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Anklage wegen fahrlässiger TötungMitarbeiterin bringt Corona-Tod

Gegen eine Frau, die Bewohner eines Hildesheimer Seniorenheims mit dem Coronavirus infiziert hatte, wird Anklage erhoben. Mehrere Betroffene starben.

Impf­geg­ne­r*in­nen können Menschenleben gefährden, zeigt der Hildesheimer Fall Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Hildesheim taz | Die Vorwürfe wiegen schwer: Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim jetzt eine 45-jährige Frau angeklagt. Die frühere Mitarbeiterin im Hildesheimer „Vitanas Pflege Centrum“ soll für einen Corona-Ausbruch in dem Seniorenheim verantwortlich sein, in dessen Folge mehrere Bewohner starben.

Aus Sicht der Ermittler steht fest, dass die ungeimpfte – und bei der Arbeit als Impfgegnerin bekannte – Beschuldigte ihren Vorgesetzten einen gefälschten Impfpass vorgelegt, trotz einer eigenen Covid-Infektion weitergearbeitet und das Virus so ins Heim getragen hatte.

Ende November des vergangenen Jahres soll die Frau der Heimleitung telefonisch mitgeteilt haben, dass ihr im selben Haushalt lebender Sohn an dem Coronavirus erkrankt sei. Nur aufgrund des falschen Impfzertifikats, das eine zweifache Impfung bescheinigte, sei ihr eine weitere Tätigkeit als sogenannte Alltagsbegleiterin in dem Heim erlaubt worden. Wäre dem Arbeitgeber bekannt gewesen, dass die Angeklagte nicht geimpft war, hätte sie ihren Dienst nicht antreten dürfen und sich in Quarantäne begeben müssen.

Spätestens drei Tage später soll die Angeschuldigte bereits selbst mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein und einen Kollegen bei einer Kaffeepause angesteckt haben, so die Hildesheimer Staatsanwältin Christina Wotschke. Dieser Arbeitskollege habe seinen Dienst bis Anfang Dezember fortgesetzt, ohne von seiner Infektion zu wissen.

14 Menschen indirekt angesteckt

An den folgenden Tagen wurden in dem Heim drei weitere Ansteckungen beim Pflege- und Reinigungspersonal und elf Ansteckungen unter den Bewohnern festgestellt. Die Infektionen sollen laut Staatsanwaltschaft zumindest „mittelbar“, also indirekt, durch die Angeschuldigte verursacht worden sein.

Unter den mit Covid Infizierten waren eine 93-Jährige, eine 85-Jährige und eine 80-Jährige. Alle drei Bewohnerinnen verstarben in der Folgezeit, wobei die rechtsmedizinischen Untersuchungen zu dem Ergebnis gelangten, dass die ­Corona-Infektion bei der 80-Jährigen todesursächlich gewesen sein soll. Bei den beiden anderen Frauen seien andere Ursachen nicht auszuschließen, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 45-Jährigen vor, sie hätte erkennen müssen, dass sie sich durch engen Kontakt mit infizierten Personen auch selbst infizieren könnte – so wie es dann ja auch passierte. Zudem habe sie gewusst, dass einige Heimbewohner gesundheitlich beeinträchtigt waren und Vorerkrankungen hatten. Dass sie sich durch ihr Verhalten möglicherweise infizieren und an Corona sterben könnten, hätte der Frau aus Sicht der Staatsanwaltschaft klar sein müssen.

Vorgesetzte prüfen Impfausweis

Die beschuldigte Frau hatte sich erst später selbst krankgemeldet, laut Ermittlungen vier Tage nach dem ersten Anruf. Das war am 30. November. Eine Woche später habe sie telefonisch ihrem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ihr ebenfalls an Corona erkrankter Lebensgefährte wegen eines schweren Verlaufs ins Krankenhaus gebracht worden sei. Im Verlauf dieses Telefongesprächs habe der Vorgesetzte die Mitarbeiterin daran erinnert, ihren Impfausweis vorzulegen.

Diese soll daraufhin per Handy ein Foto des – gefälschten – Zertifikats geschickt haben. Eine spätere Durchsuchung und Auswertung des sichergestellten Mobiltelefons der Angeschuldigten habe dies bestätigt, sagt Staatsanwältin Wotschke. Auch gegenüber dem örtlichen Gesundheitsamt soll die Frau auf ihre angebliche Doppelimpfung verwiesen haben.

Da die Angeschuldigte bei ihren Vorgesetzten bereits als Impfgegnerin bekannt war, holten diese Informationen über den auf dem Zertifikat angegebenen Impftermin und die Chargennummern der vermeintlichen Impfdosen ein. Daraus ergab sich, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte.

Am 10. Dezember stellte die Heimleitung die Mitarbeiterin daraufhin vom Dienst frei und erstattete Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Die Ermittlungen in dieser Sache laufen laut Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren. Die Beschuldigte habe die Nutzung eines gefälschten Ausweises auch eingeräumt, sich zu den weiteren Vorwürfen jedoch nicht geäußert.

Proben belegen ihre Schuld

Dass die frühere Mitarbeiterin für den Corona-Ausbruch in dem Pflege­heim verantwortlich ist, schließt die Staatsanwaltschaft aus Laboruntersuchungen: Ermittler hatten PCR-Abstriche der verstorbenen Bewohnerinnen, der Beschuldigten und ihres inzwischen verstorbenen Lebensgefährten gesichert und zur Analyse und einer sogenannten Genomsequenzierung an unterschiedliche Labore übersandt.

Allerdings wurde die Probe der Beschuldigten in einem der Labore versehentlich vernichtet, wie die ­Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtete. Dennoch glaubt die Staatsanwaltschaft aufgrund der Analyse der weiteren, noch erhaltenen Proben einen kausalen Zusammenhang belegen zu können.

Die bei den Verstorbenen identifizierten Virusdaten hätten mit denen des gestorbenen Partners der Angeklagten übereingestimmt. Weil der Mann in dem betreffenden Zeitraum aber nicht in dem Altenheim gewesen sei, müsse die 45-Jährige verantwortlich sein und das Virus in die Einrichtung getragen haben.

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46 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Ich hoffe und wünsche, dass die Klage Erfolg hat. Wo Dummheit blüht, hat Nachsicht keinen Sinn.

  • Wenn die Klage Erfolg hat, waere das sicher wirkungsvoller als angedrohtes Berufsverbot im Kampf gegen Impfverweigerer.

  • Da bin ich mal gespannt.

    90% der Lungenkrebsfälle bei männlichen Rauchern werden durch das Rauchen verursacht.



    Aber dennoch ist es noch nie, niemals in einem Einzelfall gelungen nachzuweisen, dass die konkrete Erkrankung durch das Rauchen verursacht wurde um die Zigarettenindustrie in die Haftung zu nehmen.

    Und hier wäre dann wohl der Nachweis zu erbringen, dass hundertprozentig sicher ist, dass die Coronainfektionen durch die Beschuldigte verursacht worden sind.

    Aber ich fürchte, im Gegensatz zur Zigarettenindustrie werden in diesem Fall Anscheinsbeweis und Hörensagen für eine Verurteilung ausreichen.

    • @Bolzkopf:

      Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

      • @jens richter:

        In bubio pro deo ...

      • @jens richter:

        Da Viren mit jeder übertragung minimal mutieren kann man übertragungswege sehr eindeutig nachvollziehen. Viren unterschiedlicher Überträger weichen also sehr stark voneinander ab.



        Ein Einzelfallnachweis ist also in so einem Fall gut möglich.

        • @Benjamin:

          Na, dann hat die StA ja sicher eine DNA-Probe von den Stämmen entlang der Infektionskette gesichert, oder ?

  • Viel wichtiger als die sich abzeichnende Gefängnisstrafe dieser Person ist der Schutz der Allgemeinheit durch ein lebenslanges Berufsververbot.

    Danke für diesen nüchternen und werturteilsfreien Bericht.

  • zu was die eklatante Unterbesetzung im Pflegebereich dann doch für Ergebnisse zeitigt.



    Bei genügend Personal hätte die Einrichtung der Angestellten trotz zweifachem gefälschtem Impfpass um die Betriebssicherheit zu wahren die Angestellte sicherlich krank gemeldet, oder freigesellt. Das war sicherlich auch Intention der Angestellten mit dem Anruf in der Einrichtung. Wer ahnt schon das der Arbeitgeber sich auf ein Stück Papier (gefälscht oder nicht gefälscht) zurückzieht und damit fahrlässig den weiteren Hergang billigend in Kauf nimmt. Letztlich nur aus Mangel an Personal. Zudem hatte er möglicherweise Wissen über die Impfverweigerung seiner Angestellten.



    Wenn nicht wäre dennoch Vorsicht angesagt, da die Medien seinerzeit über Nichtgeimpfte in Pflegeeinrichtungen ausführlich berichtete.

    Da beisst sich die politische Katze eben wiedermal in den Schwanz.

    Solange Hr. Lauterbach den Pflegebereich nicht wertschätzt - im wahrsten Sinne der Worte - solange werden wir wie schon jetzt wiederholt medizinische und pflegerische Engpässe erleiden und der Pflegebereich weiterhin Personal verlieren. Und zukünftig nicht mehr wegen der Frage einer Impfung.

    Natürlich ist die Bewerbung von Spritzmittel für eine Verwaltung und einen Minister einfacher als eine umfassende Korrektur des Gesundheitswesens.

    Doch was davon können wir von unserem derzeitigen Minister wohl noch erwarten?

  • Der Kommentar wurde entfernt.

    Die Moderation

    • @RubiussiubuR:

      Alles, was Sie schreiben, ist falsch bzw. querdenkerische Verdrehung der Fakten.

    • @RubiussiubuR:

      vielleicht solltest du mal einen reality-check machen... und da meine ich explizit eine überprüfung deiner "bestätigungsfehler" bzw. den "cognitive bias"...

      du stolperst bei deiner schlussfolgerung nämlich drüber...



      dein unbegründetes empören ist nur dessen folge...

      ich glaube, du könntest deine zeit sehr viel besser nutzen - aber das ist natürlich deine eigene entscheidung...

  • "Ende November des vergangenen Jahres soll die Frau der Heimleitung telefonisch mitgeteilt haben, dass ihr im selben Haushalt lebender Sohn an dem Coronavirus erkrankt sei. Nur aufgrund des falschen Impfzertifikats, das eine zweifache Impfung bescheinigte, sei ihr eine weitere Tätigkeit als sogenannte Alltagsbegleiterin in dem Heim erlaubt worden. Wäre dem Arbeitgeber bekannt gewesen, dass die Angeklagte nicht geimpft war, hätte sie ihren Dienst nicht antreten dürfen und sich in Quarantäne begeben müssen."

    Verstehe ich nicht. Eine Impfgegnerin teilt dem Arbeitgeber telefonisch mit, dass ihr Sohn an Corona erkrankt ist. Wenn der Arbeitgeber ihr gegen Vorlage eines Impfausweises "erlaubt" weiterzuarbeiten, statt in Quarantäne zu gehen - heißt das, sie wollte unbedingt weiterarbeiten? Warum? Während Quarantäne hätte sie Lohnfortzahlung bekommen, ihren Job hätte sie deshalb nicht verloren, oder? Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gab es 11/2021 noch nicht.

    Klingt von Seiten des Arbeitgebers unglaubwürdig. War es vielleicht eher so, dass sie in Quarantäne begeben wollte er er ihr das nicht erlaubt hat?

    Hätte er nicht auch hellhörig werden müssen, wenn eine Impfgegnerin zum Zeitpunkt der Infektion ihres Sohnes plötzlich eine 2fache Impfung belegen kann?

    Und musste er sie bei Infektion im selben Haushalt nicht eigentlich auffordern, sich in Quarantäne zu begeben. Ich hätte gedacht, Leitungen von Pflegeeinrichtungen wären in der Pflicht, Infektionsrisiken zu vermeiden. Dass eine Impfung das Risiko der Infektion und Weitergabe nur reduziert und nicht ausschließt, konnte man ja selbst als Laie zu "Booster-Zeiten" bereits wissen.

  • Auf einem ganz anderen Blatt stehen die arbeitsrechtlichen Verfehlungen.

    Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises (wobei dieser ja im eigentlichen Sinne nicht vorgelegt wurde...)

    Dies wird mit Sicherheit arbeitsrechtliche Konsequenzen haben...

    ...von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung....

  • "Ende November vergangenen Jahres..."

    Das finde ich nun wirklich sehr interessant.

    Denn:



    unter dem Ausfertigungsdatum 08.05.2021 erließ das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die

    "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von



    Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-



    Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV)"

    Darin findet sich folgende Passage (Zitat):

    "§ 2 Begriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Verordnung ist

    1. eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus



    SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,

    2. eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,..."

    Laut dieser Verordnung galten geimpfte Personen also als asymptomatisch im Sinne dieser Verordnung mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

    Dies bedeutete, dass Geimpfte mit Symptomen als asymptomatisch im Hinblick auf Corona behandelt wurden, was z.B. dazu führte, dass Ärzte selbst bei deutlichen Corona-Symptomen keine Tests bei Geimpften vornahmen.

    Sollte in dem Heim das geimpfte Personal, wie es in sehr vielen Unternehmen in Deutschland - z.B. auch in Kindergärten und Schulen üblich war - von der täglichen Testpflicht befreit gewesen sein (was anzunehmen ist), so dürfte es schwer nachweisbar sein, dass Patienten und andere Mitarbeiter von dieser einen Hilfskraft angesteckt wurden.

    Die Genomanalyse ist wohl wenig aussagekräftig, weil in einem engen räumlichen Zusammenhang (Stadt/Landkreis) davon ausgegangen werden darf, dass ein Virus mit identischem Genom zirkuliert.

  • Interessant im Hinblick auf die Gestattung von „Arbeitsquarantäne“ bei kritischer Infrastruktur.

    Am 23.03.2020 erschien auf aerzteblatt.de ein Artikel unter der Überschrift:



    "RKI lockert Quarantäne-Emp­fehlungen für medizinisches Personal"

    Dort heißt es (Zitat):

    "Das Robert-Koch-Institut hat seine Empfehlungen für COVID-19-Kontaktpersonen unter medizinischem Personal an Situationen mit relevantem Personalmangel angepasst: „Medizinisches Personal muss künftig nach engem ungeschützten Kontakt zu COVID-19-Erkrankten nicht mehr so lange in Quarantäne und darf bei dringendem Bedarf in Klinik oder Praxis arbeiten, solange keine Symptome auftreten“, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler heute in Berlin."



    "Falls möglich sollte aber der Einsatz dieser Personen in der Versorgung vulnerabler Patientengruppen vermieden werden. Auch diese Kontaktpersonen müssen sich selbst beobachten, ..."

    Dann sollten also die Verantwortlichen des RKI , insbesondere Wieler, im Hinblick auf die von Ihnen ausgesprochenen Lockerungen ebenfalls vor Gericht gestellt werden.



    (Bei unzureichender Datenlage haben sie somit den Tod von Patienten und vulnerablen Gruppen mit solchen Anordnungen billigend in Kauf genommen).

    Es fragt sich auch, wie oft Arbeitsquarantäne tatsächlich in deutschen Altenheimen angewendet wurde und wieviele Menschen dieser Praxis zum Opfer gefallen sind.



    (Denn die erstaunlich hohen Opferzahlen in Altenheimen werfen aus meiner Sicht Fragen auf...)

    Das könnte sehr unangenehm für RKI-Verantwortliche, Bundesgesundheitsminister und die verantwortlichen Heimleiter werden.

    • @RubiussiubuR:

      in dem artikel hast du - vermutlich bias-verursacht - den eigentlich wichtigen absatz überlesen... dieser besagt:

      "War die Person einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt, dazu gehört etwa der Kontakt mit Sekreten oder Aerosolen eines Erkrankten, erfolgt eine häusliche Quarantäne, die aber auf 7 Tage reduziert werden kann. "

  • "Weil der Mann in dem betreffenden Zeitraum aber nicht in dem Altenheim gewesen sei, müsse die 45-Jährige verantwortlich sein und das Virus in die Einrichtung getragen haben."

    Etwas löchrige Kausalkette. Ebenso hätte die Angeklagte das Virus aus der Einrichtung nach Hause geschleppt haben können.

  • Unwahrheiten werden nach wie vor nicht wahrer, in dem man sie ständig wiederholt.Erstaunlich, dass man das wiederum offensichtlich ständig wiederholen muss.

    Die Impfung reduziert erwiesenermaßen das Risiko der eigenen Infektion und auch der Weitergabe von Covid-19 durch infizierte aber geimpfte Personen.



    Nicht gewaltig, aber relevant. Insbesondere in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.

    Quellen (exemplarisch): www.eurosurveillan...0#abstract_content

    www.thelancet.com/...1)00648-4/fulltext

    • @Kawabunga:

      Ja und? Im Strafrecht braucht es für das Verschulden den sicheren Nachweis: der wird nicht zu führen sein, wenn die "Wahrscheinlichkeit geringer" ist, dass man als Geimpfter jemanden ansteckt gegenüber einem Ungeimpften.

      Die Ansteckung hätte eben auch stattfinden können, wenn die Mitarbeiterin tatsächlich Impfschutz gehabt hätte - wurde sie eigentlich nicht getestet? Nach meiner Erinnerung waren Tests absolute Voraussetzung, in ein Heim eingelassen zu werden. Sicher der bessere Schutz denn als auf die Impfung zu vertauen und Geimpfte dann nicht mehr zu testen - wenn es denn so war.

    • @Kawabunga:

      Die Studien die sie zitieren beziehen sich allerdings auf die Delta Variante.

      Bei Omikron ist die Wirksamkeit gegenüber Infektion deutlich geringer, das RKI hat sie sogar für manche Zeiträume und Gruppen mit 0 angeben müssen. Seit Ende April wurden dann schlicht keine Daten mehr dazu veröffentlicht.

  • Die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften im Falle eines Risiko-Kontaktes ist rein formal und - wie wir heute wissen - letztlich unsinnig. Vermutlich wähnten sich Geimpfte sogar sicher, mussten zudem nicht in Quarantäne und haben damit vielleicht sogar mehr zur Verbreitung des Virus beigetragen.

    Die Anklage macht eigentlich nur Sinn, wenn die Frau vorsätzlich gegen Hygieneregeln verstoßen hätte. Wenn sie zum Beispiel den alten Menschen direkt ins Gesicht gehustet hätte oder Ähnliches. Allein die Ansteckung … na da können wir uns alle irgendwann verklagen.

    • @Taztui:

      Sie hat vorsätzlich gegen Regeln verstoßen, ganz einfach. Und sie hatte nicht das Recht, über deren medizinischen Sinn oder Unsinn selbst zu entscheiden.

      • @Suryo:

        Stimmt. So weit ist es schon gekommen, ein Regelverstoß! Da ist eine Haftstrafe das mindeste …

        • @Taztui:

          Ein tödlicher Regelverstoß. Ein Verstoß gegen eine Regel, deren Sinn genau der war, das zu verhindern, was dann passiert ist. Begreifen Sie es allen Ernstes nicht?

          • @Suryo:

            Entschuldigung, vermutlich haben Sie wenig medizinische Kenntnisse. Aber die minimale Erhöhung der Wahrscheinlichkeit der Übertragung (sicher ist diese Erhöhung auch nicht) rechtfertigt keine Beschuldigung. Der Tod von Menschen ist tragisch, isolierte Schuldzuweisungen sind in solchem Zusammenhang zynisch. Die Frau ist nicht alleine am Tod der Heimbewohner schuld.

            • @Taztui:

              Haben Sie den Artikel nicht gelesen?

              • @Suryo:

                Doch. Es geht darum, ob die dargestellte Kausalkette schuldhaft durch die Angeklagte verursacht wurde, wobei sich die Schuld aus dem Impfstatus reduziert. Und da kann man klar sagen, die Impfung hätte keinen sachlichen Unterschied gemacht sondern lediglich einen formalen Unterschied.

                Die Impfpflicht wurde am Ende nur eingeführt, um die Impfquoten der Angestellten zu erhöhen und dann die Quarantäne-Regeln abzubauen. Leider ging diese Idee nicht auf. So sollten am Ende selbst frisch infizierte Mitarbeiter (unter Vollschutz) weiter arbeiten (müssen), damit der Betrieb aufrecht erhalten wird.

                Das ist der Skandal: eine Einzelperson soll nun Verantwortung für ein verkorkstes System, welches gar nicht kann, was es verspricht, übernehmen. Und warum? Damit Leute wie Sie sich weiter sicher fühlen.

                • @Taztui:

                  Die Frau wurde nur zur Arbeit gelassen, weil sie einen gefälschten Impfpass vorlegte. Im übrigen ist die Viruslast bei Geimpften zumeist geringer.

                  • @Suryo:

                    damit ist aber kein Nachweis geführt, dass sie nicht ansteckend gewesen wäre - das hätte ggf. ein Test gezeigt.

  • Halten wir fest, was im Artikel steht: Fünf Pfleger und Reiniger haben sich sich mit Covid angesteckt und diese Ansteckung weitergegeben. Von diesen fünf waren vier vollständig geimpft, ohne daß das auf die eigene Infektion und die Weitergabe einen erkennbaren Einfluß gehabt hätte. Nach heutigem und schon länger bestehendem Wissensstand erwartet das auch niemand. Die Impfung schützt vor einem eigenen schweren oder tödlichen Verlauf aber sonst, gegen anfängliche Hoffnungen, vor gar nichts.



    Es sind aber auch elf Bewohner erkrankt und drei gestorben. Gibt es in der Ereigniskette ein Fehlverhalten oder eine zuweisbare Schuld? Eindeutig ja. Die hier Angeklagte hat ihren Arbeitgeber sofort bei Bekanntwerden der Infektion des im selben Haushalt lebenden Sohnes in Kenntnis gesetzt. Natürlich hätte sie bei einem so kritischen Arbeitsplatz sofort unter Quarantäne gestellt werden müssen und zwar, siehe oben, unabhängig vom Impfstatus. Da die Unwirksamkeit der Impfung gegen Weitergabe an vier konkreten Fällen in diesem Prozeß klar erwiesen ist, kann der Impfstatus für die hier verhandelte Frage keine Rolle spielen. (Die wissentliche Falschangabe und Urkundenfälschung ist natürlich eine eigene Tat und kann als solche verfolgt werden.)



    Das ganze geschah im Dezember 2021. War die Unwirksamkeit der Impfung gegen Weitergabe da bereits hinreichend bekannt? Für einen Heimleiter mit der Pflicht, sich über Risiken für die ihm anvertrauten Bewohner besonders kundig zu halten, eindeutig ja. Er hat also aus rein profitorientiertem Beweggrund, um Lohnfortzahlung und den Lohn einer Ersatzkraft zu sparen, wider besseres Wissen eine eindeutig gefährdende und quarantänepflichtige Mitarbeiterin gegen deren Willen in diesem besonders schutzbedürftigen Raum mit einer fadenscheinigen Ausrede weiterarbeiten lassen. Mir scheint die strafrechtliche Beurteilung dieser groben Verantwortungslosigkeit eindeutig.

    • @Axel Berger:

      Während der ersten 48 Stunden der Infektion ist eine Weitergabe des Virus besonders wahrscheinlich. Solange dauert es bis das Immunsystem zu einer starken Reaktion kommen kann. Davon sind natürlich auch Geimpfte betroffen und es wäre besonders wichtig, dass sie in dieser Zeit keine Kontakte, vor allem enge Kontakte pflegen. Nach diesen 48 Stunden bleibt die Infektionsgefahr durch Ungeimpfte für längere Zeit auf dem hohen Niveau, Geimpfte erholen sich sehr schnell. In der Regel sind sie spätestens ab dem 5ten Tag nicht mehr infektiös. In dem Sinne, Maske tragen, Abstand wahren, nicht übertreiben und vor allem nicht verharmlosen. Einfach sich so verhalten, als ob die Krankheit durch die (Atem)Luft übertragen wird. Dann muss auch niemand sterben.

    • @Axel Berger:

      100% Zustimmung Axel, meine Worte. Danke!

    • @Axel Berger:

      "gegen deren Willen" - wo lesen Sie das?

      • @Tetra Mint:

        Warum sonst hätte sie anrufen sollen? Um über die Sorgen einer Mutter mit krankem Kind zu plaudern?

    • @Axel Berger:

      Die Impfung ist nicht unwirksam gegen Weitergabe, sondern nicht zu 100% wirksam.

      Die Welt, auch bei Medikamenten, ist nicht schwarz und weiß...

      Ein Ausbruch wie hier erhält durch die Impfung eine andere Wahrsacheinlichkeit. Nach dem Gesetz der Großen Zahlen (relative Häufigkeit ≅ Wahrscheinlichkeit bei häufiger Ausführung) gibt es durch Impfung weniger Ausbrüche, und damit weniger Tote.

      Ob das juristisch reicht, Schuld am Tod anderer auf sich zu laden, wenn man Impfverweigerer ist, ist die Frage. Faktisch ist es so.

    • @Axel Berger:

      In dem Artikel steht eben NICHT, dass die anderen Kollegen geimpft gewesen waren.

      Wenn ich das richtig lese, besteht das Verbrechen darin, als wissentlich ungeimpfte Person trotz direktem Corona-Kontakt weiterzuarbeiten und in so einer kritischen Situation einen Impfausweis zu fälschen.

      Vernünftige Personen wären bei dem direkten Ausbruch in der Familie in Selbstisolation gegangen.

    • @Axel Berger:

      Selbst wenn die "Unwirksamkeit" der Impfung bekannt war - die Impfgegnerin wusste, dass sie alleine wegen ihres gefälschten Impfnachweises wieder ins Heim gelassen wurde. Sie wusste, dass sie - Unwirksamkeit der Impfung hin oder her - nicht geimpft war. Sie hat ganz bewusst die Regeln gebrochen. Es mag ihr leicht gemacht worden sein - tatsächlich hätte sie auch als wirklich Geimpfte nicht ins Heim kommen sollen - aber letzten Endes hat sie es zu verantworten, dass sie das auch getan hat. Es gibt an ihrer persönlichen Schuld nichts zu relativieren.

      • @Suryo:

        Nein, ihre Falschaussage bezüglich der Impfung, die gab es, klar, war weit älter. Im hier behandelten Fall rief sie extra an, um *nicht* zur Arbeit zu kommen. Obwohl, Impfung oder nicht, klar quarantänepflichtig wurde sie zur Arbeit verdonnert und hatte nicht den Mut, sich dem zu widersetzen. Ihre eigene Infektion war zu dem Zeitpunkt eine Möglichkeit mit begrenzter Wahrscheinlichkeit -- um 25 % in Familien.*) Als sie drei Tage später eintrat, blieb sie zu Hause.



        *)Aus Studien zur Wirkung der -- frischen -- Impfung gegen Ansteckung ist das der Wert der ungeimpften Kontrollgruppe.

        • @Axel Berger:

          Ach, woher wissen Sie das alles?

          Aus dem Artikel: "Nur aufgrund des falschen Impfzertifikats, das eine zweifache Impfung bescheinigte, sei ihr eine weitere Tätigkeit als sogenannte Alltagsbegleiterin in dem Heim erlaubt worden. Wäre dem Arbeitgeber bekannt gewesen, dass die Angeklagte nicht geimpft war, hätte sie ihren Dienst nicht antreten dürfen und sich in Quarantäne begeben müssen."

          Das widerspricht Ihrer Darstellung (nochmal: woher haben Sie die?) diametral.

          • @Suryo:

            > woher wissen Sie das alles?



            Aus dem Text durch genaues Lesen. Die Frau rief an, um über ihre quarantänepflichtige Situation zu berichten, also offenbar in der Erwartung, zu Hause zu bleiben. Der Arbeitgeber redet sich mit seiner Schutzbehauptung aus der klaren Verantwortung. Die fehlende Impfung, die zum Zeitpunkt ohnehin nicht mehr frisch genug gewesen wäre, um Schutz vor Übertragung zu bieten, (ja @RR, ganz frische tun das etwas) ist irrelevant und ein (leider erfolgreicher) Ablenkungsversuch des Verantwortlichen.

            • @Axel Berger:

              Dass die Frau vorsätzlich einen gefälschten Impfpass vorlegte, blenden Sie geflissentlich aus.

    • @Axel Berger:

      Im Dezember 2021 war Omikron bereits in aller Munde und Delta noch der Standard. Von Delta war da schon bekannt, dass auch eine dreifache Impfung nicht zuverlässig vor Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 schützt. Manche wollten es halt nicht wahrhaben.

      • @Luftfahrer:

        In aller Munde, Nasen- und Rachenraum. Jupp.

      • @Luftfahrer:

        Ja, auch wenn - mühsam sich durchs Dickicht blätternde - Lesers von Presse und Preprints ein wenig mehr wissen - ohne fachlichen Sachverstand ists dennoch schwer, sich zu befreien aus dem Gespinst einst (naja, grad kürzlich eben: vor einem Jahr) vollmundig politpropagierter Versprechungen zur Wirkung des Impfens. Klar war: 100 Prozent hat natürlich nie jemand versprochen, aber eine signifikante Wirkung wurde schon versprochen auf Ansteckungsgefahr und Weitergabe, mithin auf individuelles wie gesamtgesellschaftliches Infektionsgeschehen. Nicht mal zum Wuhan-Typ ist diese Behauptung ex post noch zu halten. Gut gegen schwer krank, minimal oder garnicht wirksam zu Ansteckung, Virenlast, Weitergabe. Dass jetz bezgl. Herbst-Impfstoffen schon wieder das Schlagwort von der womöglich damit erreichbaren "sterilen Immunität" durchs Blätterdickicht geistert, is n Witz. Erstens: wer solls noch glauben? Zweitens: gegen welches Omikron mamba numba five, seven, nine oder Omega xy solls denn so wundervoll steril helfen ????

        • @lesnmachtdumm:

          Hat ihr Lebenspartner sich auch nicht impfen lassen ? Würde er noch leben wenn er sich geimpft hätte ? Das sich nicht impfen lassen ist offensichtlich ausgesprochen problematisch.