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Änderung der GrundsteuerNebenkosten sind keine Nebensache

Kommentar von Thomas Gesterkamp

Die Immobilienpreise steigen, doch für die höhere Grundsteuer sollen Mie­te­r:in­nen aufkommen. Gerechter wäre die Be­sit­ze­r:in­nen zahlen zu lassen.

Über den Dächern von Berlin Foto: Paul Langrock

D ie „Grundsteuererklärung bringt ältere Nutzer zur Verzweiflung, es fließen sogar Tränen“, schlagzeilte der Münchner Merkur. Groß ist die mediale Aufregung, weil Hausbesitzende bis zum 31. Oktober ein Onlineformular des Finanzamtes über ihre Immobilie ausfüllen müssen. Die Abgabe auf Grundbesitz soll sich künftig am aktuellen Verkehrswert der Häuser und Wohnungen orientieren – und nicht mehr an den längst überholten „Einheitswerten“, die in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 stammen, im Osten gar seit 1935 unverändert geblieben sind.

Wer Grund und Boden besitzt, gehört in der Regel zu den Wohlhabenden im Lande. Nach Finanzkrise und Euroturbulenzen sind die Immobilienpreise durch die Decke gegangen. Diese Gewinne steuerlich stärker abzuschöpfen, ist sinnvoll. In vielen Nachbarländern zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die deutsche Regelung enthält hingegen einen Makel, über den kaum berichtet wird.

Der frühere Finanzminister und heutige Kanzler Olaf Scholz ließ nämlich bei der Reform 2019 zu, dass Ver­mie­te­r:in­nen die Abgabe wie bisher zu hundert Prozent auf die Miete abwälzen können. Das dürfte, gemeinsam mit den Preissprüngen bei Strom und Gas, zu neuen sozialen Schieflagen führen. Die Neubewertung der Finanzbehörden orientiert sich demnächst am sogenannten Bodenrichtwert. Dieser zeigt an, wie attraktiv der Standort einer Immobilie ist.

In bürgerlich geprägten Wohngebieten und in den zentral gelegenen Vierteln liegt er besonders hoch, an der urbanen Peripherie und im ländlichen Raum meist niedriger. Viele, die in der Innenstadt zur Miete wohnen, werden daher künftig mehr Grundsteuer zahlen müssen – obwohl das Wohnen durch Spekulantentum, Inflation und Energiekrise schon teuer genug ist. Die einst bagatellisierend als „Nebenkosten“ bezeichneten Zusatzlasten sind nicht länger nebensächlich. Sie werden zur zweiten Miete.

Unbezahlbare Mieten in Metropolen

In den Metropolen, aber auch in manchen Universitätsstädten oder touristisch attraktiven Gegenden verschlingen neu bezogene Zwei- oder Dreizimmerwohnungen die Hälfte des Monatseinkommens auch von Menschen, die eine relativ gut bezahlte Stelle haben. Wenn zu einer Kaltmiete im vierstelligen Bereich noch mehrere hundert Euro für Gas, Strom, Wasser, Grundsteuer, Müllabfuhr und Straßenreinigung hinzukommen, werden schnell die Belastungsgrenzen erreicht.

Nicht nur gering Verdienende, auch Familien mit mehreren Kindern und entsprechendem Platzbedarf müssen dann umziehen – in die weniger beliebten Trabantenstädte, oder gleich in strukturschwache Regionen. Anders als an den Tankstellen, wo die Preissprünge auf großen Tafeln am Straßenrand sichtbar sind, wirkt beim Wohnen ein psychologischer Verzögerungseffekt. Denn abgerechnet wird meist mit Verzug.

Eine Aufstellung der Nebenkosten erhalten viele Betroffene erst im Folgejahr. Die Energieversorger erheben zwar Abschläge, die schockierend hohe Nachzahlung aber wird frühestens nach dem Heizen im Winter fällig. Die Finanzbehörden fangen zwar jetzt an, die Grundsteuer neu zu bestimmen, auf Basis der veränderten Sätze eingefordert wird sie jedoch erst ab 2025.

Drastische Erhöhungen bei den Kosten für Basisbedürfnisse sind stets ein Warnsignal an die Politik. Das gilt sogar für Diktaturen, und umso mehr für Demokratien, die auf die Loyalität der Regierten stärker angewiesen sind. Die Historie erzählt von Brotaufständen, von Revolten gegen Getreidemangel oder in neueren Zeiten von militanten Protesten allein aufgrund hoher Spritpreise.

Immobilien sind eine lukrative Geldanlage

Das Problem steigender Mieten schlummert im Vergleich dazu eher im Verborgenen – schon deshalb, weil nicht alle, auch nicht alle Einkommensschwachen, in gleichem Maße betroffen sind. Wer zum Beispiel relativ günstig in der Provinz lebt und nicht mit Gas, sondern vorrangig mit einem alten Kaminofen heizt, spürt die neue Belastung weniger als andere.

Die Mietpreise steigen seit mehr als zehn Jahren überdurchschnittlich. Viele können sich nicht mehr leisten, dort zu leben, wo sie arbeiten, vor allem nicht in den teuren Großstädten. Wer zu wenig verdient, weicht auf günstigere Orte aus. Doch auch im Umland der Ballungsräume sind die Preise gestiegen, zudem rauben längere Anfahrtswege Zeit und Kraft, von der zusätzlichen Belastung für die Umwelt ganz zu schweigen.

Für Vermögende ist das sprichwörtliche Betongold immer noch eine sehr lukrative Form der Geldanlage

Die Bundesregierung unternimmt wenig. Das Wohngeld ist viel zu niedrig, das angekündigte (auch noch zu versteuernde) Energiegeld von einmalig 300 Euro ein schlechter Witz. Auch bei der Grundsteuer muss dringend nachgebessert werden. Der DGB und der Deutsche Mieterbund fordern seit Jahren, dass Hausbesitzende die Abgabe nicht mehr bequem auf die Be­woh­ne­r:in­nen abwälzen können. Für Vermögende ist das sprichwörtliche „Betongold“ immer noch eine sehr lukrative Form der Geldanlage.

Bild: privat
Thomas Gesterkamp

ist promovierter Politikwissenschaftler und Autor für Radio und Printmedien in Köln.

Neben den privatisierten Wohnungskonzernen tummeln sich auf dem Markt internationale Fonds und Investmentfirmen. Wer Millionen oder gar Milliarden Euro in ein Mietobjekt stecken kann, um daraus Profit zu schlagen, dem tut eine höhere Besteuerung nicht weh. Die Interessenvertretungen der Immobilienwirtschaft aber laufen Sturm gegen alle Vorschläge, die ihre Klientel belasten. Die einflussreiche Lobby warnt vor „mehr Bürokratie“ oder unkt, Ei­gen­tü­me­r:in­nen würden dann einfach die Kaltmiete weiter erhöhen.

Es ist sozial gerecht, jene zur Kasse zu bitten, die Häuser oder Grundstücke besitzen. Das Umlageverbot auf die Miete ist ein notwendiger Schritt im Verteilungskampf und das Recht auf preiswertes Wohnen. Konservative und Neoliberale wollen davon nichts wissen. In der Vorgängerregierung hat sich Olaf Scholz dem Koalitionspartner CDU gebeugt. In der Ampel sollte der SPD-Kanzler­ mehr sozialpolitisches Profil zeigen.

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40 Kommentare

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  • Das sind doch alles Nebelkerzen.



    Solange der Wohnraum knapp ist und die großen Konzerne insbesondere das untere Mietende weitgehend selbst bestimmen können, bleiben die Mieten hoch und damit auch die Grundsteuer.

    Letztlich ist das alles gekoppelt, da haben sogar die Lobbyisten ausnahmeweise recht. Solange der Staat die Hatz IV Mieten dem Markt überlässt, wird sich daran auch nichts ändern.

  • Man muss einfach mal im Auge behalten dass diese Änderungen einen mehr als deutlichen Gelbstich hat.

    Und wenn man dann mal schaut, wie gering der Anteil der Vermietenden an der Bevölkerung ist fragt man sich natürlich schon, wessen Interessen der Gilb hier mal wieder durchgemogelt hat.



    Die Wohnungswirtschaft läßt grüßen und hat sicher schon die Sektkorken knallen lassen.

    • @Bolzkopf:

      Wo sollte dieser Gelbstich den herkommen? Zum Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes war die FDP in der Opposition! Die jetzige Gesetzesänderung geht auf schwarz-rot zurück und setzt lediglich ein Urteil des BVerfG um.

      An der Lastenverteilung der Grundsteuer wurde dabei nix geändert. Die Grundsteuer trägt der Mieter als Teil der Nebenkosten schon immer.

      Bin sehr gespannt, wo Sie da eine gelbe Handschrift sehen wollen.

  • Es ist noch schlimmer: Er muss die Differenz zur marktüblichen Miete als Einkommen verbuchen. Unabhängig davon, ob die Kosten gedeckt sind oder nicht.

    Und da gibt es natürlich auch wieder die in der BRD übliche Unsymmetrie:



    Gilt das nicht für Gewerbeimmo.



    und wenn ein Unternehmer etwas unter dem Marktpreis verkauft (warum auch immer) braucht er selbstredend nicht den Marktpreis als Umsatz buchen. Das wär ja noch schöner.

  • Der Kommentator hat vom Thema keine Ahnung und sollte sich erst informieren, bevor er sich äußert.

    • @Elena Levi:

      Jupp. Fraglich ist dabei auch, weshalb er Änderungen bei der Lastentragung der Grundsteuer erneut aufgreift, während er sich über die Hausversicherung gar nicht weiter kümmert.

  • Der Bau und/oder Kauf einer Wohnung ist erst einmal sehr teuer. Diese Kosten müssen irgendwann und irgendwie gedeckt sein. Natürlich kann man mit staatlichen Eingriffen kurzfristig vieles verzerren, selten zum Guten, aber langfristig muß eine Vermietung die Kosten decken oder sie findet nicht statt. Das heißt, auf Dauer werden und müssen sich alle Kosten und Steuern in irgendeiner Form in der Miete wiederfinden.



    Übrigens, ein Vermieter, der seine Kosten nicht deckt und dem Mieter etwas schenkt -- unter Familienmitgliedern kommt so etwas schon einmal vor -- muß die fehlenden fiktiven Anteile trotzdem als Einnahme versteuern.

    • @Axel Berger:

      Der Kauf muss nicht gedeckt werden, denn das ist Aufbau von Reichtum. Warum sollten die Mieter das decken?

      Die laufenden Kosten (ohne Darlehenszinsen u.ä.) inklusive durch die Vermietung nötige Versicherungen und gesteigertes Verlustrisiko sollten auf jeden Fall von der Miete gedeckt werden.

      Schon bei Renovierungen zahlen die Mieter allerdings die Erhaltungskosten für den Reichtum des Vermieters. Ohne Mieter würden die Wohnungen an Wert verlieren.

      Schon alleine die Verhinderung von Wertverlust ist also Mehrwert für die Vermieter.

  • Es gibt ein Recht auf Eigentum. Gibt es auch ein Recht auf Rendite?

  • Führt die höhere Grundsteuer nicht auch dazu, dass die Vermieter rausgedrängt werden, die bezahlbare Mieten verlangen?

  • Emotional verständlich ansonsten unlogisch!!!

  • "Die Immobilienpreise steigen, doch für die höhere Grundsteuer sollen Mie­te­r:in­nen aufkommen. Gerechter wäre die Be­sit­ze­r:in­nen zahlen zu lassen."



    Schön, dass schon die Überschrift vom fehlenden Know-how zeugt, dann kann man sich die Lektüre des Artikels sparen.

    Mieter _sind_ die Besitzer der von ihnen bewohnten Wohnungen.

    • @Encantado:

      Besitz und Eigentum - manchmal ist der Unterschied nicht so offensichtlich.

  • Die Grundsteuer sollte allein von Immobilienbesitzern aufzubringen sein.



    Wer sich das als Immobilienbesitzer nicht leisten kann, sollte sein Geld für Miete ausgeben oder in andere Werte investieren.

    Ich bin Immobilenbesitzer und fände es nur gerecht, wenn die Grundsteuer nur den Besitzern zur "Last" fällt, aber nicht den Mietern und Pächtern weitergereicht werden kann.

    Ich sehe die Grundsteuer als ein Nutzungsgeld für den gekauften Grund und der damit gegebenen Möglichkeiten gegenüber der Kommune.

    • @Sonnenhaus:

      Rein juristisch ist der Mieter der Besitzer , also was wollen Sie! Und es gibt kein Gesetz dass Sie hindert die Kosten nicht an den Mieter weiter zu geben! Also zahlen Sie die Grundsteuer und geben Sie nicht an die Mieter weiter und alle sind zufrieden. Leider gibt es aber auch Eigentümer von Mietswohungen die sich eine Wohung zur Altersvorsorge gekauft haben und auf jeden Euro angewiesen sind die die Wohnung einbringt!

      • @Thomas Zwarkat:

        Nehmen sie eine bezahlbare Miete?

        Falls nicht, wäre ihre Altersvorsorge auf Ausbeutung begründet, denn Leute können nicht einfach entscheiden, nebenan zur günstigeren Miete zu wohnen (da gibt es nichts).

        Wenn ich mir die Mietkostensteigerungen der letzten Jahre anschaue, sind die meisten Mieten Ausbeutung. Leider.

        Und wo sie es nicht sind, bekommen die Vermieter ärger mit dem Finanzamt: www.deutschlandfun...finanzamt-100.html

        • @Arne Babenhauserheide:

          Ich vermiete nicht mehr, man sieht hier bei der TAZ immer nur eine Seite. Die des Mieters.

          Aber keiner fragt sich wer den die ganzen Wohnungen bauen und alle kosten tragen soll, um diese dann den Mietern zur Verfügung zu stellen.

          Gerade in Berlin wo alle paar Tage nach Enteignung geschrien wird…. Glauben den hier jemand , das macht Sinn in Berlin! Mietendeckel etc auf der einen Seite , aber Handwerkerrechnungen für notwendigen Reparaturen sind ja auch nicht gedeckelt trotz der Inflation…

          Dann soll doch Berlin mit rot-rot grün sehen wie sie Ihre eigene Probleme lösen. Wer hat den die ganzen Wohnungen an private Investoren verkauft weil die Stadt wieder mal klamm war!

    • @Sonnenhaus:

      Sie müssen die Grundsteuer ja nicht weiterberechnen –bzw. können Ihren Mietern die Miete außerplanmäßig senken um die Summe der Grundsteuer. Nur zu!

      • @o_aus_h:

        Genau deshalb mache ich das auch nicht.

  • Mit der Grundsteuer finanzieren die Gemeinden ihre Leistungen für alle Bürger, also auch für Mieter. Ergo ist es nur gerecht, wenn auch die Mieter wie bisher über Umlage, sprich Nebenkosten diese Steuer bezahlen.

  • Es ist sozial gerecht, die zur Kasse zu bitten, die sich ihr Haus erarbeitet haben ? Wieso soll das gerecht sein ?

    • @Aldi Wolf:

      Da diese immer häufiger mit ihrer erarbeiteten Immobilie durch Abhängigkeitsverhältnisse mehr Geld machen als sie selbst je erarbeiten können. Solch verhalten wird häufig als Ausbeutung bezeichnet.

  • 9G
    99397 (Profil gelöscht)

    "mehr sozialpolitisches Profil zeigen"



    Der arme Herr Scholz : wo soll er das her bekommen?

  • Die Immobilienpreise werden nicht länger steigen, da fast alle Immobilien zu 80%+ finanziert werden und der Bauzins in den letzten Wochen und Monaten durch die Decke gegangen ist. Das hat zur Folge das die Nachfrage bereits deutlich zurückgegangen ist. Aktuell werden zwar vielfach noch Preise aufgerufen, die vor 4 Monaten realistisch gewesen wären, doch es ist Verhandlungsspielraum da und mittel- bis langfristig muss eine Abwertung eigentlich zwangsläufig stattfinden.

    Einer der Hauptgrunde dafür das Immobilienpreise und Mieten in den vergangenen zehn Jahren so durch die Decke gegangen sind ist die Zinspolitik. Wenn man fürs Sparbuch keine Zinsen mehr bekommt dann fängt der Michel halt an Immobilien zu überzogenen Preisen zu kaufen, weil 3% Mietrendite besser aussehen als 0,1% auf dem Sparbuch.



    Doch man schiebt hier (mal wieder) lieber dem angeblich wohlhabenden Bürger die Schuld in die Schuhe als eine angebrachte Kritik am Staatsapparat zu üben, der die Grundlage für diese Misere überhaupt erst geschaffen hat.

  • Ich bin froh das ich einen sozial eingestellten Vermieter habe und nicht von irgendeinem Fond oder einer Investmentfirma ausgesaugt werde. Die allgemeinen Lebenserhaltungskosten haben einen Level erreicht bei dem die nächste Wirtschaftskriese viele Menschen endgültig ins Elend treibt. Ohne angemessene Beteiligung des Kapitals am Gemeinwohl geht der Sozialstaat vor die Hunde. Ich war schon in Ländern ohne Sozialsystem. Das will keiner!

  • Der Eigentümer zahlt die Grundsteuer, wenn und solange er die Immobilie selbst nutzt.

    Überllässt er die Nutzung jemand anderem, dann übernimmt dieser halt auch die mit Immobilie verbundenen Kosten. Was sollte daran nun ungerecht sein?

    Die Frage ist vollkommen unabhängig davon zu beantworten, ob der Eigentümer oder der Mieter jetzt halt viel besitzt oder wenig oder wer von beiden jetzt halt mehr besitzt.

  • Hier liegt ein Missverständnis vor. Der Eigentümer wird ja bereits bei Kauf durch die Grunderwerbssteuer hoch besteuert. Die Grundsteuer dagegen ist eine kommunale Steuer, die dazu da ist den Anwohnenden Service zu geben, Strassen zu bauen, Spielplätze instand zu halten usw. Deshalb bezahlt die Grundstuer immer der Anwohnende, also der Eigentümer, wenn er selbst in der Immoblie wohnt, oder eben der Mieter.

  • 'Wer Grund und Boden besitzt, gehört in der Regel zu den Wohlhabenden im Lande'

    Das stimmt nicht: Viele haben ein 60er Jahre Häuschen geerbt oder muhevoll über Lohnarbeit abbezahlt. Viele haben kein weiteres Vermögen als dieses Häuschen oder Eigentumswohnung. Es ist nur gerecht: Wer etwas benutzt, muss auch für die Kosten aufkommen. Da gehört die Grundsteuer dazu.

    Diese Steuer ist aber in ihrer Ausgestaltung eine Vermögenssteuer. Da sie aber Menschen mit viel Vermögen weniger trifft als Menschen mit wenig Vermögen ist sie schlichtweg verfassungswidrige im Sinne von Ungleichbehandlung von Vermögenswerten als auch sozial ungerecht. Grundvermögen wird gegenüber Kapitalvermögen benachteiligt.



    Viele Erben können davon ein Lied singen: Reicht das Einkommen oft gar nicht aus zum Erhalt der Baumasse.

    • @Unvernunft:

      Es stimmt auch in einer anderen Hinsicht nicht. Die großen Kapitalgesellschaften gehören nicht sich selber sondern zu sehr großen Teilen den Rentenversicherungen. Deren Anteile besitzen die, die sich eine eigene vermietete Wohnung zur Alterssicherung oder diversifizierte Aktienpakete nicht leisten können. Alle Belastungen treffen damit direkt große Teile gerade der "kleinen Leute".

  • Der Kommentar geht von der falschen Vorstellung aus, dass die Grunsteueer so etwas wie eine Vermögensteuer sei. Das ist sie aber nicht, sie ist eine Wohnsteuer, die den Gemeinden ihre Aufgabe ermöglichen soll, die Infrastruktur für die in ihr Wohnenden zu schaffen und zu erhalten. Und dafür kommt es gerade nicht darauf an, ob man nun im Eigentum oder zur Miete wohnt.

    • @Karl B:

      "sie ist eine Wohnsteuer, die den Gemeinden ihre Aufgabe ermöglichen soll"



      Die Grundsteuer wird wie alle Steuern nicht für einen bestimmten Zweck erhoben.

      • @Django:

        Da argumentieren die meisten Kommunen anders und gestalten die Hebesätze für die Grundsteuer danach.

        Übrigens hat das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden, dass es eine Grundsteuer geben muss.

        Man könnte die Grundsteuer also auch einfach wegfallen lassen, möglicherweise ist ja die Art der Geldeintreibung durch den Staat und die Kommunen und nicht die Verteilung der Kosten das Unrecht.

        Wäre doch auch ein Weg, auch wenn dann gleichzeitig viele Verwaltungsstellen im Beamtenapparat wegfallen würden, die sich nur mit der Grundsteuer beschäftigen und langfristige Kosten verursachen, die dann ja wegfallen würden.

      • @Django:

        Nicht für einen bestimmten Zweck aber für einen bestimmten Empfänger, eben die Kommunen. Und dieser Empfänger hat ganz bestimmte, festgelegte und eingegrenzte Aufgaben und Pflichten.

      • @Django:

        Wem kommt sie zu Gute?



        Den Gemeinden. Habe ich als Eigentümer das Wahlrecht in der Gemeinde, wenn ich da nicht wohne? Kann ich den Hebesatz beeinflussen?

    • @Karl B:

      Wenn dem so wäre, dann sollte die Grundsteuer allein vom Immobilienbesitzer bezahlt werden, denn ohne Infrastruktur ist sein Häuschen nichts wert, oder er müßte selbst dafür sorgen.



      Wenn es allein an der Infastruktur hängen würde - warum ist die Grundsteuer in den ländlichen Gebieten dann so günstig, obwohl hier massiv viel Strasse und andeeres gebaut werden muß.

      • @Sonnenhaus:

        Stopp Mal, wenn Straßen, Abwasserreinigung gebaut werden zahlen das die Grundstücksbesitzer. Das kann einen Zehntausende kosten. Das kann man nicht umlegen. Strom und Wasserinfrastruktur zählt der Grundstücksbesitzer sowieso.



        Bei mir in der Gemeinde wird das Dorffest organisiert und viel Unsinn, wie zum Beispiel Wildpflanzenbekämpfung.

        • @WeisNich:

          dann wohl doch eine Vermögenssteuer und keine wohnbedingte Steuer. Also dann doch unrechtmäßig an die Mieter weiterverrechnet?

    • @Karl B:

      Eine Wohnsteuer? Interessante Interpretation. Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer und wird auf Eigentum an Grundstücken sowie auf Erbbaurechte auf Grundstücke erhoben. Sie betrifft als Grundsteuer A landwirtschaftliche Flächen, als Grundsteuer B bebaute und bebaubare Flächen. Insofern ist sie durchaus eine Art Vermögenssteuer.

    • @Karl B:

      Eine Wohnsteuer? Interessante Interpretation. Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer und wird auf Eigentum an Grundstücken sowie auf Erbbaurechte auf Grundstücke erhoben. Sie betrifft als Grundsteuer A landwirtschaftliche Flächen, als Grundsteuer B bebaute und bebaubare Flächen. Insofern ist sie durchaus eine Art Vermögenssteuer.

  • mein credo bereits seit jahren, jahren ...

    daß die umlagefähigkeit nach der II berechnungsverordnung für betriebskosten die grundsteuer mitberücksichtigt wird, als kaum nachvollziehbar gelten sollte.

    doch sowohl der bgh hält dies bislang für rechtmäßig.

    dabei gilt im mietrecht, daß alle regelungen unter abwägung der interessen der wirtschaftlichen stärkeren -hier: vermieter- und den wirtschaftlichen schwächeren -hier: mieter-, zu erfolgen haben.

    ein strikter grundsatz bei rechtsüberprüfungen des bgh in mietsachen.