigte Straftat/OW durch diese Haft verhindert wird ist eine sehr positive Neuerung im PAG. Wie sonst sollte das Klima-Kleber-Spielchen verhindert werden?

    • @Monaco:

      Ganz einfach: Dadurch, dass die Regierung Klimaschutzmassnahmen wie z.B. ein Tempolimit beschließt.

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @Monaco:

      Das Problem ist nicht nur die Anwendung überhaupt, sondern auch das Maß. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit sehe ich definitiv gebrochen.

      Bei rot über die Ampel oder diverse Andere Ordnungswidrigkeiten sind kein Grund, 30 Tage Haft ohne Einspruchsmöglichkeit zu verhängen. Und genau das ist der Fall.

      Oder würden sie bei Beginn der Sommersaison Alle Motorradfahrer, die mal auffällig gefahren sind, 30 Tage „aus dem Verkehr“ ziehen? Um erwartbare Verstöße gegen die StVO zu verhindern?

      • @83191 (Profil gelöscht):

        Es gibt jederzeit die Möglichkeit Beschwerde zum Landgericht zu erheben.

        Die Aktivisten tun genau das absichtlich nicht.

        Und würden sie während der Präventivhaft glaubwürdig von ihrer Ankündigung weiterer Vergehen ablassen, würden sie auch vorzeitig entlassen, -wie mit einem Großteil der 30 auch schon geschehen.

    • @Monaco:

      I. Sie haben mitbekommen, dass unter Juristen bislang unklar ist, ob es sich überhaupt um eine Straftat handelt?

      II. Nicht jede OWi ist als Grund geeignet. Wer sich so meinungsstark äußert, wird das aufmerksam nachgelesen haben.

      III. Der Gewahrsam muss in jeder Minute (die er aufrechterhalten wird) zwingend erforderlich sein, um eine Tat nach §17INr.2PAG-BAY verhindern zu können. Subjektives Unverständnis oder Ahnungslosigkeit sind möglicherweise nicht genug.

      • @THu:

        Das sah der entscheidende Richter aber anders.

        Und die LGs könnten jederzeit Beschwerde zum LG einreichen. -Tun sie aber nicht.

    • @Monaco:

      Gemäß dieser Logik müsste man dann wohl präventiv alle Bürger*innen dauerhaft wegsperren, man kann ja schließlich nie sicher wissen wer da gerade böses plant.

      • @Ingo Bernable:

        "Alle Bürger" kündigen aber keine Rechtsbrüche an.



        Ab welcher Schwelle von Rechtsbrüchen hätten Sie den gerne einen Freifahrtschein?

      • @Ingo Bernable:

        Freundlicherweise haben die Aktivisten ja jeweils angekündigt, dass sich weiter festkleben wollen, daher ist Ihr Vergleich schief.

  • 6G
    655170 (Profil gelöscht)

    Die sog. Präventionshaft ist ein weiterer Schritt in den Polizeistaat.



    Und diese Feststellung ist nichts weniger, als eine Übertreibung.



    Warum?:



    Das zugrundeliegende Gesetz und seine heuchlerische Einführung (es sollte ja abgeblich den Bürger schützen und nur gegen Terroristen gerichtet sein) zeigen, dass Parteien und deren Führung, wenn sie politisch ungehidert schalten können wie sie wollen, tendenzell und fortschreitend den Respekt und die Achtung vor rechtsstaatlichen Prinzipien und auch vor der Verfassung verlieren.



    Da werden dann lästige Kritiker der Politik einfach weggesperrt, Demonstrationen auf "Gated Areas" abgedrängt.



    Der rechtliche Raum des Bürgers wird tendezell und fortschreitend immer mehr eingeengt und es gilt nur noch das politische Programm: Mehr und rigidere Strafgesetze. Mehr, enger, schlimmer.



    Prinzipien wie "keine Haft ohne Urteil", "der Bürger ist der Souverän", "Staat und Parteien sind Diener" gelten längst nicht mehr.



    Vielmehr handeln Regierung und Exekutive nach "Legal? Illegal? - Mach mer mal." Und warten dann wie Obergerichte nach jahrelangen Verfahren entscheiden. Das ist die Erkenntnis, das perfide Handlungsmuster.



    "Wehret den Anfängen" müsste man sagen.



    Nur: Die Anfänge liegen Jahrzehnte zurück, die Achtung vor der Verfassung schmolz - nicht lange



    nachdem "das große Werk von Herrenchiemsee" (Heribert Prant in "Glanz und Elend der Grundrechte") in Kraft trat.



    Und Prantl bringt es pointiert auf den Punkt:



    Das Bundesverfassungsgericht kümmert sich um die Grund- und Freiheitsrechte, Regierungen und Parlamente kümmern sich um deren Einschränkung.



    Das Menetekel, es steht längst an der Wand.



    Und der Bürger nimmt es achselzuckend zur Kenntnis.

    • @655170 (Profil gelöscht):

      "Das Bundesverfassungsgericht kümmert sich um die Grund- und Freiheitsrechte, Regierungen und Parlamente kümmern sich um deren Einschränkung."

      Das Bundesverfassungsgericht läßt auch keine unangemeldeten Blockade/ Nötigungen zu.

      • @Rudolf Fissner:

        I. Sie wissen, dass das StGB Rechtfertigungstatbestände kennt, die das BVerfG bislang nicht als verfassungswidrig erkannt hat?

        Im Fall der Nötigung ist entsetzlicherweise durch die Verwirklichung des Tatbestandes die Rechtswidrigkeit nicht indiziert. Es bedarf dazu eine – die Gesamttat bewertende – Feststellung. Soweit ich weiß, ist das BVerfG damit einverstanden.

  • "..wenn‘s auch der Freistaat! dess Grundgesetz - unsere Verfassung. - nie anerkannt hat!"(sic!)

    Hier irrt der werte Herr Vorsitzende wie so oft.

    mimikama.org/bayern-grundgesetz/

    "

    "Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für den Freistaat Bayern, falls bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz ratifizieren würden, wurde aber in einem gesonderten Beschluss mit 97 von 180 Stimmen bei 70 Enthaltungen und sechs Gegenstimmen akzeptiert."

    • @Saccharomyces cerevisiae:

      bekannt - das Zitat sagt doch alles.



      Im übrigen: keine Beleidigungen! Gelle.



      Vorsitz - oft & gern. Vorsitzender R2. Nie



      Habe das meinem Dienstherrn um das anmaßende Gewürge einer Erprobung immer nachgesehen: (“…Ach was! Wir wissen doch - wer der heimliche Vorsitzende der Kammer ist!“ (exPersonaler;). Mit Albert E. “…und die Dummheit ist unendlich!;)) - 🍺 🍺 -

  • Nuja, die CSU hatte ja schon immer braune Streifen.

  • Berlin sollte dem progressiven Vorbild Bayerns folgen und ebenfalls 30 Tage einführen. Schließlich dürfte die Wiederholungsabsicht gegeben sein.

    Demnächst dürften wir mehr als 1000 Ermittlungsverfahren in Berlin haben und die Strafverfolgungsbehörden sind in erheblichem Mass gebunden.

    Mit den bisherigen zwei Tagen wird man da nicht ausrichten.

    • 3G
      31841 (Profil gelöscht)
      @DiMa:

      Präventivhaft in dieser Angelegenheit ist poitisch anders zu bewerten, weil das Thema Klimaschutz und Klimaprotest nun "einige Zeit" nicht mehr von der Agenda zu wischen sein wird. Insofern ist es schon sehr berechtigt genauer hinzuschauen, wer diese Sache künftig wie und wohin steuern (können) will.

    • 3G
      31841 (Profil gelöscht)
      @DiMa:

      Mögliches (realistisches?) Ziel könnte sein, dass es so viele werden, dass es nicht mehr zu bewältigen ist.

      • @31841 (Profil gelöscht):

        Wohl eher nicht. Im Zweifel wird die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten eingestellt werden.

  • Jo mei. Den Stachus?!! Dös is g’scheit.



    Chapeau den bayrischen Aktivisten & es lebe die bayrische Popularklage.*



    ansonsten - anschließe mich & wünsche viel Glück & langen Atem bis Karlsruhe - EuGH & notfalls EMRK.



    30 Tage wg § 240 StGB & OWiG - das kann & darf nicht der rechtlichen Überprüfung standhalten!



    Die einschlägigen Grund&Menschenrechte - “Unterpfand unserer Demokratie“ - Brockdorf-Beschluss Karlsruhe - gehen vor •



    Auch in Bayern - wenn‘s auch der Freistaat! dess Grundgesetz - unsere Verfassung. - nie anerkannt hat!

    unterm——*



    Bay. Populaklage - issen Ding. Ja!



    Da hatteste dir im Öffentlichen Recht das Hirn über Klagebefugnis & Betroffenheit zermartert!



    & Däh



    Da kam der - natürlich bayrische Herr Professor damit strahlend um die Ecke!



    Nicht wahr Herr Walter Schmitt - vormals auch - Gläser?!



    de.wikipedia.org/w...er_Schmitt_Glaeser



    War zuvor Repetitor - rechts ja - aber viel gelernt - auch als Vorl.Assi!;)



    & Däh



    “Sein eher konfrontativer Stil als Präsident[1] war einer der Mitauslöser für das Volksbegehren „Schlanker Staat ohne Senat“, das mit der Abschaffung des bayerischen Senats im Jahr 2000 endete.… Er ist CSU-Parteimitglied.“ - 🙀🥳 -



    & mal die bayrische Staatskanzlei Art 55



    www.gesetze-bayern...cument/BayVfGHG-55



    & fürs weißblaue Merkheft



    www.bayern.verfass...merkblatt18.06.pdf



    & allgemein



    de.wikipedia.org/wiki/Popularklage

    kurz - Wie gesagt - Masl tov & drücke alle Daumen!

    • @Lowandorder:

      Irgendwann wird vielleicht auch die Frage aufkommen, wie sich Art.17INr.2 i.V.m. 20IINr.2PAG-BAY angesichts der Dauer von 30 Tagen zu Art.74INr.1GG vehält.

      Lässt sich schwer erklären, wie der Polizei 2Monate lang, jede Möglichkeit fehlen soll, eine Straftat anderweitig zu verhindern.

      Und dann ist da noch §112aStPO…

      »Zum Begriff des Strafrechts im Zusammenhang mit der Frage der Gesetzgebungszuständigkeit gehört die Regelung aller, auch nachträglicher, repressiver oder präventiver staatlicher Reaktionen auf Straftaten, die an die Straftat anknüpfen, ausschließlich für Straftäter gelten und ihre sachliche Rechtfertigung auch aus der Anlasstat beziehen.« (BVerfGE 109, 190)

    • @Lowandorder:

      Könnte nicht unser Oberbayer (Oberfranke?) Söder via Popularklage direkt vom Stachus in den Gulag befördert werden?

      • 9G
        95820 (Profil gelöscht)
        @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

        Mittelfrange.



        de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberg

        • @95820 (Profil gelöscht):

          Na ja, es war ja weniger auf den Bayern oder Franken, als vielmehr auf den OBERFUZZI angedacht...

    • @Lowandorder:

      Joa, die Boarische Verfassung ist wirklich fortschrittlich, vor allem was Volksgesetzgebung und das Wirtschafts- und Sozial Kapitel angeht.

      Sollte jeder mal gelesen haben:



      www.verfassungen.de/by/verf46-i.htm (Art. 151-177)

      • @Ruhrpott-ler:

        



        Klar - is wie mit Beton “Kommt drauf an



        Was de daraus machst!“

        unterm——



        Einem damals ja noch Franz “hieß die Kanaille“ Strauß sollte damals ja jedem die Hand abfallen! Der ein Gewehr anpackt. Gelle.



        Aber Ol Conny Adenauer hatte - in stehend “am Abjrund von Landesverrat“ - nur zu recht!



        “Der junge Mann is sich noch am Entwickeln!“



        Na & wie => have a look



        pravdatvcom.files....rauss-adenauer.jpg 🪵 Modell



        “…hatten nur einen Holzwauwau“



        “ - Der HS 30-Skandal - 50 Millionen Mark an Provisionen und Schmiergeldern sollen geflossen sein für den Bau dieses Schützenpanzers. Dabei gab es noch nicht einmal einen Prototypen, sondern nur ein Holzmodell, mit dem sich Strauß und Kanzler Adenauer fotografieren ließen.“



        www.sueddeutsche.d...essenwahn-1.785934



        & Fallex - “Bedingt Abwehrbereit!“



        Die Spielaffäre usw usf



        de.wikipedia.org/wiki/Fallex_62



        &



        de.wikipedia.org/w...piegel-Aff%C3%A4re

        kurz - Soll mal fürs bayrische reichen!



        Selbst Schlitzohr bay. IM Hermann Höcherl & sei Leut “konnten schließlich nicht ständig das Grundgesetz unterm Arm tragen! Gellewelle&Wollnichtwoll!



        Hier ein bekanntes Ansichtsexemplar!



        images.booklooker....ik-Deutschland.jpg

  • Katharina Schulze: „Ich finde es auch nervig, dass jetzt wieder nur endlos über die Form dieses Protests geredet wird und nicht über das eigentliche Thema: Wie schützen wir das Klima?“

    Juan Vaho findet es schön, daß nach mehr als 50 Jahren Diskussion über das Thema "Wie schützen wir das Klima" endlich ein neues Thema diskutiert wird.

  • Es hieß doch mal: Nie wieder....



    Habe ich da etwas falsch verstanden??

  • Auch wenn es sonst keiner ausspricht:

    Es tut mir leid das sagen zu müssen aber das entspricht ja in weiten Teilen der Nazi-Gesetzes-Doktrin nach der ja auch Faulenzer, Asoziale Elemente und weiß Gott wer mehr oder weniger beliebig in Haft genommen werden durfte,

    Und bei der Gelegenheit sei daran erinnert, WO damals der Spuk seinen Anfang nahm ...

    Bleibt zu hoffen, dass irgendwann der EuGH dazu mal Farbe bekennt.

    Indes habe ich wenig Hoffnung dass Deutschland aus eigener Kraft diesem Irrsinn Herr wird. Man denke nur an die Folter durch Brechmittelgabe in Hamburg



    taz.de/Hamburger-F...idi-John/!5797300/

    Und bei mir kommt gerade dier Frage auf: Würde ein US-Bürger hier auch in Präventivhaft genommen ? Ich glaube kaum. Denn wenn Uncle Sams Kanonenboot einmal den Typhon erlingen lässt ...

    • @Bolzkopf:

      Wenn eine Straftat zu erwarten ist werden auch gewaltbereite Fußballfans oder Islamisten in Präventivhaft genommen. Das hat mit Adolf Nazi rein garnichts zu tun. Die Demokratie muss wehrhaft sein. Wenn Bürger das Recht in die eigene Hand nehmen - wohin soll das führen? Das Beispiel USA Kapitol Erstürmung zeigt wohin sowas führt. Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben.

      • 3G
        31841 (Profil gelöscht)
        @Klempner Karl:

        Das Gewaltmonopol bleibt doch beim Staat. Die Kapitolerstürmung wollte das Monopol brechen. Daher kann man das m.E. nicht gleichsetzen.



        Zum gewaltfreien Widerstand kann die angekündigte Straftat gehören. Damit anerkennt man das Gewaltmonopol, nicht jedoch, was damit gemacht wird.



        Das hat jetzt nichts damit zu tun, wie ich die Sache als politisch Aktion bewerte-

      • @Klempner Karl:

        Wo werden Fußballfans in Gewahrsam genommen? Wenn zu erwarten ist, dass es bei einem"Risikospiel" zu gewalttätigen Eskalationen kommt, sprich es zu x-facher Körperverletzung inkl Gefährdungen der anwesenden Kinder kommen wird, ist das etwas schlimmer als ein Stau, wage ich zu behaupten. Wie kommt man dem bei? Der Steuerzahler spendiert ein massives Polizeiaufgebot das die stockbesoffene gewaltbereite Horde wütender "Fußballfans" auf der Suche nach Ärger in Zaum hält.

      • @Klempner Karl:

        Die Frage ist durchaus ob es um Vermeidung von Straftaten während zeitlich begrenzter Veranstaltungen (z.B. Fußballveranstaltungen) geht oder darum, auf Dauer eine vielleicht zweifelhafte aber vielleicht auch angemessene Form der Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und des zivilen Ungehorsams zu unterdrücken.

        Der Ursprungsgedanke der Bayrischen Antidemokraten war ja eine zeitlich unbegrenzte Dauer dieser Beudehaft.

        • 3G
          31841 (Profil gelöscht)
          @Bolzkopf:

          @: "Der Ursprungsgedanke der Bayrischen Antidemokraten war ja eine zeitlich unbegrenzte Dauer dieser Beudehaft."



          Daraus entsteht doch leicht der Gedanke zu fragen, in welchem Sinne das nun im möglichen Umfang hier von der Staatsregierung angewendet wird.



          Der Versuch, die zeitlich unbegrenzte Präventivhaft durchzudrücken, dürfte auch wegen der Einschätzung, was mit der Klimakatastrophe aufkommen wird, motiviert gewesen sein. "Präventivpolitische" Gesetzgebung.

    • @Bolzkopf:

      Der US-Bürger würde einfach ausgewiesen.