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Berliner AntidiskriminierungsgesetzSeehofer wittert Wahnsinn

Vor der Konferenz der Innenminister wird der Berliner Vorstoß gegen staatliche Diskriminierung scharf kritisiert – vor allem von CSU-Politikern.

Racial Profiling bei Kontrollen bald nicht mehr möglich? Berlin macht den Anfang Foto: Ben Kriemann/pop-eye/imago

Berlin taz Während nach dem Tod von George Floyd weltweit Menschen gegen rassistische Polizeigewalt auf die Straße gehen, hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedet, das – erstmals in Deutschland – institutioneller Diskriminierung den Kampf ansagt.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das am Donnerstag in Kraft tritt, verbietet es VertreterInnen des Staates, Menschen „aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status“ zu diskriminieren. Bei Zuwiderhandlung können Betroffene Schadenersatz erstreiten.

Kritik kam zunächst vor allem von der Polizei. Das LADG mache ihre Arbeit praktisch unmöglich, klagte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor Monaten. Jeder Verdächtige könne nun „Diskriminierung“ schreien, Beamte müssten für alles Protokolle schreiben und Geldstrafen fürchten. Andere Bundesländer sollten keine PolizistInnen mehr zu „Großlagen“ nach Berlin schicken, lautete die Empfehlung.

Die Agitation hat gewirkt: Am Montag erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der Hauptstadt vorerst keine PolizistInnen mehr als Amtshilfe zu gewähren. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) polterte, das rot-rot-grüne Vorzeigeprojekt sei „im Grunde ein Wahnsinn“ und stelle PolizistInnen „unter Generalverdacht“. Andere Innenminister äußerten sich ähnlich. Am Mittwoch soll das LADG Thema auf der Innenministerkonferenz sein.

Berliner Senator weist Vorwürfe zurück

Im Zentrum der Kritik steht die „Beweiserleichterung“, von Kritikern „Beweislastumkehr“ genannt. Da nämlich eine Diskriminierung in der Regel kaum zu beweisen ist, muss der oder die Betreffende nur „Tatsachen glaubhaft“ machen, „ die das Vorliegen eines Verstoßes (...) überwiegend wahrscheinlich machen“. Dann, so das Gesetz, „obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen“.

Von einer „Beweislastumkehr“ könne aber nicht gesprochen werden, stellte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) in einem Brief an die Berliner Polizei fest. Die betreffende Person müsse ja mit „glaubhafter Tatsachendarstellung überzeugen“. An der Arbeit der KollegInnen werde sich gar nicht viel ändern, betonte er. „Sie haben den Eid auf die Verfassung geschworen. Die darin formulierten Diskriminierungsverbote und Verbote gegen Ungleichbehandlung sind Richtschnur für ihr Handeln.“

Die grüne Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic sagte der taz: „Wenn Betroffene keine Diskriminierung glaubhaft machen können, haben die Beamtinnen und Beamten auch nichts zu befürchten. Deswegen halte ich die ganze Debatte um das LADG für völlig überzogen.“

Die BefürworterInnen erwidern zudem, dass die „Beweiserleichterung“ seit 2006 im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) enthalten ist, das Klagen gegen Diskriminierungen im privaten Sektor ermöglicht, etwa im Arbeitsverhältnis oder bei der Wohnungssuche. Die damals von KritikerInnen befürchtete „Klageflut“ ist bis heute ausgeblieben.

Rassismus von staatlichen Stellen

Dass das LADG nötig und wichtig ist, steht für die BefürworterInnen außer Frage: Laut Céline Barry, Antidiskriminierungsberaterin beim Berliner Selbsthilfeverein für Schwarze Menschen EOTO, betrifft jede zweite Beschwerde, mit der Menschen zu ihr kommen, staatliches Handeln. „Darunter fallen Diskriminierungen durch die Polizei, Racial Profiling, aber auch missgünstige Behandlung, wenn die Polizei herbeigerufen wird“. Es gebe zudem Sacharbeiter in Behörden, die „rassistisch beleidigen und Antragsteller*innen ihre Rechte vorenthalten“, oder auch „diskriminierende Notenvergabe, Kriminalisierung oder Ausschlüsse seitens Lehrer*innen“.

Insgesamt sind daher zivilgesellschaftliche Gruppen, die seit zehn Jahren für ein solches Gesetz gekämpft haben, zufrieden. Besonders hervor heben sie die Möglichkeit des Verbandsklagerechts, die auch fürs AGG seit Langem gefordert wird. „Eine solche Möglichkeit ist zentral, weil viele Leute nicht die Möglichkeiten und Ressourcen haben, um ihr Recht alleine durchzusetzen“, sagt Lino Lino Agbalaka vom Vorstand des Migrationsrates.

Ob andere Bundesländer es Berlin nach der hysterischen Polizeidebatte gleichtun, wird sich zeigen. Die Regierungskoalitionen in Hessen, Brandenburg, Sachsen und Hamburg haben laut Antidiskriminierungsverband ADVD „eine Prüfung der rechtlichen Lücken und eine Auseinandersetzung mit einem LADG vereinbart“, wie ein Sprecher auf taz-Anfrage erklärte.

In Thüringen stehe ein solches Gesetz sogar in der Koalitionsvereinbarung. Hier sei jedoch aufgrund der Neuwahl in 2021 „eine Umsetzung unrealistisch“.

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47 Kommentare

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  • Deutsche sind Salon-antirassisten. Wenns drauf ankommt, kneifen se

  • Es wäre doch mal interessant, wenn hier auch beschrieben würde, wie man sich dann Polizeieinsätze in der Realität aussehen sollen. Müssen für alle Kontrollen lange Berichte geschrieben werden(um für ein Verfahren vorbereitet zu sein), wodurch ja wieder weniger Polizei auf der Straße ist?



    Gleichzeitig glaube ich, dass sich gerade die, die Ungutes im Sinn führen sich gerade die Hände reiben. Sie können die Polizei noch mehr gängeln und von ihrem eigentlichen Handeln (Verfolgen von Straftaten u.a.) abhalten.



    Vielleicht würde ja auch die Einführung einer neutralen Beschwerdestelle erstmal reichen.

  • Man kann ja von Seehofer halten was man möchte. Aber in dem Fall hat er Recht.

  • Es ist ganz einfach:



    Wer gegen Antifa ist, ist für Fa.



    Und wer gegen Antidiskriminierung ist, ist für Diskriminierung.

    • @Linksman:

      Ganz klar: Nö!

  • Ich vermute, dass der Aufschrei der Obrigkeit nicht daher kommt, dass die Aufschreier so viele Gespräche mit Opfern von Diskriminierung geführt haben. Einxlich gips die ja auch soooo gar nicht richtig.

  • Wenn man manche Innenminister so hört, gewinnt man den Eindruck, dass Polizeiarbeit mit einem „Antidiskriminierungsgesetz“ praktisch gar nicht mehr möglich ist. Für mich ist das nur der letzte Beweis, dass Antidiskriminierungsgesetze in den Ländern längst überfällig sind.

  • Das Handeln von Seehofer selbst ist Wahnsinn. Zu den rassistischen Praktiken der Polizei, kommt "Heimatministerium", die ganze Asylverschärfung inkl. "Sichere" Herkunftsländer und Ankerzentren, Ignoranz und unterlassene Hilfestellung gegenüber den Sterbenden und Dahinvegetierenden Asylsuchenden in Europa und an dessen Grenzen der Toten im Mitelmeer usw. hinzu.

  • Racial Profiling finde ich einen schwierigen Begriff. Natürlich soll die Polizei Leute nicht aufgrund ihres Aussehens kontrollieren. Da unsere Gesellschaft aber grundsätzlich diskriminierend aufgebaut ist, sind proportional viel Menschen mit Migrationshintergrund in niedrigeren Einkommensschichten. Menschen in niedrigeren Einkommensschichten begehen öfter Verbrechen, unabhängig von ihrer Herkunft. Aber wie genau soll das von statten gehen. Bsp: es ist bekannt, dass in einem bestimmten Stadtteil der größte Teil des Drogrnhandels von Menschen mit einem bestimmten Hintergrund betrieben wird, zB HellsAngels-> ich kontrolliere Leute, die wie Rocker aussehen öfter. Wenn diese Gruppe In unserem beispielhaften Stadtteil allerdings hauptsächlich aus Migranten bestehen würde, wäre es dann wirklich diskriminierend, hier öfter Migranten zu kontrollieren?

    • @Vincent Braun:

      Hallo erstmal,



      hm, ich denke das man jeden gleich behandeln sollte. Es könnte ein netter Herr im Anzug mit Aktenkoffer genau so dealen wie ein Typ mit Skatboard und Schlonzigen Sachen gar nix damit am hut hat und nur so rumfährt. Es wäre traurig wenn die Beamten nur noch eine Gruppe beobachten und evtl so die wahren Schuldigen gar nicht finden. Was ist nur los in unserem land wo mal alles locker und in Ordnung war. Das macht traurig. Bei und sind die nachbarn alle unterschiedlich und trotzdem verstehen sich alle gut und nix schlimmes passiert irgendwem von irgend jemand bei uns. Egal ob schwarz, braun, gelb oder weiß. Wieso klappt das sonst nirgends. ich bin total deprie wenn ich das alles so lese.:-(

    • @Vincent Braun:

      "Wenn diese Gruppe In unserem beispielhaften Stadtteil allerdings hauptsächlich aus Migranten bestehen würde, wäre es dann wirklich diskriminierend, hier öfter Migranten zu kontrollieren?"



      Ja, wenn sie häufiger kontrolliert würden als ihr Anteil an der Stadtteilbevölkerung hergibt. Denn nun sind wir ja in einem Stadtteil, in dem wiederum alle Menschen gleich verdächtig oder unverdächtig wären, nur eben eher verdächtig als z. B. in Stadtteilen mit besseren Lebensmöglichkeiten. Im Übrigen schließe ich mich Orwell1984 an.

    • @Vincent Braun:

      Hell's Angels ist eine Vereinigung, die strukturell so übermäßig kriminell unterwegs ist, dass sie an einigen Orten, etwa den Niederlanden, gänzlich verboten wurde. Eine Teilnahme ist freiwillig, eine Kutte jederzeit abnehmbar.



      Vielleicht merken Sie nun, dass Ihr Vergleich hinkt.

    • @Vincent Braun:

      Logischerweise wird bei deiner Idee und beim Vorgehen der Polizei in Bezug auf Kontrollen und die Entwicklung von Verdachtsfällen immer das Ergebnis rauskommen, dass die aufgrund von Racial Profiling Kontrollierten die Kriminalstatistik anführen.

      Ich kontrolliere z.B. in Kreuzberg zehn junge Männer. Davon 8, die man in die Schublade „mit Migrationshintergrund“ stecken kann. Wunder o wunder, werde ich unter den 8 öfters einen Treffer landen, als unter den zwei verbliebenen.



      Im Laufe der Zeit, weil ich mich immer mehr auf diese ominöse Gruppe „mit Migrationshintergrund“ konzentriere und dieser immer mehr Eigenschaften und Merkmale zuweise, die mein Handeln rechtfertigen, entwickelt sich soetwas wie eine „selbsterfüllende Prophezeiung“. Sprich, ich gehe los, kontrolliere nur eine Gruppe und lande unter dieser meine Treffer. Es kann anders aber gar nicht sein.

      Übrigens ist das Merkmal „Hells Angel“ im Gegensatz zu Hautfarbe und angeborenem Erscheinungsbild kein zufälliges, was einen immensen Unterschied beim Vergleich ausmacht.

      • @Hampelstielz:

        Danke für diesen Gedanken! Ich hätte bis eben argumentiert: Wenn ein alter weißer Mann im Park eine Frau belästigt und die Polizei fahndet, dann kontrolliert sie eben alte weiße Männer. Dass aber das anfänglich vielleicht sachlich begründete häufigere Kontrollieren bestimmter Bevölkerungsgruppen auch mehr Resultate ergibt und so durch verzerrte Wahrnehmung Vorurteile zementiert, war mir nicht bewusst.

        • @BUBU:

          Der alte weiße Mann wurde zudem ja auch bei einer Tat gesehen und beschrieben. Racial Profiling meint verdachtsunabhängige Kontrollen oder besser gesagt Kontrollen, bei denen der Verdacht das Aussehen ist.

    • 8G
      83191 (Profil gelöscht)
      @Vincent Braun:

      Es ist hierbei gleichgültig, ob es sich um Migranten handelt. Das Gesetz schließt auch weitere Faktoren (Religion, Alter, Geschlecht etc.) ein, und einer davon heißt "Sozialer Status". Und das ist nicht so klar definiert und kann vom Beruf oder Erscheinungsbild abhängen.

      Also auch die Überprüfung eines Hells Angels kann unter diese Diskriminierung fallen.

      • @83191 (Profil gelöscht):

        Die Hells Angels sind eine kriminelle Vereinigung. Es ist ja auch keine Diskriminierung, jemanden festzunehmen, der mit Braunhemd und Hakenkreuzarmbinde durch die Straßen läuft. Übrigens eine Schwäche des Gesetzesentwurfs, von Weltanschauung zu sprechen: Darunter liefen in der Tat auch wahnhafte und/oder verbrecherische Weltanschauungen wie Rassismus und Faschismus.

  • @Nicolai Nikitin Bürokratischer Mehraufwand bedeutet sicher eine strapaziöse Zusatzbelastung, aber ist kein Argument gegen die Verunmöglichung der praktischen Arbeit. Diese findet ja trotzdem statt. Ein höherer Kontrollgrad ist doch gerade angebracht!

  • Uuuund der nächste CDUler der rumheult:

    ""Herr Geisel muss uns schriftlich versichern, dass das Antidiskriminierungsgesetz für unsere Polizisten keine Konsequenzen hat", sagt Reul dem SPIEGEL."

    Ja Herr Reul, wie sagen die Leute von der Law & Order Fraktion immer? "Wer sich an Recht und Ordnung hält, hat auch nichts zu befürchten."

    • @Firlefonz:

      "Herr Geisel muss uns schriftlich versichern, dass das Antidiskriminierungsgesetz für unsere Polizisten keine Konsequenzen hat." Ein großer Satz! Genial!



      Ist der original?

      • @Karl Kraus:

        Ja. Kannste dir nicht ausdenken sowas. Ich habe mir heute das Schriftstück das Jaybob verklinkt hat durchgelesen. Ich musste erst mal die ganzen Abkprzungen nachschlagen. Ich habe auch nur einen Bruchteil verstanden (Beispiele für Laien wären da gut gewesen). Ein Punkt war z. B. der Unterschied zwischen einem Beweis und einer Glaubhaftmachung. Oder das hier eigentlich nur umgesetzt wird, was ohnehin schon in sämtlichen Grundgesetzen steht (Deutschland, Europa, Menschenrechtscharta, ...) aber juristisch eben keinen Maßstab bietet. So schreiben die Autoren u. a. "Bereits heute sind "Anszeigen ins Blaue hinein" alltäglich zu verzeichnen. Oder das eben die Haftbarkeit bei Berlin liegt und so der bayrische Beamte der nach Berlin muss jetzt nicht wirklich was zu befürchten hat. (Aber vielleicht kann da ein Jurist nochmal den einen oder anderen Punkt übersetzen. Hey taz, habt ihr da jemand?)

        Das ist jetzt halt CDU/CSU typischen rumgewinsel und herbeifabulieren von irgendwelchen Schreckenszenariender BILD und WELT Lesern vermitteln soll dass man das LDAG nicht verstehen muss sondern ganz, ganz böse für Nicht-Berliner Polizeibehorden ist und deswegen eine gaaaaaanz schlechte Idee ist.

        Zitat: "Der Vorwurf, es handele sich beim LADS um ein paternalistisches Gesetz, ist daher nicht haltbar. Es geht nicht darum, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden und öffentlichen Stellen zu bevormunden, sondern darum, den Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Umgang von Bürgerinnen und Bürgern mit staatlichen Stellen mit einem effektiven Mittel zu begegnen."

        Also halt wieder mal viel Mimimi und Scheiße Richtung R2G werfen. Wie die Union das halt schon immer so gemacht hat.

        Sich bei Erfolgen über den Klee loben. Bei Misserfolgen den anderen die Schuid in die Schuhe schieben.

  • Naja, das Hauptproblem für die Polizei scheint ja die Beweislastumkehr zu sein (die sich nicht dadurch verändert, dass man sie einfach Beweiserleichterung nennt). Das widerspricht schon irgendwie den rechtsstaatlichen Grundregeln "In dubio pro reo", siehe auch Artikel 103 unseres Grundgesetzes.



    Vor allem wirft für mich es Fragen nach den Folgen für alle anderen auf. Was heißt "glaubhaft machen"? Reichen da meine beiden Brüder, die für mich Aussagen? Wenn ja, welche Folgen hat das, denn die beiden halten immer zu mir? Und wenn nein, warum nicht? Und wenn ein Richter einen Sachverhalt nicht für glaubhaft hält, ist er dann gleich der nächste Fall fürdas LADG? Und wenn auch der nächste Richter das nicht für glaubhaft hält? Wie lange kann man das eigentlich treiben? Wie lange hätte Erdogan mit diesem LADG die deutsche Justiz nach dem (dämlichen) Böhmermann-Gedicht auf fremde Kosten beschäftigen können? Und für mich die spannendste Frage: Warum gilt das Gesetz eigentlich nicht für Politiker? Wenn es ihm wirklich um Anti-Diskriminierung gegangen wäre, hätte Herr Behrendt sich doch nicht selbst von dem Gesetz ausnehmen müssen. Ein Schelm der Böses dabei denkt...

    • @Samvim:

      "Reichen da meine beiden Brüder, die für mich Aussagen?" In einem Rechtsstaat nennt man die beiden "Zeugen".

      • @Karl Kraus:

        Dann bitte in der Argumentation den direkt folgenden Satz auch nicht unterschlagen.

    • @Samvim:

      Ja was heißt glaubhaft machen, es wird wohl juristisch etwas mehr damit gemeint sein, als ich behaupte etwas.

      • @wirklich?:

        Das weiß leider niemand

    • @Samvim:

      Klasse. Sie hätten Rechtsanwalt werden sollen. Genauso geht´s.

      • @Thomas Schöffel:

        Lieber nicht. Tatsächlich wird es in der Folge aber genau auf solche Fragen hinauslaufen, auf die Herr Behrendt, wie auf viele andere Fragen, trotz einer Habilitation in den Rechtswissenschaft, keine Antwort hat.

        • @Samvim:

          Wie sieht es in deinen Augen eigentlich mit der Validität von Polizeikollegen als Zeugen aus und der Beweislastumkehr, die aktuell bei Opfern von Polizeigewalt liegt, die im Falle der Frechheit einer Anzeigenstellung prompt mit Gegenanzeigen überschüttet werden und mit abgesprochenen Aussagen der Herren und Damen Polizisten konfrontiert? Alles nicht so schlimm oder alles erlogen? Die große Verschwörung der Querulanten oder wie stehst du zu diesen dokumentierten Vorgängen?

          • @Hampelstielz:

            Deine recht hanebüchenen Behauptungen haben nicht nur nichts mit meinem Beitrag zu tun, sie entbehren mMn auch jeglicher Grundlage. Nenne mir doch bitte Beispiele von Aussageabsprachen, Beweislastumkehr bei Opfern oder Gegenanzeigen, die Opfer "überschütten". Gegen Gerüchte, Hörensagen und Vermutungen argumentiert es sich schlecht.

  • Im Blog von Polizei Grün findet sich ein Beitrag, der dem Innenminister das Futter nimmt.



    polizei-gruen.blog...tischer-sicht.html

    • @jaybob:

      Danke für den Tipp.

  • Kritik kam zunächst vor allem von der Polizei. Das LADG mache ihre Arbeit praktisch unmöglich, klagte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor Monaten.

    Ein Schelm wer böses dabei denkt, icht wahr.

  • "Das [...] LADG [...] verbietet es VertreterInnen des Staates, Menschen [...] zu diskriminieren"

    Tja. Nach dem Grundgesetz sollte das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein...

    "Jeder Verdächtige könne nun 'Diskriminierung' schreien, Beamte müssten für alles Protokolle schreiben und Geldstrafen fürchten"

    Wenn Ihr das so seht, dann muss ich schon fragen: was zum Teufel führt Ihr im Schilde?

    Oder andersherum: wollt Ihr wirklich ständig mit dem Verdacht leben, dass Ihr nicht sauber arbeitet? Echt jetzt?

    Ihr solltet Euch über das Gesetz freuen, meine ich.

    • @tomás zerolo:

      Vielen Dank! Das habe ich auch gedacht. Interessante Reaktion, die die Polit-Christen und Vertreter_innen der Schutzmacht da zeigen. Ich vermute, dass den wenigsten Menschen klar ist, wie tiefgreifend Umdenken, Selbstbeobachtung und Selbstkritik sein müssen, wenn wir uns von Rassismus befreien wollen.

  • Wenn die Polizei behauptet, dass ihre Arbeit durch das Gesetz praktisch unmöglich wird, gibt Sie dann nicht zu, dass ihre Arbeit im Grunde auf Diskriminierung beruht???

    • @Oberst:

      Einer meiner ersten Gedanken. Heißt es nicht immer "Wir machen *niemals* Racial Profiling*! *Niemals* kontrollieren wir jemanden nur anhand des Aussehens!"

      Na dann dürfte das LADG ja kein Problem sein.

      Ich lese gerade bei PolizeiGrün: "Als wesentliches Argument gegen das LADG wird vorgebracht, dass es eines solchen nicht bedürfe, da doch Art. 3 GG hier bereits den Gleichbehandlungsgrundsatz auf grundrechtlicher Ebene verankere. "

      DIe GdP ist ja praktisch die Polizei der Union. Und der Union musste das Bundesverfassungsgericht ja schon mehrmals das Grundgesetz erklären. Das gerade die CSU und Seehofer jetzt rumplärren wundert mich nicht wirklich.

      Apropos GdP: www.youtube.com/watch?v=QwAm7RnrZyo :)

      • @Firlefonz:

        Oh sorry. GdP mit DPolG verwechselt. Finde ich jetzt ja fast schade das es nicht die DpolG war die klagt. Würde mich jetzt aber wundern wenn von da keine Klagen kommen :)

        • @Firlefonz:

          Off Topic, aber *das* muss ich noch kurz loswerden: Ohhhhhhhhh armes DPolG. Armes Rainer Wendt. Buuuhuuuhuuu. Wie die sich in ihrer Opferrolle suhlen. Wie erbärmlich. Soviel zu DPolG.

          www.welt.de/vermis...ige-gegen-taz.html

          Und schauen wir mal noch auf den "Chef" dieser Organisation - Rainer Wendt:

          "Erinnert ihr euch an Rainer Wendt? Den Donald Trump unter den deutschen Gewerkschaftlern? Der Typ, bei dem man höflich annimmt, dass er irgendwann schon auch mal was schlaues gesagt haben wird, aber es erinnert sich irgendwie niemand daran? Den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft? Der jahrelang Besoldung als Hauptkommissar abgriff, ohne die Tätigkeit auch auszuüben? Und von der AXA hat er sich auch bezahlen lassen? DER Wendt?

          Dessen Gewerkschaft daraufhin die Mitglieder wegliefen? DER Wendt?

          Der daraufhin von der Union als Sachverständiger geladen wurde, für eine Tätigkeit, die er gar nicht ausübt, und für die er trotzdem Geld abgegriffen hat? Der dann noch einen Preis für Demokratieerhalt gekriegt hat? DER Wendt? Ja?

          Nun, … der wird jetzt in Sachsen-Anhalt Staatssekretär im Innenministerium.

          Kannste dir nicht ausdenken, sowas."

          blog.fefe.de/?ts=a326ed4c

          blog.fefe.de/?ts=a3257acd

          Ein paar Tage später dann:

          ""Am Sonntag erfuhren die Magdeburger Staatskanzlei und das Innenministerium dann nach Hinweisen aus Nordrhein-Westfalen, dass eine Ernennung Wendts zum Staatssekretär rechtlich gar nicht möglich ist: Denn gegen Wendt wurde in Nordrhein-Westfalen eine Disziplinarmaßnahme verfügt.""

          Quelle: blog.fefe.de/?ts=a31f428b

          www.youtube.com/watch?v=ZTpljFizOvY :)

    • @Oberst:

      Es geht wohl eher darum, dass Vorwürfe nicht mehr bewiesen werden müssen, sondern eine "Glaubhaftmachung" reicht. Was das ist, weiß aber noch keiner.

      • @Samvim:

        Wenn ich es richtig verstanden habe: Da müssen einem Richter keine Beweise vorgelegt werden, sondern es muss nur etwas glaubhaft dargelegt werden. Der Richter (die Richter) kann dann entscheiden ob er einer Aussage glauben schenkt oder eben nicht. Es muss lediglich plausibel genug sein. So habe *ich* das jetzt verstanden. Siehe polizei-gruen.blog...tischer-sicht.html

        Bzw: de.wikipedia.org/wiki/Glaubhaftmachung

        • @Firlefonz:

          Und genau damit wird es zu einer willkürlichen Entscheidung - ich halte Kritik daran in einem Rechtsstaat, der Willkür bekämpfen soll, für angebracht.

          • @Samvim:

            Also wenn ich das Polizei Grün Paper richtig verstanden habe muss das schon Substanz haben. Wenn du keine BEweise hast musst du eben, wie sagt man, EIdes statt "abgeben" ?

            Das Paper dazu: "Bei der Glaubhaftmachung kommen nicht nur die in §§ 371 ff ZPO geregelten Beweismittel des Strengbeweises in Betracht. Vornehmlich bedient man sich hier der Versicherung an Eides Statt. Erforderlich ist dabei stets eine eigene Sachdarstellung der betreffenden Partei Zulässig als Beweismittel zur Glaubhaftmachung sind ferner privat eingeholte Sachverständigengutachten (KG Rpfleger 87, 262), Lichtbilder (Jena OLGR 97, 94), unbeglaubigte Fotokopien (BGHZ 156, 139, 143 = NJW 03, 3558, 3559), schriftliche Zeugenaussagen (§ 377 III) oder telefonische Auskünfte und Bestätigungen. Die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung lässt die Beweislast grundsätzlich unberührt."

    • @Oberst:

      Sehe ich nicht so. Die Polizei befürchtet wohl eher einen erhöhten bürokratischen Aufwand, der insbesondere in Zeiten allgemeiner Personalknappheit kontraproduktiv wirkt.

    • @Oberst:

      Ja, das verstehe ich genau so.



      Wie entlarvend.....

      • @Life is Life:

        Oder erfrischend ehrlich, je nachdem wie du es sehen willst ;-)



        So oder so ein weiteres Argument dafür, endlich Alternativen zur Polizei zu entwickeln und umzusetzen. In den USA kommt mancher Orts Bewegung in dieser Frage auf. Ich bin gespannt, ob positive Impulse auch hier umgesetzt werden können, um die Polizei langfristig durch andere Methoden der Kriminalitätsvermeidung mittels Ursachen- statt Symptombekämpfung.



        Vers beaux temps!

      • @Life is Life:

        Und ist es nicht umgekehrt so, dass die Polizei Kommentare wie die Ihren wiederum als Beleg für ihre Sichtweise betrachtet?